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Stiftung Zollverein: Öffentliche Gelder kassieren und die Panoramafreiheit einschränken?

Der Deutsche Journalisten Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.

“Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische Kulturhauptstadt Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten”, betonte die stellvertretende DJV Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. “Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten”, so Kaiser.

Zudem sei das die schlechteste Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.
Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei. “Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht werden!”

Der Zollverein hat in einer Stellungnahme reagiert: Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern aufgenommen werden, nutzen. “Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt. Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: ‘Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein’. Fotogenehmigungen für redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen oder die Bilder zu redaktionellen Zwecken an Tageszeitungen verkaufen”, so der Zollverein.

Mit Verlaub, dass ist doch wohl ein Witz, lieber Zollverein. Aufnahmen ohne Hilfsmittel wie Leitern. Wie soll das denn im Nachgang noch festgestellt werden, ob meine Fotos mit Hilfsmitteln aufgenommen wurden? Die obigen Fotos habe ich als akkreditierter Journalist während eines Konzerts gemacht – die Abmahnungen kann sich der Zollverein also sparen!

Der DJV hat auf die Replik reagiert und noch einmal betont, dass die Diskussion über das Hausrecht nicht unterschlagen sollte, dass die Stiftung mit Millionenbeiträgen aus öffentlichen Mitteln unterstützt worden ist, gerade zu dem Zweck, die Gebäude für die Öffentlichkeit zu erhalten und ihr zugänglich zu machen. Die Übertragung der Zuständigkeiten der Liegenschaften auf die Stiftung beruhe allein auf dieser Intention der – öffentlichen – Mittelgeber und Kulturinstitutionen. Man sollte daran erinnern, dass die Stadt Essen, der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und das Land NRW die Stiftung Zollverein ins Leben gerufen haben.

“Weil die Zeche Zollverein der Öffentlichkeit gewidmet ist, bedeutet das auch, dass Fotoaufnahmen keine Grenzen gesetzt werden sollten. Es geht ja nicht um das Gebäude des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen, der bei seiner Beobachtung politischer Parteien und anderer Institutionen nicht selbst permanent fotografiert werden möchte. Im letzteren Falle könnte man gewisse Vorgaben für Fotoaufnahmen innerhalb seiner Liegenschaften vielleicht noch nachvollziehen – bei einer Stiftung, die nicht beobachtet, sondern selbst Beobachtung möchte, muss das aber anders sein”, so der DJV.

Die Stiftung Zollverein liege so falsch wie die Schlösserverwaltung Berlin-Brandenburg. Beide haben einen falschen Begriff von Öffentlichkeit, verstehen nicht die Bedeutung der freien Fotografie für die Gesellschaft und für ihr eigenes Bild. Panoramafreiheit endet bei öffentlichem Eigentum nicht auf der Straße. Fotofreiheit gilt für öffentlichen Raum.

Wie viel staatliche Gelder hat denn der Zollverein bislang kassiert? Weiß das jemand mal so aus dem Stegreif? Ich möchte mich jetzt nicht durch den NRW-Landeshaushalt wühlen.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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