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Staatlicher Datenschutz oder: Wie man den Bock zum Gärtner macht und Lehrer unter Generalverdacht stellt

Am Montag werde ich mich in meiner Kolumne für das Debattenmagazin The European (diese Woche schrieb ich was zu “Steve Jobs und die echte Einfachheit”) mit folgendem Thema auseinandersetzen: Warum der Staat das freie Netz hasst und Facebook liebt: Über die Paradoxien des Big Brother-Datenschutzes. Auszug:

Gibt es nun Beweise für die verfassungskonforme Ausgestaltung der polizeilichen Internet-Wanzen, die man landläufig als Staatstrojaner bezeichnet. Die Polit-Profis konzentrierten sich eher auf eine Umkehrung der Beweislast, statt für Transparenz zu sorgen. Die vom Chaos Computer Club (CCC) sezierte Überwachungssoftware sei veraltet und könnte nicht als Beweis für die Gesetzeswidrigkeit herangezogen werden. Was nun die Innenministerien von Bund und Ländern im Wege einer freihändigen Vergabe bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben haben, verschwindet in einem Nebel der Andeutungen.

Wenn es hart auf hart kommt, ziehen sich die Hüter der inneren Sicherheit auf Geheimhaltungsvorschriften zurück. Es bleibt der Eindruck, dass die Sicherheitsbehörden beim Einsatz von digitalem Spionagespielzeug weit über die Verfassung hinausschießen nach dem Motto: Legal-Illegal-Scheißegal. Entkräften konnten die bajuwarischen CSU-Ritter des starken Staates diesen Vorwurf bislang nicht. Statt die Fakten auf den Tisch zu lege, fordern Unionspolitiker lieber ein weiteres Arbeitsbeschaffungsprogramm für Schlapphut-Aktivitäten und nennen das Ganze etwas verharmlosend „Kompetenz-Zentrum für Telekommunikationsüberwachung“. Vor drei Jahren lief das unter dem Titel „Servicezentrum TKÜ“. Überhaupt sollte es für jeden möglichen Verwaltungsmist irgendwelche Servicezentren geben, um ressortübergreifend agieren zu können. Alles nur Beamten-Weihrauch, um Planstellen zu rechtfertigen, neue Budget-Töpfchen aufzumachen und Beruhigungspillen für die Öffentlichkeit zu verteilen. Herausgekommen ist nichts.

Welche Aufklärung ist nun von den Datenschützern in der Staatstrojaner-Affäre zu erwarten? Vom lautstarken Datenschutz-Deichgrafen in Schleswig-Holstein war relativ wenig Empörung zu hören – im Gegensatz zu seinen täglichen Verbalattacken gegen den Like-Button von Facebook. Und genau hier sollte eine Paradoxie-Debatte über den staatlichen Datenschutz anfangen. Hier liegt der eigentliche Kern der Überlegungen von Post-Privacy. Die fürsorglichen Facebook-Google-Mahner vom Dienst sind schlechte Partner, wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht. Die vom Bundesverfassungsgericht verbriefte informationelle Selbstbestimmung kann und will der Staat gar nicht umfassend gewähren.

„Damit der moderne Staat funktioniert, muss er seine Bürger in gewissem Maße verdaten, ob diese das wollen oder nicht. Ermittlungsbehörden, Verfassungsschutz und Geheimdienste finden es sogar oft notwendig, die Betroffenen von ihrer Überwachung in Unkenntnis zu halten“, schreibt Christian Heller in seinem gerade im Beck-Verlag erschienen Buch „Post-Privacy – Prima leben ohne Privatsphäre“.

Wenn es um innere Sicherheit und um vermeintliche Terrorbekämpfung geht, wirken die Warnungen der Datenschützer vor Datenmissbrauch nicht gerade vertrauensbildend. Der Datenschutz ist Teil des Systems.

„Er kann sich nicht in Totalverweigerung üben, wenn er sich nicht ins eigene Fleisch schneiden will. Wie jeder Mitspieler in der Politik muss er Kompromisse eingehen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mag ‚Big Brothers härtester Gegner sein. Aber am Ende des Tages muss er sich mit ‚Big Brother‘ einigen: Dann legt Schaar konstruktive Vorschläge vor, wie sich etwa die Überwachungsstruktur der ‚Vorratsdatenspeicherung‘ im Detail ausgestalten ließe – statt sie ganz abzulehnen“, so Heller.

Ähnliches wird Schaar auch beim Einsatz der Staatstrojaner vom Stapel lassen – in der Öffentlichkeit wird er den konkreten Auftrag des Bundesinnenministers für die Programmierung der Software nicht ausbreiten. Warum nun der Staat das freie Netz hasst und Facebook liebt, löse ich am Montag auf 😉

Wo der Datenschutz noch hinführen kann, ist an dem Schultrojaner-Fall ablesbar. Weitere werden folgen. Jedenfalls klingen die Verlautbarungen der Kultusministerien ähnlich wie die von Friedrich und Co. Nachzulesen im Pott-Blog:

Jörg Harm, der Sprecher des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, hat auf die Pottblog-Anfragen Folgendes mitgeteilt:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Schnüffelei handelt, sondern um eine angekündigte und kontrolliert durchgeführte Überprüfung von Schulrechnern.

(und mit welcher Konsequenz? Lehrer können disziplinarisch belangt werden, gs).

Die von den Verlagen zu erstellende Software zur Identifizierung von digitalen Urheberrechtsverletzungen liegt bisher nicht vor. Klar ist: Eine solche Software wird in Nordrhein-Westfalen nur dann eingesetzt, wenn sie technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich ist – so ist es auch vertraglich vereinbart. Sobald die Software vorliegt und bevor sie eingesetzt wird, wird sie einer eingehenden Überprüfung unterzogen. In diese wird der Landesdatenschutzbeauftragte selbstverständlich einbezogen.

Laber, laber, bla, bla…. Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt, es ist Schnüffelei. Die Wirkung ist verheerend. Wessen Geistes Kind sind denn die Verantwortlichen in der Bildungspolitik. Hier wird ein ganzer Berufsstand unter Generalverdacht gestellt. Das hat die gleiche Dimension wie Zensursula. Empört Euch, liebe Schüler und Lehrer!

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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