Verbandsvertreter der digitalen Wirtschaft scheuen die Datenschutz-Debatte #dmexco

Was der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) heute auf seiner traditionellen dmexco-Pressekonferenz zum Thema Datenschutz präsentierte, war doch erschreckend dürftig. Kaum Erklärungen zur Verteufelung von Social Plugins, zur Dämonisierung personalisierter Werbung sowie Dienste, keine klare Position zu den Bußgeldandrohungen des Datenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein wegen der Verwendung des Like-Buttons von Facebook. Man sonnt sich in dem Erfolg, den man in der Cockie-Regulierung durch Hinterzimmer-Gespräche in Brüssel und Berlin erreicht hat. Motto der Lobbyarbeit: Et is noch immer jot jejange. Diese Haltung wird allerdings nicht funktionieren, wenn man die öffentliche Meinung gegen sich hat.

Dabei wäre es ein leichtes Unterfangen, für die BVDW-Mitgliedsfirmen im nördlichen Bundesland einen Musterprozess anzustreben gegen die Verfügungen von Thilo Weichert, um endlich Rechtsklarheit zu bekommen. Der BVDW überlässt die Deutungshoheit den Mahnern und Warnern, bei denen das Glas immer halb leer ist. Dabei hat sich die digitale Wirtschaft mit Wachstumsraten von 16 Prozent zu einer echten Konjunkturmaschine entwickelt, wie man den Äußerungen von Arndt Groth und Paul Mudter vom BVDW entnehmen kann. Entsprechend selbstbewusst sollte dieser Verband auch den kritischen Diskurs in der Öffentlichkeit suchen. Mit der Kamera habe ich die wichtigsten Stellungnahmen der BVDW-Pressekonferenz festgehalten. Am Anfang kommt das Statement von BVDW-Vorstandsmitglied Matthias Ehrlich zum Datenschutz. Danach kommen Groth und Mudter.

Wo sich personalisierte Dienste hinbewegen können, ist dem Interview mit Karlheinz Land von Microstrategy zu entnehmen.

Ein ausführlicher Bericht von mir folgt noch. Meine Audioaufzeichnung kommt etwas später, denn ich habe ja noch konkret nachgefragt in Sachen Datenschutz ;-).

Update, 19 Uhr:

http://twitter.com/#!/gsohn/status/116557305423736832

Der Datenschutz-Deichgraf und die Vielleicht-Unterstellungen

Schleswig-Holstein zur facebook-freien Zone zu degradieren, wie es sich unser Datenschutz-Deichgraf Thilo Weichert ausgemalt hat, stößt im Kieler Landtag auf Unbehagen. Wurde auch Zeit. So berichtet heise.de:

Aus dem Kieler Landtag wehte dem schleswig-holsteinischen Landesdatenschützer Thilo Weichert am Donnerstag heftiger Wind entgegen. „Drohgebärden sind nicht nur kontraproduktiv, sie sind auch rechtlich fragwürdig“, sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen laut einem Bericht des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags. Weichert hatte Mitte August angekündigt, gegen Firmen und Behörden in Schleswig-Holstein vorzugehen, die Facebook-Dienste auf ihren Webseiten nutzen. Erste Behörden hatten bereits reagiert. Carstensen meinte, Weicherts Aufgabe sei es nicht, Drohungen auszusprechen, sondern zu beraten und zu empfehlen. So habe Weichert Verunsicherung ausgelöst.

Weichert hegt und pflegt ein bestimmtes Weltbild über die amerikanischen Internet-Giganten mit einer Gewürzmischung aus Panikmache, Behauptungen, Unterstellungen und Verdächtigungen. Das habe ich ja bereits mehrfach thematisiert und auch dokumentiert. Kostproben in Audio und Video:

Auffällig sind ja die Weichert-Wortschleifen, die mit „vielleicht“ beginnen. Vielleicht machen Google und Facebook dies und das. Vielleicht missbrauchen sie die Daten. Vielleicht haben sie etwas ganz anderes vor. Und ganz schlimm. Die Bösewichte haben kommerzielle Interessen. Und noch schlimmer: Über intelligente Analyseverfahren wird den Internetnutzern personalisierte Werbung eingeblendet. Folgt man der Chaos Computer Club-Sprecherin Constanze Kurz, werden wir durch diese perfide Art der Reklame zu willenlosen Konsumopfern – eine Warnung, die so alt ist wie die Werbung. So pöbelten Kulturkritiker in den 60er Jahren gegen den Neckermann-Katalog und sahen dessen Beliebtheit als Beleg für Trostlosigkeit der bundesdeutschen Geschmacks-Demokratie. Kleines Beispiel:

Werbefachleute arbeiten Schlachtpläne aus: „Sie bedienten sich dabei vielfältiger neuer psychologischer Kampfmethoden…Die Maßstäbe für das menschliche Verhalten, von vielen Pädagogen und Geistesschaffenden jahrzehntelang mühsam aufgebaut, werden durch die bedenkliche Werbung ….unterhöhlt. So bringt man die gute Eigenschaft der Bescheidenheit durch die Appellation an Renommiersucht systematisch zu Fall. Der noch verbliebene natürliche Gemeinschaftsgeist wird durch eine Individualismus-Welle der Werbung aufgelöst“. Das klingt nach einer Abrechnung mit den geheimen Verschwörungsplänen von amerikanischen Dunkelmänner-Konzernen wie Google oder Facebook, die mit unseren Daten, die wir im Internet preisgeben, unlautere Absichten verfolgen. Aber nein. Die Kritik am schnöden Mammon stammt von einem Redakteur des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“ vom 25. Dezember 1964.

Das schöne Prosawerk reibt sich an dem vorweihnachtlichen Treiben der Bundesrepublik. Weihnachtsmänner, die selbstmassierende Unterhosen anbieten, puppenschöne Gabrielengel, die schwedisches Büchsenfleisch zart und fein wie aus dem Himmel reichen, oder Hirten, die für Kukident- Gebißhaftpulver Reklame machen. „Hinter der glänzenden Fassade grinst allzu offen das Gesicht des neuen deutschen Business, die Gier der großen und kleinen Geschäftsleute nach Profit. Um in den Besitz des Geldes der alten und der jungen Käufer zu kommen, erzählen sie Weihnachtsgeschichten und legen in die Krippe, in der das Christkind arm und nackend zur Welt kam, das Echt-Kölnisch-Wasser aus der Glockengasse 4711 oder sie bestäuben die Weihnachtskrone mit Ajax, weißer Wirbelwind, dem Waschpulver mit Format.“

Wie ähnlich klingen die Sirenengesänge unserer Tage, die vor den hemmungslosen Datenfressern jenseits des Atlantiks warnen. Die Agitation gegen Facebook, Google und Apple bekommt zunehmend einen provinziellen Anstrich. Aber das passt zur geschichtlichen Tradition des Paternalismus in Deutschland. Die Volkserzieher verbreiten den Irrglauben, dass wir nicht dazu in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln: „Der Staat als Hüter der Sittlichkeit – das ist ein Vollbeschäftigungsprogramm für Heerscharen von Alarmrufern, Denunzianten und Anklägern“, so der Soziologie-Professor Wolfgang Sofsky. Privatheit, die den Namen verdient, umfasst auch die Freiheit vor unerbetener Belästigung, vor den Zwängen der Gemeinschaft, der Gesellschaft und des Staates. Die staatlichen Datenschützer mutieren immer mehr zu nervigen Wachposten der Fürsorge. Mir geht dieses Super-Nanny-Zeigefinger-Gehabe der staatlichen Datenschützer und Untergangspropheten extrem auf den Keks. Die Vielleicht-Apokalyptiker sollten Beweise für ihre Anklagen vorlegen oder einfach mal die Klappe halten. Das gilt übrigens auch für die „Zeitbombe-Internet – Warum unsere vernetzte Welt immer störanfälliger und gefährlicher wird“-Fraktion.

Siehe auch:
Landtag rechnet nicht mit Klagen von Datenschützern.

Volkserzieher unterschätzen die Kompetenz der vernetzten Verbraucher.

Facebook und die nervigen Wachposten der Volksfürsorge


Der Streit zwischen Datenschützern und Facebook ist von allfacebook.de in aller Ausführlichkeit noch einmal sehr gut zusammengefasst worden. Ich habe mich in meiner Service Insiders-Kolumne fernab von den Sandkastenspielchen etwas grundsätzlicher mit dem Thema beschäftigt. Das Ganze ist ja schon ein Indikator für die netzpolitische Befindlichkeit in Deutschland. Hier ein Auszug:

Die Agitation gegen Facebook, Google und Apple bekommt zunehmend einen provinziellen Anstrich. Aber das passt zur geschichtlichen Tradition des Paternalismus in Deutschland. Die Volkserzieher verbreiten den Irrglauben, dass wir nicht dazu in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln: „Der Staat als Hüter der Sittlichkeit – das ist ein Vollbeschäftigungsprogramm für Heerscharen von Alarmrufern, Denunzianten und Anklägern“, so der Soziologie-Professor Wolfgang Sofsky. Privatheit, die den Namen verdient, umfasst auch die Freiheit vor unerbetener Belästigung, vor den Zwängen der Gemeinschaft, der Gesellschaft und des Staates. Die staatlichen Datenschützer mutieren immer mehr zu nervigen Wachposten der Fürsorge. Ich möchte aber von diesen Moralaposteln in Ruhe gelassen werden – auch das ist ein Freiheitsrecht!

Intelligente Agenten gegen die Datenflut

Die gleichen Datenschutz-Hysteriker, die Warnschilder gegen die Internet-Giganten aufstellen und Social Plugins wie den Gefällt mir-Button von Facebook als Verführungstechnologien abstempeln, sprechen vom Problem der Datenflut und den gehirnschädlichen Auswirkungen der Netzwelt. Dabei verschaffen gerade die Technologien zur Personalisierung von Daten Ordnung im digitalen Dschungel. Eigentlich dachten viele Experten, dass es erst in rund fünf bis zehn Jahren möglich sein werde, intelligente Software-Assistenten einzusetzen, die unser Verhalten täglich beobachten, daraus ein Profil bilden und unsere Daten weitergeben. Doch mit der App-Economy und ausgefeilten Analyseverfahren ist das heute schon möglich. Der Nutzen dieser virtuellen Helfer liegt auf der Hand: Wir können bessere Fernsehprogramme und Musik im Radio, interessantere Nachrichten, Sonderangebote und personalisierte Werbung abrufen – zugeschnitten auf unsere Vorlieben. Schluss mit der massenmedialen Berieselung. Aber gerade die personalisierten Dienste werden unter Generalverdacht gestellt: „Je subtiler die Werbebotschaft, je weniger sie als solche erkennbar ist, desto eher fallen wir darauf herein. Da die Grenzen des optischen Flächenbombardements sowohl im öffentlichen Raum als auch auf Webseiten mittlerweile erreicht sind, verlagert sich der Fokus mehr und mehr auf die Kontamination des täglichen persönlichen Informationsstroms. Längst geht es im Netz nicht mehr nur um Partizipation, Informationsaustausch und Unterhaltung. Es ist die Spielwiese vielfältiger kommerzieller Anbieter“, warnen die Chaos Computer Club-Sprecher Constanze Kurz und Frank Rieger in ihrem Opus „Die Datenfresser“.

Vernetzte Verbraucher erwarten mehr Sein als Schein

Die Autoren unterschätzen die Kompetenz der vernetzten Verbraucher. „Nutzer teilen Inhalte nicht, wenn sie ihnen nicht vertrauen“, schreibt Salima Richard in dem Beitrag „Psychologische Studie: Warum wir Inhalte im Netz teilen“. Wer dem Kunden nicht regelmäßig Mehrwert biete, gerät schnell in Vergessenheit.

„Konsumenten wollen wichtige Informationen, besondere Angebote und die Möglichkeit andere Nutzer mit ähnlichen Interessen zu treffen. Bietet man das nicht, sehen sich die Fans bei anderen Marken um“, so Richard. Hohle Phrasen der Marketingabteilungen laufen in sozialen Netzwerken zunehmend ins Leere. Führungskräfte, die noch daran glauben, dass die Online-Märkte dieselben seien, die einst ihre dümmliche Fernsehwerbung ertragen haben, machen sich immer noch etwas vor. „Wir haben bei der xy-Schlag-mich-tot-Technologie richtungsweisende Entwicklungen mit Innovationskraft gekoppelt, um effiziente und effektive Prozesse zu ermöglichen sowie Kosten zu senken. Mit High-Perfomance-Lösungen steht bei uns der Kunde im Mittelpunkt, um Wettbewerbsvorteile zu generieren, sich gut aufzustellen und im Bereich der Prozessintegration einen wichtigen Schritt in die Zukunft zu machen.“ Wer diese Botschaften ins Web 2.0 aussendet, erntet kollektive Nichtbeachtung. „Der vernetzte Verbraucher erwartet heute mehr Sein statt Schein“, bestätigt die Marketingprofessorin Heike Simmet.

Social Media-Geschnatter als Stimmungsbarometer

Wer sich in der Medien- und Informationsgesellschaft bewegt, weiß um den besonderen Wert seiner persönlichen Daten. Er entscheidet selbst, wie viel er bereit ist, von sich preiszugeben, um von Angeboten zu profitieren, die für ihn relevant und nützlich sind. Der Wunsch nach einer Personalisierung von Unterhaltungsangeboten, Diensten und Produkten lässt sich in den meisten Fällen nur über die Weitergabe und Verwendung von Nutzerprofilen erfüllen: Wir können nicht das eine ohne das andere haben. Besonders die Beziehung zwischen Konsument und Medienwirtschaft wird noch stärker als bisher auf diesem Tauschgeschäft beruhen. Entertainment und Content werden mit der Preisgabe persönlicher Informationen bezahlt. Entscheidend dabei ist, dass für den Kunden der Nutzen aus diesem Geschäft überwiegt, Leistung und Gegenleistung zumindest im Einklang stehen. Das hat Professor Wolfgang Wahlster vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) sehr schön auf den Punkt gebracht: Man muss seine privaten Vorlieben mit anderen teilen, wenn man denn besser bedient werden wolle. Wie sonst könne einem im Tante Emma-Laden ein neuer Bordeaux zur Verkostung vorgeschlagen werden, wenn man dort nicht wisse, dass man als Kunde gerade auf Rebsorten aus dieser Weinregion besonders erpicht sei.

Neue Auswertungsverfahren orientieren sich gar nicht mehr auf diverse Sharing-Funktionen, die im Blickfeld der staatlichen Datenschützer liegen. „Soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarfelder strotzen nur so vor persönlichen Stellungnahmen. Einige pfiffige Dienstleister schicken Software-Agenten durchs Netz, um die Stimmungen der ungezählten Autoren zu analysieren“, schreibt Jörg Wittkewitz in einem Gastbeitrag für die FAZ. Das Geschnatter bei Twitter, Facebook und Google+ sei ein reich gedeckter Tisch für die Feldforschung über echte Stimmungen der Werbekunden.

Warum die Digitale Gesellschaft-Lobbyisten im Datenschutz auf dem Holzweg sind

Markus Beckedahl begründet in einem Blogpost auf der Website seiner Lobbyorganisation “Digitale Gesellschaft” seine positive Haltung zum Nordlicht-Datenschützer Thilo Weichert noch einmal etwas ausführlicher:

Dass das ULD nicht direkt an Facebook herantreten kann, ist das Verschulden der Politik: die Durchsetzung von Datenschutzrecht auf internationaler Ebene ist trotz aller Sonntagsreden von Innen- und Verbraucherschutzministern bislang kein bisschen verbessert worden. Das ULD macht nun schlicht seinen Job: es übt indirekt Druck auf Facebook aus, weil das richtige Instrumentarium für andere Wege fehlt. Wer durch Facebooks ignorante Haltung und das Versagen der Politik am Ende doof da steht, ist der einfache Nutzer, der sich um solche Details einfach nicht kümmern müssen sollte.

Damit wird das Ganze Argumentarium aber nicht richtiger, wie Internet-Law-Blogger Thomas Stadler zurecht bemerkt:

Eine Ansicht die eher kurz springt. Denn wir haben es mit einer Reihe von Problemen zu tun, für die man Politik und professionelle Datenschützer, insbesondere die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, gleichermaßen verantwortlich machen muss. Dass die einen nur ihren Job machen, während die anderen versagt haben, ist ein zu einfaches Erklärungsmuster, das die Realität nicht abbildet.

Und Thomas Stadler kommt zu einer ähnlichen Einschätzung, wie ich sie heute im Debattenmagazin „The European“ formuliert habe:

Das geltende Datenschutzrecht ist über Jahrzehnte hinweg maßgeblich von den professionellen Datenschützern bestimmt und mitgestaltet worden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Landesbeauftragten und die Art. 29-Gruppe der EU machen in diesem Bereich Politik. Sie sind keinesfalls bloße Rechtsanwender. Die Aussage, dass die Datenschützer nur ihren Job machen, während die Politik versagt hat, verkennt die Realitäten. Das geltende Recht ist nämlich gerade auch wegen des Einflusses der Datenschützer so wie es ist.

Stadler verweist dann noch auf einen Beitrag des Kollegen Niko Härting, der in der Zeitschrift Computer & Recht (CR) veröffentlicht wurde. Härting hält die Vorgehensweise des ULD für verfassungswidrig. Er sieht in der primär Unternehmen treffenden Aufforderung, Fanseiten bei Facebook zu löschen, einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Also, liebe digitale Wirtschaft, ab zum Verfassungsgericht!

Trauma-Bewältigungstherapie für den Datenschutz-Deichgrafen


Mit antiquierten Datenschutzvorstellungen mischt Thilo Weichert die deutsche Netzpolitik auf. Selbstherrlich stellt der liebwerteste Gichtling Facebook an den Pranger – und überschätzt seine Kompetenzen ganz gewaltig. Kann man den Mann nicht zu einer Beschäftigungstherapie verdonnern? Vorschläge unterbreite ich in meiner heutigen Kolumne im Debattenmagazin „The European“ 🙂

Lesenswert ist auch der Blogpost von Lars Reineke über Datenschutzfundamentalismus.

Jetzt reicht es, Herr Weichert! Der Hausmeister des staatlichen Datenschutzes droht mit Rundumschlägen wegen Social-Plugins


So langsam brennen bei den staatlichen Datenschutz-Hausmeistern die Sicherungen durch. Wieder einmal inszeniert sich der Aufseher Thilo Weichert als Rächer Retter der Enterbten, Witwen und Waisen:

Das „Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD)“ fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse komme das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote angeblich gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen. Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können. Unser aktueller Appell ist nur der Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen. Das ULD wird diese in Kooperation mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden vornehmen. Eine umfassende Analyse ist einer kleinen Datenschutzbehörde wie dem ULD mit einem Wurf nicht möglich; zudem ändert Facebook kontinuierlich seine technischen Abläufe und Nutzungsbedingungen. Niemand sollte behaupten, es stünden keine Alternativen zur Verfügung; es gibt europäische und andere Social Media, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzenden ernster nehmen. Dass es auch dort problematische Anwendungen gibt, darf kein Grund für Untätigkeit hinsichtlich Facebook sein, sondern muss uns Datenschutzaufsichtsbehörden dazu veranlassen, auch diesen Verstößen nachzugehen. Die Nutzenden können ihren Beitrag dazu leisten, indem sie versuchen datenschutzwidrige Angebote zu vermeiden.“ Den Nutzerinnen und Nutzern im Internet könne das ULD nur den Ratschlag geben, ihre Finger vom Anklicken von Social-Plugins wie dem „Gefällt mir“-Button zu lassen und keinen Facebook-Account anzulegen, wenn sie eine umfassende Profilbildung durch das Unternehmen vermeiden wollen. Die Profile seien personenbezogen; Facebook fordere von seinen Mitgliedern, dass diese sich mit ihrem Klarnamen anmelden.

Nun empfiehlt Markus Beckedahl, die Mitarbeiter vom ULD nicht verbal lynchen zu wollen: „Die Gesetze werden von anderen gemacht. Die Datenschützer kümmern sich um die Einhaltung“. Das ist falsch. Die staatlichen Datenschützer tragen eine Mitverantwortung: Fragwürdige Interpretationen von unbestimmten Rechtsbegriffen, antizipierte Verwaltungspraxis im Hinterzimmer, Bussgeldandrohungen, selbstherrliches Auftreten, Profilierungsneurosen und Anmaßung durchziehen die Politik der Datenschützer von Bund und Ländern.

Einen unrühmlichen Höhepunkt dokumentierte Spiegel Online: „Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft – und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.“ Das Vorgehen der Datenschützer, vor allem in den norddeutschen Bundesländern, sei nur die Spitze des Eisberges, sagt Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte im Interview mit dem Düsseldorfer Fachdienst MarketingIT. Das Ganze habe eine erhebliche ökonomische Bedeutung für Firmen wie Facebook oder Google. Ob die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht, müsste höchstrichterlich entschieden werden. „Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten“, moniert Wüllrich, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.

Dann sollten doch die Datenschützer mit ihren Bussgeldandrohungen weitermachen. Eine endgültige Klärung bekomme man nur vom BGH oder Bundesverwaltungsgericht. Für die digitale Wirtschaft wäre es ratsam, es auf Klagen ankommen zu lassen. „Gegen die Verfügungen der Datenschützer sollten in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Hier muss die Internet-Branche einheitlich vorgehen und verhindern, dass es zu bestandskräftigen Entscheidungen kommt“, rät Wüllrich.

Die Komplexität der heutigen Medienlandschaft, vor allem der digitalen, erfordert nach Auffassung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) ein tiefergehendes Verständnis für technische Prozesse und die Mediennutzungsanforderungen der Anwender. „Hier wünschen wir uns einen intensiveren Dialog, so dass ein beiderseitiges Verständnis besser möglich ist. Womit wir aber nicht einverstanden sind, ist, dass ein grundsätzliches Misstrauen gesät und eine staatliche Regelungsbedürftigkeit gegenüber grundlegenden Themen der Entwicklung des Internets gefordert wird. Industrie und Internetnutzer haben ein Recht auf ein innovatives Internet“, sagt Thomas Schauf, Projektleiter Selbstkontrolle Online-Datenschutz beim BVDW. Ein moderner Datenschutz müsse anerkennen, dass sich durch digitale Medien soziale Strukturen und Ordnungen verschoben haben und weiter verschieben: „So hat das Internet ein neues Verständnis zwischen privat und öffentlich entwickelt – diese Diskussion muss in der gesamten Gesellschaft geführt werden. Ein international agierendes soziales Netzwerk lässt sich schwerlich mit nationalen Rechtsnormen gestalten. Auch lässt sich die gelernte Rolle des Nationalstaats als klar definierter Rechtsraum in der globalen digitalen Welt nur schwer anwenden. Viel wichtiger sind internationale Spielregeln: Wir brauchen ein international harmonisiertes Verständnis für Fragen des Datenschutzes; darunter fallen auch einheitliche Definitionen für personenbezogene Daten oder eine einheitliche Definition des öffentlichen Raums“, erläutert Schauf gegenüber MarketingIT. Das Internet sei in seiner Grundeinstellung ein öffentlicher Raum und kein privater. Sonst würden viele Anwendungsszenarien gar nicht mehr funktionieren.

Die antizipierte Verwaltungspraxis der Datenschützer sollte stärker hinterfragt werden: „Die gegenwärtigen Diskussionen sind meines Erachtens eher ein klares Zeichen dafür, dass wir Gesprächsbedarf und einen noch zu gestaltenden und definierenden öffentlichen Raum haben. Dazu müssen aber alle beteiligten Gruppen sprechen – die Anbieter, die Nutzer, die Politik und die Datenschützer: Die Deutungshoheit sollte niemand in diesem neuen Umfeld für sich allein reklamieren“, sagt Schauf. Lynchen sollte man die Datenschützer deswegen nicht. Aber so langsam wäre es angebracht, juristisch gegen die Selbstherrlichkeit des Düsseldorfer Kreises vorzugehen.

Gehet hin und teilt den Datenschützer!

Siehe auch:
Mentale Kernschmelze eines Datenschützers und die Angst vor der dunklen Computerwolke.