Man schlägt den Sack und meint den Esel? Zur BGH-Entscheidung über das Einbetten von Videos

hangout_snapshot_0 Netzpolitik

Ich gehe noch einmal auf die Informationen des Bundesgerichtshofes zur urheberrechtlichen Problematik des Einbettens von Youtube-Videos. In einigen Reaktionen auf die Verlautbarungen des BGH zum Verkündungstermin des Urteils am 16. Mai ist ja etwas beschwichtigend angeführt worden, dass es ja um ein Video geht, dass wohl ohne Zustimmung der Klägerin bei Youtube hochgeladen und dann von Konkurrenten eingebettet wurde. Die Frage ist nur, ob die Beklagten „nur“ das Video der Konkurrenzfirma auf der eigenen Website veröffentlicht oder auch aktiv den Film der Klägerin auf Youtube gebracht haben.

Das geht aus der schriftlichen Erklärung, die man auf der Website des BGH zu diesem Fall abrufen kann, nicht hervor. Die Geschäftsstelle des 1. Senats des BGH verweigerte mir gegenüber weitere Angaben, um das etwas differenzierter darstellen zu können. Dabei hatte ich nur eine Verständnisfrage, aber Verständnisfragen beantwortet der BGH nicht – zumindest die Dame der Geschäftsstelle, die ich telefonisch kontaktierte nach dreimaligem Weiterverbinden und ziemlich nerviger Warteschleifen-Musik.

Insofern sieht es netzpolitisch schon etwas ernster aus, denn der BGH behandelt wohl nur das Framing – also das Einbinden von Youtube-Videos auf externen Websites. Hier der BGH-Text.

Verhandlungstermin: 18. April 2013 = Verkündungstermin: 16. Mai 2013

I ZR 46/12 (Framing)

LG München I – Urteil vom 2. Februar 2011 – 37 O 15777/10
OLG München – Urteil vom 16. Februar 2012 – 6 U 1092/11

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die bereits über andere Internetangebote abrufbar sind, in sein eigenes Internetangebot im Wege des „Framing“ einbindet.

Die Klägerin, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt, ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel „Die Realität“ herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war – nach dem Vorbringen der Klägerin ohne ihre Zustimmung – auf der Videoplattform „YouTube“ abrufbar.

Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für ein mit der Klägerin im Wettbewerb stehendes Unternehmen tätig. Sie unterhalten jeweils eigene Internetseiten, auf denen sie für die von ihnen vertriebenen Produkte werben. Im Sommer 2010 ermöglichten sie Besuchern ihrer Internetseiten, das von der Klägerin in Auftrag gegebene Video im Wege des „Framing“ abzurufen. Bei einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform „YouTube“ abgerufen und in einem auf den Webseiten der Beklagten erscheinenden Rahmen („Frame“) abgespielt.

Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagten hätten das Video damit unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Die Klägerin hat die Beklagten daher auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1.000 € an die Klägerin verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, das „Framing“ stelle kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, weil sich das von den Beklagten eingebundene Video nicht in deren Zugriffssphäre befinde.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

Ende des BGH-Textes.

Was heißt das in der Konsequenz? Muss ich mich vor dem Einbinden fremder Videos darum kümmern, ob das Filmmaterial urheberrechtlich sauber ist?

Stehe ich dann nicht mit einem Bein im Sperrfeuer der Abmahnindustrie?

Erleben wir in Deutschland ein weiteres Kapitel digitaler Mittelmäßigkeit, wo mit einer urheberrechtlichen Allzweckkeule die Grundidee sozialer Netzwerke kaputtgeschlagen wird?

Fragen, die wir morgen in unserer Bloggercamp-Sendung aufgreifen werden. Konkrete Infos über die Diskussionsrunde folgen noch. Wer an der Sendung als Talkgast mitwirken und sich zur Rechtsproblematik äußern möchte, ist herzlich eingeladen. Am besten mich oder Hannes Schleeh kontaktieren. Wenn möglich heute schon.

Zur Zerschlagung der Netzneutralität durch die neue DSL-Tarifpolitik der Telekom werde ich mich natürlich auch noch äußern. Habe gerade mit dem Sprecher der Bundesnetzagentur telefoniert. Muss noch ein wenig recherchieren.

Netzpolitik jenseits von Markt und Staat: Kappes, Röpke und der Code for Gemany

Christoph Kappes

Philip Banse und Jürgen Kuri diskutierten im c’t Online-Talk von Deutschlandradio Wissen mit Christoph Kappes und Falk Steiner über den Stand der Netzpolitik. Ein Spannungsbogen vom Klagelied der Alpha-Tiere der Netzgemeinde über das eigene Scheitern beim Widerstand gegen das Leistungschutzgesetz bis zum Plädoyer für einen neuen Realismus bei der Durchsetzung von politischen Zielen der Netzbewegung.

Internetunternehmer Christoph Kappes konkretisierte im letzten Teil der Diskussionsrunde seine programmatische Schrift „Code for Germany“ und profiliert sich so langsam zum Wilhelm Röpke der Netzbewegung.

Exzellentes Buch über Röpke

Er will mit kleinen Schritten die Möglichkeiten der digitalen Transformation stärker an die Lebensrealität der Menschen bringen.

Nicht die Antwort auf die großen Fragen im netzpolitischen Diskurs seien entscheidend, nicht die Abstraktion und nicht der theoretische Überbau, sondern das konkrete Handeln.

„Warum muss es immer ‚Wir‘ sein, Prozesse oder Parteien. Lass doch die Leute verteilt arbeiten. Die einen bauen Spendenportale mit einem bestimmten Payment-Mechanismus. Die anderen kümmern sich um Alternativen zu den großen sozialen Netzwerken oder programmieren Systeme für Dienstleistungen in der Nachbarschaft zur Kinderbetreuung.“

In den vergangenen Jahre habe es bei Kappes eine Drehung gegeben. Man sollte nicht nur theoretisieren, sondern auch mehr „machen“. Impulse sollte man jenseits vom öffentlich-rechtlichen und privaten Eigentum setzen. Als dritte Variante favorisiert Kappes die Form des Gemeingutes. Allen sollte die Möglichkeit geboten werden, digitale Güter zu nutzen. Anders als bei physischen Gütern müsse man sich auf diesem Feld nicht mit dem Problem der Übernutzung herumschlagen. Kappes brachte das Beispiel der Weide, die irgendwann von Kühen leergefressen wird.

„Das ist bei digitalen Gütern strukturell nicht möglich. Sie können beliebig häufig kopiert werden und das Original bleibt trotzdem erhalten.“

Das sei ein großer Vorteil für digitale Gemeingüter. Er fordert ein nationales Programm, um solche Aktivitäten zu entfalten und vor allem hieraus neue Software-Komponenten oder kulturelle Techniken zu entwickeln, die im nächsten Schritt dann wiederum allen zugute kommen: Einzelpersonen, der „Netzgemeinde“, aber auch Unternehmen, NGOs und dem (e)-Government.

„Ich hätte angesichts der Beträge, welche die Gemeinschaft für Unterhaltung und physische Infrastruktur aufwendet, überhaupt keine Hemmungen, für ‚Code for Germany‘ eine Milliarde Euro für den Zeitraum von drei Jahren anzusetzen“, so Kappes.

Aber woher kommt die Kohle und wer entscheidet über digitale Projekte? Da sind wir dann wieder mitten in haushaltspolitischen Machtkämpfen und der Bedienung von Klientel-Interessen. Das sollte allerdings kein Hinderungsgrund sein, das politische Personal zu fordern, um vernünftige und zukunftsfähige Konzepte für eine vernetzte Gesellschaft und Ökonomie anzustoßen, statt auf IT-Gipfeln sich jovial auf die Schenkel zu klopfen und das Versauern als Megabit-Gesellschaft mit rhetorischen Leerformeln zu überspielen.

Jeder sollte mit kleinen Schritten vorangehen. Nicht nur kritisieren, sondern Projekte anstoßen. Es müssen ja nicht immer staatliche Haushaltsmittel sein, die in solche Gemeingut-Initiativen gesteckt werden. In Deutschland gibt es eine breite Genossenschaftsbewegung, die man für digitale Initiativen aktivieren könnte. Oder über Crowdfunding, was ich viel sympathischer finde.

Als kleinen netzpolitischen Erfolg könnte man auch unsere Konfrontation mit dem Kanzleramt werten, die zumindest die Aufseher in den Landesmedienanstalten dazu gebracht hat, Live-Hangouts von Bloggern, Vereinen, Initiativen und Unternehmen nicht mehr mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu traktieren und einfach in Ruhe zu lassen. Hier haben wir das Umfeld von Merkel mit der eigenen alternativlosen Parole „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ in Verlegenheit gebracht.

Das Ergebnis kommentierte dpa mit den Worten:

„Im Gegensatz zur Kanzlerin musste sich Obama keine Minute lang mit der Frage beschäftigen, ob der Auftritt bei Google nicht als ein (verbotener) Staatsfunk oder eine lizenzpflichtige Rundfunksendung zu betrachten ist. Diese Frage hatte der Bonner Blogger Gunnar Sohn aufgeworfen, nachdem die Bundesregierung den Google Hangout angekündigt hatte. Doch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktoren der Landesmedienanstalten sahen keinen Handlungsbedarf.“

Auch kleine Blogger wie Hannes Schleeh und meine Wenigkeit können ein wenig an den netzpolitischen Stellschrauben drehen. Man muss nur energisch genug sein. Es ist das Ergebnis einer Arbeit, die sich über acht Monate erstreckte. Und das Ergebnis ist für die Hangout-Community sehr zufriedenstellend.

Bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, handele es sich eher um Abrufdienste, ließ ZAK-Chef Jürgen Brautmeier den Blogger wissen, obwohl der Chat auch live übertragen wird.

Die Analogie zum Ökonomen Wilhelm Röpke klärt sich durch die Lektüre meines folgenden Beitrages: Jenseits von Angebot und Nachfrage: Warum die Ökonomenzunft politischer werden muss.

Michael Seemann plädierte im ichsagmal-Interview für eine Anstalt des öffentlichen Rechts, um Netzprojekte zu finanzieren:

„Wir müssen jetzt an die Ressourcen ran. Wir sehen das im Werbemarkt, der sich immer mehr ins Internet verlagert. Das ist ein natürlicher und guter Prozess. Warum verschieben sich dann nicht auch die Ressourcen in den öffentlich-rechtlichen Kategorien ins Netz? Die Rundfunkgebühren überschreiten in diesem Jahr die Schwelle von zehn Milliarden Euro. Da könnte man überlegen, was man von diesem Geld für den Ausbau von Infrastrukturen, für neue journalistische Konzepte oder für offene Strukturen im Internet ausgeben könnte. Man könnte eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen, die nichts anderes macht als Open-Source-Projekte zu finanzieren.“

Dafür würde ja schon eine Milliarde Euro pro Jahr ausreichen. Wenn der Markt nicht für freie Web-Strukturen sorgt, müssten eben größere Anstrengungen mit öffentlich-rechtlichen Instrumenten an den Tag gelegt werden.

Neues aus der Hausmeister-Republik: Urheberrechtskeule gegen das Einbetten von Videos #BGH #youtube

Kultur des Teilens in Gefahr

Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das berichtet tagesschau.de. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden. Willkommen in einem neuen Kapitel der Hausmeister Republik Deutschland.

„Der BGH hat am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass im ‚Einbetten‘ von YouTube-Videos in Websites gegen den Willen des Urhebers eine Rechtsverletzung liegen könnte. Entschieden haben die obersten Richter den Fall noch nicht. Der BGH erwägt, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte. Im vorliegenden Fall wurde das Video auf YouTube eingestellt und von den Betreibern einer anderen Website auf ihrer eigenen Homepage eingebettet. Der Urheber des Films wollte diese Form der Wiedergabe auf der anderen Website verbieten“, so tagesschau.de.

Warum lädt der Kläger seine Videos dann bei Youtube hoch, macht sie öffentlich und teilbar?

Wenn aus diesem Einzelfall das Einbetten von Youtube-Videos in Frage gestellt wird, schwindet die Essenz des Kopierens und Teilens. Das wäre ein harter Schlag. Das Urheberrecht in Deutschland erweist sich immer mehr zum Totengräber eines offenen Netzes. Besonders die unendliche Reproduktion von Inhalten macht den Charme des Social Webs aus. Wer Videos wie exklusive Ware behandeln will, soll zu Hause Dia-Vorträge halten oder zu Filmabenden einladen. Er könnte ja auch auf Youtube in den Privatmodus gehen und nur ausgewählten Nutzern den Zugriff einräumen. Alles auch ohne ärgerliche Gerichtsklagen möglich. Aber man will eben auch Öffentlichkeit erzielen, aber gleichzeitig die Einbettung verhindern – ziemlich widersprüchlich.

Update 15:00:

Tagesschau.de hat es wohl arg verkürzt dargestellt. Es geht wohl in erster Linie um das widerrechtliche Hochladen eines Videos. Das werde ich aber nächste Woche bei der BGH-Pressestelle in Erfahrung bringen. Im Bloggercamp werden wir uns auf alle Fälle damit auseinandersetzen.

#MerkelHangout ist Thema der Medienaufsicht am Dienstag

Merkel-Hangout-Mashup 2

Zur Beratung der Medienaufsicht über die Liveübertragung eines neuen Onlineformats von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag, sagte Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), im Bloggercamp-Interview:

„Wir dürfen jetzt nicht die Community dafür bestrafen, dass die Regeln nicht mehr zeitgemäß sind. Wir müssen da wirklich praktikable Lösungen finden. Da müssen wir in der Tat an den Kriterien arbeiten. Was wir wirklich für so relevant halten, sage ich jetzt mal verkürzt, das wir sagen, dass muss eine Rundfunklizenz haben.
Also ich rede die ganze Zeit von abgestufter Regulierung. Dass ein klassischer Fernsehveranstalter eine Lizenz braucht, ist unbestritten. Dass aber der einzelne Blogger, die einzelne Gruppe, die natürlich wirken möchte, aber faktisch nicht wirkt, weil sie zu klein ist. Das wir die unterschiedlich behandeln müssen, solange sie so klein ist, ist ganz klar.
 Da bin ich voll bei Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg), wenn er sagt all diese Dinge die passen nicht mehr mit unserem Recht zusammen.
Das müssen wir novellieren und in der Zwischenzeit müssen wir praktikable Lösung finden.
Er geht ja auch so weit zu sagen, wir müssen uns darüber unterhalten, was Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, von Parlamenten und von Regierungen ist. Wir müssen uns darüber unterhalten wie weit geht das? Wir müssten eigentlich hin von einer ex-ante Regulierung, also dass ich vorher alles reguliert und geregelt haben will, hin zu einer ex-post Regulierung. Ich schaue erst einmal, was passiert und ob was falsch gelaufen ist. Erst dann sollten Nachsteuerungsmechanismen greifen. Das wäre mir viel lieber als alles andere.“

Das Bloggercamp-Sendeformat zähle zu den Pionieren und habe die Medienaufsicht zum Diskutieren gebracht. „Wir haben an diesem Fall auch gemerkt, dass wir uns da alle keinen Gefallen tun, wenn wir jeden Schüler, der seine Turnveranstaltung übertragen will oder Bürger, die Veranstaltungen übertragen wollen, direkt zum Rundfunk erklären. Das passt nicht mehr in unsere heutige Welt“, so Brautmeier.

Die Sitzung von ZAK und DLM beginnt am Dienstag um 10:30 Uhr.

Die komplette Abschrift der Bloggercamp-Sendung mit ZAK-Chef Jürgen Brautmeier hat Bloggercamp-Kollege Hannes Schleeh in mühevoller Arbeit erstellt: http://schleeh.de/dr-brautmeier-verleiht-bloggercamp-pionierstatus-medienrecht-nicht-mehr-zeitgemaess/

Wichtig, um die Entscheidungen der Medienaufsicht am Dienstag mit den Äußerungen des ZAK-Chefs im Bloggercamp abzugleichen 😉

Siehe auch:

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier.

Telekom: Versuchsballon gegen die Netzneutralität

Dr. Roman Friedrich von Booz & Co.

Die Telekom nimmt die Vielnutzer an die Kandare. Künftig soll für die Kunden der Brot-und-Butter-Flatrate mit 16 MBit/s schon bei einem Transfervolumen von 75 Gigabyte im Monat Schluss mit lustig sein. Ab dann geht es nur noch mit 384 kBit/s, also einem Schmalbandanschluss weiter, bis zum Ende des Abrechnungsmonats. Eine Durchlöcherung der Netzneutralität mit durchsichtigen Argumenten: Mit eigenen Diensten belastet die Telekom das Netz, anschließend jammert sie über die hohe Last auf Selbigem, schreibt Urs Mansmann im Editorial der Zeitschrift „c’t“.

„Um dem zu begegnen, drosselt sie dem Anwender, der die Dienste anderer Anbieter nutzt, den Anschluss. Das ist natürlich eine Milchmädchenrechnung, aber wenn der Kunde sie akzeptiert, wird sie aufgehen.“

Als Ergebnis bekommen wir dann nur noch ein Internet-Menü mit Bits in der Farbe Magenta.

Wenn wir das nicht wollen, so Dr. Roman Friedrich von Booz & Co. im ichsagmal-Interview, müsse die Politik jetzt gegensteuern. Es gibt gute Gründe, die Netzinfrastruktur wie ein Gemeingut zu betrachten, wenn es um Aspekte der Freiheit und Offenheit geht. Das sei aber nur politisch zu lösen. Die Telekom testet ab, wie weit sie gehen kann.

Also gute Gründe, die Gefahr eines Zweiklassen-Netzes jetzt ganz oben auf der politischen Agenda anzusetzen.

Das Gespräch mit Friedrich muss ich noch auswerten.

Wer sich berufen fühlt, hier noch mit eigenen Betrachtungen in den Ring zu steigen, sollte mich kontaktieren. So ist die Frage wichtig, was denn folgen muss, wenn der Staat die Netzneutralität festschreibt. In einigen Ländern ist das ja schon der Fall. Wer A sagt, müsse dann wohl auch B sagen. Dann reicht es nicht aus, die Ausgaben für eine moderne Netzinfrastruktur auf die Konzerne der Telekommunikation abzuladen. Da ist dann auch staatliches Engagement gefragt. Habe ich auch im Interview mit Friedrich angesprochen. Die knapp fünfzehnminütige Audio-Aufzeichnung sollte man sich dann mal anhören.

Siehe auch:

Netzpolitik mit Geschmäckle.

Bevor sich die Telcos mit solch merkwürdigen Preismodellen netzpolitisch vollends in die Nesseln setzen, sollten sie erst mal an der Qualität der bestehenden Anschlüsse arbeiten: Studie der Bundesnetzagentur: Internet-Anschlüsse liefern oft nicht die Bandbreite, die verkauft wird.

Internet „kann“ Unternehmen erfolgreicher machen: Nicht als Megabit-Gesellschaft herumdümpeln

Maschinen fressen Daten

Unternehmen, die das Internet in ihre Geschäftsmodelle integrieren, seien erfolgreicher als der Rest der Wirtschaft. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die BITKOM, das IW Köln und Google auf der Hannover Messe vorgestellt haben. Demnach erwarten rund 60 Prozent der internetaffinen Unternehmen im Geschäftsjahr 2013 ein deutliches Umsatzwachstum. Unter den Unternehmen, für die das Internet eine untergeordnete Rolle spielt, waren es nur 46 Prozent (Industrie) und 38 Prozent (Dienstleister).

Internetaffine Industrieunternehmen erwirtschaften zusammen bereits etwa 44 Prozent des Branchenumsatzes. Diese Unternehmen sind überdurchschnittlich innovativ, wollen in diesem Jahr verstärkt investieren und Arbeitsplätze aufbauen. Hier macht sich der Trend zu Industrie 4.0 bemerkbar. Unter dem Begriff versteht man die Steuerung von Entwicklung und Produktion über das Internet.

„Der industrielle Sektor steht vor einem massiven Umbruch, die kommende industrielle Revolution wird durch Vernetzung und das Internet angetrieben“, sagt Marco Junk von der BITKOM- Geschäftsleitung.

Über 80 Prozent der IT-Unternehmen sehen in der Industrie 4.0 ein wichtiges Geschäftsfeld für die Branche. Das bestätigt auch Udo Nadolski vom Düsseldorfer Beratungshaus Harvey Nash: Alles, was unter dem Stichwort „Industrie 4.0“ derzeit auf der Hannover Messe vorgestellt werde, sei eindrucksvoll und zeigt, wie weit das Internet mittlerweile in die klassische Industrie eindringt.

„Das Internet der Dinge oder der intelligenten Objekte ist schon lange keine Fiktion mehr. Derzeitig gibt es rund zehn Milliarden Verknüpfungen zischen Maschinen und Produkten. Bis 2020 liegen wir nach Prognosen von Cisco bei 50 Milliarden Gegenständen. Diesen anschwellenden Datenstrom können wir nur bewältigen, wenn wir bereits jetzt konsequent in den Breitbandausbau investieren. Ansonsten können wir in Deutschland die Früchte unserer Grundlagenforschung und Innovationen der vierten industriellen Revolution nicht ernten. Fortschritt braucht die entsprechende Infrastruktur, damit er nicht abgewürgt wird“, resümiert Nadolski.

Auf dem nächsten IT-Gipfel der Bundesregierung sollte daher ein ehrlicher Kassensturz vorgenommen werden, damit wir international nicht weiter als Megabit-Gesellschaft herumdümpeln.

“Wir geben uns keine Mühe, um an der Spitze dabei zu sein. Die Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik hat in Deutschland keinen hohen Stellenwert. Bei der Politik erstaunt mich das nicht. Aber die Industrie müsste doch stärker auf den Putz hauen”, fordert bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk.

Und dann wollte ich nur sagen:

Das hier entscheidet.

Wir wollen im Bloggercamp einige netzökonomische Runden machen. Vielleicht sogar mal die generelle Frage, ob die Netzökonomie ein blinder Fleck der Netzgemeinde ist. Oder, oder, oder. Vorschläge willkommen. Fließen auch in unser Unbuch-Projekt zur Streaming-Revolution ein.

Wir unterstützen Euch, bitte unterstützt unser Startnext-Ding.

Siehe auch:

3 vor 6: 10 Thesen zur Zukunft von Social Media, der Erfolg internetaffiner Unternehmen, Posting-Strategie für Facebook.

Netzpräsente Firmen sind erfolgreicher.

Wächst beeindruckend: Fab: Entdecken statt suchen

Schädlich auch für die Netzökonomie: Netzpolitik mit Geschmäckle.

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier

Im Bloggercamp-Gespräch hat sich heute Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) für sinnvolle Übergangsregelungen bei der Bewertung von Liveübertragungen ins Netz über Dienste wie Hangout on Air ausgesprochen. „Wir dürfen die Community nicht dafür abstrafen, dass die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages nicht mehr zeitgemäß sind.“

Brautmeier sprach sich beim Streit um die Bewertung des Hangout-Projektes von Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine abgestufte Regulierung aus. „Das ein klassischer Fernsehsender eine Rundfunklizenz braucht, ist wohl unbestritten. Bei einem einzelnen Blogger oder einer Gruppe muss es zu einer anderen Behandlung kommen. Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen“, so Brautmeier. Mechanismen zur Nachsteuerung wären ihm viel lieber als alles andere.

Am Dienstag auf der Konferenz von ZAK und DLM wird diese Frage ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

Bin gespannt, auf was sich die Landesmedienanstalten einigen werden. Klar ist nur, dass die Frage der Einmaligkeit von Hangouts als Kriterium nicht ausreicht, um zu entscheiden, ob Streaming-Formate nun Rundfunk sind oder nicht.

Heute dreimal #Bloggercamp: Rettungsanker für Merkel’s Hangout, netzpolitische Provinz und Panels, die die republica nicht wollte

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und dem Hofknicks vor Klientelinteressen geht, errichten die liebwertesten Gichtlinge der Politik ganz schnell mal Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernen in 007-Manier ärgerliche Barrieren, wie beim Merkel-Hangout, oder schalten auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste. Richard Gutjahr hat es beim Digitalen Quartett auf den Punkt gebracht: Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Funktionären mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten. Soweit die Einleitung meiner heutigen Kolumne für das Debattenmagazin „The European“: Netzpolitik mit Geschmäckle.

Um so spannender werden heute unsere drei Bloggercamp-Sendungen laufen. Ein anstrengendes Programm – aber höchst abwechslungsreich.

Wir starten von 16:30 bis 17:00 Uhr: Merkel Hangout: Rettung in letzter NOT? Gespräch mit Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

Dann folgt eine virtuelle Kaffeepause.

Von 18:30 bis 19:00 Uhr behandeln wir mit Jannis Kucharz vom Blog netzfeuilleton.de Einblicke in die netzpolitische Provinz.

Und von 19:30 bis 20:00 Uhr stellt uns Anja C. Wagner von ununi.tv Panels vor, die die republica nicht wollte, die aber in einer Vorveranstaltung via Hangout on Air doch noch zum Leben erweckt werden.

Alle drei Bloggercamp-Sessions werden natürlich live über den Streaming-Dienst Hangout on Air auf unserem Blog „Vernetzt Euch“ übertragen. Hashtag für Zwischenrufe während der Sendungen wie immer #bloggercamp

Wir hören und sehen uns hoffentlich.

Die doppelte Moral der Polit-Apparatschicks in der Netzpolitik

Wer hat die Macht?

Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und der Andienung an Klientelinteressen geht, errichtet man Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernt Barrieren, wie beim Merkel-Hangout oder schaltet auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste.

Richard Gutjahr hat es gestern beim Digitalen Quartett gut auf den Punkt gebracht. Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Apparatschicks mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten, so Richard. Das wird übrigens auch der Tenor meiner morgigen The European-Kolumne sein. Die Absurditäten bei der krampfhaften Suche nach einer medienrechtlichen Absegnung des Merkel-Hangouts sind dabei nur eine kleine Fußnote – aber symptomatisch für politische Entscheidungen. Und das gilt nicht nur für das Netz. Ich werde mich aber auf netzpolitische Beispiele konzentrieren. Meinungen zum Thema nehme ich gerne für meine Kolumne auf. Gerne auch spontan über Hangout-Interviews.

Um 15,30 Uhr führe ich morgen ein Telefoninterview mit Dr. Roman Friedrich von Booz & Co. über die neue „Geschäftsstrategie“ der Telekom. Um 16 Uhr ist wahrscheinlich der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier Gesprächsgast im Bloggercamp, um zu erklären warum der Merkel-Hangout nun doch kein Rundfunk ist und das Bloggercamp als Rundfunk eingestuft wird.

Um 18,30 Uhr geht die Bloggercamp-Runde dann weiter, um die netzpolitischen Untiefen des Medienrechts ausführlich zu würdigen. Und um 19,30 Uhr sprechen wir dann mit Anja C. Wagner ununit.tv zur geplanten prepublica, die via Live-Hangout Sessions präsentieren wollen, die es nicht in das offizielle Programm der republica geschafft haben.

Siehe auch:

Internet mit Geschmack…oder eher Geschmäckle.

Die Netzgemeinde und die verlorene Youtubegeneration.

Adé Internet-Flatrate und nimm die Netzneutralität gleich mit.

Digitales Quartett 27: Datensammelei, Netzneutralität, GenerationYouTube und die Netzpolitik.

Das Netz als Staatsfreund Nr.1

Statement eines Erklärbären der Telekom über die neuen „DSL-Spielregeln“.

Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht? Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen

Merkel-Hangout-Mashup 2

Das neue Online-Format von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April zum ersten Mal über den Google-Dienst „Hangout on Air“ live ins Netz ausgestrahlt werden soll, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Am Donnerstag räumte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) noch Klärungsbedarf bei der Frage ein, ob der Merkel-Hangout nun Rundfunk sei oder nicht. Eine Einstufung als Rundfunk hätte zur Folge, dass die Bundeskanzlerin nicht auf Sendung gehen dürfte, da nach Paragraf 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können.

Eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin könne nur die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten vornehmen, die sich alle vier Wochen trifft. Bei diesem Gremium handelt es sich um die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

„Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist“, so Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb.

Die nächste turnusgemäße Sitzung ist am 16. April, also drei Tage vor dem Termin des Hangouts der Bundeskanzlerin.

Am Freitag überraschte dann der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier mit der Botschaft, dass der Merkel-Hangout wohl kein Rundfunk sei, weil es sich um eine einmalige Veranstaltung handeln würde. Eine Sitzung zu dieser Frage fand an diesem Tag allerdings nicht statt. Es ist eine Meinungsäußerung von Brautmeier.

„Der ZAK-Vorsitzende hat sich in die Debatte eingemischt, weil wir es für gut hielten, von unserer Seite eine klare Duftnote zu setzen“, sagt ZAK-Pressesprecher Peter Widlok im ichsagmal.com-Interview.

Er ist sich sicher, dass das Thema auf der ZAK-Sitzung am 16. April eine Rolle spielen wird. Eine endgültige Bewertung über den Hangout der Kanzlerin konnte es nicht geben.

„Wir haben in aller Deutlichkeit von einer ersten Einschätzung gesprochen“, erklärt Widlok.

Explizit ist dieser Punkt im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht geregelt. Selbst die von den Medienanstalten herausgegebene Checkliste über Web-TV formuliert den Rundfunkbegriff ungenau. Als Kriterium für die Einstufung als Rundfunk wird das Vorhandensein eines Sendeplans angeführt. Das ist der Fall, wenn eine Sendung zeitlich vorhersehbar sei. Beim neuen Online-Format der Kanzlerin stehen Datum und Uhrzeit fest. Es gibt ein Schwerpunktthema und einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein:

„Wir sind prinzipiell nicht glücklich mit den Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag stammt noch aus einer analogen Medienwelt. Wir müssen für Deutschland eine digitale Medienordnung schaffen“, fordert der ZAK-Sprecher.

Die Medienanstalten brauchen Instrumentarien, die alltagstauglich seien für neue Entwicklungen im Internet. An der Debatte, die über das Hangout-Projekt des Kanzleramtes geführt werde, erkennt man, wie schwierig eine Abgrenzung vorzunehmen ist.

„Ob nun die Sendung von Merkel einmalig ist oder nicht, bringt in der grundsätzlichen Betrachtung von neuen Kommunikationsformen im Netz keinen Fortschritt“, so Hannes Schleeh, Mitorganisator des Bloggercamps.

Der ZAK-Sprecher bestätigte, dass es am Donnerstag vergangener Woche eine Kontaktaufnahme des Kanzleramtes mit der ZAK gegeben habe.

Am Mittwoch, um 18,30 Uhr diskutieren wir den Streit über den Hangout der Kanzlerin in unserer Bloggercamp-Sendung weiter. Wer dabei sein möchte in der Gesprächsrunde, möge sich rechtzeitig bei uns melden.