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NRW und die semantischen Leerstellen beim Verpackungsrecycling

Tonnen-Mysterium

Tonnen-Mysterium

Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? So beschrieb ich vor zwei Jahren die Hilflosigkeit von Politik und Wirtschaft bei den Überlegungen zur Novelle der Verpackungsverordnung.

Und schon damals gab es warnende Stimmen, über eine Inflation von Rechtsnovellen das Recycling-Himmelreich auf Erden herbeizusehnen:

Wollen wir weiter dem schönen Schein der perfekten Verordnungstechnik hinterherhecheln, uns von einer Novelle zur nächsten hangeln, um am Ende wieder über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Platzhirschgehabe und egoistische Finanzinteressen zu klagen?

Man sollte stattdessen die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechtsvollkommenheit zu machen.

Nun sind die in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung eingeführten Branchenlösungen und Eigenrücknahme durch Initiative von Lobbyisten ins Fadenkreuz geraten. In der NRW-Landesregierung ist man für diese Gesänge empfänglich. Was man mit der fünften Novelle politisch ins Leben gerufen hat, will man mit einer sechsten Novell wieder rückgängig machen und die Verpackungssammlung in Supermärkten als zusätzliche Variante zur Haushaltssammlung via Gelbe Tonne oder Gelber Sack einschränken. Juristische und politische Kompetenz sieht anders aus. Entsprechend erzürnt reagieren Handel und Konsumgüterindustrie auf die Zick-Zack-Linie von NRW, wie die Lebensmittel Zeitung (LZ) berichtet:

“Der Handelsverband HDE lehnt die Vorschläge rigoros ab und sieht darin eine Verunglimpfung der Einzelhandelsbranche.”

NRW-Umweltminister Johannes Remmel möchte möglichst schnell über eine Bundesratsinitiative zur Novelle der Verpackungsverordnung im Januar 2015 eine restriktive Linie durchsetzen. Branchenlösungen sollen dann nur noch bei nachgewiesenen Lieferberechnungen möglich sein, was Baumärkte, Discounter und Schnellrestaurants wie Burger King treffen würde.

In der mittelständischen Recyclingwirtschaft befürchtet man eine neue Monopolbildung bei der Verpackungsrücknahme und einen Rückfall in “alte Zeiten”. Über Gutachter, Prüfer, Studien und gut verdrahtete Lobbyisten erhoffe man sich einen Vorsprung bei der Abrechnung von Müllmengen über Branchenlösungen. Das dürfte bei den kleinen und mittelständischen Mittbewerbern nur schwer umsetzbar sein. Mit Trittbrettfahrern oder Schwarzfahrern, die sich weder an Branchenlösungen, Eigenrücknahmen oder Dualen Systemen beteiligen, habe das Ganze überhaupt nichts zu tun. Hier habe der Gesetzgeber in fünf Novellen versagt, nun drohe der sechste Reinfall.

Entscheidend seien Rechtsregeln zur vereinfachten Registrierung von Verpackungen, die in den Handel gelangen. Nur so könne man die Totalverweigerer in den Griff bekommen. Die NRW-Landesregierung sollte endlich ihre Hausaufgaben machen und die Daten der Clearingstelle der Dualen Systeme einer gründlichen Prüfung unterziehen. Dann dürften die beiden Änderungsanträge keine Bestandskraft mehr haben. Man darf gespannt sein, was die nächsten Monate im Bundesrat so bringen werden.

Siehe auch:

VERPACKUNGSRECYCLING: KRITIK AN NRW-LANDESREGIERUNG – RECHTSNOVELLE NICHT AN GESCHÄFTSINTERESSEN AUSRICHTEN.

In der gelben Tonne landet angeblich zu viel unbezahlter Müll.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

2 Kommentare zu "NRW und die semantischen Leerstellen beim Verpackungsrecycling"

  1. Hat dies auf http://www.ne-na.de rebloggt.

  2. Hat dies auf Der Ascheberger rebloggt und kommentierte:
    Ein Dauerthema

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