Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sorgt für Unruhe in der Abfallbranche. So können die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen. Und das ist auslegungsfähig. Unter dem Strich können Gebietskörperschaften ziemlich willkürlich langjährig gewachsene Entsorgungsstrukturen zerschlagen – zu Lasten des Mittelstandes.
Was während der Gesetzesberatung noch von kommunalen Spitzenverbänden in Abrede gestellt wurde, wird nun bittere Realität, wie der Fernsehbericht des NDR-Niedersachsen belegt (festgehalten in einem Bloggercamp-Mashup).
„Kleine und mittelständische Firmen sind jetzt vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger abhängig. Es gilt der Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf“, fordert die Rechtsexpertin Birgit Stede.
Mancher Politiker gehe geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei.
„Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde”, kritisiert Stede.
Und das teilweise über Jahrzehnte. Das Vorgehen der Kommunen wirkt wie eine doppelte Enteignung – es trifft die privaten Haushalte und den Mittelstand.
“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle – beispielsweise Altmetall oder Altpapier – an Privatfirmen zu übergeben oder zu verkaufen“, bemängelt Stede.
„Einen akuten Bedarf zur Korrektur des Gesetzes selbst erkennen wir nicht“, schreibt wenig überraschend der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium. Dabei wird es wohl nicht bleiben. Massive Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.
Noch vor acht Jahren gab es nur den Grüne Punkt-Müllkonzern DSD, der die Alt-Verpackungen über Gelbe Tonnen und Säcke einsammelte sowie das Recycling organisierte.
„Dieses Monopol wurde durch zahlreiche kartellbehördliche Maßnahmen nach und nach in einen Wettbewerbsmarkt überführt. Die Konkurrenz zwischen mittlerweile neun Anbietern in Deutschland hat zu erheblichen Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen beim Recycling geführt. Durch den Wettbewerb sind die jährlichen Gesamtkosten von ehemals rund zwei Milliarden Euro auf inzwischen unter eine Milliarde Euro pro Jahr gesunken. Dies entspricht einer Ersparnis von 50 Euro pro Jahr für eine vierköpfige Familie. Die Kosten der haushaltsnahen Verpackungssammlung und des anschließenden Recyclings werden über die Produktpreise letztlich vom Verbraucher getragen“, so die Bilanz von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Mit der Wettbewerbsöffnung gingen Befürchtungen einher, dass dies negative Folgen für die Qualität und Verlässlichkeit des Recyclings haben könnte. Der Bericht des Bundeskartellamt weist das Gegenteil nach. Die Sammlung in gelben Tonnen und Glascontainern funktioniere nach wie vor zuverlässig und die Recyclingquoten sind nicht gesunken. Die Wettbewerbsöffnung habe neben der erheblichen Kosteneinsparung auch zu einem Innovationsschub bei der Sortiertechnik für das Sammelgemisch der Gelben Tonne geführt. Mit der modernen Trenntechnik gehe nicht nur eine Kostensenkung einher, sie schafft durch eine höhere Trenntiefe auch die Voraussetzung für ein höherwertiges Recycling.
Die Bundesregierung plant nun eine gesetzliche Änderung, wie ich hier schon mehrmals berichtet habe. Ablösung der Verpackungsverordnung und Ausweitung des Recyclings durch ein neues Wertstoffgesetz. Trotz der Erfolge der Wettbewerbsöffnung werde in diesem Zusammenhang von kommunalen Entsorgern und Teilen der privaten Entsorgungswirtschaft vermehrt eine Abschaffung des Wettbewerbs der dualen Systeme gefordert, führt das Bundeskartellamt aus.
Sie schlagen vor, die Verantwortung für die Vergabe der Entsorgungsleistungen von den dualen Systemen auf eine „Zentrale Stelle“ oder die Kommunen zu übertragen.
„Im Interesse der Bürger sollte der Gesetzgeber diesen Forderungen eine klare Absage erteilen. Eine erneute Monopolisierung der Vergabe der Entsorgungsleistungen würde nichts anderes bedeuten als eine Rückkehr zu früheren DSD-Zeiten unter einem neuen Etikett. Die Folge wären höhere Entsorgungskosten und ein Verlust an Innovationen. Die unternehmerischen Interessen der Kommunen sollten nicht über die Belange der Bürger gestellt werden“, so Mundt.
Das Bundeskartellamt werde sich weiter für eine wettbewerbliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen einsetzen.
Die Kritik an der Einrichtung einer Zentralen Stelle ist ein herber Rückschlag für einige „Strategen“ und selbst ernannte Berater der Abfallbranche, die schon Planspiele über die Besetzung der Pöstchen begonnen hatten.
Aber schon im Juni gab es auf dem Würzburger Verpackungsforum mahnende Stimmen, die die Zentrale Stelle als Einfallstor für eine Zerschlagung des Wettbewerbs einordneten. Man sollte die bestehende Verpackungsverordnung mit Leben füllen und nicht wertvolle Zeit verschwenden mit der Schaffung eines neuen Verwaltungsmonsters. Man brauche keine GEZ für Einwegverpackungen und keinen Zentralismus. Beides führe zu einer Verschlechterung des Wettbewerbs. Besser wäre es, mit den vorhandenen Instrumenten weiter zu arbeiten.
Einen Dämpfer bekommen die kommunalen Ambitionen beim Einstieg in das Recyclinggeschäft durch die kostenträchtigen Pilotversuche bei der Ausweitung der Wertstofferfassung. Mit der Einführung der so genannten O-Tonne ist im Umland von Hannover in den vergangenen zwei Jahren ein Verlust von 2,3 Millionen Euro „erwirtschaftet“ worden. Das berichtet die HAZ.
Der Fehlbetrag geht zu Lasten der Müllgebührenzahler. Aus dem Erlös für die gesammelten Kleinelektrogeräte, Metalle und Bekleidung habe der regionale Zweckverband nur 100.000 Euro kassiert. Dem stehen die hohen Kosten für den Modellversuch gegenüber.
„Allein die Leerung der Tonnen, die alle vier Wochen vorgesehen ist, schlug mit 1,2 Millionen Euro zu Buch“, schreibt die HAZ. Die Anschaffung der Tonnen habe knapp 750.000 Euro gekostet. Die Aufstellung der Tonnen und die Werbeaufwendungen werden mit 215.000 Euro beziffert. „Hinzu kommt noch die Sortierung der Wertstoffe, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb in den vergangenen zwei Jahre 310.000 Euro ausgeben musste“, so die HAZ.
Angesichts dieser Negativbilanz fodert die CDU-Regionsfraktion, über das ganze Projekt O-Tonne gründlich nachzudenken. Man sei völlig überrascht von den verschwindend geringen Erlösen.
Abfallexperten, die Erfahrungen mit der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gemacht haben, halten das Ergebnis für weniger überraschend. Im Recyclinggeschäft würden sich Kommunen nicht sehr gut auskennen. Es reiche eben nicht aus, sich nur ins gemachte Nest zu setzen und auf höhere Erträge zu schielen. So einfach sei die Vermarktung von Wertstoffen nicht.
Nicht erst seit dem Streit um das Wertstoffgesetz versuchen Kommunen, so der die Analysen des Bundes der Steuerzahler, Zugriff auf neue Erwerbsquellen zu bekommen und die Dualen Systeme aus dem Geschäft zu drängen – wie beim Altpapier. Das sei allerdings regelmäßig kläglich gescheitert. Denn es fehle an den nötigen Investitionen in moderne Sortier- und Recyclingtechnologien.
Hier hätten die mittelständisch geprägten Unternehmen klar die Nase vorn – auch was die Vermarkung der Sekundärrohstoffe anbelangt. Es wäre schade, wenn die Kommunen jetzt einen funktionierenden Markt zerstören und den Mittelstand gefährden würden, kritisiert der Verwaltungsrechtsexperte Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler.
Seit dem Start der Gelben Tonnen und Säcke singt man das Klagelied über die umweltpolitischen Schwarzfahrer. Da gibt es Firmen, die noch nie einen Cent für die Entsorgung ihrer Verpackungen bezahlt haben und das in Zukunft wohl auch nicht tun werden.
Dass die Totalverweigerer – gerade aus dem Ausland – seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcken am besten fahren, liegt vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt und jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle könnten bestehende staatliche Stellen übernehmen, die in anderen Anwendungsfeldern über ausreichende Erfahrungen verfügen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Branchenkenner empfehlen mehr Geduld beim Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung. Selbst die kühnsten Optimisten rechnen in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr mit einem neuen Wertstoffgesetz, um das bestehende Sammelsystem neu zu organisieren und auch stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen.
Das bestätigte Dr. Dirk Grünhoff vom Umweltministerium in Rheinland-Pfalz. Bundesumweltminister Peter Altmaier werde wohl das Wertstoffgesetz nach dem Scheitern der Konsensgespräche in der vergangenen Woche weiter vorantreiben, aber nicht mehr mit erster Priorität. Es gebe ein Stillhalteabkommen im Bundestag wegen der Wahl im Herbst. „Ab März werden keine Gesetzesvorhaben mehr vorangetrieben, weil man der neuen Regierung nach der Wahl die Chance geben will, ihre eigenen Interessen in dieses Gesetz zu schreiben“, sagte Grünhoff auf der Ascon-Tagung in Bonn (Siehe die Audioaufzeichnung ab Sendeminute 9:17).
Wenn das in diesem Zeitraum nicht mehr auf die Tagesordnung komme, gewinnt man die nötige Zeit, um in Ruhe darüber über ein neues Wertstoffgesetz nachzudenken. Ein Bürokratiemonster mit schlechteren Regeln im Vergleich zur bestehenden Verpackungsverordnung müsse verhindert werden. Bei so sensiblen Themen sei nicht davon auszugehen, dass man es unter zwei Jahren schafft. Ascon-Geschäftsführer Sascha Schuh hält das sogar für eine optimistische Schätzung. Die neue Bundesregierung habe innenpolitisch sicherlich noch ein paar andere Felder zu beackern. Drei bis vier Jahre für ein neues Wertstoffgesetz seien realistisch.
Ein Teilnehmer aus dem Auditorium kritisierte die Motivation der Kommunen beim Vorantreiben des Wertstoffgesetzes. Es gehe der öffentlichen Hand wohl nur darum, an dem mittlerweile lukrativen Sekundärrohstoffmarkt zu partizipieren. Dieser Markt sei aber in erster Linie durch das Engagement der privaten Entsorgungswirtschaft zustande gekommen. Der Dauerstreit um Altpapier würde das belegen.
In Deutschland ist es ja schon ein großer Fortschritt, dass der stinknormale Müll nicht mehr in Deponien vergraben werden darf. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, ihn lieber in Verbrennungsöfen zu packen. Was allerdings die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (Itad) in ihrer Lobbyarbeit vorhat, könnte man unter Ulk verbuchen. Oder etwas kritischer als Volksverblödung titulieren. Liebe Abmahnanwälte, ich sage bewusst „könnte“. Künftig möchten Anlagenbetreiber die Müllverbrennung als „thermisches Recycling“ adeln. Die thermische „Behandlung“ von Restabfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie sei ein aktiver Beitrag zum Recycling und zum Ressourcenschutz, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes der MVA-Betreiber. Man untermauert das Ganze mit netten Milchmädchen-Rechnungen.
Deutsche MVA und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke gewönnen aus stofflich nicht verwertbaren Abfällen Strom und Wärme für jährlich zwei Millionen Haushalte und zahlreiche Industrieanlagen, heißt es in der Mitteilung der Itad. Damit würden rund drei Milliarden Liter Heizöl eingespart. Energie sei jedoch nur eines der mittels thermischer Abfallbehandlung aus dem Restmüll gewonnenen Güter. Aus den Verbrennungsrückständen (Schlacke, gs) würden Eisen- und Nicht-Eisenmetalle extrahiert, die anschließend wiederverwendet werden könnten.
Jährlich würden 400.000 Tonnen Metalle auf diese Weise in den Stoffkreislauf zurückkehren. Zudem fänden pro Jahr 5 Mio Tonnen Schlacke nach entsprechender Behandlung Verwendung im Straßen- und technischen Anlagenbau.
„Wir können also mit Fug und Recht bei der thermischen Verwertung von Abfällen auch von einem ‚thermischen Recycling’ sprechen“, so Itad-Geschäftsführer Carsten Spohn.
Das ist ausgemachter Blödsinn. Die Müllverbrennungsanlagen wurden in Deutschland zur Beseitigung des Abfalls geplant und nicht zur Gewinnung von Strom, Wärme und Metalle. Es ist wohl kein Zufall, dass in der Pyromanen-Romantik kein Wort über Heizwerte oder Wirkungsgrade der Anlagen verlautet wird. Die Frage sei doch gestattet, was alternative Entsorgungsmethoden aus dem Abfall machen können? Mein Kollege Walter Warnecke hat sich die Mühe gemacht, die Heizwerte aller Müllverbrennungsanlagen aufzulisten (kann als Excel-Tabelle heruntergeladen werden):
Unerwähnt in der pyromanischen Verbands-Rabulistik bleiben auch die negativen Begleiterscheinungen der Müllverbrennung. Kann man bei Wikipedia nachlesen:
„Da bei der Verbrennung des Mülls nicht bekannt ist, welche Inhaltsstoffe in welchen Mengen zu einem bestimmten Zeitpunkt verbrannt werden (kritisch sind beispielsweise PVC, Batterien und elektronische Bauteile, Lacke etc.), variiert die Zusammensetzung des Rauchgases und der Asche. Bei der Verbrennung entstehen neben Kohlendioxid und Wasser auch Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide, aber auch Chlorwasserstoffsäure (Salzsäure) und Fluorwasserstoff (Flusssäure) sowie schwermetallhaltige Stäube. In sehr geringen Konzentrationen entstehen auch hochtoxische Stoffe wie polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane.“
Entsprechend hoch ist der Energieverbrauch für die Rauchgasreinigung.
Und ein wenig Physik-Nachhilfe begründet bei Wikipedia sehr schön, warum die Müllverbrennung nicht gerade ein Effizienzprotz bei der Gewinnung von Energie ist:
„Aufgrund des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik kann niemals die gesamte im Müll enthaltene Energie in nutzbare thermische Energie (Fernwärme) und/oder elektrische Energie umgewandelt werden. Zudem treten bei jeder Energiewandlung auch Verluste auf, zum Beispiel in Form von Wärmeverlusten der in der Realität nie ganz adiabat ausführbaren Kessel und Feuerungstrakte. Darüber hinaus braucht eine Müllverbrennungsanlage einen Teil der erzeugten Energie zum Eigenbedarf, was den Wirkungsgrad zusätzlich schmälert. Somit kann durch die Müllverbrennung nur ein Teil derjenigen Energie wieder gewonnen werden, die in den Rohstoffen der Ausgangsprodukte steckte und bei deren Herstellung benötigt wurde.„
„Unter Berücksichtigung des Energieverbrauchs für die Rauchgasreinigung und der Tatsache, dass eine
Auskopplung von Dampf oder Fernwärme häufig nicht stattfindet bzw. nicht möglich ist, kann der durchschnittliche Wirkungsgrad deutscher Müllverbrennungsanlagen mit ca. 9 Prozent elektrisch und 26 Prozent thermisch (Prozessdampf, Fernwärme) beziffert werden. Verglichen mit Heizkraftwerken, die mit Gas befeuert werden und Gesamtwirkungsgrade bis etwa 90 Prozent erzielen, ist das ausgesprochen wenig. Die Spanne ist sehr groß. An Standorten, an denen fast nur Strom erzeugt wird – und das ist recht häufig – liegt der Wirkungsgrad bei 15 Prozent und darunter. Wenn hauptsächlich die Abwärme genutzt wird, können bis ca. 70 Prozent der eingebrachten Energie verwertet werden. Auch das liegt unter dem thermischen Wirkungsgrad von Fernheizwerken mit Werten von knapp über 90 Prozent.“
Was hinter der Pyromanen-Lobbyarbeit steckt ist also etwas ganz anderes. Mit der begrifflichen Aufwertung der Verbrennung zum thermischen Recycling sollen die Fehlinvestitionen in überdimensionierte Anlagen überdeckt werden. Denn die MVAs sind weder ökologische noch ökonomische Hochtechnologien zur Verwertung des Abfalls. Die stoffliche Verwertung – also das klassische Recycling – ist gesetzlich gewollt, die Abfallhierachie ist ja auch kaum umzudrehen und wenn man nur auf die thermische Verwertung gesetzt hätte, wären entscheidende und unbestreitbar sinnvolle Entwicklungen in der Sortierung, Vorbehandlung und Verwertung unterblieben. Hier sind also sehr sinnvolle Alternativen zur Müllverbrennung entstanden, die die Auslastung und Rentabilität der Anlagen noch mehr nach unten drücken.
Um diese Wahrheiten der Öffentlichkeit zu „ersparen“, geht man in die Offensive und versucht, neue Abfallmengen in die Anlagen zu bekommen, die in die stoffliche Verwertung gehen. So simpel ist das Spielchen. Gelingt das nicht, müssten entweder die Müllgebühren exorbitant erhöht oder Anlagen stillgelegt werden. Beides würde zu einem Gesichtsverlust der kommunalen Müll-Planer führen.
„Hat sich Jakob Augstein tatsächlich an seinem überraschenden Bekenntnis zum ersten Grass-Gedicht verhoben? Sind das Sühnezeichen, wenn er neuerdings mit Merkel und Gauck flirtet, um den verlorenen europäischen Gedanken jammert und sogar dem Staat den Zehnten seines privaten Guthabens leihen will? Obendrauf auf den ganzen Mist veröffentlicht der Salonlinke ein Buch übers Laubenpiepern. Der Feuilletonchef der ‚FAZ‘ nennt ‚Die Tage des Gärtners. Vom Glück, im Freien zu sein‘ einen ‚botanischen Bildungsroman‘. Ja, sag mal Alter, geht’s noch?“
Ja sicher. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun, liebwertester Wallasch. Mir wurde die Laube quasi in die Wiege gelegt. Direkt nach meiner Geburt pachtete mein lieber Papa einen kleinen Garten in Friedland III. Die Kolonie liegt noch in Neukölln und grenzt an Mariendorf. Dort herrschte richtiges Landleben und ich erlebte als Großstadtkind vergnügliche Stunden in Kornfeldern, Wäldchen und Wiesen. Das nur als Randbemerkung. Übrigens ist das Buch von Augstein ein literarisches Vergnügen und für die Sommerlektüre nur zu empfehlen.
Hat nun Augstein irgendeine Ladehemmung als Publizist? Weit gefehlt. Allein sein aktuelles Stück ist angriffslustig wie eh und je. Und machen wir uns nichts vor, man schreibt nicht jede Woche gute Kolumnen. Jedenfalls gefallen mir die Ausführungen von Augstein über die Energiewendehälse.
„Die Atomkraft stirbt unwillig. Neuestes Argument: Die Energiewende sei unsozial. Das ist falsch. Unsozial ist nur die Art und Weise, wie die Bundesregierung versucht, die großen Konzerne von ihrem Beitrag zu diesem nationalen Projekt zu entbinden.“
Es könnte sein, dass wir gerade den Einstieg in den Ausstieg aus dem Ausstieg erleben.
„Oder wie sonst sind die jüngsten Äußerungen von Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler zu verstehen? ‚Wenn wir das noch irgendwie schaffen wollen, dann bedarf das riesiger Anstrengungen‘, warnte neulich der CDU-Politiker. ‚Aber wir müssen nachsteuern, wenn Jobs und Wettbewerbsfähigkeit bedroht sein sollten‘, sekundierte der FDP-Kollege. So klingt es nicht, wenn eine Regierung sich ein Ziel vorgenommen hat. Aber hatte sie das überhaupt jemals? Die CDU hat sich mit ihrer Rolle als Ausstiegspartei nie angefreundet. Sie wurde von der Kanzlerin in die Energiewende hineingezwungen“, so die treffende Analyse des SPON-Kolumnisten.
„Und unsozial war eigentlich auch nicht das dazugehörige Gesetz. Unsozial ist aber die Art und Weise, wie die Bundesregierung versucht, die Konzerne von ihrem Beitrag zu diesem nationalen Projekt zu entbinden“, so Augstein.
Denn auch der angeblich so billige Atomstrom ist auf Kosten der Allgemeinheit künstlich niedrig gehalten worden: Wer von den Preisrisiken eines Atomausstiegs redet, sollte über das Abwälzen von Kosten und Risiken der Atomenergie auf die Steuerzahler nicht schweigen. Würde man die Gesamtkosten in den Strompreis einrechnen und die Milliarden Euros an Fördergeldern für AKWs raus rechnen – Ökonomen nennen das Internalisierung externer Effekte – wäre das atomare Stelldichein ein teurer Spaß gewesen. Die Atomindustrie bindet immer noch gigantische Finanzmittel, personelle Ressourcen und konserviert unwirtschaftliche Großorganisationen der Energiewirtschaft. Siehe dazu: Innovationsbremse Atomstrom. Zentralistisch, großindustriell, subventionsbelastet, wettbewerbsfrei – die Atomindustrie ist ein Fossil.
Die Atomfrage werde zur sozialen Frage umdeklariert. Nach Meinung von Professor Lutz Becker ist das Schauspiel von Altmaier und Rösler ein Lehrstück in politischer Rhetorik. „Interessant, wie da ein Narrativ entwickelt wird, um die Energiewende wahlkampftauglich zur sozialen Frage stilisieren zu können.“
„Aber nur aufgrund einer Täuschung. Man verschont die Industrie und lässt die Leute zahlen“, kritisiert Augstein.
Ordnungspolitisch müssen jetzt die Weichen richtig gestellt zu werden, um eine dezentrale Energieversorgung auf die Beine zu stellen. Da müssen die Minister mal ihre Grauen Zellen in Schwung bringen. Übrigens benötigt man dafür auch dezentrale Strukturen beim Ausbau des Breitbandnetzes. Darauf verweist Bernd Stahl vom Bloggenden Quartett:
„Glasfaser in jede Wohnung muss das Motto sein. Dabei ist es für viele Themen unabdingbar, die Digitalisierung über schnelle Internetverbindungen voranzutreiben. Etwa bei der Energiewende. Man kann auch beides kombinieren. Wenn man bei dem einen über genossenschaftliche Konzepte nachdenkt, warum dann nicht auch bei dem anderen. Bei der Energiewende geht es ja gerade um die Dezentralisierung. Übrigens sollte sich vielleicht auch der nächste IT-Gipfel mit diesem Thema beschäftigen.“
Und der IT-Gipfel liegt in der Zuständigkeit von Rösler. Mal schauen, ob da was kommt oder verplempert man seine Zeit wieder mit der idiotischen Merkel-Hotline 115?
Ich kann übrigens gut verstehen, wenn man Altmaier an seine Hausaufgaben erinnert, die er jetzt für die Energiewende zu erbringen hat.
Warum der Umweltminister dann noch im Sommerloch ein Wertstoffgesetz-Thesenpapier in Umlauf gebracht wird, verstehe ich nicht so ganz. Vor gut einem Monat teilte ein BMU-Spitzenbeamter auf dem Würzburger Verpackungsforum noch mit, dass es eigentlich nichts Neues zu berichten gebe. Eckpunkte oder gar ein erster Arbeitsentwurf zu einem neuen Wertstoffgesetz liegen nicht vor. Denn man hatte ja bekanntlich Landtagswahlen in NRW mit dem Spitzenkandidaten Röttgen, der sein Dasein als Bundesumweltminister nur wenige Tage nach dem Wahlabend auskosten konnte. Peter Altmaier als Nachfolger konnte sich noch nicht vertieft mit der Thematik befassen. Entsprechend gebe es noch keine politischen Entscheidungen.
Gut vier Wochen später will also Altmaier schon alles vertieft bearbeitet haben. Na ja. Vielleicht wollte er der Öffentlichkeit für die Sommermonate nur weiteres Spielmaterial zur Verfügung stellen, damit nicht ausschließlich über seine Energiewende-Wende disputiert wird. Das geht in die Hose, Herr Bundesumweltminister.
Die Kommunen würden mit dem neuen Wertstoffgesetz ganz andere Ziele verfolgen. Mit dem Zugriff auf die Wertstoff-Erlöse erhoffen sich die Gebietskörperschaften höhere Einnahmen, um Defizite mit unrentablen und schlecht ausgelasteten Müllverbrennungsanlagen zu kompensieren. Zusätzlich erfasste Abfallmengen aus der Getrenntsammlung könnten zudem auch direkt in die so genannte „thermische Verwertung“ gehen, um den Auslastungsgrad der Müllöfen zu erhöhen:
„Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihrem Säckel zu stopfen“, erläutert Sascha Schuh von der Bonner Beratungsfirma Ascon.
Das seien allerdings Luftschlösser. Schuh rechnet in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung noch mit einem neuen Wertstoffgesetz:
„Meine Prognose, den Status Quo, den wir heute haben, werden wir auch in den nächsten fünf Jahren noch haben.“
Man sollte sich mehr Gedanken über den Vollzug der bestehenden Rechtsverordnung machen, fordert der Abfallexperte. Die Kreislaufwirtschaft sei der falsche Ort, die Fehlplanungen der kommunalen Verbrennungskapazitäten zu kompensieren. Es fehle ein Gesamtkonzept, die über den Tellerrand einer Gebietskörperschaft hinausgeht. Wenn Müllöfen nutzlos sind, dann gibt es auch eine „öffentlich-rechtliche Rückbauverpflichtung auf den erforderlichen Umfang, zumeist auf Null“, wie mein Facebook-Freund Claus Recktenwald kommentiert.
Die Wertstoffgesetz-Sommerloch-Ablenkungs-Taktik wird keine sehr lange Halbwertzeit haben, liebwertester Peter Altmaier.
Ganz so falsch lag ich mit meiner Einschätzung über die Aushöhlung des Recyclingsprinzips. Nach der krachenden Niederlage in NRW droht dem Umweltminister Norbert Röttgen weiteres Ungemach. Diesmal aus Brüssel.
Das sagte Verheugen auf einer Podiumsdiskussion der Fachmesse Ifat in München.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setze die europäische Abfallrahmenrichtlinie nicht richtig um und stelle „unsinnigerweise Müllverbrennung und Recycling gleich“, so Verheugen laut einer Pressemitteilung des Entsorgungsunternehmens Veolia.
Darüber hinaus unterbinde das Gesetz den Wettbewerb, indem es Kommunen das Recht einräume, Wertstoffe ohne jede Ausschreibung für sich zu beanspruchen.
Da erweist sich das Geschenk von Röttgen an die Kommunen wohl als Rohrkrepierer.
Der Bonner Abfallexperte Sascha Schuh hält in diesem Streit zwei Aspekte für wichtig. Es gehe um die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe beim Wertstoffhandel. Erinnert sei an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier. Darüber seien die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen. Das führte zu einem Überangebot an Verbrennungskapazitäten.
„Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen“, so Schuh im Interview mit dem Ich sag mal-Blog.
Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist die sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8 Absatz 3 getroffen wurde. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von 11.000 Kilojoule wird. Auch das sieht Sascha Schuh kritisch:
„Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den vergangenen 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht, eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen werden und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden, um neue zu erzeugen.“
In erster Linie würden Kommunen das Geld sehen. „Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihren Kassen zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen mehr Einnahmen kreieren und sehen, dass wir mittlerweile in der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt, der wir vor vielen Jahren auch noch waren, zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren“, erläutert Schuh.
Den Widerspruch zum EU-Recht sieht auch die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede: Nunmehr stehe das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz klar im Widerspruch zur Abfallrichtlinie der EU, so Stede. Hier gebe es eine klare Vorgabe: Erst komme die Vermeidung, dann die Wiederverwendung, danach die stoffliche Verwertung (Recycling) und erst am Schluss folgt die sonstige Verwertung, zu der auch die Müllverbrennung zählt.
„Berlin durchbricht komplett die Hierarchiefolge, die Brüssel vorschreibt“, sagt Stede.
Das sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling. Die von Verbänden bereits angekündigte Beschwerde bei der EU-Kommission werde sich daher wohl auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten. Es könnte sogar zu einer Klage der EU-Kommission gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommen, vermutet Stede. Norbert Röttgen wird wohl auch als Umweltminister noch ein paar Niederlagen hinnehmen. Da wäre wohl die Rolle als Oppositionsführer im NRW-Landtag besser gewesen.
Zu den Beschwerdeführern in Brüssel gesellen sich jetzt noch die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM). Die Ausgestaltung der „gewerblichen Sammlung“ im neuen Abfallgesetz verstoße, insbesondere was kleingewerbliche Sammlungen von Schrott betrifft, gegen europäisches Recht, erklärten die beiden Verbände nach einem weiteren Bericht des Fachdienstes Euwid.
„In der von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett verfertigten Beschwerdeschrift monieren die Verbände, dass die gewerblichen Kleinsammlungen von Schrott aus privaten Haushaltungen in Zukunft mit derartigen Restriktionen versehen sein werden, dass sie faktisch ausgeschlossen sind. Nutznießer davon seien die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen), denen der Schrott überlassen werden muss. Damit werde die privatwirtschaftliche Sammeltätigkeit ausgelöscht, die in Deutschland auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken kann“, schreibt Euwid.
Müllkrieg der Kommunen: Transkription des Interviews mit Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon
GUNNAR SOHN: Sascha Schuh, es gibt mal wieder Ärger in der Abfallwirtschaft. Hintergrund ist der Kompromiss, der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geschlossen wurde. Dieser hat die Position der Kommunen deutlich gestärkt. Um was geht es bei dem Streit?
SASCHA SCHUH: Letztendlich geht es bei dem Streit darum, dass bei gleichen Bewerbungsvoraussetzungen, die Kommunen, die kommunalen Betriebe oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen besser gestellt sind. Sie werden bevorzugt gegenüber den privaten Entsorgungsunternehmen. Die private Entsorgungswirtschaft, vertreten durch den BDE Und den BVSE ärgern sich zu recht darüber, dass sie über viele Jahre Innovationsleistungen in Deutschland vollbracht haben. Sie haben neue Wege für Abfälle und innovative Verwertungssysteme entwickelt. Jetzt, nachdem es zu einem Marktpreis und einem Wettbewerb gekommen ist und positive Markterlöse für Abfallströme erzielt werden können, werden sie ins zweite Glied gedrängt und müssen sich den Angeboten der öffentlichen Entsorger beugen.
GUNNAR SOHN: Im Vorfeld der Beschlussfassung im Vermittlungsausschuss munkelte man in den Medien nach den Motiven der Kommunen. Der Spiegel schrieb da, dass es auch darum ginge die unterausgelasteten Müllverbrennungsanlagen im Blick zu halten, um nicht die Müllgebühren explodieren zu lassen. Also, dass die Interessenlage natürlich auch einseitig von den Entsorgungsinteressen der Kommunen getrieben wird.
SASCHA SCHUH: Ich glaube man muss zwei unterschiedliche Aspekte betrachten. Der eine Bereich sind natürlich die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe, die auch mit gewissen Wertstoffen Erlöse erzielen können. Ich erinnere Sie da gerne an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier (Pappe, Papier, Karton) an die Kommunen. Dürfen private Abfallsammler solche Wertstoffe sammeln und diese selber verwerten? Aber andererseits haben Sie auch völlig recht, dass die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen sind und wir ein Überangebot an Verbrennungskapazitäten haben. Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen.
GUNNAR SOHN: Gerade vor dem Hintergrund, dass solche Folien die in den Gewerbe- oder Baubetrieben anfallen, natürlich sehr gut zu recyceln sind, im Gegensatz zu Verpackungskunststoffen.
SASCHA SCHUH: Mittlerweile können wir heutzutage fast alles verwerten, aber in diesem Bereich haben sie natürlich hervorragende dickwandige Produkte, die in einem Recyclingprozess zu sehr guten Ergebnissen führen.
GUNNAR SOHN: Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist sie sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8, Absatz 3 geregelt ist. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm erreicht wird. Das wird von Rechtsexperten als klarer Verstoß gegen die EU-Abfallrichtlinie gesehen. Wie sehen Sie das?
SASCHA SCHUH: Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den letzten 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen wird und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden um neue zu erzeugen.
GUNNAR SOHN: Im Zentrum im Streit um die Novelle steht auch ein etwas dehnbarer oder unbestimmter Rechtsbegriff, der besagt: „Kommunen können Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger sind.“ Die Kritik von Juristen macht sich nun fest an dieser formulieren „wesentlich leistungsfähiger“. Das wäre ein „Sechser im Lotto“ für die Willkür der Kommunen, dass sie quasi beliebig entscheiden können, was sie jetzt genehmigen können oder nicht. Sehen Sie das auch so?
SASCHA SCHUH: Das ist für die Kommunen ein „Sechser im Lotto“ und für die besagten Juristen auch ein „Sechser im Lotto“. Wenn ein privater Entsorger, der eine Sammlung machen möchte sich benachteiligt fühlt und sich dann genau auf diesen Begriff „wesentlich“ stütz, haben sie innerhalb der Juristerei ein unglaubliches Betätigungsfeld aufgemacht. Der Definitionen und auch der unterschiedlichen Auslegung dieser Definitionen.
GUNNAR SOHN: Nun im Zuge der Novelle kommt jetzt auch der zweite Streitpunkt, der sich am Horizont abzeichnet. Der Entwurf für ein Wertstoffgesetz und auch da scheinen sich die Rechtsberater der Kommunen schon zu positionieren und sagen, wenn man sich das anschaut, von den Lizenzeinnahmen und den Lizenzausgaben schaffen wir unter kommunaler Beteiligung eine gemeinsame Stelle und schaffen die dualen Systeme ab. Das klingt nach Konfrontation.
SASCHA SCHUH: Das klingt nach staatlichem Dirigismus. Wir müssen uns vor Augen halten, wo die dualen Systeme herkommen. Die dualen Systeme kommen aus der Privatwirtschaft und die gesamte Sammlung der dualen Systeme wird durch die Privatwirtschaft finanziert. Somit darf die Privatwirtschaft auch bestimmen wer, wo, wen entsorgt und was nachher damit passiert. Die Kommunen reflektieren jetzt auf ihren Anteil, den sie an der Wertstofftonne durch die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen mit einbringen werden. Aber, noch mal, die dualen Systeme sind privatwirtschaftlich organisiert. Wenn die Kommunen jetzt anfangen wollen über das Geld zu bestimmen, was die dualen Systeme vom Verbraucher einnehmen, dann hat das schon einen gewissen Enteignungstatbestand.
GUNNAR SOHN: Der Bund der Steuerzahler in NRW kritisiert auch, dass alle Projekte, die die Kommunen mal versucht haben, unter anderem in Dortmund, wo man sich schon die gelbe Tonne unter den Nagel reißen wollte, um ähnlich wie beim Altpapier die Vermarktung und Verwertung in die Hand zu nehmen, dass sie kläglich gescheitert seien. Auf der einen Seite verfügen die wenigsten Kommunen über Kenntnisse in puncto Sortierung und Recycling, und schon gar nicht, und das ist jetzt auch Ihr Feld, wo sie sehr viel Erfahrung haben, in der Vermarktung von sekundär Rohstoffen. Muten sich die Kommunen etwas zu, das sie eigentlich am Ende des Tages gar nicht können?
SASCHA SCHUH: Die Kommunen sehen das Geld. Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihrem Stadt- oder Kommunensäckel zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen A – mehr Einnahmen kreieren und B – sehen, dass wir mittlerweile im Bereich der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren.
GUNNAR SOHN: Nun kommen wir zur Thematik der dualen Systeme. Auch eine unendliche Geschichte, jetzt wird wieder die Trittbrettfahrerproblematik thematisiert und auch teilweise dramatisiert. Es ist dann wieder von Schlupflöchern, Betrugsmodellen, Mülldieben und verantwortungslosen Trittbrettfahrern die Rede. Eine Thematik, die es eigentlich seit der Beschlussfassung der Verpackungsverordnung gibt. Seit 22 Jahren. Es wird wieder von interessierten Kreisen die Frage einer zentralen Endstelle auf die Tagesordnung gebracht. Mit Registrierungspflichten und sonstigen Dingen die dann gemacht werden können um ganz eindeutig die Trittbrettfahrer- oder Schwarzfahrerproblematik vom Tisch zu bekommen. Was halten Sie denn von dieser zentralen Stelle?
SASCHA SCHUH: Also ich finde, das wir unsere Verpackung viel zu wichtig nehmen. Eine zentrale Stelle, die den Verlauf der Verpackung kontrollieren sollte, würde die Verpackung vielleicht sogar in die Bedeutung von atomaren Müll, der zu 100 Prozent nachverfolgt werden soll, bringen. Lassen Sie uns ganz kurz einen Blick darauf werfen, wer wo, wie, wann verantwortlich ist. Verantwortlich für die Verordnung ist der Gesetzgeber. Die Inverkehrbringer, sprich die dualen Systeme, sind nur Handlungsbevollmächtigte der Inverkehrbringer. Wenn ich eine Firma XY bin, die 100 Tonnen Kunststoff in den Markt bringt, und die ein duales System oder eine Branchenlösung beauftragt, dann bleibe ich als Firma verantwortlich, wie meine Verpackungen lizenziert wurden. Am Ende des Tages ist letztendlich der Gesetzgeber wieder verantwortlich um zu kontrollieren ob derjenige seine Verpflichtung erfüllt hat. Um diese Verpflichtungen zu erfüllen bedient er sich nur des Hilfsmittels der dualen Systeme oder der Branchenlösungen. Es bedeutet also, im Rückkehrschluss, dass der Gesetzgeber keinerlei Möglichkeiten sieht, ordnungsgemäß die Inverkehrbringer zu überprüfen, ob diese tatsächlich auch lizenzieren. Das ist das gleiche Problem, wie wenn sie versuchen würden sich ihrer Steuerlast zu entledigen oder sie zu minimieren, indem sie irgendwelche Steuertricks anwenden. Dann kommt ihnen vielleicht irgendwann mal ihr Finanzamt auf die Schliche und sagt, dass dürfen sie so nicht machen, zahlen sie nach oder sie haben ein etwas größeres Problem.
GUNNAR SOHN: Die Problematik wird ja dahingehend gesehen, sofern man unterschiedlichsten Verschwörungstheorien glaubt, die sich aber irgendwie immer gleichen, dass es früher die Selbstentsorger waren, die als Übel der dualen Systeme gesehen wurden. Diese hölen alles aus und arbeiten mit Scheinmodellen. Jetzt sind es die Branchenlösungen. Aber wirkliche Experten sagen, dass wir von Anfang an, seit 22 Jahren Totalverweigerer in bestimmten Branchen, in bestimmten Handelsstrukturen und vor allem in den Importen haben. In sofern ändert eine zentrale Stelle an dem Problem erstmal gar nichts. Sondern es ist ein Vollzugsproblem. Wo sehen Sie die Hauptprobleme?
SASCHA SCHUH: Letztendlich da, wo Sie sie gerade definiert haben. Sie bestehen im Import. Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Länder hervorheben, aber nehmen Sie Südeuropäische Statten, die nach Deutschland exportieren. Wer weist direkt nach, wer in welcher Sekunde Eigentümer der Materialen war. Um das noch einmal zu verdeutlichen, wenn ich als Italienischer Exporteur die Ware aus Italien über die deutsche Grenze bringe, in dem Moment der wirtschaftliche Eigentümer der Ware bin und bleibe, dann bin ich verpflichtet die Lizenzierung durchzuführen. Der Importeur, der letztendlich nur in Deutschland das Material entgegennimmt, muss die Lizenzierung gar nicht durchführen. Also muss sich der Verordnungsgeber und seine beauftragten Gremien damit auseinandersetzen, ob der italienische Exporteur aus Italien heraus auch tatsächlich die Materialen lizenziert hat. Dieser Vorgang funktioniert wirklich nicht. Schauen Sie nur einmal in der Vollständigkeitserklärung für Italien nach, ich wette mit Ihnen, dass sie in dem Jahr 2010 für das es ja zum Teil noch offen ist, nicht mehr als 30 italienische Unternehmen finden, die eine Vollständigkeitserklärung gemäß der deutschen Verpackungsverordnung abgegeben haben.
GUNNAR SOHN: Was ist Ihrer Einschätzung? Wird es jetzt zu einer 6. Novelle der Verpackungsverordnung kommen oder bekommen wir ein Wertstoffgesetz mit einer deutlich kommunaleren Orientierung. Was wird jetzt in den nächsten Jahren passieren?
SASCHA SCHUH: Im nächsten Jahr wird nach meiner Einschätzung gar nichts passieren. Wir werden weitere Definitionen bekommen, von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, wie mit gewissen Dingen umgegangen werden kann. Aber wir haben dieses Jahr Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen. Wir stehen im nächsten Jahr vor einer Neuwahl des deutschen Bundestages und wir werden mit Sicherheit nicht vorher eine Novelle der Verpackungsverordnung bzw. des Wertstoffgesetztes bekommen. Sie können sich heute vorstellen, dass Herr Röttgen und das Ministerium mit der Solarindustrie und anderen Themen sehr stark ausgelastet sind und auch er mit in den Nordrheinwestfälischen Wahlkampf mit eingreift. Deshalb rechne ich von meiner persönlichen Überzeugung her nicht mit einer Veränderung in dieser Legislaturperiode. Dann haben wir aller Voraussicht nach völlig andere politische Karten in Berlin. Danach dauert es wieder 3 Jahre, bis ein Wertstoffgesetz oder eine Novelle der Verpackungsverordnung umgesetzt wird, dann haben wir 2016 und wenn man dann noch hochrechnet, dass man ein Jahr braucht um sie umzusetzen haben wir 2017. Meine Prognose, den Status Quo den wir heute haben, werden wir auch in diesen 5 Jahren noch haben.
GUNNAR SOHN: Ja. Also ein guter Grund, dass sich vielleicht auch die Behörden, vor allen Dingen auch die Länder, mehr Gedanken machen wie sie den Vollzug sicherstellen können.
SASCHA SCHUH: Das wäre sicherlich sinnvoller. Es wäre sinnvoller sich hinzustellen und zu schauen, welche Firmen habe ich bei mir in meinem Einzugsgebiet und kann ich überprüfen, ob diese Firmen tatsächlich ihren Lizenzierungspflichten nachgekommen sind. Dafür haben wir eine Vollständigkeitserklärung, das Register der Vollständigkeitserklärung. Dort kann man reinschauen und wenn Sie ein riesengroßes Unternehmen vor ihrer Haustüre haben und sehen, dass es nicht im Vollständigkeitsregister enthalten ist, dann besteht der begründete Verdacht, dass dieses Unternehmen auch nicht lizenziert. Es gibt klein Möglichkeiten wie man schon diese Dinge alleine Überprüfen kann.
GUNNAR SOHN: Die Verpackungsverordnung sieht auch Bußgelder vor. Schwarzfahrer begehen eine Ordnungswidrigkeit. Mit welchen Bußgeldern müssen Schwarzfahrer rechnen?
SASCHA SCHUH: Das weiß ich nicht auswendig, es ist aber glaube ich im Anhang der Verpackungsverordnung definiert. Soviel mir bekannt ist, werden Ordnungswidrigkeiten mit Ordnungsgeldern bis zu 50.000 Euro verhängt. Allerdings ist mir mit Bußgeldern in dieser Größenordnung nicht im geringsten etwas bekannt.
GUNNAR SOHN: Herr Schuh, ich bedanke mich für das Gespräch.
Irgendwann landet jedes Gebrauchsgut in einer Müllverbrennungsanlage, da Deutschland sich aus guten Gründen entschlossen hat, den Abfall nicht mehr direkt zu vergraben – im Entsorgerdeutsch auch Deponierung genannt. Es gibt allerdings Interessenvertreter auf kommunaler Seite (man könnte sie als Pyromanenfraktion bezeichnen), die den Abfall so schnell wie möglich in den Ofen schieben wollen. So etwas wird dann thermische Verwertung genannt, obwohl der energetische Wirkungsgrad der Anlagen eher bescheiden ist. Die meisten MVAs liegen in ihrem Heizwert deutlich unter 11.000 Kilojoule pro Kilogramm. Wir haben das mal vollständig recherchiert. Wer die Aufstellung haben möchte, kann unten im Kommentar seine E-Mail-Adresse angeben und bekommt die Tabelle zugeschickt.
Unstrittig ist das ökologische Prinzip, Produkte wieder aufzufrischen, zu erneuern und für eine Wiederverwendung zu sorgen. Am Beispiel von Handys gelingt das über die so genannte Refurbishing-Methode:
„Die Verlängerung der Lebensdauer von Handys ist nach meiner Ansicht ein wichtiger Punkt, der in der Recyclingdebatte nicht vernachlässigt werden sollte. Über eine ausgefeilte Wartung und Reparatur kann man eine Menge erreichen. Es geht um eine geordnete Aufbereitung der Geräte und deren Verkauf und wenn gar nichts mehr geht, um eine fachmännische Entsorgung für eine Wiedergewinnung der Rohstoffe. Zudem muss generell bei alten Handys darauf geachtet werden, die Restdaten zu bereinigen – das gilt für die Wiederverwendung als auch für das Recycling. Bilder, SMS, Kontakte und Programme müssen über ein Softwareupdate gelöscht werden“, erläutert Dirk Müller vom After Sales-Spezialisten Bitronic in Frankfurt am Main.
Gerade die Reparatur sei ein wirksames und ökologisches Instrument im Umweltschutz. „Die lateinische Herkunft des Wortes reparare meint ja nicht nur wiederherstellen und ausbessern, sondern auch erneuern. Im Reparieren steckt eben auch Innovationspotenzial. Das gelingt nur mit Einfallsreichtum und Ingenieurskunst“, so Müller.
Verwertungskaskade
Ähnlich viel Geistkapital ist vonnöten, um den Abfall in einer Verwertungskaskade so lange wie möglich als Rohstoffquelle zu nutzen bis er letztlich in einer Müllverbrennungsanlage landet – das ist das erklärte Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Es gebe in der Bundesregierung ein klares Bekenntnis für den Einstieg in die Recycling-Gesellschaft:
„Der Weg ist klar. An erster Stelle steht Vermeidung. Dann folgt Wiederverwendung, was man wiederverwenden könne. Denn dadurch sparen wir Energie. Bei aller Affinität zu mehr Recycling. Recycling bedeutet immer, dass ein Stoff noch einmal unter Einsatz von Energie in einen bestimmten Zustand zurückführt wird, um daraus wiederum unter Einsatz von Energie ein neues Produkt herzustellen. Wenn ich ein Produkt aber weiter nutzen kann, weil es noch gar nicht sein Lebensende erreicht hat, ist die weitere Nutzung ökologisch am effizientesten“, sagte Dr. Helge Wendenburg auf dem Abfall- und Bioenergieforum in Kassel.
An dritte Stelle komme Recycling.
„Wir müssen lernen, dass wir in der Zukunft immer mehr Stoffe recyceln können.“ Dieser Weg führe aber nicht über die graue Restmüll-Tonne. Hier setze man massiv auf energetische Brennstoffe und nur so nebenbei auf ein wenig Recycling.
Minderwertige Rohstoffe
„Aber das reicht nicht. Aus allen uns bekannten Untersuchungen geht hervor, dass Recycling nur über die Getrenntsammlung funktioniert. Nur dann bekommt man Sekundärrohstoffe, die im industriellen Fertigungsprozess wieder eingesetzt werden können. Sobald Reststoffe mit Wertstoffen kombiniert werden, bekommt man einen minderwertigen Rohstoff, der sich vielleicht noch für die Produktion von Parkbänken eignet“, so Wendenburg.
Die Erklärung sei relativ einfach, wenn man sich den Restabfall genauer anschaut. Abfallwirtschaftler bezeichnen das als Hygieneabfall – also Windeln oder sonstige Abfälle, die in der Küche oder im Badezimmer anfallen.
„Das stopfen wir in eine graue Tonne, packen noch gebrauchte Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen drauf, lassen das 14 Tage stehen, verdichten das Ganze noch ein wenig und anschließen geht der Abfall auf das Sortierband.“ Für Wendenburg keine geeignete Alternative. Als Ergebnis entstehe ein stinkendes Granulat, das aus Gründen des Arbeitsschutzes in keine Industrieanlage reinkommt. „Dieser Weg wird nie funktionieren“, schlussfolgert Wendenburg.
Hier die komplette Wendenburg-Rede:
Von dieser Auffassung sei er auch nicht bei seiner Rede auf den ASA-Recyclingtagen in Hannover abgerückt. Anderslautende Interpretationen von kommunalen Rechtsberatern seien schlichtweg falsch, betonte Wendenburg auf der Pressekonferenz des Kasseler Abfall- und Bioenergieforums (das antwortete Wendenburg auf meine Frage, die ich bereits im Vorfeld angekündigt hatte. Ich wollte wissen, ob die Einschätzung der kommunalen Rechtsberater stimmt, dass es im BMU mittlerweile ein Umdenken bei der Ausweitung der Getrenntsammlung und damit eine Abkehr vom Koalitionsvertrag gibt).
Ob das Recycling in Deutschland durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz gestärkt wird, bezweifeln Experten wie Sascha Schuh, Geschäftsführer des Bonner Beratungshauses Ascon (Interview auf Soundcloud):
Die Zugriffsrechte der Kommunen auf Abfälle seien ausgebaut worden:
„Die private Entsorgungswirtschaft ärgert sich zu recht über die Novelle, da sie über viele Jahre Innovationsleistungen und neue Ideen für die stoffliche Verwertung erbracht haben.“
Erst dadurch seien überhaupt Märkte für Sekundärrohstoffe mit positiven Preisen entstanden. Nunmehr werden diese Unternehmen ins zweite Glied gedrängt. Diese neuen Möglichkeiten für Verwertungserlöse führen nach Auffassung von Schuh zu Begehrlichkeiten der kommunalen Entsorger. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz biete dafür mit der Untersagung von gewerblichen Sammlungen ein geeignetes Instrument.
Begehrlichkeiten der Kommunen
Zudem gebe es ein Überangebot an Verbrennungskapazitäten in einigen Kommunen. Da sei die Motivation nicht sehr ausgeprägt, die Recyclingmengen auszuweiten.
„Beispielsweise bei hochwertigen Folien, die aus der Landwirtschaft kommen. Sie werden von einigen Kommunen für die stoffliche Verwertung gar nicht freigegeben. Man nutzt sie lieber für die Auslastung von Müllverbrennungsanlagen und entzieht sie dem Verwertungskreislauf“, kritisiert Schuh.
Damit werde das werkstoffliche Recycling geschwächt und der Verbrauch von Primärenergie für die Herstellung von Produkten nach oben getrieben. „Das darf auf keinen Fall eintreten“, so der Abfallwirtschaftsexperte. Es gehe den Kommunen augenscheinlich nur darum, Löcher in ihren Finanzhaushalten zu stopfen. Vor diesem Hintergrund des Streites rechnet Schuh in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung, noch mit einem Wertstoffgesetz. In den nächsten fünf Jahren bleibe es beim Status quo. Bis 2017 werde es keine gesetzlichen Änderungen geben.
Ähnlich kritisch sieht das die mittelständische Recyclingwirtschaft. Siehe die Rede Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) in Kassel.
Es gibt also weiterhin genügend Zündstoff in der Abfallwirtschaft.
Justus Haucap von der Monopolkommission hat direkt auf meinen Tweet zum Müllkrieg der Kommunen reagiert.
Das Interview mit Sascha Schuh von der Bonner Beratungsgesellschaft Ascon ist auch sehr interessant und fast kompakt die neue Gefechtslage in der Abfallwirtschaft zusammen.
Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht auch ein neues Wertstoffgesetz auf der Agenda des Bundesumweltministeriums. Mit dem Erfolg des Vermittlungsausschusses im Rücken wollen auch hier die Kommunen ihre Interessen durchdrücken.
„Auf der kommunalen Seite gibt es verschiedene Überlegungen, eine Ausgestaltung einer einheitlichen Verpackungs- und Wertstoffentsorgung zu entwickeln, die auf den dauerhaften Fortbestand der dualen Systeme verzichtet“, heißt es in der Analyse einer Berliner Anwaltskanzlei.
Es gab nach Erkenntnissen des Bundes der Steuerzahler schon vor der Novelle einige Initiativen von Gebietskörperschaften, sich die Gelbe Tonne unter den Nagel zu reißen, um wie beim Altpapier die Wertstofferlöse zu kassieren. Das sei allerdings regelmäßig kläglich gescheitert. Denn es fehle an den nötigen Investitionen in moderne Sortier- und Recyclingtechnologien. Hier hätten die mittelständisch geprägten Unternehmen klar die Nase vorn – auch was die Vermarkung der Sekundärrohstoffe anbelangt. Es wäre schade, wenn die Kommunen jetzt einen funktionierenden Markt zerstören und den Mittelstand gefährden würden, kritisiert der Verwaltungsrechtsexperte Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler.
Die Rechtsberater der Kommunen wittern trotzdem Morgenluft, um auch beim Wertstoffgesetz die Positionen ihrer Mandantschaft maximal zu stärken. Eine Steilvorlage biete eine schwammige Formulierung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, so Rechtsanwältin Birgit Stede.
So könnten die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen.
„Was soll wesentlich leistungsfähiger sein? Wenn jetzt nicht zügig ein Eingreifen der EU-Kommission erfolgt, wird es eine Flut von Rechtsstreitigkeiten geben“, resümiert Stede.
Seit dem die Verpackungsverordnung in Kraft getreten ist und die Mülltrennung über Gelbe Tonnen und Säcke organisiert wird, klagen die Betreiber der Recyclingwirtschaft über so genannte Trittbrettbrettfahrer. Im Ökonomen-Deutsch auch „Free Rider-Problem“ genannt. Dieses Wehklagen gibt es jetzt also seit über 22 Jahren. Und immer wieder wurde die Politik aufgefordert, über Novellen der Rechtsverordnung die Schwarzfahrer von Handel und Industrie zur Bezahlung der Entsorgungskosten für den Verpackungsabfall zu bringen. Über die fünfte Novelle, die am 1. April 2009 in Kraft trat, sollte über Vollständigkeitserklärungen eine Beteiligung bei Dualen Systemen dokumentiert werden. Aber auch das ging daneben.
Die Entsorgungssysteme übertreffen sich derzeitig wieder in gegenseitigen Schuldzuweisungen. Da ist von „Schlupflöchern“, „Betrugsmodellen“, „Mülldieben“, „verantwortungslosen Trittbrettfahrern“ und „unseriösen Machenschaften“ die Rede, die zum Niedergang des Recyclingsystems in Deutschland beitragen. Und abermals verlangen Branchenvertreter eine Gesetzesänderung.
Zentrale Stelle als Rohrkrepierer
Nun soll eine „Zentrale Stelle“ mit Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft die Rettung bringen. So könnte man die Verpackungsmengen zentral registrieren und den Vollzug sicherstellen. Die Bundesländer könne man beim Vollzug unterstützen und Schlupflöcher schließen. „Diese Chance für unser Land dürfen wir nicht verpassen“, heißt es pathetisch in einer Presseverlautbarung. Auch das sehen Experten der Abfallwirtschaft skeptisch. Entscheidend seien vor allen Dingen die Importe aus Ländern wie der Türkei, die sich fast komplett der Lizenzierung verweigern. Das die Totalverweigerer aus dem Ausland seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcke am besten fahren, liege vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt oder jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle können andere staatliche Stellen übernehmen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Dafür braucht man keine neue „Zentrale Stelle“. Eines sei sicher: Keine Länderbehörde werde Mitarbeiter für die „Zentrale Stelle“ zur Verfügung stellen. Diese Problematik habe ich gestern auf NeueNachricht ausführlich beleuchtet: Und täglich grüßt der Trittbrettfahrer: Gelbe Tonnen-Betreiber haben ein Problem: Seit 22 Jahren – Kommunen planen Abschaffung der Dualen Systeme.
Zudem könnte sich diese Institution als Rohrkrepierer für die privatwirtschaftlich organisierten neun Dualen Systeme herausstellen.
Nach der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht ein neues Wertstoffgesetz auf der Agenda des Bundesumweltministeriums. Und schon werden wieder die Messer gewetzt:
„Auf der kommunalen Seite gibt es verschiedene Überlegungen, eine Ausgestaltung einer einheitlichen Verpackungs- und Wertstoffentsorgung zu entwickeln, die auf den dauerhaften Fortbestand der dualen Systeme verzichtet“, heißt es in der Analyse einer Berliner Anwaltskanzlei.
Die Rechtsberater der Kommunen wittern jedenfalls Morgenluft, ihre über die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gestärkte Position auch in dem neuen Wertstoffgesetz manifestieren zu können. In einem Schriftsatz ist zu lesen: “
Auf den ASA-Recyclingtagen in Hannover äußerte sich Herr. Dr. Wendenburg (vom Bundesumweltministerium, gs) dahingehend, dass sich in Sachen Wertstoffgesetz Absprachen in der Koalitionsvereinbarung fänden. Sinngemäß brachte er am 29.02.2012 zum Ausdruck, nicht alles, was in einer Koalitionsvereinbarung stünde, müsse oder könne auch umgesetzt werden. Das BMU befinde sich noch in der Phase der Prüfung und Erörterung. Es sei zu berücksichtigen, dass in der Abfallwirtschaft zunehmend die Erkenntnis reife, dass die Wertstofftonne keine bloße Geldquelle sei; die Getrenntsammlung verursache Kosten, die von den Wertstofferlösen voraussichtlich nicht in vollem Umfang abgedeckt werden könnten.“
Also Feuer frei für die kommunalen Interessen, wieder an die komplette Müllmassen heranzukommen – schließlich können wir ja beliebig als Müllgebührenzahler zur Kasse gebeten werden. Vermarktungsrisiken für Sekundärrohstoffe kann man abfedern. Beispielsweise über Müllöfen. Wohin die Reise hingehen könnte, habe ich ja schon vor ein paar Wochen in meiner The European-Kolumne beleuchtet: Das „Argumentarium“ für die Abfallschlacht hat der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) deutlich zum Ausdruck gebracht:
„Die angeblich so schöne Recyclingbilanz der Gelben Tonne hat mit der Realität wenig zu tun“, sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Nach unseren Schätzungen liegt die stoffliche Verwertung von Kunststoff bei lediglich gut dreissig Prozent. Der grosse Rest wird verbrannt.“
Die thermische Verwertung sei eben immer noch kostengünstiger als die klassischen Verfahren zur Gewinnung von so genannten Recyclaten, die direkt wieder in die Kunststoffproduktion gehen. Nun kennt jeder die nicht gerade rühmliche Geschichte des Grünen Punktes mit Müllexporten nach Weissrussland, China, Bulgarien, Italien oder Frankreich. Aber der Müll besteht eben nicht nur aus Plastik, sonder auch aus Metall, Glas, Papier, Pappe und Karton – kaum ein Experte bestreitet hier die Sinnhaftigkeit des Recyclings. Und selbst wenn bei Kunststoffen, die nur rund 10 Prozent des Verpackungsmülls ausmachen, der Hochofen oder andere Verbrennungsverfahren ins Spiel kommen, liegt der Wirkungsgrad immer noch höher als in den Müllverbrennungsanlagen (MVA) der Kommunen. Zudem verdrängen die liebwertesten politischen Gichtlinge in den Gebietskörperschaften mal so ganz nebenbei die gigantischen Einnahmen, die sie über die Getrenntsammlung und Sortierung von gebrauchten Verpackungen seit 1990 einkassieren.
Den richtigen Riecher hatte direkt am Anfang der parlamentarischen Beratungen das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“:
Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollte eigentlich dazu dienen, noch mehr Abfälle zu verwerten, die bislang in der Restmülltonne landeten (Koalitionsvereinbarung! Siehe die Interpretation der obigen Aussagen von Wendenburg). „Dazu wollte Bundesumweltminister Norbert Röttgen kommunale und private Abfallentsorger gleichrangig behandeln. Die Länder hingegen halten daran fest, dass die Abfallbetriebe der Kommunen entscheiden sollen, was mit dem Müll passiert“, so der Spiegel.
Dahinter stecke vor allem die Sorge, dass zu viel Recycling die Auslastung kommunaler Müllverbrennungsanlagen gefährden könnte. „Die Anlagen arbeiten nur dann rentabel, wenn sie in grossen Mengen Reststoffe verbrennen. Ein stärkerer Zugriff von Privatfirmen auf Wertstoffe könnte dazu führen, dass Müllverbrennungsanlagen in kommunaler Hand Verluste schreiben. Bereits vor der Sommerpause hatte der Bundesrat in scharfer Form gegen Röttgens Kreislaufwirtschaftsgesetz opponiert“, schreibt der Spiegel.
Tatsächlich sind die Kommunen gar nicht in der Lage, eine hochwertige Recyclingwirtschaft zu betreiben oder aufzubauen. Bislang haben sie sich eher darauf beschränkt, Müll zu deponieren und/oder zu verbrennen. Die Kompetenzen für die Sortierung und das Recycling liegen klar bei den mittelständisch geprägten Betrieben der Privatwirtschaft: Bei der Aufbereitung und Sortierung liegt der Anteil der Privaten bei rund 98 Prozent, in der stofflichen Verwertung bei 85 Prozent. Die Einschätzung des Spiegels wird durch diese Zahlen untermauert.
Ob die Einschätzung der kommunalen Rechtsberater stimmt, dass es im BMU mittlerweile ein Umdenken bei der Ausweitung der Getrenntsammlung und damit eine Abkehr vom Koalitionsvertrag gibt, kann schon am nächsten Dienstag (27. März) in Kassel beim Abfall- und Bioenergieforum überprüft werden. Da werden alle Interessenvertreter auftreten. Auch Herr Dr. Wendenburg vom BMU. Gleich im ersten Vortragsblock von 9 bis 13 Uhr dürfte es spannend werden. Natürlich auch beim anschließenden Pressegespräch. Da werde ich natürlich einige Fragen stellen 🙂
Update: Ein interessanter Einwurf kam von der Rechtsanwältin Dr. Birgit Stede:
Während in allen öffentlichen Verlautbaren die Weiterentwicklung des „international hoch geachtete Recyclingstandorts Deutschland“ gewünscht und gefordert wird, nicht zuletzt, um in dem rohstoffarmen Lande hochwertige Sekundärrohstoffe zu gewinnen, wird befürchtet, dass durch das neue KrW-/AbfG die Mengen der echten stofflichen Verwertung weiter zurückgehen. Zwar lobt auch hier unser Umweltminister die Gesetzesfassung: „Der effiziente Umgang mit immer knapper werdenden Ressourcen ist eine Schlüsselkompetenz im globalen Wettbewerb der Volkswirtschaften. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schlägt ein neues Kapitel in der deutschen Abfallwirtschaft auf – mit höchsten Anforderungen an das Recycling und einer intelligenten Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe.“
Durch die prinzipielle Gleichstellung der thermischen Verwertung mit der stofflichen Verwertung, wenn die Abfälle einen Mindestheizwert von 11.000 kJ/kg aufweisen, wird jedoch nicht nur die von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie aufgeweicht.
Vielmehr werde die Müllverbrennung dem Recycling quasi gleichgestellt.
Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling, so die Kritik. Die angekündigte Beschwerde bei der Kommission wird sich daher voraussichtlich auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten.