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Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenschmuggel, Terrorismus: Die Wanze aka #Staatstrojaner rettet uns!

“Staatstrojaner: Bundesinnenminister verteidigt den Einsatz und greift CCC an” meldete gestern heise.de und zitiert aus einer Vorabmeldung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Der BMI-Chef hat eine Woche benötigt, um nach den Enthüllungen des Chaos Computer Club (CCC) seine Sprache als oberster Hüter der Sicherheit wiederzufinden. Der Demutsmodus war gestern. Jetzt schaltet Friedrich wieder auf Angriff. Für Aufklärung sorgt er nicht, da ja Angriff immer die beste Verteidigung zu sein scheint. So besagt es jedenfalls diese Bauernweisheit. Der CCC habe nichts aufgeklärt, so Friedrich im Gespräch mit der Sonntagszeitung, sondern dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht. Ah ja.

“Da sind viele Missverständnisse entstanden. Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.” Man kehrt also wieder zum reflexhaften Abwehr-Argument der ersten Verlautbarungen von Sicherheitsbehörden und Innenministerien des vergangenen Sonntags zurück. Es gebe nach Erkenntnissen des Innenministers keinerlei Hinweise, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen worden sei. Jetzt sind wir also in einer neuen Phase der semantischen Nebelkerzen. Was meint Friedrich eigentlich mit “Hinweisen”. Fragt das BMI höflich, liebe Innenminister der Länder, habt Ihr gegen Recht und Gesetz verstoßen? Oder musste jede Schlapphut-Behörde das Leistungsspektrum des Staatstrojaners (Prantl von der Süddeutschen Zeitung spricht von “Staatswanze”, was den Kern der Sache auch besser beschreibt) veröffentlichen? Dann sollten diese Hinweise doch mal konkret veröffentlicht werden, um sie überprüfen zu können. Ansonsten ist das Ganze eine Glaubensfrage. Dafür sind aber die Religionsgemeinschaften zuständig und nicht der Bundesinnenminister. Die Überwachung ließ er übrigens nur stoppen, weil der Code veröffentlicht wurde und jetzt missbrauchsanfällig sei. Vorher war er das nicht? Der CCC hat doch das Gegenteil bewiesen. Wer über Staatswanzen verfügt, die anders programmiert wurden, kann die Software einsetzen.

Denn es ist ja Gefahr in Verzug: “Sollen wir organisierte Kriminalität laufen lassen? Den Drogenhandel? Den Menschenhandel? Den Waffenschmuggel? Und was ist mit dem Terrorismus? Denn nur gegen solche schweren Verbrechen gehen wir mit Hilfe von Überwachungssoftware vor”, sagt Friedrich. Das ist das altbekannte Argumentationsmuster des Staatsretters. Erinnert sei an das von Friedrich beschriebene Szenario über drohende Internet-Kriege:

Es sei nur eine Frage der Zeit, bis kriminelle Banden eine virtuelle Bombe haben, tönte er vor ein paar Wochen. wird der „Mit solchen Angriffen könnte eine Volkswirtschaft empfindlich beeinträchtigt werden“, formulierte der Staatsapologet den Cyberterror im Konjunktiv.

Siehe auch: Der vermeintliche Cyberwar und die Sicherheitskeule

Die Rabulistik der Vertreter eines sicheren und starken Staates ist immer gleich. Ob CSU, BKA oder BDK – sie schüren Ängste, um eine Mehrheit für schärfere Gesetze zu gewinnen oder zweifelhafte Überwachungsmethoden zu rechtfertigen. Politisch funktioniert das in Deutschland wie ein Uhrwerk – demoskopisch ist das sehr gut erforscht. Je dramatischer die Sicherheitslage dargestellt wird, desto einfacher ist es möglich, unter Berufung auf die Sicherheit einen großen Teil der Bevölkerung von der Notwendigkeit massiver Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen zu überzeugen. Allensbach hat folgende Frage gestellt: „Einmal unabhängig davon, ob das tatsächlich verboten ist oder nicht: Was meinen Sie, was sollte der Staat in jedem Fall verbieten, wo muss der Staat die Menschen vor sich selbst schützen?“ Rund 60 bis 80 Prozent nennen eine ganze Latte an Verboten, die weiter gehen als derzeit vom Gesetzgeber gewünscht. Der Schlüssel für diese Meinungsmanipulation steckt in der Formulierung, dass viele Menschen vor sich selbst geschützt werden müssen. Selbst vom Grundgesetz garantierte elementare Grundrechte werden dann infrage gestellt, sobald der Eindruck entsteht, dass ihre Einschränkung der Verwirklichung größerer Sicherheit dienen könnte. Genau diese Instinkte bedienen die politischen Sicherheitsgichtlinge.

Was von diesem Bedrohungsszenario zu halten ist, hat Richard Gutjahr anschaulich dargestellt:

Dominant ist der Drogenhandel als Anlass für Überwachungen via Telekommunikation. Terrorismus muss man mit der Lupe suchen. Der oberste Verteidiger des Staatswanzen-Einsatzes zieht sich immer wieder auf Behauptungen zurück, alles bewege sich im Rahmen des Gesetzes. Nur einmal formuliert Friedrich seine Rhetorik-Schleife etwas anders: “Unsere Beamten halten sich strikt an das, was sie dürfen. Die Behauptung, sie hätten mehr gemacht, ist falsch.” Aber was ihnen von ihren Vorgesetzten erlaubt wurde, wissen wir nicht, Herr Friedrich.

Eine Grauzone sieht der Innenminister auch nicht. Dabei fand ich die Bemerkungen von Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, so erfrischend ehrlich. Siehe den Gulli-Bericht:

Uhl, der in Sicherheitsfragen als Hardliner gilt, kritisierte die derzeit in Deutschland geführte Diskussion über den Staatstrojaner. Er sprach von einer “unverantwortlichen Hysterisierung” der Debatte. Wie schon zuvor warf er außerdem Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor, indirekt an den möglicherweise erfolgten Rechtsbrüchen beim Trojaner-Einsatz schuld zu sein: “Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionage-Software in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten.” Geschehen sei aber “absolut nichts”, sagte Uhl. Er will damit offenbar andeuten, dass keine Rechtsbrüche erfolgt wären, wenn man – wie von den Unionsparteien gewünscht – zügig eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Staatstrojanern geschaffen hätte.

Aber es gibt ja auch keine Grauzone. Ach, da bin ich aber beruhigt. Meine Informationen sind dann wohl falsch, folgt man den “Hinweisen” des Bundesinnenministers. So schrieb ich folgendes:

Die Sicherheitsbehörden verfahren wohl nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren. Dafür sorgen dann die Innenminister von Bund und Ländern.

Stimmt alles nicht. Nein, nein. Keine Grauzone. Beruhigt können wir uns also wieder der normalen Sonntagsunterhaltung widmen. Zum Beispiel das hier:

Siehe auch:

Peter Altmaier, Malte Spitz und die Piraten.

Ein Parlamentarier entdeckt das Internet #Heureka.

Uhl beschwert sich über eine “unverantwortliche Hysterisierung”.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

1 Kommentar zu "Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenschmuggel, Terrorismus: Die Wanze aka #Staatstrojaner rettet uns!"

  1. Allein für diese Bemerkung müsste er zurücktreten:“ Es gibt keine rechtliche Grauzone.(…) Es gibt keinerlei Hinweise, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde.Interviewer FAZ: Das Landgericht Landshut hat dezidiert die Auffassung vertreten, dass die Software in Bayern rechtswidrig angewendet wurde. Antwort Friedrich: Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung. Entscheidend ist: Wir müssen in der Lage sein, Kommunikation zu überwachen.“

    Gern gelesen,danke!

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