Warum wir Merkel medienpolitisch weiter „besiegen“ müssen – Sessionvorschläge fürs #StreamCamp13

Hangouts Rundfunk? Wir halten dagegen
Hangouts Rundfunk? Wir halten dagegen

Über unseren medienpolitischen Tanz mit Kanzlerin Merkel über die rechtliche Einordnung von Livestreaming habe ich hier und auf dem Tweetcamp in Köln ausführlich berichtet. Als Merkel vorhatte, ein neues Dialog-Format via Hangout on Air zu starten, stellte ich die eigentlich harmlose Frage, ob denn unsere Regierungschefin auch über eine Rundfunklizenz verfügt.

Über den "Piratensender" der Kanzlerin
Über den „Piratensender“ der Kanzlerin
Danach gab es dann eine lustige Medienwelle mit Überschriften wie „Schwarzfunk Merkel“ oder „Piratensender der Kanzlerin“. Um für das Kanzleramt und das Bundespresseamt die Kuh vom Eis zu holen, einigten sich die Medienwächter auf die Einordnung von Streaming-Dienste wie Hangout on Air als „Abrufdienste“.

Entsprechend halten wir die für Bloggercamp.tv zeitlich befristete Sendelizenz, die uns die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausstellte, für überflüssig. Aber im Freistaat ticken die Uhren wohl etwas anders, weshalb Hannes Schleeh die BLM um eine Klarstellung bat. Auszug des Schreibens:

„In unserem heutigen Telefonat entstand der Eindruck, wir bräuchten für unser Projekt bloggercamp.tv eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung oder alternativ eine kostenpflichtige Sendelizenz für die Zeit nach dem 31.12.2013. Das entspricht wohl nicht ganz der Linie, die bei den Beratungen der ZAK im April zur Sprache kam. Damit Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf unser Projekt und ähnliche Projekte besteht, hätten wir gerne eine schriftliche Stellungnahme der BLM, warum diese der Ansicht ist, dass wir weiterhin eine Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag benötigen. Wir sind davon ausgegangen, dass mit den offiziellen Aussagen von Herrn Dr. Brautmeier und den Ergebnissen der ZAK-Sitzung vom 16.04.2013, die Herr Sohn vom Pressesprecher Dr. Peter Widlok am selben Tag erhalten hat, bundesweit Hangouts on Air nicht unter den Rundfunkbegriff fallen.“

Ein Schreiben der BLM soll uns in den nächsten Tagen erreichen. Das werden wir in einer Session beim StreamCamp vorstellen und mit Euch diskutieren. Zugleich produzieren wir das als Bloggercamp.tv-Sendung und zeigen den Session-Teilnehmern, mit welchem technischen Einsatz das abläuft. Tenor der Session:

Warum wir auch künftig die Kanzlerin medienpolitisch besiegen müssen.

Ist Euch eigentlich bekannt, dass im Freistaat Bayern auch rundfunkrechtlich die Uhren anders gehen? Steht bei Wikipedia:

Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung, nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de iure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Lizenzierung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern, also eines in der Umgangssprache bezeichneten Radio- oder Fernsehsenders in Bayern, zu den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat. Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985, da aufgrund der Bayerischen Verfassung Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann.

Weitere StreamCamp-Sessionvorschläge folgen. Bin auf Eure Ideen gespannt 🙂

Wer noch keine Tickets fürs StreamCamp am 16. und 17. November hat, sollte schnell noch zuschlagen.

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier

Im Bloggercamp-Gespräch hat sich heute Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) für sinnvolle Übergangsregelungen bei der Bewertung von Liveübertragungen ins Netz über Dienste wie Hangout on Air ausgesprochen. „Wir dürfen die Community nicht dafür abstrafen, dass die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages nicht mehr zeitgemäß sind.“

Brautmeier sprach sich beim Streit um die Bewertung des Hangout-Projektes von Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine abgestufte Regulierung aus. „Das ein klassischer Fernsehsender eine Rundfunklizenz braucht, ist wohl unbestritten. Bei einem einzelnen Blogger oder einer Gruppe muss es zu einer anderen Behandlung kommen. Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen“, so Brautmeier. Mechanismen zur Nachsteuerung wären ihm viel lieber als alles andere.

Am Dienstag auf der Konferenz von ZAK und DLM wird diese Frage ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

Bin gespannt, auf was sich die Landesmedienanstalten einigen werden. Klar ist nur, dass die Frage der Einmaligkeit von Hangouts als Kriterium nicht ausreicht, um zu entscheiden, ob Streaming-Formate nun Rundfunk sind oder nicht.

Heute dreimal #Bloggercamp: Rettungsanker für Merkel’s Hangout, netzpolitische Provinz und Panels, die die republica nicht wollte

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und dem Hofknicks vor Klientelinteressen geht, errichten die liebwertesten Gichtlinge der Politik ganz schnell mal Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernen in 007-Manier ärgerliche Barrieren, wie beim Merkel-Hangout, oder schalten auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste. Richard Gutjahr hat es beim Digitalen Quartett auf den Punkt gebracht: Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Funktionären mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten. Soweit die Einleitung meiner heutigen Kolumne für das Debattenmagazin „The European“: Netzpolitik mit Geschmäckle.

Um so spannender werden heute unsere drei Bloggercamp-Sendungen laufen. Ein anstrengendes Programm – aber höchst abwechslungsreich.

Wir starten von 16:30 bis 17:00 Uhr: Merkel Hangout: Rettung in letzter NOT? Gespräch mit Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

Dann folgt eine virtuelle Kaffeepause.

Von 18:30 bis 19:00 Uhr behandeln wir mit Jannis Kucharz vom Blog netzfeuilleton.de Einblicke in die netzpolitische Provinz.

Und von 19:30 bis 20:00 Uhr stellt uns Anja C. Wagner von ununi.tv Panels vor, die die republica nicht wollte, die aber in einer Vorveranstaltung via Hangout on Air doch noch zum Leben erweckt werden.

Alle drei Bloggercamp-Sessions werden natürlich live über den Streaming-Dienst Hangout on Air auf unserem Blog „Vernetzt Euch“ übertragen. Hashtag für Zwischenrufe während der Sendungen wie immer #bloggercamp

Wir hören und sehen uns hoffentlich.

Die doppelte Moral der Polit-Apparatschicks in der Netzpolitik

Wer hat die Macht?

Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und der Andienung an Klientelinteressen geht, errichtet man Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernt Barrieren, wie beim Merkel-Hangout oder schaltet auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste.

Richard Gutjahr hat es gestern beim Digitalen Quartett gut auf den Punkt gebracht. Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Apparatschicks mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten, so Richard. Das wird übrigens auch der Tenor meiner morgigen The European-Kolumne sein. Die Absurditäten bei der krampfhaften Suche nach einer medienrechtlichen Absegnung des Merkel-Hangouts sind dabei nur eine kleine Fußnote – aber symptomatisch für politische Entscheidungen. Und das gilt nicht nur für das Netz. Ich werde mich aber auf netzpolitische Beispiele konzentrieren. Meinungen zum Thema nehme ich gerne für meine Kolumne auf. Gerne auch spontan über Hangout-Interviews.

Um 15,30 Uhr führe ich morgen ein Telefoninterview mit Dr. Roman Friedrich von Booz & Co. über die neue „Geschäftsstrategie“ der Telekom. Um 16 Uhr ist wahrscheinlich der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier Gesprächsgast im Bloggercamp, um zu erklären warum der Merkel-Hangout nun doch kein Rundfunk ist und das Bloggercamp als Rundfunk eingestuft wird.

Um 18,30 Uhr geht die Bloggercamp-Runde dann weiter, um die netzpolitischen Untiefen des Medienrechts ausführlich zu würdigen. Und um 19,30 Uhr sprechen wir dann mit Anja C. Wagner ununit.tv zur geplanten prepublica, die via Live-Hangout Sessions präsentieren wollen, die es nicht in das offizielle Programm der republica geschafft haben.

Siehe auch:

Internet mit Geschmack…oder eher Geschmäckle.

Die Netzgemeinde und die verlorene Youtubegeneration.

Adé Internet-Flatrate und nimm die Netzneutralität gleich mit.

Digitales Quartett 27: Datensammelei, Netzneutralität, GenerationYouTube und die Netzpolitik.

Das Netz als Staatsfreund Nr.1

Statement eines Erklärbären der Telekom über die neuen „DSL-Spielregeln“.

Bloggercamp-Hangout ist Rundfunk – Merkel-Hangout ist kein Rundfunk: „Freispruch“ für die Kanzlerin?

Rundfunkstaatsvertrag als Bürokratiemonster

„Freispruch“ für die Merkel-Hangout-Sendung am 19. April? Zu diesem Urteil kommt zumindest Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stellen nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig.

Hangout-Angebote, die nicht regelmäßig verbreitet würden, seien nach den Kriterien der Medienaufsicht als Telemedium einzustufen:

„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht“, so Brautmeier in einer Pressemitteilung.

Damit steht er im Widerspruch zu einer Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM): So wurde unsere Bloggercamp-Sendung vom 28. September 2012 als Rundfunk eingestuft. Damals hatten wir an eine Fortsetzung des Formats noch nicht gedacht.

Entsprechend antwortet die BLM:

„Es handelt sich bei dem Hangout um eine einmalige Veranstaltung. Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Ausstrahlung eines solchen Hangouts, der Live im Internet und anschließend per Abruf über Youtube zu empfangen ist, medienrechtlich unbedenklich sei, bzw. einer Genehmigung bedürfe….Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, teilte uns Professor Roland Bornemann Bereichsleiter Recht des BLM, am 26. September 2012 schriftlich mit.

In dem Schreiben wurden wir belehrt, was unter Rundfunk zu verstehen sei:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat.“

Von dem Kriterium der regelmäßigen Verbreitung war an keiner Stelle des BLM-Genehmigungsschreibens die Rede. War ja auch überflüssig, da von uns im September nur eine Veranstaltung geplant war (mittlerweile ist die Genehmigung verlängert worden).

Wie kommt nun der ZAK-Vorsitzende zu einem völlig anderen Urteil? Am Donnerstag klang das bei der Medienzentrale Berlin-Brandenburg (mabb), die für den Ausstahlungsort des Hangout der Kanzlerin zuständig ist, noch ganz anders:

„Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.“

Auf meine Presseanfrage, wann denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen würde, antwortete Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb per E-Mail:

„Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.“

Hat also die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten sich gestern getroffen und eine Prüfung vorgenommen oder ist der ZAK-Vorsitzende erst einmal vorgeprescht, um der Bundeskanzlerin Steine aus dem Weg zu räumen?

Sollte es zu einer Sonderbehandlung von Frau Merkel kommen, wäre das medienpolitisch äußerst fragwürdig. Besser wäre es, dem Rat von mabb-Direktor Hans Hege zu folgen:

„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet.“

Dann muss sich halt die Bundeskanzlerin mit der Ausstahlung ihres Live-Hangouts so lange gedulden, bis das Medienrecht entrümpelt wird.

Ansonsten gilt eben doch der Satz von George Orwell in der Fabel „Farm der Tiere“:

„Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher.“

Für unser Un-Buch zur Streaming Revolution bekommen wir für das medienrechtliche Kapitel unglaublich viel Material geboten.

Siehe auch:

Merkel darf bei Google “abhängen”.

Staatsfernsehen: Was Adenauer nicht konnte, kann Merkel schon lange.

Im Tal der digitalen Ahnungslosen? Diskussionsstoff für die heutige #Bloggercamp Sendung mit Staatssekretär Otto

Die Zeichensprache der Merkel-Gang

Lustlos im Netz – Wie Politik und Wirtschaft die digitale Transformation blockieren, so habe ich heute meine The European-Kolumne aufgezogen als Steilvorlage für unsere heutige Bloggercamp-Sondersendung. Und natürlich wollen wir auch die medienrechtliche Problematik ansprechen und endlich einen Lösungsvorschlag der Politik bekommen.

Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Foto von Hannes Schleeh
Foto von Hannes Schleeh

Ein echtes Innovationshindernis. Gleiches gilt generell für Politik und Wirtschaft, die die digitale Transformation blockieren:

Die Netzbetreiber erhoffen sich hohe Umsätze aus der digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft. Sprachtelefonie ist ein Auslaufmodell und beim Datengeschäft schneiden die Content-Anbieter den größten Teil des Kuchens ab. Sie sind Gefangene ihrer Flatrate-Preispolitik und wollen endlich am Bit-Geschäft partizipieren. Doch diese Hoffnungen könnten sich als Blütenträume erweisen – zumindest in Deutschland. Die Wirtschaft ist seltsam lustlos auf dem Weg in eine vernetzte Ökonomie. Sie suhlt sich in ihren Erfolgen als Exportnation aus den guten alten Tagen der industriellen Massenproduktion und spekuliert auf eine industrielle Renaissance. Auf Facebook oder Google marschiert man wegen des guten Tons und intern wird auf den Einsatz von Social Web-Werkzeugen wenig wert gelegt. Es könnte ja die hierarchische Statik der eigenen Organisation ins Wanken geraten:

Digitale Schockstarre

„Die meisten warten ab. Das hemmt das Neue beträchtlich und verzögert den Übergang so sehr, dass man in gewisser Weise annehmen kann, es werde gar keinen geben“, moniert der Publizist Professor Gunter Dueck. Es dominiert die unverkennbare Unlust. Die Verlage haben keine Lust auf eBooks und kapitulieren in Schockstarre vor Amazon, das Fernsehen hat keine Lust, sich mit den nebenbei im Kleinen betriebenen Internetkanälen herumzuschlagen. Banken ergötzen sich an jeder Filiale, die noch offen ist. Die schrumpfenden Tageszeitungen wollen nicht so richtig wahrnehmen, warum sie nur noch halb so dick sind, weil Anzeigen der Sparten Immobilien, Kontakte, Stellenangebote oder gebrauchte Autos auf Portale im Netz und in Smartphone-Apps abwandern. „Die Unlust ist so sehr spürbar, dass man auch von Abwarten sprechen kann, dessen schlechtes Begleitgewissen durch halbherzige Versuche gemildert wird“, so Dueck.

Die Politik ergeht sich in aktionistischer Symbolpolitik und bringt noch nicht einmal die eigenen eGovernment-Projekte erfolgreich auf den Weg – Bund Online dürfte noch als vage Erinnerung abrufbar sein. Stichwort: Die digitale Kompetenz der Bundesregierung – Placebo-Lutschpastillen.

Deutschland verliert international den Anschluss und gleitet ins digitale Mittelmaß ab, warnt Dr. Roman Friedrich von der Unternehmensberatung Booz & Company.

Er spricht sogar von einer technologiefeindlichen Einstellung der Wirtschaft. Fast alle Branchen seien sogar unterdigitalisiert.

„Wir fallen sogar zurück. Es gibt in Deutschland eine gewisse Technologiefeindlichkeit, auch in Unternehmen. In Nordeuropa gibt es beispielsweise eine viel höhere Affinität zu neuen Technologien“, sagt Friedrich mit Blick auf die nächste Woche startende Mobile World in Barcelona.

Staatliche Impotenz

Als Bremsklotz erweise sich auch das regulatorische Umfeld. In Nordeuropa gebe es eine Gesetzgebung, die die Unternehmen verpflichtet, hohe Bandbreiten für schnelles Internet überall anzubieten und zwar für jedes Gebäude. Auch die Nachfragestimulation des Staates liege bei uns im Argen.

„Es gibt weltweit sehr viele eGovernment-Projekte, die die Nachfrage für digitale Dienste anregt. Nicht so in Deutschland“, bemängelt Friedrich.

Da bekommen die liebewertesten Gichtlinge des Staates schon Pickel beim Gedanken, Like-Buttons auf ihrer Webpräsenz zuzulassen.

“Nicht mal ein Drittel der Deutschen bekommen Internet, das schneller als 10 Megabit ist. Das Wachstum der Internet-Zugänge liegt unter einem Prozent”, so Banse.

Er bezieht sich auf den Monitoring Report “Digitale Wirtschaft 2012″ des Wirtschaftsministeriums, der sich eher wie eine Krankenakte liest. Eine Bemerkung, die Banse im c’t-Online-Talk von Deutschlandradio Wissen machte.

Deutschland sei auf diesem Feld international nicht konkurrenzfähig. Ähnlich sieht es auch bei der nächsten Generation des schnellen Internets aus: Glasfaser. Merkel spricht ja so gerne von der Gigabit-Gesellschaft.

“Das ist nur mit Glasfaser möglich. Nur 0,6 Prozent der Internetzugänge bestehen aus Glasfaser. In Japan sind es über 62 Prozent”, erläutert Banse.

Die Politik verhalte sich pragmatisch und wartet auf den Druck von außen, sagte bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk in der Bloggercamp-Sendung über die „Krankenakte digitale Wirtschaft“:

„Und der ist viel zu gering.“

Handwerk und Mittelstand wissen schlicht nicht, was sie mit digitaler Technologie anfangen sollten. Über Firmen-Wikis oder die Ausstattung der Außendienstmitarbeiter mit Tablet-Computern werde gar nicht nachgedacht.

„Und die Konzerne schnüren sich in einer übervorsichtigen IT-Hauspolitik ein und sperren moderne Social Web-Werkzeuge aus.“

Die Honigtopf-Innovationen

Etwas aktiver sind Staat und Wirtschaft beim Fördergeldwellen-Surfen. Da gibt es einen Überbietungswettkampf an digitalen Innovationen – für die Kulisse.

„Die Forschungsinstitutionen des Staates und der Wirtschaft pervertieren diese Maßnahmen, indem sie dadurch Geld verdienen, dass sie die Fördertöpfe unter sich aufteilen! Sie müssen gar keine Innovationen hervorbringen! Sie bewerben sich mit ihren Ideen einfach um die Fördergelder für die Umsetzung genialer Ideen und forschen mit diesen Geldern irgendwie weiter. Wenn dann die Finanzkontrolleure nach den aus Innovationen verdienten Geldern fragen, weisen sie die Einnahmen aus den Fördertöpfen vor. Ja, tatsächlich, sie haben es geschafft, aus ihren Ideen Geld zu machen“, schreibt Dueck in seinem neuen Buch „Das Neue und seine Feinde – Wie Ideen verhindert werden und wie sie sich trotzdem durchsetzen“.

Studien, Publikationen, Impact-Points, Leuchtturmprojekte, Politiker-Pressetermine und einen ordentlichen Bonus für den spezialisierten Fördertopf-Innovationsmanager. Sobald die Förderung aufhört und die Mittel versiegen, marschieren die Winnie Puuhs des digitalen Wandels zum nächsten Honigtopf. Die gestoppten Projekte werden durch neue ersetzt, die wiederum neu gefördert und jährlich auf IT-Gipfeln der staunenden Öffentlichkeit als Theaterstück präsentiert werden.

Sollten Leser an der innovativen Fördergeld-Kreislaufwirtschaft zweifeln, empfiehlt Gunter Dueck eine Suchanfrage mit den Stichworten „Theseus“, „Galileo“ und „Ariane“. Oder schlicht: „Fördermittel verpulvern“.

Genügend Diskussionsstoff für unsere heutige Bloggercamp-Sondersendung von 18,30 bis 19,00 Uhr mit dem Staatssekretär Hans-Joachim Otto aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Mal schauen, wie viele Themen wir unterbringen heute. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe während der Liveübertragung #bloggercamp

EU sollte für Rechtsklarheit bei Liveübertragungen im Netz sorgen #hoa

Netz-Bürokratie statt Innovationen

Auch der Social Media-Berater Andreas Prokop hat sich dankenswerter Weise für mehr Rechtssicherheit bei Liveübertragungen im Netz via Hangout On Air eingesetzt: In Österreich. Zuständig ist hier die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Die E-Mail-Antwort der RTR ist fast genauso schwammig wie die Position der Landesmedienanstalten in Deutschland.

Sehr geehrter Herr Prokop!

Ob ein bei der KommAustria anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienst vorliegt oder nicht, richtet sich allein danach, in welcher Form bzw. mit welcher Absicht dieser Mediendienst bereitgestellt wird.

Die gesetzliche Definition (§ 2 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) lautet im Wesentlichen:
Ein audiovisueller Mediendienst ist eine Dienstleistung im Sinne der Art.
56 und 57 AEUV (also des Europarechts) unter der redaktionellen Verantwortung eines Mediendiensteanbieters, deren Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze ist.

[…]

Im Prinzip kann ein anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienst dann angenommen werden, wenn es sich um ein öffentlich zugängliches Angebot zu Erwerbszwecken handelt und das Angebot als Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung umfasst. Ziel der Bereitstellung ist also die Verfolgung eines Erwerbszwecks mit diesem Angebot, wobei die Bereitstellung von Sendungen (fernsehähnlich) Hauptzweck sein muss.

Mit anderen Worten, wenn Sie – ob als Privatperson oder als Gewerbetreibender (Installateur) – ein Hangout organisieren und dies nicht mit dem Ziel veranstaltet wird, dadurch ein Einkommen zu erzielen und es vor allem auch nicht regelmäßiger Bestandteil eines von Ihnen permanent bereitgestellten Online-Angebotes ist, das Sie zu Erwerbszwecken betreiben, liegt vermutlich kein anzeigepflichtiger Mediendienst vor.

Wenn Sie jedoch – ob als Privatperson oder als Gewerbetreibender – ein audiovisuelles Online-Angebot betreiben und über dieses regelmäßig öffentliche Hangouts veranstalten und dabei das Ziel verfolgen, hierdurch ein Einkommen zu erzielen (dies kann auch indirekt über Werbung und nicht nur über Abonnementgebühren stattfinden), könnte allenfalls auch ein audiovisueller Mediendienst vorliegen.

Als Orientierung ist die gesetzliche Definition heranzuziehen, wobei keine allgemein gültige Patentantwort angeboten werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr RTR-Team

Hier gibt es sicherlich Anknüpfungspunkte, die diskutabel sind. Klar ist ja wohl, dass die Hangouts von Privatpersonen und Unternehmen nicht den Hauptzweck verfolgen für die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze.

Noch besser wäre eine Formulierung wie: Wer kein Vollprogramm überträgt, unterliegt nicht dem Medienrecht. Selbst wenn man das regelmäßig einmal pro Woche oder pro Monat macht, betreibt ja immer noch keinen Rundfunksender. Die Frage des Gewerbes ist auch in Österreich schwammig. Was ist denn mit den Youtube-Anzeigen? Da gibt es ja einen Erwerbszweck. Kommt zwar nicht viel in die Kasse – aber das kann sich bei hohen Klickzahlen schnell ändern. Also sollten wir vielleicht in Brüssel aktiv werden, um länderübergreifend etwas vernünftiges auf die Beine zu stellen. Andreas und Hannes Schleeh haben schon ihr Interesse bekundet.

Vielleicht machen wir ja zu diesem Thema eine Hangout On Air-Gesprächsrunde bei Viviane Reding. Das Thema schreit nach einer EU-Regelung.

Live-Hangouts und das Wiehern des altersschwachen Amtsschimmels

Thomas Knüwer hat recht, wenn er in einem Kommentar schreibt, dass die Landesmedienanstalten mit ihrem höchst merkwürdigen Rundfunk-Begriff bei Live-Hangouts auf der Rasierklinge der Lächerlichkeit wandeln.

„Zumindest was die Landesanstalt für Medien in NRW betrifft kann man den Dampf da wohl rauslassen. Auch jüngst auf der Medienkompetenz-Tagung in Düsseldorf signalisierte man klar, dass man die Sache mit Hangouts gelassen sieht. Wohl auch in der Erkenntnis, dass man sich schnell lächerlich machen könnte.“

Zum ersten Teil seiner Meinungsäußerung melde ich Widerspruch an: Solange der Rundfunkstaatsvertrag keine Klarheit schafft bei Livestreamings im Netz, bleibt man von dem Wohlwollen der Medienwächter in den Bundesländern abhängig. Mit der Sendelizenz, die wir für das virtuelle Blogger Camp beantragt haben, wollten wir diese Lachnummer politisieren und auf die Beschränktheit des deutschen Medienrechts aufmerksam machen. Und siehe da, die Bayern scheinen nicht ganz so gelassen zu reagieren, wie ihre Kollegen in Düsseldorf.

Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel. Nachzulesen in meiner heutigen The European-Kolumne mit dem überspitzten Titel: Im Knast statt On Air.

Als kleinen Beleg möchte ich die Blogger Camp-Sendegenehmigung der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien ins Feld führen. Das Original des Schreibens hat freundlicher Weise Hannes Schleeh ins Netz gestellt.

Der liebwerteste Gichtling der Rechtsabteilung belehrt uns erst einmal über den Begriff des Rundfunks:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

„Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, führt Professor Roland Bornemann.

Und was für eine „Erleichterung“ versüßte uns den Tag der Ausstrahlung, dass uns die Medienanstalt mitteilte, ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit neuen Technologien, Programmen und Telemedien durchführen zu können.

„Auf dieser Grundlage genehmigen wir hiermit Ihr für den 28.09.2012 im zuvor genannten Zeitraum geplantes virtuelles Blogger Camp über Google Hangout. Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, uns im Anschluss an diese einmalige Veranstaltung über die Resonanz, die Akzeptanz, die technische Gegebenheit und Ihrer Erfahrung mit dem Hangout zu informieren. Bitte teilen Sie uns zudem mit, unter welcher Verlinkung das Hangout über Youtube abrufbar sein wird.“

Die Bayern sagen nun, was wir über Live-Hangouts machen, sei Rundfunk und die NRWler sagen das Gegenteil. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Das kann der Professor auf meinem Blog gerne in Erfahrung bringen.

Aus einer Bierlaune ist die Idee für das Blogger Camp entstanden und sie führt uns direkt an die Nahtstelle der staatlichen Avantgarde für mediale Innovationen. Auf dem IT-Gipfel werden wir dem Bundeswirtschaftsminister wohl ein ziemlich dickes Papierbündel mit Änderungsvorschlägen in die Hand drücken. Wie er dann wohl mit den medienpolitischen Zuständigkeitsrangeleien fertig wird? Funktionieren doch auch die Medienanstalten der Länder nach dem Motto: Ich habe ein Amt, also bin ich. Trotzdem muss der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden, aber Dalli Dalli.

Denn aufhalten lässt sich die neue Live-Hangout-Bewegung nicht. die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für Jedermann-TV im Netz sind ein Anachronismus. Im Gegensatz zu den Pionierzeiten des deutschen Fernsehens mit dem Start des NWDR in den 50er Jahren, wo gerade einmal 300 Empfangsgeräte zur Verfügung standen, sind die Ausgangsbedingungen im Internet nahezu unbegrenzt. Man braucht keinen Ü-Wagen, keine Misch- und Sendeanlage, keinen Zugang zum Satelliten und auch kein teures Kamera-Equipment.

Ein vernünftiges USB-Mikro oder Headset, eine Webcam, Laptop und vernünftige Beleuchtung reichen aus und man startet ins visuelle Echtzeitgeschehen.

Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten eine Explosion von neuen Sendeformen im Web erleben werden und eine entsprechende Angebotsvielfalt von smarter Technik, um sich in den eigenen vier Wänden kleine Fernsehstudios zu zimmern. Auf der Software-Seite ist ähnliches zu beobachten.

Wahrscheinlich werden die Hersteller sogar ganze Hangout-Paketangebote auf den Markt werfen. Für Podcast-Studios gibt es so etwas ja schon seit Jahren.

Das ganze Thema der Sendelizenzen für Live-Hangouts ist übrigens genauso bescheuert geregelt wie die Rundfunkgebühren für PCs. Man sollte das Wort „Rundfunk“ einfach aus dem Duden streichen und die Medienpolitiker mit ihren elektromagnetischen Schwingungen ins Abseits stellen.

Eine schöne Zusammenfassung über die Reaktionen auf das Blogger Camp findet man bei Hannes Schleeh.

Update:

Fotos und Herstellerangaben zu meinem kleinen „Fernsehstudio“ findet man auf meinem Facebook-Account.

Da gibt es sicherlich viele Alternativen zu den Sachen, die ich nun gekauft habe. Wichtig sind ja auch die Anwendungsfelder. Beim Livestreaming von Kongressen, Sportereignissen und sonstigen etwas größeren Veranstaltungen muss wahrscheinlich mit anderen Webcams und Mikros gearbeitet werden. Wer da noch Tipps hat, sollte sie auf Facebook posten.

Ich freue mich auf die Fortsetzung des virtuellen Blogger Camps als ständige Einrichtung an jedem letzten Mittwoch des Monats. Start am 24. Oktober. Jeweils zwei Sessions. Die erste von 18,30 bis 19,00 und die zweite von 19,30 bis 20,00 Uhr. Technik und Admin macht Hannes Schleeh (man sollte ihn in die eigenen Google Plus-Kreise aufnehmen – Hannes ist auch bereit, vor den Live-Hangouts Testrunden durchzuführen und Ton, Bild und Beleuchtung zu überprüfen – hat sich in der Vorbereitung des ersten virtuellen Blogger Camps am vergangenen Freitag bewährt). Moderation: Icke.

Themenvorschläge für den 24. Oktober hochwillkommen. Bitte in den nächsten Tagen mitteilen, wer Lust zum Mitmachen hat. Für Publizität ist nach dem Erfolg des ersten Blogger Camps gesorgt! Kann man hier nachlesen.

Zudem machen wir ja auch Vor- und Nachberichte – in altbewährter Manier. So, noch einen schönen Tag der Einheit. Feiert kräftig.

„Hangouts sind viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger“ #bcn

„Weltpremiere” nannte ich vollmundig schon vorab das erste virtuelle Blogger Camp, das man „weltweit“ am vergangenen Freitag (28.9.12) live verfolgen konnte und für das die Bayerische Landesmedienanstalt eine Sendelizenz erteilt hatte.

Vielleicht haben wir ja sogar Fernsehgeschichte geschrieben.

Zum Start des NWDR im Dezember 1952 waren jedenfalls die Voraussetzungen wesentlich schlechter.

Nur magere 300 Teilnehmer konnten das Ereignis damals an ihren Bildschirmen verfolgen. Da sind die Bedingungen im Netz doch sehr viel komfortabler. Nicht ganz so komfortabel sind die rechtlichen Bedingungen für Jedermann-TV im Internet. Das hat ja auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Gespräch mit Hannes Schleeh, Mitveranstalter des Blogger Camps und Sendelizenz-Antragssteller, zum Ausdruck gebracht.

Der Rundfunkstaatsvertrag aus den Zeiten des klassischen Fernsehens kann mit den technologischen Möglichkeiten nicht mehr Schritt halten. Entsprechend machte Rösler während des Live-Hangouts von Daniel Fiene unter Zeugen das Angebot, dass Hannes Vorschläge für eine Gesetzesnovelle unterbreiten kann. Das werden wir spätestens bis zum IT-Gipfel am 13. November in Essen auch tun. Ein Papier wird schon erarbeitet. Siehe auch den Betrag von Thomas Schwenke, Teilnehmer der zweiten Session (wobei der Einstieg falsch ist. Rösler war natürlich nicht Teilnehmer des Blogger Camps): Googles Hangout on Air – Drohen Abmahnungen bei fehlender Rundfunklizenz?

Die ersten Reaktionen auf das Blogger Camp waren mehr als positiv.

So schreibt Dosentelefon-Blogger Marcus Surges:

„Es war eine sehr professionelle tiefgehende Veranstaltung.“

Das geht ja runter wie Öl. Und es wird noch besser 🙂

„Gunnar Sohn (also ich, gs) moderierte die einzelnen Panels souverän, die Teilnehmer fielen sich nicht ins Wort (bei Video- und Telefonkonferenzen häufiger durchaus ein Problem) und blieben beim jeweiligen Thema. Besonders angenehm habe ich die entspannte Atmosphäre empfunden: mal ein Späßchen, mal ein Lachen, nebenbei rauchen oder einfach die Ansprache ‚Liebes Internet‘ (ok, das hat wohl Richard Gutjahr zuerst gemacht, gs). Genial war letztlich die Entscheidung, dass Blogger Camp virtuell mit dem Tool Hangout on Air umzusetzen, das es erst seit Mitte August 2012 in Deutschland gibt! Mein Tipp: Einfach mal in die Sessions reinschauen, auch wenn die Themen für den einen oder anderen vielleicht nicht interessant sind. Das Reinschauen gibt jedoch einen guten Einblick, wie Veranstaltungen über ein Hangout on Air ablaufen können. Nun bin ich auf den Bericht gespannt, den die Veranstalter für die Bayerische Landesmedienanstalt erstellen müssen. Denn nur unter dieser Auflage gab’s die Sendelizenz.“

Und auf Werbeeinblendungen musste verzichtet werden. Das ist natürlich sehr akribisch befolgt worden…

Vera Bunse wertet unser Medienexperiment und Formate wie das digitale Quartett sogar als „die besseren Talkshows“. Zum Blogger Camp schreibt sie:

„Die lockere Atmosphäre und das umfangreiche Themenspektrum haben mir gut gefallen, auch die rechtzeitig bekannt gegebene Einteilung in Panels, so konnten die Zuschauer ihr Interessengebiet vorher heraussuchen und die Zeit einplanen, falls sie selbst teilnehmen wollten.“

Das Format erlaube spontane Diskussionen, Live-Übertragungen oder Interviews, es eignet sich aber noch zu viel mehr, wenn die Kinderkrankheiten erst überwunden sind (in einem der Talks wurde das “50er-Jahre-Fernsehen” genannt).

„Die Talkrunden sind völlig ungezwungen und decken viele Themen ab, naturgemäß auch netzbezogene, die im Mainstream gar nicht vorkommen oder erst umständlich von Erklärbären für die C-Welt übersetzt werden. Das größte Plus sind jedoch die Gäste, die nicht nach Schema F ausgewählt werden und, statt Sprechblasen abzusondern, wirklich etwas zu sagen haben. Ganz gleich, ob man sie bereits aus dem Netz kennt oder nicht, es ist interessant, andere oder neue Standpunkte kennenzulernen. Die meisten Gäste kennen sich mit den Gepflogenheiten im Internet bestens aus, ‘Neulinge’ werden kurz gebrieft, und selbst kleine Pannen werden ganz unverkrampft bewältigt“, so Vera Bunse.

Die Hangouts seien viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger:

„Experiment gelungen, wird fortgesetzt. Ich freu mich drauf.“

Wie Wirtschaftsblogger mit den Live-Hangouts umgehen werden, kann ich natürlich nicht sagen. Aber mein Vorschlag in der Session mit Dirk Elster, einen Wirtschaftsminister mal in die Runde zu holen oder den Notenbankpräsidenten (ich wollte schon Notbank schreiben) interviewen, fand dann doch Resonanz:

In diesem Hangout kam ich etwas verspätet rein:

Über die höchst dummen Kundeninteraktionen von Firmen unterhielten wir uns mit Andreas Klug von Ityx.

Meinen Senf dazu habe ich bereits gestern abgesondert.

Am Schluss des Blogger Camps gab es dann noch eine Diskussion der C 64er-Veteranten mit dem Sohn vom Sohn.

Nach den fünf Runden war ich dann reif für die Insel und durfte zur Belohnung noch ein paar Renovierungsarbeiten in der neuen Bude meines Sohnes verrichten und einen Tag später den Umzug organisieren. Was tut man nicht alles für die lieben Kleinen.

Weitere Reaktionen auf das Blogger Camp findet man auf Google Plus.

So, jetzt höre ich mal auf. Habe sicherlich einiges vergessen. Würde mich freuen, wenn weitere Beiträge zu den einzelnen Sessions folgen würden. Vernetzt Euch!

Kompakt und auf einem Blick kann man sich die fünf Video bei Hannes anschauen:

Internet-Kauf übertrifft telefonische Bestellung: Mehr Intelligenz im Service-Design! #bcn

„Suchen, vergleichen, kaufen und bewerten: längst werden im interaktiven Handel in Deutschland weit mehr Umsätze per Internet-Kauf (64 Prozent) erwirtschaftet als per telefonischer Bestellung (32 Prozent)“, schreibt Ityx in einem Blogpost.

Sag ich doch. Der virtuelle Dialog – in den USA längst gängiger Kanal zur Kunden-Interaktion – biete laut Ityx ein enormes Geschäfts-Potenzial für den Wandel klassischer Call Center von der Telefon-Fixierung auf neue Servicevielfalt des Internets.

„Intelligentes Service-Design wird in den kommenden Jahren eine wesentliche Rolle bei der Konvergenz von klassischem Kundenservice und dem Internet spielen,“ kommentiert Walter Benedikt, Geschäftsführer des Kölner Service-Dienstleisters 3C Dialog.

Au ja, intelligentes Service-Design, das wäre soooooo schön. Leider ist das nicht so. Es wird zwar auf Fachkonferenzen wie der Call Center World seit fast einem Jahrzehnt über Multikanal-Management ohne Medienbrüche gelabert, in Wahrheit greift kein Zahnrad ins Andere. Einen kleinen Exkurs ins Niemandsland der Service-Ökonomie habe ich gestern ja noch einmal losgelassen: Kundendienst als Foltermethode.

Und das bezieht sich eben nicht nur auf die von mir so häufig gescholtene Hotline-Welt. Nee. E-Mail, Digitalisierung von Dokumenten, Personal am Schalter, höhnische Briefe, verzögerte Überweisungen von Gutschriften, Lügen, Dopplungseffekte bei Kundenanfragen (man muss allet mindestens doppelt machen, doppelt erzählen an der Hotline, doppelt und dreifach nachfassen bei E-Plus, doppelt E-Mails schreiben, doppelter Emfpfang von idiotischen E-Mails des Anbieters – eine automatisierte und danach dann eine, die auf den Fall eingeht – doppelt irgendwo hinrennen, und, und, und).

„In der Realität ist das Innovationstempo für die meisten Unternehmen viel zu schnell. Das Problem steckt in den Köpfen: ein Bruchteil der Marketing-Aufwendungen geht in Kundenservice. Wäre Kundenservice ‚Produktion‘, wäre die vierte industrielle Revolution längst Wirklichkeit. Dampfmaschine, Fließband, Roboter und lernfähige Maschinen = Telefon, Call Center, Internet & Sprachcomputer und lernfähige Software für Dialoge; für einfachen Alltags-Service werden wir regelbasierte Apps haben, für komplexere Dialoge künstliche Intelligenz… damit beispielsweise beim Vertragswechsel auch alles glatt läuft“, so Andreas Klug von Ityx, der morgen mein Interviewpartner im virtuellen Blogger Camp ist: 14.00 bis 14.45 Uhr Vernetzte Kommunikation mit Künstlicher Intelligenz (Einblicke von Andreas Klug, Ityx).

Für den Hangout haben sechs Teilnehmer zugesagt – wird bestimmt eine interessante Runde.

Übrigens, liebwerteste Gichtlinge der Landesmedienanstalten (ob nun in Bayern, BaWü, NRW oder in Pimpelhausen), ich habe mich jetzt doch noch entschlossen, gegen die Auflagen für die Ausstrahlung des virtuellen Blogger Camps zu verstoßen. Das bin ich Batman schuldig. Werbung für mein Batmobil aus den 60er Jahren von Corgi Toys muss einfach sein:

Vielleicht setzen die Landesmedienanstalten künftig auch CleanIT ein, um für Sauberkeit bei Hangout On Air-Sessions zu sorgen. Wer weiß?