Das BKA habe ohne jede statistische Grundlage, ohne jede Erfolgskontrolle und ohne jegliche international koordinierte Löschbemühungen im vergangenen Jahr behauptet, „Sperren“ seien unbedingt notwendig. „Die Begründungen damals waren die angeblichen Bananenrepubliken als Herkunftsländer. Wenn das BKA jetzt praktisch nach gerade mal einem halben Jahr und halbgaren Löschbemühungen meint, „Sperren“ sei unbedingt notwendig, weil Löschen in den USA und Staaten der EU nicht (schnell genug) funktioniere, dann ist das schlicht unglaubwürdig und sachlich falsch. Da kann man nur hoffen, dass das BKA bei komplizierten Ermittlungen hartnäckiger und engagierter ist und nicht bereits nach einem halben Jahr sagt: ‚Wir konnten nichts erreichen'“, so der AK Zensur.
Also nicht so viel labern, sondern handeln. In den Sicherheitsbehörden sitzen wohl doch eine ganze Menge Dilettanten.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK) hat der Bundesregierung ein 15-Punkte-Programm zum Kampf gegen Netzkriminalität vorgelegt. Darin schlägt der Verband unter anderem eine Ausweispflicht für das Internet vor. „Was wir brauchen, ist ein verlässlicher Identitätsnachweis im Netz. Wer das Internet für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen will, sollte sich zuvor bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen müssen“, sagte BDK-Vorsitzender Klaus Jansen der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung müsse endlich „Verkehrsregeln“ für das Internet schaffen. Inzwischen stehe das Gewaltmonopol des Staates auf dem Spiel. Das Internet habe sich zum größten Tatort der Welt entwickelt, und die Bundesregierung verharre immer noch in der Zuschauerrolle.
Der BDK verlange klare „gesetzliche Befugnisse für offene und verdeckte Ermittlungen im Internet, speziell in Sozialen Netzen wie Facebook, SchülerVZ oder Twitter“. Die Polizei soll Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen dürfen, die unbemerkt von Kriminellen gekapert worden seien. „Gegenwärtig gibt es hier eine riesige rechtliche Grauzone“, glaubt Jansen.
Jansen: „Attacken auf die digitale Infrastruktur des Landes können sich ähnlich verheerend auswirken wie atomare Angriffe.“ Deshalb bedürfe es eines „Reset-Knopfs für das Internet“, mit dem das Kanzleramt Deutschland im Ernstfall sofort vom Netz nehmen könne. Nur so lasse sich eine laufende Attacke schnell stoppen.
Vielleicht gibt es ja auch einen Reset-Knopf für Interviews, die gezielt Hysterie schüren. Der semantische Trick der Adepten des starken Staates ist immer gleich. Ob BKA oder jetzt der BDK – sie schüren Sicherheitsängste, um eine Mehrheit für schärfere Gesetze zu gewinnen.
Das funktioniert in Deutschland wie ein Uhrwerk – demoskopisch ist das in sehr gut erforscht. Je dramatischer die Sicherheitslage dargestellt wird, desto einfacher ist es möglich, unter Berufung auf die Sicherheit einen großen Teil der Bevölkerung von der Notwendigkeit massiver Eingriffe in die Freiheitsrechte des einzelnen zu überzeugen.
Auf die Allensbach-Frage „Einmal unabhängig davon, ob das tatsächlich verboten ist oder nicht: Was meinen Sie, was sollte der Staat in jedem Fall verbieten, wo muss der Staat die Menschen vor sich selbst schützen?“. Rund 60 bis 80 Prozent nennen eine ganze Latte an Verboten, die weiter gehen als derzeit vom Gesetzgeber gewünscht. Der Schlüssel für diese Meinungsmanipulation steckt in der Formulierung, dass viele Menschen vor sich selbst geschützt werden müssen. Selbst vom Grundgesetz garantierte elementare Grundrechte werden dann in Frage gestellt, sobald der Eindruck entsteht, dass ihre Einschränkung der Verwirklichung größerer Sicherheit dienen könnte. Genau diese Instinkte bedienen BKA und BDK.
„Der Reset-Knopf ist eine lächerliche Schnapsidee“, konterte Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. Damit würden sowohl die Menschen vom Informationsfluss abgeschnitten als auch die Wirtschaft generell ausgeschaltet. Die Kriminalitätsstatistik zeige zudem, dass Straftaten im Internet deutlich häufiger aufgeklärt würden als in der nichtvirtuellen Welt. Es sei gefährlich, das Netz als Gefahrenraum zu hysterisieren.
Kürzlich versuchte noch der Bundesinnenminister mit seinen netzpolitischen Thesen ein wenig den Softie zu spielen, um nicht eine neue Zensursula-Empörungswelle loszutreten, da präsentieren „wie aus heiterem Himmel“ seine BKAler eine Studie, die die Unzufriedenheit der Kriminalisten bei der Bekämpfung der Kinderpornografie dokumentiert. Einschlägige Seiten „bleiben trotz aller Löschungsbemühungen eine zu lange Zeit abrufbar“, zitiert die Tageszeitung „Die Welt“ aus einer Studie der Wiesbadener Polizeibehörde für das erste Halbjahr 2010. 40 Prozent der Webangebote, die Bilder sexuellen Kindesmissbrauchs zeigen, sind demnach eine Woche nach einem Hinweis der deutschen Ermittler noch abrufbar. Bis zum Verschwinden der Webseiten gibt es laut dem Bericht „immense Zugriffszahlen“, was zu „einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ führe. Das BKA plädiert deshalb für das Sperren der Angebote bis zu ihrer Löschung. Ich hatte doch gleich gesagt, dass man eine Arbeitsteilung zwischen Bundesregierung, Sicherheitsbehörden und EU vorgespielt bekommt. Der eine spielt das Unschuldslamm und die anderen bieten die Steilvorlagen. Beispielsweise für den CDU-Politiker Wolfgang Bosbach. Seines Zeichens Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag. Die Behörde habe durch die Praxis nachgewiesen, dass das Entfernen der inkriminierten Angebote in einem viel zu geringem Umfang möglich sei. Wenn man aber nicht löschen könne, müsse man wenigstens „den Zugang durch Internetsperren erschweren“, so Bosbach. Dafür plädiere die Union „energisch“. Innenminister Thomas de Maizière wird es sich in den nächsten Tagen nicht nehmen lassen, seinem Parteikollegen für dieses resolute Plädoyer zu danken und alles zu tun, um rechtsfreie Räume im Internet zu bekämpfen. Was er zum Pornoverbot der Berliner JUnionisten sagen wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Die sind vielleicht noch zu sehr mit ihren Mitessern beschäftigt und bewältigen die Traumata ihrer schulischen Einsamkeit. Es hilft nichts, Jungs, auch im Berliner Abgeordnetenhaus wird es für Euch einsam bleiben.
Was beim BKA los ist, kann man sich schon ausmalen. Statt Beamtenmikado zu spielen und sich an der neuesten Überwachungstechnologie zu ergötzen, sollten sie vielleicht mal anfangen, die Ursachen der Kinderpornografie zu bekämpfen und endlich kriminalistisch richtig zu ermitteln. Es reicht halt nicht aus, liebe BKA-Bubis, technisches Hightech-Spielzeug zu kaufen. Verlangt nicht nach Netzsperren, sondern löst die Sperren in Euren Gehirnen!
Insgesamt nerven die immer häufiger auftretenden Initiativen von Politikern und Behörden, im Internet den starken Super-Nanny-Staat zu etablieren. Egal, um welche Frage es geht.
Immer mehr versuchen politische Meinungsführer den Staat als treusorgenden Hirten (Norbert Bolz-Formulierung in seinem Buch „Die ungeliebte Freiheit“) zu verkaufen. Wie der absolute Vater einmal die Menschen von der Bürde der Freiheit entlastete und damit das Urmodell paternalistischer Sicherheit bot. Die Adepten des Schnüffelstaates, des Schutzes und der totalen Fürsorge bedienen sich aus der semantischen Trickkiste von Thomas Hobbes: Der Mensch ist per se böse und gefährlich. Und Gefährlichkeit impliziert Herrschaftsbedürftigkeit. Freiheit kann es nicht ohne Risiko geben, stellte Max Weber treffend fest. Wer Freiheit vom Risiko verspricht, betreibt einen Kult der Sicherheit. Doch wer frei von Risiko leben will, gewinnt keine Sicherheit (dazu ist die Beamten-Mikado-Fraktion gar nicht in der Lage), sondern opfert seine Freiheit. Hier lohnt wieder die Lektüre des Anarchisten Max Stirner (Hauptwerk „Der Einzige und sein Eigentum“). Der Staat bestellt Gutmenschen (und Jungfunktionäre mit Pickelface) als Zensoren, die mit größtem Wohlwollen Einfluss auf uns ausüben.
Der Ort der Freiheit liegt dort, wo uns der Leviathan nicht findet: im Chaos, in der Unübersichtlichkeit. Das wird der Hauptgrund sein, warum die fröhliche Web-Anarchie die Sicherheitsfetischisten auf den Plan ruft. Kontrollverlust. Herrliche Zeiten für Freigeister. „Ein intelligenter Mensch überlegt sich die Sache selber und läuft nicht wie ein herrenloser Hund hinter Autoritäten her“, so Paul Feyerabend.
Nach Informationen von heise online hat das BKA ein für morgen anberaumtes Treffen mit den deutschen Zugangsprovidern abgesagt. Bei dem Treffen sollte den Providern eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen ausgehändigt werden. Im Vorfeld habe es von Seiten der Internetwirtschaft Kritik am Umsetzungsverfahren gegeben. So sprach Hannah Seifert vom eco-Verband von unnötiger „Geheimniskrämerei“. Die Einstufung der Technikbestimmungen als Verschlusssache könne als „Marktzutrittsbarriere“ gewertet werden, vor allen Dingen für ausländische Provider. Jetzt sah sich das BKA genötigt, mit einer Pressemitteilung zu reagieren. Hier der Wortlaut:
Bundeskriminalamt reagiert auf Kritik und hebt Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes als Verschlusssache auf
Als Reaktion auf die teilweise geäußerte Kritik hebt das Bundeskriminalamt (BKA) die Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, kurz Zugangserschwerungsgesetz, als Verschlusssache auf und bindet die Verbände enger in die Abstimmung der Richtlinie ein.
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 23. September 2009 hatte das BKA die künftig durch das Zugangserschwerungsgesetz verpflichteten Dienstanbieter für den 02. Oktober 2009 eingeladen, um ihnen die technische Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes zu übergeben und ihnen damit die Möglichkeit einzuräumen, sie im weiteren Verfahren zu kommentieren. Die Verbände wurden angesichts der Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache lediglich über das Verfahren informiert.
Dieses Vorgehen wurde insbesondere von einzelnen Verbandsvertretern öffentlich kritisiert. Neben der Kritik an der Begrenzung des Teilnehmerkreises der anberaumten Veranstaltung wurde insbesondere die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache bemängelt.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert werden. Ich greife den von den Verbänden geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache aufheben. Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wächst jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen.“
Das für den 02. Oktober 2009 geplante Treffen mit den Dienstanbietern wurde abgesagt. Ende der Mitteilung, die Diskussion wird aber erst so richtig losgehen, oder?