Netzpolitik jenseits von Markt und Staat: Kappes, Röpke und der Code for Gemany

Christoph Kappes

Philip Banse und Jürgen Kuri diskutierten im c’t Online-Talk von Deutschlandradio Wissen mit Christoph Kappes und Falk Steiner über den Stand der Netzpolitik. Ein Spannungsbogen vom Klagelied der Alpha-Tiere der Netzgemeinde über das eigene Scheitern beim Widerstand gegen das Leistungschutzgesetz bis zum Plädoyer für einen neuen Realismus bei der Durchsetzung von politischen Zielen der Netzbewegung.

Internetunternehmer Christoph Kappes konkretisierte im letzten Teil der Diskussionsrunde seine programmatische Schrift „Code for Germany“ und profiliert sich so langsam zum Wilhelm Röpke der Netzbewegung.

Exzellentes Buch über Röpke

Er will mit kleinen Schritten die Möglichkeiten der digitalen Transformation stärker an die Lebensrealität der Menschen bringen.

Nicht die Antwort auf die großen Fragen im netzpolitischen Diskurs seien entscheidend, nicht die Abstraktion und nicht der theoretische Überbau, sondern das konkrete Handeln.

„Warum muss es immer ‚Wir‘ sein, Prozesse oder Parteien. Lass doch die Leute verteilt arbeiten. Die einen bauen Spendenportale mit einem bestimmten Payment-Mechanismus. Die anderen kümmern sich um Alternativen zu den großen sozialen Netzwerken oder programmieren Systeme für Dienstleistungen in der Nachbarschaft zur Kinderbetreuung.“

In den vergangenen Jahre habe es bei Kappes eine Drehung gegeben. Man sollte nicht nur theoretisieren, sondern auch mehr „machen“. Impulse sollte man jenseits vom öffentlich-rechtlichen und privaten Eigentum setzen. Als dritte Variante favorisiert Kappes die Form des Gemeingutes. Allen sollte die Möglichkeit geboten werden, digitale Güter zu nutzen. Anders als bei physischen Gütern müsse man sich auf diesem Feld nicht mit dem Problem der Übernutzung herumschlagen. Kappes brachte das Beispiel der Weide, die irgendwann von Kühen leergefressen wird.

„Das ist bei digitalen Gütern strukturell nicht möglich. Sie können beliebig häufig kopiert werden und das Original bleibt trotzdem erhalten.“

Das sei ein großer Vorteil für digitale Gemeingüter. Er fordert ein nationales Programm, um solche Aktivitäten zu entfalten und vor allem hieraus neue Software-Komponenten oder kulturelle Techniken zu entwickeln, die im nächsten Schritt dann wiederum allen zugute kommen: Einzelpersonen, der „Netzgemeinde“, aber auch Unternehmen, NGOs und dem (e)-Government.

„Ich hätte angesichts der Beträge, welche die Gemeinschaft für Unterhaltung und physische Infrastruktur aufwendet, überhaupt keine Hemmungen, für ‚Code for Germany‘ eine Milliarde Euro für den Zeitraum von drei Jahren anzusetzen“, so Kappes.

Aber woher kommt die Kohle und wer entscheidet über digitale Projekte? Da sind wir dann wieder mitten in haushaltspolitischen Machtkämpfen und der Bedienung von Klientel-Interessen. Das sollte allerdings kein Hinderungsgrund sein, das politische Personal zu fordern, um vernünftige und zukunftsfähige Konzepte für eine vernetzte Gesellschaft und Ökonomie anzustoßen, statt auf IT-Gipfeln sich jovial auf die Schenkel zu klopfen und das Versauern als Megabit-Gesellschaft mit rhetorischen Leerformeln zu überspielen.

Jeder sollte mit kleinen Schritten vorangehen. Nicht nur kritisieren, sondern Projekte anstoßen. Es müssen ja nicht immer staatliche Haushaltsmittel sein, die in solche Gemeingut-Initiativen gesteckt werden. In Deutschland gibt es eine breite Genossenschaftsbewegung, die man für digitale Initiativen aktivieren könnte. Oder über Crowdfunding, was ich viel sympathischer finde.

Als kleinen netzpolitischen Erfolg könnte man auch unsere Konfrontation mit dem Kanzleramt werten, die zumindest die Aufseher in den Landesmedienanstalten dazu gebracht hat, Live-Hangouts von Bloggern, Vereinen, Initiativen und Unternehmen nicht mehr mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu traktieren und einfach in Ruhe zu lassen. Hier haben wir das Umfeld von Merkel mit der eigenen alternativlosen Parole „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ in Verlegenheit gebracht.

Das Ergebnis kommentierte dpa mit den Worten:

„Im Gegensatz zur Kanzlerin musste sich Obama keine Minute lang mit der Frage beschäftigen, ob der Auftritt bei Google nicht als ein (verbotener) Staatsfunk oder eine lizenzpflichtige Rundfunksendung zu betrachten ist. Diese Frage hatte der Bonner Blogger Gunnar Sohn aufgeworfen, nachdem die Bundesregierung den Google Hangout angekündigt hatte. Doch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktoren der Landesmedienanstalten sahen keinen Handlungsbedarf.“

Auch kleine Blogger wie Hannes Schleeh und meine Wenigkeit können ein wenig an den netzpolitischen Stellschrauben drehen. Man muss nur energisch genug sein. Es ist das Ergebnis einer Arbeit, die sich über acht Monate erstreckte. Und das Ergebnis ist für die Hangout-Community sehr zufriedenstellend.

Bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, handele es sich eher um Abrufdienste, ließ ZAK-Chef Jürgen Brautmeier den Blogger wissen, obwohl der Chat auch live übertragen wird.

Die Analogie zum Ökonomen Wilhelm Röpke klärt sich durch die Lektüre meines folgenden Beitrages: Jenseits von Angebot und Nachfrage: Warum die Ökonomenzunft politischer werden muss.

Michael Seemann plädierte im ichsagmal-Interview für eine Anstalt des öffentlichen Rechts, um Netzprojekte zu finanzieren:

„Wir müssen jetzt an die Ressourcen ran. Wir sehen das im Werbemarkt, der sich immer mehr ins Internet verlagert. Das ist ein natürlicher und guter Prozess. Warum verschieben sich dann nicht auch die Ressourcen in den öffentlich-rechtlichen Kategorien ins Netz? Die Rundfunkgebühren überschreiten in diesem Jahr die Schwelle von zehn Milliarden Euro. Da könnte man überlegen, was man von diesem Geld für den Ausbau von Infrastrukturen, für neue journalistische Konzepte oder für offene Strukturen im Internet ausgeben könnte. Man könnte eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen, die nichts anderes macht als Open-Source-Projekte zu finanzieren.“

Dafür würde ja schon eine Milliarde Euro pro Jahr ausreichen. Wenn der Markt nicht für freie Web-Strukturen sorgt, müssten eben größere Anstrengungen mit öffentlich-rechtlichen Instrumenten an den Tag gelegt werden.

Neues aus der Hausmeister-Republik: Urheberrechtskeule gegen das Einbetten von Videos #BGH #youtube

Kultur des Teilens in Gefahr

Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das berichtet tagesschau.de. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden. Willkommen in einem neuen Kapitel der Hausmeister Republik Deutschland.

„Der BGH hat am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass im ‚Einbetten‘ von YouTube-Videos in Websites gegen den Willen des Urhebers eine Rechtsverletzung liegen könnte. Entschieden haben die obersten Richter den Fall noch nicht. Der BGH erwägt, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte. Im vorliegenden Fall wurde das Video auf YouTube eingestellt und von den Betreibern einer anderen Website auf ihrer eigenen Homepage eingebettet. Der Urheber des Films wollte diese Form der Wiedergabe auf der anderen Website verbieten“, so tagesschau.de.

Warum lädt der Kläger seine Videos dann bei Youtube hoch, macht sie öffentlich und teilbar?

Wenn aus diesem Einzelfall das Einbetten von Youtube-Videos in Frage gestellt wird, schwindet die Essenz des Kopierens und Teilens. Das wäre ein harter Schlag. Das Urheberrecht in Deutschland erweist sich immer mehr zum Totengräber eines offenen Netzes. Besonders die unendliche Reproduktion von Inhalten macht den Charme des Social Webs aus. Wer Videos wie exklusive Ware behandeln will, soll zu Hause Dia-Vorträge halten oder zu Filmabenden einladen. Er könnte ja auch auf Youtube in den Privatmodus gehen und nur ausgewählten Nutzern den Zugriff einräumen. Alles auch ohne ärgerliche Gerichtsklagen möglich. Aber man will eben auch Öffentlichkeit erzielen, aber gleichzeitig die Einbettung verhindern – ziemlich widersprüchlich.

Update 15:00:

Tagesschau.de hat es wohl arg verkürzt dargestellt. Es geht wohl in erster Linie um das widerrechtliche Hochladen eines Videos. Das werde ich aber nächste Woche bei der BGH-Pressestelle in Erfahrung bringen. Im Bloggercamp werden wir uns auf alle Fälle damit auseinandersetzen.

Über Shitstorms und Schönwetter-Kommunikation

Ausgeschnauzt

Proteststürme in sozialen Netzen seien Alltag geworden, weswegen viele Opfer zunehmend professionell und gelassen darauf reagieren. Es werde Zeit, dass die Kritiker sich dem anschließen, so das Plädoyer von Jürgen Vielmeier in einem Beitrag für netzwertig.com.

Ein möglicher Grund für die fehlende Diskussionskultur sieht Vielmeier in der Tatsache, dass viele Internet-Nutzer zu einer Zeit sozialisiert wurden, in der man Kritik nicht wirklich öffentlich äußern konnte.

„Es gab keinen Draht zu Behörden, Unternehmen, Fernsehsendern. Zeitungen konnten sich aussuchen, welche Leserbriefe sie abdruckten. Kritik, sollte sie gehört werden, musste besonders laut sein. Das Spiel setzt sich in Online-Foren weiter fort: Wer in der Masse der Beiträge nicht untergehen will, muss lauter schreien als die anderen. Zusammen mit dem vermeintlichen Deckmantel der Anonymität könnten das einige der Gründe dafür sein, dass Kritik im Netz oft übertrieben, hart und persönlich geäußert wird. Heute aber sind Unternehmen und Online-Magazine dazu angehalten, auf Kritik zu reagieren. Das Social Web ist ein zunehmend familiärer Raum geworden. Für überzogenen Tonfall gibt es also eigentlich keinen Grund mehr.“

Das ist sicherlich richtig. Vielmeier stellt aber auch fest, dass nicht alles, was unter Shitstorm subsummiert wird, diesen Namen auch verdient. Protest, Ärger, Aufregung, Ironie, Spott, Scherze oder Sarkasmus sind ja nun gängige Ausdrucksformen des Alltagslebens. Und wenn es nicht den Charakter von übler Nachrede oder Denunziantentum annimmt, sollte man nicht allzu weinerlich darauf reagieren.

Spöttischer Geist Rabelais

Francois Rabelais, der Namensgeber meiner Liebwerteste-Gichtlinge-Kolumne für „The European“ war ein Meister derber Schimpfkanonaden und trotzdem ein liebenswerter sowie umgänglicher Mensch. Hinter einer harten Schale verbirgt sich halt häufig ein weicher Kern. Zudem können Spottreden ja auch positives bewirken, wenn es um Zustände geht, die geändert werden müssen.

Es mag viele Prominente geben, die mit Scheiße-Kommentaren mittlerweile gelassener umgehen können. Es gibt aber auch immer noch genügend Zeitgenossen, die recht dünnhäutig reagieren und öffentliche Diskurse meiden wie der Teufel das Weihwasser. Dazu zähle ich vor allem Organisationen, die über Sprachregelungen, Autorisierungen, gesteuerter Kommunikation und Abschottung alles unter Kontrolle halten wollen. Etwa Verbände, Konzerne oder staatliche Stellen. Auf der anderen Seite suchen sie das Licht der Öffentlichkeit und möchten gefeiert werden wie ein Startenor an der Metropolitan Opera. Wer im Rampenlicht stehen möchte, sollte auch mit Gegenwind rechnen.

Was ja auch Gegenstand meiner heutigen Kolumne ist:

Es dominiert in den meisten Organisationen immer noch die Sehnsucht nach einer kontrollierbaren Welt in völliger Harmonie. Schönwetter-Philosophien ohne Ecken und Kanten. Wo aber keine Kritik und keine Gegnerschaft existiert, da gedeihen auch keine Fans. In einer Wohlfühl-Kontrollblase findet keine Kommunikation statt.

BuzzFeed und der heilige Gral der Online-News: Die Mem-Maschine für Aufmerksamkeit

Hope Remix

Hat Jonah Peretti die perfekte Formel für virale Reproduktion gefunden? Eine Mem-Maschine auf den Spuren von Richard Dawkins, um Geschichten im Internet nach einem Algorithmus zu verbreiten? 2006 gründete der MIT-Absolvent Peretti mit BuzzFeed einen profanen Aggregator für witzige Tierbildchen und Tratschgeschichten. Mittlerweile liegt die Nutzerzahl bei 40 Millionen. Der Dienst verfügt über einen Chefredakteur und überrascht mit exklusiven Meldungen zu harten politischen Themen. Eine Melange aus ernsthaften Nachrichten und putzigen Katzenvideos. Für das deutsche Feuilleton sicherlich eine Zumutung, für Peretti eine sehr menschliche Komponente:

„Verlegerische Tätigkeit ist wie ein Pariser Café: Man kann dort ein philosophisches Buch lesen oder die Tageszeitung. Am Nebentisch sitzt dann ein süßer Hund. Macht es uns dümmer, wenn wir ihn streicheln? Nein. Es macht uns menschlicher.“

Bei einer Nachrichtenseite sei die emotionale Intelligenz deshalb ebenso wichtig, wie der IQ. Es gehe nicht immer um den Informationswert, sondern genauso um die gemeinsame Verbundenheit der Nutzer.

Buzzfeed ist nach Ansicht von Indiskretion Ehrensache-Blogger Thomas Knüwer ein exzellent durchgedachtes Modell, ein Vorbild für absolut jede Nachrichtenseite.

„Vielleicht hält Jonah Peretti gar den Heiligen Gral der Online-News in der Hand (oder zumindest weiß, wo er vergraben sein könnte).“

Es gibt keine klassischen Werbeeinblendungen. Unternehmen werden gezwungen, den Nutzern gute Geschichten zu liefern. Werbung soll sich wie redaktionelle Storys verbreiten.

„Das klappt anscheinend, womit BuzzFeed den sehnlichsten Wunsch vieler Markenartikler erfüllt: Endlich werden ihre Inhalte im Social Web geteilt. Die Klickrate (CTR) auf die gesponserten Geschichten liegt bei ein bis zwei Prozent – deutlich höher als bei gewöhnlicher Bannerwerbung also“, meint Knüwer.

Als Aufmerksamkeitswährung zählen nicht Klicks, sondern Twitter-Erwähnungen, Facebook-Likes, Google-Plusse und ähnliche Indikatoren. Das Teilen im Social Web steht im Vordergrund für die Echtzeit-Berechnung des Viral Rank.

Der Denkansatz von Peretti sei aus ökonomischer Sicht sehr clever, meint Patrick Breitenbach von der Karlshochschule im ichsagmal-Interview.

„Es ist die memetische Verbreitung als Grundlage der Aufmerksamkeitsökonomie. Man setzt bei BuzzFeed nicht nur auf Inhalte, die sich schnell im Netz durchsetzen, sondern streut auch Ernsthaftes rein.“

Allerdings sollte man nicht nur auf Massenverbreitung setzen. Das sei ein Mythos.

„Es ist auch ein Erfolg, wenn ich zielgenau relevante Inhalte in bestimmte Netzwerke bringe. Wir leben in Netzwerkstrukturen und nicht mehr in Gießkannen-Systemen. Wenn ich partielle Netzwerke optimal erreiche und dort eine Verbreitung verursache, ist es mitunter ein größerer Erfolg als wenn ich eine substanzlose Botschaft in die ganze Welt raus blase“, so Soziopod-Blogger Breitenbach.

Eine Erfolgsformel für Viralität werde auch BuzzFeed nicht finden. Breitenbach vergleicht es mit dem Pokerspiel.

„Je öfter ich spiele und je mehr Hände ich sehe, desto besser werde ich beim Pokern. Aber es garantiert mir nicht, dass ich immer gewinne. Bei der Viralität ist es ähnlich.“

Der BuzzFeed-Gründer habe aus sehr vielen erfolgreichen viralen Geschichten gelernt und daraus belastbare Faktoren des Erfolgs abgeleitet.

„Peretti hat sich Kennerschaft erworben und brilliert als Connaisseur für Netzgeschichten“, konstatiert Breitenbach.

Er nutzt sehr geschickt die Crowd-Mechanismen. Die BuzzFeed-Anwender werden nicht nur als Leser gesehen, sondern als Produzenten und Kuratoren. Sie durchwühlen die Ursuppe der Viralität wie 4chan, also Foren, wo Meme auch entstehen. In dieser durchgerührten Suppe erzielt BuzzFeed auch Treffer.

Aber das große Versprechen einer perfekten neuen Werbewelt kann wohl getrost als Ausfluss angelsächsischer Übertreibungen abgeheftet werden. Als Laborversuch ist BuzzFeed aber dennoch geeignet, um die Werbeindustrie wachzurütteln.

Das sieht Patrick Breitenbach ähnlich: Es entwickelt sich Content ohne die Briefing-Diktatur der Agenturen nach dem Motto: „Content Will Kill Your Ad Agency.“

„Ich stelle als Marke meinen Mem-Pool der Öffentlichkeit zur Verfügung und sie kann ihn nach Belieben remixen“, so Breitenbach.

Der memetische Code wird nicht mehr bewacht, sondern freigegeben. Das sei ein radikaler Paradigmenwechsel im Vergleich zu den Dogmen, die in der Werbeindustrie immer noch gehegt und gepflegt werden:

„Es muss die Freiheit eingeräumt werden, mit der Marke zu spielen, wie bei den Hope-Plakaten des Obama-Wahlkampfes, wo sich eine völlig neue Ästhetik entwickelt hat.“

Unternehmen sollten sich von der ganzen Kampagnen-Denke verabschieden, um irgendwelche Botschaften in den Markt zu drücken. Es dominiert aber in den meisten Organisationen immer noch die Sehnsucht nach einer kontrollierbaren Welt in völliger Harmonie. Schönwetter-Philosophien ohne Ecken und Kanten. Wo aber keine Kritik und keine Gegnerschaft existieren, da gedeihen auch keine Fans. In einer Wohlfühl-Kontrollblase findet keine Kommunikation statt.

Dieses Thema möchte ich in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin vertiefen.

Einwürfe, Gedanken und Thesen sind wieder hoch willkommen. Allerdings sollten sie am Dienstag bis spätestens 15 Uhr eintrudeln.

Man hört und sieht sich.

#MerkelHangout ist Thema der Medienaufsicht am Dienstag

Merkel-Hangout-Mashup 2

Zur Beratung der Medienaufsicht über die Liveübertragung eines neuen Onlineformats von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag, sagte Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), im Bloggercamp-Interview:

„Wir dürfen jetzt nicht die Community dafür bestrafen, dass die Regeln nicht mehr zeitgemäß sind. Wir müssen da wirklich praktikable Lösungen finden. Da müssen wir in der Tat an den Kriterien arbeiten. Was wir wirklich für so relevant halten, sage ich jetzt mal verkürzt, das wir sagen, dass muss eine Rundfunklizenz haben.
Also ich rede die ganze Zeit von abgestufter Regulierung. Dass ein klassischer Fernsehveranstalter eine Lizenz braucht, ist unbestritten. Dass aber der einzelne Blogger, die einzelne Gruppe, die natürlich wirken möchte, aber faktisch nicht wirkt, weil sie zu klein ist. Das wir die unterschiedlich behandeln müssen, solange sie so klein ist, ist ganz klar.
 Da bin ich voll bei Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg), wenn er sagt all diese Dinge die passen nicht mehr mit unserem Recht zusammen.
Das müssen wir novellieren und in der Zwischenzeit müssen wir praktikable Lösung finden.
Er geht ja auch so weit zu sagen, wir müssen uns darüber unterhalten, was Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, von Parlamenten und von Regierungen ist. Wir müssen uns darüber unterhalten wie weit geht das? Wir müssten eigentlich hin von einer ex-ante Regulierung, also dass ich vorher alles reguliert und geregelt haben will, hin zu einer ex-post Regulierung. Ich schaue erst einmal, was passiert und ob was falsch gelaufen ist. Erst dann sollten Nachsteuerungsmechanismen greifen. Das wäre mir viel lieber als alles andere.“

Das Bloggercamp-Sendeformat zähle zu den Pionieren und habe die Medienaufsicht zum Diskutieren gebracht. „Wir haben an diesem Fall auch gemerkt, dass wir uns da alle keinen Gefallen tun, wenn wir jeden Schüler, der seine Turnveranstaltung übertragen will oder Bürger, die Veranstaltungen übertragen wollen, direkt zum Rundfunk erklären. Das passt nicht mehr in unsere heutige Welt“, so Brautmeier.

Die Sitzung von ZAK und DLM beginnt am Dienstag um 10:30 Uhr.

Die komplette Abschrift der Bloggercamp-Sendung mit ZAK-Chef Jürgen Brautmeier hat Bloggercamp-Kollege Hannes Schleeh in mühevoller Arbeit erstellt: http://schleeh.de/dr-brautmeier-verleiht-bloggercamp-pionierstatus-medienrecht-nicht-mehr-zeitgemaess/

Wichtig, um die Entscheidungen der Medienaufsicht am Dienstag mit den Äußerungen des ZAK-Chefs im Bloggercamp abzugleichen 😉

Siehe auch:

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier.

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier

Im Bloggercamp-Gespräch hat sich heute Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) für sinnvolle Übergangsregelungen bei der Bewertung von Liveübertragungen ins Netz über Dienste wie Hangout on Air ausgesprochen. „Wir dürfen die Community nicht dafür abstrafen, dass die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages nicht mehr zeitgemäß sind.“

Brautmeier sprach sich beim Streit um die Bewertung des Hangout-Projektes von Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine abgestufte Regulierung aus. „Das ein klassischer Fernsehsender eine Rundfunklizenz braucht, ist wohl unbestritten. Bei einem einzelnen Blogger oder einer Gruppe muss es zu einer anderen Behandlung kommen. Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen“, so Brautmeier. Mechanismen zur Nachsteuerung wären ihm viel lieber als alles andere.

Am Dienstag auf der Konferenz von ZAK und DLM wird diese Frage ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

Bin gespannt, auf was sich die Landesmedienanstalten einigen werden. Klar ist nur, dass die Frage der Einmaligkeit von Hangouts als Kriterium nicht ausreicht, um zu entscheiden, ob Streaming-Formate nun Rundfunk sind oder nicht.

Heute dreimal #Bloggercamp: Rettungsanker für Merkel’s Hangout, netzpolitische Provinz und Panels, die die republica nicht wollte

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und dem Hofknicks vor Klientelinteressen geht, errichten die liebwertesten Gichtlinge der Politik ganz schnell mal Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernen in 007-Manier ärgerliche Barrieren, wie beim Merkel-Hangout, oder schalten auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste. Richard Gutjahr hat es beim Digitalen Quartett auf den Punkt gebracht: Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Funktionären mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten. Soweit die Einleitung meiner heutigen Kolumne für das Debattenmagazin „The European“: Netzpolitik mit Geschmäckle.

Um so spannender werden heute unsere drei Bloggercamp-Sendungen laufen. Ein anstrengendes Programm – aber höchst abwechslungsreich.

Wir starten von 16:30 bis 17:00 Uhr: Merkel Hangout: Rettung in letzter NOT? Gespräch mit Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

Dann folgt eine virtuelle Kaffeepause.

Von 18:30 bis 19:00 Uhr behandeln wir mit Jannis Kucharz vom Blog netzfeuilleton.de Einblicke in die netzpolitische Provinz.

Und von 19:30 bis 20:00 Uhr stellt uns Anja C. Wagner von ununi.tv Panels vor, die die republica nicht wollte, die aber in einer Vorveranstaltung via Hangout on Air doch noch zum Leben erweckt werden.

Alle drei Bloggercamp-Sessions werden natürlich live über den Streaming-Dienst Hangout on Air auf unserem Blog „Vernetzt Euch“ übertragen. Hashtag für Zwischenrufe während der Sendungen wie immer #bloggercamp

Wir hören und sehen uns hoffentlich.

Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht? Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen

Merkel-Hangout-Mashup 2

Das neue Online-Format von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April zum ersten Mal über den Google-Dienst „Hangout on Air“ live ins Netz ausgestrahlt werden soll, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Am Donnerstag räumte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) noch Klärungsbedarf bei der Frage ein, ob der Merkel-Hangout nun Rundfunk sei oder nicht. Eine Einstufung als Rundfunk hätte zur Folge, dass die Bundeskanzlerin nicht auf Sendung gehen dürfte, da nach Paragraf 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können.

Eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin könne nur die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten vornehmen, die sich alle vier Wochen trifft. Bei diesem Gremium handelt es sich um die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

„Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist“, so Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb.

Die nächste turnusgemäße Sitzung ist am 16. April, also drei Tage vor dem Termin des Hangouts der Bundeskanzlerin.

Am Freitag überraschte dann der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier mit der Botschaft, dass der Merkel-Hangout wohl kein Rundfunk sei, weil es sich um eine einmalige Veranstaltung handeln würde. Eine Sitzung zu dieser Frage fand an diesem Tag allerdings nicht statt. Es ist eine Meinungsäußerung von Brautmeier.

„Der ZAK-Vorsitzende hat sich in die Debatte eingemischt, weil wir es für gut hielten, von unserer Seite eine klare Duftnote zu setzen“, sagt ZAK-Pressesprecher Peter Widlok im ichsagmal.com-Interview.

Er ist sich sicher, dass das Thema auf der ZAK-Sitzung am 16. April eine Rolle spielen wird. Eine endgültige Bewertung über den Hangout der Kanzlerin konnte es nicht geben.

„Wir haben in aller Deutlichkeit von einer ersten Einschätzung gesprochen“, erklärt Widlok.

Explizit ist dieser Punkt im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht geregelt. Selbst die von den Medienanstalten herausgegebene Checkliste über Web-TV formuliert den Rundfunkbegriff ungenau. Als Kriterium für die Einstufung als Rundfunk wird das Vorhandensein eines Sendeplans angeführt. Das ist der Fall, wenn eine Sendung zeitlich vorhersehbar sei. Beim neuen Online-Format der Kanzlerin stehen Datum und Uhrzeit fest. Es gibt ein Schwerpunktthema und einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein:

„Wir sind prinzipiell nicht glücklich mit den Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag stammt noch aus einer analogen Medienwelt. Wir müssen für Deutschland eine digitale Medienordnung schaffen“, fordert der ZAK-Sprecher.

Die Medienanstalten brauchen Instrumentarien, die alltagstauglich seien für neue Entwicklungen im Internet. An der Debatte, die über das Hangout-Projekt des Kanzleramtes geführt werde, erkennt man, wie schwierig eine Abgrenzung vorzunehmen ist.

„Ob nun die Sendung von Merkel einmalig ist oder nicht, bringt in der grundsätzlichen Betrachtung von neuen Kommunikationsformen im Netz keinen Fortschritt“, so Hannes Schleeh, Mitorganisator des Bloggercamps.

Der ZAK-Sprecher bestätigte, dass es am Donnerstag vergangener Woche eine Kontaktaufnahme des Kanzleramtes mit der ZAK gegeben habe.

Am Mittwoch, um 18,30 Uhr diskutieren wir den Streit über den Hangout der Kanzlerin in unserer Bloggercamp-Sendung weiter. Wer dabei sein möchte in der Gesprächsrunde, möge sich rechtzeitig bei uns melden.

Merkel-Hangout und Sendelizenz: Was als harmloser Tweet begann und in einer 007-Debatte eskalierte

Das Hangout-Lizenzgefecht

Ich bekenne mich schuldig. Am Mittwochnachmittag stellte ich über Twitter eine harmlose Frage, die eigentlich eher als kleine Scherzeinlage gedacht war:

Daraufhin kam ziemlich schnell die Antwort eines Politberaters, die ich Euch leider nicht mehr als Tweet darstellen kann. Sie wurde wohl gelöscht oder ist in der Unendlichkeit des virtuellen Universums verschwunden:

@gsohn sage nur: 007.

007 als Maßstab für die Bundeskanzlerin? Wie isses nur möglich? Reden doch die digital überforderten Politikerinnen und Politiker immer von der Notwendigkeit, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.

Auf die 007-Replik folgte dann die Ankündigung meiner Presseanfrage bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Was dann so alles folgte, dürfte ja bekannt sein.

Was das bedeutet, bekommt nun auch die Kanzlerin mit ihrem Hangout-Projekt zu spüren – sozusagen als Hüterin des medien- und netzpolitischen Dilettantismus in Deutschland. Wenn man mal die klassischen Fernsehanstalten ausnimmt, macht niemand Rundfunk beim Einsatz des Streaming-Dienstes von Google.

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Nicht das Bloggercamp, nicht das digitale Quartett oder sonstige Formate, die live ins Netz gestreamt werden. Auch die Notwendigkeit einer Lizenzpflicht ist idiotisch. Das hatte in analogen Zeiten vielleicht noch eine Berechtigung, als die Sendeplätze technisch begrenzt waren und die Medienanstalten gehalten waren, ein Verfahren zur Zuteilung von Sendeplätzen zu organisieren. Im Internet macht das keinen Sinn. Deshalb sollte auch der Rundfunkstaatsvertrag noch nicht mal ansatzweise auf Aktivitäten im Netz angewendet werden.

Darum geht es bei dem Streit, den wir am Mittwoch im Vorfeld unserer Bloggercamp-Sendung angezettelt haben. Schlafende Hunde konnten wir dabei gar nicht wecken. Die waren auch vorher schon recht wachsam und kläfften munter über die Einordnung von Netz-Kommunikation in ein Regelwerk aus den Glanzzeiten von Wim Thoelke. Vielleicht bequemen sich jetzt Merkel und ihre Kollegen in den Bundesländern zu einer Reform des Medienrechts.

Ich werde das am Mittwoch in meiner Kolumne für das Debattenmagazin „The European“ aufgreifen. Eure Meinungen würde ich wieder gerne über Interviews einfangen. Ist bis Dienstag so gegen 14 Uhr möglich.

Lesenswert der Beitrag meines Bloggercamp-Kollegen Hannes Schleeh: Sendelizenz für die Kanzlerin? – Auf einmal hat es ZAK gemacht!

Ist Merkel-Hangout-TV nun Rundfunk? Die Antworten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Merkel-Hangout-Mashup 2

Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Sehr geehrter Herr Sohn,

bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Nein.

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Nein.

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.

Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?

Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.

Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?

Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.

Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.

Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.

Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.