So langsam brennen bei den staatlichen Datenschutz-Hausmeistern die Sicherungen durch. Wieder einmal inszeniert sich der Aufseher Thilo Weichert als Rächer Retter der Enterbten, Witwen und Waisen:
Das “Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD)” fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse komme das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote angeblich gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen. Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können. Unser aktueller Appell ist nur der Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen. Das ULD wird diese in Kooperation mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden vornehmen. Eine umfassende Analyse ist einer kleinen Datenschutzbehörde wie dem ULD mit einem Wurf nicht möglich; zudem ändert Facebook kontinuierlich seine technischen Abläufe und Nutzungsbedingungen. Niemand sollte behaupten, es stünden keine Alternativen zur Verfügung; es gibt europäische und andere Social Media, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzenden ernster nehmen. Dass es auch dort problematische Anwendungen gibt, darf kein Grund für Untätigkeit hinsichtlich Facebook sein, sondern muss uns Datenschutzaufsichtsbehörden dazu veranlassen, auch diesen Verstößen nachzugehen. Die Nutzenden können ihren Beitrag dazu leisten, indem sie versuchen datenschutzwidrige Angebote zu vermeiden.“ Den Nutzerinnen und Nutzern im Internet könne das ULD nur den Ratschlag geben, ihre Finger vom Anklicken von Social-Plugins wie dem „Gefällt mir“-Button zu lassen und keinen Facebook-Account anzulegen, wenn sie eine umfassende Profilbildung durch das Unternehmen vermeiden wollen. Die Profile seien personenbezogen; Facebook fordere von seinen Mitgliedern, dass diese sich mit ihrem Klarnamen anmelden.
Nun empfiehlt Markus Beckedahl, die Mitarbeiter vom ULD nicht verbal lynchen zu wollen: “Die Gesetze werden von anderen gemacht. Die Datenschützer kümmern sich um die Einhaltung”. Das ist falsch. Die staatlichen Datenschützer tragen eine Mitverantwortung: Fragwürdige Interpretationen von unbestimmten Rechtsbegriffen, antizipierte Verwaltungspraxis im Hinterzimmer, Bussgeldandrohungen, selbstherrliches Auftreten, Profilierungsneurosen und Anmaßung durchziehen die Politik der Datenschützer von Bund und Ländern.
Einen unrühmlichen Höhepunkt dokumentierte Spiegel Online: „Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft – und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.“ Das Vorgehen der Datenschützer, vor allem in den norddeutschen Bundesländern, sei nur die Spitze des Eisberges, sagt Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte im Interview mit dem Düsseldorfer Fachdienst MarketingIT. Das Ganze habe eine erhebliche ökonomische Bedeutung für Firmen wie Facebook oder Google. Ob die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht, müsste höchstrichterlich entschieden werden. „Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten“, moniert Wüllrich, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.
Dann sollten doch die Datenschützer mit ihren Bussgeldandrohungen weitermachen. Eine endgültige Klärung bekomme man nur vom BGH oder Bundesverwaltungsgericht. Für die digitale Wirtschaft wäre es ratsam, es auf Klagen ankommen zu lassen. „Gegen die Verfügungen der Datenschützer sollten in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Hier muss die Internet-Branche einheitlich vorgehen und verhindern, dass es zu bestandskräftigen Entscheidungen kommt“, rät Wüllrich.
Die Komplexität der heutigen Medienlandschaft, vor allem der digitalen, erfordert nach Auffassung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) ein tiefergehendes Verständnis für technische Prozesse und die Mediennutzungsanforderungen der Anwender. „Hier wünschen wir uns einen intensiveren Dialog, so dass ein beiderseitiges Verständnis besser möglich ist. Womit wir aber nicht einverstanden sind, ist, dass ein grundsätzliches Misstrauen gesät und eine staatliche Regelungsbedürftigkeit gegenüber grundlegenden Themen der Entwicklung des Internets gefordert wird. Industrie und Internetnutzer haben ein Recht auf ein innovatives Internet“, sagt Thomas Schauf, Projektleiter Selbstkontrolle Online-Datenschutz beim BVDW. Ein moderner Datenschutz müsse anerkennen, dass sich durch digitale Medien soziale Strukturen und Ordnungen verschoben haben und weiter verschieben: „So hat das Internet ein neues Verständnis zwischen privat und öffentlich entwickelt – diese Diskussion muss in der gesamten Gesellschaft geführt werden. Ein international agierendes soziales Netzwerk lässt sich schwerlich mit nationalen Rechtsnormen gestalten. Auch lässt sich die gelernte Rolle des Nationalstaats als klar definierter Rechtsraum in der globalen digitalen Welt nur schwer anwenden. Viel wichtiger sind internationale Spielregeln: Wir brauchen ein international harmonisiertes Verständnis für Fragen des Datenschutzes; darunter fallen auch einheitliche Definitionen für personenbezogene Daten oder eine einheitliche Definition des öffentlichen Raums“, erläutert Schauf gegenüber MarketingIT. Das Internet sei in seiner Grundeinstellung ein öffentlicher Raum und kein privater. Sonst würden viele Anwendungsszenarien gar nicht mehr funktionieren.
Die antizipierte Verwaltungspraxis der Datenschützer sollte stärker hinterfragt werden: „Die gegenwärtigen Diskussionen sind meines Erachtens eher ein klares Zeichen dafür, dass wir Gesprächsbedarf und einen noch zu gestaltenden und definierenden öffentlichen Raum haben. Dazu müssen aber alle beteiligten Gruppen sprechen – die Anbieter, die Nutzer, die Politik und die Datenschützer: Die Deutungshoheit sollte niemand in diesem neuen Umfeld für sich allein reklamieren“, sagt Schauf. Lynchen sollte man die Datenschützer deswegen nicht. Aber so langsam wäre es angebracht, juristisch gegen die Selbstherrlichkeit des Düsseldorfer Kreises vorzugehen.
Gehet hin und teilt den Datenschützer!
Siehe auch:
Mentale Kernschmelze eines Datenschützers und die Angst vor der dunklen Computerwolke.
UND WER SChÜTZT UND VOR DEN DATENSCHÜTZERN???
Mein Gott – das ist ja schrecklich!!! Meine Daten werden in die USA (zum Teufel???) weitergegeben; genauso wie sämtliche meiner online-Überweisungen (siehe SWIFT-Abkommen), genauso wie sämtliche meiner Flugreise-Informationen (durch vorwegeilende Übermittlung meiner Personendaten bei allen Flügen in die USA), genauso wie alle meine Kreidtkartentransaktionen bei amerikanischen Kreditkartenkonsortien (Visa, AMEX, Diners), genauso wie sämtliche meiner Google+-Handlungen, genauso wie meine GPS-Bewegungsdaten (dank meines iPhones), genauso wie mein Privatleben (Facebook), genauso wie mein Berufsleben (Linked-In, XING), genauso wie mein Haus & Grundstück (Google Earth / Street View), genauso wie meine Auslandstelefonate (Skype, Rebtel, GSM-Roaming), genauso wie ….
Sag mal, haben wir keine anderen Sorgen, als dass nun auch noch unsere interaktion mit Schleswig-Holsteinischen “Stellen” auch noch USA berichtet werden?
Oder haben wir keinen Grund zur Freude, dass es genauso ist??? ICH jedenfalls habe seit sicher 5 Jahren DANK targeted Marketing…
+ KEINE Kaffee-Werbung (Jakobs Krönung)
+ KEINE Waschmittel-Werbung (Der weisse Riese)
+ KEINE Orangensaft-Werbung (Onkel Dittmann)
…mehr gesehen.
Statt dessen sah ich, wie dank dieser so hart kritisierten Dienste…
+ halb Nordafrika seine Despoten abschütteln konnte
+ Fukushima in Deutschland zu einem POSITIVEN politischen Erdbeben führte (vgl auch meine SMM-Analyse http://bit.ly/pMfef4)
+ neue Formen von Beisammensein (Skype-Videochats, Facebook etc.) das Leben unermesslich bereichern und geographische Entfernungen überbrücken wie nie zuvor
+ jedermann und jederfrau endlich nicht nur das Recht, sondern auch die MÖGLICHKEIT zur FREIEN MEINUNGSÄUSSERUNG hat
Angesichts dieser phantastischen Bilanz frage ich nicht, ob da irgendein böser Kapitalist mit meinen Daten Schindluder treibt – ich frage:
WER SCHÜTZT UNS VOR DEN DATENSCHÜTZERN, DIE ANSCHEINEND NUR DAS VERGANGENE SCHÜTZEN WOLLEN?
Datenschutz….das ich nicht laut lache. Solange es die GEZ, mit deren verbrecherischen Methoden und deren kompletter Ignoranz des Datenschutzes, gibt, hat ein deutscher Politiker in meinen Augen das Wort “Datenschutz”, egal in welchem Zusammenhang, nicht in den Mund zu nehmen.
Daher: GEZ weg, ÖRR Medien privatisieren, Haushaltspauschalte ab 2013 wiederrufen…dann darf wieder über Datenschutz auf politischer Ebene gesprochen werden. Vorher nicht…
Der Mann läuft Amok.
Er selbst macht Werbung für eine Cookie-Anwendung mit Piwik, das BSI aber empfiehlt nach wie vor, auf Cookies zu verzichten.
Der ULD geht davon aus, dass IP-Adressen personenbezogen seien. Der BGH hat das verneint und deswegen zur Abschöpfung der Bürger mit dem Urheber-Gesetz die Störerhaftung erfunden.
Dieser Amoklauf dieses Mannes macht den als Datenschützer untragbar. Er schadet mit seiner maßlosen (verfassungswidrigen) Unverhältnismäßigkeit dem realen Datenschutz.
Wo sind denn die Großschadenslagen bei Facebook, die wir in der Atomtechnik jüngst real in Japan hatten, aber bei Facebook nicht.
Der Mann würde auch Küchenmesser verbieten, weil man damit theoretisch töten kann. Aber bei ELENA hat er lauthals geschwiegen. Der Mann ist nicht mehr ernst zu nehmen.
wir sollten den Datenschutz-Hausmeister einfach teilen….auf Facebook: http://twitter.com/#!/gsohn/status/104564432201457665
Dieser Typ lässt nicht locker bis er Bundesdatenschützer geworden ist! Reiner Eigenutz und Profilsucht!
Dagegen ist ja der Schaar ja noch ein umgänglicher Typ…..