Datenschutz als Populismus-Keule – Grundrechtsverstöße bei Maßnahmen gegen Street View

Die Bundesländer spielen Trittbrettfahrer und wollen den Datenschutz für die fotografische oder filmische Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten – wie zum Beispiel durch Google Street View – ausweiten und „verbessern“.

Da hierbei „vielfach“ auch Angaben über einzelne natürliche Personen erfasst würden, seien die geltenden Rechtsvorschriften zum wirksamen Schutz der Betroffenen nicht ausreichend. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es daher besonderer datenschutzrechtlicher Regelungen. Aus diesem Grund hat er gestern einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit der Erhebung solcher Daten vorsieht.

Der Entwurf begründet die Verpflichtung der verantwortlichen Stelle, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Eigentümer, Mieter, Fahrzeughalter und sonstige Betroffene sollen das Recht erhalten, der Nutzung ihrer Daten widersprechen zu können, die in diesem Fall zu löschen oder zu anonymisieren wären.

Um den Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, sehen die Länder eine Verpflichtung der verantwortlichen Stelle vor, die geplante Erfassung entsprechender Geodaten spätestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung im Internet und örtlichen Tageszeitungen bekanntzugeben. Das ist ein Witz. Wenn ich ereignisbezogen professionell Aufnahmen machen will, ist das schlicht nicht möglich.

Der Entwurf enthält auch eine Verpflichtung, das Vorhaben der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Der Beschluss des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.

Im Zusammenhang mit der Übermittlung des Gesetzentwurfs hat der Bundesrat im Rahmen einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung gebeten, umgehend einen intensiven Dialog mit den Ländern zu eröffnen, um baldmöglichst konkrete Vorschläge für notwendige Verbesserungen des Datenschutzrechts zu entwickeln. Hier der Gesetzentwurf.

Hierbei erinnerte er an einen von ihm im vergangenen Jahr gefassten Beschluss, mit dem er die Bundesregierung gebeten hatte, einen Diskussionsentwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen.

Nach Auffassung der Bitkom ist das ganze Spektakel vor allem eines: politischer Aktionismus. „Wir brauchen keine Einzelfallgesetzgebung zu populären Themen, sondern einen strategischen und in sich stimmigen Ansatz in der Netzpolitik. Hierzu gehört auch eine Reform des Datenschutzrechts. Dabei müssen wir uns an internationalen Maßstäben orientieren, nationale Alleingänge lehnen wir ab. Deutschland darf nicht zum Bedenkenträgerland für neue Technologien werden. Die Frage der bildlichen Erfassung des öffentlichen Raumes muss ganz grundlegend und unabhängig von einem speziellen Dienst eines einzelnen Unternehmens diskutiert werden. Wir können nicht für jede neue Technologie ein eigenes neues Gesetz machen“, kritisiert BITKOM-Präsident Professor August-Wilhelm Scheer.

Den Diskussionsverlauf müssen wir in den nächsten Wochen wohl intensiver verfolgen.

In einem Blogkommentar wertet Dr. Graf die Anti-Street-View-Kampagne noch düsterer: „Ich spreche den Gegnern von Google-StreetView die echte Sorge und die persönliche Betroffenheit nicht ab. Aber die weltweite Verfügbarkeit der Abbildung des von ihnen bewohnten Hauses ist kein Eingriff, der es gestattet, in massiver Weise Bürgerrechte einzuschränken. In der Liste Netlaw-L habe ich der dort vertretenen juristischen Meute mal aufgezählt, welche Grundrechte die geplante gesetzliche Regelung, die ja nie nur eine Lex Streetview sein darf, beeinträchtigt:
* die allgemeine Handlungsfreiheit (ich darf alles tun, was nicht verboten ist bzw. in Rechte anderer eingreift)
* die Pressefreiheit – wer das Straßenbild in Publikationen dokumentiert kann sich auf diese berufen
* die Meinungsfreiheit – es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch Dokumentationen darunter fallen
* eventuell auch die Informationsfreiheit, also das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten
* die Wissenschaftsfreiheit, denn auch die gewerbliche Forschung anhand von Hausabbildungen steht unter dem Schutz des GG
* die Berufsfreiheit der Unternehmen, die Geld mit der Erstellung und der Vermarktung von Straßenabbildungen machen“, so Graf.

„Mein“ Oster-Konjunkturpaket II: iPhone für alle Studenten, Wireless City und eine Neuauflage der Breitbandinitiative

Im Konjunkturpaket II der Bundesregierung findet sich als Beschluss 1 „Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand“, und darin die Aussage: „Investitionsschwerpunkte sind der Bildungsbereich, insbesondere Kindergärten, Schulen, Hochschulen und die Infrastruktur, insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau und Informationstechnologie.“ Hier bieten genügend Möglichkeiten, um kurzfristig die Kommunikations-Infrastruktur und Anwendungen voranzutreiben. Bedarf gibt es in Deutschland hinreichend. Neben den nach wie vor DSL-technisch nicht erschlossenen rund 700 Ortsnetzen existiert ein Bedarf in vielen Ortsnetzen, in denen DSL nur mit geringen Bandbreiten verfügbar ist. Laut Bericht des Verbandes Bitkom waren in Deutschland im Februar 2009 erst 58 Prozent der Haushalte mit Breitbandzugängen erschlossen. Die Zugänge mit 16 Mbit/s Bandbreite oder mehr und somit die wirklich multimedialen Zugänge sind noch deutlich in der Minderheit.

Da die einzelnen Netzbetreiber jeweils für sich Geschäftspläne rechnen müssen zur Erschließung der Ortsnetze oder der Hauptverteiler der Telekom, sind die ländlichen Regionen mit ihren durchschnittlich größeren Distanzen und damit dem höheren Aufwand und zusätzlich geringer Kundendichte immer benachteiligt.

Hier können Länder und Kommunen eingreifen, sozusagen als Neuauflage der Breitbandinitiative von 2002. Gemeinschaftliche Förderkonzepte und Co-Finanzierungen bieten mit den neuen technischen Möglichkeiten wie ADSL2+, Reach-Extended ADSL, FTTH (Fiber to the home) oder Long Term Evolution (LTE) viele Ansätze für eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Breitbandzugängen. Da Breitbandzugänge als ein wesentlicher Faktor für Produktivitätszuwächse gelten – Südkorea hatte schon 2007 rund 90 Prozent aller Haushalte mit Breitband-Internet versorgt – könnte das Konjunkturpaket II hier zur Schaffung einer leistungsfähigen Informationsgesellschaft beitragen.

Generell verfügbare Breitbandzugänge mit wirklich hoher Bandbreite stellen auch die Voraussetzung für Anwendungen wie Cloud Computing, IP Centrex und Software-as-a-service (als gehostete Lösung) dar, also für die Unabhängigkeit des Anwenders und seiner Endgeräte von lokal installierter Technologie. Das erleichtert gleichzeitig die Entwicklung von echten Managed Services.

Für Kommunen und Städte liegt die Umsetzung einer „Wireless City“ nahe, einem auf mobilen Breitbandzugängen basierenden Service. Hier können Zugang, Authentifizierung und Abrechnung für komplett mit WLAN ausgeleuchteten Einkaufszonen, Innenstädten und Verkehrsknotenpunkten zusammengefasst werden, verbunden mit mobiler Navigation, Veranstaltungskalendern, kulturellen Angeboten und Shopping-Führern.

Gerade bei Navigationssystemen im Handheld-Format geht der Trend hin zur WLAN- und 3G-Vernetzung und auch zur Fähigkeit, Videos abzuspielen. Sie bieten sich als ideales Endgerät für Einkaufsbummel und Städtetouren an. Derartige Konzepte für eine „Wireless City“ hat bereits die Wolfsburg AG ausgearbeitet – ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Wolfsburg und der Volkswagen AG. Nun fehlt es noch an Visionen und Entscheidungsfreude der Kommunen – was ja nichts Neues ist. Aktuell beschränken sich die Infrastrukturprojekte der Kommunen eher auf klassische Baumaßnahmen, also auf die Sanierung der öffentlichen Bausubstanz. Hochschulen sind abseits der technischen Studienfächer häufig noch immer informations- und kommunikationstechnisch unterentwickelt. So erschlagen sich in Köln in den Uni-Cafeterien, um einen WLAN-Empfang zu bekommen. Nicht gerade eine smarte Lösung für Wissensarbeiter des 21. Jahrhunderts.

Einige Hochschulen sind aber bereits mit dem Thema „Wireless Campus“ beschäftigt, nämlich der kompletten WLAN-Abdeckung des Campusgeländes und dem entsprechenden Angebot aller Dienste über HTML-Browser. Hierüber lassen sich Bibliothekszugriffe, Downloads von Vorträgen, Online Recherchen bis hin zum Videostreaming von Vorlesungen mobil und flachendeckend anbieten. Diese Dienste können von Studenten wie auch Dozenten über die verschiedensten Endgeräte genutzt werden. Das klassische „Schlange stehen“ zur Einschreibung, Seminarregistrierung, bei der Nutzung von Bibliothekscomputern gehört dann der Vergangenheit des vordigitalen Zeitalters an. Bleiben noch die Schlangen an den Essensausgaben der Mensen als nostalgische Reminiszenz, zumindest wenn die Qualität der Küche stimmt. Was an der FU-Berlin selten der Fall war – außer wenn es Grießbrei mit Kirschen gab….Siehe auch den Bericht über den Vorschlag für die Uni Köln, allen Studenten als Gegenleistung für die Studienzwangsabgaben ein iPhone auszuhändigen. Das wurde sofort mit einem wütenden Anruf des Uni-Pressesprechers beantwortet. Dahin sollte aber der Weg einer modernen Hochschule gehen. Ansonsten macht es halt die Uni München schneller, dann werden sich die Verantwortlichen der Domstadt auch wieder ärgern.

Zaunkriege am Bürgertelefon und die Illusion vom Amt 2.0: IT-Gipfel muss Impulse geben für Hightech im öffentlichen Dienst

Die im September 2000 gestartete E-Government-Initiative „BundOnline 2005“ hatte zum Ziel, die Dienstleistungs- und Kundenorientierung von Staat und Verwaltung zu stärken. Dazu waren alle internetfähigen Dienstleistungen des Bundes bis zum Jahr 2005 online bereitzustellen. Inzwischen sind nach Angaben der Bundesregierung 440 Verwaltungsdienste online erreichbar. Weitere folgen in den kommenden Jahren. BundOnline habe damit einen deutlichen Modernisierungsschub in der Bundesverwaltung ausgelöst, leistungsfähige IT-Strukturen geschaffen und den Bürokratieabbau unterstützt. Mit BundOnline hat die Bundesverwaltung den Einstieg in das Online-Zeitalter geschafft, die Effizienz und Kundenfreundlichkeit des Verwaltungshandelns verbessert und ein Fundament für die weitere Optimierung der Leistungen der Bundesverwaltung in den kommenden Jahren gelegt“, verkündet stolz das Bundesverwaltungsamt http://www.bund.de auf der eigenen Website.

Von einer nachhaltigen Verbesserung der Serviceleistungen des öffentlichen Dienstes sei man nach Ansicht von Udo Nadolski, Geschäftsführer des Düsseldorfer Beratungshauses Harvey Nash http://www.harveynash.com/de, noch weit entfernt: „Es wird zwar viel über E-Government auf Konferenzen geredet. Geändert hat sich wenig. Bund, Länder und Kommunen sind noch immer nicht in der Lage, ein bürgerfreundliches Amt 2.0 oder das Alles-aus-einer-Hand-Prinzip umzusetzen. Das kann nur funktionieren, wenn man die verkrusteten Strukturen der öffentlichen Verwaltung ordentlich aufmischt“, sagt Nadolski.

Nicht selten gehe ein Vorgang durch dutzende Hände. Das liege nicht etwa an der Unfähigkeit der Mitarbeiter, sondern an den Verfahrensabläufen, die fern der Amtsstuben festgelegt und über die Jahre hinweg ständig schlimmer statt schlanker werden. E-Government brauche in erster Linie anwenderfreundliche Internetangebote für den Bürger. „Nicht selten sind die Nutzer mit einem Absurdum konfrontiert: Die aufwändigen und verworrenen Verfahren werden nun auch elektronisch abgebildet, das war es dann auch schon. Um E-Government wirklich sinnvoll in den Dienst der Menschen zu stellen, müssten erst einmal die Verfahren, die den Bürger allzu oft überfordern, abgespeckt werden. Dass etwa ein unsinniges Formular nun auch online ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden kann, ist eben nur die halbe Miete, wenn überhaupt“, so Nadolski.

Kaum ein Online-Projekt des Bundes habe bislang die erhoffte Nutzerfrequenz erreicht. Von einer Führungsrolle des Bundes beim Thema E-Government könne also keine Rede sein. „Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte beim IT-Gipfel in Darmstadt keine neuen Projekte in die Welt setzen, sondern einen Rechenschaftsbericht ablegen über den Status quo der Online-Initiativen der vergangenen Jahre. Merkel oder der Bundes-CIO Hans Bernhard Beus müssten dazu Stellung beziehen, wer die Internetdienstleistungen überhaupt in Anspruch genommen hat und was getan werden muss, damit sich der Nutzungsgrad verbessert“, fordert Nadolski. Ein Blick in die Berichte des Bundesrechnungshofes könne dabei helfen.

Der Verband BITKOM http://www.bitkom.de spricht sich für eine konsequente Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen, des Gesundheitssystems und des Bildungswesens aus. „Jetzt ist die Gelegenheit, ohnehin notwendige und vielfach überfällige Investitionen in die Hightech-Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen zu tätigen“, fordert BITKOM-Präsident Professor August-Wilhelm Scheer.

Damit könne die öffentliche Hand zusätzliche Impulse setzen. „Das Gesundheitssystem befindet sich hinsichtlich der Datenverarbeitung noch in der Steinzeit“, sagte Scheer. Die elektronischen Gesundheitskarte komme drei Jahre später als geplant und nur in einer abgespeckten Version, die den Patienten kaum einen Mehrwert biete. Neben neuen Anwendungen für die Gesundheitskarte fordert der BITKOM, den neuen Personalausweis mit einer elektronischen Signatur auszurüsten. „Die Folge wäre ein echter Sprung in der Kommunikation zwischen Bürger und Staat“, erklärt Scheer. Damit könne man die meisten Behördengänge bequem am heimischen Computer erledigen. Als weitere öffentliche Hightech-Projekte nannte Scheer den bislang schleppenden Ausbau des digitalen Behördenfunks sowie eine bessere Ausstattung der Schulen mit neuen Medien. Der IT-Gipfel wird zeigen, wie die BITKOM-Branche Wirtschaft und Verwaltung leistungsfähiger machen kann“, so Scheer. 

Hightech sei nach Ansicht von Bernhard Steimel, Sprecher der Brancheinitiative Voice Business http://www.voicedays.de, auch beim Behördenruf 115 gefragt. „Wer auf ‚One-Stop-Government setzt, der muss damit rechnen, dass die Bürger das Angebot ernst nehmen und wirklich jedes Anliegen bis hin zum Zaunkrieg mit dem Nachbarn vorbringen. Ohne ein vernünftiges Automatisierungskonzept werden die Bürgertelefone heiß laufen und die Kosten explodieren“, warnt Steimel. Das Merkel-Prestigeprojekt in Sachen bürgerfreundliche Verwaltung könne sonst in die Hose gehen.  

Merkel und der Old-Economy-Muff

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) konnte sich nicht gegen Kanzlerin Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Glos (CSU) durchsetzen: Auf dem so genannten „IT-Gipfel“ in Hannover erhielten Forderungen nach einer Lockerung des Zuwanderungsrechts für IT-Spezialisten eine Absage. In Deutschland fehlen nämlich nach Einschätzung von Fachleuten rund 45.000 solcher Experten. Dies bremse das Geschäft der Informations- und Kommunikationstechnologie, so der Branchenverband Bitkom http://www.bitkom.de.

„Es gibt keinen Mangel an IT-Spezialisten. Es kommt lediglich darauf an, wie und wo man sucht“, erklärte Michael Zondler, Regional Manager Süd beim IT-Beratungsunternehmen Harvey Nash http://www.harveynash.de. In Asien finde nahezu jede zweite Ausbildung im High-Tech-Segment statt. In Deutschland käme man nur auf rund 20 Prozent. „In Asien gibt es eine Milliarde Menschen unter 30 – es kommt also lediglich darauf an, wie man diese Skill-Migration organisiert. Im Moment benötigen wir sie dringend. Daher ist Merkels Absage an mehr Zuwanderung von High Potentials falsch.“

Allerdings bestreitet auch der IT- und Personalexperte Zondler nicht, dass die Unternehmen nicht nur auf Zuwanderung setzen darf: „Entscheidend für den Erfolg ist die Perspektive IT für den Nachwuchs. Wenn man es richtig anstellt, dann kann man auch die Mädchen und Jungen, die intelligent sind und global denken, für eine solche Karriere motivieren.“ Doch zurzeit werde einfach zu wenig dafür gemacht, dass IT „sexy“ rüberkomme. „Ich vermisse neben den Lippenbekenntnissen und wenigen Aktionen eine breite Initiative mit Anzeigen, Kampagnen, Radio- und TV-Spots sowie Road Shows der High Tech-Unternehmen. Es reicht einfach nicht mehr aus, nur zu ausgewählten Campus-Veranstaltungen oder spezialisierten Recruiting-Messen zu gehen. Das trockene technokratische Image muss ganz schnell aufpoliert werden. Dafür brauchen wir junge und unverbrauchte Gesichter.“

„Sorry, aber wenn ich heute zwischen 18 und 22 Jahre alt wäre“, so Zondler spitz, „würde ich mich von Frau Merkel, dem SAP-Chef Kagermann oder dem Bitkom-Präsidenten Professor Scheer nur bedingt angesprochen fühlen. Wo sind die Sergey Brins und Larry Pages aus Deutschland? Die IT muss hierzulande dringend aus dem Old-Economy-Muff erwachen. Die Gipfelstürmer wie Gameforge, Yoc, Youtube, Google, Xing, Linked In oder United Internet müssen jetzt den Stab übernehmen.” Ob die Botschaft angekommen ist? Bitkom-Präsident Scheer jedenfalls erklärte den zweiten nationalen IT-Gipfel aus Sicht der ITK-Branche zu einem vollen Erfolg.