Netzökonomische Überlegungen zur Post-Müll-Epoche – Produkte mit digitaler Öko-Intelligenz aufladen #NEO16

Müll muss nicht sein
Müll muss nicht sein

Was kommt in zehn Jahren in die Tonne? Was passiert, wenn Produkte mit digitaler Öko-Intelligenz aufgeladen werden?

In der netzökonomischen Debatte sollten wir es nicht versäumen, uns auch mit dem Kern der Ökologie zu beschäftigen: Oikos war in der Antike die Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft, die Orientierung an der Nachbarschaft – verbunden mit dem Verzicht auf Supersysteme, die das Himmelreich auf Erden versprechen, sich aber kaum steuern lassen. Konzentriere Dich auf das, was Du selbst gestalten kannst. Übernehme Verantwortung für Dein eigenes Handeln und delegiere es nicht auf kommende Generationen.
 
So ist auch das politische Ziel zu verstehen, spätestens bis zum Jahr 2020 vollständig aus der Beseitigungswirtschaft auszusteigen und alle Deponien zu schließen. Damit verabschieden wir uns endgültig vom menschlichen Archetypus, Dinge nach dem Verlust individueller Wertschätzung einfach zu vergraben oder zu verbrennen nach dem Motto: Aus dem Auge, aus dem Sinn.
 
Das ökologische Anforderungsprofil für das 21. Jahrhundert hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) trefflich formuliert:

„Funktional, langlebig und damit kostengünstig, ressourcenleicht und emissionsarm, reparaturfreundlich, wiederverwertbar, risikoarm, fehlerfreundlich und rückholbar.“

Dabei geht es nicht nur um neue Produkte, sondern auch um Dienstleistungen und soziale Innovationen wie Carsharing oder Repair Cafés, die immer populärer werden.
 
Wenn es gelingt, dass alle Gegenstände des Alltags im „Internet der Dinge“ digital vernetzt werden, könnte man sie auch mit ökologischer Intelligenz aufladen. Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihres Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling oder zur Wiederverwendung.
 
Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern spezialisierten Logistikern signalisieren, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metalle heben kann.
 
Man darf gespannt sein, wie der Gesetzgeber die hoheitlichen Aufgaben der Müllentsorgung gestalten wird, wenn gar kein Müll zur archaischen Beseitigung mehr anfällt. 

Das ist nur ein kleiner Aspekt, der in den Debatten über Digitalisierung stärker beachtet werden sollte. Im Gespräch mit Professor Lutz Becker entstand die Idee, Ökologie und Digitalisierung zu einem Schwerpunktthema der Next Economy Open am 1. und 2. Dezember zu machen. Vier bis fünf Schwerpunkte werden wir wohl in diesem Jahr wieder auf die Agenda nehmen. Ende März/Anfang April werden wir uns über die Programmatik, über Formate und neue Ideen in einer netzökonomischen Runde via Hangout on Air unterhalten.

Ihr werdet natürlich rechtzeitig zu der Diskussion eingeladen. Man hört, sieht und streamt sich 🙂

Stell Dir vor, es gibt kein Müll mehr: Green Alley und Seedmatch suchen Ideenskizzen für smarte Umweltprojekte

Green Alley

Kann eine Verpackung mit ökologischer Intelligenz aufgeladen werden, um automatisch nach Gebrauch den Weg zum Recycling zu finden? Kann man Produkte besser gestalten, um ihnen neues Leben einzuhauchen, statt sie auf die Müllkippe zu schmeißen? Gibt es Alternativen bei Recyclingprodukten, die über Schallschutzwände, Rasengittersteine und klobige Parkbänke hinausgehen? Gibt es eine smarte Logistik, um mehr Sekundärrohstoffe aus dem Abfall zu ziehen?

Deutschland muss nicht nur die Energiewende stemmen. Es gibt noch ein anderes Ziel der Bundesregierung, das vielleicht nicht so prominent in den Hinterköpfen steckt: Spätestens bis 2020 will man vollständig aus der Beseitigungswirtschaft aussteigen und alle Deponien schließen. Damit verabschieden wir uns endgültig vom menschlichen Archetypus, Dinge nach dem Verlust individueller Wertschätzung einfach zu vergraben oder zu verbrennen, nach dem Motto: Aus dem Auge, aus dem Sinn. Das ökologische Anforderungsprofil in den nächsten sechs Jahren hat der BUND trefflich formuliert: „Funktional, langlebig und damit kostengünstig, ressourcenleicht und emissionsarm, reperaturfreundlich, wiedervertbar, risikoarm, fehlerfreundlich und rückholbar.“ An der Aufzählung erkennt man, wie schwierig der Abschied von der klassischen Müllentsorgung zu bewerkstelligen ist. Für die Denker und Lenker im Land der Tüftler, Ingenieure, Designer, Logistiker, Umweltexperten und Studenten ein lukratives Betätigungsfeld. Gefragt sind also Ideen. Und die wollen Green Alley und die Crowdfunding-Plattform Seedmatch in einem Wettbewerb für Gründer ankurbeln.

Dabei geht es nicht so sehr um fertige Konzepte, Produkte oder Prototypen, es geht vielmehr um Ideenskizzen, die zu einem wirtschaftlichen Erfolg geführt werden können, so Miriam Kehl vom Gründernetzwerk Green Alley im ichsagmal-Gespräch.

„Es geht um neue grüne Ideen, die unsere Sichtweise auf Abfall und die Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln.“

Dazu zählen Ressourcenschonung, Plattformen zur Vermarktung von Recyclingprodukten, Logistikkonzepte, umweltfreundliches Verpackungsdesign, Rückgewinnung von Elektronikgeräten, Möglichkeiten für die Wiederverwendung von gebrauchten Produkten, Möbel aus Recyclingmaterial, Kunstobjekte und dergleichen mehr. Zu gewinnen gibt es Preisgelder, mietfreies Arbeiten in Berlin, Zugang zu Kontakten der Green Economy und die erste Pressekonferenz. Die sechs bis acht besten Ideen werden Ende September zu einem Pitch nach Berlin eingeladen. Die drei Gewinner mit den besten Ideen erhalten jeweils ein Preisgeld von 5.000 Euro, sechs Monate mietfreies Arbeiten im Green Alley Coworking Space in Berlin-Wedding sowie die Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Start-ups und Experten der Green Economy.

„In der ganz frühen Phase gibt es Unterstützung bei der strategischen Ausrichtung des Geschäftsmodells und beim Markteintritt, später könnte zum Beispiel mit dem weitflächigen Landbell-Netzwerk weitergeholfen werden, indem für bestimmte Fragen die richtigen Ansprechpartner vermittelt werden“, sagt Kehl.

Sie hält den Rat Professor Faltin übrigens für sinnvoll, zuerst an der kreativen Geschäftsidee zu arbeiten und sich die Expertise von anderen Unternehmen zu holen – also die Komponenten-Ökonomie für Startups. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Juli. Man hat also noch gut vier Wochen Zeit, ein Ideen-Gewimmel zu entfachen, wie es der Schriftsteller Jean Paul ausdrückte.

Hier kann man sich über die Bewerbungskriterien informieren.

Massiert Eure grauen Zellen und reicht Ideen ein 🙂

Startup-Geist für Umweltideen gesucht: ichsagmal-Gespräch mit Green Alley

Gespräch mit Miriam Kehl von Green Alley über den Gründerwettbewerb „InnoWASTEon – grüne Start-ups gesucht!“

Wer kann mitmachen? Wie ausgereift müssen die Ideen sein? Was bringt der Wettbewerb für Gründer? Und, und, und. Über Google Plus könnt Ihr während der Liveübertragung am Dienstag, ab 9:30 Uhr Fragen stellen.

#GroKo Vertrag: Dünnes Kapitelchen über Kreislaufwirtschaft

Neues Wertstoff-Gesetz wohl nicht in Sicht
Neues Wertstoff-Gesetz wohl nicht in Sicht

Schön, dass so früh der Entwurf des schwarz-roten Koalitionsvertrages geleakt und im Social Web der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Großer Dank an Malte Spitz.

GroKo Werk für den öffentlichen Meinungsstreit

So können die klassischen Medien nicht mehr bedeutungsschwer „der uns vorliegende Blablabla“ schreiben. Zudem können wir uns jetzt sofort in die Debatte einschalten und uns einzelne Kapitel vorknöpfen.

Anfangen möchte ich mit der Kreislaufwirtschaft, die ja in der Vergangenheit mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den verbrennungsfreundlichen Interessen der Kommunen für Zoff gesorgt hat.

Nach kurzer Durchsicht des prosaischen Schrifttums würde ich sagen, es zählt wohl zu den dünnsten und schwächsten Aussagen des GroKo-Werkes. Aber selbst die Pyromanen können damit wohl nicht sehr glücklich sein, schließlich steht etwas von anspruchsvollen Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung – also den Leitprinzipien der entmonopolisierten Verpackungsverordnung nach dem Ende der Vorherrschaft des Grüne Punkt-Konzerns. Die Branche wäre gut beraten, den pragmatischen Stimmen zu folgen und mit der bestehenden Rechtslage in den nächsten Jahren klarzukommen – ein Wertstoffgesetz ist in weiter Ferne. Dat schrieb ich schon im vergangenen Jahr.

Vor 2017 wird wohl gar nichts passieren – geht einer diese Wette ein? Und dann ist ja auch schon wieder das Jahr der nächsten Bundestagswahl – wenn die GroKo so lang hält. Die Streithähne, die sich jetzt schon wieder in Position bringen, sollten kühlen Kopf bewahren und überlegen, wie man mit dem Werkzeugkasten der jetzigen Rechtslage klarkommt.

Man sollte sich also weniger um die Dualen System sorgen und gleichzeitig deren Abschaffung fordern. Man sollte nicht jedes Jahr ins gleiche Horn pusten und irgendeinen Mengenschwund bejammern, der sich in schöner Regelmäßigkeit in Luft auflöst. Man sollte in der Entsorgungswirtschaft kein neues Monopol herbeireden und am Ende wieder Haue von der EU und dem Bundeskartellamt beziehen. Man sollte sich endlich aufraffen, Schwarzfahrer im System mit der jetzigen Verpackungsverordnung in den Griff zu bekommen und eine Registrierung umsetzen – wie gesagt, liebwerteste Recycling-Gichtlinge, bis 2017 habt Ihr Zeit, die Streitrituale abzulegen. Oder die Gelbe Tonnen landet in der Müllverbrennung.

Hier nun das dünne Kapitelchen der GroKo über die Kreislaufwirtschaft:

Wir entwickeln die Kreislaufwirtschaft zu einem effizienten Instrument einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft. Wir schaffen rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung werden als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt. Die Europäische Elektroaltgeräterichtlinie wird zügig in nationales Recht umgesetzt, Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott erhöht, Rücknahmesysteme für wieder verwendbare Produkte ausgebaut und die Rückgabe von Gebrauchtgeräten erleichtert. Beim Recycling von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik sind Datensicherheit und -schutz zu gewährleisten. Zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Elektroschrott erfolgt eine Beweislastumkehr. Künftig muss der Exporteur nachweisen, dass es sich nicht um Abfälle handelt.

„Gebrauchen aber nicht verbrauchen“ ist das Prinzip beim Umgang mit der begrenzten Ressource Boden. Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir die
Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf höchstens 30 ha pro Tag begrenzen. Wir werden u. a. prüfen, wie wir sinnvolle Nutzungsmischungen in innerstädtischen Gebieten mit begrenztem Flächenpotential weiter fördern können. Den Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten werden wir weiter begleitet sowie Planungsinstrumente weiterentwickeln und auf Demografiefestigkeit achten. Wir streben an, dass dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können.

Weitere Themen folgen. Lasst uns diskutieren.

Warum Kommunen den Müll so lieben und Monopoly spielen: #Bloggercamp.tv-Thema heute 18:30 Uhr

Kreislaufwirtschaft

Eng verbunden mit der Energiewende ist die Notwendigkeit von dezentralen Konzepten zur Strom- und Wärme-Gewinnung über Wind, Sonne, Biogas, Blockheizkraftwerken und sonstigen Alternativen zu den schwerfälligen Großtechnologien, die über Jahrzehnte vom Staat subventioniert wurden.

Einen wichtigen Beitrag leistet auch der Weg in die Recycling-Gesellschaft. Das ist kein Plädoyer für die Wegwerf-Mentalität, sondern eine Abkehr von der Philosophie der Beseitigung von Alltagsdingen, die für uns keine Bedeutung mehr haben. Langlebigkeit, Wiederverwendung und Reparatur stehen am Anfang dieser Wertschöpfungskette. Am Schluss eben die Verwertung und nicht das Vergraben sowie Verbrennen.

So ist auch das politische Ziel der Bundesregierung zu verstehen, spätestens bis zum Jahr 2020 vollständig aus der Beseitigungswirtschaft auszusteigen und alle Deponien zu schließen – auch wenn es Kommunen und auch der Bundesumweltminister nicht mehr im Gedächtnis haben. Sie könnten ja mal beim Umweltbundesamt nachfragen.

Schaut man sich die Verlautbarungen der staatlichen Müll-Unternehmen an, ist von diesem Geist wenig zu spüren – auch wenn man sich in rabulistischen Tönen übt und die Müllverbrennung als thermische Verwertung veredeln möchte. Dann klingt das so:

Die thermische Verwertung von Abfällen bleibt ein „unverzichtbarer Pfeiler einer modernen, nachhaltigen Abfallwirtschaft“. Davon zeigt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem aktuellen Positionspapier überzeugt. Die kommunalen Abfallverbrennungsanlagen werden dabei auch in Zukunft maßgeblich die Entsorgungssicherheit garantieren, so der VKU. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die derzeit in Deutschland bestehende Differenz zwischen zur Verfügung stehenden Verbrennungskapazitäten und zu verwertenden Abfallmengen noch anwächst.

Und was empfehlen die kommunalen Müll-Lobbyisten: Übergangsweise sollte man die Anlagen mit Müll aus dem „EU-Ausland“ auffüllen. Was heißt denn hier „übergangsweise“?

Die Anlagen sind chronisch unterausgelastet, so dass auch die Schließung von Verbrennungsöfen immer mehr auf die politische Tagesordnung kommt, wie beispielsweise in Hamburg:

„Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wird die Entsorgungsverträge mit den Müllverbrennungsanlagen (MVA) MVB Müllverwertung Borsigstraße GmbH und Stapelfeld GmbH nach Auslaufen in 2014 und 2016 nicht verlängern. Für die durch effizientere Mülltrennung gesunkene Restabfallmenge ist die aktuelle Verbrennungskapazität nicht mehr erforderlich, teilte die SRH mit Veröffentlichung des Konzernberichts 2012 mit“, berichtet der Fachdienst Euwid.

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der Kommunen zumindest von der Interessenlage nachvollziehbar:

Der VKU fordert, dass alle Abfälle – einschließlich der Verpackungen – wieder in die Zuständigkeit der Kommunen fallen.

Und genau dieses Müll-Monopoly-Spiel diskutieren wir heute Abend mit Professor Justus Haucap von der Monopolkommission in Bloggercamp.tv. Die Live-Übertragung startet um 18:30 Uhr.

Hashtag für Twitter-Zwischenrufe wie immer

Man hört uns sieht sich hoffentlich.

Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern

Deutschland ist Recyclingland – doch im Dschungel der Bürokratien und Rechtsnovellen haben selbst Experten den Überblick verloren. Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? Darüber diskutierten wieder Abfallexperten auf der Tagung der Beratungsfirma Ascon im Kinosaal des Bonner Landesmuseums. Thema: Wertstoffkreisläufe schließen.

Seit dem Start der Gelben Tonnen und Säcke singt man das Klagelied über die umweltpolitischen Schwarzfahrer. Da gibt es Firmen, die noch nie einen Cent für die Entsorgung ihrer Verpackungen bezahlt haben und das in Zukunft wohl auch nicht tun werden.

Dass die Totalverweigerer – gerade aus dem Ausland – seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcken am besten fahren, liegt vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt und jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle könnten bestehende staatliche Stellen übernehmen, die in anderen Anwendungsfeldern über ausreichende Erfahrungen verfügen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Branchenkenner empfehlen mehr Geduld beim Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung. Selbst die kühnsten Optimisten rechnen in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr mit einem neuen Wertstoffgesetz, um das bestehende Sammelsystem neu zu organisieren und auch stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen.

Das bestätigte Dr. Dirk Grünhoff vom Umweltministerium in Rheinland-Pfalz. Bundesumweltminister Peter Altmaier werde wohl das Wertstoffgesetz nach dem Scheitern der Konsensgespräche in der vergangenen Woche weiter vorantreiben, aber nicht mehr mit erster Priorität. Es gebe ein Stillhalteabkommen im Bundestag wegen der Wahl im Herbst. „Ab März werden keine Gesetzesvorhaben mehr vorangetrieben, weil man der neuen Regierung nach der Wahl die Chance geben will, ihre eigenen Interessen in dieses Gesetz zu schreiben“, sagte Grünhoff auf der Ascon-Tagung in Bonn (Siehe die Audioaufzeichnung ab Sendeminute 9:17).

Wenn das in diesem Zeitraum nicht mehr auf die Tagesordnung komme, gewinnt man die nötige Zeit, um in Ruhe darüber über ein neues Wertstoffgesetz nachzudenken. Ein Bürokratiemonster mit schlechteren Regeln im Vergleich zur bestehenden Verpackungsverordnung müsse verhindert werden. Bei so sensiblen Themen sei nicht davon auszugehen, dass man es unter zwei Jahren schafft. Ascon-Geschäftsführer Sascha Schuh hält das sogar für eine optimistische Schätzung. Die neue Bundesregierung habe innenpolitisch sicherlich noch ein paar andere Felder zu beackern. Drei bis vier Jahre für ein neues Wertstoffgesetz seien realistisch.

Ein Teilnehmer aus dem Auditorium kritisierte die Motivation der Kommunen beim Vorantreiben des Wertstoffgesetzes. Es gehe der öffentlichen Hand wohl nur darum, an dem mittlerweile lukrativen Sekundärrohstoffmarkt zu partizipieren. Dieser Markt sei aber in erster Linie durch das Engagement der privaten Entsorgungswirtschaft zustande gekommen. Der Dauerstreit um Altpapier würde das belegen.

Siehe auch die Einleitung meiner heutigen The European-Kolumne: Kundendienst als Foltermethode.

Interessant auch: Pyromanen-Semantik: Müllverbrennung soll künftig das Gütesiegel “Recycling” tragen

Stinkende Granulate: Restmülltonne ungeeignet für stoffliche Verwertung – Klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Recycling-Gesellschaft

Dr. Wendenburg, BMU, auf dem Kasseler Abfallforum

Irgendwann landet jedes Gebrauchsgut in einer Müllverbrennungsanlage, da Deutschland sich aus guten Gründen entschlossen hat, den Abfall nicht mehr direkt zu vergraben – im Entsorgerdeutsch auch Deponierung genannt. Es gibt allerdings Interessenvertreter auf kommunaler Seite (man könnte sie als Pyromanenfraktion bezeichnen), die den Abfall so schnell wie möglich in den Ofen schieben wollen. So etwas wird dann thermische Verwertung genannt, obwohl der energetische Wirkungsgrad der Anlagen eher bescheiden ist. Die meisten MVAs liegen in ihrem Heizwert deutlich unter 11.000 Kilojoule pro Kilogramm. Wir haben das mal vollständig recherchiert. Wer die Aufstellung haben möchte, kann unten im Kommentar seine E-Mail-Adresse angeben und bekommt die Tabelle zugeschickt.

Unstrittig ist das ökologische Prinzip, Produkte wieder aufzufrischen, zu erneuern und für eine Wiederverwendung zu sorgen. Am Beispiel von Handys gelingt das über die so genannte Refurbishing-Methode:

„Die Verlängerung der Lebensdauer von Handys ist nach meiner Ansicht ein wichtiger Punkt, der in der Recyclingdebatte nicht vernachlässigt werden sollte. Über eine ausgefeilte Wartung und Reparatur kann man eine Menge erreichen. Es geht um eine geordnete Aufbereitung der Geräte und deren Verkauf und wenn gar nichts mehr geht, um eine fachmännische Entsorgung für eine Wiedergewinnung der Rohstoffe. Zudem muss generell bei alten Handys darauf geachtet werden, die Restdaten zu bereinigen – das gilt für die Wiederverwendung als auch für das Recycling. Bilder, SMS, Kontakte und Programme müssen über ein Softwareupdate gelöscht werden“, erläutert Dirk Müller vom After Sales-Spezialisten Bitronic in Frankfurt am Main.

Gerade die Reparatur sei ein wirksames und ökologisches Instrument im Umweltschutz. „Die lateinische Herkunft des Wortes reparare meint ja nicht nur wiederherstellen und ausbessern, sondern auch erneuern. Im Reparieren steckt eben auch Innovationspotenzial. Das gelingt nur mit Einfallsreichtum und Ingenieurskunst“, so Müller.

Verwertungskaskade

Ähnlich viel Geistkapital ist vonnöten, um den Abfall in einer Verwertungskaskade so lange wie möglich als Rohstoffquelle zu nutzen bis er letztlich in einer Müllverbrennungsanlage landet – das ist das erklärte Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Es gebe in der Bundesregierung ein klares Bekenntnis für den Einstieg in die Recycling-Gesellschaft:

„Der Weg ist klar. An erster Stelle steht Vermeidung. Dann folgt Wiederverwendung, was man wiederverwenden könne. Denn dadurch sparen wir Energie. Bei aller Affinität zu mehr Recycling. Recycling bedeutet immer, dass ein Stoff noch einmal unter Einsatz von Energie in einen bestimmten Zustand zurückführt wird, um daraus wiederum unter Einsatz von Energie ein neues Produkt herzustellen. Wenn ich ein Produkt aber weiter nutzen kann, weil es noch gar nicht sein Lebensende erreicht hat, ist die weitere Nutzung ökologisch am effizientesten“, sagte Dr. Helge Wendenburg auf dem Abfall- und Bioenergieforum in Kassel.

An dritte Stelle komme Recycling.

„Wir müssen lernen, dass wir in der Zukunft immer mehr Stoffe recyceln können.“ Dieser Weg führe aber nicht über die graue Restmüll-Tonne. Hier setze man massiv auf energetische Brennstoffe und nur so nebenbei auf ein wenig Recycling.

Minderwertige Rohstoffe

„Aber das reicht nicht. Aus allen uns bekannten Untersuchungen geht hervor, dass Recycling nur über die Getrenntsammlung funktioniert. Nur dann bekommt man Sekundärrohstoffe, die im industriellen Fertigungsprozess wieder eingesetzt werden können. Sobald Reststoffe mit Wertstoffen kombiniert werden, bekommt man einen minderwertigen Rohstoff, der sich vielleicht noch für die Produktion von Parkbänken eignet“, so Wendenburg.

Die Erklärung sei relativ einfach, wenn man sich den Restabfall genauer anschaut. Abfallwirtschaftler bezeichnen das als Hygieneabfall – also Windeln oder sonstige Abfälle, die in der Küche oder im Badezimmer anfallen.

„Das stopfen wir in eine graue Tonne, packen noch gebrauchte Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen drauf, lassen das 14 Tage stehen, verdichten das Ganze noch ein wenig und anschließen geht der Abfall auf das Sortierband.“ Für Wendenburg keine geeignete Alternative. Als Ergebnis entstehe ein stinkendes Granulat, das aus Gründen des Arbeitsschutzes in keine Industrieanlage reinkommt. „Dieser Weg wird nie funktionieren“, schlussfolgert Wendenburg.

Hier die komplette Wendenburg-Rede:

Von dieser Auffassung sei er auch nicht bei seiner Rede auf den ASA-Recyclingtagen in Hannover abgerückt. Anderslautende Interpretationen von kommunalen Rechtsberatern seien schlichtweg falsch, betonte Wendenburg auf der Pressekonferenz des Kasseler Abfall- und Bioenergieforums (das antwortete Wendenburg auf meine Frage, die ich bereits im Vorfeld angekündigt hatte. Ich wollte wissen, ob die Einschätzung der kommunalen Rechtsberater stimmt, dass es im BMU mittlerweile ein Umdenken bei der Ausweitung der Getrenntsammlung und damit eine Abkehr vom Koalitionsvertrag gibt).

Ob das Recycling in Deutschland durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz gestärkt wird, bezweifeln Experten wie Sascha Schuh, Geschäftsführer des Bonner Beratungshauses Ascon (Interview auf Soundcloud):

Die Zugriffsrechte der Kommunen auf Abfälle seien ausgebaut worden:

„Die private Entsorgungswirtschaft ärgert sich zu recht über die Novelle, da sie über viele Jahre Innovationsleistungen und neue Ideen für die stoffliche Verwertung erbracht haben.“

Erst dadurch seien überhaupt Märkte für Sekundärrohstoffe mit positiven Preisen entstanden. Nunmehr werden diese Unternehmen ins zweite Glied gedrängt. Diese neuen Möglichkeiten für Verwertungserlöse führen nach Auffassung von Schuh zu Begehrlichkeiten der kommunalen Entsorger. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz biete dafür mit der Untersagung von gewerblichen Sammlungen ein geeignetes Instrument.

Begehrlichkeiten der Kommunen

Zudem gebe es ein Überangebot an Verbrennungskapazitäten in einigen Kommunen. Da sei die Motivation nicht sehr ausgeprägt, die Recyclingmengen auszuweiten.

„Beispielsweise bei hochwertigen Folien, die aus der Landwirtschaft kommen. Sie werden von einigen Kommunen für die stoffliche Verwertung gar nicht freigegeben. Man nutzt sie lieber für die Auslastung von Müllverbrennungsanlagen und entzieht sie dem Verwertungskreislauf“, kritisiert Schuh.

Damit werde das werkstoffliche Recycling geschwächt und der Verbrauch von Primärenergie für die Herstellung von Produkten nach oben getrieben. „Das darf auf keinen Fall eintreten“, so der Abfallwirtschaftsexperte. Es gehe den Kommunen augenscheinlich nur darum, Löcher in ihren Finanzhaushalten zu stopfen. Vor diesem Hintergrund des Streites rechnet Schuh in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung, noch mit einem Wertstoffgesetz. In den nächsten fünf Jahren bleibe es beim Status quo. Bis 2017 werde es keine gesetzlichen Änderungen geben.

Ähnlich kritisch sieht das die mittelständische Recyclingwirtschaft. Siehe die Rede Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) in Kassel.

Es gibt also weiterhin genügend Zündstoff in der Abfallwirtschaft.

Handy-Tonne sinnvoll? Reparare und die Ingenieurskunst der Erneuerung

https://twitter.com/#!/gsohn/status/179897088853811201

Wie heise heute früh unter Verweis auf eine dpa-Meldung berichtete, plant die Bundesregierung die Einführung einer Handy-Tonne, um das in Mobiltelefonen enthaltene Gold stärker als bisher wiederzuverwerten. Um die Rückgabe so einfach wie möglich zu gestalten, sollten die Tonnen im Handel stehen – bei Altbatterien wird ja schon so verfahren. Nach Aussagen der Parlamentarischen Umweltstaatssekretärin Katharina Reiche (CDU) seien die Alt-Handys ein echtes Rohstofflager. „Eine Tonne Handyschrott enthält 60-mal mehr Gold als eine Tonne Golderz“, so Reiche gegenüber dpa. Die Rückgewinnung dieser Rohstoffe sei deshalb von großer Bedeutung.

Nötig seien einfache und kostengünstige Lösungen für die Bürger. Denkbar seien auch Angebote, gebrauchte Althandys kostenfrei zurückzusenden. Nach Schätzungen werden 60 Millionen bis zu 100 Millionen Althandys von den Bürgern zu Hause gehortet, obwohl die Geräte zurückgegeben werden könnten.

Eine Entsorgung von Handys in der geplanten bundesweiten Wertstofftonne soll es nicht geben, unter anderem, weil andere Stoffe in der Tonne durch die Handys belastet werden könnten. Neben Verpackungen sollen ja künftig auch andere verwertbare Abfälle getrennt gesammelt werden. Nur ist die Handy-Tonne wirklich sinnvoll?

An der Notwendigkeit der Verwertung von Mobiltelefonen besteht kein Zweifel, denn in den Geräten steckt nicht nur Gold, sondern auch Platin, Kupfer, Aluminium und seltene Metalle wie Gallium und Germanium. Fast das gesamte Periodensystem kann man in den mobilen Geräten entdecken.

Vor dem Recycling sollte man allerdings Wartung und Reparatur ausbauen und Altgeräte nicht einfach wegschmeißen. Darauf verweist auch der Wissenschaftler Ernst Ulrich von Weizsäcker:

Nur ein Prozent der Seltenen Erden werden über Recyclingverfahren wiedergewonnen. 99 Prozent gehen über die klassische Müllentsorgung verloren. „Dann muss Kanzlerin Merkel wieder in die Mongolei reisen und um Seltene Erden betteln. Das ist nicht Sinn der Sache“, so Weizsäcker. Man müsse die Abfälle sehr viel stärker materiell nutzen und nicht energetisch.

Zudem sollte auch die Wiederverwendung nicht vernachlässigt werden – neudeutsch Refurbishing genannt. Darauf verweist der Service-Blogger Peter Weilmuenster:

„Die Verlängerung der Lebensdauer von Handys ist nach meiner Ansicht auch ein wesentlicher Punkt, der in der Recyclingdebatte nicht vernachlässigt werden sollte. Über eine ausgefeilte Wartung und Reparatur kann man eine Menge erreichen. Es geht um eine geordnete Aufbereitung der Geräte und deren Verkauf und wenn gar nichts mehr geht, um eine fachmännische Entsorgung für eine Wiedergewinnung der Rohstoffe. Zudem muss generell bei alten Handys darauf geachtet werden, die Restdaten zu bereinigen – das gilt für die Wiederverwendung als auch für das Recycling. Bilder, SMS, Kontakte und Programme müssen über ein Softwareupdate gelöscht werden.“

Um Althandys wiederzuverwenden, sei es notwendig, die Gerätedaten zu prüfen, den Zustand einzuschätzen, das mitgelieferte Zubehör zu erfassen, die Funktionen zu testen und mögliche Schäden zu identifizieren. Eine schnöde Tonne wird dafür aber nicht ausreichen. Sie müsste zumindest so gesichert sein, dass man die Geräte nicht einfach rausfischen kann.

„Die lateinische Herkunft des Wortes reparare meint ja nicht nur wiederherstellen und ausbessern, sondern auch erneuern. Im Reparieren steckt eben auch Innovationspotenzial. Denn gelingt nur mit Einfallsreichtum und Ingenieurskunst“, so Weilmuenster.

Da reicht es allerdings nicht aus, im Handel Handy-Tonnen aufzustellen! Man benötige, so Weilmuenster, ein ganzes Netzwerk qualifizierter Dienstleister für die Erfassung, Reparatur und Verwertung der Altgeräte:

„Und das Ganze natürlich flächendeckend. Nur so wird es gelingen, die Nachhaltigkeitsbilanz bei Handys zu verbessern.“

Übrigens, Frau Reiche, die Bundesbehörden könnten sich als Trendsetter profilieren und zumindest in den Verwaltungen für ein smartes Handy-Rücknahmesystem sorgen. Nach meinen Informationen ist das bislang nicht der Fall.

Ein Pfandsystem, wie von den Grünen vorgeschlagen, halte ich übrigens nicht für praktikabel bei langlebigen Gebrauchsgütern. Schon beim Pfand für Einweg-Getränke wirtschaften die Händler kräftig in die eigene Tasche. Stichwort: Pfandschlupf, also prächtige Gewinne für nicht zurückgebrachte Flaschen. Bei Handys ein flächendeckendes Händlernetz für die Pfandorganisation von Handys aufzubauen, dürfte ziemlich schwierig werden. Besser wäre es, die Rückgabe mit einem kleinen Obolus zu vergüten.

Weiterhin kritisch sehe ich die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit der nicht klaren Orientierung an der Ausweitung der Recyclingaktivitäten. Die Kommunen werden das mit ihrer einseitigen Müllgebühren-Politik torpedieren und sind nicht der richtige Ansprechpartner, Märkte für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Die wollen ihre Restmüll-Tonnen vollkriegen.

Siehe auch:

Kommunen wollen Müllschlucker bleiben – Streit um Ausweitung des Recyclings

Ein Herz für Wertvernichtungsanlagen? Die Müllverbrennung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Regierung setzt auf Handy-Tonne statt Pfand

BITKOM lehnt Pfand auf Handys ab

Handys sind für die Tonne zu schade

Der Müll und die klebrigen Finger in Bonn: Warum zu große Müllverbrennungsanlagen überleben


„Hier enden ich“. Das soll Cassius zu Florentus gesagt haben, bevor beiden in Bonn-Endenich hingerichtet wurden, so eine Lateinlehrer-Legende. „Gönnen wir das doch einfach unserer Müllverbrennungsanlage. Seit Inbetriebnahme 1992 hat sich der Bonner Müll auf ein Drittel der Verbrennungskapazität reduziert. Trotzdem soll die Müllverbrennungsanlage sogar noch erweitert werden, für 13,5 Millionen Euro. Zwei Millionen kämen für die Altbestandssanierung hinzu, mindestens. Das alles für den Mülltourismus, den kein Mensch braucht? Nein die überflüssigen zwei Drittel sparen wir besser durch Rückbau ein. Unsere Lungen und Nachfahren werden es uns danken“, nachhaltig“, schreibt der Bonner Rechtsanwalt Dr. Claus Recktenwald in einem Leserbrief, der im General Anzeiger erschienen ist. Auslöser des Empörungsschreibens war ein Artikel von Rolf Kleinfeld: „Mehr Platz für den Müll“.

An der Gesamtkapazität wird zwar nichts geändert. Die 13,5 Millionen Euro werden für einen Ersatzbunker ausgegeben, um den laufen Betriebs der MVA sicherzustellen. An der Idiotie der Überkapazitäten ändert das allerdings auch nichts. Wie das zustande kam, beschreibt Claus Recktenwald übrigens in seinem Handheld-Roman „Juckeldiduckel“ – Kapitel „TA-Siedlungsabfall“: Dort kann man einiges lesen, wie man der Kommune eine überdimensionierte MVA aufschwatzt, wie man die Müllmassen falsch kalkulierte, wie das Wertstoffrecycling als Störenfried wahrgenommen wird und warum es bislang keinen Rückbau der Anlage gab. Das packe nur keiner an, „zu viele haben noch vom Aufbau klebrige Finger“, so Recktenwald.

Und genau hier liegen die Schwachpunkte der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die kürzlich im Bundestag beschlossen und noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss. Die schwarz-gelbe Koalition hatte erklärt, möglichst rasch eine erweiterte Wertstoffsammlung in Deutschland einführen zu wollen. Wer denn Zugriff bekommen soll, regelt die das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht. Diese Frage soll in einem eigenen Wertstoffgesetz festgelegt werden – wahrscheinlich im nächsten Jahr.

Der Kampf um jede nur erdenkliche Tonne Müll ist also vorprogrammiert, da die Novelle an diesem Punkt schwammig formuliert ist: Demnach könnten gewerbliche Sammlungen eingeschränkt oder verboten werden, wenn sie die „Gebührenstabilität“ gefährden oder die Vergabe von Entsorgungsleistungen im Ausschreibungswettbewerb erschweren oder unterlaufen würden. Der Grundsatz laute zukünftig: Wenn die Kommune die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern.

Die kommunalen Gebietskörperschaften hatten schon im Vorfeld der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die negativen Konsequenzen einer erweiterten Wertstofferfassung für die Höhe der Müllgebühren hingewiesen. Die Logik der Müllgebühren-Kalkulation giert nach mehr Müll in der Restmülltonne, um die überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen der auszulasten. Wo das hinführt, kann man in den kommunalpolitischen Niederungen der rheinischen Tiefebene besichtigen mit teuren und zu großen MVAs in Bonn, Leverkusen und Köln. Aber wer redet heute noch über die Schmierenkomödie und die klebrigen Finger, die der Journalist Werner Rügemer so treffend als „Colonia Corrupta“ entlarvt hat? Die Zeche zahlen die Privathaushalte im Rheinland mit überhöhten Müllgebühren. Ökologische Faktoren wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Energiegewinnung oder die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien sucht man in der Restmüll-Kalkulation der Stadtkämmerer vergeblich. Die Betriebskosten orientieren sich an der Tonnage. Je mehr Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto geringer sind die Müllgebühren pro Tonne. Wird eine Müllverbrennungsanlage nicht ausgelastet, fallen „Leerkosten“ an, die zu einem Anstieg der Müllgebühren führen. „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler, auch wenn sie meist ‚ökologisch‘ begründet wurde“, kritisiert Ernst von Weizsäcker, Ko-Präsident des Internationalen Ressourcenpanels, gegenüber dem Debattenmagazin The European.

Wenn also das Ziel der Gebührenstabilität von den Kommunalpolitikern ins Feld geführt wird, könnte sehr schnell der hehre Grundsatz der Nachhaltigkeit auf der Strecke bleiben und dem Grundgedanken der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuwiderlaufen. Der Gesetzgeber sollte daher ähnlich vorgehen wie in der Telekommunikation. Klare Regeln für die Kreislaufwirtschaft formulieren und über die Bundesnetzagentur als neutrale Stelle überwachen lassen. Zudem sollten wir uns endgültig von den ineffizienten Müllverbrennungsanlagen verabschieden – mit denen ist kein Staat und schon gar keine Energiewende zu machen.

Müll-Planspiele des UBA: Was wird aus der Gelben Tonne? Bekommen wir eine neue Bürokratie-Gebühren-Einzugs-Monsterbehörde?

http://twitter.com/#!/gsohn/status/116068955617103872

Der Fachdienst Euwid meldet, dass der Abschlussbericht des Umweltbundesamtes zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung vorliegt und am Freitag in einem Expertenkreis diskutiert wird. Die kompakte Zusammenfassung des UBA-Planspiels von Euwid:

Das Konzept der Einführung einer bundesweiten Wertstofferfassung mit einheitlichen Standards, die hohen ökologischen Ansprüchen gerecht werden soll, sei einhellig begrüßt worden. Konkret geht es um etwa 7 Kilogramm stoffgleicher Nichtverpackungen (StNVP) pro Bürger und Jahr, die künftig gemeinsam mit Leichtverpackungen erfasst werden sollen. Die Details der Zuständigkeiten und der Finanzierung will das Bundesumweltministerium noch im Laufe des 1. Halbjahres 2012 in einem Entwurf regeln. Vermutlich wird es das „Wertstoffgesetz“ sein. Am Dialog hatten u.a. Verbände der Kommunen, privater Entsorger, des Handels und der Industrie teilgenommen. Sie waren sich laut Bericht auch weitgehend darüber einig, dass eine rechtssichere Definition für StNVP notwendig ist, um den Anwendungsbereich der Regelung sauber abzugrenzen. Erwartungsgemäß kontrovers blieben die Positionen der Akteure, welches Modell den Anforderungen am ehesten gerecht werden könnte. Diskutiert worden war über das Modell A, in dem die Gesamtverantwortung in privater Hand liegt und die Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen ausgedehnt wird. Die Erfassung erfolgt über Duale Systeme. Beim zweiten Modell, dem Modell B, geht es um die geteilte Verantwortung mit geteilter Finanzierung (öffentlich-rechtliche Entsorgung / Hersteller und Vertreiber). Die öffentlich-rechtliche Entsorgung soll dabei die Erfassung organisieren.

Soweit die Tickermeldung von Euwid.

Als Diskussionsgrundlage gibt es ein „Gemeinsames Positionspapier zur Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung“. Meinungsstreit wird es in den nächsten Monaten mit Sicherheit über das Kapitel V geben: „Zentrale Stelle“ zur Gewährleistung einer effektiven Umsetzung. Da droht eine neue Bürokratie-Gebühren-Einzugs-Monsterbehörde. Warum konzentriert sich der Gesetzgeber eigentlich nicht auf die Schwachstellen der Verpackungsverordnung, die seit der Einführung des Grünen Punktes bestehen. Beispielsweise durch eine Registrierungspflicht für Importe. Hier liegt eine der Hauptgründe für das Schwarzfahrerproblem bei der Übernahme der Entsorgungskosten durch die Hersteller. Die Totalverweigerer in Handel und Industrie hat man mit fünf Novellen der Verpackungsverordnung nicht in den Griff bekommen – schwache Leistung. Warum überträgt man das Ganze eigentlich nicht an die Bundesnetzagentur zur Regulierung des Abfallmarktes? Die haben doch schon einige Erfahrungen gesammelt in den Branchen Telekommunikation und Energie.

Umstritten dürfte auch das Modell B sein, da es zu einer Rekommunalisierung der Abfallentsorgung führt. Hier nun die wichtigsten Punkte des Planspiels.

Präambel

Angesichts des weltweit steigenden Verbrauchs und des daraus folgenden Gebotes eines nachhaltigen Umgangs mit den verfügbaren Ressourcen gewinnt die Rückführung gebrauchter Produkte in den Material- und Wirtschaftskreislauf immer stärkere Bedeutung. Es verwundert deshalb nicht, dass es einen breiten politischen Konsens darüber gibt, durch die Weiterentwicklung vorhandener Instrumente der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Verpackungsverordnung, Wertstoffe im ökologisch gebotenen und ökonomisch sinnvollen Maß aus Abfall zu gewinnen. Der in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung enthaltene Programmsatz, „Die Verpackungsverordnung werden wir überarbeiten und in Richtung einer Wertstoffverordnung weiterentwickeln, die sowohl flexible als auch wettbewerbliche Lösungen zur Ressourcenschonung enthält“, markiert insoweit ein parteiübergreifendes und allgemeines gesellschaftspolitisches Verständnis. Diese Tatsache darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass über den Weg zum aufgezeigten Ziel unverändert zwischen den Beteiligten in Politik und Wirtschaft, Kommunen, Systembetreibern, privaten und öffentlichen Entsorgungsunternehmen teils heftig gestritten wird.

Die dieses Papier tragenden Organisationen bringen ihre in der kommunalen und privaten Abfallwirtschaft gesammelten Erfahrungen und ihren Sachverstand in dieses Positionspapier mit dem Ziel ein, den Entscheidungsträgern in Politik und Administration frühzeitig einen konsensualen Lösungsweg aufzuzeigen, anstatt in die üblichen Rituale von Maximalforderungen und Grabenkämpfen zu verfallen.

I. Das Planspiel hat zu mehr Klarheit geführt

Das in der Zeit vom 24. März bis zum 20. Juni 2011 durchgeführte Planspiel hat zu einem Erkenntnisgewinn beigetragen. Neben der schlichten Vermittlung von Sachinformationen bot sich den Teilnehmern insbesondere die Gelegenheit, die gegenseitigen Positionen zu hinterfragen und so Übereinstimmungen und ggfs. weiter bestehende Differenzen herauszuarbeiten. Dabei wurde deutlich, dass die ausschließlich zur Diskussion gestellten Modelle ((A) Ausweitung der Produktverantwortung und (B) Kommunale Sammlung und Aufteilung der Sortierung/Verwertung) über jeweils spezifische Stärken und Schwächen verfügen. Das Bundesumweltministerium hat in einer ersten Bewertung des Planspieles erkennen lassen, dass es noch in der 17. Legislaturperiode zu einer Neuordnung der Verpackungsentsorgung unter Berücksichtigung der Planspielergebnisse kommen will. Dieser ambitionierte Zeitplan ist aber nur dann einzuhalten, wenn es gelingt, die berechtigten Interessen der beteiligten Akteure überzeugend zu berücksichtigen. Insoweit ist eine Kombination aus beiden Modellen für die weitere Ausgestaltung sinnvoll und geboten.

II. Grundsätzliche Zustimmung zur Einführung einer Erweiterung der Wertstofferfassung

Die dieses Positionspapier tragenden Organisationen stimmen der Erweiterung der bereits bestehenden LVP-Erfassung auf sog. stoffgleiche Nichtverpackungen (Metalle, Kunststoffe) –SNVP- (was für eine blöde Abkürzung, gs) unter der Voraussetzung zu, dass eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des Systems gewährleistet ist, eine eindeutige ökologische Verbesserung entsteht und die Schnittstelle zwischen Kommunen und Systembetreibern sinnvoll gelöst wird.

Zu diesem Zweck ist es erforderlich,

– durch Klarstellungen im Regelwerk, insbesondere aber durch Schaffung einer zentralen Stelle mit hoheitlichen Befugnissen Umgehungen der Beteiligungspflicht der betroffenen Wirtschaftskreise abzustellen und Streitfragen zwischen den Beteiligten schnell und eindeutig zu klären;
– die noch aus den Anfängen der Verpackungsverordnung zu Beginn der 90er-Jahre des vorangegangenen Jahrhunderts stammenden Verwertungsquoten zeitnah zu überprüfen, sie auf die tatsächlich erfasste Menge anstatt auf die lizenzierte Menge zu beziehen, sie auf SNVP auszudehnen und an die technologische Entwicklung der Verwertungsmöglichkeiten und an die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben für die Restmüllentsorgung so anzupassen, dass gegenüber einer energetischen Verwertung über die Restmüllerfassung ein eindeutiger ökologischer Vorteil entsteht;
– die primäre kommunale Steuerungsverantwortung für die Erfassung, die in Europa als Regelmodell zur Umsetzung der Produktverantwortung gilt, auch in Deutschland zu realisieren.

Aus rechtspolitischen Gründen (Gleichrangigkeit mit dem GWB und Möglichkeit der Beleihung) unterstützen die Organisationen eine Ausgestaltung als Gesetz an Stelle einer Verordnung. Zeitlichen Vorrang hat dabei die Errichtung der zentralen Stelle. Eine verpflichtende Integration der SNVP in das System sollte erst dann umgesetzt werden, wenn die notwendigen administrativen Verbesserungen bei der Verpackungsentsorgung zur Verfügung stehen.

III. Kongruenz einer Neuregelung mit den bisherigen Vorschriften der Produktverantwortung

Das eingeführte LVP-Sammelsystem spiegelt die Produktverantwortung wieder und wird deshalb außerhalb des Gebührenhaushalts der Kommunen auf Basis von Finanzierungsbeiträgen der rechtlich dazu verpflichteten Hersteller und Vertreiber von Verpackungen finanziert. Sofern es gelingt, dieses Finanzierungssystem, insbesondere durch die rechtzeitige Einführung einer zentralen Stelle auf eine dauerhaft stabile Grundlage zu stellen, ist die unmittelbare Finanzierungsverantwortung der Verursacher als Folge der Produkt-verantwortung einer Belastung durch Erheben von Abfallgebühren gegenüber dem Gebührenschuldner auch für die Erfassung, Sortierung und Verwertung von SNVP vorzuziehen. Dabei ist auf eine gerichtsfeste Ausarbeitung einer allgemeinen Definition von SNVP ggfs. in Kombination mit einer anhand von praktischen Beispielen spezifizierenden Anlage in besonderer Weise zu achten. Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang auch eine Anpassungsmöglichkeit für die Zukunft, ohne dass dafür ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden muss.

IV. Weiterentwicklung des Modells der Ausschreibungsführerschaft unter besonderer Berücksichtigung berechtigter kommunaler Interessen

Das von der Mehrheit der dualen Systeme in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt ausgearbeitete Modell der Ausschreibungsführerschaft ist weiter zu entwickeln. Insbesondere ermöglicht die Zuweisung der Hauptkostenverantwortung an den Ausschreibungsführer Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen auch den berechtigten Interessen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) angemessen entsprochen werden kann.

So muss es zukünftig möglich sein, dass der Ausschreibungsführer in alleiniger Verantwortung die notwendige Abstimmung mit dem örE durchführt und für alle Systembetreiber verbindlich abschließt, es sei denn, dass dies für die anderen Systembetreiber zu einem offensichtlich unzumutbaren Ergebnis führt.

Als Ausdruck der kommunalen Steuerungsverantwortung obliegt dem örE die Entscheidung, ob er die Erfassung übernimmt oder aber die Vergabe den dualen Systemen nach dem Modell der Ausschreibungsführerschaft überlässt. Übernimmt der örE die Erfassung, steht diesem eine Vergütung auf Basis eines Standardkostenmodells zu, für dessen konkrete Ausgestaltung die dieses Papier tragenden Organisationen einen detaillierten Vorschlag unterbreiten werden.

Um lokalen oder regionalen Besonderheiten bei der Erfassung (z.B. Miterfassung von E-Schrott oder Textilien) Rechnung tragen zu können, sollte es möglich sein, entsprechend der Hauptkostenverantwortung des Ausschreibungsführers folgend, ggfs. auch die nachgelagerte Sortierung und Verwertung in die konkrete Ausgestaltung einzubeziehen. Dabei ist den berechtigten Interessen der privaten mittelständischen Entsorgungswirtschaft so Rechnung zu tragen, dass diese weitestmöglich auf den der Ebene der Erfassung nachgelagerten Wertschöpfungsstufen eingebunden wird (z.B. durch sachgerechte Vergabeverfahren).

V. „Zentrale Stelle“ zur Gewährleistung einer effektiven Umsetzung

Die Möglichkeiten zur Umgehung der Produktverantwortung (Trittbrettfahrer) konnten nicht zuletzt wegen eines auf 16 Länder aufgegliederten Vollzugs trotz zahlreicher rechts-setzender Maßnahmen nicht wirksam genug eingedämmt werden. Dieser Schwäche kann durch eine Zusammenfassung der bislang bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung unterschiedlichen Zuständigkeiten (Länder, DIHK, untere Abfallbehörden) auf eine zentrale Stelle wirksam begegnet werden. Neben der Registrierung und der Kontrolle der verpflichteten Unternehmen sowie Entgegennahme und Überprüfung der Vollständigkeitserklärungen sollte auch die Zulassung und laufende Kontrolle der dualen Systeme wie auch von Branchenlösungen hierüber erfolgen. Zudem sollte die zentrale Stelle streitentscheidende Funktionen erhalten, um z.B. zwischen Systembetreibern und Kommunen langwierige, derzeit weder durch die Gerichte noch durch die Länder befriedigend zu lösende Schittstellenprobleme bewältigen zu können (z.B. verbindliche Festlegung eines Anteils der Systembetreiber an der PPK-Erfassung). In jedem Fall ist aber ein differenzierter Aufgabenkatalog erforderlich, wobei die wesentlichen Vollzugsaufgaben durch hoheitliches Handeln wahrgenommen werden sollten.

Aufgrund der ihr zukommenden starken Stellung gegenüber den verpflichteten Unternehmen, den dualen Systemen und den Betreibern von Branchenlösungen ist bei der organisatorischen Ausgestaltung der zentralen Stelle ein Modell zu wählen, dass die strikte Neutralität bei der Aufgabenerfüllung institutionell absichert. Dafür ist den verfassungs-rechtlich für den Vollzug verantwortlichen Ländern die notwendige Kompetenz zuzuordnen (z. B. über einen Verwaltungsrat). Andere Verpflichtete (z. B. Inverkehrbringer, örE, duale Systeme) können über einen an Vollzugsentscheidungen nicht beteiligten Beirat ihre Vorstellungen einbringen. Haushaltsfragen sollten im Sinne sparsamer Mittelverwendung einer gemeinsamen Entscheidung vorbehalten werden. Eine Teilfinanzierung kann durch die Erhebung von Gebühren für die von der zentralen Stelle zu erbringenden Amtshandlungen erfolgen.

VI. Stabilisierung und Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung

Die geplante Erweiterung der Sammlung auf SNVP baut auf das bereits für Leichtverpackungen (LVP) eingeführte Erfassungssystem auf. Die bisher erfasste LVP-Menge wird auch nach Ausweitung der Sammlung immer noch den weitaus größten Anteil am Sammelgemisch ausmachen. Eine dauerhafte Stabilisierung der Verpackungsentsorgung auf hohem Niveau ist daher unabdingbare Voraussetzung für eine belastbare Ausweitung der Erfassung auf SNVP.

Wenn bei der Erweiterung der Produktverantwortung auf SNVP eine kontraproduktive Steuerungswirkung durch Ausweichen der Hersteller auf nicht verpflichtete Materialien ausgeschlossen werden soll, müssen alle tonnengängigen Gebrauchsgegenstände ohne Rücksicht auf ihre Materialzusammensetzung und Verwertbarkeit einer Beteiligungspflicht von Beginn an unterliegen. Solange auf Grund der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nur eine Verwertung von Metallen und Kunststoffen in Betracht kommt, sind die Systembetreiber zu verpflichten, für die noch nicht verwertbaren Materialien mit dem örE eine Mitentsorgung über die graue Tonne, im Sperrmüll oder über Wertstoffhöfe im Rahmen der vorzunehmenden Abstimmung zu vereinbaren.

Die Verpackung ist im Recht der Produktverantwortung ein zentraler Begriff, an den eine Vielzahl von Rechtsfolgen anknüpfen. Eine Konkretisierung des Verpackungsbegriffes durch verbindliche Zuordnung von in der Praxis relevanten Beispielen in einer gesonderten Anlage kann deshalb künftig zu mehr Klarheit beitragen. Auch die bisherige Unterscheidung zwischen Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen mit jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen wird den Zielen einer möglichst umfassenden Rückgewinnung von Rohstoffen im Wege der am Verursacherprinzip ausgerichteten Produktverantwortung nicht mehr gerecht. Sie führt in der Praxis zu einer Vielzahl interessengeleiteter „Umwidmungen“ mit dem Ziel, höheren Nachweis- und/oder Kostenpflichten ganz oder teilweise zu entgehen. Hier gilt es durch einen einheitlichen Verpackungsbegriff bisher bestehende Schlupflöcher zu schließen und für klare Schnittstellen zwischen dem Haushalts- und dem gewerblichen Bereich durch verbindliche Zuordnungen – etwa durch die zentrale Stelle- zu sorgen.

Die Möglichkeit der Eigenrücknahme nach § 6 Abs. 1 Satz 5 – 7 VerpackV (sogen. POS-Regelung) ist zu überprüfen und sachgerecht anzupassen.

Branchenlösungen nach § 6 Abs. 2 VerpackV leisten bedeutende Beiträge zur Rückgewinnung von Wertstoffen und stellen wichtige Differenzierungsmöglichkeiten im Wettbewerb dar. Sie sind im Hinblick auf die Weiterentwicklung zu einem Wertstoffgesetz sachgerecht anzupassen. So bietet ein über die zentrale Stelle abzuwickelndes Genehmigungsverfahren gegenüber dem derzeitigen Anzeigeverfahren nicht nur allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit, sondern gibt auch dem Vollzug mehr Möglichkeiten, als bislang zur Verfügung stehen. Die materielle Ausgestaltung dieser Lösungen ist über angemessene Standards zu vereinfachen und vollziehbarer zu gestalten. Dabei kommt der in eine Branchenlösung einbringbaren Menge entscheidende Bedeutung zu. Die dazu bislang in der Praxis herangezogenen unterschiedlichen Gutachten könnten durch eine einheitliche verbindliche Vorgabe der zentralen Stelle ersetzt werden, von der nur dann abgewichen werden kann, wenn dies anhand von individuellen Erhebungen auf Basis der Vertriebswege des verpflichteten Unternehmens nachgewiesen wird.

Im Übrigen muss die zentrale Stelle über wirksame Möglichkeiten verfügen, gegenüber sog. Trittbrettfahrern unmittelbar eine Systembeteiligung durchzusetzen. Wegen des hohen Importanteils bei den SNVP wären dafür Auskunftsrechte gegenüber den Zollbehörden und die verpflichtende Anbringung einer Registrierungsnummer auf dem Produkt oder der Verpackung wünschenswert.

Siehe auch die pdf-Datei des UBA – der offizielle Evaluationsbericht!

Auch der Umweltausschuss des Bundestages hat sich mit der Gesetzesnovelle des Abfallrechtes beschäftigt.

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