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Gelbe Tonnen bald staatlich? Die “geheimen” Schlachtpläne der Kommunen

Seit dem die Verpackungsverordnung in Kraft getreten ist und die Mülltrennung über Gelbe Tonnen und Säcke organisiert wird, klagen die Betreiber der Recyclingwirtschaft über so genannte Trittbrettbrettfahrer. Im Ökonomen-Deutsch auch „Free Rider-Problem“ genannt. Dieses Wehklagen gibt es jetzt also seit über 22 Jahren. Und immer wieder wurde die Politik aufgefordert, über Novellen der Rechtsverordnung die Schwarzfahrer von Handel und Industrie zur Bezahlung der Entsorgungskosten für den Verpackungsabfall zu bringen. Über die fünfte Novelle, die am 1. April 2009 in Kraft trat, sollte über Vollständigkeitserklärungen eine Beteiligung bei Dualen Systemen dokumentiert werden. Aber auch das ging daneben.

Die Entsorgungssysteme übertreffen sich derzeitig wieder in gegenseitigen Schuldzuweisungen. Da ist von „Schlupflöchern“, „Betrugsmodellen“, „Mülldieben“, „verantwortungslosen Trittbrettfahrern“ und „unseriösen Machenschaften“ die Rede, die zum Niedergang des Recyclingsystems in Deutschland beitragen. Und abermals verlangen Branchenvertreter eine Gesetzesänderung.

Zentrale Stelle als Rohrkrepierer

Nun soll eine „Zentrale Stelle“ mit Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft die Rettung bringen. So könnte man die Verpackungsmengen zentral registrieren und den Vollzug sicherstellen. Die Bundesländer könne man beim Vollzug unterstützen und Schlupflöcher schließen. „Diese Chance für unser Land dürfen wir nicht verpassen“, heißt es pathetisch in einer Presseverlautbarung. Auch das sehen Experten der Abfallwirtschaft skeptisch. Entscheidend seien vor allen Dingen die Importe aus Ländern wie der Türkei, die sich fast komplett der Lizenzierung verweigern. Das die Totalverweigerer aus dem Ausland seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcke am besten fahren, liege vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt oder jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle können andere staatliche Stellen übernehmen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Dafür braucht man keine neue „Zentrale Stelle“. Eines sei sicher: Keine Länderbehörde werde Mitarbeiter für die „Zentrale Stelle“ zur Verfügung stellen. Diese Problematik habe ich gestern auf NeueNachricht ausführlich beleuchtet: Und täglich grüßt der Trittbrettfahrer: Gelbe Tonnen-Betreiber haben ein Problem: Seit 22 Jahren – Kommunen planen Abschaffung der Dualen Systeme.

Zudem könnte sich diese Institution als Rohrkrepierer für die privatwirtschaftlich organisierten neun Dualen Systeme herausstellen.

Nach der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht ein neues Wertstoffgesetz auf der Agenda des Bundesumweltministeriums. Und schon werden wieder die Messer gewetzt:

„Auf der kommunalen Seite gibt es verschiedene Überlegungen, eine Ausgestaltung einer einheitlichen Verpackungs- und Wertstoffentsorgung zu entwickeln, die auf den dauerhaften Fortbestand der dualen Systeme verzichtet“, heißt es in der Analyse einer Berliner Anwaltskanzlei.

Die Mitfinanzierung der Wertstofftonne könnte über eine andere Trägerschaft (Beleihung) erfolgen. Als Modell könnte eine unabhängige „Gemeinsame Stelle“ (klingt ein wenig wie die Zentrale Stelle) fungieren für die Einziehung und Verteilung der Finanzmittel. Und das mündet dann wieder in eine ganz andere Problematik: Kommunen wollen Müllschlucker bleiben – Streit um Ausweitung des Recyclings.

Die Rechtsberater der Kommunen wittern jedenfalls Morgenluft, ihre über die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gestärkte Position auch in dem neuen Wertstoffgesetz manifestieren zu können. In einem Schriftsatz ist zu lesen: ”

Auf den ASA-Recyclingtagen in Hannover äußerte sich Herr. Dr. Wendenburg (vom Bundesumweltministerium, gs) dahingehend, dass sich in Sachen Wertstoffgesetz Absprachen in der Koalitionsvereinbarung fänden. Sinngemäß brachte er am 29.02.2012 zum Ausdruck, nicht alles, was in einer Koalitionsvereinbarung stünde, müsse oder könne auch umgesetzt werden. Das BMU befinde sich noch in der Phase der Prüfung und Erörterung. Es sei zu berücksichtigen, dass in der Abfallwirtschaft zunehmend die Erkenntnis reife, dass die Wertstofftonne keine bloße Geldquelle sei; die Getrenntsammlung verursache Kosten, die von den Wertstofferlösen voraussichtlich nicht in vollem Umfang abgedeckt werden könnten.”

Also Feuer frei für die kommunalen Interessen, wieder an die komplette Müllmassen heranzukommen – schließlich können wir ja beliebig als Müllgebührenzahler zur Kasse gebeten werden. Vermarktungsrisiken für Sekundärrohstoffe kann man abfedern. Beispielsweise über Müllöfen. Wohin die Reise hingehen könnte, habe ich ja schon vor ein paar Wochen in meiner The European-Kolumne beleuchtet: Das “Argumentarium” für die Abfallschlacht hat der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) deutlich zum Ausdruck gebracht:

„Die angeblich so schöne Recyclingbilanz der Gelben Tonne hat mit der Realität wenig zu tun”, sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Nach unseren Schätzungen liegt die stoffliche Verwertung von Kunststoff bei lediglich gut dreissig Prozent. Der grosse Rest wird verbrannt.”

Die thermische Verwertung sei eben immer noch kostengünstiger als die klassischen Verfahren zur Gewinnung von so genannten Recyclaten, die direkt wieder in die Kunststoffproduktion gehen. Nun kennt jeder die nicht gerade rühmliche Geschichte des Grünen Punktes mit Müllexporten nach Weissrussland, China, Bulgarien, Italien oder Frankreich. Aber der Müll besteht eben nicht nur aus Plastik, sonder auch aus Metall, Glas, Papier, Pappe und Karton – kaum ein Experte bestreitet hier die Sinnhaftigkeit des Recyclings. Und selbst wenn bei Kunststoffen, die nur rund 10 Prozent des Verpackungsmülls ausmachen, der Hochofen oder andere Verbrennungsverfahren ins Spiel kommen, liegt der Wirkungsgrad immer noch höher als in den Müllverbrennungsanlagen (MVA) der Kommunen. Zudem verdrängen die liebwertesten politischen Gichtlinge in den Gebietskörperschaften mal so ganz nebenbei die gigantischen Einnahmen, die sie über die Getrenntsammlung und Sortierung von gebrauchten Verpackungen seit 1990 einkassieren.

Den richtigen Riecher hatte direkt am Anfang der parlamentarischen Beratungen das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”:

Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollte eigentlich dazu dienen, noch mehr Abfälle zu verwerten, die bislang in der Restmülltonne landeten (Koalitionsvereinbarung! Siehe die Interpretation der obigen Aussagen von Wendenburg). „Dazu wollte Bundesumweltminister Norbert Röttgen kommunale und private Abfallentsorger gleichrangig behandeln. Die Länder hingegen halten daran fest, dass die Abfallbetriebe der Kommunen entscheiden sollen, was mit dem Müll passiert“, so der Spiegel.

Dahinter stecke vor allem die Sorge, dass zu viel Recycling die Auslastung kommunaler Müllverbrennungsanlagen gefährden könnte. „Die Anlagen arbeiten nur dann rentabel, wenn sie in grossen Mengen Reststoffe verbrennen. Ein stärkerer Zugriff von Privatfirmen auf Wertstoffe könnte dazu führen, dass Müllverbrennungsanlagen in kommunaler Hand Verluste schreiben. Bereits vor der Sommerpause hatte der Bundesrat in scharfer Form gegen Röttgens Kreislaufwirtschaftsgesetz opponiert“, schreibt der Spiegel.

Tatsächlich sind die Kommunen gar nicht in der Lage, eine hochwertige Recyclingwirtschaft zu betreiben oder aufzubauen. Bislang haben sie sich eher darauf beschränkt, Müll zu deponieren und/oder zu verbrennen. Die Kompetenzen für die Sortierung und das Recycling liegen klar bei den mittelständisch geprägten Betrieben der Privatwirtschaft: Bei der Aufbereitung und Sortierung liegt der Anteil der Privaten bei rund 98 Prozent, in der stofflichen Verwertung bei 85 Prozent. Die Einschätzung des Spiegels wird durch diese Zahlen untermauert.

Ob die Einschätzung der kommunalen Rechtsberater stimmt, dass es im BMU mittlerweile ein Umdenken bei der Ausweitung der Getrenntsammlung und damit eine Abkehr vom Koalitionsvertrag gibt, kann schon am nächsten Dienstag (27. März) in Kassel beim Abfall- und Bioenergieforum überprüft werden. Da werden alle Interessenvertreter auftreten. Auch Herr Dr. Wendenburg vom BMU. Gleich im ersten Vortragsblock von 9 bis 13 Uhr dürfte es spannend werden. Natürlich auch beim anschließenden Pressegespräch. Da werde ich natürlich einige Fragen stellen 🙂

Update: Ein interessanter Einwurf kam von der Rechtsanwältin Dr. Birgit Stede:

Während in allen öffentlichen Verlautbaren die Weiterentwicklung des “international hoch geachtete Recyclingstandorts Deutschland” gewünscht und gefordert wird, nicht zuletzt, um in dem rohstoffarmen Lande hochwertige Sekundärrohstoffe zu gewinnen, wird befürchtet, dass durch das neue KrW-/AbfG die Mengen der echten stofflichen Verwertung weiter zurückgehen. Zwar lobt auch hier unser Umweltminister die Gesetzesfassung: “Der effiziente Umgang mit immer knapper werdenden Ressourcen ist eine Schlüsselkompetenz im globalen Wettbewerb der Volkswirtschaften. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schlägt ein neues Kapitel in der deutschen Abfallwirtschaft auf – mit höchsten Anforderungen an das Recycling und einer intelligenten Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe.”

Durch die prinzipielle Gleichstellung der thermischen Verwertung mit der stofflichen Verwertung, wenn die Abfälle einen Mindestheizwert von 11.000 kJ/kg aufweisen, wird jedoch nicht nur die von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie aufgeweicht.

Vielmehr werde die Müllverbrennung dem Recycling quasi gleichgestellt.

Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling, so die Kritik. Die angekündigte Beschwerde bei der Kommission wird sich daher voraussichtlich auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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