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Über Menschenrechte in der digitalen Öffentlichkeit und freiheitsbeschränkende AGBs #rp12

Es besteht wohl Einigkeit darüber, dass sich Internetkonzerne wie Facebook oder Google in der Sphäre des Poltischen nicht wie Hohepriester aufführen dürfen. Was passiert, wenn AGBs zu einer Demontage der Meinungsfreiheit führen? Wenn die digitale Öffentlichkeit durch Konzerninteressen manipuliert wird?

Notwendig wäre wohl auch eine breitere Debatte über die politische Netzneutralität der Infrastrukturanbieter: Was passiert, wenn digitale Existenzen von Google und Co. einfach ausgelöscht werden? Was ja schon vorgekommen ist. Oder Vorschriften immer enger gefasst werden bei der Veröffentlichung von Fotos?

Frank Schirrmacher sagte treffend: „Man existiert nicht, wenn man nicht im Netz existiert“. Das hat im vergangenen Jahr das Magazin t3n beleuchtet:

„Google löscht sieben Jahre des digitalen Lebens eines Nutzers und zuckt nur mit den Schultern“. Immer wieder werden Fälle bekannt, wo Google ohne erkennbaren Grund den Stöpsel aus dem Google-Account gezogen hatte. „Gut möglich, dass die meisten Nutzer sich zwar kurz darüber aufregen, sich dann aber woanders ein neues Konto zulegen, weil sie nicht ihre ganze digitale Existenz in die Hände eines einzelnen Anbieters gelegt hatten, wie Dylan es tat“.

Hier sollte netzpolitisch der Erregungspegel nach oben gehen: Es geht um das Menschenrecht auf eine digitale Existenz.

Ein Suchmaschinen-Anbieter kann nicht vermeintliche Verstöße gegen Nutzungsbedingungen ins Feld führen und das digitale Leben eines Menschen vernichten. Google, Facebook oder Apple dürfen sich nicht zur richterlichen Instanz aufschwingen und entscheiden, was im digitalen Leben richtig oder falsch ist, für welche Produkte geworben werden darf oder welche Nacktfotos über Apps auf Smartphones erscheinen dürfen. Sie sind nicht die Hohepriester, die Urteile fällen können für „Lawful Content“, der selbstverständlich nicht behindert wird. Im Umkehrschluss heißt das ja, was die Web-Giganten als illegal einstufen, kann behindert werden. Liebwerteste Silicon Valley-Bubis, ihr seid aber nicht Justitia. Hier muss das ordnungspolitische Regelwerk geändert werden. Genau um dieses Thema ging es bei der Disputation auf der Republica. Thema: Der digitale Dorfplatz: Privat oder öffentlich? Mit dabei waren: Martina Pickhart (@pickihh), Christoph Kappes (@christophkappes), Sascha Lobo (@saschalobo), Ralf Lesser, Referent für Netzpolitik im Bundesministerium des Innern, Falk Lüke als Moderator (@flueke) und Jan Möller (@janmoeller)

Eine nationale Regelung reicht da wohl nicht aus, wie Sascha Lobo treffend bemerkte. Er sieht hier eine Aufgabe für die Uno. So etwas gehöre ins Völkerrecht. Die gut einstündige Runde werde ich in meiner morgigen Kolumne für Service Insiders ausführlicher aufgreifen. Hier geht es ja auch um die Zukunft des Internets und daher ein passender Anknüpfungspunkt zu unserem Panel auf der Informare am 9. Mai in Berlin: Obi Wan Kenobi und Future Internet.

Statements zum Republica-Expertengespräch sind willkommen. So bis Freitagvormittag 🙂

Dass Bürger und Bürgerinnen in einer Netz-Demokratie nicht nur Zuschauer sein sollen, sondern aktiv an Gesetzesvorhaben beteiligt werden sollen, machte Julia Schramm im gestrigen Panel deutlich:

Die Gesprächsrunde in kompletter Form:

Wie man mit Fragen den Staat zu mehr zwingen kann, war Thema eines Workshops über das Informationsfreiheitsgesetz:

Meine Position hatte ich ja am Anfang der Woche dargelegt:

Wie Bundesbehörden die Informationsfreiheit aushebeln #rp12 #fragdenstaat

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

3 Kommentare zu "Über Menschenrechte in der digitalen Öffentlichkeit und freiheitsbeschränkende AGBs #rp12"

  1. Nichtvonpappe | 4. Mai 2012 um 10:25 Uhr |

    Allgemeine Geschäftsbedingungen = AGB n i c h t AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungens?) Nix für ungut 😉

  2. Dann eben AGBen

  3. Reblogged this on Walter Warnecke.

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