Erst gestern bin ich in einer Wiederholung der ZDF-Sendung “aspekte” vom 31. Juli auf Aussagen des ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem gestoßen. Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.
Hoffmann-Riem sagte Kinderpornographie sei schändlich, und er halte es für richtig, dass der Gesetzgeber dagegen vogehe. Dabei müsse sich dieser aber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe ein Gesetz erlassen, für das er keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung einerseits und andererseits um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Beides seien Fragen, für die die Länder zuständig seien. Wenn der Bund aber gar nicht die Gesetzgebungskompetenz habe, dürfe er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, so Hoffmann-Riem.
Christian Bahls, ein Missbrauchsopfer, sagte gegenüber aspekte: “Was hier passiert ist eine Symbolpolitik und für die Symbolpolitik werden eben Missbrauchsbetroffene ein zweites Mal missbraucht – nämlich als Gallionsfigur im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und das ist eigentlich eine ziemlich schlimme Sache.”
Bahls ist selber als Kind missbraucht worden und hat einen Verein gegründet: “Missbrauchsopfer gegen Internetsperren”. Er ist Teil einer Protestbewegung die sich in den letzten Monaten gegen das Gesetz formiert hat. Eine Internet-Petition dagegen fand 134.000 Unterzeichner. Alvar Freude, Arbeitskreis Internet Zensur meint: “Man muss hier auch ganz klar Frau von der Leyen den Vorwurf machen, dass sie alle Möglichkeiten effektiv gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen konterkariert, nur um sich ein bisschen Show zu veranstalten, ein bisschen Wahlkampfgetöse zu machen.”
Der Vorwurf: Seiten werden zwar gesperrt, aber das nütze nichts. Inhalte blieben ja weltweit im Netz. Nicht nur nutzlos so ein Gesetz, sondern sogar rechtlich problematisch, sagen Juristen.
Der Medienrechtler Thomas Hoeren hat es noch klarer formuliert. meint: “Wir haben ein Gesetz, das weit in die Grundrechte eingreift. Das Gesetz ist überhaupt nicht effizient, die Zugangssperren, die da gewünscht werden, kann man binnen drei bis vier Sekunden umgehen. Ein politischer Scherz bedingt durch den Wahlkampf.”
Im Kern geht es um Gefahrenabwehr, es geht um Straftatenverhütung und um Einwirkungen auf die Inhalte von Medienangeboten. Beides sind Fragen für die die Länder zuständig sind. Wenn aber der Bund auch gar nicht die Gesetzgebungskompetenz hat, dann darf er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, auch das ist nicht in Ordnung.”
Trotzdem sollen BKA-Beamte darüber entscheiden, welche Internetseiten mit dem Stoppschild verdeckt werden. In den Landeskriminalämtern ermitteln Fahnder gegen die Täter. Kinderpornografie wird vor allem über Handy, per Post und geschlossene Computernetzwerke verbreitet. Die wenigsten Straftäter nutzen für diesen Austausch offene Webseiten, die man sperren kann.
Frank Federau vom Landeskriminalamt Hannover sagt: “Die Sperrung von kinderpornographischen Seiten im WWW ist mit Sicherheit sinnvoll und auch ein Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen aber auch deutlich sagen, dass viele Inhalte ganz anders getauscht werden und dort müsste man auch entsprechend nachbessern (…)…Wir haben auf der einen Seite die Kinderpornografie, das ist ein Phänomen, das ja grundsätzlich mit dem Internet überhaupt nichts zu tun hat. Das Internet begünstigt nur den Austausch und man könnte natürlich möglicherweise ganz woanders ansetzen, nämlich bei der Bekämpfung der Kinderpornografie und nicht unbedingt beim Sperren der Seiten.”
Wenn das Gesetz das Hauptproblem nicht löst, wozu dient es dann, fragt aspekte. Die Antwort des Familienministeriums verblüfft: “Natürlich ist auch dem Ministerium klar, dass Access Blocking nicht alle aufhält, vor allem nicht die Schwerpädophilen – aber es macht ausnahmslos deutlich: Kinderpornografie wird in unserem Land grundsätzlich geächtet.”
“Hätte dafür nicht eine Plakatkampagne gereicht? Denn Kinderpornografie ist in unserem Land schon lange strafbar. Stattdessen erzeugt man eine unheilige Allianz zwischen Internetanbietern, den Providern, und dem Bundeskriminalamt”, so aspekte.
Viel Energie habe man in die PR für das Gesetz gesteckt – wenig in die Umsetzung. “Beinahe hatte man übersehen, dass die EU noch zustimmen muss und das Gesetz darum gar nicht wie geplant in Kraft treten kann. Erst blind im Eifer des Vorwahlkampfes, dann verschlungen in bürokratischen Versäumnissen scheint das eigentliche Problem aus dem Fokus zu geraten”, berichtet das ZDF-Kulturmagazin.
“Missbrauch passiert im realen Leben, der passiert nicht im Internet, da müssen Opfer und Täter an einem Ort sein. Auch wenn Frau von der Leyen jetzt versucht mit ihrer Web 2.0 Kampagne anderes zu suggerieren. Missbrauch passiert immer noch im realen Leben”, weiß Christian Bahls.
Wolfgang Hoffmann-Riem war von 1999 bis 2008 Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts und unter anderem für Rundfunk- und Pressefreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Datenschutz zuständig. Er gilt als einer der profiliertesten Medienrechtler und wurde vor allem durch die von ihm geprägten Entscheidungen zur Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und zum Großen Lauschangriff bekannt.
Insgesamt hat der aspekte-Beitrag sehr kompakt die Tragweite des Gesetzes dargelegt und die Heuchelei von Zensursula entlarvt!
Siehe auch: MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren.
Freund und Zensor: die Phantomdebatte um Verkehrsregeln im Netz.