#TheBigNew: Man hört, sieht und streamt sich auf der Zukunft Personal #ZPSüd #ZPNord #ZPEurope

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren für die Zukunft Personal: Es geht um Nachhaltigkeit in all ihren Facetten, Digitalisierungsboom und die Weiterentwicklung der HR-Funktion – unter dem Motto „The Big New“.

Technologiewandel, neue Werte, globale Instabilität. Unternehmen schauen in eine Zukunft voller Herausforderungen. Und offener Fragen. Wie radikal müssen wir uns ändern? Die Art und Weise, wie wir denken. Wie wir arbeiten. Wie wir wirtschaften. Um relevant zu bleiben im rasanten Run um Innovation, um Kund:innen und Communitys, um Skills und Talente. Es geht darum, Neues zu gestalten und die Menschen noch näher zusammenzubringen – kollaborativ, kulturell, digital vernetzt. Es geht um „The Big New“.

„Mit unserem Leitmotiv wollen wir 2023 Lösungen und Trends erlebbar machen und den aktiven Dialog über neue Ansätze von HR und ihre Business-Potenziale fördern“, sagt Astrid Jaeger, Geschäftsführerin des Veranstalters spring Messe Management.

Frühjahrs-Kickoff: in Hamburg

Die Vorbereitungen sind schon im vollen Gang, die Messen sind bereits sehr gut gebucht. Am 18. und 19. April 2023 präsentieren führende Unternehmen in Hamburg auf der ZP Nord innovative Lösungen für HR der Zukunft. In allen relevanten Themenbereichen: Recruiting & Attraction, Operations & Services, Learning & Development, Corporate Health und Future of Work. Auch das Programm bietet jede Menge HR-Input – mit hochkarätigen Keynotes, Best Practices und interaktiven Formaten wie Workshops oder Learning Cafés. Neu in Hamburg: die Kamin-Lounge. HR-Expert:innen sprechen in intimer Atmosphäre über ihre Erfahrungen und tauschen sich persönlich mit der Community aus.

Die ersten Speakerinnen und Speaker auf der ZP Nord stehen fest und folgen dem diesjährigen Motto „The Big New“, wie Heike Riebe, Program Director der Zukunft Personal, erläutert: „Wir haben bei der Programmauswahl großen Wert darauf gelegt, Diversität, Inklusion und Business-Transformation auf unsere Bühnen zu bringen.“ Dafür stehen: Gazelle Vollhase (Recruiting und Diversity & Inclusion Partnerin bei idealo, die Tipps für eine diverse und inklusive Recruiting-Strategie gibt, sowie Frank Kohl-Boas (Personalchef des Medienverlags Zeit) und Silvia Wiesner (ehem. Managing Director Unilever Belgien und Luxemburg, Young Global Leader des WEF). Sie diskutieren darüber, wie Führungskräfte ihre Teams durch Krisen und Zeiten der Transformation führen können.

Unter dem Namen „Arbeitsschutz Smart Event“ treffen außerdem in einem eigenen Expo-Bereich aktuelle Themen zu modernem Arbeits- und Gesundheitsschutz auf die HR-Community. Innovative Lösungen und Produkte, Keynotes, Talks, zahlreiche Best Practices – für das Event im Event kooperieren ZP-Veranstalter spring Messe Management und der in Karlsruhe ansässige Veranstalter Hinte Expo & Conferences.

Die ZP Nord findet am 18. und 19. April 2023 in der Halle A1 der Hamburg Messe statt.

Infos zum Event und Ticketregistrierung finden Interessierte hier.  

Anfang Mai: ZP Süd in Stuttgart

Am 9. und 10. Mai 2023 trifft sich die HR-Community auf der ZP Süd in Stuttgart. Das heißt: zwei Tage Produktneuheiten und Trends der Arbeitswelt live erleben. Plus Austausch und Networking, interaktive Sessions und inspirierende Insights von erfahrenen HR-Expert:innen. Zu den Programm-Highlights zählen die Keynotes von Prof. Dr. Anabel Ternès von Hattburg (Managing Director SRH Institut für Nachhaltiges Management, Gründerin, Zukunftsforscherin, LinkedIn Top Voice Nachhaltigkeit), welche in ihrem Vortrag anschaulich erklärt, was Future Mindset bedeutet und dass nur Unternehmen, die diese Eigenschaften bei ihren Führungskräften und Mitarbeitenden unterstützen und fördern, sich erfolgreich für die Zukunft aufstellen können.

„Die Employee Experience bilden wir mittlerweile perfekt ab, sowohl im Ausstellungs- als auch im Programmbereich. Dieses Jahr konzentrieren wir uns daher noch mehr auf die gesellschaftliche Transformation, die sich enorm auf die moderne Arbeitswelt auswirkt“, betont Jaeger.

Nahtlos integriert in das Themenportfolio der ZP Süd ist die frühere Stuttgarter Corporate Health Convention – mit vielen interessanten Ausstellern und umfangreichem Programm zu den Themen Corporate Health und Betriebliches Gesundheitsmanagement.

Die ZP Süd findet am 9. und 10. Mai 2023 in der Halle 1 der Messe Stuttgart statt.

Die Ticketreservierung startet bald, Infos zum Event finden Interessierte hier.

Highlight im September: ZP Europe in Köln

Vom 12. bis 14. September versammelt sich die HR-Community unter dem Motto „The Big New“ auf der ZP Europe in Köln. Über 500 nationale und internationale Top-Speaker:innen, auf den Ausstellungsflächen die Branchenführer und Innovationstreiber – drei Tage lang im intensiven Austausch mit rund 20.000 Entscheider:innen. Kein anderes ExpoEvent in Europa verbindet die Themen und Menschen der HR-Welt enger miteinander, live und an einem Ort.

Die Themen der HR-Agenda von heute und morgen werden in spannenden Formaten und Specials diskutiert – mit hochkarätigen Expert:innen und branchenübergreifenden Vordenker:innen. Schon der erste von über 500 Speaker:innen in Köln verspricht außergewöhnliche Perspektiven: Veit Lindau, Buchautor, Coach und Businesspunk. Auch zwei bedeutende HR-Preise werden traditionell auf der ZP Europe vergeben: der HR Innovation Award und der Personalwirtschaftspreis.

Die ZP Europe findet vom 12. bis 14. September 2023 in den Hallen 4.1, 4.2 und 5.1 der Koelnmesse statt.

Infos zum Event finden Interessierte hier.

Das Team von Zukunft Personal arbeitet weiter mit Hochdruck am Programm der drei ExpoEvents ZP Süd, ZP Nord und ZP Europe. Und wird immer wieder neue Highlights präsentieren – per Newsletter, in den Social-Media-Kanälen von Zukunft Personal und auf der Community-Plattform ZP 365.

Ick freu mir.

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Wachstumsmarkt für Alternative Proteine – Fachtagung im Allgäu #FutureProteins #BALPro

Alternativen Proteinen ist der Sprung aus der Nische in den Mainstream gelungen. Doch der Einstieg in den Wachstumsmarkt ist eine Herausforderung. Was sind die Produkt- und Markttrends? Wie produziere ich ein leckeres und gesundes Produkt? Und wie kann ich meine Produktion effizient, nachhaltig und sicher gestalten? Diese und viele weitere Fragen behandelte die Konferenz „Future Proteins“, die MULTIVAC und Handtmann in Wolfertschwenden abhielten.

An drei Konferenztagen boten die Veranstalter den Besucher ein volles Programm, unterstützt durch den Branchenverband der Alternativen Proteinquellen (BALPro). Dazu zählten Vorträge externer Speaker aus Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft mit anschließenden Podiumsdiskussionen – unter anderem zu Produkttrends, Chancen der Marktpositionierung und Möglichkeiten, den CO2-Fußabdruck von Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. „Das Feedback der Konferenzteilnehmer war hervorragend“, so Harald Suchanka, CEO von Handtmann.

Unter dem Begriff Alternative Proteine werden Substitute für tierische Proteine und deren Ursprung verstanden, wie Milch, Eiern, Fleisch und daraus hergestellten Produkten. Zudem werden darunter auch neue Quellen wie Pflanzen, Pilze, Insekten, Bakterien oder Einzeller subsumiert, die dem Ersatz gängiger pflanzlicher Rohstoffe wie Sojabohnen oder Getreide dienen können. 

Alternative Proteine werden als maßgebliche Ergänzung der Nahrungsversorgung einer stetig wachsenden Weltbevölkerung angesehen – Grundlage vieler Anträge auf Forschungsförderung. 

Die Umstellung auf alternative Proteine ist die kapitaleffizienteste und wirkungsvollste Lösung zur Bewältigung der Klimakrise, denn alternative Proteine sparen pro investiertem US-Dollar die meisten Emissionen. Sie sind damit mindestens doppelt so effektiv wie Investitionen in die Dekarbonisierung von Zement, Eisen, Stahl, Chemikalien oder des Verkehrssektors. Das lockt immer mehr Geldgeber an. Das in alternative Proteine investierte Kapital ist von einer Milliarde Dollar im Jahr 2019 auf fünf Milliarden im Jahr 2021 angestiegen – eine jährliche Zuwachsrate von 124 Prozent. Investments sind dabei zunehmend global und beschränken sich nicht mehr nur auf Wagniskapital.

Hier sehe ich den wichtigsten Hebel zur Etablierung von Produkten auf Basis von alternativen Proteinen.

Wir diskutierten das ausführlich mit Fachleuten im Allgäu.

#Notizzettel: Public Management im Wandel @r_c_wesel #DigitalerStaat

Vorbereitungen auf das Autorengespräch am Mittwoch.

Die Herausforderungen, denen sich die öffentliche Verwaltung stellen muss, sind immens. So hat z. B. die Corona-Pandemie starke Digitalisierungsdefizite aufgezeigt, die sich nicht nur auf die Kontaktnachverfolgung und die Meldungen der Neuinfektionen beziehen, sondern auch die Notwendigkeit betreffen, Verwaltungsabläufe mithilfe von modernen IT-Systemen neu zu definieren und sie für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Beschäftigten gebrauchstauglicher zu gestalten.

Der technische Modernisierungsrückstand ist groß und es zeichnet sich in den nächsten Jahren keine durchgreifende Veränderung ab. Der Erneuerungsprozess droht zwischen Zuständigkeiten, Planungsräten und dem Datenschutz unter die Räder zu kommen oder sich doch erheblich zu verlangsamen. Es werden zwar immer wieder Fortschrittserfolge kommuniziert, die sich aber beim näheren Hinsehen als brüchig erweisen.

So gibt das Bundesministerium des Innern zwar im sogenannten OZG-Dashboard unter http://www.​onlinezugangsges​etz.​de an, es seien schon 315 der 575 Leistungen nach Onlinezugangsgesetz (OZG) online verfügbar. Schaut man aber genauer hin, so bedeutet dies, dass sie mit dem Reifegrad 2 verfügbar sind. Dies heißt: „Eine OZG-Leistung gilt als online, wenn mindestens eine zugehörige Verwaltungsleistung den Reifegrad 2 erreicht hat (und im Digitalisierungsprogramm Föderal in mindestens einer Kommune verfügbar ist).“ Eine Online-Beantragung ist dann zwar grundsätzlich möglich. Aber: „Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden“.

Zudem soll es wohl zu einer Gesetzesänderung kommen: Das Bundesinnenministerium zieht nach einem Handelsblatt-Bericht Konsequenzen aus der bisher schleppenden Behörden-Digitalisierung in Deutschland: „Nachdem Bund und Länder ihr selbst gestecktes Ziel verfehlt haben, bis Ende 2022 Hunderte Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, soll es nun keinen Zeitplan mehr für die Bereitstellung eines digitalen Angebots für Bürger und Unternehmen geben.“

Ein noch tieferer Grund besteht im traditionellen Verwaltungsmodell, das Max Weber (1864–1920) in seiner Bürokratietheorie beschrieben hat und dem heute alle öffentlichen Verwaltungen folgen. Verkürzt wird es als „Webersches Modell“ bezeichnet.

Es begründet und beschreibt die Idee der Rechtsförmigkeit, Verlässlichkeit und Stabilität öffentlichen Verwaltungshandelns und -entscheidens.

Modernes Managementhandeln folgt der Idee der Veränderungsfähigkeit, ständigen Anpassung und Innovation.

Das Ziel von Agilität ist, durch Vernetzung (Teams), Offenheit (Austausch) und Nutzung von Partizipation (Einbeziehung der Beteiligten) in der Lage zu sein, schnell die Richtung des Organisationshandelns ändern zu können. Dabei wird von den tatsächlichen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden, der Bürgerinnen und Bürger ausgegangen. Die praktizierte Vorgehenslogik lautet: Develop, try, fail, retry, fail again, retry, succeed. Man spricht auch vom „klugen Scheitern“ oder vom „gescheiten Scheitern“. Ein Kernelement agilen Handelns ist also Fehlerfreundlichkeit, Scheitern wird zugelassen, um daraus lernen zu können. Strebt man unbedingt an, direkt die Lösung zu erreichen, so beraubt man sich der Möglichkeit, klüger zu werden.

Agil orientierte Beschäftigte glauben an die Fähigkeit, sich über Leistungen und Anstrengungen weiter entwickeln zu können. Sie gehen davon aus, permanent zu lernen.

Das ist doch schlichtweg in Behörden nicht der Fall. Schon allein die leistungsorientierte Bezahlung ist ein Witz – mal abgesehen von der Abkürzung LOB. Klingt wie eine Prämie fürs Schleimen: Zunächst wird man vom direkten Vorgesetzten an Hand eines ein Jahr vorher verabredeten Kriterienkatalogs, der z.B. auch abrechenbare Zielvereinbarungen enthalten kann, bewertet. Dabei kommt eine Bewertungszahl zwischen 0 (ganz schlecht) und 4 (Nobelpreisträger) heraus. Eine durchschnittliche Bewertung hat – warum im Detail auch immer – den Wert 2,5. Dafür bekommt man dann am Jahresende genau die Durchschnitts-LoB-Prämie, derzeit 1,25% vom Jahresbrutto, Tendenz steigend. Es gibt mehrere Ausgleichsmechanismen, um die durchschnittlichen Kennziffern von Abteilungen oder Gruppen eines Instituts und unter den Instituten auszugleichen. Ersteres liegt in der Verantwortung der Institutsleiters, letzteres wird nach einem vorgegebenen Algorithmus von PMA berechnet. Ausserdem wird je nach Entgeltgruppe zwischen drei Beschäftigungsgruppen unterschieden, die jeweils separat geLoBt werden.

Nun wieder zum Buch:

Treiber der Veränderung und Anlass für Agilität: Gesetzliche Anforderungen an die Praxis und Stand der Entwicklungen am Beispiel des Treibers „Digitalisierung“ führen zu steigender Komplexität. Kurz beschrieben sollen hier drei Beispiele angeführt werden, womit sich die öffentliche Hand an konkreten Umsetzungsprojekten zum derzeitigen Stand beschäftigt.

Zum Ersten soll die Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) angeführt werden. Auf Bundesebene sollen hier 575 sogenannte „Leistungsbündel“ als Online-Dienstleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 umgesetzt werden. Unter diesen „Bündeln“ verbergen sich, in Themenfelder (z. B. Bildung, Umwelt, Recht und Ordnung) gestaffelt, über 6000 Verwaltungsdienstleistungen, die es neben dem persönlichen Kontakt auch online bereitzustellen gilt. Hinsichtlich der Handhabbarkeit der Dienste ist hier besonderes Augenmerk darauf zu richten, welche entsprechend vom Nutzer her gedacht werden sollen. Hierzu kann die Ausrichtung am Service Design und den darunter gefassten Denkansätzen, Handlungsanstößen und konkreten Methoden zielführend vor allem für Kommunen sein. Großprojekte wie Verkehrsinfrastruktur, Kultureinrichtungen oder Städteentwicklung können durch Kommunikationsplattformen sowohl in der Koordination mit allen Beteiligten als auch über Dashboards auf mobilen Endgeräten für den Bürger für Transparenz sorgen.

Seit mehreren Jahrzehnten wird an sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) geforscht. Um maschinelles Lernen entwickeln zu können, benötigt es neben einer optimierten Mustererkennung nach heutiger Auffassung einer „Deep Learning“-Implementierung, um Schlussfolgerungen aus Datenanalysen ziehen zu können. Diese aus den menschlichen neuronalen Netzen abgeleitete Optimierung von Prüfmechanismen schafft durch Fallabgleiche die Reduzierung von Fehlerquoten in der maschinellen Informationsverarbeitung. So werden etwa Chatbots, Notfallsysteme oder auch Entscheidungsvorlagen für Gremien im öffentlichen Dienst mit individueller Situationsanalyse durch die KI unterstützt bzw. komplett eigenständig geleistet.

Schmeißt übrigens die Osborne-Frey-Studie in die Tonne in der Hochschullehre.

Die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger stehen also vor der Herausforderung einer disruptiven Modernisierung von Staat und Verwaltung, indem auch ethische Fragen zum Einsatz smarter Objekte und künstlicher Intelligenz in sinnvollen Einsatzfeldern beantwortet werden müssen.

Zudem sollte endlich mal angefangen werden mit sinnvollen Lösungen. Siehe auch: „Wir haben die Werkzeuge, aber nicht genügend Daten“: Gerichtsurteile müssen nicht veröffentlicht werden.

HR-Leadership-Panels von Rochus Mummert, welches 180 Unternehmen zur Zufriedenheit mit Leadership per Online-Fragebogen befragt hat, aktuell auf einem dürftigen Stand an Zuversicht (explorativ-qualitatives Forschungsdesign). Es wird von über der Hälfte der Befragten (57 %) eine mangelnde Fähigkeit von Führungskräften zur kurzfristigen und schnellen Anpassung an Veränderungen konstatiert. Es fehle generell über alle Berufsbranchen hinweg außerdem an visionären Persönlichkeiten zur Bildung einer strategischen Doppelspitze aus Leadership und Management. Allein mit den aktuell vorwiegend in der Rolle als analytischer Managerinnen und Manager auftretenden Regulierern in Behörden kann eine aktive Gestaltung der Zukunft nicht angegangen werden. Das Führungsleitbild kann damit nicht mehr vorwiegend als Umsetzer von Vorgaben definiert werden.

Modernes HR-Management:

Das Zukunftspanel Staat und Verwaltung basiert auf einer weitgehenden Vollerhebung der allgemeinen öffentlichen Verwaltung in Deutschland und umfasst sowohl die Bundes-, Landes- als auch die kommunale Ebene. Die vier Herausforderungsbereiche mit dem größten Handlungsbedarf innerhalb der nächsten fünf Jahre sind demnach (vgl. Wegweiser Research & Strategy & Hertie School of Governance, 2019): Weiterentwicklung E-Government und Digitalisierung, Demografie-orientierte Personalpolitik, Attraktivität als Arbeitgeber, Stärkung der IT-Sicherheit.

Skill-Framework:

Technologische Fähigkeiten sind Fähigkeiten, die für die Gestaltung von transformativen Technologien notwendig sind. Dazu gehören etwa der Umgang mit neuen Technologien wie z. B. Blockchain oder die Fähigkeit zur Analyse komplexer Daten.

Digitale Schlüsselqualifikationen sind Kompetenzen, die erforderlich sind, um sich in einer digitalisierten Umwelt grundsätzlich zurechtzufinden und daran aktiv teilzunehmen. Beispiele dafür sind etwa die digitale Wissenserschließung (digital gestütztes Lernen), der informierte Umgang mit Daten im Netz (Digital Literacy) sowie die Fähigkeit zum kollaborativen Arbeiten.

Nichtdigitale Schlüsselqualifikationen sind Fähigkeiten wie Adaptionsfähigkeit, Kreativität oder Durchhaltevermögen, die laut der Studie in Unternehmen in den kommenden Jahren im Arbeitsleben an Bedeutung zunehmen werden

Folgende Aspekte heben die Experten dabei für Kommunalverwaltungen hervor: Aufgrund von Digitalisierungsprozessen wird es bis 2030 den Publikumsverkehr in der heutigen Form nicht mehr geben. Verwaltungsstudium und die Weiterbildung sollten mehr Informatikkompetenzen in Verbindung mit Verwaltungswissen vermitteln. Die Arbeitsaufgaben werden flexibler werden, während das Personal insgesamt abnimmt. Dieses erfordert eine zunehmende Flexibilität der Beschäftigten. Sie müssen systematisch auf Aufgaben- und Arbeitsplatzwechsel vorbereitet werden. Komplexere Aufgaben und eine veränderte Personalstruktur wird die Bedeutung von Kooperationen mit privaten Dienstleistern erhöhen. Kooperationsmanagement als Kompetenz wird wichtiger. Datenschutz als Querschnittsaufgabe muss alle Digitalisierungsmaßnahmen flankieren und auch dringend in der Breite der Mitarbeiterschaft geschult werden.

Bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht die Erwartung, dass die Verwaltung nach dem One-Stop-Government-Prinzip arbeitet. Die Ansprüche an die Leistungen der Verwaltung steigen. Durch die Digitalisierung ergibt sich die Erfordernis zu mehr interkommunaler Zusammenarbeit und stärkerer Zentralisierung von Verwaltungsleistungen (Normierung der digitalen Angebote). Auf der anderen Seite entsteht Wettbewerb zwischen Kommunen. Die Künstliche Intelligenz kann einfache Fälle bearbeiten und nimmt Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern Entscheidungen ab. Den Beschäftigten bietet sich die Chance, ortsunabhängig zu arbeiten. Bei der Arbeit müssen zunehmend IT-Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen flexibler hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeit sowie in Bezug auf den Aufgabeninhalt arbeiten. Die Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgaben einzuarbeiten, gewinnt an Bedeutung. Beschäftigte sind häufiger damit konfrontiert, Prozesse zu gestalten, das bedarf der Fähigkeit zur Prozessgestaltung. Routinetätigkeiten werden automatisiert, die Beschäftigten sind mit den anspruchsvolleren Tätigkeiten konfrontiert. Dadurch steigt der psychische Druck. Vertiefte Beratungskompetenz aufgrund der Bearbeitung schwieriger Fälle ist vermehrt erforderlich. Ein grundlegendes Verständnis von digitalen Tools, deren Anwendung und Modifikation wird zwingend erforderlich.

Kompetenzen, die für die technischen Veränderungen der Digitalisierung wichtiger werden, sind die sogenannten Digitalkompetenzen. Damit sind laut der Expertinnen und Experten Kompetenzen von zwei Typen gemeint, a) die Digitalspezialisten, die technische Geräte entwickeln, Software programmieren und Systeme pflegen und b) die Digitalgeneralisten, die Kompetenzen für die Anwendung von Programmen und Applikationen benötigen, die Nutzungsanpassungen an Anwendungen vornehmen und die grundlegende Arbeitsweise von Algorithmen begreifen können müssen. Weiter besteht Bedarf für erweiterte Datenkompetenz, das heißt der Umgang mit großen Datenmengen, die Auswertung anhand statistischer Prozeduren und darüber hinaus die qualitative Interpretation von Bedeutungszusammenhängen von Datensätzen. Auch der Datenschutz erfordert generalistische Grundkompetenzen, die zuvor nur Rechtsexperten vorbehalten waren.

Im Hinblick auf die Kompetenzen einer digitalen Verwaltung verzeichnet man zur Zeit eine doppelte Kompetenzlücke.

Zum einen fokussieren aktuelle Kompetenzmodelle für E-Government auf IT-Rollen als die für eine IT-gestützte Verwaltungsmodernisierung zuständigen Spezialisten. Unter der Bezeichnung E-Kompetenzen werden hierbei primär spezielle technikzentrierte Kenntnisse und Fähigkeiten betrachtet, wobei Methoden- und Sozialkompetenzen zur Entwicklung und Einführung technischer Lösungen inkludiert werden. Wenig Berücksichtigung finden allerdings digitale Kompetenzen, die auf Fachseite von Verwaltungsbehörden dringend benötigt werden, um unter Betonung von Innovations-, Kollaborations- und Agilitätsaspekten aktiv am fortwährenden digitalen Wandel teilzuhaben und die Digitalisierung der Verwaltung über alle Ebenen und in der gesamten Breite voranzutreiben.

Zur Schließung dieser Lücke schlagen die Autoren dieses Kapitels ein erweitertes Kompetenzmodell für die digitale Verwaltung vor, welches sich als Weiterentwicklung bisheriger E-Government-Kompetenzmodelle unter Integration spezifischer Digitalisierungsaspekte versteht.

Zum anderen lässt sich in den Ergebnissen der Stellenanzeigenanalyse erkennen, dass diese digitalen Kompetenzen in aktuellen Stellenanzeigen für fachliches Verwaltungspersonal mit einer relativen Häufigkeit von unter einem Prozent so gut wie gar nicht nachgefragt werden.

Dies könnte im besten Fall mit der Verwendung ungeeigneter Fachbegriffe bei der Datenanalyse begründet sein, nach anderer Lesart aber auch darauf hindeuten, dass bei der Personalgewinnung für die öffentliche Verwaltung digitalen Kompetenzen wenig oder keine Relevanz für die Durchführung fachlicher Verwaltungsaufgaben beigemessen werden.

Wie schaut es denn mit dem Open-Source-Ansatz aus, um an digitale Expertisen zu gelangen? Oder via Open Government?

Anwendungsfeld von KI bei Gerichtsurteilen:

Wie bekommt man es hin, ohne Data Science-Fachexpertise mit großen Datenbeständen zu arbeiten? Diese Frage stellte Stefan Mück (IBM) bei einem Interview im Cebit-Livestudio in Hannover. 

Für den juristischen Sektor geht es um nichts geringeres als um die Demokratisierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz. Man könnte auch von Waffengleichheit in Rechtskonflikten sprechen, wenn beispielsweise Kleinunternehmer gegen Konzerne und ihre gigantischen Kanzleien antreten. Rechtsanwalt Michael Friedmann verweist auf den Erfolg seiner Plattform frag-einen-anwalt.de

Flatrate für Rechtsfragen mit Watson kombiniert  

Mit einer Flatrate von 80 Euro im Monat können die Nutzer so viele Rechtsfragen stellen, wie sie wollen. Damit das funktioniert, braucht man Künstliche Intelligenz. „Wir müssen die Anwälte, die bei unserem Dienst mitmachen, dabei unterstützen, Fragen möglichst präzise und schnell zu beantworten. Und hier kommt IBM Watson ins Spiel. Das System schlägt den Anwälten Antworten vor und führt so zu einer Zeiteinsparung von 50 Prozent.“ Der Umgang mit größeren Datenmengen sei wichtig für eine Verbesserung der Rechtsberatung, betont Dirk Hartung, Executive Director Legal Technology bei der Bucerius Law School. Beispielsweise im Mietrecht, wo es sehr unterschiedliche Konstellationen gibt und ein Zugriff auf möglichst viele Fakten sinnvoll ist. Problem: 

99 Prozent der Urteile landen nicht in digitalen Formaten 

„So einfach ist es nicht, an die Gerichtsurteile zu kommen“, moniert Hartung. Im Zivilrecht seien es 1,5 Millionen Urteile im Jahr. Selbst die größten kommerziellen Datenbank-Anbieter erfassen das nicht. „99 Prozent der Urteile finden ihren Weg nicht in digitale Formate, sondern werden nur von Anwälten oder Gerichten im Einzelfall abgerufen.“ 

Die Gerichte haben das Problem, dass sie das überwiegend mit menschliche Arbeitskraft bewältigen müssen. Größte Hürde: Die händische Entfernung der personenbezogenen Daten. „Das ist kein triviales Problem. Technologien zur Pseudonymisierung sind da und es gibt auch ausgefeilte kryptografische Verfahren. Allerdings muss der Kontext dann immer noch ersichtlich sein, um hinterher sinnvolle statistische Auswertungen zu ermöglichen“, sagt Mück. 

Unfassbare Barriere: Richter sind bislang nicht verpflichtet, Urteile, die sie bekanntermaßen „Im Namen des Volkes“ fällen, zu veröffentlichen. Ab 2022 soll sich das ändern und Gerichte müssen dann alle Urteile strukturiert zur Verfügung stellen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hier sei auch Überzeugungsarbeit entscheidend, betont Hartung: „Für Richter ist es doch gut, dass die Arbeit, die in Urteile reingesteckt wurde, auch öffentlich wird. Gleichzeitig macht es die Recherche deutlich einfacher. Heute führt schon der Wechsel eines OLG-Bezirks zu Defiziten beim Wissen über das, was Kollegen entschieden haben.“

Welche Gerichtsentscheidungen wurden erfolgreich angefochten 

Bei Urteilen des BGH ist das einfach, denn dort werden alle Urteile veröffentlicht. 50.000 Urteile hat das Forschungsteam von Hartung bearbeitet. 

Aus dem riesigen Datenbestand, sucht sich Watson die passenden Antworten auf Fragen aus und beginnt dabei selbstständig Dinge und Zusammenhänge zu verstehen, die man ihm vorher nicht gezielt antrainiert hat. Jura- und Informatikstudierende haben innerhalb von drei Wochen gemeinsam mit dem Watson Knowledge Studio und dem Sprachtool ein Lawnet Tool entwickelt, das Gerichtsentscheidungen nach Aktenzeichen, Normen und Verweisen durchsucht und den Erfolg und Nichterfolg von Revisionen nachverfolgt. Mit Law Stats wurden Statistiken entwickelt, welche Landgerichtsentscheidungen erfolgreich oder nicht erfolgreich mit der Revision angefochten werden konnten. „Juristen wollen genau nachvollziehen, warum eine Revision erfolgreich war oder nicht. So hat beispielsweise die Konstellation von Personen am BGH Einfluss auf den Erfolg von Revisionen. Zudem können wir sehen, dass in bestimmten Rechtsgebieten Revisionen nicht erfolgreich sind. Dazu zählt beispielsweise das Strafrecht“, weiß Hartung. 

Weitere interessante Aspekte: Welche Normen führen besonders häufig zu Rechtsstreitigkeiten bis zum BGH? Oder welche Entscheidungen sind einflussreich und werden häufig zitiert? 

Welche Kanzlei macht die beste PR und beeinflusst Richter und Staatsanwälte? 

Oder welche Kanzleien glänzen mit Erfolgen vor Gericht? Man könnte auch systematisch unter die Lupe nehmen, welche Wirkung Medienberichte auf Richter und Staatsanwälte haben? Das haben die PR-Agentur Consilium und die Universität Mainz in einer Umfrage untersucht. 

„Über 20 Prozent der Richter und mehr als 30 Prozent der Staatsanwälte äußerten, dass Medien zumindest gelegentlich ‚einen Einfluss auf das Urteil hatten, weil sie das Verhalten von Opfern, Tätern oder Zeugen veränderten‘. Sie hatten vor allem beobachtet, dass Zeugen „von Medienberichten eingeschüchtert wurden’. Wenn das geschieht, können Richter und Staatsanwälte ein verzerrtes Bild von der Wirklichkeit erhalten. Damit wird die Verfahrensmäßigkeit des Strafverfahrens infrage gestellt, das ja inneren Regeln folgen soll und nicht äußeren Einflüssen“, betont Professor Hans Mathias Kepplinger im prmagazin-Interview. 

Zu den spannendsten Ergebnisse der Studie zählt der Befund, dass Richter und Staatsanwälte über „ihre“ Verfahren viel mehr Beiträge lesen als über andere Prozesse – obwohl mehr als die Hälfte sagt, dass sie von Medien kritisiert wurden.Dabei widerspricht das der Forschung zur sogenannten kognitiven Dissonanz. 90 Prozent der Kognitionsforscher und Psychologen gehen davon aus, dass Menschen negative Informationen über sich selbst meiden. Meine Erfahrung aus den Medienwirkungsstudien – und das gilt auch für Richter und Staatsanwälte – ist eine andere: Die Leute, die öffentlich angegriffen werden, sind geradezu süchtig nach diesen Informationen“, erläutert Kepplinger. 

All das könnte man in einer juristischen Matching-Maschine perfekt durchleuchten. „Man muss den Zugang zum Recht demokratisieren und das juristische Wissen für alle und nicht nur für Großkanzleien verfügbar machen“, fordert Friedmann.

Und Hartung betont: „Wir haben die Werkzeuge aber nicht genügend Daten.“ Hier sehe ich ein lohnendes Aktionsfeld für die Open-Government-Bewegung. 

Agilität der öffentlichen Verwaltung: Was sagt #ChatGPT? @r_c_wesel @Ruhrnalist

Ein paar Fragen an ChatGPT zur Vorbereitung meines Autorengesprächs mit Professor Richenhagen am Mittwoch, um 12 Uhr.

Digitaler Staat: Wie weit ist Deutschland? (Das Handelsblatt berichtet ja von merkwürdigen Maßnahmen im Onlinezugangsgesetz – also in einem neuen Gesetzentwurf).

Deutschland hat in den letzten Jahren einige Schritte unternommen, um einen digitalen Staat aufzubauen. Es gibt bereits eine Reihe von digitalen Angeboten und Diensten, die die Verwaltungsarbeit erleichtern und die Interaktion zwischen Bürgern und Behörden verbessern. Beispiele hierfür sind die elektronische Steuererklärung, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und die digitale Signatur.

Allerdings gibt es auch in Deutschland noch Herausforderungen beim Aufbau eines digitalen Staates. Einige dieser Herausforderungen sind:

  • Digitalisierung von Verwaltungsprozessen: Es gibt noch viele Verwaltungsprozesse, die nicht vollständig digitalisiert sind. Dies erschwert die Interaktion zwischen Bürgern und Behörden und kann zu Verzögerungen führen.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Ein digitaler Staat erfordert eine sichere Speicherung und Verarbeitung von Daten. In Deutschland gibt es bereits umfangreiche Regelungen zum Datenschutz, aber es gibt weiterhin Herausforderungen bei der Sicherung von Daten.
  • Breitband- und Mobilfunkversorgung: Ein digitaler Staat erfordert eine gute Breitband- und Mobilfunkversorgung. In Deutschland gibt es lokale Unterschiede bei der Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten.
  • Digitale Kompetenzen: Ein digitaler Staat erfordert auch, dass die Bürger über ausreichende digitale Kompetenzen verfügen, um die digitalen Angebote und Dienste nutzen zu können. In Deutschland gibt es hier noch Nachholbedarf, insbesondere bei älteren Menschen oder Menschen mit geringerem Bildungsniveau.

In Deutschland gibt es also sowohl Fortschritte als auch Herausforderungen beim Aufbau eines digitalen Staates. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, Datenschutz und Datensicherheit, Breitband- und Mobilfunkversorgung sowie digitale Kompetenzen weiter voranzutreiben.

gunnareriksohn@gmail.com

Wie weit ist man mit der E-Akte?

Die E-Akte, auch bekannt als elektronische Akte, ist ein Projekt, das die Verwaltung von Dokumenten und Akten in der öffentlichen Verwaltung digitalisiert. In Deutschland wurde das Projekt der E-Akte bereits vor einigen Jahren gestartet und es gibt bereits einige Erfolge bei der Umsetzung. Einige Beispiele für den Fortschritt bei der E-Akte in Deutschland sind:

  • Einige Bundesministerien haben bereits erfolgreich die E-Akte eingeführt und nutzen sie für die Verwaltung ihrer Dokumente und Akten.
  • Es gibt auch einige Länder und Kommunen in Deutschland, die bereits erfolgreich die E-Akte eingeführt haben.
  • Es gibt auch einige Pilotprojekte, die darauf abzielen, die E-Akte in der Justiz einzuführen.

Allerdings gibt es auch noch Herausforderungen bei der Einführung der E-Akte in Deutschland. Einige dieser Herausforderungen sind:

  • Interoperabilität: Eine der größten Herausforderungen bei der Einführung der E-Akte ist die Interoperabilität, das heißt, dass die verschiedenen Systeme der öffentlichen Verwaltung miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Eine weitere Herausforderung bei der E-Akte ist die sichere Speicherung und Verarbeitung von Daten, insbesondere sensibler Daten.
  • Kosten: Eine weitere Herausforderung bei der E-Akte ist die Finanzierung des Projekts, insbesondere für kleinere Kommunen und Länder, die über begrenzte Mittel verfügen.
  • Digitale Kompetenzen: Eine weitere Herausforderung bei der E-Akte ist die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal, das die E-Akte einführt und betreibt und die notwendigen digitalen Kompetenzen besitzt.

Insgesamt kann man sagen, dass Deutschland Fortschritte bei der Einführung der E-Akte gemacht hat, aber es gibt immer noch Herausforderungen bei der Interoperabilität, Datenschutz, Kosten und digitalen Kompetenzen, die es zu überwinden gilt.

gunnareriksohn@gmail.com

Wie steht es mit der Agilität der öffentlichen Verwaltung?

Die Agilität der öffentlichen Verwaltung bezieht sich auf die Fähigkeit der Verwaltung, schnell und flexibel auf Veränderungen in der Umwelt zu reagieren und Prozesse und Verfahren anzupassen. In Deutschland hat die öffentliche Verwaltung in den letzten Jahren einige Schritte unternommen, um agiler zu werden, aber es gibt immer noch Herausforderungen bei der Agilität.

Einige Schritte, die die öffentliche Verwaltung in Deutschland unternommen hat, um agiler zu werden, sind:

  • Einführung von Projektmanagement-Methoden: Einige Behörden haben begonnen, Projektmanagement-Methoden wie Scrum und Kanban einzuführen, um Prozesse und Verfahren flexibler zu gestalten.
  • Einführung von E-Government-Systemen: E-Government-Systeme ermöglichen es Bürgern, online mit der Verwaltung zu interagieren und erleichtern die Verwaltung von Verwaltungsprozessen.
  • Einführung von Datenanalyse-Tools: Einige Behörden haben begonnen, Datenanalyse-Tools einzuführen, um die Verwaltung von Daten zu verbessern und Entscheidungen datengetrieben zu treffen.

Allerdings gibt es auch Herausforderungen bei der Agilität der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Einige dieser Herausforderungen sind:

  • Kulturelle Herausforderungen: Die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist oft durch starre Hierarchien und Regulierungen geprägt, die die Agilität behindern können.
  • Finanzielle Herausforderungen: Einige Behörden haben begrenzte Mittel, um in neue Technologien und Prozesse zu investieren.
  • Gesetzliche Herausforderungen: Einige Gesetze und Regulierungen können die Agilität der öffentlichen Verwaltung einschränken, indem sie den Austausch von Daten und die Interaktion mit Bürgern erschweren.
  • Einige Behörden haben Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal mit den notwendigen digitalen Kompetenzen zu finden und zu halten.

Soweit ChatGPT. Ich habe natürlich das Buch gelesen, um mich auf das Autorengespräch vorzubereiten. Man hört, sieht und streamt sich am Mittwoch um 12 Uhr:

Siehe auch:

Prekäre Klickarbeit hinter den Kulissen von ChatGPT

Passt zum Beitrag von Kai Rüsberg: CHATGPT IM HOCHSCHULKONTEXT – EINE KOMMENTIERTE LINKSAMMLUNG

Impulse für Gründungen im Lokaljournalismus, die wahren Ursprünge des #Metaverse, Bots für Videonews, Plattform für mediales Community-Management, Software für Live-Kommunikation – Live-Sessions auf dem #MediaCampNRW @Ruhrnalist @C_Q_

Hier die Sessions, die live übertragen wurden:

Ausfuhrverbot für #Plastik

Mehr als 32 Millionen Tonnen Abfall hat die Europäische Union zuletzt jährlich in Drittstaaten exportiert. Das berichtet die FAZ: „Insbesondere die Ausfuhr von Plastikmüll in Länder wie Malaysia oder die Türkei führt so zu Umweltproblemen und der Vermüllung der Weltmeere, kritisieren Umweltschützer. Das EU-Parlament will deshalb nun zumindest die Ausfuhr von Plastikmüll verbieten.“

Die Europaabgeordneten sprachen sich dafür aus, die Ausfuhr in alle Staaten, die nicht zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehören, sprich nach Afrika und in große Teile Südamerikas sowie Asiens, sofort zu untersagen.

„Für die OECD-Staaten soll das Ausfuhrverbot nach einer Übergangsfrist von vier Jahren in Kraft treten. Das Europaparlament verschärfte damit einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission vom November 2021 für die Ausfuhr von Müll. Die Kommission hatte sich dafür starkgemacht, dass Nicht-OECD-Staaten künftig einen Antrag stellen müssen, bevor die EU die Ausfuhr in diese Länder erlaubt. Dazu sollten sie belegen, dass der Müll umweltgerecht entsorgt oder wiederverwertet wird. Darüber hinaus wollte sie auch die Ausfuhr in OECD-Länder stärker überwachen und im Zweifelsfall verbieten. Auf ein generelles Exportverbot für die als besonders problematisch geltenden Plastikabfälle hatte die Kommission aber verzichtet“, so die FAZ.

Es gibt also einen erheblichen Nachholbedarf, Altplastik als Ersatz für Neuware zu nutzen oder gar die Wiederverwendung zu verbessern. Ein gangbarer Weg wäre die Ausweitung des Pflichtpfandes und eine Vollautomatisierung bei der Sortierung.

Wir diskutierten in einem Roundtable in Bonn über die Rechtsverordnung der EU-Kommission zur Reduktion des Verpackungsmülls mit: Sascha Schuh (Ascon), Stefan Scheibel (Multivac), Thomas Morgenstern (Tomra), Heino Claussen (R-Cycle), Moderation: Gunnar Sohn. Technik, Regie: Constantin Sohn.

Die EU-Kommission will die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch eine Verordnung ersetzen. Anders als Richtlinien sind Verordnungen nach Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Die bisherige Gesetzgebung habe ihre allgemeinen Umwelt- und Binnenmarktziele nicht erreicht. Als Beispiele für Bereiche, in denen Harmonisierung erforderlich ist, nennt der Entwurf Nachhaltigkeitsanforderungen für Verpackungen, Kriterien für die „Öko-Modulierung“ der Beiträge zu Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung und Kennzeichnungsvorschriften: „Wir schaffen eine völlig neue Wirtschaft, eine Mehrwegwirtschaft“, sagt EU-Kommissionsvize Frans Timmermans. 1. Ziel für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf um 19 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangswert, was einer Verringerung um 5 Prozent gegenüber den Werten von 2018 entspricht. 2. EU-weite verbindliche Ziele für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen, wo die Wiederverwendung am wirksamsten ist. 3. Die schrittweise Abschaffung unnötiger oder vermeidbarer Verpackungen.

Hier die komplette Aufzeichnung der Expertenrunde in Bonn:

@franziskript: Um als Marke in Social Media sichtbar zu sein, braucht es Bewegtbild

Der Januar ist noch nicht vorbei, da kann man also noch Prognosen für 2023 machen. In ihrem Newsletter hat Franziska Bluhm neun Punkte aufgeführt. Zwei Punkte finde ich besonders wichtig:

6. Quo vadis Social Media? Von der Diskussion um Twitter profitiert 2023 vor allem Linkedin. Ich glaube auch, dass Facebook allem Unken zum Trotz relevant bleiben wird. Und viele Medien- und Kommunikationsschaffende werden sich mit Tiktok beschäftigen müssen. 

7. Weiterer Shift zu Video. Aus Punkt 6 folgt auch Punkt 7: Um als Marke in Social Media sichtbar zu sein, braucht es Bewegtbild. 

Sohn@Sohn sehen es ähnlich. Klar. Hier liegt ja auch der Schwerpunkt unserer Aktivitäten – also die Ausrichtung der Agentur für Kommunikation & Politik. Genauer: Sohn@Sohn und das Schweizer Taschenmesser der Live-Kommunikation: Remote, hybrid, im Reportagestil, schnell und präzise (durch Constantin Sohn, dem Meister der Regie), antizipierend, orientiert am Agenda Setting. Uns gelingt es häufig, gute Statements in Interviews heraus zu kitzeln, die Atmosphäre des Live-Geschehens einzufangen und die Basis zu leisten für gelungene Formate: Für staatliche Organisationen, Wissenschaft, Verbände, Initiativen, Unternehmen, Autoren, Beraterinnen und Berater, Literatur und dergleichen mehr. Kleine Werbe-Einblendung.

Constantin sagte vor ein paar Tagen, dass unsere Stärken bei Kongressen, Konferenzen, Fachmessen, Festivals und dergleichen darin liegt, aus dem Nichts etwas zu erschaffen. Also die Improvisation wie beim Jazz. Da wären wir dann wieder bei den chinesischen Strategemen. Dazu erscheint demnächst ein kleines Büchlein. Noch etwas Geduld.

Prognose von Klaus Eck: Mastodon ist keine Alternative zu Twitter. Sehe ich ähnlich. Ich unterstütze auch seine folgende Aussage: Blogs und Newsletter sind eine gute Alternative zu Networks

„Wie abhängig sind wir als Unternehmen, Personal Brand oder Corporate Influencer von LinkedIn, Twitter, Xing, TikTok oder Instagram? Solange ein digitaler Ort im eigenen Content-Marketing funktioniert, ist alles wunderbar. Aber wirklich unabhängig sind wir eher mit einem eigenen Blog, einer Website oder einem Newsletter.“

Deshalb gibt es ja auch weiterhin ichsagmal.com als Zentrum meiner Kommunikation. Aktuell mit über 23.000 Abonnenten – Tendenz weiterhin steigend. Twitter und Co. waren und sind für mich nur Satelliten.

Die Themen bleiben bunt, spannend und fordern uns immer wieder neu heraus. Man hört, sieht und streamt sich 2023:

Erste Projekte in diesem Jahr:

#GreenDeal der EU bei Verpackungen: Der Müllberg soll sinken – #Notizzettel für den Roundtable in Bonn @VSinkevicius @TimmermansEU @vonderleyen @MULTIVACGroup

Strategien gegen den steigenden Verpackungsmüll: Werden wir eine Mehrweg-Ökonomie mit der neuen Verpackungsverordnung der EU-Kommission?

Die Europäische Kommission hat Ende 2022 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des EU-Verpackungsrechts vorgelegt. Er wird die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD) durch eine Verordnung ersetzen, um eine einheitliche Umsetzung zu erreichen und den Binnenmarkt zu stärken. Der Vorschlag geht zur Verabschiedung im Mitentscheidungsverfahren an das Europäische Parlament und den Rat. Dabei können Änderungen vorgenommen werden, falls beide Organe sie unterstützen werden. Die EU-Kommission verfolgt drei Ziele: die Vermeidung von Verpackungsabfall, den Aufbau hochwertiger Recyclingkreisläufe und die Schaffung eines gut funktionierenden Marktes für Sekundärrohstoffe durch Mindest-Rezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen.

Mit dieser Initiative sollen drei miteinander verknüpfte Problemgruppen angegangen werden: 

  1. das wachsende Aufkommen von Verpackungsabfällen in Verbindung mit einer Zunahme von Einwegverpackungen, einem hohen Anteil an vermeidbaren Verpackungen und einem größeren Anteil von Kunststoffen am Verpackungsmix.  
  2. Hindernisse für die Kreislauffähigkeit von Verpackungen, insbesondere die zunehmende Verwendung von Verpackungsdesign-Merkmalen, die das Recycling behindern, und die verwirrende Kennzeichnung von Verpackungen für die Sortierung durch den Verbraucher. Außerdem verhindern fragmentierte Märkte eine kosteneffiziente Abfallbewirtschaftung in einem Binnenmarkt. 
  3. das Downcycling und die geringe Verwendung von recycelten Inhalten in Verpackungen, was die Fähigkeit der EU einschränkt, die Verwendung von Neumaterialien in neuen Verpackungen zu reduzieren. Zu den Ursachen für diese Probleme gehören regulatorische Versäumnisse der PPWD, die auf eine Mischung aus mangelhafter Umsetzung und Durchsetzung zurückzuführen sind, die nicht auf dem neuesten Stand der Marktentwicklungen sind und den nationalen Behörden nicht genügend Klarheit über eine richtlinienkonforme Umsetzung bieten. Außerdem konzentrierte sich die Überarbeitung von 2018 nur auf die Recyclingziele und ließ die anderen Herausforderungen des Abfallsektors außer Acht.

EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius betonen, dass der Verordnungsvorschlag ein verbindliches Ziel für die Abfallvermeidung einführt. Der Entwurf fordert eine Reduzierung der jährlichen Pro-Kopf-Menge an Verpackungsabfall um fünf Prozent bis 2030, um zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040. Die Vergleichsbasis ist dabei das Jahr 2018. Diese Zielsetzungen sind nach Aussage Sinkevičius‘ notwendig, weil in den vergangenen Jahren die Menge an Verpackungsabfällen stärker gewachsen ist als das Recycling. Das Aufkommen hat den Angaben der Kommission zufolge in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 20 Prozent zugenommen und erreichte 2020 in den 27 EU-Staaten 79,3 MillionenTonnen, was einer Durchschnittsmenge von 177 kg pro Person entsprach.

Bis 2030 wird ein Anstieg um weitere 19 Prozent erwartet, falls keine Maßnahmen ergriffen werden. Für Plastik wird sogar ein Zuwachs von 43 Prozent prognostiziert.

Sinkevičius wies auch darauf hin, dass 2020 nur rund 65 Prozent der Verpackungsabfälle recycelt worden seien. Sowohl er als auch Timmermans merkten an, dass es nicht möglich sei, sich aus einem wachsendem Abfallstrom „herauszurecyceln“.

Die Mindestquoten für das Recycling, die in der aktuellen Verpackungsrichtlinie für den Zeitraum bis 2030 festgelegt sind, werden in dem Verordnungsvorschlag nicht geändert. Die Kommission wird jedoch beauftragt zu überprüfen, ob die Quoten erhöht oder neue Vorgaben festgelegt werden sollen. Gegebenenfalls soll sie spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen entsprechenden Änderungsvorschlag vorlegen.

Damit die Vermeidungsziele erreicht werden können, setzt der Verordnungsvorschlag auf die Nachfüllung von Behältern und auf verbindliche Quoten für die Nutzung von Mehrwegverpackungen in bestimmten Anwendungsbereichen. Deren Anteil sei in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen, berichtet die Kommission. Für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von maximal 100 Quadratmetern ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Timmermans, dass es das Wesen von Entwürfen sei, noch nicht fertig zu sein, und hob hervor, dass überhaupt Zielsetzungen für die Wiederverwendung eingeführt würden: „Wir schaffen eine völlig neue Wirtschaft, eine Mehrwegwirtschaft“, so Timmermans. Er unterstrich den positiven Beschäftigungseffekt der Mehrwegziele. Laut der Folgenabschätzung für den Vorschlag werden sie rund 600.000 neue Arbeitsplätze schaffen.

Die Treibhausgasemissionen würden durch die Gesamtheit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen den Angaben zufolge um 43 Millionen Tonnen gesenkt und der Wasserverbrauch um 1,1 Millionen Kubikmeter verringert. 

Der Vorschlag der Kommission fordert eine Optimierung bei der Verpackungsgestaltung – also eine Reduktion von Gewicht und Volumen. Um Überverpackung zu verhindern, sieht der Verordnungsvorschlag vor, dass Sammelverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den Online- und Versandhandel maximal 40 Prozent Leerraum aufweisen dürfen.

Die Rechtsverordnung sieht zudem eine Pfandpflicht für die Mitgliedstaaten zur Schaffung von Pfandsystemen für Einweg-Getränkeverpackungen ab Jahresbeginn 2029 vor. Betroffen sind Plastikflaschen und Metallbehälter mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu drei Litern. 

Die Pfandpflicht gilt nicht für Wein, aromatisierte Weinprodukte, Spirituosen sowie Milch und Milchprodukte. Eine Ausnahmeregelung ist für Mitgliedstaaten vorgesehen, die 2026 und 2027 mehr als 90 Prozent der jeweiligen Verpackungsformate getrennt sammeln. Sie erlischt jedoch, falls die Sammelquote in drei aufeinanderfolgenden Jahren unter 90 Prozent fällt.

Der Vorschlag fordert außerdem von den Mitgliedstaaten, sich zu „bemühen“, für Einweg-Glasflaschen, Getränkekartons und für wiederverwendbare Verpackungen Pfand- und Rücknahmesysteme einzuführen.

Sie sollen außerdem sicherstellen, dass für Endverbraucher die Rückgabe von Mehrwegverpackungen ebenso bequem ist wie die von gleichartigen bepfandeten Einwegverpackungen. In Deutschland hat das Pflichtpfand für Einweg zu einer Abschschwächung der Mehrwegquote auf unter 50 Prozent beigetragen. Gastronomen sind in Deutschland seit Anfang 2023 verpflichtet, auch Mehrwegschüsseln und -becher anzubieten. 

Eine „Mehrwegangebotspflicht“ – reicht das?

Die Analyse der EU-Kommission:

Die spezifischen Ziele zur Erreichung dieses allgemeinen Ziels sind:  1. Verringerung der Erzeugung von Verpackungsabfällen 2. Förderung einer kosteneffizienten Kreislaufwirtschaft für Verpackungen 3. Förderung der Verwendung von recyceltem Inhalt in Verpackungen WELCHE POLITISCHEN MÖGLICHKEITEN sind verfügbar? Nach dem Screening der potenziellen Maßnahmen wurde eine Reihe unterschiedlicher, komplexer und oft miteinander verbundener Maßnahmen zu drei politischen Optionen zusammengefasst: -Option 1 umfasst die Maßnahmen im Zusammenhang mit einer besseren Normung und klareren grundlegenden Anforderungen. Diese Maßnahmen sind in der Regel die Voraussetzung für Maßnahmen in anderen Gruppen. – Option 2 enthält verbindliche Zielvorgaben für die Abfallverringerung, die Wiederverwendung und den Anteil an stofflich verwerteten Materialien in Kunststoffverpackungen, Anforderungen zur Gewährleistung der vollständigen Recyclingfähigkeit bis 2030 und harmonisierte Produktvorschriften. Option 3 enthält höhere verbindliche Ziele und zusätzliche Produktanforderungen. Auf der Grundlage der Bewertung der in den Optionen kombinierten Maßnahmen ist die bevorzugte Option insgesamt die Option 2 in Form einer Verordnung. Sie enthält die Maßnahmen der Option 1, die die Erreichung der verbindlichen Ziele und strengeren Anforderungen in einem ausgewogenen Ansatz unterstützen oder sogar voraussetzen, und fördert so die Erreichung der Ziele und die Kosteneffizienz. Die wichtigsten Maßnahmen im Interventionsbereich „Vermeidung und Wiederverwendung“ sind: 1. ein Ziel für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf um 19 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangswert, was einer Verringerung um 5 Prozent gegenüber den Werten von 2018 entspricht, 2. EU-weite verbindliche Ziele für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen, wo die Wiederverwendung am wirksamsten ist, und 3. die schrittweise Abschaffung unnötiger oder vermeidbarer Verpackungen.  Ein wichtiger Punkt ist die Komplementarität und Kohärenz der Maßnahmen. Die Festlegung verbindlicher Zielvorgaben für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf auf der Ebene der Mitgliedstaaten ist eine Chapeau-Maßnahme im Interventionsbereich der Vermeidung und Wiederverwendung, zu der mehrere Maßnahmen beitragen: Während die harmonisierten Maßnahmen der EU zu fast 60 Prozent der erforderlichen Abfallverringerung beitragen sollen, müssen die Mitgliedstaaten den Rest mit nationalen, binnenmarktkonformen Maßnahmen sicherstellen.  Die wichtigste Maßnahme in Bezug auf die Recyclingfähigkeit ist die Festlegung von Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung, die durch ein Verfahren zur Bewertung der Recyclingfähigkeit ergänzt werden. 

Was die Kompostierbarkeit betrifft, so wurden aus einer größeren Gruppe von Verpackungen, die für die Kompostierung in Frage kommen, vier Kunststoffverpackungen ausgewählt, die kompostierbar sein müssen. Alle anderen Kunststoffverpackungen müssen chemisch oder mechanisch recycelbar sein, damit sie recycelt werden können. Ein weiterer Bestandteil des Pakets sind ehrgeizige Zielvorgaben für den Anteil an recycelten Kunststoffverpackungen.

Die wichtigsten der verschiedenen Maßnahmen sind die Einrichtung obligatorischer Pfandsysteme für bestimmte Verpackungsarten, einschließlich Mindestanforderungen für alle Pfandsysteme, sowie eine harmonisierte Kennzeichnung von Produkten und Abfallbehältern, um den Verbrauchern das Sortieren zu erleichtern. 

Die Analyse ergab, dass die Maßnahmen der Option 1 allein nicht ausreichen, um das Verpackungsaufkommen zu verringern, d. h. die Verpackungsabfälle würden bis 2030 um weitere 17 Prozent zunehmen. Darüber hinaus würden sich die Recyclingquoten nicht erhöhen, und auch das hochwertige Recycling und die Ressourceneffizienz würden nicht verbessert. Schließlich würden die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2018 weiter ansteigen. Auf der anderen Seite ist das gesamte Maßnahmenpaket der Option 3 alternativ oder zusätzlich zu den Maßnahmen der Option 2 wesentlich schwieriger umzusetzen, könnte die wirtschaftliche Lebensfähigkeit gefährden und würde einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand verursachen. Umgekehrt sind die zusätzlichen Umweltvorteile weniger bedeutend. Es wurde jedoch eine sorgfältige Einzelfallprüfung der Kernmaßnahmen vorgenommen, um Elemente außerhalb der Maßnahmen der Option 2 aufzuspüren, um gegebenenfalls das Subsidiaritätsprinzip besser zu respektieren, die einschlägigen Standpunkte der Interessengruppen zu berücksichtigen und die Durchführbarkeit zu verbessern. Daher ist das bevorzugte Maßnahmenpaket eher die „Option 2+“ als die reine Option 2. 

Welchen Rat geben die Roundtable-Experten an die EU-Kommission? 

Erste Rückmeldungen:

Heino Claussen von R-Cycle: Für mich ergeben sich aus dem Vorschlag der EU-Kommission (aber auch aus den anderen, korrespondierenden Gesetzen, wie dem deutschen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen)  die folgenden zentralen Fragen:

  • Erwarten die Stakeholder der Branche, dass von den Vorschlägen/Gesetzen die gewünschte Steuerungswirkung ausgeht und gibt es deren Sicht Vorschläge zur Verbesserung?
  • Welche Randbedingungen müssen erfüllt sein, damit sich tatsächlich eine Kreislaufwirtschaft bzw. eine Mehrweg-Ökonomie (die tatsächlich auf ökonomischen Mechanismen beruht) ausbilden kann.
  • Welchen Einfluss hat bzw. welche Veränderungen bedeutet die Entwicklung einer solchen Mehrweg-Ökonomie für die bestehenden Stakeholder und Akteure?

Weitere Fragen auch gerne während der Liveübertragung ab 16:15 Uhr:

„Die Phantasie, dass wir Roboter herstellen, die wie Menschen aussehen und handeln ist einfach madness“: Ein Text zum 100. Geburtstag von Joseph Weizenbaum

Eine merkwürdige Koinzidenz, dass seit wenigen Wochen ChatGPT die Medien und die Menschen so elektrisiert, da sich ein Geburtstag zum hundertsten Mal jährt, der damit in Verbindung gebracht werden kann, schreibt Chris Kaiser am 8. Januar 2023. An diesem Tag wäre Joseph Weizenbaum 100 Jahre alt geworden. Eine gute Gelegenheit, auf einen Text zu verweisen, den ich 2007 verfasste. Damals war es mir gelungen, Weizenbaum für ein Podiumsgespräch in Berlin zu gewinnen. Hier der Artikel, der vor 15 Jahren erschien:

Ein Dialog zwischen Mensch und Auto könnte in nicht allzu ferner Zukunft so aussehen: „Ich möchte ins Büro fahren!“ – „Gerne“, antwortet eine Computerstimme, „im Tank sind nur noch drei Liter Benzin. Die nächste Tankstelle ist fünf Kilometer entfernt. Möchten Sie auf dem Weg ins Büro dort anhalten?“ Das Auto berechnet die Route ins Büro und sagt rechtzeitig Bescheid, wenn die Tankstelle kommt. Maschinen oder Computersysteme, die scheinbar wie ein Mensch sprechen, agieren und reagieren, sind Forschungsergebnisse der „Künstlichen Intelligenz“ (KI): Die Wissenschaft verspricht Kühlschränke, die selbstständig Lebensmittel nachbestellen, staubsaugende Roboter, virtuelle Assistenten in Bibliotheken, Krankenhäusern und anderen personalintensiven Dienstleistungen sowie Computersysteme, mit denen jeder ganz normal reden kann. Vertreter der so genannten ‚harten KI’ prognostizieren sogar eine kommende Generation von Robotern, die denken, lernen und fühlen kann. Derart intelligente Systeme werden sehr viel leistungsfähiger als Menschen sein und sie daher überflüssig machen, behauptet Hans Moravec. Der Professor für Robotik an der Carnegie Mellon University im amerikanischen Pittsburgh glaubt an ein postbiologisches Zeitalter, in dem Roboter die Menschen ersetzen werden. 

Künstliche Intelligenz  – ist sie also Segen oder Fluch für die Menschheit und wo liegen die Grenzen der Forschung? „Sie ist eindeutig ein Segen“, so Wolfgang Wahlster, Direktor des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI). Seine These: Intelligente Systeme werden den Menschen das Leben erleichtern. Auf dem Fachkongress Call Center World in Berlin diskutierten Wahlster, der Computerwissenschaftler Joseph Weizenbaum sowie Gastgeber Lupo Pape, Geschäftsführer des Berliner Unternehmens SemanticEdge, über das Für und Wider Künstlicher Intelligenz: „Wir untersuchen konkrete anwendungsorientierte Fragestellungen, um mit menschenfreundlichen Dienstleistungen den Alltag zu unterstützen“, so Wahlster. Vor allem in der in der Entwicklung von semantischen Technologien, von Computersystemen, die die natürliche gesprochene Sprache ‚verstehen’, sei das DFKI führend „Das ist eine der größten Herausforderungen für die Informatik in den kommenden Jahren“, betonte Wahlster. Nicht die Interaktion über komplizierte Kunstsprachen mit Tastatur und Maus, sondern die alltägliche Sprache und Gestik sollten Computer und Roboter künftig steuern. In Japan spreche man bereits vom One-Button-Computer, „ein und aus, alles andere geschieht über Sprache, Mimik und Gestik“, erläuterte der Direktor des DFKI. Autos sind ein weiteres spannendes Einsatzfeld semantischer Spracherkennung. 

Hier setzte auch Lupo Pape an. „Softwaresysteme müssen intelligenter werden, damit sie besser verstehen, was der Mensch von ihnen will und damit sie sich umgekehrt dem Menschen einfacher verständlich machen“, forderte Pape am Beispiel der Sprachdialogsysteme. Um all das zu ermöglichen, arbeiten Sprachwissenschaftler, Psychologen und Informatiker ständig an neuen Sprachdialogen. Die Erkennung gesprochener Sprache im Kontext der Anwendung und ein intelligenterer und freierer Umgang des Sprachdialogsystems mit den Wünschen und Antworten des Nutzers stehe im Zentrum der SemanticEdge-Entwicklungen. Das Ziel der Sprachdialoge sei es, den Erwartungen des Menschen so nahe wie möglich zu kommen. „Bei einem Dialog mit menschlichen Zügen wird sich der Anrufer eher angenommen fühlen als bei einem mit starrer Menüführung und der Abfrage bestimmter Antworten“, sagte Pape. Selbst wenn man den Namen eines Geschäftspartners gerade nicht weiß, könne man über eine Suchfunktion mit der Eingabe von Branche und Standort die gewünschte Verbindung aufbauen, so der Sprachdialogexperte. 

Doch was ist Verstehen? „Wir können nur in ganz engen Kontexten Sprachdialoge mit Maschinen führen“, so Weizenbaum, der in den sechziger Jahren am Massachusetts Institut of Technology (MIT) das Computerprogramm ELIZA entwickelte, das scheinbar einen Dialog zwischen Mensch und Computer ermöglichte und der Prototyp für heutige Chatbots ist. Ein Satz hätte immer auch einen Bedeutungszusammenhang, oder einen Erfahrungshintergrund, den der Computer nicht erschließen könne. Zum Beispiel stoppt das Auto bei dem Wort „Halt“. Wenn nun aber der Fahrer sagt: „Ich bin halt müde“, dann hält das Auto auch an, womöglich mitten auf der Autobahn. „Das Gesagte ist nicht immer das Gemeinte“, so Weizenbaum. „Der menschliche Empfänger interpretiert den Satz im Sinne seiner ganzen Lebensgeschichte“, eine Maschine würde das nie können.

„Wozu brauchen wir eigentlich Autos, mit denen wir sprechen können?“ fragte Weizenbaum. Und in der Tat ist nicht zu erkennen, warum es beispielsweise  beim Auto einfacher ist, „Halt“ zu sagen als auf die Bremse zu treten. Gefühle werden im allgemeinen Lebewesen zugeordnet und nicht Maschinen. Doch sind Emotionen auch programmierbar? „In begrenztem Maße“, meint Wahlster. „Mit sehr viel Training kann beispielsweise ein virtueller Call Center-Agent ‚lernen’, dass eine laute und erregte Stimme Ärger bedeutet, und entsprechend darauf reagieren. Dazu müssen aber sehr viele Verhaltensmuster eingespeichert werden. Noch Wissen die Forscher zu wenig, was sich bei Gefühlen im menschlichen Gehirn abspielt, um eine Bedienungsanleitung für Freude oder Angst zu programmieren. Das dauert sicher noch Jahrhunderte“, ist Wahlster überzeugt. 

Vorerst gibt es Roboter wie Elvis aus Göteborg, der selbstständig das Laufen lernen soll. Elvis’ Programm verwirft die erfolglosen Versuche, die ihn umkippen lassen und speichert nur erfolgreiche Programmvarianten. Wissenschaftler am MIT gehen schon einen Schritt weiter. An der weltweit führenden Universität für Technologie ‚leben’ derzeit mehrere Roboter, die nicht nur menschenähnlich aussehen, sondern auch wie kleine Kinder reagieren und ‚lernen’ sollen. Vor über zehn Jahren erweckte der KI-Experte Rodney Brooks die Roboterkinder Cog und Kismet zum Leben. Ausgestattet mit einigen grundlegenden Fähigkeiten sollten die beiden durch die Interaktion mit den Teammitgliedern menschliches Verhalten lernen, ähnlich wie kleine Kinder es tun. Cog kann hören, sprechen und sehen. Inzwischen erkennt der Roboter seine Betreuer und ‚fremdelt’ mit anderen. Mit Kismet wollen die Forscher menschliche Stimmungen auf die Maschine übertragen. Kismet wird traurig, wenn länger keiner mit ihm spricht, und lächelt, wenn jemand stehen bleibt und ihn ansieht. Roboter Lazlo bekommt ein Gesicht, das die menschliche Mimik trainiert. 

„Größenwahn!“, kontert Weizenbaum. 

„Die Phantasie, dass wir Roboter herstellen, die wie Menschen aussehen und handeln ist einfach ‚madness’. Hier sind die Grenzen der Künstlichen Intelligenz erreicht und wir sollten sie nicht überschreiten, auch wenn wir es könnten“, warnte der Computerdissident. „Menschen machen sich etwas vor, wenn sie denken, der Computer lächelt, weil er sich freut. Die Freude ist lediglich programmiert“, gibt Weizenbaum zu Bedenken. Wenn eine bestimmte Reihe von Umständen aufeinander treffen, seien Menschen in der Regel glücklich und lächeln. Das berechne der Roboter. Aber er könne es nicht wirklich empfinden. Schon bei seinem Computerprogramm ELIZA war der damalige MIT-Professor Weizenbaum entsetzt darüber, dass Menschen tatsächlich dachten, ELIZA würde auf ihre Fragen und Probleme eingehen. In Wirklichkeit hatte Weizenbaum lediglich eine gewisse Anzahl von Frage- und Antwortenmuster programmiert. Je mehr es sind desto besser gelingt die Illusion, dass der Computer den Menschen ‚versteht’. 

Eine Datenbank müsse eine Million Datensätze gespeichert haben, und zwar auch widersprüchliche, um sich dem gesunden Menschenverstand anzugleichen, behauptet Marvin Minsky, der vor fünfzig Jahren auf der Dartmouth Konferenz den Begriff der Künstlichen Intelligenz prägte und jahrelang Leiter des Labors für Künstliche Intelligenz am MIT war. Ende 2006 hat er das Buch „The Emotion Machine“ herausgebracht. Darin beschäftigt sich Marvin mit dem Thema, wie Gefühle programmierbar werden. „Es gibt Zustände, die sich Emotionen nennen, und von denen Menschen denken, sie seien eine Art mystische Ergänzung zu rationalem Denken. Meine Sicht der Dinge ist, dass der jeweilige emotionale Zustand nur eine andere Art des Denkens ist“, so Marvin. Von ihm stammt auch der Ausspruch: „Das Gehirn ist lediglich eine Maschine aus Fleisch.“

Ist der Mensch also total berechenbar und kann in Bits und Bytes aufgeteilt werden oder durch eine bestimmte Anzahl von Algorithmen, kleinen Bedienungsanleitungen, genau definiert werden? Gerade die „Verachtung des biologischen Lebens“ hält Weizenbaum für bedenklich. Marvin, Moravec und andere Verfechter der so genannten ‚harten KI’ bezeichnen den Menschen als „Fehlentwicklung“: Er ist schwach und störanfällig. Weizenbaum beobachtet eine fast schon religiös anmutende Gläubigkeit in die Naturwissenschaft, nicht nur die Organe können durch künstliche ersetzt werden, sondern ebenso das Gehirn.

Auch Wahlster und Pape halten das postbiologische Zeitalter für nicht erstrebenswert. „Wir brauchen keine Roboter, die fühlen“, sagt Wahlster. Roboter sollten nützliche Dinge machen. „Reinigungsroboter werden beispielsweise auch ganz anders aussehen als Menschen, weil sie flach sein sollten, um unter Tischen und Stühlen sauber zu machen. In Krankenhäusern werden schon Roboter eingesetzt, die Botengänge erledigen und Mahlzeiten austeilen, hoffentlich mit einer Trefferquote von einhundert Prozent. Die intelligenten Helfer erledigen die Routinearbeiten und schaffen Freiräume. Humane Roboter sind für das DFKI kein Thema. Wir sehen die Künstliche Intelligenz als Ingenieurwissenschaft, gehen pragmatisch vor und verfolgen anwendungsorientierte Fragen. Beispielsweise in der Fahrzeugtechnik für Unternehmen wie BMW oder Mercedes. Dort ist unsere Technik schon drin“, resümierte Wahlster. 

Was #ChatGPT zum Konzept #LernendurchLehren und zu #LernOS sagt @DrLutzBecker1 @ThomasJenewein @SimonDueckert @KhPape

Was der KI-Chat sagt, passt haargenau zum didaktischen Konzept unserer Projektarbeit an der Hochschule Fresenius. Dafür haben wir ja den Wissenschaftspreise für digitale Lehre erhalten. 2017!

Hier das Interview mit ChatGPT

Was besagt das Konzept Lernen durch Lehren?

Das Konzept „Lernen durch Lehren“ besagt, dass Menschen durch das Lehren anderer Personen ihr eigenes Verständnis und ihre Kenntnisse über ein bestimmtes Thema vertiefen und festigen können. Dies geschieht, indem sie ihr Wissen strukturieren und präsentieren müssen, was dazu führen kann, dass sie die relevanten Informationen besser verstehen und sich besser daran erinnern können. Es ist eine Methode, die besonders in der Erwachsenenbildung und der beruflichen Weiterbildung verwendet wird.

Warum sollten sich Unternehmen damit beschäftigen?

Unternehmen sollten sich mit dem Konzept „Lernen durch Lehren“ beschäftigen, da es eine effektive Methode sein kann, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter zu verbessern und zu festigen. Wenn Mitarbeiter gezwungen sind, ihr Wissen an andere weiterzugeben, können sie ihre Kenntnisse besser strukturieren und verstehen. Dies kann dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit besser erledigen und effektiver kommunizieren können. Es kann auch dazu beitragen, das Teamgefühl und die Zusammenarbeit zu stärken, da Mitarbeiter zusammenarbeiten müssen, um das Material vorzubereiten und zu präsentieren.

Welche Unterschiede gibt es zu traditionellen Konzepten in der Bildung?

Das Konzept „Lernen durch Lehren“ unterscheidet sich von traditionellen Konzepten der Bildung in einigen wichtigen Aspekten:

  1. Aktiver Lernprozess: Im Gegensatz zu traditionellen Konzepten, bei denen Schüler hauptsächlich passiv Wissen aufnehmen, erfordert „Lernen durch Lehren“ einen aktiven Lernprozess, bei dem Schüler aktiv ihr Wissen organisieren, präsentieren und diskutieren müssen.
  2. Selbstreguliertes Lernen: „Lernen durch Lehren“ ermöglicht es den Schülern, ihren eigenen Lernprozess zu steuern und zu überwachen, indem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten selbst evaluieren und verbessern.
  3. Peer-Learning: Es fördert das Peer-Learning, indem es Schüler ermutigt, ihr Wissen untereinander auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen.
  4. Anwendung von Wissen: „Lernen durch Lehren“ ermöglicht es Schülern, ihr Wissen in einem realen Kontext anzuwenden, indem sie es an andere weitergeben.
  5. Verantwortung für den Lernprozess: Es legt die Verantwortung für den Lernprozess bei den Schülern selbst, anstatt bei Lehrern oder anderen Autoritätspersonen.

Ist es auch für Hochschulen interessant?

Ja, das Konzept „Lernen durch Lehren“ kann auch für Hochschulen interessant sein. Es kann eine effektive Methode sein, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden zu verbessern und zu festigen. Es kann auch dazu beitragen, dass die Studierenden ihr Wissen in einem realen Kontext anwenden können, indem sie es an andere weitergeben.

Ein Beispiel dafür wäre, dass Studierende in Projektgruppen arbeiten und dann die Ergebnisse ihrer Arbeit vor einem größeren Publikum präsentieren. Dies kann dazu beitragen, dass die Studierenden ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Bereichen wie Präsentationstechniken, Teamarbeit und Projektmanagement vertiefen und festigen.

Auch in der Hochschullehre kann „Lernen durch Lehren“ eingesetzt werden, beispielsweise durch den Einsatz von Tutoren oder Peer-Teaching.

Kennst Du das Konzept LernOS?

Ich habe von dem Konzept „LernOS“ gehört, es ist ein neueres Konzept im Bereich des digitalen Lernens und der Bildungstechnologie. „LernOS“ steht für „Learning Operating System“ und es beschreibt eine Art von Software oder Plattform, die das Lernen von Menschen unterstützt und verbessert. Ein LernOS hat die Fähigkeit, Lerninhalte und -aktivitäten zu organisieren, zu verwalten und zu personalisieren, um die Lernbedürfnisse und -präferenzen einer Person besser zu erfüllen.

Es hat eine ähnliche Idee wie ein Betriebssystem, dass es die Möglichkeit bietet, verschiedene Anwendungen und Tools zu verwalten und zu koordinieren, um eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Im Falle von LernOS ist die Aufgabe das Lernen der Nutzer.

Einige der Merkmale, die man von einem LernOS erwartet, sind: Personalisierung, Anpassung an die individuellen Bedürfnisse, Verbindung von Inhalten und Aktivitäten, Messung des Lernfortschritts und die Möglichkeit von Social Learning oder Zusammenarbeit. Es gibt einige Unternehmen und Projekte, die LernOS entwickeln und anbieten, aber das Konzept ist noch in der Entwicklungsphase und es gibt noch wenig Untersuchungen über die Wirksamkeit und die Nutzung.

Soweit das Interview.

Und hier die reale Anwendung:

Siehe auch:

Umfeld schaffen für selbstorganisiertes und agiles Lernen – Mitmachen beim SAP Trainingforum