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Und jährlich grüßt das Landgericht: Wie sich die Dualen Systeme juristisch zerfleischen #Verpackungsabfall

Zwischen den dualen Systemen, die über Gelbe Tonnen und Säcke den Verpackungsabfall einsammeln und verwerten, hat sich ein neues Ritual eingespielt. Man streitet sich über die internen Ausgleichszahlungen, die in der so genannten Gemeinsamen Stelle organisiert werden. Im Sommer sollten für 2011 Einzahlungen auf das Treuhandkonto der Clearingstelle überwiesen werden. Und schon beginnt das Säbelrasseln der Juristen, um im Millionen-Spiel von weiteren Einnahmen nicht auf der Verliererseite zu stehen. Selbst für 2010 laufen nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid noch einige Scharmützel.

„Die Beträge werden von der Clearingstelle der dualen Systeme jährlich nach den Istmengen berechnet, um Differenzen für über das Jahr zu viel oder zu wenig bezahlte Mengen, die sich aus den quartalsweise ermittelten Planmengenanteilen für Leichtverpackungen (Plastik, Metall, Verbund) und Glas ergeben, auszugleichen“, so Euwid.

„Auf dem Treuhandkonto der Clearingstelle waren für das Jahr 2010 daraufhin von insgesamt geforderten 6,84 Millionen Euro nur etwas über 600.000 Euro einbezahlt worden. Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) war mit über 5,3 Millionen im Rückstand, die Remondis-Tochter Eko-Punkt GmbH mit über 860.000 Euro.“

DSD sei Anfang Juni in erster Instanz zur Zahlung von mehr als 5,3 Millionen auf das Treuhandkonto verurteilt worden. DSD hielt die Ist-Mengenmeldung für fehlerhaft und den Anteil der Eigenrücknahme für unrealistisch hoch. Das Gericht folgte dem nicht und bezeichnete die Regelungen des Clearingvertrages und zur Ausgleichszahlung für rechtlich verbindlich. DSD hätte ja den Clearingvertrag kündigen können, um ihn neu zu verhandeln, befand die 8. Kammer für Handelssachen (Landgericht Köln, Az.: 88 O 3/12 vom 5.Juni 2012).

So blöd ist der Hinweis des Landgerichts wohl nicht. Alle Beteiligten sollten sich an einen Tisch setzen und den Clearingvertrag neu konzipieren. Einen ähnlichen Ratschlag gab es auf dem Verpackungsforum in Würzburg. Man sollte nicht ständig irgendwelche Rechtsnovellen für die Verpackungsverordnung oder für ein neues Wertstoffgesetz ersehnen, sondern sein Geistkapital dafür einsetzen, mit den vorhandenen Instrumenten besser zu arbeiten. Das gelte vor allem für die Gemeinsame Stelle der Dualen Systeme. Gefordert sei mehr Transparenz, die für eine faire Aufteilung der Kosten sorgt und die Konstruktionsfehler des Mengenausgleichs beseitigt. Die Vertragsgrundlagen dafür seien privatrechtlicher Natur und benötigen keine Intervention des Staates oder eine Neufassung der Verpackungsverordnung. Da sich in den nächsten drei bis vier Jahren auf Seiten des Gesetzgebers wenig im Abfallrecht bewegen wird, ist die Recyclingwirtschaft gut beraten, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Siehe: Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern.

Aktuell brodelt wohl ein Streit um falsche Abrechnungen von Schaumstoff. Die strittige Summe bewegt sich nach gut unterrichteten Kreisen so bei 50 bis 60 Millionen Euro und beschäftigt angeblich die Elite der internationalen Wirtschaftskanzleien. Immerhin ein gutes Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte.

Siehe zu weiteren juristischen Hakeleien: ELS GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen BellandVision.

Warum die abstruse Mengenlehre der Hüter der Gelben Tonnen und Säcke die Zeit der Landgerichte überstrapaziert, habe ich im vergangenen Jahr erklärt.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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