Remondis, DSD und neue Müll-Monopole: Warum das @kartellamt aktiver werden muss – Mittelstand wird verdrängt #bvse

Die Bestrebungen von Remondis, die Kölner Duales System Holding (DSD) zu erwerben, halten nach Informationen des mittelständischen Entsorgerverbandes bvse unvermindert an. Ein Gespräch zwischen dem Entsorgungskonzern mit Sitz in Lünen und Vertretern des Bundeskartellamtes soll es Mitte Dezember 2017 in Bonn gegeben haben. Wenn Remondis die Möglichkeit erhält, das DSD zu erwerben, erwartet bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock erhebliche Verwerfungen in der Recycling- und Entsorgungsbranche.

Remondis verfolge das nachdrücklich, obwohl der Aball-Konzern vor einigen Monaten noch die Abschaffung der Dualen Systeme gefordert hat:

„Jetzt wollen sie das größte Duale System übernehmen und das führt zu großen wettbewerbspolitischen Problemen“, warnt Rehbock im ichsagmal.com-Interview. Schon jetzt würde Remondis rund 25 Prozent der Abfallsammlung via Gelbe Tonnen und Säcke dominieren. Werde das DSD gekauft, käme noch eine weitere Dominanz bei Sortierung und Recycling dazu.“Dann hat das nichts mehr mit Wettbewerb zu tun“, warnt Rehbock.

Im Verbund mit den Handelskonzernen könnte sich hier der wettbewerbspolitische Sündenfall entwickeln. Wenige Entsorger und Händler würden dann unter Ausschaltung der Lieferanten sowie der mittelständischen Entsorgungswirtschaft das Recyclinggeschäft dominieren. Schon jetzt gebe es über die so genannte Handelslizenzierung fragwürdige Tendenzen.

Rehbock spricht von Abmachungen zwischen den großen Entsorgungsfirmen und den Handelskonzernen.

„Nicht umsonst hat der Gesetzgeber ins Verpackungsgesetz das Kickback-Verbot aufgenommen“, erläutert Rehbock.

Als Ergebnis entstünden verzerrte und überhöhte Preise zu Lasten der Industrie. Da seien erhebliche Spannen im Spiel, sonst würde der Gesetzgeber nicht intervenieren. Problematisch seien alle großen Systeme mit einer vertikalen Ausrichtung. Lizenzierung, Sammlung, Sortierung und Recycling in einer Hand.

Hier sei Remondis auf Einkaufstour.

„Ich erlebe wöchentlich, dass wieder die Übernahme eines Mittelständlers auf der Agenda steht. Diese Aufkäufe sind leider nicht auf dem Radar des Bundeskartellamtes. Nur die großen Deals interessieren die Wettbewerbshüter in Bonn“, betont Rehbock.

In der Summe der kleinen Deals entstehe aber das gleiche Problem. Hier fordert der bvse auch bei der Sortierung und dem Recycling eine Ausschreibungspflicht für jede Gebietskörperschaft, die von neutraler Seite überwacht wird. Nur so könne man die Marktkonzentration noch aufhalten.

Auf Facebook läuft das Interview übrigens wie Bolle:

Auf YouTube ist noch Luft nach oben (wie immer bei etwas komplexeren Themen):

Im nächsten Interview würde ich gerne einen Kenner des Wettbewerbsrecht interviewen. Beispielsweise Justus Haucaup. Und spannend wäre auch ein Vertreter des Bundeskartellamtes.

Habt Ihr weitere Vorschläge?

Ein Controller hat jetzt übrigens mal durchgerechnet, wie viel Euros so ungefähr über Kickback-Verfahren in den Kassen der Händler landen. Das ist Stoff für eine weitere Story. Ich muss mich erst einmal durch die Excel-Tabellen wühlen.

#HulkdesTages Neuer Monopolismus in der Abfallbranche? #Recycling #GelbeTonne #GelberSack #LiveInterview #bvse

Die Bestrebungen von Remondis, die Kölner Duales System Holding zu erwerben, halten nach Informationen des mittelständischen Entsorgerverbandes bvse unvermindert an. Ein Gespräch zwischen dem Entsorgungskonzern mit Sitz in Lünen und Vertretern des Bundeskartellamtes soll es Mitte Dezember 2017 in Bonn gegeben haben. Wenn Remondis die Möglichkeit erhält das Duale System zu erwerben, erwartet bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock erhebliche Verwerfungen in der Recycling- und Entsorgungsbranche.

Remondis sei mit einem Jahresumsatz von rund 6,4 Milliarden Euro der mit großem Abstand führende Entsorgungskonzern in Deutschland. DSD wiederum ist nach Aussagen des bvse das größte der nunmehr zehn Dualen Systeme bei der Sammlung und Sortierung von Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten.

„Wenn Remondis das Duale System Deutschland übernimmt, müssten die an Entsorgungsaufträgen interessierten Remondis-Konkurrenten sich an den Sammel-Ausschreibungen der Remondis-Tochter DSD GmbH beteiligen. Dies lässt durchaus Steuerungsmöglichkeiten zu. Sortierung und Verwertung müssen erst gar nicht ausgeschrieben werden, so dass hier eine konzerninterne Vergabe erfolgen könnte. Das könnte Remondis auch außerhalb des Bereichs der Verpackungsentsorgung einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen“, teilt bvse in einer Pressemitteilung mit.

Rehbock befürchtet ein Existenzvernichtungsprogramm für kleinere und mittelständische Unternehmen der Branche, sollten diese Pläne tatsächlich realisiert werden.

Die Politik könne kein Interesse daran haben, dem Konzern auf Kosten des Mittelstandes einen derartigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Auch das Modell der dualen Systeme, die für die Verpackungsentsorgung bisher Verantwortung tragen, sieht der bvse-Hauptgeschäftsführer gefährdet:

„Faktisch läuft das zukünftig darauf hinaus, dass Handel und Inverkehrbringer eine Handvoll Entsorgungskonzerne beauftragen. Die Gefahr, dass diese sich die Bälle gegenseitig zuspielen, ist enorm. Am Ende würde dies nicht nur dazu führen, dass der Mittelstand der Branche in einem bedrohlichen Maße geschwächt werde, sondern auch, dass der Verbraucher letzten Endes die Zeche bezahlen muss“, kritisiert Rehbock.

Der bvse erwartet eine neue Runde in dem knallharten Verdrängungswettbewerb von Remondis gegenüber mittelständischen Unternehmen.

„Wir erkennen schon heute, dass Remondis nicht so sehr in den Kategorien von Wettbewerb in der Kreislaufwirtschaft denkt, sondern an die Schaffung eigener, abgeschotteter Kreisläufe und Stoffströme“, warnt der Recyclingverband, der rund 900 Mitgliedsunternehmen in Deutschland vertritt.

Remondis müsse als marktbeherrschend in einer ganzen Reihe von zentralen Märkten betrachtet werden. Beispielhaft benennt bvse folgende Märkte: Sonderabfall, E-Schrott, Altglas und Altpapier

„Bei Erwerb der DSD wäre die Marktbeherrschung von Remondis im Bereich des Kunststoffrecyclings nur noch eine Frage der Zeit. Flächendeckende Rückführungssysteme tragen von sich aus im Kern das Konzept dualer Systeme und damit eine zwingende Tendenz zur Oligopol- oder gar zur Monopolbildung. Dem muss durch dezentrale Vergabestrukturen entgegengewirkt werden, wenn man eine regional verankerte und mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur erhalten will“, führt der bvse aus.

Der bvse fordert, dass die Ausschreibungen für Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten nicht mehr von den dualen Systemen, sondern von neutraler Seite, etwa von der neugegründeten Zentralen Stelle, vorgenommen werden. Eine entsprechende Änderung des Verpackungsgesetzes könnte nach Ansicht des bvse-Hauptgeschäftsführers relativ unkompliziert und zeitnah in Angriff genommen werden. Er verwies hier beispielgebend auf die Bundesnetzagentur, die in den Märkten Telekommunikation und Post, Energie und Eisenbahnen durch regulatorische Entscheidungskompetenz und die Durchführung von Vergabeverfahren für einen soliden wettbewerblichen Rahmen sorgt.

Die Frage ist nur, ob die Zentrale Stelle in einer privatwirtschaftlichen Konstruktion diese Funktion übernehmen kann. Hier hinkt wohl der Vergleich mit der staatlichen Bundesnetzagentur. Das Bundeskartellamt hat wohl Zweifel, ob diese Zentrale Stelle neutral und im öffentlichen Interesse wirken kann. Das geht aus einem Fachvortrag hervor.

So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Gibt es solche Persönlichkeiten überhaupt, die in so einer Stiftung tätig werden könnten oder bleiben die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf der Strecke?

Wettbewerbspolitisch waren mögliche Allianzen zwischen den Konzernen des Handels und der Entsorgungswirtschaft immer schon ein rotes Tuch für die Wettbewerbshüter in Bonn. Etwa bei der drohenden Pleite des DSD Anfang der 90er Jahre. Irgendwie wiederholt sich diese Geschichte wohl immer wieder.

In diesem Zusammenhang laufen derzeit meine Recherchen bei der so genannten Handelslizenzierung. Hier befürchtet die Konsumgüterindustrie Verwerfungen. Beispielsweise der Milchindustrieverband:

„Schon jetzt betrifft die Handelslizenzierung rund 50 Prozent des Marktes. Sie stellt keinen Ausnahmetatbestand mehr dar und stellt den Markt für die Verpackungsentsorgung vor umfangreiche wettbewerbliche Probleme, da im Rahmen der Handelslizenzierung nur einige wenige Handelsunternehmen die Verpackungsentsorgung nachfragen und dies auch nur bei einigen wenigen Dualen Systemen. Regelmäßig erfolgt die Handelslizenzierung derzeit zu überhöhten Preisen. Diese werden letztlich von den Herstellern gegenüber den jeweiligen Dualen Systemen, die Handelslizenzierung betreiben, getragen.“

Zu diesen Themen befrage ich heute ab 15:10 Uhr den bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock:

Mitdiskutieren auf Facebook.

Siehe auch:

Die Sonnenkönige des Verpackungsabfalls und das drohende Chaos mit Gelben Tonnen und Säcke

Auf einer Fachtagung der Entsorgungswirtschaft vor fünf Jahren verglich der Vorstandschef einer Recyclingfirma das Regelungschaos der Verpackungsverordnung mit dem französischen Sonnenkönig, der sich mit dem Bau der Maschine von Marly ein Denkmal setzen wollte. Ludwig der Vierzehnte investierte für dieses Ideal der Vollkommenheit unvorstellbare Summen. Es bestand aus 14 großen Wasserrädern, die 221 Pumpen betrieben. Mit dem Bau waren 1.800 Arbeiter und Techniker fünf Jahre lang beschäftigt. Sie verbrauchten das Holz etlicher Wälder, 17.500 Tonnen Eisen, 900 Tonnen Blei und 850 Tonnen Kupfer. Entstanden ist aber keine quasi-göttliche Schöpfung der Technik, keine perfekte Maschine, kein Monument der Ingenieurskunst, sondern ein schwerfälliges Monster.

Flut an Verordnungsnovellen

Ähnlich verhält es sich mit der Flut an Verordnungsnovellen, die uns seit Einführung der Gelben Tonnen und Säcke in den vergangenen 27 Jahren beschert wurden. Nach jeder Novelle entsteht in den beteiligten Wirtschaftskreisen – Handel, Industrie und Entsorgungswirtschaft – das gleiche Theater: Man klagt über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Abfallschwund, Platzhirsch-Gehabe und egoistische Finanzinteressen. In der Regel verbergen sich hinter den Klagen schlichtweg Machtinteressen der Platzhirsche.
Der kluge Rat auf der Fachtagung im Juni 2012 lautete: Man sollte die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechts-Vollkommenheit zu machen.
Ansonsten könnte man das gleiche Schicksal wie die Wundermaschine von Marly erleiden. Sie wurde abgerissen und ist nur noch eine Anekdote der Technik-Geschichte.

Abriss bei sieben Dualen Systemen

Für den Abriss ihrer Existenzgrundlage sorgen im Jahr 2017 nun sieben der zehn zugelassenen dualen Systeme, die das Recycling des Verpackungsabfalls in Deutschland organisieren.

Die kündigenden Systeme scheiden nicht nur aus den gekündigten Verträgen aus, sondern verlieren damit zugleich auch die für ihre Tätigkeit als duales System zwingend erforderliche behördliche Feststellung (Zulassung) als Systemteilnehmer. Sie wird unwirksam. So wertet das Professor Tobias Leidinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, die Rechtslage in einer Stellungnahme.

Zulassung durch die Landesbehörde

Am bundesdeutschen Markt sind derzeit zehn duale Systeme tätig, die die Abholung und Sortierung des Verpackungsabfalls bewerkstelligen. Jeder Systemteilnehmer bedarf dafür der Zulassung durch die jeweils zuständige Landesbehörde.

„Dabei handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt. Die Feststellungen sind regelmäßig auch mit Nebenbestimmungen versehen, die die verbindliche Verpflichtung für den Systembetreiber enthalten, sowohl der Gemeinsamen Stelle anzugehören als auch wirksame Clearingverträge zu unterhalten“, schreibt Leidinger.

Die so genannte „Gemeinsame Stelle“ sorgt für die notwendige Koordinierung der am Markt tätigen Systeme. Sie ermittelt unter anderem regelmäßig die Marktanteile der dualen Systeme im Entsorgungsgebiet, auf deren Grundlage die Anteile an den erfassten Verpackungsmengen und damit die anteiligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Entsorgungsunternehmen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bestimmt werden. Rechtsgrundlage dafür sind die zwischen allen Systemteilnehmern abgeschlossenen Verträge: der Ausschreibungsvertrag, der Mengenclearingvertrag sowie ein Nebenentgeltvertrag.

„Die Beteiligung an der Gemeinsamen Stelle ist mithin Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftskreislauf nach der Verpackungsverordnung, der Mengenclearingvertrag ist die entscheidende Rechtsgrundlage für das Funktionieren der Gemeinsamen Stelle und dem Zusammenwirken der teilnehmenden Systeme“, erläutert der Fachanwalt.

Wie der Presse zu entnehmen sei, haben vier der sieben kündigenden Systembetreiber neue Clearingverträge abgeschlossen. Das Bundeskartellamt habe dazu eine rechtliche Einschätzung abgeben, wonach der von vier dualen Systemen abgeschlossene neue Vertrag „wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen“ enthält und somit ab 2018 kein Mengenclearing ermöglicht.

Anbieter ohne Genehmigung

Rechtsfolge der Kündigung der Clearingverträge ist, dass am 1. Januar 2018, mit Wirksamkeit der Kündigung, zugleich die Feststellung (Zulassung) der kündigenden dualen Systeme nach Paragraf 6, Absatz 5.3 der Verpackungsverordnung unwirksam werde.

„Daran ändert auch der zwischenzeitlich erfolgte Abschluss konkurrierender Clearingverträge durch vier duale Systeme nichts“, führt Leidinger aus.

Die Kündigung der Clearingverträge stelle sich als schärfste Form der Weigerung zur Zusammenarbeit dar, sofern nicht für den Zeitraum ab Wirkung der Kündigung alle zehn Dualen Systeme einen neuen, wirksamen abschließen. Damit würden ab dem 1. Januar 2018 nur noch drei Duales Systeme in Deutschland über wirksame Feststellungen verfügen. Nur diese zugelassenen Betreiber dürfen ab diesem Zeitpunkt noch am Markt als duale Systeme tätig sein.

„Hersteller und Vertreiber dürfen Verkaufsverpackungen ab dem 1. Januar 2018 nur noch an private Endverbraucher abgeben, wenn sie sich an diesen Systemen beteiligen“, resümiert Leidinger.

Was machen die großen Handelskonzerne?

Das dürfte vor allem die großen Handelskonzerne in Verlegenheit bringen, die sich mit jenen Dualen Systemen verbunden haben, die zur Kündigungsfraktion zählen. Die Zeit für eine Einigung wird jedenfalls knapp.

Nach Auskunft des Bundeskartellamts sollen sich die zehn dualen Systeme in der Gemeinsamen Stelle um eine Lösung für das Clearing bemühen.

„Wenn die Gemeinsame Stelle den Text eines von allen Systemen akzeptierten Regelwerks vorlegt, wird sich das Bundeskartellamt damit befassen, ob es kartellrechtswidrige Regeln enthält. Zu einem Szenario, in dem die Systeme bis zum Jahresende keine Lösung für ein Clearing finden, können wir uns derzeit noch nicht äußern“, so der Kartellamtssprecher Kay Weidner.

Einzelgänge führen also nicht zum Ziel. Auch die immer wiederkehrenden Erzählungen über Schwundmengen und Betrügereien, gegenseitigen Schuldzuweisungen und Empörungsrituale werden das Problem nicht lösen. Bislang sind die Fronten verhärtet. Mal schauen, welche Systeme dem Schicksal des Sonnenkönigs folgen.

#SpeditionsHolzpalettenRücknahmeStoffel: „Isch mach dat schon seit dreißig Jahren“

Die Palette ist weg
Die Palette ist weg

Gerade ist unser neuer Herd geliefert worden. Sicher verpackt und mit einer Holzpalette vor die Tür gestellt worden. Sage ich zum Fahrer der Spedition: „Die Palette nehmen Sie doch sicherlich wieder mit.“ Sagt der Fahrer: „Nee, dat is doch ne Einweg-Palette.“ Nun könnte man darüber streiten, ob eine voll funktionstüchtige und unbeschädigte Holzpalette wirklich als Einweg zu sehen ist. Aber das ist völlig uninteressant. Sage ich zum Fahrer: „Das ist eine Transportverpackung und die müssen Sie nach der Verpackungsverordnung wieder zurücknehmen.“ Sagt der Fahrer: „Da ist doch nicht der Grüne Punkt drauf. Isch mach dat seit dreißig Jahren so und noch nie habe ich eine Palette zurückgenommen.“

Dass der Grüne Punkt ein „Markenzeichen“ des früheren Müllmonopolisten DSD in Köln Porz ist und nur auf Verkaufsverpackungen zu finden ist, für die keine Rücknahmepflicht für Hersteller und Händler bestehen, habe ich dem LKW-Fahrer jetzt nicht gesagt. Was der Mann seit dreißig Jahren praktiziert, ist dann schon interessanter. Immerhin gibt es die Verpackungsverordnung seit 1990. Also schlappe 24 Jahre wälzt der recht ruppig antwortende Speditionsangestellte die Entsorgung von Paletten auf dem Rücken von Endverbrauchern ab. Was sollen die mit diesem Holzungetüm machen? Zerhacken und in den Ofen stecken? Wir haben leider keinen Kamin. Zerhacken und in die Gelbe Tonne stecken? Dann wird das Gefäß womöglich nicht vom Entsorgungsunternehmen geleert. Zu guter Letzt bleibt die Fahrt zur Müllverbrennungsanlage in Bonn, wo man dann noch fünf Euro zahlen kann für die Annahme des Abfalls.

Ich bot dem Fahrer eine Lesung der Verpackungsverordnung an mit dem Paragrafen über die Rücknahmepflicht bei Transportverpackungen. Darauf verzichtete mein Gesprächspartner und zog mit der Palette ziemlich grimmig in Richtung seines LKWs. So nicht, liebwertester „Anlieferungsprofi“.

Auf folgende Regelung kann man als Endverbraucher verweisen:

Zu Transportverpackungen zählen insbesondere Paletten, Folien, Zwischen- und Abdecklagen sowie Palettenbänder. Die Rücklieferung der Transportverpackungen wird durch den Weiterverarbeitungsbetrieb veranlasst oder es erfolgt die Mitnahme durch den Lieferanten anlässlich einer Folgelieferung beim Weiterverarbeitungsbetrieb. In beiden Fällen kann die sortenreine Erfassung von Verpackungsmaterialien oder eine entsprechend Nachsortierung vereinbart werden.

Die Entsorgungskosten trägt der jeweils rücknahmepflichtige Lieferant.

Alternativ kann auch eine Entsorgung durch den Weiterverarbeitungsbetrieb vereinbart werden (gegen Erstattung der Entsorgungskosten). In diesem Fall werden die reinen marktüblichen Entsorgungskosten (ohne Transportkosten bis zur Annahmestelle) berechnet. Die Vereinbarung einer Entsorgungskostenpauschale ist zulässig. Die Benennung von „Dritten“ bzw. einer Annahme-/Sammelstelle, die im Auftrag des Lieferanten dessen Rücknahmeverpflichtung erfüllt, ist möglich.

Lasst Euch also nicht weiter von so einem #SpeditionsHolzpalettenRücknahmeStoffel verscheißern – die Rücknahmepflicht gilt übrigens auch für andere Transportverpackungen. Das Material ist vollig wurscht.

Siehe auch:

Der Redcoon-Paletten-Fall: Lasst Euch nicht verscheißern, Transportverpackungen müssen zurückgenommen werden.

Müll, Monopole und Moneten: Wie Kommunen den Recycling-Mittelstand enteignen

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sorgt für Unruhe in der Abfallbranche. So können die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen. Und das ist auslegungsfähig. Unter dem Strich können Gebietskörperschaften ziemlich willkürlich langjährig gewachsene Entsorgungsstrukturen zerschlagen – zu Lasten des Mittelstandes.

Was während der Gesetzesberatung noch von kommunalen Spitzenverbänden in Abrede gestellt wurde, wird nun bittere Realität, wie der Fernsehbericht des NDR-Niedersachsen belegt (festgehalten in einem Bloggercamp-Mashup).

„Kleine und mittelständische Firmen sind jetzt vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger abhängig. Es gilt der Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf“, fordert die Rechtsexpertin Birgit Stede.

Mancher Politiker gehe geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei.

„Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde”, kritisiert Stede.

Und das teilweise über Jahrzehnte. Das Vorgehen der Kommunen wirkt wie eine doppelte Enteignung – es trifft die privaten Haushalte und den Mittelstand.

“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle – beispielsweise Altmetall oder Altpapier – an Privatfirmen zu übergeben oder zu verkaufen“, bemängelt Stede.

„Einen akuten Bedarf zur Korrektur des Gesetzes selbst erkennen wir nicht“, schreibt wenig überraschend der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium. Dabei wird es wohl nicht bleiben. Massive Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Und jährlich grüßt das Landgericht: Wie sich die Dualen Systeme juristisch zerfleischen #Verpackungsabfall

Zwischen den dualen Systemen, die über Gelbe Tonnen und Säcke den Verpackungsabfall einsammeln und verwerten, hat sich ein neues Ritual eingespielt. Man streitet sich über die internen Ausgleichszahlungen, die in der so genannten Gemeinsamen Stelle organisiert werden. Im Sommer sollten für 2011 Einzahlungen auf das Treuhandkonto der Clearingstelle überwiesen werden. Und schon beginnt das Säbelrasseln der Juristen, um im Millionen-Spiel von weiteren Einnahmen nicht auf der Verliererseite zu stehen. Selbst für 2010 laufen nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid noch einige Scharmützel.

„Die Beträge werden von der Clearingstelle der dualen Systeme jährlich nach den Istmengen berechnet, um Differenzen für über das Jahr zu viel oder zu wenig bezahlte Mengen, die sich aus den quartalsweise ermittelten Planmengenanteilen für Leichtverpackungen (Plastik, Metall, Verbund) und Glas ergeben, auszugleichen“, so Euwid.

„Auf dem Treuhandkonto der Clearingstelle waren für das Jahr 2010 daraufhin von insgesamt geforderten 6,84 Millionen Euro nur etwas über 600.000 Euro einbezahlt worden. Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) war mit über 5,3 Millionen im Rückstand, die Remondis-Tochter Eko-Punkt GmbH mit über 860.000 Euro.“

DSD sei Anfang Juni in erster Instanz zur Zahlung von mehr als 5,3 Millionen auf das Treuhandkonto verurteilt worden. DSD hielt die Ist-Mengenmeldung für fehlerhaft und den Anteil der Eigenrücknahme für unrealistisch hoch. Das Gericht folgte dem nicht und bezeichnete die Regelungen des Clearingvertrages und zur Ausgleichszahlung für rechtlich verbindlich. DSD hätte ja den Clearingvertrag kündigen können, um ihn neu zu verhandeln, befand die 8. Kammer für Handelssachen (Landgericht Köln, Az.: 88 O 3/12 vom 5.Juni 2012).

So blöd ist der Hinweis des Landgerichts wohl nicht. Alle Beteiligten sollten sich an einen Tisch setzen und den Clearingvertrag neu konzipieren. Einen ähnlichen Ratschlag gab es auf dem Verpackungsforum in Würzburg. Man sollte nicht ständig irgendwelche Rechtsnovellen für die Verpackungsverordnung oder für ein neues Wertstoffgesetz ersehnen, sondern sein Geistkapital dafür einsetzen, mit den vorhandenen Instrumenten besser zu arbeiten. Das gelte vor allem für die Gemeinsame Stelle der Dualen Systeme. Gefordert sei mehr Transparenz, die für eine faire Aufteilung der Kosten sorgt und die Konstruktionsfehler des Mengenausgleichs beseitigt. Die Vertragsgrundlagen dafür seien privatrechtlicher Natur und benötigen keine Intervention des Staates oder eine Neufassung der Verpackungsverordnung. Da sich in den nächsten drei bis vier Jahren auf Seiten des Gesetzgebers wenig im Abfallrecht bewegen wird, ist die Recyclingwirtschaft gut beraten, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Siehe: Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern.

Aktuell brodelt wohl ein Streit um falsche Abrechnungen von Schaumstoff. Die strittige Summe bewegt sich nach gut unterrichteten Kreisen so bei 50 bis 60 Millionen Euro und beschäftigt angeblich die Elite der internationalen Wirtschaftskanzleien. Immerhin ein gutes Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte.

Siehe zu weiteren juristischen Hakeleien: ELS GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen BellandVision.

Warum die abstruse Mengenlehre der Hüter der Gelben Tonnen und Säcke die Zeit der Landgerichte überstrapaziert, habe ich im vergangenen Jahr erklärt.

Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern

Deutschland ist Recyclingland – doch im Dschungel der Bürokratien und Rechtsnovellen haben selbst Experten den Überblick verloren. Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? Darüber diskutierten wieder Abfallexperten auf der Tagung der Beratungsfirma Ascon im Kinosaal des Bonner Landesmuseums. Thema: Wertstoffkreisläufe schließen.

Seit dem Start der Gelben Tonnen und Säcke singt man das Klagelied über die umweltpolitischen Schwarzfahrer. Da gibt es Firmen, die noch nie einen Cent für die Entsorgung ihrer Verpackungen bezahlt haben und das in Zukunft wohl auch nicht tun werden.

Dass die Totalverweigerer – gerade aus dem Ausland – seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcken am besten fahren, liegt vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt und jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle könnten bestehende staatliche Stellen übernehmen, die in anderen Anwendungsfeldern über ausreichende Erfahrungen verfügen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Branchenkenner empfehlen mehr Geduld beim Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung. Selbst die kühnsten Optimisten rechnen in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr mit einem neuen Wertstoffgesetz, um das bestehende Sammelsystem neu zu organisieren und auch stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen.

Das bestätigte Dr. Dirk Grünhoff vom Umweltministerium in Rheinland-Pfalz. Bundesumweltminister Peter Altmaier werde wohl das Wertstoffgesetz nach dem Scheitern der Konsensgespräche in der vergangenen Woche weiter vorantreiben, aber nicht mehr mit erster Priorität. Es gebe ein Stillhalteabkommen im Bundestag wegen der Wahl im Herbst. „Ab März werden keine Gesetzesvorhaben mehr vorangetrieben, weil man der neuen Regierung nach der Wahl die Chance geben will, ihre eigenen Interessen in dieses Gesetz zu schreiben“, sagte Grünhoff auf der Ascon-Tagung in Bonn (Siehe die Audioaufzeichnung ab Sendeminute 9:17).

Wenn das in diesem Zeitraum nicht mehr auf die Tagesordnung komme, gewinnt man die nötige Zeit, um in Ruhe darüber über ein neues Wertstoffgesetz nachzudenken. Ein Bürokratiemonster mit schlechteren Regeln im Vergleich zur bestehenden Verpackungsverordnung müsse verhindert werden. Bei so sensiblen Themen sei nicht davon auszugehen, dass man es unter zwei Jahren schafft. Ascon-Geschäftsführer Sascha Schuh hält das sogar für eine optimistische Schätzung. Die neue Bundesregierung habe innenpolitisch sicherlich noch ein paar andere Felder zu beackern. Drei bis vier Jahre für ein neues Wertstoffgesetz seien realistisch.

Ein Teilnehmer aus dem Auditorium kritisierte die Motivation der Kommunen beim Vorantreiben des Wertstoffgesetzes. Es gehe der öffentlichen Hand wohl nur darum, an dem mittlerweile lukrativen Sekundärrohstoffmarkt zu partizipieren. Dieser Markt sei aber in erster Linie durch das Engagement der privaten Entsorgungswirtschaft zustande gekommen. Der Dauerstreit um Altpapier würde das belegen.

Siehe auch die Einleitung meiner heutigen The European-Kolumne: Kundendienst als Foltermethode.

Interessant auch: Pyromanen-Semantik: Müllverbrennung soll künftig das Gütesiegel “Recycling” tragen

Pyromanen-Semantik: Müllverbrennung soll künftig das Gütesiegel „Recycling“ tragen


In Deutschland ist es ja schon ein großer Fortschritt, dass der stinknormale Müll nicht mehr in Deponien vergraben werden darf. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, ihn lieber in Verbrennungsöfen zu packen. Was allerdings die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (Itad) in ihrer Lobbyarbeit vorhat, könnte man unter Ulk verbuchen. Oder etwas kritischer als Volksverblödung titulieren. Liebe Abmahnanwälte, ich sage bewusst „könnte“. Künftig möchten Anlagenbetreiber die Müllverbrennung als „thermisches Recycling“ adeln. Die thermische „Behandlung“ von Restabfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie sei ein aktiver Beitrag zum Recycling und zum Ressourcenschutz, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes der MVA-Betreiber. Man untermauert das Ganze mit netten Milchmädchen-Rechnungen.

Deutsche MVA und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke gewönnen aus stofflich nicht verwertbaren Abfällen Strom und Wärme für jährlich zwei Millionen Haushalte und zahlreiche Industrieanlagen, heißt es in der Mitteilung der Itad. Damit würden rund drei Milliarden Liter Heizöl eingespart. Energie sei jedoch nur eines der mittels thermischer Abfallbehandlung aus dem Restmüll gewonnenen Güter. Aus den Verbrennungsrückständen (Schlacke, gs) würden Eisen- und Nicht-Eisenmetalle extrahiert, die anschließend wiederverwendet werden könnten.

Jährlich würden 400.000 Tonnen Metalle auf diese Weise in den Stoffkreislauf zurückkehren. Zudem fänden pro Jahr 5 Mio Tonnen Schlacke nach entsprechender Behandlung Verwendung im Straßen- und technischen Anlagenbau.

„Wir können also mit Fug und Recht bei der thermischen Verwertung von Abfällen auch von einem ‚thermischen Recycling’ sprechen“, so Itad-Geschäftsführer Carsten Spohn.

Das ist ausgemachter Blödsinn. Die Müllverbrennungsanlagen wurden in Deutschland zur Beseitigung des Abfalls geplant und nicht zur Gewinnung von Strom, Wärme und Metalle. Es ist wohl kein Zufall, dass in der Pyromanen-Romantik kein Wort über Heizwerte oder Wirkungsgrade der Anlagen verlautet wird. Die Frage sei doch gestattet, was alternative Entsorgungsmethoden aus dem Abfall machen können? Mein Kollege Walter Warnecke hat sich die Mühe gemacht, die Heizwerte aller Müllverbrennungsanlagen aufzulisten (kann als Excel-Tabelle heruntergeladen werden):

Müllverbrennung in Deutschland – inklusive Heizwert

Im Schnitt liegt der Heizwert bei 10.000 Kilojoule pro Kilogramm – das ist mehr als dürftig. Steinkohle besitzt einen Heizwert von bis zu 32.000 Kilojoule pro Kilogramm. Holzpellets liegen bei 18.000, Braunkohlebriketts bei knapp 20.000 und Altreifen bei 32.000. Nur waldfrisches Holz schneidet mit knapp 7.000 Kilojoule pro Kilogramm schlechter als Hausmüll ab.

Unerwähnt in der pyromanischen Verbands-Rabulistik bleiben auch die negativen Begleiterscheinungen der Müllverbrennung. Kann man bei Wikipedia nachlesen:

„Da bei der Verbrennung des Mülls nicht bekannt ist, welche Inhaltsstoffe in welchen Mengen zu einem bestimmten Zeitpunkt verbrannt werden (kritisch sind beispielsweise PVC, Batterien und elektronische Bauteile, Lacke etc.), variiert die Zusammensetzung des Rauchgases und der Asche. Bei der Verbrennung entstehen neben Kohlendioxid und Wasser auch Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide, aber auch Chlorwasserstoffsäure (Salzsäure) und Fluorwasserstoff (Flusssäure) sowie schwermetallhaltige Stäube. In sehr geringen Konzentrationen entstehen auch hochtoxische Stoffe wie polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane.“

Entsprechend hoch ist der Energieverbrauch für die Rauchgasreinigung.

Und ein wenig Physik-Nachhilfe begründet bei Wikipedia sehr schön, warum die Müllverbrennung nicht gerade ein Effizienzprotz bei der Gewinnung von Energie ist:

„Aufgrund des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik kann niemals die gesamte im Müll enthaltene Energie in nutzbare thermische Energie (Fernwärme) und/oder elektrische Energie umgewandelt werden. Zudem treten bei jeder Energiewandlung auch Verluste auf, zum Beispiel in Form von Wärmeverlusten der in der Realität nie ganz adiabat ausführbaren Kessel und Feuerungstrakte. Darüber hinaus braucht eine Müllverbrennungsanlage einen Teil der erzeugten Energie zum Eigenbedarf, was den Wirkungsgrad zusätzlich schmälert. Somit kann durch die Müllverbrennung nur ein Teil derjenigen Energie wieder gewonnen werden, die in den Rohstoffen der Ausgangsprodukte steckte und bei deren Herstellung benötigt wurde.

Entsprechend niederschmetternd ist der Wirkungsgrad. Der BUND hat das sehr gut zusammengefasst:

„Unter Berücksichtigung des Energieverbrauchs für die Rauchgasreinigung und der Tatsache, dass eine
Auskopplung von Dampf oder Fernwärme häufig nicht stattfindet bzw. nicht möglich ist, kann der durchschnittliche Wirkungsgrad deutscher Müllverbrennungsanlagen mit ca. 9 Prozent elektrisch und 26 Prozent thermisch (Prozessdampf, Fernwärme) beziffert werden. Verglichen mit Heizkraftwerken, die mit Gas befeuert werden und Gesamtwirkungsgrade bis etwa 90 Prozent erzielen, ist das ausgesprochen wenig. Die Spanne ist sehr groß. An Standorten, an denen fast nur Strom erzeugt wird – und das ist recht häufig – liegt der Wirkungsgrad bei 15 Prozent und darunter. Wenn hauptsächlich die Abwärme genutzt wird, können bis ca. 70 Prozent der eingebrachten Energie verwertet werden. Auch das liegt unter dem thermischen Wirkungsgrad von Fernheizwerken mit Werten von knapp über 90 Prozent.“

Was hinter der Pyromanen-Lobbyarbeit steckt ist also etwas ganz anderes. Mit der begrifflichen Aufwertung der Verbrennung zum thermischen Recycling sollen die Fehlinvestitionen in überdimensionierte Anlagen überdeckt werden. Denn die MVAs sind weder ökologische noch ökonomische Hochtechnologien zur Verwertung des Abfalls. Die stoffliche Verwertung – also das klassische Recycling – ist gesetzlich gewollt, die Abfallhierachie ist ja auch kaum umzudrehen und wenn man nur auf die thermische Verwertung gesetzt hätte, wären entscheidende und unbestreitbar sinnvolle Entwicklungen in der Sortierung, Vorbehandlung und Verwertung unterblieben. Hier sind also sehr sinnvolle Alternativen zur Müllverbrennung entstanden, die die Auslastung und Rentabilität der Anlagen noch mehr nach unten drücken.

Um diese Wahrheiten der Öffentlichkeit zu „ersparen“, geht man in die Offensive und versucht, neue Abfallmengen in die Anlagen zu bekommen, die in die stoffliche Verwertung gehen. So simpel ist das Spielchen. Gelingt das nicht, müssten entweder die Müllgebühren exorbitant erhöht oder Anlagen stillgelegt werden. Beides würde zu einem Gesichtsverlust der kommunalen Müll-Planer führen.

Siehe auch:

Wertstoffgesetz überflüssig und unrealistisch: Recycling keine Ersatzkasse für unrentable Müllverbrennungsanlagen – Alte Öfen abreißen.

Was man Peter Altermaier schon immer mal über Müll sagen wollte.

Stinkende Granulate: Restmülltonne ungeeignet für stoffliche Verwertung – Klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Recycling-Gesellschaft.

Offener Brief zur Recyclingwirtschaft: Kommt noch eine Antwort, Herr Altmaier?

Gekaufte Likes sind Müll

Im wahrsten Sinne des Wortes. Nach einem Bericht des Spiegels, der schon Ende Juli erschienen ist und den ich durch einen freundlichen Hinweis eines Blogger-Freundes erst jetzt wahrgenommen habe, gibt es beim Müllkonzern „Duales System Deutschland (DSD)“ – besser bekannt unter dem Label „Der Grüne Punkt – eine wundersame Vermehrung der Fans auf der Facebook-Präsenz des Unternehmen. So schreibt der Spiegel:

„Mülltrennung scheint sich auch international wachsender Beliebtheit zu erfreuen, selbst im fernen Bangladesch, wo diese durchaus deutsche Art des Umweltschutzes eigentlich noch nicht allzu viele Nachahmer gefunden hat. Fans hat das als ‚Grüner Punkt‘ bekanntgewordene ‚Duale System‘ aber dennoch in Bangladesch. Viele Fans. Zumindest auf der Facebook-Seite des Kölner Unternehmens. Auffallend viele der mehr als 10 000 Facebook-Anhänger (aktuell ist übrigens eine Schrumpfung zu registrieren: es sind nur noch 9.225 Müllfreunde. Stand: 28. August 2012, 10:30) des Dualen Systems hatten als Heimatort Dhaka angegeben. Bemerkbar machen sich die exotischen Mülltrennfetischisten indes kaum: Ein eigens in englischer Sprache bereitgestelltes Video über die Kaffeekapselentsorgung hatte zuletzt gerade mal 30 Abrufe – und auch die kamen fast ausschließlich aus Europa. Eine mögliche Erklärung der merkwürdigen Freundschaftsbande zwischen Rheinland und indischem Subkontinent: Die vermeintlichen ‚Freunde‘ könnten mit Barem angelockt worden sein.“

Nach Recherchen des Spiegels führt die Spur zum Freunde-Verkäufer Fandealer in Thüringen. Hier konnte man beispielsweise Fan des Dualen Systems werden – und darüber hinaus von Hunderten anderer Firmen.

„Wer sich ein bisschen was dazuverdienen möchte, meldet sich auf der Plattform an, hinterlegt sein PayPal-Konto und klickt sich fortan durch die angebotenen Marken. Pro Klick werden mindestens zwei Cent gutgeschrieben. Das ist der Deal – und zugleich ein neues Geschäftsmodell in der Facebook-Ära, in der es längst neue Währungen gibt: Der Einfluss von Menschen und Marken in der digitalen Welt bemisst sich nach der Zahl ihrer Fans bei Facebook, Followern bei Twitter oder Abrufen bei YouTube. Seit Anbieter wie Klout diesen Einfluss messen und melden, geben sich viele Firmen und selbst große Konzerne einem wahren Zahlenwahn hin“, so der Spiegel.

Früher landeten ja in entfernten Ländern eher die stinkenden Plastik-Abfälle. Jetzt hat sich wohl der Wind gedreht und man exportiert eher die Liebe zur Mülltrennung – zumindest virtuell. Ich hätte allerdings nicht gedacht, dass man auf diese Angebote, die wie Schweinebauch-Anzeigen angepriesen werden, wirklich eingeht. Praktisch sind allerdings die Paketpreise, wie ich vor ein paar Wochen zum Angebot eines anderen Anbieters schrieb:

Mensch Meier, könnte man diese Angebote zum Schleuderpreis auch noch in Mengen von 100.000 oder vielleicht sogar 1.000 000 erwerben mit einem Fischpaket noch oben drauf? Oder wenigstens ein leckeres Aalbrötchen? Ansonsten sollten Sie sich auf ihre Stars, Sternchen und Weltmarken beschränken, liebwertester Meier.

Wie geht man aber nun in der Müllbranche mit dem Thema um? Ist das jetzt auch ein Trittbrettfahrer-Problem? Vielleicht erinnert Ihr Euch noch an die Mülltonnen-Verschwörung im vergangenen Jahr.

Damals sprach man von Betrügern, Manipulatoren und Tricksern, die den Heiligen Stuhl des Müllsammel-Imperiums um den Ruhm ihrer Recycling-Großtaten bringen. Bin gespannt, zu welchen Formulierungen man jetzt kommt.

Und ein Tipp an die Manager des Grünen Punktes. Ihr solltet die Facebook-Präsenz auch in indischer Sprache anbieten – zumindest Hindi.

Das würde mir gefallen.

Siehe auch:

Sag mir, wie viele Fans und Follower Du hast, und ich sage Dir…? Vom Nutzen der Fliegenbein-Zählerei.

Und dann noch ein Hinweis an die Redakteure der WAZ-Gruppe: Der Grüne Punkt ist das Logo des Müllkonzerns „Duales System Deutschland“. Not more. Es ist kein Symbol für die Getrenntsammlung im Allgemeinen. Siehe: Der Grüne Punkt und die Goldbärchen von Thomas Gottschalk #derwesten

Siehe auch:
Klickbetrug bei Facebook? Viele Klicks selbst auf leere Anzeigen.

Über Energiewendehälse, Pyromanen und Laupenpieper-Idylle #Altmaier #Rösler

Angeblich feuert das Sturmgeschütz der deutschen Linken nicht mehr. „Was ist los mit Spiegel-Online-Kolumnist Jakob Augstein“, fragt sich der „The European“-Autor Alexander Wallasch.

„Hat sich Jakob Augstein tatsächlich an seinem überraschenden Bekenntnis zum ersten Grass-Gedicht verhoben? Sind das Sühnezeichen, wenn er neuerdings mit Merkel und Gauck flirtet, um den verlorenen europäischen Gedanken jammert und sogar dem Staat den Zehnten seines privaten Guthabens leihen will? Obendrauf auf den ganzen Mist veröffentlicht der Salonlinke ein Buch übers Laubenpiepern. Der Feuilletonchef der ‚FAZ‘ nennt ‚Die Tage des Gärtners. Vom Glück, im Freien zu sein‘ einen ‚botanischen Bildungsroman‘. Ja, sag mal Alter, geht’s noch?“

Ja sicher. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun, liebwertester Wallasch. Mir wurde die Laube quasi in die Wiege gelegt. Direkt nach meiner Geburt pachtete mein lieber Papa einen kleinen Garten in Friedland III. Die Kolonie liegt noch in Neukölln und grenzt an Mariendorf. Dort herrschte richtiges Landleben und ich erlebte als Großstadtkind vergnügliche Stunden in Kornfeldern, Wäldchen und Wiesen. Das nur als Randbemerkung. Übrigens ist das Buch von Augstein ein literarisches Vergnügen und für die Sommerlektüre nur zu empfehlen.

Hat nun Augstein irgendeine Ladehemmung als Publizist? Weit gefehlt. Allein sein aktuelles Stück ist angriffslustig wie eh und je. Und machen wir uns nichts vor, man schreibt nicht jede Woche gute Kolumnen. Jedenfalls gefallen mir die Ausführungen von Augstein über die Energiewendehälse.

„Die Atomkraft stirbt unwillig. Neuestes Argument: Die Energiewende sei unsozial. Das ist falsch. Unsozial ist nur die Art und Weise, wie die Bundesregierung versucht, die großen Konzerne von ihrem Beitrag zu diesem nationalen Projekt zu entbinden.“

Es könnte sein, dass wir gerade den Einstieg in den Ausstieg aus dem Ausstieg erleben.

„Oder wie sonst sind die jüngsten Äußerungen von Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler zu verstehen? ‚Wenn wir das noch irgendwie schaffen wollen, dann bedarf das riesiger Anstrengungen‘, warnte neulich der CDU-Politiker. ‚Aber wir müssen nachsteuern, wenn Jobs und Wettbewerbsfähigkeit bedroht sein sollten‘, sekundierte der FDP-Kollege. So klingt es nicht, wenn eine Regierung sich ein Ziel vorgenommen hat. Aber hatte sie das überhaupt jemals? Die CDU hat sich mit ihrer Rolle als Ausstiegspartei nie angefreundet. Sie wurde von der Kanzlerin in die Energiewende hineingezwungen“, so die treffende Analyse des SPON-Kolumnisten.

Deshalb schrieb ich ja das Stück: Moore’s law und die self-fulfilling prophecy des Umweltministers: Nicht zaudern bei der Energiewende.

Nicht die Energiewende sei unsozial.

„Und unsozial war eigentlich auch nicht das dazugehörige Gesetz. Unsozial ist aber die Art und Weise, wie die Bundesregierung versucht, die Konzerne von ihrem Beitrag zu diesem nationalen Projekt zu entbinden“, so Augstein.

Denn auch der angeblich so billige Atomstrom ist auf Kosten der Allgemeinheit künstlich niedrig gehalten worden: Wer von den Preisrisiken eines Atomausstiegs redet, sollte über das Abwälzen von Kosten und Risiken der Atomenergie auf die Steuerzahler nicht schweigen. Würde man die Gesamtkosten in den Strompreis einrechnen und die Milliarden Euros an Fördergeldern für AKWs raus rechnen – Ökonomen nennen das Internalisierung externer Effekte – wäre das atomare Stelldichein ein teurer Spaß gewesen. Die Atomindustrie bindet immer noch gigantische Finanzmittel, personelle Ressourcen und konserviert unwirtschaftliche Großorganisationen der Energiewirtschaft. Siehe dazu: Innovationsbremse Atomstrom. Zentralistisch, großindustriell, subventionsbelastet, wettbewerbsfrei – die Atomindustrie ist ein Fossil.

Die Atomfrage werde zur sozialen Frage umdeklariert. Nach Meinung von Professor Lutz Becker ist das Schauspiel von Altmaier und Rösler ein Lehrstück in politischer Rhetorik. „Interessant, wie da ein Narrativ entwickelt wird, um die Energiewende wahlkampftauglich zur sozialen Frage stilisieren zu können.“

„Aber nur aufgrund einer Täuschung. Man verschont die Industrie und lässt die Leute zahlen“, kritisiert Augstein.

Ordnungspolitisch müssen jetzt die Weichen richtig gestellt zu werden, um eine dezentrale Energieversorgung auf die Beine zu stellen. Da müssen die Minister mal ihre Grauen Zellen in Schwung bringen. Übrigens benötigt man dafür auch dezentrale Strukturen beim Ausbau des Breitbandnetzes. Darauf verweist Bernd Stahl vom Bloggenden Quartett:

„Glasfaser in jede Wohnung muss das Motto sein. Dabei ist es für viele Themen unabdingbar, die Digitalisierung über schnelle Internetverbindungen voranzutreiben. Etwa bei der Energiewende. Man kann auch beides kombinieren. Wenn man bei dem einen über genossenschaftliche Konzepte nachdenkt, warum dann nicht auch bei dem anderen. Bei der Energiewende geht es ja gerade um die Dezentralisierung. Übrigens sollte sich vielleicht auch der nächste IT-Gipfel mit diesem Thema beschäftigen.“

Und der IT-Gipfel liegt in der Zuständigkeit von Rösler. Mal schauen, ob da was kommt oder verplempert man seine Zeit wieder mit der idiotischen Merkel-Hotline 115?

Ich kann übrigens gut verstehen, wenn man Altmaier an seine Hausaufgaben erinnert, die er jetzt für die Energiewende zu erbringen hat.

Warum der Umweltminister dann noch im Sommerloch ein Wertstoffgesetz-Thesenpapier in Umlauf gebracht wird, verstehe ich nicht so ganz. Vor gut einem Monat teilte ein BMU-Spitzenbeamter auf dem Würzburger Verpackungsforum noch mit, dass es eigentlich nichts Neues zu berichten gebe. Eckpunkte oder gar ein erster Arbeitsentwurf zu einem neuen Wertstoffgesetz liegen nicht vor. Denn man hatte ja bekanntlich Landtagswahlen in NRW mit dem Spitzenkandidaten Röttgen, der sein Dasein als Bundesumweltminister nur wenige Tage nach dem Wahlabend auskosten konnte. Peter Altmaier als Nachfolger konnte sich noch nicht vertieft mit der Thematik befassen. Entsprechend gebe es noch keine politischen Entscheidungen.

Gut vier Wochen später will also Altmaier schon alles vertieft bearbeitet haben. Na ja. Vielleicht wollte er der Öffentlichkeit für die Sommermonate nur weiteres Spielmaterial zur Verfügung stellen, damit nicht ausschließlich über seine Energiewende-Wende disputiert wird. Das geht in die Hose, Herr Bundesumweltminister.

Für die Kommunen wäre das Wertstoffgesetz nur eine gute Gelegenheit, über den Bundesrat ihre Klientelinteressen durchzuboxen. Das ist ihnen schon beim neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gelungen. Siehe meinen gestrigen Bericht: Wertstoffgesetz überflüssig und unrealistisch: Recycling keine Ersatzkasse für unrentable Müllverbrennungsanlagen – Alte Öfen abreißen.

Die Kommunen würden mit dem neuen Wertstoffgesetz ganz andere Ziele verfolgen. Mit dem Zugriff auf die Wertstoff-Erlöse erhoffen sich die Gebietskörperschaften höhere Einnahmen, um Defizite mit unrentablen und schlecht ausgelasteten Müllverbrennungsanlagen zu kompensieren. Zusätzlich erfasste Abfallmengen aus der Getrenntsammlung könnten zudem auch direkt in die so genannte „thermische Verwertung“ gehen, um den Auslastungsgrad der Müllöfen zu erhöhen:

„Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihrem Säckel zu stopfen“, erläutert Sascha Schuh von der Bonner Beratungsfirma Ascon.

Das seien allerdings Luftschlösser. Schuh rechnet in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung noch mit einem neuen Wertstoffgesetz:

„Meine Prognose, den Status Quo, den wir heute haben, werden wir auch in den nächsten fünf Jahren noch haben.“

Man sollte sich mehr Gedanken über den Vollzug der bestehenden Rechtsverordnung machen, fordert der Abfallexperte. Die Kreislaufwirtschaft sei der falsche Ort, die Fehlplanungen der kommunalen Verbrennungskapazitäten zu kompensieren. Es fehle ein Gesamtkonzept, die über den Tellerrand einer Gebietskörperschaft hinausgeht. Wenn Müllöfen nutzlos sind, dann gibt es auch eine „öffentlich-rechtliche Rückbauverpflichtung auf den erforderlichen Umfang, zumeist auf Null“, wie mein Facebook-Freund Claus Recktenwald kommentiert.

Die Wertstoffgesetz-Sommerloch-Ablenkungs-Taktik wird keine sehr lange Halbwertzeit haben, liebwertester Peter Altmaier.

Siehe auch:

Der semantische Atompilz von Herrn Brüderle – Wenn Sprachregelungen gespalten werden.

Hallo Herr Bierhoff, Herr Ackermann, Herr Clement, Herr Cordes, Herr Grube, Herr Merz, Herr Schily, stehen Sie noch zur Atomenergie???

Gestern-Manager im Industrie-Erdloch – Der atomare Aufstand.