Warum man der #Drosselkom das Netz entziehen sollte

Hangout-Gespräch zur Drosselkom

Im Hangout-Gespräch mit bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk und Hangout on Air-Operator Hannes Schleeh diskutierte ich die netzpolitischen Konsequenzen auf die Drossel-Strategie der Telekom. Einig war sich die Runde, dass der Staat sich in dieser Frage nicht aus der Verantwortung stehlen sollte. Mit der Shareholer Value-Politik des Bonner Magenta-Konzerns werde es keinen zügigen Breitbandausbau in Deutschland geben.

Entsprechend kritisch würdigten Schleeh und Schwenk die Aussagen von Wirtschaftsminister Rösler. Von einem FDP-Politiker sei nicht sehr viel mehr zu erwarten als Ermahnungen in Richtung des Telekom-Vorstandes.

„Auf die Frage, ob er den Einfluss als Großaktionär bei der Telekom nutzen wolle, um Änderungen zu erreichen, sagte Rösler, er als liberaler Minister lehne eine politische Einflussnahme in dieser Form ab. Zunächst sollten Fachleute diskutieren. Der Bund hält direkt und über die staatliche Förderbank KfW 32 Prozent an dem ehemaligen Telefon-Monopolisten“, berichtet etwa Reuters.

Auf direkte politische Interventionen wird man bei der jetzigen Regierungskoaltion wohl vergeblich hoffen. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens die Bundesnetzagentur aus dem Quark kommt.

Warum der Ausbau der Netzinfrastruktur der Telekom entzogen werden sollte und warum das vergleichbar ist mit dem Ausbau des Autobahnnetzes in den 1950er und 60er Jahren, stand im Mittelpunkt des Hangout-Interviews.

Wichtig auch die Frage, wie über die Netzgemeinde hinaus breite Bevölkerungskreise für dieses Thema sensibilisiert werden können, um nicht ein weiteres Debakel wie beim Leistungsschutzgesetz hinnehmen zu müssen.

Ausführlicher Bericht folgt.

Siehe auch:

Bescheuert: Hält uns die Telekom dafür oder sind sie es?

Schönes Erklärstück: Karlsdialoge #19 mit Markus Beckedahl über Netzneutralität und Telekomdrosselung.

Graswurzel-Talkkultur versus Amtsschimmel: Rösler und die Kunst des Abwimmelns

„Live Talk im Internet kommt nicht ohne Risiko“, schreibt Zeit-Online und führt weiter aus: „Denn wer für mehr als 500 Leute sendet, benötigt eigentlich eine Sendelizenz. Die Münchner Isarrunde, die bereits seit 2009 regelmäßig online über Netzthemen diskutiert, wurde deshalb im Juli als erste deutsche YouTube-Sendung als Fernsehsender lizensiert. Andere Live-Formate bewegen sich dagegen in einer rechtlichen Grauzone. ‚Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel,‘ schreibt Gunnar Sohn im Magazin The European. Er hat selbst (und natürlich in erster Linie Hannes Schleeh, gs) Erfahrungen mit den Landesmedienanstalten gesammelt, als er Ende August das erste virtuelle Bloggercamp mit ins Leben rief, eine Konferenz, die über einen Tag verteilt in mehreren vorher angekündigten Panels den Internet- und Medienwandel behandelt. Ende November wird die nächste Ausgabe stattfinden. Die Macher sind vom Potenzial der Hang-Outs überzeugt. Und auch davon, dass sich Videochats in den nächsten Jahren rasant weiterentwickeln“, so Zeit-Online.

Und um diese technologische Revolution so richtig in Gang zu setzen, hatte uns ja Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler in großer Geste unter Zeugen aufgefordert, Änderungen für den Rundfunkstaatsvertrag zu entwickeln. „Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh. Einer müsse es zusammenschreiben und dann zu ihm kommen, sagte der Minister in seiner jovialen Art.

Gesagt, getan. Hannes und ich überreichten Rösler auf dem IT-Gipfel unser Papier zur Reform des Medienrechts.

Und nun übt sich sein Amt in der Kunst des Abwimmelns:

„Das liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich“.

Das erweist sich nicht nur bei Netzdialogen als populärste Bürokraten-Strategie, um schnell wieder zur Tagesordnung des Nichttuns überzugehen. Das skizzierte Julian Petrin in seinem sehr interessanten Vortrag im Haus der Architektur über die kollaborative Wende in der Stadtplanung durch eine neue Kultur der Beteiligung über das Social Web (siehe auch das Foto oben).

Hannes hat nun folgende lapidare Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums bekommen:

Lieber Herr Schleeh,
Sie hatten sich auf Twitter erkundigt, was der Minister von Ihrem Vorschlag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages hält. Da die Antwort etwas länger ist, schreibe ich Ihnen über Google+ statt über Twitter: Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung in Deutschland obliegt den Ländern. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks werden von allen Ländern gemeinsam in Staatsverträgen geregelt. Entsprechend fallen die Rundfunkstaatsverträge bzw. die Rundfunkänderungsstaatsverträge in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder, die Bundesregierung ist an der Gesetzgebung in diesem Bereich nicht beteiligt. Für etwaige Änderungen der entsprechenden rechtlichen Grundlagen ist die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder zuständig. Daher sollten Sie Ihr Anliegen an die Länderkollegen richten. Der ständige Vorsitz der Rundfunkkommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz (Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz).
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Beste Grüße,
Caroline Silva-Garbade (vom Team der Öffentlichkeitsarbeit des BMWi)

Dann hätte Rösler, der ja auch Technologie-Minister ist, seine Backen vorher nicht so aufblasen dürfen. Wo die Zuständigkeiten für den Rundfunkstaatsvertrag liegen, wussten wir auch vorher, liebwertestes Team-Mitglied Silva-Garbade. Hannes Schleeh hat den Kontakt zu diversen Bundesländern schon längst aufgenommen.

Es geht in dieser Frage auch um eine Stärkung der Digitalisierung und Vernetzung in Deutschland. Deshalb wäre eine Initiative von Rösler in Richtung der Länder wohl keine große Sache. Vor allem bei der kleinen Stellschraube, die man bewegen muss, um Live-Hangouts rechtssicher zu gestalten – also Gleichstellung der Live-Hangouts und sonstiger Formate mit der Ausnahmeregelung für das Webradio.

Der Bundeswirtschaftsminister ist dann wohl doch kein so großer Innovator, wie er in seinen Fensterreden gerne behauptet. Eher ein politisches Leichtgewicht mit Verfallsdatum. Nach der Bundestagswahl kann er dann als Hinterbänkler wieder das Steuersenkungs-Lied seiner Partei singen – wenn es überhaupt mit den 5 Prozent klappt. Zu mehr sind die Gelben wohl nicht in der Lage.

Wir werden uns in der zweiten Session des Blogger Camps am Mittwoch um 19,30 Uhr sicherlich auch mit dem Fall Rösler auseinandersetzen.

Vielleicht gibt auch nachher so gegen 18 Uhr noch einen spontanen Live-Hangout. Mal schauen.

IT-Gipfel: Unsere Reformvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag #Livestreaming

Morgen ist es soweit. Hannes Schleeh und meine Wenigkeit kommen dem Angebot von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler nach und überreichen ihm auf dem IT-Gipfel in Essen Vorschläge für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, um Liveübertragungen über Dienste wie Hangout On Air nicht als Rundfunk einstufen zu müssen mit dem kompletten Genehmigungs-Rattenschwanz, der an diesem Regelwerk hängt.

Das erste virtuelle Blogger Camp mit einer Fernseh-Sendelizenz hat die Beschränktheit des deutschen Medienrechts offen gelegt. Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“:

„Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh.

„Es ist rückständig und beschämend, dass die Nutzung neuer Technologien noch mit Maßstäben aus dem letzten Jahrhundert reguliert wird. Spontanität lässt sich kaum besser ersticken“, kritisiert Vera Bunse in ihrem Beitrag „Videostreams: Die besseren Talkshows“.

Die Hangouts seien viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger:

„Experiment gelungen, wird fortgesetzt. Ich freu mich drauf“, so Bunse.

Ob nun bei Livestreamings ausgefeilte Konzepte, redaktionelle Ablaufpläne und Potenziale von mehr als 500 Zuschauern vorliegen oder nicht, die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für Jedermann-TV im Netz sind ein Anachronismus. Im Gegensatz zu den Pionierzeiten des deutschen Fernsehens mit dem Start des NWDR in den 50er-Jahren, wo gerade einmal 300 Empfangsgeräte zur Verfügung standen, sind die Ausgangsbedingungen im Internet nahezu unbegrenzt. Man braucht keinen Ü-Wagen, keine Misch- und Sendeanlage, keinen Zugang zum Satelliten und auch kein teures Kamera-Equipment.

Ein vernünftiges USB-Mikro oder Headset, eine Webcam, Laptop und eine gute Beleuchtung reichen aus und man startet ins visuelle Echtzeitgeschehen. Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten eine Explosion von neuen Sendeformen im Web erleben werden und eine entsprechende Angebotsvielfalt von smarter Technik, um sich in den eigenen vier Wänden kleine Fernsehstudios zu zimmern. Auf der Software-Seite ist ähnliches zu beobachten. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangte Frank Schulz bei der Blogger Camp-Session zum Thema „Von der Lust am Dialog: Welche Formate entwickeln sich über Google Hangout On Air?“

Virtuelle Videokommunikation werde keine drei Jahre mehr brauchen, um den Status von Massenmedien zu bekommen. Besonders Google habe die Power, um diese neuen Dialogformate in die Breite zu tragen.

„Wenn jeder sein eigener Fernsehsender sein kann, dann ist in den nächsten Jahren mit einer exponentiellen Entwicklung der Live-Hangouts zu rechnen – ein Phänomen, das man häufig im Netz beobachten kann“, erklärt Schulz.

1000 Live-Hangouts am Tag seien heute noch unrealistisch. Das könnte sich aber sehr schnell ändern.

Wenn Gesetze gemacht werden, sind sie häufig schon beim Inkraftreten überholt, führte Rechtsanwalt Thomas Schwenke in der Hangout-Rund aus. Niemand konnte ahnen, dass es so einfach sein wird, Sendungen im Netz zu produzieren.

„Auch die Landesmedienanstalten können kein Interesse daran haben, für jeden Hangout On Air eine Sondergenehmigung zu erteilen“, so der Jurist.

Selten liege ein Sendeplan vor, um Liveübertragungen im Netz auf eine Stufe mit dem Rundfunk zu stellen. Sendegenehmigungen sollten nur in der Nachschau ins Spiel kommen, wenn man dauerhaft mit seinen Formaten 10.000 Zuschauer oder mehr erreicht. Alles andere sei nicht praktikabel.

„Wer soll diese Anträge bearbeiten, wer soll das überwachen“, fragt sich Schwenke.

Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel. Man braucht sich ja nur die Sendegenehmigung für das Blogger Camp anschauen.

„Rundfunk im Sinn des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

„Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, führt Professor Roland Bornemann aus.

„Auf dieser Grundlage genehmigen wir hiermit Ihr für den 28.09.2012 im zuvor genannten Zeitraum geplantes virtuelles Blogger Camp über Google Hangout. Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, uns im Anschluss an diese einmalige Veranstaltung über die Resonanz, die Akzeptanz, die technische Gegebenheit und Ihre Erfahrung mit dem Hangout zu informieren. Bitte teilen Sie uns zudem mit, unter welcher Verlinkung das Hangout über Youtube abrufbar sein wird.“

Da es völlig unrealistisch ist, mit einem großen Wurf für eine Novelle des sehr trägen Rundfunkstaatsvertrages mit seiner sehr föderalen Prägung zu sorgen, schlagen wir eine schlanke Lösung vor: Integration von Livestreaming via Video in den § 20b des Rundfunkstaatsvertrages analog Webradio. Bisherige Fassung inklusive Änderungsvorschlag:

§ 20b Hörfunk und Livestreaming via Video im Internet
Wer Hörfunkprogramme und Livestreaming via Video ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Er hat das Angebot der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 20a entsprechend.

Zudem sollte in §2 Absatz 3 einfach nicht mehr von 500 potenziellen Nutzern gesprochen werden. Potenziell – siehe die Ausführungen von Schwenke – einfach streichen.

Mit zwei kleinen Änderungen der Stellschrauben im Rundfunkstaatsvertrag sorgt der Gesetzgeber für Rechtsklarheit und fördert damit die Entfaltung eines sehr innovativen Dialogformats im Netz. Ausführlich bei Hannes Schleeh nachzulesen.

Siehe auch: Hangout On Air und die neuen Dialogformate des Netzes Mit der Liveübertragung des Social Media Breakfast von Harvey Nash haben wir unter Beweis gestellt, wie man Hangout On Air für lebendige Debatten einsetzen kann.

So lief das virtuelle Blogger Camp Ende September mit allen Sessions, die über Live-Hangouts übertragen wurden.

Mal schauen, ob wir vielleicht einen Live-Hangout auf dem IT-Gipfel hinbekommen 🙂

Bundeswirtschaftsminister will den Rundfunkstaatsvertrag ändern #bcn #Party12

Gerade hat Hannes Schleeh auf einem Hangout On Air, den Daniel Fiene auf der Bertelsmann-Party vom Stapel gelassen hat, den Bundeswirtschaftsminister zur Problematik des Rundfunkstaatsvertrages beim Livestreaming befragt.

Über die bescheuerten Regelungen hatte ich ja schon was geschrieben: Virtuelle Blogger Camp: Hurra, wir sind ein Medienexperiment! Schmeißt den Staatsvertrag in den Müll.

Minister Rösler hat zugesagt (war er nüchtern?), eine Änderung herbeiführen zu wollen (kommt ziemlich am Ende der Aufzeichnung so ab 1 Stunde und 40 Minuten). Hannes sollte schon mal den Gesetzesentwurf vorbereiten.

Wir haben ja nur eine Sondergenehmigung für das virtuelle Blogger Camp.

Na dann.

Hähne auf dem Misthaufen und die Krisenprognosen der so genannten Wirtschaftsexperten

Fünf Prozent Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, wie der Chefvolkswirt der Deutschen Bank in als Prognose in die Welt gesetzt hat, mehr, weniger oder was. Die Kassandra-Rufer überbieten sich im Krisen-Konzert und suhlen sich in ihrem Negativismus. Jetzt hat der neue Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg vor zu pessimistischen Prognosen gewarnt. „Wir hören derzeit viele Aussagen auch zur konjunkturellen Entwicklung“, sagte Guttenberg gegenüber dem ZDF. „Wir dürfen uns jetzt allerdings auch nicht in einen Wettlauf begeben jede Woche um die möglichst härteste oder auch schwächste Aussage, sondern wir müssen doch insgesamt vernünftig und besonnen an die Sache herangehen.“
Helfen wird das nicht viel, denn auch DIW-Chef Zimmermann hatte Ende vergangenen Jahres ähnliches gesagt. Hilfreich wäre die Empfehlung von ZDF-Blogger Thorsten Alsleben: „Vielleicht sollten sich die ‚Experten‘ besser auf die Bewertungen der Gegenmaßnahmen konzentrieren. Sie könnten ihre Energie darauf verwenden, die Konjunkturpakete der Regierung zu analysieren, die internationalen Vorschläge zu untersuchen, vielleicht auch eigene Ideen zu entwickeln. Oder sie können Prognosen mit Bandbreiten angeben, die nicht nach wenigen Tagen oder Wochen schon wieder überholt sind. So etwas wie: Die deutsche Wirtschaft wird schrumpfen – zwischen 2 und 10 Prozent. Das bringt zwar nichts, schadet aber auch nicht so wie falsche, ständig revidierte Prognosen“. Oder wie wäre es mit der Weisheit: Weniger reden, mehr arbeiten und sein Ding machen – frei nach Oli Kahn.