Zur Spiegel-Titelstory über Facebook, die sich allerdings nur am Rande mit Facebook beschäftigt, hat Thomas Knüwer in seinem Blog Indiskretion Ehrensache noch eine wichtige Ergänzung gebracht. Seit dem 3. Juli 2009 sind die öffentlichen Debatten über den Datenschutz nach seiner Ansicht verlogene Angelegenheiten geworden.
“An diesem Tag wurde eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen, die weiterhin das Listenprivileg enthält. Die meisten Menschen in Deutschland dürften diesen Begriff noch nie gehört haben. Deshalb: Dieses Privileg erlaubt es personalisierte Daten – also inklusive Name, Adresse und Geburtstag – zu speichern und für Marketingzwecke weiterzugeben. Dabei dürfen die Daten auch an Dritte weitergereicht – oder besser: verkauft – werden. Ein Skandal, denken Sie? Warum weiß ich davon nichts? Ganz einfach: Weil die Branche, die dies betrifft die Medienbranche ist – allen voran die Zeitungs- und Zeitungsverlage. Sie gehören zu den größten Adressdatenhändlern der Republik. Deshalb auch bekommen Sie, liebe Leser, diese nervigen Anrufe von Callcentern, die behaupten, Sie hätten an Gewinnspielen teilgenommen, an die Sie sich nicht erinnern können. Deshalb auch bekommen Sie Werbebriefe von Magazinen und Zeitungen – und von anderen Unternehmen, die Datenbankkunden dieser Verlage sind”, so Knüwer. Also lag ich mit meinen Beispielen für Call Center-Terror gar nicht so falsch.
Siehe auch:
Feindbild Internet.
Geschäfte mit privaten Daten: Warum sich der “Spiegel” mit der halben Wahrheit begnügt.
Hallo Gunnar,
Dein Artikel enthält leider einige sachliche Fehler. Das Listenprivileg nach § 28 Abs. 3 BDSG erlaubt nicht die Weitergabe des genauen Geburtstages, sondern nur des Geburtsjahres. Ein schon wesentlicher Unterschied. Es dürfen nur Titel, Name, Adresse und Geburtsjahr sowie ggf. seine Berufsbezeichnung weitergegeben werden. Dies auch nur, soweit die Speicherung/Nutzung “erforderlich” ist. Diese Aufzählung ist abschließend und nicht, wie man Deinen Artikel lesen kann, nur ein Teil von vielen personalisierten Daten, die weitergegeben werden können. Die Aussage, dass man deshalb verbotene Anrufe von Call Centern bekomme, ist ebenfalls sachlich falsch, da Telefon- und Mailadresse ausdrücklich nicht zum Listenprivileg gehören. Wenn es dazu kommt, ist dies – wenn man nicht zuvor als Verbraucher eingewilligt hat – eindeutig rechtswidrig und kann mit hohen Bußgeldern belegt werden. Etwas weniger Aufgeregtheit würde dem Thema sicher gut tun. Und mal Hand auf Herz: Wer kann sich schon an jedes Gewinnspiel erinnern, an dem er mitgemacht und seine personenbezogenen Daten freigegeben hat? Beste Abhilfe: Nicht mehr an Gewinnspielen beteiligen und den Toaster selbst kaufen.
Beste Grüße
Das Ganze solltest Du dann auch Thomas Knüwer übermitteln. Ist ja – wie ersichtlich – ein Zitat. Mit der Zustimmung ist das so eine Sache. Ein kleines Kreuzchen und man ist in diesem Sumpf drin. Und Faktum ist auch, dass die Printverlage zu den aggressivsten Werbern zählen.