Meine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz über den Zugriff von deutschen Sicherheitsbehörden auf PRISM-Daten sind ja bekanntlich abgeschmettert worden. Nur das BKA hat in der Begründung einige Ankerpunkte freiwillig oder unfreiwillig für weitere Recherchen hinterlassen.
Deshalb habe ich heute noch einmal nachgelegt. Beim BKA und beim Datenschützer des Bundes:
Vermittlung bei Anfrage “Spähprogramm Prism”
Datum 16. Juli 2013 11:01:38
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren,ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/4428
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil der Verweis des BKAs auf den Aufwandsvorbehalt nicht schlüssig ist. Schon bevor ein konkretes Informationsbegehren eingeht, muss die Behörde sich so organisieren, dass der spätere Aufwand zur Informationserteilung gering gehalten wird. Beispiele für solche vorwirkenden Pflichten für das Informationsmanagement in Behörden sind eine Speicherungspflicht für Datenübermittlungen, die Verpflichtung zur Einführung effizienter, kostensparender Verfahren zur Auskunftserteilung und besondere Anforderungen an die Aktenführung.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Sohn
Und an das BKA:
Sehr geehrte Damen und Herren,
1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: “Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen von Ihnen zitierten Gesetzt erfasst”. Bitte teilen Sie mir den einschlägigen IFG-Paragrafen mit, auf dem diese Entscheidung beruht.
2) Desweiteren schreiben Sie:
“Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.” Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlch Daten aus PRISM erhalten hat.3) Generell lege ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Informationszugang Widerspruch ein.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Sohn
Siehe auch:
BKA hat mittelbar und unwissentlich keine #PRISM-Daten erhalten: Und unmittelbar und wissentlich?
Statt für Aufklärung zu sorgen, werden Facebook-Späße im Auftrag der USA polizeilich verfolgt.
Hintergründige Analyse von Christoph Kappes: VERTRAUEN, VERRAT UND SCHATTEN – A LETTER FROM HAMBURG.
Hat dies auf eMarketing 2.05 rebloggt.
Hallo,
Lest bitte mal https://torexitabuse.wordpress.com/2013/07/29/operation-mende-oder-unfug-ohne-ende/
aber nicht nur die Überschrift.
Ein unglaublicher Vorgang!
mfg