Bloggercamp-Hangout ist Rundfunk – Merkel-Hangout ist kein Rundfunk: „Freispruch“ für die Kanzlerin?

Rundfunkstaatsvertrag als Bürokratiemonster

„Freispruch“ für die Merkel-Hangout-Sendung am 19. April? Zu diesem Urteil kommt zumindest Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stellen nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig.

Hangout-Angebote, die nicht regelmäßig verbreitet würden, seien nach den Kriterien der Medienaufsicht als Telemedium einzustufen:

„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht“, so Brautmeier in einer Pressemitteilung.

Damit steht er im Widerspruch zu einer Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM): So wurde unsere Bloggercamp-Sendung vom 28. September 2012 als Rundfunk eingestuft. Damals hatten wir an eine Fortsetzung des Formats noch nicht gedacht.

Entsprechend antwortet die BLM:

„Es handelt sich bei dem Hangout um eine einmalige Veranstaltung. Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Ausstrahlung eines solchen Hangouts, der Live im Internet und anschließend per Abruf über Youtube zu empfangen ist, medienrechtlich unbedenklich sei, bzw. einer Genehmigung bedürfe….Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, teilte uns Professor Roland Bornemann Bereichsleiter Recht des BLM, am 26. September 2012 schriftlich mit.

In dem Schreiben wurden wir belehrt, was unter Rundfunk zu verstehen sei:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat.“

Von dem Kriterium der regelmäßigen Verbreitung war an keiner Stelle des BLM-Genehmigungsschreibens die Rede. War ja auch überflüssig, da von uns im September nur eine Veranstaltung geplant war (mittlerweile ist die Genehmigung verlängert worden).

Wie kommt nun der ZAK-Vorsitzende zu einem völlig anderen Urteil? Am Donnerstag klang das bei der Medienzentrale Berlin-Brandenburg (mabb), die für den Ausstahlungsort des Hangout der Kanzlerin zuständig ist, noch ganz anders:

„Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.“

Auf meine Presseanfrage, wann denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen würde, antwortete Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb per E-Mail:

„Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.“

Hat also die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten sich gestern getroffen und eine Prüfung vorgenommen oder ist der ZAK-Vorsitzende erst einmal vorgeprescht, um der Bundeskanzlerin Steine aus dem Weg zu räumen?

Sollte es zu einer Sonderbehandlung von Frau Merkel kommen, wäre das medienpolitisch äußerst fragwürdig. Besser wäre es, dem Rat von mabb-Direktor Hans Hege zu folgen:

„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet.“

Dann muss sich halt die Bundeskanzlerin mit der Ausstahlung ihres Live-Hangouts so lange gedulden, bis das Medienrecht entrümpelt wird.

Ansonsten gilt eben doch der Satz von George Orwell in der Fabel „Farm der Tiere“:

„Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher.“

Für unser Un-Buch zur Streaming Revolution bekommen wir für das medienrechtliche Kapitel unglaublich viel Material geboten.

Siehe auch:

Merkel darf bei Google “abhängen”.

Staatsfernsehen: Was Adenauer nicht konnte, kann Merkel schon lange.

Ist Merkel-Hangout-TV nun Rundfunk? Die Antworten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Merkel-Hangout-Mashup 2

Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Sehr geehrter Herr Sohn,

bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Nein.

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Nein.

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.

Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?

Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.

Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?

Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.

Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.

Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.

Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.

Merkel-Hangout-TV: Berliner Medienanstalt sieht Änderungsbedarf beim Rundfunkstaatsvertrag

Startnext-Projekt des Bloggercamps

So ganz falsch lagen wir in unserer Bloggercamp-Sendung mit unserer Wertung der geplanten Hangout on Air-Sendung der Bundeskanzlerin nicht.

Meine Anfrage an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg lautete:

Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Soweit die Rechtslage. Nach Einschätzung der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien gelten auch Sendungen, die über Livestreaming-Dienste wie Hangout on Air (Google+) ausgestrahlt werden, als Rundfunk und erfordern eine Sendelizenz.

Wie werten Sie das neue Sendeformat von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April das erste Mal via Hangout on Air live ausgestrahlt werden soll? Siehe auch: http://youtu.be/MYQqI9wp-34

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden? Über eine kurzfristige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.

Hier nun die Stellungnahme der mabb, die eben als Pressemitteilung rausging:

Die Bundeskanzlerin hat angekündigt am 19. April einen Live-Chat zum Thema Integration zu veranstalten. Diese Ankündigung wirft rundfunkrechtlich und medienpolitisch zwei Fragen auf:

Erstens: Braucht man für einen solchen Live-Chat eine Rundfunklizenz, weil eine unbestimmte Vielzahl von Bürgern gleichzeitig erreicht werden kann, der Inhalt eine publizistische Relevanz hat, und dem Angebot eine Sendeplanung zu Grunde liegt?

Zweitens: Wäre eine solche Sendelizenz mit dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks vereinbar, wie er vom Bundesverfas-sungsgericht in seinem ersten Fernseherurteil zum Projekt des Adenauerfernsehens entwickelt worden ist?

Diese Fragen treten keinesfalls zum ersten Mal auf. So sendet das Fernsehen des Deutschen Bundestages zwar nicht mehr überregional über Satellit. Auf der Website des Deutschen Bundestags gibt es aber durchaus journalistisch gestaltete Inhalte, die dem Nutzer auf Abruf bereitstehen. Außerdem werden online Live-Sendungen angekündigt und angeboten, wie die Übertragung der Lesung der Rede von Otto Wels zum Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes durch Ulrich Matthes.

Auch die Sitzungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ sind regelmäßig nach einem transparenten Zeitplan im Internet übertragen worden und haben damit interessierten Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Arbeit zu beteiligen.

Ähnliche Zielsetzungen verfolgen die Live Übertragungen der Berliner Fraktionssitzungen der Piraten.

Alle Fälle machen deutlich, dass es um einen völlig anderen Sachverhalt geht als die Planung des Adenauerfernsehens für ein zweites deutsches Fernsehprogramm. Es geht um die Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen im Zeitalter des Internets.

Die Medienanstalten sind dennoch gehalten, das geltende Recht anzuwenden, und sie stimmen sich bei der Bewertung konkreter Fälle ab. Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.

„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet“, erklärt der Direktor der mabb, Dr. Hans Hege.

Die Bestimmung der Grenzen staatlicher Betätigung darf sich angesichts der Konvergenz der Medien und der wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet nicht auf den Rundfunk beschränken.

Auf die abschließende Aussage der mabb bin ich gespannt. Die Ungewissheit für die Kanzlerin über die Rechtskonformität ihrer Sendung am 19. April bleibt bestehen. Zumindest hat Hege jetzt mal klar zu Protokoll gegeben, dass der Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr das geeignete Rechtsinstrument zur Bewertung der Internet-Kommunikation ist. Wir bleiben am Ball. Werde mal bei der mabb nachfragen, ob Dr. Hege in eine Bloggercamp-Sendung kommen würde.

Parlamentsfernsehen im Netz unzulässig: Dann gilt das ja auch für das Merkel-Hangout-TV

Foto von Hannes Schleeh
Foto von Hannes Schleeh

Marco Modana machte mich auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam:

Meldung vom 24. März 2011.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht die gegenwärtige Ausgestaltung des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages als unzulässig an. Die ZAK hatte sich nach eigenen Angaben mit der Zulässigkeit des Parlamentsfernsehens befasst, da das Angebot seit Anfang diesen Jahres unverschlüsselt als Fernsehsender und als Webstream verbreitet wird und nach Auffassung der ZAK zudem der redaktionell gestaltete Teil des Angebots stark zugenommen hat. Es sei daher zu prüfen gewesen, ob das Parlamentsfernsehen einer Lizenz für ein Rundfunkangebot bedürfe. Eine solche Lizenz könne jedoch ohnehin grundsätzlich nicht erteilt werden, da nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können. Im Ergebnis sei das Parlamentsfernsehen daher schlicht illegal.

Nun, als Privatperson tritt ja die Bundeskanzlerin in ihrem neuen TV-Format via Hangout on Air nicht auf. Also dürfte auch das nicht legal sein.

Tja, soweit geht halt das Wiehern des deutschen Amtsschimmels mit einem Medienrecht, das den Stallgeruch aus dem Fernsehzeitalter von Dalli-Dalli hat. Vielleicht bequemen sich jetzt die werten Parlamentarier in Bund und Ländern zu einer Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Bislang sind ja unsere Initiativen gegen eine Gummiwand gelaufen.

Siehe auch:

Merkel-TV-Sendung über den Google-Dienst „Hangout on Air“: Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-TV via Hangout on Air: Google-Propaganda und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-TV via Hangout on Air: Google-Propaganda und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-Hangout-Mashup

Gestern verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel den Start eines neuen Sendeformats, der live über den Google-Dienst Hangout on Air ins Netz gestreamt wird.

Für Spiegel Online ist das ein perfektes Unterfangen für den Suchmaschinen-Konzern, da Google+ als Antwort auf Facebook nicht so richtig in die Gänge kommt. Und die bislang erreichte Nutzerzahl laufe nicht ganz freiwillig:

„Google bewirbt seine Facebook-Konkurrenz massiv und verknüpft sie mit anderen Diensten wie zum Beispiel YouTube.“

„Es überrascht also, dass sich Angela Merkel ausgerechnet dieses Medium ausgesucht hat, um die Menschen zu erreichen“, so Spiegel Online.

Nach dieser Logik wirbt also Merkel für Google+. Ähnlich wie US-Präsident Barack Obama und Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon. Nun möchte ich mich hier nicht zum Fürsprecher der neuen Live-Sendung von Frau Merkel aufschwingen. Was da am 19. April mit sechs handverlesenen Bürgerinnen und Bürgern über die Bühne gehen wird, ist wohl eher ein keimfreier Ringelpietz mit Anfassen.

Merkel-Hangout-Mashup 2

Fragen dürfen nur im Vorfeld gestellt werden, die dann wahrscheinlich wohldosiert von einem Moderator in die Diskussion eingeworfen werden – da hat man dann genügend Zeit, der Kanzlerin einen entsprechenden Waschzettel für die Antworten vorzubreiten. Mit Echtzeit-Interaktion und einem direkten Dialog mit der Bevölkerung hat das nichts zu tun. Es wirkt eher gekünstelt und lächerlich, wie auch das gestrige Ankündigungsvideo von Frau Merkel.

Aber ist das nun kostenlose Propaganda für Google? Wenn das so ist, dann zählt Spiegel Online zu den PR-Sturmgeschützen des Internet-Giganten. Kaum eine Online-Präsenz profitiert mehr von den Google-Diensten wie der Spiegel.

„Laut einer Aussage von Google-Sprecher Kay Oberbeck werden pro Minute rund 100.000 Klicks von Google auf Internet-Seiten von Verlagen weitergeleitet. Verlage strengen sich mit aberwitzigen redaktionellen Verrenkungen an, möglichst häufig und großflächig bei Google News gelistet zu sein, weil auch dies enorme Traffic-Zuwächse bringt“, schreibt Meedia.

Und Spiegel Online zählt zur ersten Garde, was die Zugriffsraten anbelangt. Und das wird ja auch kräftig befeuert über Suchmaschinen-Optimierung, Social Web-Präsenzen, Einbindung der Google+-Facebook-Twitter-Buttons zum Teilen im Netz und der Nutzung von allen Diensten, die die Internet-Konzere zur Verfügung stellen wie etwa Youtube.

Da sind wir dann wieder mitten in der netzpolitischen Debatte, die ich in der vergangenen Woche begonnen habe. Wer also in der Netzöffentlichkeit mitspielen will und auf Facebook oder Google+ aktiv ist, zählt wohl automatisch zu den willfährigen PR-Agenten der amerikanischen Internet-Konzerne. Das ist etwas zu simpel gedacht. Im Lunchtalk der Wirtschaftswoche habe ich mich zum Geschäftsgebaren von Google geäußert.

Auch meine kritischen Beiträge zu den AGB-Diktatoren des Netzes dürften bekannt sein. Soll man als Konsequenz in ein digitales Exil abwandern und sein Dasein in der Bedeutungslosigkeit einer netzpolitischen Filterblase fristen? Das sehe ich anders.
Wenn der Berg nicht zum Netzpropheten kommt, muss der Netzprophet zum Berg gehen.

Allerdings heißt das nicht, sich widerstandslos die Hände der AGB-Diktatoren zu begeben und die Notwendigkeit eines freien Netzes in den Wind zu schießen. Man müsse gegenüber Facebook und Co. für Plattformneutralität kämpfen, fordert beispielsweise Michael Seemann. Man kann sollte das eine tun, ohne das anderes zu lassen. Deshalb ist die Nutzung des Google-Dienstes für Live-Videostreaming immer noch eine fantastische Sache, die leider von anderen Anbietern so nicht bewerkstelltigt wird. Wir nutzen diesen Dienst, ohne uns den Mund verbieten zu lassen – schon gar nicht von Google.

Weit wichtiger finde ich die Frage, ob es beim neuen Live-Format der Bundeskanzlerin irgendwelche Sonderrechte gibt nach dem George Orwell-Motto:

Klar ist nur, nach dem Rundfunkstaaatsvertrag ist die Merkel-TV-Sendung „Rundfunk“. Ohne Sendelizenz wäre das ein Verstoß gegen das Amtsschimmel-Gesetz.

Und das wäre dann doch eine recht nette politische Komplikation, die von allen mit Interesse verfolgt wird, die zur Hangout on Air-Community zählen und sich teilweise nicht trauen, eigene Formate auf die Beine zu stellen.

Mal schauen, was die Pressestellen des Kanzleramtes und der Landesmedienanstalt Berlin zur Notwendigkeit einer Sendelizenz sagen werden. Unser Un-Buch-Projekt über die Streaming Revolution bekommt neue Nahrung 😉

Kanzlerin mit der Lizenz zum ….: Neues Hangout on Air-Format der Regierungschefin rechtswidrig? #bloggercamp

https://twitter.com/walli5/status/319443631985549314

Eine harmlose Frage zum neuen Jedermann-TV-Format der Kanzlerin und eine eindeutige Antwort des Beraters Axel Wallrabenstein haben mich auf die Idee gebracht, doch mal bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nachzufragen, ob die Regierungschefin eine Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag benötigt (dat werde ich wohl morgen machen).

Schließlich gibt es einen Sendeplan, ein Datum (19. April), potenziell mehr als 500 Zuschauer – also Rundfunk. Bin auf die Begründung für den 007-Sonderstatus gespannt, lieber walli5.

Rösler und Schleeh auf dem IT-Gipfel

Wir kämpfen ja nun schon eine Weile für einen Ausnahmetatbestand für Video-Livestreaming im Netz, da ist die Sendung von Merkel eine Steilvorlage, um unsere Reformvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag, die wir Bundeswirtschaftsminister Rösler auf dem IT-Gipfel übergeben haben, mit etwas mehr Dynamik wieder ins Gespräch zu bringen.

Wir werden das heute um 18,30 Uhr in der unserer Bloggercamp-Sendung mit Sendelizenz der bayerischen Landesmedienanstalt vertiefen 🙂 Twitter-Zwischenrufe mit dem Hashtag während unserer Sendung würden uns wieder sehr erfreuen.

Siehe auch:

Bundeskanzlerin nutzt Google-Hangout zum Dialog.

Im Tal der digitalen Ahnungslosen? Diskussionsstoff für die heutige #Bloggercamp Sendung mit Staatssekretär Otto

Die Zeichensprache der Merkel-Gang

Lustlos im Netz – Wie Politik und Wirtschaft die digitale Transformation blockieren, so habe ich heute meine The European-Kolumne aufgezogen als Steilvorlage für unsere heutige Bloggercamp-Sondersendung. Und natürlich wollen wir auch die medienrechtliche Problematik ansprechen und endlich einen Lösungsvorschlag der Politik bekommen.

Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Foto von Hannes Schleeh
Foto von Hannes Schleeh

Ein echtes Innovationshindernis. Gleiches gilt generell für Politik und Wirtschaft, die die digitale Transformation blockieren:

Die Netzbetreiber erhoffen sich hohe Umsätze aus der digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft. Sprachtelefonie ist ein Auslaufmodell und beim Datengeschäft schneiden die Content-Anbieter den größten Teil des Kuchens ab. Sie sind Gefangene ihrer Flatrate-Preispolitik und wollen endlich am Bit-Geschäft partizipieren. Doch diese Hoffnungen könnten sich als Blütenträume erweisen – zumindest in Deutschland. Die Wirtschaft ist seltsam lustlos auf dem Weg in eine vernetzte Ökonomie. Sie suhlt sich in ihren Erfolgen als Exportnation aus den guten alten Tagen der industriellen Massenproduktion und spekuliert auf eine industrielle Renaissance. Auf Facebook oder Google marschiert man wegen des guten Tons und intern wird auf den Einsatz von Social Web-Werkzeugen wenig wert gelegt. Es könnte ja die hierarchische Statik der eigenen Organisation ins Wanken geraten:

Digitale Schockstarre

„Die meisten warten ab. Das hemmt das Neue beträchtlich und verzögert den Übergang so sehr, dass man in gewisser Weise annehmen kann, es werde gar keinen geben“, moniert der Publizist Professor Gunter Dueck. Es dominiert die unverkennbare Unlust. Die Verlage haben keine Lust auf eBooks und kapitulieren in Schockstarre vor Amazon, das Fernsehen hat keine Lust, sich mit den nebenbei im Kleinen betriebenen Internetkanälen herumzuschlagen. Banken ergötzen sich an jeder Filiale, die noch offen ist. Die schrumpfenden Tageszeitungen wollen nicht so richtig wahrnehmen, warum sie nur noch halb so dick sind, weil Anzeigen der Sparten Immobilien, Kontakte, Stellenangebote oder gebrauchte Autos auf Portale im Netz und in Smartphone-Apps abwandern. „Die Unlust ist so sehr spürbar, dass man auch von Abwarten sprechen kann, dessen schlechtes Begleitgewissen durch halbherzige Versuche gemildert wird“, so Dueck.

Die Politik ergeht sich in aktionistischer Symbolpolitik und bringt noch nicht einmal die eigenen eGovernment-Projekte erfolgreich auf den Weg – Bund Online dürfte noch als vage Erinnerung abrufbar sein. Stichwort: Die digitale Kompetenz der Bundesregierung – Placebo-Lutschpastillen.

Deutschland verliert international den Anschluss und gleitet ins digitale Mittelmaß ab, warnt Dr. Roman Friedrich von der Unternehmensberatung Booz & Company.

Er spricht sogar von einer technologiefeindlichen Einstellung der Wirtschaft. Fast alle Branchen seien sogar unterdigitalisiert.

„Wir fallen sogar zurück. Es gibt in Deutschland eine gewisse Technologiefeindlichkeit, auch in Unternehmen. In Nordeuropa gibt es beispielsweise eine viel höhere Affinität zu neuen Technologien“, sagt Friedrich mit Blick auf die nächste Woche startende Mobile World in Barcelona.

Staatliche Impotenz

Als Bremsklotz erweise sich auch das regulatorische Umfeld. In Nordeuropa gebe es eine Gesetzgebung, die die Unternehmen verpflichtet, hohe Bandbreiten für schnelles Internet überall anzubieten und zwar für jedes Gebäude. Auch die Nachfragestimulation des Staates liege bei uns im Argen.

„Es gibt weltweit sehr viele eGovernment-Projekte, die die Nachfrage für digitale Dienste anregt. Nicht so in Deutschland“, bemängelt Friedrich.

Da bekommen die liebewertesten Gichtlinge des Staates schon Pickel beim Gedanken, Like-Buttons auf ihrer Webpräsenz zuzulassen.

“Nicht mal ein Drittel der Deutschen bekommen Internet, das schneller als 10 Megabit ist. Das Wachstum der Internet-Zugänge liegt unter einem Prozent”, so Banse.

Er bezieht sich auf den Monitoring Report “Digitale Wirtschaft 2012″ des Wirtschaftsministeriums, der sich eher wie eine Krankenakte liest. Eine Bemerkung, die Banse im c’t-Online-Talk von Deutschlandradio Wissen machte.

Deutschland sei auf diesem Feld international nicht konkurrenzfähig. Ähnlich sieht es auch bei der nächsten Generation des schnellen Internets aus: Glasfaser. Merkel spricht ja so gerne von der Gigabit-Gesellschaft.

“Das ist nur mit Glasfaser möglich. Nur 0,6 Prozent der Internetzugänge bestehen aus Glasfaser. In Japan sind es über 62 Prozent”, erläutert Banse.

Die Politik verhalte sich pragmatisch und wartet auf den Druck von außen, sagte bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk in der Bloggercamp-Sendung über die „Krankenakte digitale Wirtschaft“:

„Und der ist viel zu gering.“

Handwerk und Mittelstand wissen schlicht nicht, was sie mit digitaler Technologie anfangen sollten. Über Firmen-Wikis oder die Ausstattung der Außendienstmitarbeiter mit Tablet-Computern werde gar nicht nachgedacht.

„Und die Konzerne schnüren sich in einer übervorsichtigen IT-Hauspolitik ein und sperren moderne Social Web-Werkzeuge aus.“

Die Honigtopf-Innovationen

Etwas aktiver sind Staat und Wirtschaft beim Fördergeldwellen-Surfen. Da gibt es einen Überbietungswettkampf an digitalen Innovationen – für die Kulisse.

„Die Forschungsinstitutionen des Staates und der Wirtschaft pervertieren diese Maßnahmen, indem sie dadurch Geld verdienen, dass sie die Fördertöpfe unter sich aufteilen! Sie müssen gar keine Innovationen hervorbringen! Sie bewerben sich mit ihren Ideen einfach um die Fördergelder für die Umsetzung genialer Ideen und forschen mit diesen Geldern irgendwie weiter. Wenn dann die Finanzkontrolleure nach den aus Innovationen verdienten Geldern fragen, weisen sie die Einnahmen aus den Fördertöpfen vor. Ja, tatsächlich, sie haben es geschafft, aus ihren Ideen Geld zu machen“, schreibt Dueck in seinem neuen Buch „Das Neue und seine Feinde – Wie Ideen verhindert werden und wie sie sich trotzdem durchsetzen“.

Studien, Publikationen, Impact-Points, Leuchtturmprojekte, Politiker-Pressetermine und einen ordentlichen Bonus für den spezialisierten Fördertopf-Innovationsmanager. Sobald die Förderung aufhört und die Mittel versiegen, marschieren die Winnie Puuhs des digitalen Wandels zum nächsten Honigtopf. Die gestoppten Projekte werden durch neue ersetzt, die wiederum neu gefördert und jährlich auf IT-Gipfeln der staunenden Öffentlichkeit als Theaterstück präsentiert werden.

Sollten Leser an der innovativen Fördergeld-Kreislaufwirtschaft zweifeln, empfiehlt Gunter Dueck eine Suchanfrage mit den Stichworten „Theseus“, „Galileo“ und „Ariane“. Oder schlicht: „Fördermittel verpulvern“.

Genügend Diskussionsstoff für unsere heutige Bloggercamp-Sondersendung von 18,30 bis 19,00 Uhr mit dem Staatssekretär Hans-Joachim Otto aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Mal schauen, wie viele Themen wir unterbringen heute. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe während der Liveübertragung #bloggercamp

Der wiehernde Amtsschimmel und die Evaluation elektromagnetischer Schwingungen #hoa

Techno-Bürokraten-Deutsch

Die liebwertesten Gichtlinge der Medienaufsicht in Bayern haben uns als Veranstalter des virtuellen Blogger Camps ja schon vor einigen Monaten erklärt, wo beim Livestreaming via Hangout On Air der medienrechtliche Hammer hängt:

„Rundfunk im Sinn des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

„Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, teilten uns die zuständigen bayerischen Beamten mit.

Wenn ich nun die Hangout-Sessions in Belgien oder Holland starte, endet die Kompetenz der Bundesländer. Da das Internet nach föderalen Prinzipien nicht kontrolliert oder gar reguliert werden kann, wäre es ein Gebot der Vernunft, sofort eine kleine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in die Wege zu leiten und Liveübertragungen im Netz nicht mehr den elektromagnetischen Schwingungen der Medienaufseher zu unterwerfen. Einen entsprechenden Vorschlag haben wir nicht nur dem Bundeswirtschaftsminister überreicht, sondern auch dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission. Im föderalen Wanderzirkus ist das zur Zeit Kurt Beck, der noch amtierende Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz.

Mit einiger Verspätung hat sich jetzt in einem “Elektronischen Brief” eine Dame aus dem Vorzimmer Abteilung 2 “Medien” der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz erbarmt, uns eine Antwort zu schreiben. Der Briefinhalt dürfte auch für das Statistische Bundesamt interessant sein, da er wohl zum weiteren Anstieg des Bürokratiekosten-Index führen wird:

„Die Länder sind gemeinsam mit dem Bund derzeit dabei, die entsprechenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages und des Bundesrechts zu evaluieren. In diesem Rahmen wird auch die von Ihnen geschilderte Problematik behandelt werden. Ich bitte Sie daher noch um ein wenig Geduld und verbleibe mit freundlichen Grüßen.“

Wird jetzt auch eine Evaluationskommission gegründet, die noch in unterschiedliche Arbeitskreise aufgegliedert wird, um nach drei Jahren des Herum-Evaluierens festzustellen, dass Deutschland die Streaming-Revolution des Netzes verpennt hat? Man könnte zudem noch eine Studie bei Roland Berger in Auftrag geben, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass man nach der Evaluation noch genauer evaluieren muss, warum wir einfach zu blöd sind, innovative Formate für Jedermann-TV politisch zu fördern. Empfehlung der Unternehmensberater: Im Kanzleramt sollte eine zentrale Stelle zur Erfassung von überflüssigen Evaluationsprojekten installiert werden. Sie sollte einen Masterplan entwickeln, wie wir in Bund und Ländern zu einem Abbau der Evaluationsbürokratie gelangen können. Im Rahmen dieses Projektes und auf Ebene des Kanzleramtes wird dann ein Anti-Evaluations-Beauftragter ernannt, der jährlich einen Evaluations-Index in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erarbeitet.

Zudem sollte im Rahmen, auf Ebene und im Bereich des Gesundheitsministeriums evaluiert werden, in welchem Maße sich die zu evaluierenden elektromagnetischen Schwingungen auf die Hirne der medienpolitisch Verantwortlichen auswirken.

Aber das passt ja sehr schön zur Krankenakte digitale Wirtschaft:

Am 30. Januar werden wir das in der ersten Session des Blogger Camps von 18,30 bis 19,00 Uhr thematisieren: 5 Monate Hangout on Air in Deutschland – Ein Resümee.

Die zweite Session von 19,30 bis 20,00 diskutiert über die AGB-Diktatoren des Netzes.

Hangout On Air: Wie geht es weiter mit der Streaming-Revolution? #HOA #BloggerCamp

Hangout On Air-Fernsehstudion für zu Hause

Hannes Schleeh machte mich gerade aufmerksam auf einen Beitrag von Ronnie Bincer, der erklärt, wie man das vorweihnachtliche Geschenk von Google, gemeint ist der Vollbildmodus für Einzelübertragungen mit dem Dienst Hangout On Air (HOA), zusammen mit der Cameraman-App für Präsentationen nutzen kann.

Es beweist, wie rasant sich diese Streaming-Revolution ausbreitet.

Siehe auch den kleinen Test, den ich vor ein paar Tagen gemacht habe.

Was sich mit HOA in den vergangenen Monaten getan hat und was wir noch erwarten können, ist das der ersten Session des nächsten Blogger Camps am 30. Januar 2013 von 18,30 bis 19,00. Die Diskussionsrunde wird auch einen Ausblick auf eine Sondersendung des Blogger Camps am 20. Februar geben, wo ein Regierungsmitglied mit uns über die Notwendigkeit rechtlicher Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zur Legalisierung der Jedermann-TV-Sendungen sprechen wird (Zusage liegt vor. Um welche Frau oder welchen Mann es sich handelt, wird am 30. Januar verraten). Wer sich berufen fühlt, Ende Januar seine HOA-Erfahrungen in der Sendung kundzutun, möge sich an Hannes Schleeh wenden.

Die zweite Session disputiert über die AGB-Diktatoren des Netzes und geht von 19,30 bis 20,00 Uhr. acquisa-Chefredakteur und dosentelefon-Blogger Christoph Pause hat schon zugesagt. Wer sich über die merkwürdige AGB-Politik der Netz-Giganten ärgert oder Vorschläge für eine bessere AGB-Vorgehensweise machen möchte, ist herzlich eingeladen. Teilnahmewünsche für die zweite Session nehme ich entgegen.

Weitere Infos zu den Blogger Camp-Sendungen findet Ihr hier.

Siehe auch:

Vom Nutzen der asynchronen Kommunikation.

Die Aufmerksamkeitslogik des Netzes. Zu dieser Thematik erscheint heute noch ein Interview mit Patrick Breitenbach!

Altherren-IT-Gipfel, Krankenakte digitale Wirtschaft und leere Versprechen eines Ministers

Um 16 Uhr starte ich spontan mit Hannes Schleeh noch einen kurzen Live-Hangout, um über den Rundfunkstaatsvertrag, notwendige Änderungen des Medienrechts für die Netzkommunikation und dem Bundeswirtschaftsminister zu reden, der uns zwar seine Hilfe für eine notwendige Reform für Liveübertragungen im Internet angeboten hat und nun eine Referentin seines Hauses vorschickt, um uns abzuwimmeln.

Das Ganze sei ja Ländersache. Gut gebrüllt, Herr Rösler. Das wussten wir auch vorher. Sind Sie nicht auch für Technologie verantwortlich? Dann sollten Sie alle Hürden ausräumen, die neuen innovativen Konzepten des Digitalen im Wege stehen. Das gilt übrigens auch für den Breitbandausbau. Was hat der FDP-Mann denn bislang bewirkt? Er verteilt Placebo-Lutschpastillen. Die IT-Gipfel der Bundesregierung, die das Bundeswirtschaftsministerium organisiert, haben nach nach Ansicht Philip Banse keine sonderlich tolle Bilanz vorzuweisen.

„Was die bisher gemacht haben, sind Projekte, die keinen Bestand hatten. Mit Thesaurus wollte man eine europäische Suchmaschine machen (siehe auch meine Blogpostings über den Chirac des Tages, gs). Das ist im Sande verlaufen. So etwas wie De-Mail ist datenschutzrechtlich zumindest zweifelhaft.“

Da gehe es eher um Symbolpolitik. Es werde mit Innovationen um sich geworfen und man inszeniert sich als innovativ. Faktisch komme wenig bei heraus.

„Die wahren Baustellen werden nicht beackert“, kritisiert Banse.

Eine der wichtigsten Baustellen ist eben der Breitbandausbau. Für den Weg in eine vernetzte Ökonomie gehört eben auch überall ein schnelles und zuverlässiges (Carrier Grade-Thematik von Bernd Stahl) Internet. Das ist in Deutschland immer noch nicht erreicht worden.

„Nicht mal ein Drittel der Deutschen bekommen Internet, das schneller als 10 Megabit ist. Das Wachstum der Internet-Zugänge liegt unter einem Prozent“, so Banse. Er bezieht sich auf den Monitoring Report „Digitale Wirtschaft 2012“ des Wirtschaftsministeriums, der sich eher wie eine Krankenakte liest. Eine Bemerkung, die Banse im c’t-Online-Talk von Deutschlandradio Wissen machte.

Deutschland sei auf diesem Feld international nicht konkurrenzfähig. Ähnlich sieht es auch bei der nächsten Generation des schnellen Internets aus: Glasfaser. Merkel spricht ja so gerne von der Gigabit-Gesellschaft.

„Das ist nur mit Glasfaser möglich. Nur 0,6 Prozent der Internetzugänge bestehen aus Glasfaser. In Japan sind es über 62 Prozent“, erläutert Banse.

Und natürlich stehe hier nicht nur die Wirtschaft in der Pflicht, sondern auch die Politik. Man könne es mit Straßen und Strom vergleichen. Das sei eine staatliche Infrastruktur-Aufgabe. Politische Pflichten bestehen auch in der Regulierung. Und da geht es nicht nur um Netzneutralität, sondern auch um die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Nutzung von Internet-Diensten wie Hangout On Air von Google. Und da wären dann auch schon bei unserer Sondersendung, die wir heute um 16 Uhr machen wollen.

„Krankenakte Digitale Wirtschaft: Über die vernetzte Ökonomie in Deutschland“ lautet übrigens auch das Thema unseres Blogger Camps am 17. Dezember.

Siehe auch:

IT-Gipfel mit IT-Kindergarten – Treffen der grauen Eminenzen

Ob die Google-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht netzpolitisch eine gute Idee ist, wird angezweifelt.