Kommunen als Unternehmer…ohne Wettbewerb – Monopolkommission fordert mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten

Wettbewerb oder neues Monopol?

Die Monopolkommission hat in ihrem zwanzigsten Hauptgutachten für die Bundesregierung den zunehmenden Trend zur Rekommunalisierung kritisiert:

„Während im Jahre 2000 noch 10.909 Unternehmen in kommunaler Hand waren, standen im Jahre 2011 bereits 13.447 Unternehmen unter kommunaler Kontrolle. Dies entspricht einem Anstieg um 23,3 Prozent. Noch deutlicher ist die Entwicklung der Umsatzerlöse, die im Jahre 2011 bei etwa 267 Milliarden Euro. lagen und damit mehr als doppelt so hoch waren wie noch im Jahre 2000 mit etwa 131 Milliarden Euro. Inflationsbereinigt liegt diese Steigerung bei über 70 Prozent. Die Entwicklung dieser beiden Kennzahlen gibt bereits einen deutlichen Hinweis darauf, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten der Kommunen in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren forciert wurden.“

In Relation zum Bruttoinlandsprodukt stieg der Anteil von 6, 4 auf 10,2 Prozent.

„Das entspricht einem Zuwachs um annähernd 60 Prozent. Diese Entwicklung verdeutlicht den stark wachsenden Umfang kommunaler Wirtschaftsaktivitäten.“

Kommunen sind in nahezu allen Wirtschaftsbranchen aktiv. Energiesektor, öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), Entsorgung, Wasserversorgung, Telekommunikation, Gastronomie, Unterhaltung, der Wellness, Schifffahrt, Finanzdienstleister, Reiseveranstalter oder Marktforscher. So betreibt die Stadt Völklingen eine Zuchtanlage für Meeresfische, Essen einen Cateringservice, die Stadt Laufen (Salzach) einen städtischen Schlachthof, Duisburg ein kommunales Kino, die Stadt Bielefeld unterhält den deutschlandweit einzigen Tierpark, der 24 Stunden am Tag geöffnet hat und die Stadt Dillingen/Saar bietet kommunale Schülerhilfe an.

„Die Überdehnung der kommunalen Wirtschaftsaktivitäten kann Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben und dazu fuhren, dass erhebliche finanzielle Risiken auf die Bürger verlagert werden“, so Professor Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission.

Die Höhe der kommunalen Gebühren unterliegt derzeit keiner wirksamen Effizienzkontrolle und führen zu weiteren Belastungen der Bürgerschaft. Die Monopolkommission fordert eine Verbesserung der Aufsicht durch Bürger, Entscheidungsträger und Aufsichtsinstanzen. die Bundesländer sollten den Kommunen zusätzliche Transparenzpflichten auferlegen. Besonders geboten seien regelmäßige Veröffentlichungen wichtiger Merkmale der Tätigkeit von kommunalen Unternehmen im Internet und eine Ausweisung der Erlöse, um die Vergleichbarkeit der Gebührenhöhe zwischen den Kommunen herzustellen.

Die Übertragung der Verantwortung der Verpackungsentsorgung auf die Hersteller habe sich für den Wettbewerb als erfolgreich erwiesen. Forderungen in Richtung einer Abschaffung des praktizierten wettbewerblichen Modells lehnt die Monopolkommission strikt äb. Die diskutierte Übertragung der Verpackungsentsorgung auf die Kommunen, ohne dass diese die entstehenden Kosten zu tragen haben, hätte nach Ansicht der Monopolkommission deutliche Kostensteigerungen zur Folge. Infolge gesetzlicher Neuerungen befurchtet die Monopolkommission bei gewerblichen Sammlungen eine zunehmende Verdrängung des Wettbewerbs zugunsten einer Monopolstellung kommunaler Unternehmen.

Siehe auch:

Sind Kommunen die besseren Unternehmer?

Kommunen „drohen“ mit Privatisierung – Machtwirtschaft Nein Danke!

Schreihälse in Politik und Wirtschaft 002

Welches Lied sang die SPD-Politikerin Andrea Nahles im Plenarsaal des Bundestages. Richtig: Es war die Pippi Langstrumpf-Song:

Zwei mal drei macht vier: widewidewitt und drei macht neune: ich mach mir die Welt: widewide wie sie mir gefällt

Ähnliches vollziehen jetzt die Kommunen, die in den vergangenen Jahren kaum eine Gelegenheit ausgelassen haben, um ihre monopolistische Wirtschaftstätigkeit maximal auszuweiten und vor allem den Mittelstand zu verdrängen – von Altkleider-Sammlungen über Papier-Recyling bis zur Wasser-Versorgung. Immer mit dem Argument der notwendigen Mehreinnahmen zur Reduzierung von Gebühren. Bislang gelingt immer nur der erste Teil des Wunschprogramms – Gebührensenkungen stehen eher selten auf der kommunalen Agenda – eher das Gegenteil.

Und nun drehen die kommunalen Gichtlinge den Spieß einfach um, wenn es die Situation erfordert.

„Vor der Tarifrunde im öffentlichen Dienst haben die Kommunen die Gewerkschaften davor gewarnt, mit überzogenen Forderungen eine Privatisierungswelle auszulösen. Insbesondere eine forcierte Anhebung der unteren Tarifgruppen werde unweigerlich zu einer Verlagerung von Aufgaben führen, sagte der Präsident der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Thomas Böhle, der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘.“

Die Folge wäre ein Mehr an Ausgliederung und Privatisierung zum Beispiel bei der Müllabfuhr und im Nahverkehr.

Unabhängig vom aktuellen Tarifstreit sollten sich die Wettbewerbshüter des Kartellamtes und die Wissenschaftler der Monopolkommission mit diesem höchst fragwürdigen Staatsmonopol-Kapitalismus auseinandersetzen und schleunigst Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorschlagen. Leider gab es da in der vergangenen Legislaturperiode eine Verschlimm-Besserung, die die Arbeit des Bundeskartellamts behindert. Kartellamtspräsident Andreas Mundt kritisierte im Interview mit der FAZ am Beispiel der Wasserversorgung den Trend zur Rekommunalisierung, der klar zu Lasten der Gebührenzahler geht:

“Nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben es die Kommunen relativ leicht, sich unserer Aufsicht über die Höhe der Wasserpreise zu entziehen. Wir können schon jetzt erste Ansätze für eine ‘Flucht in die Gebühren’ feststellen. Die Novelle macht unsere Bemühungen ausgerechnet in einer Phase zunichte, in der wir sehr erfolgreich sind. In Berlin zum Beispiel haben wir die Wasserpreise um 18 Prozent gesenkt. In Mainz waren es 15 Prozent. Die veränderte Rechtslage platzte mitten in die laufende Überprüfung der vergleichsweise hohen Wasserpreise in Wuppertal.“

Im politischen Diskurs sollten wir uns nicht auf die Leimspur Marktgläubigkeit versus Staatsgläubigkeit begeben. Wir benötigen ein Regelwerk für einen gerechteren Markt und keinen Schutzzaun für milliardenschwere Privilegien – die von privaten Konzernen und eben auch von staatlichen Betrieben ganz selbstverständlich in Anspruch genommen werden. Man kann den Staat nicht zum Hoffnungsträger stilisieren, wo er als wirtschaftlicher Akteur, als Planer und als Ordnungsgeber kläglich versagt – der grüne Politiker Gerhard Schick veröffentlicht zu diesem Spannungsbogen beim Campus Verlag am 13. Februar ein interessantes Buch „Machtwirtschaft Nein Danke!“. Das ist der richtige Ansatz.

Siehe auch:

Kommunale Monopole sind gute Monopole, die keinerlei Aufsicht bedürfen.

Die Gebühren-Abzocker: Wer zügelt die Kommunen? #Kartellamt

So lustig ist die kommunale Gebührenpolitik gar nicht
So lustig ist die kommunale Gebührenpolitik gar nicht

Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.

„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.

Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:

„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“

Kommunen bewegen sich in einer Grauzone

Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.

„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“

Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken.

„Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

Fragwürdig sei die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich kein Preis, so die Begründung für die Gesetzesnovelle.

„Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap und fordert eine schnelle Änderung dieser Regelung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechtfertigt die Novelle mit dem Argument, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine andere Partei wählen könnten, wenn ihnen die Gebühren zu hoch sind.

„Das ist eine fadenscheinige Position. Bei Kommunalwahlen stehen einzelne Themen nicht zur Wahl, wie in der Schweiz“, resümiert Haucap.

Gute Gründe für die Monopolkommission, ein Sondergutachten über die Monopolpreis-Politik der Kommunen in der so genannten Daseinsvorsorge der Bundesregierung und dem Bundestag vorzulegen.

Denn auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt kritisiert im Interview mit der FAZ am Beispiel der Wasserversorgung den Trend zur Rekommunalisierung, der klar zu Lasten der Gebührenzahler geht:

„Nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben es die Kommunen relativ leicht, sich unserer Aufsicht über die Höhe der Wasserpreise zu entziehen. Wir können schon jetzt erste Ansätze für eine ‚Flucht in die Gebühren‘ feststellen. Die Novelle macht unsere Bemühungen ausgerechnet in einer Phase zunichte, in der wir sehr erfolgreich sind. In Berlin zum Beispiel haben wir die Wasserpreise um 18 Prozent gesenkt. In Mainz waren es 15 Prozent. Die veränderte Rechtslage platzte mitten in die laufende Überprüfung der vergleichsweise hohen Wasserpreise in Wuppertal. All diese Verfahren haben dazu geführt, dass zahlreiche Wasserunternehmen überhaupt angefangen haben, sich ernsthaft mit ihren Kostenstrukturen auseinanderzusetzen und zu schauen, wie sie effizienter werden können. Auch dieser Druck vermindert sich jetzt zumindest teilweise.“

Und auch das Kreislaufwirtschaftgesetz bewertet er katastrophal. Viele Städte und Gemeinden wollen zu alten Monopolstrukturen zurückkehren. Allein die Rechtsunsicherheit, die durch das neue Gesetz entstanden sei, trägt schon viel dazu bei, den Wettbewerb zu behindern. „Komplizierte und langwierige Genehmigungsverfahren legen der privaten Sammlung und Verwertung von Altmetall, Papier oder Alttextilien mitunter Steine in den Weg“, so der Bonner Wettbewerbshüter.

Wie bei anderen Formen der Behinderung des Wettbewerbs könnten steigende Preise und Gebühren die Folge sein.

„Nehmen Sie die Entsorgung und das Recycling der Verpackungsabfälle. Durch die Zerschlagung des Monopols des Grünen Punktes und die Belebung des Wettbewerbs ist es gelungen, die Kosten zu halbieren. Was noch wichtiger ist: Der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen hat einen enormen Innovationsschub ausgelöst und dazu beigetragen, dass sich Deutschland Recyclingweltmeister nennen darf“, resümiert Mundt.

Wenn dann noch Verbandsfunktionäre der Recyclingwirtschaft die eigene Arbeit mit Neo-Bürokratie überziehen, erschwert das die Position des Mittelstandes gegenüber den Kommunen noch mehr.

„Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“

Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.

„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.

Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:

„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“

Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.

„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“

Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken. „

Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

War gestern eine flotte Bloggercamp.tv-Sendung, trotz zwischenzeitlicher technischer Probleme 🙂

Ausführlich nachzulesen unter: Müllmoneten für Kitas: Professor Haucap (Monopolkommission) kritisiert undurchsichtige Finanzierung der Kommunen – Kollateralschäden in der Recyclingwirtschaft.

Jetzt live: Professor Haucap (Monopolkommission) über das kommunale Müll-Monopoly #Bloggercamp.tv

Gespräch startet um 18:30 Uhr! Hashtag für Twitter-Zwischenrufe

Warum Kommunen den Müll so lieben und Monopoly spielen: #Bloggercamp.tv-Thema heute 18:30 Uhr

Kreislaufwirtschaft

Eng verbunden mit der Energiewende ist die Notwendigkeit von dezentralen Konzepten zur Strom- und Wärme-Gewinnung über Wind, Sonne, Biogas, Blockheizkraftwerken und sonstigen Alternativen zu den schwerfälligen Großtechnologien, die über Jahrzehnte vom Staat subventioniert wurden.

Einen wichtigen Beitrag leistet auch der Weg in die Recycling-Gesellschaft. Das ist kein Plädoyer für die Wegwerf-Mentalität, sondern eine Abkehr von der Philosophie der Beseitigung von Alltagsdingen, die für uns keine Bedeutung mehr haben. Langlebigkeit, Wiederverwendung und Reparatur stehen am Anfang dieser Wertschöpfungskette. Am Schluss eben die Verwertung und nicht das Vergraben sowie Verbrennen.

So ist auch das politische Ziel der Bundesregierung zu verstehen, spätestens bis zum Jahr 2020 vollständig aus der Beseitigungswirtschaft auszusteigen und alle Deponien zu schließen – auch wenn es Kommunen und auch der Bundesumweltminister nicht mehr im Gedächtnis haben. Sie könnten ja mal beim Umweltbundesamt nachfragen.

Schaut man sich die Verlautbarungen der staatlichen Müll-Unternehmen an, ist von diesem Geist wenig zu spüren – auch wenn man sich in rabulistischen Tönen übt und die Müllverbrennung als thermische Verwertung veredeln möchte. Dann klingt das so:

Die thermische Verwertung von Abfällen bleibt ein „unverzichtbarer Pfeiler einer modernen, nachhaltigen Abfallwirtschaft“. Davon zeigt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem aktuellen Positionspapier überzeugt. Die kommunalen Abfallverbrennungsanlagen werden dabei auch in Zukunft maßgeblich die Entsorgungssicherheit garantieren, so der VKU. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die derzeit in Deutschland bestehende Differenz zwischen zur Verfügung stehenden Verbrennungskapazitäten und zu verwertenden Abfallmengen noch anwächst.

Und was empfehlen die kommunalen Müll-Lobbyisten: Übergangsweise sollte man die Anlagen mit Müll aus dem „EU-Ausland“ auffüllen. Was heißt denn hier „übergangsweise“?

Die Anlagen sind chronisch unterausgelastet, so dass auch die Schließung von Verbrennungsöfen immer mehr auf die politische Tagesordnung kommt, wie beispielsweise in Hamburg:

„Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wird die Entsorgungsverträge mit den Müllverbrennungsanlagen (MVA) MVB Müllverwertung Borsigstraße GmbH und Stapelfeld GmbH nach Auslaufen in 2014 und 2016 nicht verlängern. Für die durch effizientere Mülltrennung gesunkene Restabfallmenge ist die aktuelle Verbrennungskapazität nicht mehr erforderlich, teilte die SRH mit Veröffentlichung des Konzernberichts 2012 mit“, berichtet der Fachdienst Euwid.

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der Kommunen zumindest von der Interessenlage nachvollziehbar:

Der VKU fordert, dass alle Abfälle – einschließlich der Verpackungen – wieder in die Zuständigkeit der Kommunen fallen.

Und genau dieses Müll-Monopoly-Spiel diskutieren wir heute Abend mit Professor Justus Haucap von der Monopolkommission in Bloggercamp.tv. Die Live-Übertragung startet um 18:30 Uhr.

Hashtag für Twitter-Zwischenrufe wie immer

Man hört uns sieht sich hoffentlich.

Kommunale Untersagungsflut gegen mittelständische Recycler

Kampf um den Abfall

Wie praktisch. Eine Akademie gibt jetzt Entscheidungsträgern der Kommunen auch noch juristisches Futter, um gewerbliche Abfallsammlungen zu untersagen:

„Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter in Behörden oder kommunalen Betrieben, die mit der Bearbeitung von Anzeigen gewerblicher Sammler befasst sind, sowie an Mitarbeiter der Rechtsabteilungen, der Stabsbereiche und der strategischen Unternehmensentwicklung kommunaler Unternehmen.“

Nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes laufen die Untersagungsverfügungen auf Hochtouren, obwohl das während der Gesetzes-Beratungen von den kommunalen Lobbyisten noch in Abrede gestellt wurde.

Dabei verkündete das Bundesumweltministerium noch fröhlich:

„Deutschland macht mit dem neuen KrWG einen weiteren großen Schritt hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Aus Abfall wird Wertstoff, Ökonomie und Ökologie gehen Hand in Hand.“

Auch der amtierende Bundesumweltminister würde es wohl nicht weniger blumig formulieren, so die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede:

„Dass allerdings dem Recycling immer mehr die Daumenschrauben angelegt werden, nun, das wollen die Minister – weder der damalige noch der nun amtierende – offenbar bis heute nicht wahrhaben.“

Versprochen wurde nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein fairer
zwischen den Interessen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft. „Was den „fairen Ausgleich“ betrifft, so bemüht sich zurzeit manch ein Gericht, diesen angesichts der gesetzlichen Vorgaben irgendwie noch zu retten“, meint Stede.
Hoffnung können die Mittelständler durch eine Entscheidung des OVG-Münster schöpfen.

„Mit gleich vier Entscheidungen vom 19. Juli 2013 hat das Oberverwaltungsgericht Münster jedenfalls im Eilverfahren gewerblichen Sammlern, die sich gegen Untersagungsverfügungen gewehrt haben, Recht gegeben. Zum einen sei die Europarechtskonformität der einschlägigen Bestimmungen des KrWG fraglich; dies könne aber nicht im Eilverfahren entschieden werden. Zum anderen beinhalten Untersagungsverfügungen einen Eingriff in Grundrechte – hier die Berufsfreiheit und das Eigentum. An solche Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter seien aber hohe Hürden aufzustellen, um deren Rechtmäßigkeit zu begründen“, schreibt Stede in ihrem Newsletter.

Müll und die Monopolgewinne der Kommunen: Thema heute Abend bei #Bloggercamp.tv

Verbrennung statt Recycling?

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nach Ansicht von Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, ein Rückschritt:

„Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren“, schreibt Haucap, der heute Abend um 18:30 Uhr Gast bei Bloggercamp.tv ist.

Das Gesetz stärke vor allem die Position der kommunalen Entsorgungswirtschaft und schützt sie weitgehend vor privater Konkurrenz schützen.

„Privaten Unternehmen soll nach dem Gesetz nur dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn diese ‚wesentlich leistungsfähiger‘ als die kommunale Konkurrenz sind. Der Bundesrat hatte eine Regelung, die eine Lizenzvergabe an private Entsorgungsträger auch im Falle der Gleichwertigkeit der Sammelleistung ermöglicht hätte, leider blockiert“, so Haucap.

Faktisch wird jetzt quer durch die Bundesrepublik verhindert, dass ein privates Entsorgungsunternehmen gegen den Willen einer Kommune Wertstoffe sammeln und Recycling betreiben kann. Vielen Mittelständlern, die seit Jahrzehnten höchst leistungsfähige Infrastrukturen für die Verwertung von Altpapier, Metall, Glas, Textilien oder Plastik aufgebaut haben, geht es an den Kragen.

„Fairer Wettbewerb sieht anders aus. Dabei wäre chancengleicher Wettbewerb nicht nur notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und überhöhte Müllgebühren zu vermeiden, sondern auch um Innovationspotenziale freizusetzen und die Entwicklung eines privaten Wirtschaftszweiges zu ermöglichen, der auch international in diesem Wachstumsmarkt konkurrenzfähig sein könnte. Besonders innovativ sind nämlich vor allem private Unternehmen, nicht aber kommunale Betriebe ohne Wettbewerbsdruck. Für letztere besteht mangels Wettbewerbs kaum ein Anlass mehr, ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern“, kritisiert Haucap.

Recyclingland bald abgebrannt.

Wird also eine spannende Sendung. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe während der Live-Übertragung lautet

Schwarzbuch der Pyromanen: Wie Kommunen die Müllverbrennung aufhübschen

Verbrennung statt Recycling?

Mit den Wolkenkuckucksheim-Planungen der Kommunen in der Abfallwirtschaft sind in Deutschland massive Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen entstanden, die nicht gerade als Wundermaschinen bei der Gewinnung von Wärme und Strom glänzen. Der Wirkungsgrad der meisten Verbrennungsöfen erreicht eher beschauliche Werte – kein Wunder, denn die MVAs wurden eher auf die Abfallbeseitigung ausgerichtet und nicht auf die Energiegewinnung.

Umso mehr lasten die Betriebskosten auf die kommunalen Finanzhaushalte, die über Müllgebühren verrechnet werden. Je weniger Müll verbrannt werden kann, desto höher sind die Kosten pro Tonnage. Gebietskörperschaften mit überdimensionierten Öfen haben demzufolge höhere Müllgebühren als der Rest der Republik.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sich in einem „Schwarzbuch“ so kritisch zum Verpackungsrecycling äußert und so tut, als ob wir uns noch in den Anfangstagen des Grünen Punkt-Müllmonopols bewegen würden.

In den vergangenen 21 Jahren hat sich allerdings sehr viel bewegt. Selbst beim Kunststoffrecycling fordert mittlerweile die private Entsorgungswirtschaft eine Erhöhung der Verwertungsquote, die in der Verpackungsverordnung vorgeschrieben ist. Zur Zeit liegt die Mindestquote für die stoffliche Verwertung bei 36 Prozent. In der Öffentlichkeit wird schnell der Vorwurf erhoben, dass der größte Teil verbrannt werde und die Mülltrennung unsinnig sei. Eine Symbolhandlung zur Gewissensberuhigung, die Felix Schwenzel in seinem „Weltverbesserungsvortrag“ auf der republica in Berlin durch den Kakao gezogen hat.

Es müssten ja nur 36 Prozent der Joghurtbecher recycelt werden. Der Rest wandere in die Müllverbrennung, da diese Anlagen ja Überkapazitäten hätten (ab der 25. Sendeminute). Falsch Felix. Das hätten die Kommunen gerne. Sie buhlen förmlich um diesen Abfall mit Dumpingpreisen von 60 Euro pro Tonne, um den wirtschaftlichen Anreiz für die stoffliche Verwertung zu minimieren.

Aber selbst beim Plastikrecycling hat sich der Wind gedreht. Man erkennt es an den gesunkenen Kosten für die Verwertung. Früher war das ein Angebotsmarkt mit negativen Preisen (es mussten kräftig Zuzahlungen geleistet werden, damit der Plastikabfall in die Recyclingsanlagen wandern konnte), jetzt mausert sich das Ganze zu einem Nachfragemarkt.

Nach Angaben der Mainzer Entsorgungsfirma Landbell liegt die Quote der insgesamt verwerteten Kunststoffe deutlich über 100 Prozent, da die gesammelten Mengen die am System beteiligten Mengen übertreffen. Die stoffliche Recyclingquote liegt bei 59 Prozent, der Rest geht in andere Verwertungsverfahren. Damit übertrifft man deutlich die vom Gesetzgeber geforderte Quote von 36 Prozent. Soweit meine kleine Replik auf die ansonsten sehr informative und amüsante Rede von Felix Schwenzel. Siehe dazu auch: Faktencheck zur Plastiktüte.

Richtig sind seine Sticheleien gegen das Jürgen Trittin-Dosenpfand (ab der 16. Sendeminute). Es hat definitiv zu einem Niedergang der Mehrweg-Getränke in Deutschland beigetragen. Es sollte aber genau das Gegenteil bewirken. So wurde es jedenfalls vom früheren Umweltminister Trittin in der Öffentlichkeit verkauft.

Warum die stoffliche Verwertung besser ist als die Verbrennung, kann am Beispiel von Mehrwegflaschen ganz gut erklären. Je mehr Umläufe Plastikmaterial erlebt, desto besser schneidet Recycling ökobilanziell ab.

„Studien belegen eindeutig die 3,5-fach so hohe Nutzungsdauer eines Kunststoffs beim Recycling im Vergleich zur Verbrennung“, erläutert Eric Rehbock, Hauptgeschäaftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in Bonn.

Im Müllofen macht es einmal puff und der Sekundärrohstoff löst sich in Rauch auf – mit schlechten Werten bei der Energiegewinnung. Zumindest gilt das für die klassischen MVAs.

Mein Kollege Walter Warnecke hat sich die Mühe gemacht, die Heizwerte aller Müllverbrennungsanlagen aufzulisten:

Im Schnitt liegt der Heizwert bei 10.000 Kilojoule pro Kilogramm – das ist mehr als dürftig. Steinkohle besitzt einen Heizwert von bis zu 32.000 Kilojoule pro Kilogramm. Holzpellets liegen bei 18.000, Braunkohlebriketts bei knapp 20.000 und Altreifen bei 32.000. Nur waldfrisches Holz schneidet mit knapp 7.000 Kilojoule pro Kilogramm schlechter als Hausmüll ab.

Man sollte eher der Empfehlung des Weltwirtschaftsinstituts in Hamburg folgen und MVAs abreißen. Denn auch zukünftig sei mit Unterauslastungen in den Verbrennungsöfen zu rechnen. Ansonsten drohen deutliche Mehrbelastungen für die Müllgebührenzahler.

Aber das hört der VKU nicht so gerne.

Übrigens: Brüssel will den zunehmenden Mülltourismus in Europa durch das „Prinzip der Nähe“ eindämmen. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) springt auf den Zug und plant 2014 schärfere Auflagen für Kommunen. Das dürfte den Druck auf die Müllgebühren deutlich erhöhen.

In Bonn könnte man die Müllverbrennungsanlage in ihrer Größe schlicht reduzieren und auf den tatsächlichen Bedarf ausrichten.

Kommunale Altkleider-Sammlung zur Senkung der Müllgebühren? Alles nur ein Scherz

Recycling-Gier

Was denken sich die Kommunen nicht alles aus, um die Ausweitung beim Einsammeln von Wertstoffen zu rechtfertigen, die schon seit Jahrzehnten von privaten Unternehmen und Initiativen recht zuverlässig umgesetzt werden.

Und immer wieder wird von den kommunalen Gebietskörperschaften eine Senkung der Müllgebühren in Aussicht gestellt – häufig stellt sich das als Taschenspielertrick heraus. Entweder muss eine überdimensionierte Müllverbrennungsanlage finanziert werden oder die Kalkulationen über Wiederbeschaffungswerte so ausgelegt, dass von einer Reduktion der Abgabenlast wieder Abstand genommen wird.

Zudem fehlt es den kommunalen Entscheidungsträgern schlichtweg am Wissen und der Markterfahrung, mit den Sekundärrohstoffen auch ordentlich zu wirtschaften.

Jüngste Beispiel für die zweifelhafte Suche nach neuen Einnahmequellen ist der Streit um die Altkleider-Sammlung. Auch hier kommen wieder nach dem Gebetsmühlen-Prinzip die Müllgebühren ins Spiel:

„Bei diesen Altkleidersammlungen haben wir eine neue Rechtslage: Zunächst gehört Abfall jeder Art, auch wenn er gut verwertbar ist, der Kommune. Wenn wir das selbst in der Hand behalten, dann können wir unsere Müllgebühren senken, weil bei der Altkleiderverwertung ein sehr guter Markt gegeben ist,“ meint etwa Landrat Martin Wolf im Landkreis Pfaffenhofen.

Dass dabei auch gemeinnützige Organisationen über die Wupper gehen können, scheint die kommunale Gier nach neuen Einnahmequellen nicht zu stören. Zunächst, liebwerteste Gichtlinge der kommunalen Abfallwirtschaft, gehören Altmetall, Altkleider und sonstige verwertbare Abfälle nicht Euch, sondern den privaten Haushalten. Die sollten darüber entscheiden, wer in den Genuss der Wiederverwendung oder Verwertung kommt. Ansonsten würde ich halt mit meinem Abfall dorthin fahren, wo solcher Irrwitz nicht zur Tagesordnung gehört.

Schuld an diesem Schwachsinn ist übrigens das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, Herr Umweltminister Altmeier.

Siehe auch:

Mehr Müll für weniger Müllgebühren? Die Haltung der Kommunen ist nicht öko-logisch.