Jobsuche über die Crowd?

Weisheit der Vielen für die Stellenvermittlung

In Branchen mit einem Mangel an Fachkräften ist es wohl schwierig, auf Effekte des Crowdsourcings für die Stellenvermittlung zu setzen.

„Auch wir nutzen Facebook und andere Portale bei der Kandidatensuche. Es kommt allerdings immer darauf an, in welchem Markt man sich bewegt. Wir erleben als IT-Personalberatung, die sich direkt an die potenziellen Kandidaten wendet, wie stark die Zahl der angesprochenen Kandidaten pro freier Stelle im Durchschnitt gestiegen ist, bis eine Vakanz besetzt ist“, so Karsten Berge von SearchConsult gegenüber pressetext.

In Zeiten des Fachkräftemangels benötige man eine detektivische Spürnase und ein gutes Beziehungsmanagement, um zu erfolgreichen Abschlüssen zu gelangen.

Speziell bei höher dotierten Positionen mit einem Jahresgehalt von 70.000 Euro und mehr steigen auch die Anforderungen. Freunde, Bekannte und Kollegen müssen da schon sehr genau informiert sein.

„Entscheidend sind die Anforderungen, die zwischen den Zeilen einer Stellenanzeige stehen. Aber genau diese Details sind oft am wichtigsten, um eine Vakanz mit dem geeigneten Kandidaten zu besetzen“, sagt Berge.

In der IT-Branche werde schon länger nach dem „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“-Prinzip gearbeitet – mit Prämien von 3.000 Euro. Laut Experten ist dies eine zusätzliche Variante, um qualifizierte Kandidaten zu finden.

Berge sagte mir noch in dem Gespräch, dass einige Firmen kräftig nach IT-Fachleuten für Cloudcomputing und Business Intelligence suchen. Das werde ich wohl aufgreifen und mir die Anwendungsfelder und Projekte anschauen, bei denen Cloud- und BI-Spezialisten zum Einsatz kommen sollen.

Besonders beim Cloudcomputing dominiert ja wohl die Skepsis, wie eine Bitkom-Umfrage Anfang des Jahres belegt:

Erst 10 Prozent aller Unternehmen setzten 2012 auf Public Cloud Lösungen. Im Jahr zuvor waren es 6 Prozent. 11 Prozent der Unternehmen planten oder diskutierten den Einsatz (Vorjahr: 7 Prozent).

„Es gibt immer noch viele Vorbehalte gegen die Public Cloud, von denen die meisten unbegründet sind“, so Bitkom-Präsident Dieter Kempf.

So sagen 79 Prozent der Unternehmen, die Public Cloud-Lösungen ablehnen, dass sie Angst vor einem Datenverlust haben. Kempf:

„Gerade kleine und mittelständische Unternehmen erreichen mit Cloud-Lösungen in der Regel ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als mit IT-Systemen, die sie in Eigenregie betreiben.“

KPMG-Partner Bruno Wallraf:

„Interessanterweise hat fast die Hälfte der Befragten gegenüber Cloud Computing eine skeptische bis ablehnende Haltung. Die kritische Einschätzung vieler Unternehmen spiegelt sich aber keineswegs in den tatsächlichen Erfahrungen der Nutzer wider. Im Gegenteil: Mehr als drei Viertel derjenigen, die Cloud Computing bereits nutzen, berichten positiv. Dennoch gilt es, Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, der Integrationsfähigkeit sowie Unsicherheiten über die rechtlichen Grundlagen von Cloud Computing ernst zu nehmen.“

Wo sieht das schon besser aus? Welche Branchen und Unternehmen sind aufgeschlossen, wo werden Fachkräfte gesucht? An weiterführenden Infos wäre ich sehr interessiert.

Sherlock Holmes, Watson und die dünne Luft im Call Center

Perfekter Service gefragt

Was wäre wohl Sherlock Holmes ohne seinen treuen Freund und Berater Dr. John H. Watson? Nichts. Der Meisterdetektiv empfindet Watsons Pragmatismus als Bereicherung und Ergänzung seines eigenen, etwas exzentrischen Charakters und schätzt ihn als Rezipienten seiner deduktiven Schlüsse, schreibt Wikipedia. Ein unverzichtbarer Sparringspartner, der die hellsichtigen Einfälle von Holmes beflügelt.

Was würde die Service-Branche machen, wenn ein virtueller Assistent ähnliches leistet? Sie könnten sich von ihrer mechanischen und skriptgesteuerten Hotline-Fließband-Beratung endgültig verabschieden. Und nun stößt IBM-Watson in das Geschäft des Kundendienstes, ausgestattet mit unbändiger Rechenintelligenz, kombinatorischen Fähigkeiten und unerschöpflichen Wissensquellen, um Anfragen mit Künstlicher Intelligenz zu beantworten.

Zwei Jahre nach dem Erfolg in der US-amerikanischen Quizshow „Jeopardy!“ und den ersten Einsätzen als medizinischer Assistent im Gesundheitswesen, unsichtbarer Helfer für Anlageberater sowie im universitären Umfeld geht Watson als Marketing Assistent an den Start: Das lernende, kognitive Computersystem soll Marketingfunktionen unterstützen und aus den riesigen Datenmengen über Kunden und Konsumverhalten neue Einsichten gewinnen. Gleichzeitig können nach Firmenangaben auch Kunden über die Website eines Unternehmens oder via App auf ihrem Smartphones von den Fähigkeiten des Systems profitieren: Mit einem Klick können sie das Ask Watson-Feature starten, Fragen zu Produkten stellen, Problemlösungen suchen oder sich Einkaufsempfehlungen geben lassen.

Schon im nächsten Monat beginnt nach einem Bericht von Chip Online eine Versuchsphase bei der australischen ANZ-Bank, der Royal Bank of Canada und bei den Marktforschern von Nielsen, bei denen Watson die Anrufe, Text-Nachrichten und E-Mails der Kunden beantworten wird. Der Dienst wird via Cloud Computing angeboten und erfüllt so langsam die Prognose des Gottlieb-Duttweiler-Instituts. Wer unsere Computerwolke intelligent verwaltet, wird zu unserem persönlichen Concierge.

„Wie gut das funktioniert, will der Hersteller mit eigenen Tests belegen. Nach der Umstellung des IBM-Hilfesystems auf Watson sei die Zeitspanne, die es dauert, eine gesuchte Information aufzufinden, um 40 Prozent kürzer geworden. Als Grund gibt das Unternehmen an, dass Watson nicht wie ein Callcenter-Mitarbeiter nach Schlüsselbegriffen, sondern nach Zusammenhängen suche“, so Spiegel Online.

Die Unternehmenswelt bekommt also so langsam interessante Impulse für wirklich vernetzte Services, um sich aus der Warteschleifen-Pentranz von Hotline-Angeboten zu befreien. Das ist auch bitter nötig. Nach einer Forrester-Untersuchung kam im vorigen Jahr heraus, dass zwei Drittel der Anrufer den Call-Center-Service nur „mittelmäßig“ bis „sehr schlecht“ einstufen. Da bekommt der Satz des ehemaligen IBM-Cheftechnologen Gunter Dueck noch mehr Sprengkraft: Profiberatung oder Internet – der Rest stirbt.

Über die Breitenwirkung der Kampagne zur Netzneutralität #drosselkom

Anti-Drossel-Demo im Regen

Thilo Specht hat sich kritisch mit den netzpolitischen Kampagnen zur Netzneutralität auseinandergesetzt – besonders mit den Plakatmotiven der Digitalen Gesellschaft/D64.

Es sei nach seiner Meinung ein Fehler, die Pläne der Telekom für eine Abschaffung echter DSL/VDSL-Flatrates zum Anlass für die Kampagne zu nehmen. werde zum geflügelten und harmlosen Stichwortgeber für Motive und Slogans rund um die Kommunikationsoffensive.

„Die Drosselung wird thematisiert, Netzneutralität nicht erklärt.“

Hier nur ein Beispiel, den Rest kann man sich auf der entsprechenden Website anschauen.

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Das hinterlasse den Eindruck, dass hier wieder einmal ein paar Jugendliche mit zu viel Freizeit und Farbe im Haar motzen, weil etwas teurer wird. „That’s not my business. Die Drosselung von DSL/VDSL-Anschlüssen hat erst einmal nix mit der Netzneutralität zu tun. Was die Telekom für Verträge anbietet, ist schlicht und ergreifend ihre Sache“, so Specht.

Jein. In der Kombination mit der geplanten Drossel-Ausnahme für externe und interne Dienste hat das natürlich etwas mit der Netzneutralität zu tun. Und nur durch die Prominenz der Telekom und der ziemlich rüden Magenta-Kommunikationspolitik ist das Problem der Netzneutralität jetzt auf die politische Agenda gekommen. Ohne Drosselkom wäre das so schnell nicht möglich gewesen.

Um politischen Druck aufzubauen, muss allerdings mehr passieren – beispielsweise Bündnisse mit der Gaming-Szene. Und auch die von Thilo Specht aufgeführten plakativeren Beispiele sind wichtig.

„Stichwort Banking. Wäre das nicht ganz toll für Daytrader und Fussballmanager, wenn sämtliche Datenbewegungen innerhalb einer Banking-Plattform, z.B. von der Postbank, bei der Telekom kostenlos wären? Einfach einen Kombitarif bei der Telekom buchen, schon hat man ein Postbank-Konto und kostenlosen Traffic. Schön! Sicher, andere Banken fänden das nicht so prickelnd, aber was haben die schon zu melden, in der Politik interessiert sich doch niemand fü… oh, wait.

Stichwort ‚Smart Metering (coming soon)‘: Toll, die Telekom bietet einen RWE-Kombitarif an! Sämtliche Datenbewegungen zu Strom, Gas und Wasserverbrauch und Steuerung sind inklusive! Toll! Finden Greenpeace, Lichtblick und Naturstrom wahrscheinlich nicht…“

Realistisch ist seine Einschätzung, dass wir von Lobbyorganisationen wie Bitkom mit dem Vizepräsidenten René Obermann nicht sehr viel Unterstützung erwarten können. Übrigens auch nicht von den Konkurrenten der Telekom, die im VATM organisiert sind. Beispiel gefällig?

Hier eine Stellungnahme des VATM zu den Drosselplänen des Bonner Konzerns:

„Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, macht eine angemessene Drosselung von Datenflatrates Sinn, wenn hierdurch die Normal- und Wenignutzer entlastet werden und die Extremnutzer dazu gebracht werden, in Verträge zu wechseln, die der erbrachten Leistung entsprechen und wenigstens einen Mindestanteil der erforderlichen Investitionen wieder einspielen.

Wichtig: Drosselung bedeutet Kostensicherheit und nicht eine Kostenfalle durch etwaige Zusatzpreise für eine höhere Datennutzung. Wie im Mobilfunk üblich kann der Kunde sich an den für seine Datennutzung individuell richtigen Vertrag herantasten. Fair und ohne jedes Kosten-Risiko.

Aber: Wer Datenautobahnen möglichst ohne Belastung des Steuerzahlers ausbauen will, muss sich fairerweise darüber Gedanken machen, wer den meisten Nutzen hat und damit auch entsprechend mehr zum Ausbau beitragen sollte. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die reale Belastung und zeitweise Überlastung der Netze weniger durch ‚immer mehr Nutzer‘, sondern stark zunehmend durch wenige ‚Heavy User‘ ausgelöst wird, die sich z. B. Filmarchive zu Spitzenverkehrszeiten anlegen (insofern stimmt wohl die Bemerkung von Sascha Lobo, dass die Telekom wohl den kürzesten Strohhalm unter den Providern gezogen hat, gs).

Fakt ist: Während die Gesamt-Daten-Nutzung bezogen auf den Durchschnittskunden im Festnetz nur langsam steigt, explodiert sie geradezu bei den „Heavy Usern“ (Grafik bitte besorgen). Wer sehr große Datenmengen transportieren will und das mit Porsche-Geschwindigkeit, sollte einen der Qualität angemessen höheren Tarif wählen.

Keine Belastung für den Normalnutzer bedeutet auch für ihn muss YouTube, gelegentliche Filmdownloads und natürlich normales Surfen in höchster Geschwindigkeit möglich bleiben. Wer Verträge speziell zum Fernsehen, Video on demand etc. bucht und hierfür einen Aufpreis zahlt, hat höhere Anforderungen, die in der Flat berücksichtigt werden müssen.

Die Grenzen müssen daher sinnvoll festgelegt werden. Die von der Telekom Deutschland in die Diskussion gebrachten Volumina können als ein diskussionswürdiger Ansatz. Jedes Unternehmen muss sorgsam auf seine Kunden abgestimmte Grenzen bestimmen, die als Ausgangsbasis dienen können und sicherlich auch von Zeit zu Zeit angepasst werden. Hierfür sorgen der Markt und der Wettbewerb.

Problematisch erscheint eine Drosselung auf nur 384 Kbit/s . Hier sollten die für eine Mindestversorgung gesetzten und politisch verankerten Grenzen nicht unterschritten werden….“

Faktisch planen also alle Netzbetreiber etwas Ähnliches wie die Telekom. Darauf verwies schon im Februar Roman Friedrich von der Unternehmensberatung Booz & Co. Siehe: Führt die Datenexplosion zu einem Zweiklassen-Netz?

Konzentrieren sollte man sich jetzt auf die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität! Siehe auch die Petition, die ich gerade gezeichnet habe. Das sind noch viel zu wenige.

Heute Abend in der Bloggercamp-Sendung zur Gamification werde ich das Thema auch anschneiden.

Heute um 19:30 Uhr #Bloggercamp-TV: Gamification und Netzpolitik

Bloggercamp

Als Reaktion auf meinen gestrigen Blogpost schrieb Klaus Eck:

„So langsam scheint das Thema doch seinen mühsamen Weg in die Öffentlichkeit zu finden und das ist gut so…“

Dem wollen wir weitere Taten folgen lassen und natürlich nicht bis zur Gamescom im August warten.

Siehe etwa meine heutige The European-Kolumne mit dem Titel: Spielende Veränderung – Gaming statt Hierarchien: Wie Computerspiele das politische System verändern könnten. Das Opus wird hoffentlich ordentlich im Social Web verbreitet und gibt Denkanstöße für den netzpolitischen Diskurs.

Heute Abend, von 19:30 bis 20:00 Uhr, geht es dann weiter mit einer Bloggercamp-Sendung, in der wir über „Gamification statt Hierarchien“ sprechen und auch Überlegungen anstellen, wie die Gaming-Community im Schulterschluss mit der Netzgemeinde aktiviert werden könnte etwa zur Drosselpolitik der Telekom. Meine Gäste sind Roman Rackwitz „Engaginglab – regime of competence“ sowie der Powergamer und Informatikstudent Constantin Sohn – also der Sohn vom Sohn. Hashtag für Zwischenrufe während der Livesendung wie immer .

Hannes Schleeh ist diesmal nicht dabei – er genießt seinen wohlverdienten Urlaub. Neid.

Roman wird auch beim GameCamp in München Ende Juni eine Session über Gamification anbieten.

Wer heute Abend noch spontan in der Hangout-Sendung dabei sein und mitdiskutieren möchte, kann sich gerne bei mir melden.

#Gamification: Gegensatz von Spielen ist Depression

Das ganze Leben ist ein Spiel

In meiner morgigen The European-Kolumne gehe ich ja bekanntlich auf das Thema „Gamification“ ein – das Schreiben unterbrach ich heute mit kleinen Fingerübungen beim Spiel „Air Wings“. Dreimal hintereinander musste mein Söhnchen bittere Niederlagen einstecken – zu seiner Ehrenrettung sei allerdings ergänzt, dass er mit dem kleinen iPhone-Display hantieren musste – ich dagegen konnte auf das iPad 4 zurückgreifen. Klarer Wettbewerbsvorteil. Gestern musste ich fast nur Niederlagen einstecken. Aber hier der kleine Textauszug als Geschmacksprobe für mein Mittwochsopus.

In bildungsbürgerlichen Diskursen wird gerne der Gegensatz von Spiel und Ernst kultiviert. Viele Jahre wurde das Ende der Spaßgesellschaft proklamiert und vor dem Niedergang der Hochkultur gewarnt. Dabei ist die Gaming-Szene, sowohl Entwickler als auch Spieler, längst Teil der Alltagskultur – auch wenn das von den Gaming-macht-süchtig-und-deformiert-das-Hirn-Spitzers dieser Welt mit hysterischen Gesängen bekämpft wird. Diese Abgrenzung ist albern und falsch, meint Soziopod-Blogger Patrick Breitenbach: „Spielen ist immer Arbeit und das in jeder Form – körperlich und geistig. Es geht um Fleiß, um Teamwork, um strategische Denkarbeit, entdeckerische Arbeit und kreative Arbeit.“

Das Gegenteil von Spielen sei eher Depression. Um sich aus der Ohnmacht und dem Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber Politik und Wirtschaft zu befreien, bietet die Gamification das nötige Rüstzeug. Was zeichnet analoge und digitale Spiele aus? „Freiwilligkeit, die sich von den Zwängen der Arbeitswelt und den nicht vorhandenen politischen Beteiligungsmöglichkeiten deutlich unterscheidet. Spielen ist nicht sinnlos. Unsere angeblich ernsthafte Realität ist es“, so Breitenbach.

Der Fefe-These von der Indoktrination über Software-Updates widerspreche ich ebenfalls – also genauer gesagt mein Söhnchen. Wenn die Spielregeln langweilen und Software-Updates als reine Geldschneiderei von der Game-Community entlarvt werden, stimmen wir radikal mit den Füßen ab und gehen zum nächsten Spiel, wie es mein Sohn in unserem Interviewformat „Sohn fragt Sohn“ zum Ausdruck brachte. Auf der Gamescom in Köln und in Vorberichten setzen wir diesen Diskurs mit Hangout-Liveberichten fort.

Wer Lust hat, sich daran zu beteiligen, sollte uns ein Zeichen geben. Ein Schuh, ein Fingerzeig, ein Kommentar, eine Mail oder so.

Sympathisch die Forderung: Jede Redaktion braucht einen Nerd vom Dienst! Und/Oder einen Gamer.

Sohn fragt Sohn: Warum sich die Netzgemeinde mit der Gaming-Szene verbünden sollte

Sohn fragt Sohn

Sohn fragt Sohn zur Kritik von Fefe und Frank Rieger am Trend zur Gamification.

Es geht um die Abhängigkeit von Software und Regeln, zur Frage der Autarkie der Gaming-Szene, zur Drosselkom, die auch die Computerspieler netzpolitisch bewegen müsste und zu den Plänen von Sohn & Sohn auf der Gamescom, wo wir Live-Hangouts planen mit Computerspielern, Vertretern der Gaming-Industrie, mit Bloggern, Youtubern und allen Interessierten, die mit uns ins Gespräch kommen möchten.

Der Webvideopreis dürfte ähnlich interessant sein für die Netzgemeinde wie die Gaming-Szene.

Warum wir in Deutschland mit der Digitalisierung hadern und wie schädlich das ist, schildert eindrucksvoll MICHAEL KONITZER in seinem Blogpost: Im tiefen Tal der Exponentialität.

„Spielen ist nicht sinnlos“: Patrick Breitenbach über Gamification

Das ganze Leben ist ein Spiel

Patrick Breitenbach hat unser heutiges Gespräch Sohn über Gamification und dem großen einhergehenden Mythos „Spielen ist keine Arbeit“ oder „Spielen ist unernst“ sehr schön zusammen gefasst. Patrick fordert eine stärkere Berücksichtigung von spielerischen Elementen in der Arbeits-, Kultur- und Bildungswelt. „Spielen ist nicht sinnlos. Unsere angeblich ernsthafte Realität ist es.“

https://twitter.com/breitenbach/status/335358994799534080

Darin spiegelt sich auch seine Mission an der Karlshochschule wider, den Führungskräften von morgen die Wichtigkeit des Spiels für eine gesunde und produktive Unternehmenskultur zu vermitteln.

Das Interview geht auch auf die dystopischen und altbackenen Thesen von Frank Rieger, Frank Schirrmacher und Fefe ein, die die Gamification etwas merkwürdig interpretieren.

Weitere Statements zu diesem Themenkomplex könnte ich gut für meine The European-Kolumne gebrauchen, die nächsten Mittwoch erscheint. Bis Dienstagmittag sind weitere Hangout-Interviews möglich. Danach muss ich schreiben und das Opus bis 18 Uhr abliefern.

Und ganz neue Spiele entwickeln sich vielleicht auch mit Twitter: Der Tweet des Kuckucks.

Barcamp am Bodensee und BGH #bcbs13 #youtube #framing

Das passt ja wie die Faust aufs Auge. Mit Oliver Gassner, der das Barcamp am Bodensee organisiert, habe ich über mögliche Themen gesprochen, die man vom 31. Mai bis 2. Juni möglicherweise diskutieren wird. Und da fiel natürlich auch die Frage nach dem Urheberrecht beim Einbetten von Youtube-Videos und den Konsequenzen der heutigen BGH-Entscheidung. War allerdings nur eine Randbemerkung.

Und schwupp kam die Pressemitteilung des BGH:

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet.

Die Klägerin, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt, ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel „Die Realität“ herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war – nach dem Vorbringen der Klägerin ohne ihre Zustimmung – auf der Videoplattform „YouTube“ abrufbar.

Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für ein mit der Klägerin im Wettbewerb stehendes Unternehmen tätig. Sie unterhalten jeweils eigene Internetseiten, auf denen sie für die von ihnen vertriebenen Produkte werben. Im Sommer 2010 ermöglichten sie den Besuchern ihrer Internetseiten, das von der Klägerin in Auftrag gegebene Video im Wege des „Framing“ abzurufen. Bei einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform „YouTube“ abgerufen und in einem auf den Webseiten der Beklagten erscheinenden Rahmen („Frame“) abgespielt.

Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagten hätten das Video damit unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Sie hat die Beklagten daher auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1.000 € an die Klägerin verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

Das Berufungsgericht hat zwar – so der Bundesgerichtshof – mit Recht angenommen, dass die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG darstellt, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Eine solche Verknüpfung könnte jedoch bei einer im Blick auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 15 Abs. 2 UrhG ein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe verletzen.

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union daher die – auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht zweifelsfrei zu beantwortende – Frage vorgelegt, ob bei der hier in Rede stehenden Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliegt.

Diese höchst fragwürdige Problematik bleibt also noch in der Schwebe. Gute Gründe, sich auch auf dem Barcamp mit dieser Geschichte weiter zu beschäftigen – neben vielen anderen digitalen Themen, die in Konstanz besprochen werden.

Es wird beim Barcamp im Süden Deutschlands sicherlich sonnig und spaßig. Gute Gründe, um sich anzumelden 🙂

Wie belastbar sind derzeitig Umfragen zu Datenbrillen wie Google Glass? #bitkom

Aufreger Google Glass

Noch ist Google Glass nicht auf dem Markt, „aber fast 14 Millionen Deutsche können sich jetzt schon vorstellen, eine solche, neuartige Datenbrille künftig zu nutzen“, verkündet der BITKOM-Verband in einer Pressemitteilung. Grundlage für diesen Optimismus ist eine Umfrage, die von BITKOM in Auftrag gegeben wurde. Demnach bekundet jeder fünfte Bundesbürger sein Interesse an einem solchen Gerät, das aktuelle Informationen wie E-Mails oder Navigationshinweise direkt ins Sichtfeld einblendet und erlaubt, Fotos und Videos aus dem Blickwinkel des Trägers aufzunehmen. Dabei sind sich knapp 7 Prozent schon jetzt sicher, dass sie eine Datenbrille nutzen werden, rund jeder achte Befragte (13 Prozent) kann es sich vorstellen. Jeder Dritte (35 Prozent) ist hingegen skeptisch und will eher keine Datenbrille tragen, ein weiteres Drittel der Befragten will um die neuen Geräte einen großen Bogen machen (37 Prozent).

Zwei Drittel sind also eher kritisch, obwohl das intelligente Brillengestell noch gar nicht auf dem Markt ist. Insofern kann man die Umfrage auch ganz anders werten als es BITKOM getan hat.

Zweifel kommen bei mir auf, ob sich überhaupt schon quer durch die Bevölkerung ein klares Meinungsbild zu Datenbrillen manifestiert hat. Ein großer Teil wird zur Zeit mit dem Thema überhaupt nichts anfangen können. So war es zumindest beim Feldexperiment meines Bloggercamp-Kollegen auf der republica in Berlin. Am Veranstaltungsort war das Interesse groß und fast jeder konnte etwas mit dem Gloogle Glass-Replikat anfangen. Schon beim Gang zur Currywurst-Bude am U-Bahnhof Möckernbrücke war Schluss. Keine neugierigen Blicke, keine Reaktionen. Das könnte sich schnell ändern. Siehe meine heutige The European-Kolumne:

Führte das Street-View-Projekt von Google zu höchst bizarren Abwehrkämpfen von Hausfassaden, Gartenzwergen im Vorgarten und Verpixelungs-Initiativen zur Unkenntlichmachung von Jägerzäunen, wird die Brillenvariante zu einem noch größeren Sturm der Empörung beitragen: Schlagzeilen wie „Stasi-Brille belästigt Otto Normalverbraucher“ oder „Spionage-Spielzeug für Stalker und Spanner“ sind vorprogrammiert.

Damit der Nutzen von elektronischen Assistenten (ich wollte schon Agenten schreiben) nicht vollends vor die Hunde geht, sollten potenzielle Anwender von intelligenten Gadgets schon jetzt über neue Formen der Höflichkeit nachdenken, fordert der Blogger Gerhard Schröder im ichsagmal.com-Interview.

Wir können darauf warten, was der Gesetzgeber zu Google Glass sagt. Besser wäre es, als Zivilgesellschaft über freiwillige Regeln nachzudenken.

Google Glass: Stasi-Brille oder nützlicher Assistent? Ausblick auf meine morgige Kolumne

Feldtest auf der #rp13

Noch ist die Datenbrille „Google Glass“ nicht auf dem Markt, da erklingen in Deutschland schon die Alarmglocken. Die staatlichen Datenschützer bringen sich in Position und warnen vor dem so genannten „Lifelogging“, also dem unbemerkten Aufzeichnen von vertraulichen Gesprächen. Das Rechtssystem sei auf das Ausspähen der Umgebung nicht vorbereitet.

Selbst auf der Berliner Digitalkonferenz re:publica, die sich für neue technologische Entwicklungen zu begeistern pflegt, stößt das smarte Brillengestell des Suchmaschinen-Giganten auf Skepsis, wie mein Bloggercamp-Kollege Hannes Schleeh in einem Feldtest feststellte.

Drei Tage beglückte er das Nerd-Treffen mit einem Replikat und provozierte nicht nur wohlwollende Kommentare. So fragte der Chef der Gastronomie erbost:

„Nimmst Du mich jetzt auf, oder was?“

Auf Twitter gab es eine Flut von Reaktionen. Hier nur drei Beispiele:

„Ob den Leuten, die ihre ‪#googleglass‬ aufm Kopf tragen, bewusst ist, wie bescheuert das aussieht?“

„Habe jemandem auf der ‪#rp13‬ die Brille aus dem Gesicht gerissen und zertreten. War leider gar kein Google Glass.“

„Irgendwie fühle ich immer ein Unbehagen, wenn mir jemand mit ‪#googleglass‬ entgegenkommt, wie auf der ‪#rp13‬, etwa als wäre es Röntgenbrille.“

Führte das Street View-Projekt von Google zu höchst bizarren Abwehrkämpfen von Hausfassaden, Gartenzwergen im Vorgarten und Verpixelungs-Initiativen zur Unkenntlichmachung von Jägerzäunen, wird die Brillenvariante zu einem noch größeren Sturm der Empörung beitragen: Schlagzeilen wie „Stasi-Brille belästigt Otto-Normal-Verbraucher“ oder „Spionage-Spielzeug für Stalker und Spanner“ sind vorprogrammiert.

Liebwerteste Gichtlinge der Bild-Zeitung, für diese Schlagzeilen beantrage ich übrigens Leistungsschutzrecht!

Aber selbst Google-Chairman Eric Schmidt und Google Ideas-Direktor Jared Cohen greifen in ihrem neuen Opus „Die Vernetzung der Welt“ zum Vokabular von billigen Agenten-Filmen, um den Nutzen der Wunder-Brille zu beschreiben. So könnte man in Kombination mit einer Armbanduhr frühzeitig Religionswächter oder Agenten der Geheimpolizei verorten. Kein Scherz, das haben die beiden Autoren so formuliert. Die Uhr kommuniziert über GPS-Daten den Standort ihres Trägers und die Datenbrille stellt fest, aus welcher Richtung ein Agent kommt. Mehr ist den Google-Topmanagern auf 441 Seiten nicht eingefallen. Kein Wunder, dass die Phantasie wuchert.

Damit der Nutzen von elektronischen Assistenten (ich wollte schon Agenten schreiben) nicht vollends vor die Hunde geht, sollten potenzielle Anwender von intelligenten Gadgets schon jetzt über neue Formen der Höflichkeit nachdenken, fordert der Blogger Gerhard Schröder im ichsagmal.com-Interview.

Wir können darauf warten, was der Gesetzgeber zu Google Glass sagt. Besser wäre es, als Zivilgesellschaft über freiwillige Regeln nachzudenken. Wer bei der Blogparade bis Ende Mai mitmachen möchte, findet hier die nötigen Infos: Glassiquette statt Glasshole.

Ausführlich ist das in meiner morgigen The European-Kolumne nachzulesen.

Weitere Hangout-Interviews mit Fachleuten sind in der Planung. Wer sich dazu äußern möchte, ist herzlich eingeladen.

Übrigens sind auch Skype-Chats anfällig für „Spionage“: Vorsicht beim Skypen – Microsoft liest mit.