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Müll, Monopole und Moneten: Wie Kommunen den Recycling-Mittelstand enteignen

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sorgt für Unruhe in der Abfallbranche. So können die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen. Und das ist auslegungsfähig. Unter dem Strich können Gebietskörperschaften ziemlich willkürlich langjährig gewachsene Entsorgungsstrukturen zerschlagen – zu Lasten des Mittelstandes.

Was während der Gesetzesberatung noch von kommunalen Spitzenverbänden in Abrede gestellt wurde, wird nun bittere Realität, wie der Fernsehbericht des NDR-Niedersachsen belegt (festgehalten in einem Bloggercamp-Mashup).

“Kleine und mittelständische Firmen sind jetzt vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger abhängig. Es gilt der Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf”, fordert die Rechtsexpertin Birgit Stede.

Mancher Politiker gehe geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei.

“Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde”, kritisiert Stede.

Und das teilweise über Jahrzehnte. Das Vorgehen der Kommunen wirkt wie eine doppelte Enteignung – es trifft die privaten Haushalte und den Mittelstand.

“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle – beispielsweise Altmetall oder Altpapier – an Privatfirmen zu übergeben oder zu verkaufen”, bemängelt Stede.

„Einen akuten Bedarf zur Korrektur des Gesetzes selbst erkennen wir nicht“, schreibt wenig überraschend der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium. Dabei wird es wohl nicht bleiben. Massive Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

1 Kommentar zu "Müll, Monopole und Moneten: Wie Kommunen den Recycling-Mittelstand enteignen"

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