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Neues aus der Hausmeister-Republik: Urheberrechtskeule gegen das Einbetten von Videos #BGH #youtube

Kultur des Teilens in Gefahr

Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das berichtet tagesschau.de. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden. Willkommen in einem neuen Kapitel der Hausmeister Republik Deutschland.

“Der BGH hat am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass im ‘Einbetten’ von YouTube-Videos in Websites gegen den Willen des Urhebers eine Rechtsverletzung liegen könnte. Entschieden haben die obersten Richter den Fall noch nicht. Der BGH erwägt, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte. Im vorliegenden Fall wurde das Video auf YouTube eingestellt und von den Betreibern einer anderen Website auf ihrer eigenen Homepage eingebettet. Der Urheber des Films wollte diese Form der Wiedergabe auf der anderen Website verbieten”, so tagesschau.de.

Warum lädt der Kläger seine Videos dann bei Youtube hoch, macht sie öffentlich und teilbar?

Wenn aus diesem Einzelfall das Einbetten von Youtube-Videos in Frage gestellt wird, schwindet die Essenz des Kopierens und Teilens. Das wäre ein harter Schlag. Das Urheberrecht in Deutschland erweist sich immer mehr zum Totengräber eines offenen Netzes. Besonders die unendliche Reproduktion von Inhalten macht den Charme des Social Webs aus. Wer Videos wie exklusive Ware behandeln will, soll zu Hause Dia-Vorträge halten oder zu Filmabenden einladen. Er könnte ja auch auf Youtube in den Privatmodus gehen und nur ausgewählten Nutzern den Zugriff einräumen. Alles auch ohne ärgerliche Gerichtsklagen möglich. Aber man will eben auch Öffentlichkeit erzielen, aber gleichzeitig die Einbettung verhindern – ziemlich widersprüchlich.

Update 15:00:

Tagesschau.de hat es wohl arg verkürzt dargestellt. Es geht wohl in erster Linie um das widerrechtliche Hochladen eines Videos. Das werde ich aber nächste Woche bei der BGH-Pressestelle in Erfahrung bringen. Im Bloggercamp werden wir uns auf alle Fälle damit auseinandersetzen.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

9 Kommentare zu "Neues aus der Hausmeister-Republik: Urheberrechtskeule gegen das Einbetten von Videos #BGH #youtube"

  1. Es gibt leider noch so viele, die haben das Internet nicht verstanden und werden es wohl auch nie verstehen. Wer seine Werke bei youtube öffentlich macht, muss damit einfach rechnen, dass sie andere bei sich einbinden, dazu ist diese Plattform schließlich auch da.

  2. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hat der Kläger jedoch (angeblich) das Werk gerade nicht bei YouTube veröffentlicht, sondern es sei gegen seinen Willen geschehen. Und dann kommt man m.E. schwer umhin, eine Urheberrechtsverletzung abzulehnen.

  3. Also ist das Video gegen seinen Willen bei Youtube hochgeladen worden? Dann müsste der BGH aber anders vorgehen. Hier wird ja explizit vom Einbetten eines Youtube-Videos gesprochen und nicht vom widerrechtlichen Hochladen. Dann dürfte nicht von Framing die Rede sein.

  4. Man kann ja auch die Funktion zum Einbetten abschalten. Also alles kein Problem. Wir werden das Thema in der nächsten Woche im Bloggercamp vertiefen. Netzpolitisch wäre das ein Skandal.

  5. Laut den Pressemeldungen wurde das Video gegen den Willen des Klägers hochgeladen. Es soll jedoch jetzt noch immer bei YouTube verfügbar sein. Die Glaubwürdigkeit der Aussage ist also in der Tat zweifelhaft, da er erstmal gegen YouTube vorgehen sollte. In dem zu entscheidenden Fall hat er sein Video auf der Homepage eines Konkurrenten vorgefunden. Da ist es schon nachvollziehbar, dass er direkt diesem die Nutzung untersagen möchte.

    Rechtlich/Netzpolitisch sehe ich es ähnlich: So lange ein Rechteinhaber ein Video bei YouTube hochlädt und die Funktion zum Einbetten nicht abschaltet, muss er auch das Framing auf anderen Seiten dulden, solange klar erkennbar bleibt, dass es von YouTube stammt. Wenn hingegen ein Video irgendwo hochgeladen wird und ein anderer Hoempage-Inhaber das so in die Homepage einbindet, als ob es sein eigenes sei, dann dürfte zweifelsfrei das Urheberrecht verletzt sein. Verlinkungen bei Facebook usw. stehen da irgendwo in der Mitte, das ist nicht so einfach, man muss die verschiedenen Konstellationen sehr genau unterscheiden.

    (Schleichwerbung: In einem Blogbeitrag auf meiner Homepage habe ich das Thema etwas vertieft.)

  6. Logisch wäre es, gegen das Hochladen vorzugehen. Das wird wohl nicht Youtube gewesen sein.

  7. Thema gehört ganz oben auf die netzpolitische Agenda.

  8. Ich kann die Sorgen des Youtubers verstehen. Ich würde es auch nicht begrüßen, wenn meine Videos zum Beispiel in Rechtsradikalen Foren eingebettet werden oder jemand eine Webseite über Katzen macht und dann ständig meine Katzenvideos einbettet, wodurch er immer viel neuen Stoff hat und wahrscheinlich noch über Google Adsense Geld damit macht.

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