Protest gegen die Drosselkom wohl doch kein Vorwahlkampf-Geplänkel

Als T-Kunde bin ich dann mal weg!

In weniger als einer Woche haben deutschlandweit über 100.000 Menschen die Deutsche Telekom aufgefordert, ihre Marktmacht nicht zu missbrauchen und die Netzneutralität zu wahren. Alles nur Vorwahlkampf-Geplänkel, wie es der Telekom-Sprecher etwas arrogant formulierte? Unter den 100.000 findet er mit Sicherheit auch Lieschen Müller.

„Heute morgen bekam ich einen Anruf von der Telekom: Schon diesen Donnerstag, 2. Mai, werde ich dem Telekom-Deutschlandchef Niek Jan van Damme in Bonn die ersten 100.000 Unterschriften vor nationaler Presse übergeben“, schreibt der Initiator der Petition Malte Götz.

Um 14:30 Uhr ist die Übergabe in Bonn presseöffentlich.

Malte Götz möchte dem Magenta-Topmanager mitteilen, dass dies nicht das Ende, sondern gerade erst der Anfang des Protests ist. Doch dafür benötigt Malte weitere Unterstützung.

Bitte nehmt Euch heute oder morgen beim Mai-Spaziergang drei Minuten für ein Foto Zeit, um mit einer Geste der Telekom zu signalisieren, dass sie mit ihrer Drossel-Politik nicht durchkommt.

Das Foto an folgende E-Mail-Adresse schicken: uoworuth0gn7e@tumblr.com.

„Damit geben wir unserem Protest ein Gesicht, denn die Bilder werden sofort hier erscheinen. Schreibt noch in den Betreff, warum man es wichtig findet, dass die Telekom ihre Drossel-Pläne zurücknimmt und Ihr Bild erscheint dann mit diesem Kommentar“, so Malte Götz.

Auf Twitter kann man die Fotos mit dem Hashtag #timeoutTkom posten. Obiges Foto habe ich schon mal losgeschickt 🙂

Anknüpfend an das Motto meiner morgigen The European-Kolumne „Erleben, was verschwindet.“ Die etwas andere Deutung des Werbeslogans der Telekom.

Morgen ist übrigens auch unser Drosselkom-Streitgespräch im Bloggercamp. Um 12 Uhr.

Vielleicht interessiert Ihr Euch auch für mein langes Opus auf NeueNachricht. Lektüre für den Feiertag: Über die Sehnsüchte der Controlling-Gichtlinge: Big Data und das Himmelreich der Planbarkeit.

Lesenswert auch: Für den Gewinn: Warum die Telekom drosseln will und was dagegen einzuwenden ist.

Vom Always-On zum Fasse-Dich-kurz-Internet: #Bloggercamp Streitgespräch zur #Drosselkom

Rückkehr zum Bundespost-Motto: Fasse Dich kurz!

Telekom-Vorstandschef René Obermann will die Gemüter im Streit um die Drossel-Tarife beruhigen und auch die Bundesregierung wieder auf Linie bekommen.

In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler knüpft der oberste Magenta-Manager dabei an die Saga des Bonner Konzerns an, dass einzig und allein darum gehe, die Kundinnen und Kunden fair zu behandeln und ihnen preiswerte Angebote zu machen:

„Deshalb kann es uns mit der für 2016 geplanten Vorgehensweise auch gelingen, für zirka 97 Prozent der Kunden die Preise stabil zu halten. Folglich wären nach heutigem Stand von dieser vorgesehenen Preisänderung nur zirka drei Prozent der Kunden betroffen. Diese drei Prozent nutzen in unserem Netz 10 bis 20 Mal größere Datenmengen als ein durchschnittlicher Kunde, der zirka 15 bis 20 Gigabyte pro Monat verbraucht. Die Alternative wäre eine Preiserhöhung für alle Kunden, die in unseren Augen weder klug noch gerecht wären.“

So also sieht die pharisäerhafte Linie der Telekom aus, um die breite Masse von den so genannten Vielnutzern abzugrenzen und für die Suche nach schnellem Umsatzwachstum auch noch das Argument der Gerechtigkeit in Anspruch zu nehmen – wo es schlichtweg um Shareholder Value-Interessen geht.

Mal davon abgesehen, dass die von Obermann und Co. genannten Durchschnittswerte beim Datenverbrauch reine Kosmetik sind, ist die Konsequenz doch eher für die Masse folgende Empfehlung: Haltet Euch zurück beim Datenverbrauch und alles wird gut oder an die Pionierzeiten der Bundespost anknüpfend „Fasse Dich kurz“ und ignoriere unsere Always On-Sprüche, die wir derzeitig in der Werbung rausballern – hat mit dem Durchschnittsnutzer nichts zu tun.

Beckedahl hat die Konsequenzen der neuen Mangelwirtschaft am Beispiel von zwei HD-Filmen bei einer vierköpfigen Familie mit Kindern im jugendlichen Alter plastisch dargestellt.

Und was passiert nicht noch alles in den nächsten drei Jahren, wenn die Kunden in die Drosselfalle tappen? Stichworte Industrie 4.0 und Internet der Dinge, die nicht nur die Wirtschaft erfassen:

„Hier rollt die nächste Welle von Datenvolumina auf das Netz zu, die wir dringend mit einer verbesserten Infrastruktur auffangen müssen. Das Problem ist die Kumulation der Datenmengen. Und da geht es auch um die letzte Meile der Netze, weil immer mehr der private Nutzer eingebunden wird. Das betrifft Angaben zum Energieverbrauch, die Vernetzung des kompletten Haushalts und dergleichen mehr. Hier brauchen wir dringend Lösungen. Ich nenne nur das Stichwort ‚Breitband auf der letzten Meile“, erläuertert Harvey Nash-Chef Udo Nadolski im ichsagmal.com-Interview.

Neues Outfit für die republica

All das wollen wir bei Bloggercamp.tv in einem Streitgespräch diskutieren am Mittwoch, den 1. Mai, um 12 Uhr.

Kontrahenten: Professor Dr. Justus Haucap (seit Juli 2006 Mitglied der Monopolkommission), der die Aufregung über die Telekom eher für einen Sturm im Wasserglas hält und bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk, der einen Angriff auf die Netzneutralität sieht und staatliches Eingreifen verlangt.

Vom Bloggercamp natürlich wie immer mit an Bord: Hannes Schleeh und icke als Moderator.

Siehe auch:

Warum Lieschen Müller von der Drosselpolitik der Drosselkom betroffen ist.

Stellungnahme eines Insiders: 2016 werden fast alle von der Drossel betroffen sein. Hat heute ein durchschnittlicher Kunde 20 GB, soll sich das Volumen bis 2016 vervierfachen. 20*4 = 80 GB und damit ist man schon über der Drosselgrenze. Es geht also ums Abkassieren.

Was wusste der Aufsichtsrat und was blüht den DSL-Altkunden? Fragen an die #Drosselkom

Telekomshop Bonn Duisdorf am 26. April 2013

Telefonisch war die Pressestelle der Telekom für Fragen gerade nicht erreichbar. Der dafür zuständige Sprecher, Herr Blank, sei im Meeting. Ich solle mein Anliegen per E-Mail an die Pressestelle schicken. Gesagt, getan.

Medienberichten zufolge nutzen laut Auskunft der Deutschen Telekom bereits eine Million der derzeit rund 12 Millionen Breitbandkunden die IP-Technologie. Die Telekom will nun aber alle anderen Kunden auch auf die IP-Technologie umstellen, siehe Heise oder auchTeltarif.

Dort heißt es unter anderem: “Die Telekom plant, alle Bestandskunden innerhalb der nächsten drei Jahre – also bis 2016 – auf IP-basierte Anschlüsse umzustellen.” Der Wechsel der Basistechnologie setzt nach jetzigem Kenntnisstand einen neuen Vertrag voraus, der dann natürlich auch auf die neuen AGB aufsetzt. Und eben diese sehen seit Mai 2013 ja eine Drosselung voraus, wenn ein bestimmtes Volumen überschritten wird – oder man greift noch einmal in die Tasche, um Zusatz-Volumen zu kaufen.

Treffen diese Informationen zu?

Sind die neuen DSL-Tarife, die eine Drosselung im Datenverbrauch vorsehen, dem Aufsichtsrat der DTAG vorgestellt worden?

Wenn ja, wann?

Gab es dazu eine Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat?

Wie hat der Aufsichtsrat – vor allem die Vertreter des Bundes – über die neuen DSL-Tarife votiert?

Über eine zügige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.

Gruß

Gunnar Sohn

Wenn man sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates anschaut, interessiert mich die Rolle von einzelnen Mitgliedern:

Anteilseignervertreter

Baldauf, Sari
Vorsitzende des Board of Directors der Fortum Oyj, Espoo, Finnland

Dr. Bernotat, Wulf H.,
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands E.ON AG, Düsseldorf

Dr. Beus, Hans Bernhard,
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Dr. von Grünberg, Hubertus,
Präsident des Verwaltungsrats, ABB Ltd., Zürich, Schweiz

Guffey, Lawrence H.,
Senior Managing Director The Blackstone Group International Partners Ltd., London

Prof. Dr. Lehner, Ulrich,
Mitglied des Gesellschafterausschusses Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf; Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG

Kollmann, Dagmar P.,
Unternehmerin, ehemalige Vorsitzende des Vorstands der Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main

Dr. Schröder, Ulrich,
Vorsitzender des Vorstands KfW, Frankfurt

Prof. h. c. (CHN), Dr.-Ing. E.h. Dr. Middelmann, Ulrich,
ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands ThyssenKrupp AG, Düsseldorf

Dr. h. c. Walter, Bernhard,
ehemaliger Sprecher des Vorstands Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main.

Arbeitnehmervertreter:

Brandl, Monika,
Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Deutschen Telekom AG, Bonn

Hanas, Klaus-Dieter
Vorsitzender des Betriebsrats der Deutsche Telekom Kundenservice GmbH Region Mitte-Ost, Bonn

Hauke, Sylvia,
Mitglied im Gesamtbetriebsratsausschuss des Gesamtbetriebsrats der Telekom Deutschland GmbH, Bonn

Holzwarth, Lothar,
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Telekom Deutschland GmbH, Bonn

Kallmeier, Hans-Jürgen,
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats T-Systems International GmbH, Frankfurt

Kreusel, Petra Steffi
Leiterin TC Steering Order & Complaints Management der T-Systems International GmbH, Frankfurt

Litzenberger, Waltraud,
Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der Deutschen Telekom AG, Bonn

Schröder, Lothar,
Mitglied des Bundesvorstands ver.di, Berlin; Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG

Sommer, Michael,
Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin

Spoo, Sibylle,
Rechtsanwältin, Gewerkschaftssekretärin bei der ver.di-Bundesverwaltung, Berlin

Siehe auch:

Deutsche Telekom: Wird bald nicht nur Neukunden, sondern auch 11 Millionen Altkunden das Breitband-Internet gedrosselt? #Drosselkom

Widerstand gegen die #Drosselkom hat nichts mit Vorwahlkampf zu tun, Mister Telekom-Sprecher

Telekom unter Druck

Die Telekom befindet sich mitten in einem Proteststurm und gibt sich dennoch betont gelassen. Zumindest nach außen, wie man an dem bemerkenswerten Deutschlandfunk-Interview mit Philipp Blank, Sprecher des Magenta-Konzerns, ablesen kann.

Blank: „Na ja, dass eine Preiserhöhung – und sei sie noch für so eine kleine Kundengruppe wie in unserem Fall – nicht besonders gut ankommt, hat uns nicht wirklich überrascht. Zudem befinden wir uns natürlich im Vorwahlkampf, in dem Politiker dankbar jedes Thema aufgreifen. Ich denke, für richtige Entscheidungen sollte man schon einige Tage Medienaufregung aushalten können.“

Klingt ein wenig arrogant und herablassend. Diese Worte könnte die Drosselkom noch bereuen. Genauso wie die rabulistische und durchsichtige Rechtfertigungsleier von Blank, dass es ja irgendwie um Gerechtigkeit geht:

„Auch ein Restaurantbesitzer wird sein ‚All you can eat‘-Angebot überdenken müssen, wenn einige Kunden daraus ‚You can eat it all‘ machen. Fakt bei uns ist: Drei Prozent der Kunden verursachen mehr als 30 Prozent des Datenvolumens. Das bedeutet für die Kunden: Lieschen Müller subventioniert bisher den Heavy User“, so Blank gegenüber dem Deutschlandfunk.

So stellt sich halt Klein-Fritzchen von der Telekom die Strategie in den nächsten Jahren vor, um ohne größere Blessuren einen Angriff auf die Netzneutralität vorzunehmen, dabei noch eigene Dienste zu bevorzugen und im gleichen Atemzug die Interessen der Shareholder zu bedienen.

In Wahrheit zeigt sich wohl die Telekom-Führungsspitze überrascht von der Breite des Widerstandes – so schilderte es jedenfalls ein Berater aus dem Umfeld des Bonner TK-Konzerns.

Die Welle der Empörung mit „Vorwahlkampf-Geplänkel“ abzutun, ist für all jene eine Provokation, die mit dem Vorwahlkampf rein gar nichts am Hut haben – wie die Initiative von Malte Götz, die immerhin schon von über 83.000 Menschen binnen weniger Tage unterzeichnet wurde. Von mir natürlich auch – es fehlen noch rund 16.000 Unterschriften. Also bitte weitersagen und die Petition unterstützen.

Und selbst Lieschen Müller wird sich vom Telekom-Schönredner nicht ins Boxhorn jagen lassen.

„75 Gigabyte, das sind acht HD-Filme im Monat und danach bekommt man ein Internet mit 90er-Jahre-Geschwindigkeit. Bei einer vierköpfigen Familie mit Kindern im jugendlichen Alter sind das dann eben nur zwei HD-Filme pro Kopf im Monat“, erläutert Netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl im Karlsdialog mit Patrick Breitenbach (das einstündige Gespräch sollte man sich anhören, um die Problematik der Netzneutralität im Detail zu verstehen).

Will man dann sein Netz in gewohnter Geschwindigkeit genießen, muss man Bandbreite nachkaufen. Ein Lieschen-Müller-Haushalt wird also geschröpft und nicht von der Last irgendwelcher Vielnutzer befreit, Mister Telekom-Sprecher.

Eigene Dienste und Partnerdienste sind bekanntlich von der Drosselung ausgenommen – aber mit welchem Effekt? Beckedahl nennt das den doppelten Markt. Die Telekom kassiert die normalen Nutzer mehr ab und verlangt noch Geld von externen Anbietern, um in den Genuss der Daten-Überholspur zu kommen.

Große Unternehmen können sich das leisten. Kleine und mittelständische Unternehmen aber nicht – auch hier fällt Lieschen Müller wieder durch den Rost der Drosselkom.

Bislang war ja der Begriff der Netzneutralität recht abstrakt und es fiel den Netzaktivisten schwer, diesen Punkt auf die politische Agenda zu bekommen. Dank der Telekom und Lieschen Müller, die schlauer ist als es der Telekom-Sprecher vermutet, sieht das nun anders aus. Jetzt wird klar, welche Tragweite der Abschied von der Netzneutralität für die Netzbewohner hat – mit Ausnahme der Provider und den großen Konzernen, die sich eine Sonderbehandlung im Internet erkaufen.

„Als Gesellschaft müssen wir uns jetzt klar positionieren und die Netzneutralität verteidigen. Sie hat uns Fortschritt und Innovation im Netz beschert. Als öffentliches Gut darf das Internet nicht den Profitinteressen der Provider geopfert werden“, fordert Beckedahl.

Hangout on Air-Operator Hannes Schleeh und bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk sehen das ähnlich. Jetzt sei die Zeit gekommen, gesetzliche Maßnahmen zur Bewahrung der Netzneutralität zu fordern, den Staat in die Pflicht zu nehmen bei der Etablierung eines schnellen Internets als Grundversorgungsauftrag und die zweifelhafte Rolle der Provider regulatorisch unter die Lupe zu nehmen.

Denn betroffen von der Drosselkom-Politik sind wir als Inhalte-Lieferanten von freien Software-Projekten, Podcasting- und Livestreaming-Formaten, Blogs und generell als Internet-Nutzer.

All das werden Lieschen Müller und viele andere dem Telekom-Vorstand um die Ohren hauen. An sein Deutschlandfunk-Interview wird Philipp Blank wohl noch lange zurückdenken müssen:

„Wie konnte ich mich nur so irren über den Protest, der uns nun schon seit Monaten und Jahren begleitet.“

Siehe auch:

Vergleich verschiedener Netzneutralitätsgesetze.

Best of #Drosselkom-Satire: Telekom im Skitstorm.

Flat! Flat! Flatrate-Propaganda oder: Was stört die #Drosselkom ihr Geschwätz von gestern

Telekomshop Bonn Duisdorf am 26. April 2013

Vielnutzer sind schuld, Google ist schuld, Youtube ist schuld, Gott-und-die-Welt sind schuld – an den Datenschmerzen der Telekom. Dabei ist wohl eher die Flatrate-Propadgana der Telekom selbst verantwortlich für die Empörungswellen, die sich über den Magenta-Konzern ergießen. Über Jahre hinweg war das Flatrate-Argument der einzige Stützpfeiler für die Kundengewinnung. Und selbst heute, am 26. April, werde ich vom Telekom-Shop in Bonn-Duisdorf mit Flat-Sprüchen bombardiert.

Ob nun für mobiles oder stationäres Internet. Die Telcos insgesamt – nicht nur der ehemalige Bonner Staatskonzern – konnten in den vergangenen Jahren mit keinem innovativen Dienst im Datengeschäft punkten.

Die Telco-Welt ist flat

Nun wird halt der Kunde dafür abgestraft und mit Drosselpolitik in Angebote gelockt, die nicht auf den Datenverbrauch angerechnet werden – wie etwa der Ladenhüter Home Entertain.

Vor zwei oder drei Jahren klangen die strategischen Überlegungen der Netzbetreiber noch ganz anders: Sie müssten jetzt konsequent in Innovationen, Inhalte und neue Geschäftsmodelle investieren.

Die Agenda für Netzbetreiber sei klar. Man wollte an der App-Welle partizipieren. Die Zahl der App-Downloads werde weltweit in den nächsten fünf Jahren von 1,4 Milliarden auf rund 19 Milliarden steigen. Dieses Volumen bringe den Anbietern einen App-Umsatz von 17 Milliarden Euro ein. Zudem sollten Netzbetreiber über die Vermarktung eigener mobiler Werbeformen nachdenken und ihre Aktivitäten im Videogeschäft ausbauen. Notwendig seien konvergente Betreibermodelle, eine radikale Kostenreduzierung und die Entwicklung zum „Smart Innovator”.

So erläuterte der TK-Berater Roman Friedrich von Booz das mögliche Zukunftsszenario für Telekom und Co.

Und nun geht es nur noch um die Erhöhung der Transportgebühren, nachdem andere Kühe nicht mehr gemolken werden können, wie etwa SMS und Sprachdienste. Wo man doch so lange Skype und andere Angebote blockieren wollte. Auch WLAN-Hotspots sind über lange Zeit nur mit der Zange angepackt worden, um nicht das eigene Geschäft zu kannibalisieren.

Immer ging es nur darum, als Quasi-Monopolist den schnellen Euro mit möglichst geringem Aufwand zu verdienen – ohne sich das Gehirn über neue Geschäftsmodelle zu zermartern.

Welche netzpolitischen Konsequenzen sich aus dem Telekom-Angriff auf die Netzneutralität ergeben, diskutiere ich um 15 Uhr in einem Hangout-Interview mit bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk und Hangout on Air-Operator Hannes Schleeh. Wer jetzt spontan Entschluss fasst, bei der Diskussion mitzumachen, sollte sich jetzt direkt bei mir melden.

Siehe auch:

Werbespot erklärt Drosselpläne der Deutschen Telekom: “Hallo Zukunft”

„Zwangsdrosselung ist ein massiver Eingriff in die soziale Teilhabe“

Youtube: Scheitert die Kultur des Teilens am Bundesgerichtshof? #Bloggercamp mit Rechtsanwalt Matthias Lachenmann um 19:30 Uhr!

Youtube-Szene gefährdet

Wir hatten ja schon angekündigt, uns mit der bevorstehenden BGH-Entscheidung zur Einbettung von Youtube-Videos zu beschäftigen.

Wir diskutieren das heute Abend, um 19:30 Uhr in unserer Bloggercamp-Livesendung mit Rechtsanwalt Matthias Lachenmann.

Unser Gesprächsgast hat freundlicherweise ein paar Fakten zusammengetragen, die bei diesem Fall relevant sein können. Wann haftet ein Nutzer für Urheberrechtsverletzungen bei der Verbreitung von Videos?

Ohne Einbettung:

Ein Nutzer lädt ein Video auf seinen eigenen Webspace hoch und veröffentlicht es auf seiner Homepage, ohne die nötigen Rechte zu haben. Der Nutzer begeht unproblematisch eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 16 UrhG, da eine Vervielfältigung des Videos vorliegt sowie gem. § 19a UrhG (Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung).

Ein Nutzer setzt einen Link auf die Homepage eines Dritten, auf der Urheberrechtsverletzungen begangen werden, ein Homepage-Besucher muss den Link anklicken, um zu dem rechtswidrig hochgeladenen Video zu gelangen → Keine Haftung des Linksetzers. So entschieden vom BGH im Urteil BGH GRUR 2003, 958, 962

Einbetten/Framing von Videos:

Ein Nutzer bindet ein auf Seiten wie YouTube oder Vimeo hochgeladenes Video mittels Embedding/Framing des Links in seine Seite ein (das Video bleibt also auf dem Server des Anbieters gespeichert) → Rechtslage unklar.

Es liegt kein Verstoß gegen §§ 16 und 17 UrhG vor, da keine Kopie des Videos hergestellt wird.

Liegt ein Verstoß gegen § 19 UrhG vor? Umstritten! BGH wird im aktuellen Fall hoffentlich dazu Stellung nehmen. Siehe dazu den Beitrag Lachenmann.

Eine Ansicht: Ja, es liegt ein Verstoß vor, da der Nutzer das Video bereitstelle und das Abspielen veranlasse. Für einen Homepage-Besucher sei nicht (sofort) erkennbar, dass das Video von einem anderen Server komme. Etwa LG München.

Andere (m.E. richtige) Ansicht: Nein, kein Verstoß. Denn es handelt sich um keine eigene Bereitstellung des Videos durch den Nutzer, dieser setzt nur einen Link und zeigt dem Besucher den Platz auf einem Server, an dem es abrufbar ist.

Gute ausführliche Darstellung dessen bei SocialMediaRecht.

Zudem: Wer sein Video bei YouTube hochlädt, kann in das Embedding einwilligen oder nicht, erteilt also jedenfalls seine Einwilligung. Wird das Video jedoch gegen den Willen des Urhebers hochgeladen, kann er nicht einwilligen. Dann besteht Haftungsgefahr. ABER in beiden Fällen gilt die:

Störerhaftung.

Der Störerhaftung ist grundsätzlich jeder ausgesetzt, der Embedded Links/Frames einsetzt oder Video-Links bei Facebook postet. Wieder gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Nutzer haften kann.

Es ist für den Linksetzer nicht zu erkennen, dass das Video Urheberrechte verletzt und es wird deutlich, dass es nicht von ihm stammt → Es gilt „notice and take down“, wenn der Nutzer informiert wird und daraufhin den Link entfernt, haftet er nicht, auch nicht auf Unterlassung. Wenn er jedoch auf den Hinweis nicht reagiert, haftet er.

Es ist zu erkennen, dass das Video Urheberrechte verletzt → Der Nutzer haftet auf Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten. Hier ist gesundes Augenmaß gefragt.

Der Nutzer macht sich die fremden Inhalte zu Eigen (z.B. indem er Hinweise entfernt, dass die Inhalte auf fremden Seiten gespeichert sind, von außen nicht zu erkennen ist (z.B. durch Einbindung von Bildern), dass er sich um ein Embedding handelt → Der Nutzer haftet voll

Interessante Links:

Bewertung, ob bei Embedding/Framing Rechtsverletzungen vorliegen:

http://www.telemedicus.info/article/2453-Die-Haftung-fuer-eingebundene-Youtube-Videos.html

http://www.internet-law.de/2012/10/haften-blogger-fur-embedded-content.html

http://www.rechtambild.de/2012/11/einbetten-von-youtube-videos-keine-urheberrechtsverletzung/

http://www.rechtzweinull.de/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html

http://netzrecht.org/zur-rechtlichen-einordnung-des-sog-streamings/

Inwieweit haften Seitenbetreiber wie YouTube für Urheberrechtsverletzende Inhalte?

Ein Dank gebührt Rechtsanwalt Tobias Kläner für seine hilfreichen Tipps und die Unterstützung!

Twitter-Zwischenrufe während der Liveübertragung bitte mit dem Hashtag posten.

Das Thema müsste besonders für die Youtube-Szene netzpolitisch von großem Interesse sein!

Neue Langsamkeit oder geistig-moralische Netzwende: Über die Drosselpolitik der Telekom

Telekom schreit nach Shitstorms

Die liebwertesten Gichtlinge der Telekommunikation kompensieren ihre digitale Einfallslosigkeit schon seit Jahren mit Barrieren, Blockaden und Hinhaltetaktiken. Etwa beim vergeblichen Kampf gegen Dienste wie Skype oder der Ausbreitung von Hotspots für den kabellosen Internetzugang. Und jetzt greifen Dino-Konzerne wie die Telekom in die Trickkiste der Drosselung von DSL-Anschlüssen, um Ladenhüter wie Home Entertain unter die Leute zu bringen, denn eigene Dienste werden auf den Datenverbrauch nicht angerechnet.

Mangelwirtschaft statt schnelles Internet

Mich erinnert dieses Szenario an die Zollschranken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Die Rivalität der einzelnen Landesfürsten und die zahlreichen Zollschranken beförderten die wirtschaftliche Rückständigkeit in den deutschen Kleinstaaten. Gleiches bewirkt die neue Langsamkeit der Deutschen Telekom.

Statt sich endlich in Richtung einer Gigabit-Gesellschaft zu bewegen, torpedieren uns die Magenta-Manager in die Niederungen einer Mangelwirtschaft auf dem Niveau von 384 Kilobit pro Sekunde:

„Also eine Geschwindigkeit, die dem Nutzer den Download eines handelsüblichen Films in DVD-Qualität in kaum mehr als 23 Stunden ermöglichen würde. Streaming, oft als digitale Zukunft der Unterhaltungsindustrie angesehen, ist mit dieser Geschwindigkeit selbstredend auch möglich“, moniert Sascha Lobo in seiner Spiegel Online-Kolumne.

Aber man sollte nicht nur mit dem Finger auf die innovationsfeindlichen Telcos zeigen. Wir sollten den Netzbetreibern die Infrastruktur-Aufgabe schlichtweg entziehen. Genau an diesem Punkt muss die Gemeingut-Debatte in der Netzpolitik ansetzen. Keine Steuergelder über politische Funktionäre verteilen lassen für irgendwelche Netzprojekte, sondern den Staat fordern bei der Bereitstellung einer Datenautobahn, die diesen Namen auch verdient. 80 Milliarden Euro müssen aufgebracht werden, um Deutschland mit Glasfaser-Anschlüssen flächendeckend zu versorgen.

Öffentlicher Wille für Breitbandausbau

Es fehlt bislang der öffentliche Wille, den Staat stärker in die Verantwortung zu nehmen, moniert der Branchenexperte Roman Friedrich vom Beratungshaus Booz & Co. im ichsagmal-Interview.

„In vielen asiatischen Ländern investiert der Staat und erlässt sogar verfassungsrechtliche Grundlagen für die Notwendigkeit eines schnellen Internets.“

Auch wirtschaftspolitisch sollte die öffentliche Hand ihrer Verantwortung nachkommen, denn es gebe eine positive Korrelation zwischen Digitalisierung, Netzausbau und Arbeitsplätzen, so Friedrich.

„Wenn man diese Auswirkungen sieht, muss sich der Staat die Frage stellen, ob er sich nicht stärker engagieren sollte.“

Allerdings nicht als Betreiber. Schwarzweiß-Denken helfe nicht weiter. Es seien viele Varianten für staatliche Initiativen möglich: Public-Private-Partnership, Konzessions- oder Lizenzmodelle, genossenschaftliche Initiativen.

Ob die Bundesnetzagentur die neuen DSL-Tarife der Telekom als Verstoß gegen die Netzneutralität einstuft und regulatorisch eingreift oder nicht, wir sind als Wählerinnen und Wähler gefordert, von den politischen Akteuren einen Masterplan für die Vernetzung von Gesellschaft und Wirtschaft zu verlangen.

„Im Land, dessen großer Buchbestseller 2012 ‚Digitale Demenz’ hieß, fehlt schmerzhaft das Klima pro Vernetzung, um eine geistig-moralische Netzwende hinzulegen“, meint Sascha Lobo.

Vielleicht reißt uns die Drossel-Politik der Telekom aus unserer Lethargie.

Ausführlich nachzulesen in meiner heutigen The European-Kolumne.

Siehe auch:

Was ist Netzneutralität? Oder: Warum das freie und offene Internet in Gefahr ist.

Telekom erbost Onlineszene durch Abschaffung der DSL-Flatrates.

Mit der Telekom zurück ins Modemzeitalter.

Telekom Zwangsdrosselung ist nur der Anfang.

Pressesprecher sind so unglücklich mit dem Social Web, schnief!

So sieht ein perfekter Kommunikator aus

Drei von vier Pressesprechern sind mit Social Media nicht glücklich, meldet das Werbeorgan w & v und bezieht sich auf eine Umfrage der dpa-Tochter News Aktuell und der Kommunikationsberatung Faktenkontor unter Fach- und Führungskräften von Pressestellen.

Heul. Wie schrecklich.

„Die Enttäuschung mancher Unternehmenssprecher könnte auch mit ihrer Resonanz im Social Web zu tun haben. Die klassische Pressemitteilung scheint dort nämlich kaum noch gefragt zu sein. Nur 19 Prozent gaben an, dass Pressemitteilungen ihres Unternehmens im Social Web ‚große Interaktionen auslösten‘. Ein Jahr zuvor waren es noch 27 Prozent. Blog-Beiträge ziehen sogar noch weniger. Hier sprachen nur 13 Prozent der Pressestellen-Mitarbeitern von ‚großer Interaktion‘, nach 15 Prozent im Vorjahr“, schreibt Frank Zimmer in seinem Beitrag.

Vielleicht liegt es auch daran, dass die Pressemitteilungen schon immer weltweit-führender Schaumschläger-Schrott waren und auch die Blogbeiträge mehr oder weniger nur dümmliche Kopien des PR-Gesabbels sind, der täglich meinen E-Mail-Account überflutet. Um Interaktion mit der Öffentlichkeit zu erzielen, müssten die Unternehmen erst einmal zur Interaktion bereit sein und sich nicht hinter Festungsmauern verschanzen.

Ohne Sprachregelungen, Autorisierungen und dreifacher Absicherung von rhetorischen Leerformeln geht doch bei Firmen nichts über den Schreibtisch. Redet einfach ohne Controlling-Absurditäten mit Kunden und Journalisten, geht in Live-Gespräche über Video-Chatdienste wie Hangout on Air, macht Diskussionsrunden mit Bloggern und verabschiedet Euch von den Befehlsschleifen idiotischer Hierarchien – dann klappt es auch mit der Interaktion.

Netzpolitik jenseits von Markt und Staat: Kappes, Röpke und der Code for Gemany

Christoph Kappes

Philip Banse und Jürgen Kuri diskutierten im c’t Online-Talk von Deutschlandradio Wissen mit Christoph Kappes und Falk Steiner über den Stand der Netzpolitik. Ein Spannungsbogen vom Klagelied der Alpha-Tiere der Netzgemeinde über das eigene Scheitern beim Widerstand gegen das Leistungschutzgesetz bis zum Plädoyer für einen neuen Realismus bei der Durchsetzung von politischen Zielen der Netzbewegung.

Internetunternehmer Christoph Kappes konkretisierte im letzten Teil der Diskussionsrunde seine programmatische Schrift „Code for Germany“ und profiliert sich so langsam zum Wilhelm Röpke der Netzbewegung.

Exzellentes Buch über Röpke

Er will mit kleinen Schritten die Möglichkeiten der digitalen Transformation stärker an die Lebensrealität der Menschen bringen.

Nicht die Antwort auf die großen Fragen im netzpolitischen Diskurs seien entscheidend, nicht die Abstraktion und nicht der theoretische Überbau, sondern das konkrete Handeln.

„Warum muss es immer ‚Wir‘ sein, Prozesse oder Parteien. Lass doch die Leute verteilt arbeiten. Die einen bauen Spendenportale mit einem bestimmten Payment-Mechanismus. Die anderen kümmern sich um Alternativen zu den großen sozialen Netzwerken oder programmieren Systeme für Dienstleistungen in der Nachbarschaft zur Kinderbetreuung.“

In den vergangenen Jahre habe es bei Kappes eine Drehung gegeben. Man sollte nicht nur theoretisieren, sondern auch mehr „machen“. Impulse sollte man jenseits vom öffentlich-rechtlichen und privaten Eigentum setzen. Als dritte Variante favorisiert Kappes die Form des Gemeingutes. Allen sollte die Möglichkeit geboten werden, digitale Güter zu nutzen. Anders als bei physischen Gütern müsse man sich auf diesem Feld nicht mit dem Problem der Übernutzung herumschlagen. Kappes brachte das Beispiel der Weide, die irgendwann von Kühen leergefressen wird.

„Das ist bei digitalen Gütern strukturell nicht möglich. Sie können beliebig häufig kopiert werden und das Original bleibt trotzdem erhalten.“

Das sei ein großer Vorteil für digitale Gemeingüter. Er fordert ein nationales Programm, um solche Aktivitäten zu entfalten und vor allem hieraus neue Software-Komponenten oder kulturelle Techniken zu entwickeln, die im nächsten Schritt dann wiederum allen zugute kommen: Einzelpersonen, der „Netzgemeinde“, aber auch Unternehmen, NGOs und dem (e)-Government.

„Ich hätte angesichts der Beträge, welche die Gemeinschaft für Unterhaltung und physische Infrastruktur aufwendet, überhaupt keine Hemmungen, für ‚Code for Germany‘ eine Milliarde Euro für den Zeitraum von drei Jahren anzusetzen“, so Kappes.

Aber woher kommt die Kohle und wer entscheidet über digitale Projekte? Da sind wir dann wieder mitten in haushaltspolitischen Machtkämpfen und der Bedienung von Klientel-Interessen. Das sollte allerdings kein Hinderungsgrund sein, das politische Personal zu fordern, um vernünftige und zukunftsfähige Konzepte für eine vernetzte Gesellschaft und Ökonomie anzustoßen, statt auf IT-Gipfeln sich jovial auf die Schenkel zu klopfen und das Versauern als Megabit-Gesellschaft mit rhetorischen Leerformeln zu überspielen.

Jeder sollte mit kleinen Schritten vorangehen. Nicht nur kritisieren, sondern Projekte anstoßen. Es müssen ja nicht immer staatliche Haushaltsmittel sein, die in solche Gemeingut-Initiativen gesteckt werden. In Deutschland gibt es eine breite Genossenschaftsbewegung, die man für digitale Initiativen aktivieren könnte. Oder über Crowdfunding, was ich viel sympathischer finde.

Als kleinen netzpolitischen Erfolg könnte man auch unsere Konfrontation mit dem Kanzleramt werten, die zumindest die Aufseher in den Landesmedienanstalten dazu gebracht hat, Live-Hangouts von Bloggern, Vereinen, Initiativen und Unternehmen nicht mehr mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu traktieren und einfach in Ruhe zu lassen. Hier haben wir das Umfeld von Merkel mit der eigenen alternativlosen Parole „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ in Verlegenheit gebracht.

Das Ergebnis kommentierte dpa mit den Worten:

„Im Gegensatz zur Kanzlerin musste sich Obama keine Minute lang mit der Frage beschäftigen, ob der Auftritt bei Google nicht als ein (verbotener) Staatsfunk oder eine lizenzpflichtige Rundfunksendung zu betrachten ist. Diese Frage hatte der Bonner Blogger Gunnar Sohn aufgeworfen, nachdem die Bundesregierung den Google Hangout angekündigt hatte. Doch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktoren der Landesmedienanstalten sahen keinen Handlungsbedarf.“

Auch kleine Blogger wie Hannes Schleeh und meine Wenigkeit können ein wenig an den netzpolitischen Stellschrauben drehen. Man muss nur energisch genug sein. Es ist das Ergebnis einer Arbeit, die sich über acht Monate erstreckte. Und das Ergebnis ist für die Hangout-Community sehr zufriedenstellend.

Bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, handele es sich eher um Abrufdienste, ließ ZAK-Chef Jürgen Brautmeier den Blogger wissen, obwohl der Chat auch live übertragen wird.

Die Analogie zum Ökonomen Wilhelm Röpke klärt sich durch die Lektüre meines folgenden Beitrages: Jenseits von Angebot und Nachfrage: Warum die Ökonomenzunft politischer werden muss.

Michael Seemann plädierte im ichsagmal-Interview für eine Anstalt des öffentlichen Rechts, um Netzprojekte zu finanzieren:

„Wir müssen jetzt an die Ressourcen ran. Wir sehen das im Werbemarkt, der sich immer mehr ins Internet verlagert. Das ist ein natürlicher und guter Prozess. Warum verschieben sich dann nicht auch die Ressourcen in den öffentlich-rechtlichen Kategorien ins Netz? Die Rundfunkgebühren überschreiten in diesem Jahr die Schwelle von zehn Milliarden Euro. Da könnte man überlegen, was man von diesem Geld für den Ausbau von Infrastrukturen, für neue journalistische Konzepte oder für offene Strukturen im Internet ausgeben könnte. Man könnte eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen, die nichts anderes macht als Open-Source-Projekte zu finanzieren.“

Dafür würde ja schon eine Milliarde Euro pro Jahr ausreichen. Wenn der Markt nicht für freie Web-Strukturen sorgt, müssten eben größere Anstrengungen mit öffentlich-rechtlichen Instrumenten an den Tag gelegt werden.

Neues aus der Hausmeister-Republik: Urheberrechtskeule gegen das Einbetten von Videos #BGH #youtube

Kultur des Teilens in Gefahr

Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das berichtet tagesschau.de. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden. Willkommen in einem neuen Kapitel der Hausmeister Republik Deutschland.

„Der BGH hat am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass im ‚Einbetten‘ von YouTube-Videos in Websites gegen den Willen des Urhebers eine Rechtsverletzung liegen könnte. Entschieden haben die obersten Richter den Fall noch nicht. Der BGH erwägt, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte. Im vorliegenden Fall wurde das Video auf YouTube eingestellt und von den Betreibern einer anderen Website auf ihrer eigenen Homepage eingebettet. Der Urheber des Films wollte diese Form der Wiedergabe auf der anderen Website verbieten“, so tagesschau.de.

Warum lädt der Kläger seine Videos dann bei Youtube hoch, macht sie öffentlich und teilbar?

Wenn aus diesem Einzelfall das Einbetten von Youtube-Videos in Frage gestellt wird, schwindet die Essenz des Kopierens und Teilens. Das wäre ein harter Schlag. Das Urheberrecht in Deutschland erweist sich immer mehr zum Totengräber eines offenen Netzes. Besonders die unendliche Reproduktion von Inhalten macht den Charme des Social Webs aus. Wer Videos wie exklusive Ware behandeln will, soll zu Hause Dia-Vorträge halten oder zu Filmabenden einladen. Er könnte ja auch auf Youtube in den Privatmodus gehen und nur ausgewählten Nutzern den Zugriff einräumen. Alles auch ohne ärgerliche Gerichtsklagen möglich. Aber man will eben auch Öffentlichkeit erzielen, aber gleichzeitig die Einbettung verhindern – ziemlich widersprüchlich.

Update 15:00:

Tagesschau.de hat es wohl arg verkürzt dargestellt. Es geht wohl in erster Linie um das widerrechtliche Hochladen eines Videos. Das werde ich aber nächste Woche bei der BGH-Pressestelle in Erfahrung bringen. Im Bloggercamp werden wir uns auf alle Fälle damit auseinandersetzen.