Thomas Stadler hat in seinem Internet Law-Blog auf die widersprüchliche Haltung von Mitgliedern der Bundesregierung hingewiesen, die in Sonntagsreden mehr Datenschutz versprechen und im gleichen Atemzug die Vorratsdatenspeicherung fordern. “Dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine andere Position einnimmt, zeugt davon, dass sie Bürgerrechte auch immer noch als Abwehrrechte gegen den Staat betrachtet und nicht versucht, den Schwerpunkt der Diskussion allein auf datensammelwütige US-Unternehmen zu verlagern. Ihr Vorschlag eines Quick-Freeze, neuerdings ergänzt um eine siebentägige Vorratsdatenspeicherung, dient aber wohl auch nur dem politischen Zweck, eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu können, die in Wirklichkeit freilich keine ist. Das von ihr hierzu vorgestellte ‘Eckpunktepapier’ wirft zudem neue Fragen auf, insbesondere unter welchen erleichterten Voraussetzungen dieses ‘Quick-Freeze’ zulässig sein soll und inwieweit dadurch das Erfordernis eines konkreten Tatverdachts aufgeweicht werden wird. Auch hier schließen sich verfassungsrechtliche Fragen an”, so Stadler.
Schaut man sich das Abstimmungsverhalten der CSU-Politikerin Ilse Aigner im Bundestag etwas genauer an, erkennt man den rabulistischen Trick der Empörungsspirale. Wenn es um die vermeintliche Sicherheit des Staates geht, werden sehr schnell die Grundsätze des Datenschutzes über Bord geworfen. „Made in Germany sollte weltweit für höchsten Datenschutz im Internet stehen“, sagt Aigner, und schafft es nach Meinung des Bloggers Richard Gutjahr doch glatt, dabei nicht rot zu werden. „Die CSU-Politikerin, die sich so sehr um unsere Daten sorgt, hat im Bundestag nicht nur für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt, sondern auch für das BKA-Gesetz, das u.a. vorsieht: Online-Durchsuchungen durch Bundestrojaner, Großer Lauschangriff (das Abhören und Filmen auch in Wohnungen), Telefonüberwachung mit Handy-Ortung, Heimliche Wohnungsdurchsuchungen, Rasterfahndung anhand von öffentlichen oder privaten Datenbanken, Bespitzelung von Rechtsanwälten und Journalisten“, stellt Gutjahr fest.
Der Abbau der Grundrechte sei in den vergangenen zwanzig Jahren kontinuierlich vorangetrieben worden, u.a. von Innenpolitikern wie Wolfgang Schäuble und Otto Schily, kritisiert Stadler. “Diese Entwicklung hat leider auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Halt gemacht. Eine Regelung wie die zur Vorratsdatenspeicherung wäre in Karlsruhe vor 20 Jahren in Gänze als offensichtlich verfassungswidrig qualifiziert worden. Allein die Diskussion darüber, TK-Verbindungsdaten ohne jeden Anlass für längere Zeit zu speichern, hätte man damals als orwellsche Überwachungsfantasie betrachtet. Vor diesem Hintergrund muss man sich eben irgendwann auch hinstellen und sagen: Bis hierhin und nicht weiter.”