Heute schon gelandet? Vom Sinn und Unsinn einer Landingpage

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Landing Pages dominieren das Web, schreibt der Unternehmensberater Jens Klemann in einem Beitrag für den Smarter Service-Blog:

Jede Seite – sei es ein Unternehmensauftritt, ein Blog, eine Produktpräsentation oder eine interaktive Webanwendung – konkurriert um die Aufmerksamkeit der Internetnutzer.

„Wichtig ist also, dass man die Besucher, die kommen, auch halten kann. Dazu muss natürlich die Gestaltung der Seite ansprechend sein, sie muss einfach zu verstehen und einfach zu bedienen sein und darüber hinaus dem Besucher einen Mehrwert bieten (und sei es, dass er durch die angebotenen Informationen schlauer wird). Das Wichtigste ist allerdings, dass die Erwartungshaltung erfüllt wird. Eine Seite kann noch so schön und innovativ sein, wenn ein Besucher dort nicht das findet, was er sucht, ist er ganz schnell wieder weg. In dem Zusammenhang fällt mir ein Fehler ein, den Marketer bei Ihren AdWords Kampagnen häufig machen: Als Zielseite für alle Anzeigen wird die Startseite eingestellt. Das kann je nach Aufbau der Startseite in Einzelfällen funktionieren, wird aber nie so gut performen, wie eine dedizierte Landing Page, die inhaltlich, visuell und vom Call-To-Action her auf die Anzeige zugeschnitten ist. So bedient man die Erwartungshaltung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, mit der der Besucher in die Interaktion einsteigt. Nicht zuletzt reduziert eine inhaltlich gut vorbereitete Landing Page als Ziel für AdWords Anzeigen auch den Klickpreis und damit letztendlich auch die Cost per Lead“, so Klemann.

Die Landingpage-Dominanz-These trifft allerdings nur auf Google AdWords-Kampagnen zu.

„Hier sind schnell erstellte und leicht zu optimierende Seiten durchaus hilfreich. Besonders wenn es um den Verkauf und die Lead-Generierung geht. Denn für diese Aktionen sind die Unternehmensseiten oft ungeeignet, da dort zu viele Anspruchsgruppen mit reinreden. Die Firma soll präsentiert werden, die Presse soll alles finden und die Produkte will man alle in gleicher Hierarchie präsentieren. Firmenwebsites sind oft Konsensentscheidungen, bei denen dann noch die Hippo-Entscheidung das Ergebnis zusätzlich torpedieren kann“, bemerkt Online-Marketingexperte Robin Heintze von der Kölner Agentur morefiremedia.

Bei reinen Verkaufsseiten für Google AdWords sei das anders gelagert. Hier könne man wesentlich besser fokussieren. Das reicht aber nicht aus:

„‚Da können wir ja mal schnell eine Landingpage machen‘, ist eine Aussage, die wir oft hören. Schnell machen, schnell neu machen, ohne Konzept und Plan. Und dabei wird ignoriert, dass diese Seiten für die organische Google-Suche oft nutzlos sind. Wenn ich mich nur auf Landingpages konzentriere, bin ich auch darauf angewiesen, Geld in Google AdWords zu investieren. Kurzfristig schnell, günstig und erfolgreich. Mittelfristig ist das Geldverschwendung“, erläutert Heintze.

Bei Zielgruppen, die man in sozialen Netzwerken als Fans oder Follower gewinnt und die auch bereit sind, Inhalte zu teilen oder Freunden zu empfehlen, ist ein Besuch der Landingpage eher unwahrscheinlich.

Das Internet wird nach wie vor von Informationen geprägt und Informationen sind der Hauptgrund, warum Menschen online gehen.

„Also muss ich nicht nur tolle Verkaufsseiten haben, sondern für eine nachhaltige Strategie auch relevanten Content bringen“, empfiehlt der morefiremedie-Geschäftsführer.

Und diesen Content müssen Suchmaschinen und Nutzer finden, verstehen und mögen.

Beide Maßnahmen – also die Erstellung von Landingpages für AdWords und eine Content Strategie für Suchmaschinen und Nutzer – sind nach Auffassung von Heintze entscheidend. Landingpages sind für kurzfristigen Umsatz, schnelle Tests zum Ausprobieren von Ideen, Preismodellen oder Kommunikationsmaßnahmen optimal. Aber sie sind nur ein Teil einer erfolgreichen Online-Strategie.

Mit Jens Klemann und Robin Heintze könnten wir zu diesem Thema ja mal eine Bloggercamp.tv-Diskussion machen. Wer hätte denn Interesse an so einem Expertengespräch?

Algorithmen als Instanz für Ethik und Moral? Ein weiterer Beitrag zur Filterblasen-Debatte

Auch die Wochenzeitungen „Die Zeit“ setzt sich in ihrer aktuellen Ausgabe mit Fluch und Segen der Personalisierung von Web-Diensten auseinander. Unstrittig ist sicherlich die Notwendigkeit von Filtertechnologien, Sortiermöglichkeiten und Netzintelligenz, um sich im Wust der Daten des Internets nicht zu verlieren. Jeder hat auch schon im analogen Zeitalter Dinge geordnet, mit Zettelkasten, Ordnern oder sonstigen Sortiersystemen gearbeitet, um die Arbeitsorganisation zu verbessern. Auch bei der heutigen Zeit-Lektüre schaue ich mir erst das Inhaltsverzeichnis durch und lese nur das, was ich mich auch wirklich interessiert – wie eben der Beitrag „Automatisch vorsortiert“, der mittlerweile auch online abrufbar ist.

Gleiches gilt für personalisierte Werbung im Netz. In einer Kolumne für „The European“ habe ich das ja bereits aufgegriffen: Hört man Datenschützern zu, könnte man meinen, der Teufel selbst habe personalisierte Werbung als Geißel der Menschheit erfunden. Doch jeder von normaler Massenwerbung malträtierte Konsument weiß es natürlich besser, denn ohne Pinkelpause macht der schönste Fernsehfilm keinen Spaß. So die Einleitung meines Beitrages. Wer also einen Artikel über „Mausefallen“ im Web recherchiert, wird bei Google dann eben im Werbeblock mit Angeboten für den Fang von Nagetieren berieselt. Das kann man sicherlich noch verkraften. Was aber passiert, wenn Filtertechnologien immer stärker auch die normalen Suchergebnisse beeinflussen? Die Frage hat ja bereits Frank Schirrmacher in seinem Buch „Payback“ aufgeworfen. Werden wir immer stärker von Algorithmen beherrscht, wie es der FAZ-Herausgeber befürchtet (der gleichzeitig auch die Datenflut beklagt)? Können wir die intelligenten Assistenten abschalten, wenn wir keine Lust auf sie haben? Und wie sieht es mit dem Recht auf die Abschaltung solcher Dienste aus, wenn wir Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre in Gefahr sehen (siehe auch: Data-Economy oder Algorithmen-Diktatur? Wie wir die Datenflut überwinden können)?

Aber ein Experiment, dass in dem Zeit-Artikel erwähnt wird, macht zumindest klar, dass wir es nicht mit einer „Schweigespirale“ zu tun haben, sondern jeder von uns über Filteralgorithmen höchst unterschiedliche Ergebnisse über Google, Bing, Facebook und Co. bekommt. „Das zeigt ein Experiment des Netzwerktheoretikers Felix Stalder, Dozent für Medientheorie an der Zürcher Hochschule der Künste, und zweier Kollegen aus Wien und London: Die drei Wissenschaftler haben für drei tote Philosophen – Immanuel Kant, Friedrich Nietzsche und Michel Foucault – bei der Suchmaschine Google jeweils ein persönliches Profil angelegt. Dann haben sie sich als Kant, Nietzsche und Foucault eingeloggt und Schnipsel aus den jeweiligen Werken als Suchanfragen eingegeben. Weil Google das alles speichert, entstanden drei ganz unterschiedliche Datenspuren“, schreibt die Zeit.

In einem zweiten Schritt googelten die Forscher nach identischen modernen Suchbegriffen und analysierten die Unterschiede in den Ergebnislisten. „Was in den drei Profilen gespeichert war, wirkte sich auf die Auswahl und Sortierung der Treffer aus, die bei unseren Philosophen auf dem Bildschirm erschienen“, wird Stalder von der Zeit zitiert. Eine Gefahr besteht dann allerdings nicht, die von Massenmedien sehr wohl ausgeht, die Entstehung eines einheitlichen Meinungsklimas. Zudem nutze ich ja nicht nur Google, Facebook oder Twitter für meine Recherchen, sondern auch andere Quellen wie Blogs, Bücher, Interviews, Expertengespräche, Vorträge oder persönliche Erfahrungen. Die Zeit zitiert dann eine Forderung des Filter-Bubble-Kritikers Eli Pariser, die ich für viel problematischer halte und die teilweise ja schon Realität ist: Da die algorithmischen Vorsortierer über keine eingebaute Ethik verfügen, sollten beispielsweise die Google-Gründer Larry Page und Sergey Bring dafür sorgen, dass fortan „bürgerliche Verantwortung“ in die Codezeilen neuer Sortiersoftware einfließen zu lassen. Unstrittig ist sicherlich die Forderung, die Kriterien der Filterung offenzulegen. „Wer Relevanz definiert, muss es erläutern. Wer weglässt, muss darauf hinweisen“, so die Zeit.

Aber was ist mit den Kategorien Ethik und bürgerliche Verantwortung?

Algorithmen werden von Menschen programmiert. Auch das Adwords- und Adsense-Programm von Google wird von Menschen organisiert. Was passiert, wenn beispielsweise Werbekunden zensiert werden und mit einer Kündigung ihres Kontos bedroht werden, obwohl sie nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen? Google oder Apple können sich doch nicht zur richterlichen Instanz aufschwingen und entscheiden, was richtig und falsch im öffentlichen Leben ist? Für welche Produkte geworben werden darf oder welche Nacktfotos über Apps auf Smartphones erscheinen dürfen? Richard Gutjahr hat im vergangenen Jahr dazu entsprechendes erlebt (siehe: Google-Robots als Sittenwächter: „Sie haben drei Werktage Zeit, gutjahr.biz zu ändern“).

Systeme, Geräte oder Suchmaschinen dürften nicht darüber entscheiden, was richtig und was falsch für uns sei und unser Verhalten einschränken oder sogar sanktionieren. Sonst würde der Mensch zum Sklaven der Technik. Eine Automaten-Diktatur könnte sich nachhaltiger auswirken als das paternalistische Verhalten unter Menschen, warnen die Wissenschaftler Sarah Spiekermann und Frank Pallas in einem Beitrag für das Fachbuch „Die Informatisierung des Alltags“ (Hrsg. Friedemann Mattern, Springer-Verlag): „Zum einen reagieren Maschinen automatisch und autonom und lassen den Betroffenen damit nur wenig Möglichkeit zur Antizipation oder Reaktion. Zum anderen ist Technik absolut. Hat beispielsweise ein Fahrer Alkohol in der Atemluft, so ist es ihm gänzlich unmöglich, das entsprechende Auto zu starten – auch in Notfällen, in denen das Fahren unter Alkoholeinfluss üblicherweise akzeptiert würde“.

Ethische Algorithmen wird es also nie geben können. Viel wichtiger ist eine Pluralität der Informationsquellen und mehr Wettbewerb im Internet. Google, Apple oder Facebook bleiben nur dann harmlos, wenn es Alternativen gibt. Ich möchte mir jedenfalls nicht von Steve Jobs vorschreiben lassen, was moralisch akzeptabel ist und was nicht – auch nicht über Apps.

Alaaf an die staatlichen Datenschützer: Digitale Wirtschaft braucht Gegenpol!

Fragwürdige Interpretationen von unbestimmten Rechtsbegriffen, antizipierte Verwaltungspraxis im Hinterzimmer, Bußgeldandrohungen, selbstherrliches Auftreten, Profilierungsneurosen und Anmaßung: Die Staatsaufseher des Datenschutzes von Bund und Ländern machen sich bei Rechtsexperten, Marketingmanagern, Wirtschaftsverbänden und der digitalen Wirtschaft derzeit unbeliebt. Einen unrühmlichen Höhepunkt dokumentierte kürzlich Spiegel Online: „Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft – und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.“

Auslöser der Staatseingriffe ist in der Regel die These der Datenschützer, dass IP-Adressen bereits personenbezogene Daten darstellen. Daher müssten den Betroffenen Widerspruchsmöglichkeiten eingeräumt werden. Sollte sich diese Einschätzung auf breiter Front durchsetzen, wären weite Teile der deutschen Web-Landschaft unrechtmäßig, so die Wertung von Spiegel Online.

Das Vorgehen der Datenschützer, vor allem in den norddeutschen Bundesländern, sei nur die Spitze des Eisberges, sagt Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte im Interview mit dem Düsseldorfer Fachdienst MarketingIT. „Das Ganze hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für Firmen wie Google. Hier ist die Verwertung der IP-Adressen für den Geschäftsbetrieb unverzichtbar.“ Ob die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht, müsste höchstrichterlich entschieden werden. „Die Auslegung der Gesetze ist Sache der Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten“, moniert Wüllrich, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.

Aktuell könne man mit gutem Gewissen die Wertung vornehmen, dass IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind – auch wenn der Düsseldorfer Kreis das Gegenteil behauptet. Dann sollten doch die Datenschützer Wahlbrink oder Kasper mit ihren Bußgeldandrohungen weitermachen. Eine endgültige Klärung bekomme man nur vom BGH oder Bundesverwaltungsgericht. Für die digitale Wirtschaft wäre es ratsam, es auf Klagen ankommen zu lassen. „Gegen die Verfügungen der Datenschützer sollten in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden. Hier muss die Internet-Branche einheitlich vorgehen und verhindern, dass es zu bestandskräftigen Entscheidungen kommt“, rät Wüllrich. Den ersten richtig guten Fall, wie in Niedersachsen, dürfe die digitale Wirtschaft nicht lapidar begleiten. Hier müssten die Interessen aller Unternehmen gebündelt werden. Die Nutzer der IP-Adressen sollten einen Gegenpol zum Düsseldorf Kreis organisieren.

Die Komplexität der heutigen Medienlandschaft, vor allem der digitalen, erfordert nach Auffassung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) ein tiefergehendes Verständnis für technische Prozesse und die Mediennutzungsanforderungen der Anwender. „Hier wünschen wir uns einen intensiveren Dialog, so dass ein beiderseitiges Verständnis besser möglich ist. Womit wir aber nicht einverstanden sind, ist, dass ein grundsätzliches Misstrauen gesät und eine staatliche Regelungsbedürftigkeit gegenüber grundlegenden Themen der Entwicklung des Internets gefordert wird. Industrie und Internetnutzer haben ein Recht auf ein innovatives Internet“, sagt Thomas Schauf, Projektleiter Selbstkontrolle Online-Datenschutz beim BVDW, gegenüber MarketingIT.

Link zur kompletten Story liefere ich nach. Danke an die Experten für die Unterstützung 🙂

Jetzt jet et uff jück, Alaaf!

Änderung der Markenrichtlinie für AdWords: Für Retailer wird das Leben leichter!

Wenn Werbetreibende ihre Anzeigen bei Google schalten, wählen sie Keywords aus. Keywords lösen die Schaltung von AdWords-Anzeigen aus, wenn ein Nutzer diese Begriffe bei Google eingibt. In Europa gab es in den vergangenen Jahren eine Debatte darüber, wer Markennamen als Keywords verwenden darf. „Wir selbst waren schon immer überzeugt davon, dass den Nutzern am meisten damit gedient ist, wenn ihnen die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten werden und sie von einem Mehr an Informationen während der Suche profitieren. Unseren Standpunkt haben wir in einer Reihe von Gerichtsverfahren bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) verteidigt. Anfang dieses Jahres hat dieser unsere Einschätzung dann weitestgehend bestätigt. Laut Urteil des EuGH hat Google keine Markenrechte verletzt. Inserenten dürfen auf Keywords bieten, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass es legitim ist, wenn ein Inserent den Markennamen eines anderen Unternehmens als Keyword verwendet, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen“, teilt Google mit. 

Entsprechend werden wichtige Änderungen der Google-Markenrichtlinie für AdWords vorgenommen. Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen. Für die Retailer werde sich das positiv auswirken, so der AdWords-Experte Robin Heintze von der Kölner Agentur Morefiremedia: „Marken-Inhaber sind jetzt selbst in der Verantwortung, die Verwendung ihrer Marke zu kontrollieren und gegebenenfalls juristisch gegen Rechtsverstöße vorzugehen. Die Verantwortung liegt nicht bei Google. Für Werbungstreibende ist das auf jeden Fall eine Erleichterung. Die Markenartikler müssen allerdings an ihrem Monitoring arbeiten – aber dafür gibt es gute Tools“, so Heintze. 


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Ilse Aigner-Gedenkstunde auf den Kölner AdWords Days: Wer überwacht die Hüter des Datenschutzes bei der Auslegung geltenden Rechts?

Auf den AdWords Days in Köln hat Rechtsanwalt Jens Eckhardt von der Kanzlei Juconomy einen interessanten Vortrag über die Datenschutzbestimmungen bei Werbekampagnen im Internet gehalten. Wichtig war sein Hinweis auf die rechtlichen Folgen der Beschlüsse des so genannten Düsseldorfer Kreises vom 26. und 27. November 2009. Diese illustre Runde ist eine informelle Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich überwachen. Wer überwacht aber die Hüter des Datenschutzes bei der Auslegung des geltenden Rechts? Jedenfalls haben die Beschlüsse dieses Gremiums weitreichende Folgen für die Wirtschaft und besonders für die kommerziellen Aktivitäten im Internet. Ein Beschluss sollte näher betrachtet werden. Er betrifft die „Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten“. Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich am 26./27. November 2009 in Stralsund. Hier der komplette Text:
Viele Web-Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden. Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.
Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:

• Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.

• Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.

• Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.

• Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.

• Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der
Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung durch
die Anbieter einzuhalten. Stralsund, 26. November 2009. Ende der Meldung.

Der Beschluss ist zwar rechtlich nicht bindend, aber die Aufsichtsbehörden werden das Gesetz künftig entsprechend ihrem gemeinsamen Beschluss auslegen. Website-Betreibern drohen daher bei Nichtbeachtung der Anforderungen rechtliche Schritte der Aufsichtsbehörden. Dabei können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt und Verbotsverfügungen ausgesprochen werden.

Hat das in der Öffentlichkeit zu einer breiten Diskussion geführt? Bis auf wenige Ausnahmen hat sich kaum ein Medium mit den Beschlüssen des Düsseldorfer Kreises auseinandergesetzt. Auf Genios findet man einen Eintrag der Zeit. Im Web hat sich vor allem Netzwelt.de etwas ausführlicher mit den Folgen beschäftigt. Konsequenzen haben die Vorgaben vor allem beim Einsatz von Analyse-Tools wie Google Analytics.

„Der Stralsunder Beschluss schreibt neben Bestimmungen zu Widerspruchsrechten und Datenschutzhinweisen vor allem eine Kardinalpflicht vor: Webseitenbetreiber und Statistikdienste dürfen IP-Adressen nur dann speichern, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers vorliegt. Andernfalls verpflichtet der Beschluss den Betreiber zum Kürzen der IP-Adresse“, so Netzwelt.de. Die Auswertung von Webseitentraffic auf Basis ungekürzter IP-Adressen würden sämtliche Landesbehörden eindeutig als rechtswidrig ansehen.

Allerdings ist unter Juristen noch strittig, ob eine IP-Adresse tatsächlich als personenbezogene Information im Sinne des Datenschutzrechts gewertet werden könne. Deutsche Gerichte haben hier mal wieder unterschiedlich entschieden. Musterverfahren gibt es nach Informationen von Jens Eckhardt bereits in Sachsen-Anhalt. Eine Flut von Prozessen und Abmahnorgien wird bei diesem unklaren Rechtszustand wieder einmal die Folge sein. Für den E-Commerce befürchtet Eckhardt sogar volkswirtschaftlich negative Effekte. So sehen es auch andere Branchenexperten:

So schreibt Netzwelt.de: „Die Umsetzung der Datenschutz-Forderungen könnte Seiten- und Dienstebetreiber vor technische und finanzielle Herausforderungen stellen. Oliver Süme, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft Eco, betont die zentrale Rolle der Webseitenanalyse für die Internetbranche: ‚Angesichts der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der Reichweitenanalyse ist es jetzt wichtig, gemeinsam mit der Internetwirtschaft Lösungen zu diskutieren.‘ Peter Fleischer, Global Privacy Counsel bei Google, zeigt sich besorgt über mögliche Auswirkungen des Stralsunder Papiers: ‚Wir begrüßen Initiativen, die die Balance zwischen Datenschutz-Einstellungen für Nutzer und Innovationen für Web-Dienste weiter verbessern, sind aber sehr besorgt über den gegenteiligen Effekt, den der heutige Beschluss des Düsseldorfer Kreises allgemein auf die deutsche Internet-Industrie haben wird‘, erklärt der Google-Vertreter.“

„Nach Erkenntnis der Düsseldorfer Xamit Bewertungsgesellschaft nutzen derzeit über 13 Prozent aller Deutschen Domains Analytics – darunter auch Arzneimittelanbieter, politische Parteien und Zeitungen. Auch DIE ZEIT nutzt das Instrument in einem Teilbereich ihres Angebotes , den ZEIT REISEN. Knapp vier Prozent beobachten mit anderen Analysewerkzeugen. Bei gut 13 Millionen von der Denic registrierten deutschen Internetseiten macht das knapp 1,8 Millionen Seiten, die auf die Google Dienste zur Verbesserung ihres Angebots vertrauen. Der Stuttgarter Rechtsanwalts Carsten Ulbricht vertritt die Ansicht, dass dadurch sogar Bußgelder drohen . Denn laut Paragraf 16, Absatz 3, Telemediengesetz könnten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn Seitenbetreiber ihre Nutzer nicht um Einwilligung bitten, bevor sie solche Instrumente verwenden“, führt die Zeit aus.

Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter der Google Germany, sei der Ansicht, dass Google die Daten in den USA verarbeiten dürfe, da man sich dem Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und den USA unterworfen habe. „Das Opt-out hält Google für unnötig und argumentiert, Nutzer könnten die Cookies ja ablehnen. Profile würden ohnehin keine angelegt. Außerdem könne anhand eines Cookies niemand sagen, wer tatsächlich vor dem Rechner säße. Man könne noch nicht einmal erkennen, ob überhaupt ein Mensch die Seite besucht habe oder aber ein Programm. ‚Die Cookies werden‘, sagt Meyerdierks, ’nach 18 Monaten irreversibel unlesbar gemacht, die IP-Adressen nach neun Monaten anonymisiert'“, führt die Zeit weiter aus.

Ich frage mich, wie der Vollzug dieses Kataloges umgesetzt werden soll. Es wird wohl zu Stichproben kommen und in Einzelfällen Bußgeldbescheide geben. Die Frage ist dann nur, ob das nicht zu willkürlichen Staatseingriffen führt.

Welcher Dienst in Deutschland überhaupt noch als „legal“ bezeichnet werden kann, hat Xamit in einer aktuellen Studie dokumentiert. Danach erfüllen nur drei Tools die Anforderungen des Düsseldorfer Kreises: Econda, eTracker und stats4free.

Nächste Woche AdWords Days in Köln! Habt Ihr noch Anregungen für die Moderation?

Ich hatte hier bereits verkündet, dass ich in der nächsten Woche am 1. und 2. Juni die AdWords Days moderiere. Ein absoluter Experte bin ich ja nicht. Für die Diskussionsleitung aber keine schlechte Voraussetzung. Dann werden die richtigen Fragen gestellt 😉

Schaut man sich die deutsche Wirtschaft an, so gibt es wohl viele Firmen, die sich noch nicht sehr intensiv mit Google-AdWords beschäftigt haben. Das wird dann wohl auch bei einigen Konferenzteilnehmern so sein, sonst würde sich der Besuch der Tagung ja auch nicht lohnen. Siehe auch den Artikel, der auf NeueNachricht erschienen ist.

Auszug: „Manager und Unternehmer sollten sich die Chance nicht entgehen lassen, die wichtigsten Experten der AdWords-Beraterszene zu erleben und sich in einem Crashkurs fit zu machen für Direktmarketing-Strategien im Web“, erläutert der Kongressorganisator Ingo vom Hoff. Zu den Top-Referenten zählt Howard Jacobson, Mitglied der Perry Mashalls AdWords-Coaching-Fakultät: „Da ein Klick schon ab einem Cent zu haben ist, und jeder Klick zu einem Umsatz führen kann, haben sogar kleine Unternehmen, deren Finanzdecke klein ist, mit AdWords eine effektive Möglichkeit zu wachsen, ohne dass sie ein Vermögen für Werbemaßnahmen ausgeben müssen. Bislang werde diese Werbemöglichkeit vom Mittelstand nur wenig genutzt.

„Die Bezahlung pro Klick kombiniert mit der ungewöhnlichen Art des Direct-Response-Marketings hat bisher die meisten kleinen Firmen von den möglichen Vorteilen von AdWords ferngehalten. Aber auch die Marketingspezialisten in den großen Unternehmen können sich nur langsam an dieses Modell gewöhnen, sind sie doch im Bewerben von Marken geschult, bei dem es nur wenig Platz für ein Medium wie AdWords gibt, in dem der Erfolg messbar ist“, sagt Jacobson. Unternehmen könnten in fünf Minuten für fünf Euro ein Konto bei bei AdWords eröffnen. „Sie können Ihre Anzeige jederzeit ändern. Sie können unprofitable Anzeigen mit einem einzigen Mausklick löschen. Sie können mehrere Anzeigen gleichzeitig schalten und genau ermitteln, mit welcher Sie das meiste Geld verdienen. Sie können sogar Kunden in einzelne Gänge und Regale Ihres Geschäfts schicken, je nachdem, wonach diese suchen. Und Sie können im Laufe der Zeit immer mehr Erfahrungen sammeln, bessere Anzeigen formulieren, sie unter immer mehr und besser passenden Rubriken platzieren, bestimmte geografische Bereiche auswählen und andere aussparen. Wenn Ihre Anzeigen gut laufen, können Sie sogar Google davon überzeugen, sie als Onlinezeitungs- oder -zeitschriftenanzeige zu platzieren, sie neben bestimmte Orte auf den Google Maps zu setzen oder sie auf Mobiltelefone zu überspielen – ganz automatisch“, führt Jacobson aus.

Es wird auch ein Vertreter von Google anwesend sein – neben den vielen anderen Experten der AdWords-Szene: Habt Ihr noch Anregungen oder Fragen, die ich als Moderator in der nächsten Woche aufnehmen sollte? Dann direkt an mich schicken oder als Blogkommentar posten: gunnareriksohn@googlemail.com.

Interessant sind schon mal die Hinweise des Carta-Blogs.

Wichtig auch:
Google Lists Top 1,000 Sites On The Web & Then Lets You Advertise On Them.

New Ad Planner features: the Ad Planner 1,000 and greater integration with AdWords.

Google Adwords Keyword Tool Redesigned.

„Datenkrake“ Google mit dem Rundfunkstaatsvertrag bändigen?

Christoph Kappes von der Agentur Fructus hat sich heute in einem FAZ-Gastbeitrag (natürlich im Feuilleton von Herrn Schirrmacher) kritisch mit der Datengier von Google auseinandergesetzt. Dabei demontiert er die irrige Vorstellung (die bei mir nie existierte), dass der Mountain View-Konzern eine Suchmaschine mit ein paar Gratisdiensten wäre. Das Geschäftsmodell von Google beruhe darauf, dass Nutzer seine Produkte akzeptieren, die entweder Werbeplätze sind oder die Effizienz der Werbung steigern. „Der Erfolg beruht dabei auf den Werbesystemen AdWords und AdSense. Mit ihnen erlöst das Unternehmen 97 Prozent seines Jahresumsatzes von knapp 24 Milliarden Dollar, indem es Anzeigen zu zwei Dritteln auf eigenen Produkten und zu einem Drittel auf Fremdprodukten plaziert: Die Suchmaschine wird erweitert (etwa um die Funktion Street View), um den Markt der lokalen Anzeigen zu erschließen. Bücher erhöhen die Abrufzahlen der Suchmaschine. Das Mobiltelefon Nexus soll zusammen mit dem Betriebssystem Android den stark wachsenden Werbemarkt auf webbasierten Smartphones erschließen, bislang die Domäne von Apples iPhone“, schreibt Kappes. Kritisch sei die Datensammlung für Nutzer eines Google-Kontos, bei dem eine Registrierung mit expliziten Daten wie Klarname und Adresse erfolgt.

Google besitze danach nicht nur diese Daten, sondern nutze sie auch, um Werbung individuell zu optimieren, indem von Nutzern erstellte Inhalte wie etwa Mails maschinell nach Indizien für Interessen durchsucht werden. Ja und? Wenn ich Textwerbung erhalte, die sich an meinen Suchabfragen oder an meinen persönlichen Interessen orientiert, ist das immer noch besser, als die dümmliche Pauschalberieselungswerbung, die mir täglich über klassische Medien an den Kopf geballert wird. In beiden Fällen sind mir diese Reklameorgien in der Regel wurscht. Wenn ich zufällig nach einer Waschmaschine oder Sportartikel suche, kann es sogar passieren, dass ich auf eine Textanzeige klicke und mir das Angebot anschaue. Wird die Google-Werbung jetzt noch intelligenter und präsentiert mir Angebote, die mich wirklich begeistern, könnte das häufiger vorkommen. Von 100 Fällen neige ich dann vielleicht ein einziges Mal dazu, einen Kauf des Angebotes in Erwägung zu ziehen.

In der Einkaufsstraße meines Wohnortes funktioniert die personalisierte Werbung nicht anders. Dort kennen einige Verkäufer meinen Namen, wissen wo ich wohne, merken sich meine Kaufgewohnheiten, greifen automatisch zu meiner bevorzugten Zigarettenmarke, packen mir ohne Rücksprache fünf Brötchen in die Tüte, weisen mich auf Sonderangebote hin, erkundigen sich nach dem Wohlergehen meiner Familie, plaudern über Urlaubserlebnisse, geben mir Produktproben und drücken mir einen Prospekt in die Hand. So etwas nennt man in der realen Wirtschaftwelt Kundenservice oder auch etwas hochgestochen One-to-One-Marketing. Als Stammkunde erwartet man ja auch einen freundlichen, vorausschauenden und perfekten Kundendienst. Sobald er über Algorithmen und intelligente Maschinen abläuft, brennen in Deutschland die Sicherungen durch.

FAZ-Gastautor Kappes befürchtet, dass die kommerziellen Interessen von Google die Unabhängigkeit der Suchmaschine in Frage stellen könnten. Eigenen Content bietet Google in der Regel ja nicht an. Der Weg zu einen redaktionellen Online-Angebot führe in bis zu dreißig Prozent der Fälle über eine Suchmaschine. „Daher sollte schon heute politisch diskutiert werden, eine neutrale und diskriminierungsfreie Suche auch medienrechtlich zu verankern“, fordert Kappes und bringt allen Ernstes den Rundfunkstaatsvertrag ins Spiel. Das Gesetz würde ja schließlich auch eine Plattformregulierung für Set-Top-Boxen und elektronische Programmführer beinhalten. „Warum also sollte man nicht auch Aggregatoren wie Google auf eine unmanipulierte Auswahl von Internetinhalten verpflichten und ihnen nur unter Auflagen erlauben, selbst im Inhaltegeschäft tätig zu werden“, fragt sich Kappes. Glaubt der Autor wirklich, dass die politischen Spielchen der Landesmedienanstalten als Hüter des Rundfunkstaatsvertrages neutral und diskriminierungsfrei ablaufen?

Hat er sich mal mit den Personen und Karrieren dieser Behördenmitarbeiter beschäftigt? Bei der Lizenzierung privater Hörfunk- und TV-Veranstalter und der Vergabe der entsprechenden Frequenzen und Kabelkapazitäten wird kräftig nach parteipolitischen Gesichtspunkten geschachert. So konnte manch ein altgedienter Parteifunktionär mit einer Hörfunk- oder TV-Lizenz eine nette zweite Karriere starten. Selbst in den Landesmedienanstalten wimmelt es von Apparatschicks, die für treue Parteidienste in öffentliche Ämter gehoben wurden (beliebt sind ja auch die staatlichen Lotterien, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, kommunale Wohnungsbaugesellschaften etc.). Da wird dann in der Ständigen Vertretung in Berlin beim zehnten Bier herzhaft gelacht über Gerhard oder Helmut, die man immer wieder gerne auf Parteitagen trifft und auf die Schulter klopft für die personalpolitischen Klüngeldienste.

Ich brauche diese medienpolitischen Hausmeister nicht, um zu entscheiden, was mich gut oder schlecht ist. Da zitiere ich mit großem Entzücken immer wieder den Soziologen Wolgang Sofsky: „Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Anstalt. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger“. Die Textanzeigen von Google sind kein paternalistisches Instrument. Die Kontrollwut staatlicher Einrichtungen schränkt die Meinungsfreiheit ein, nicht Google oder Facebook. Deshalb sind die angeblichen Datenschutzsorgen der CSU-Politikerin und Ministerin Ilse Aigner so unfassbar heuchlerisch. Als Repräsentantin einer Partei des starken Staates sollte sie erst einmal vor der eigenen Türe kehren.

Am Ende seines Artikels stellt Kappes eine sehr interessante Frage: Es sei an der Zeit, nach den Ursachen zu fragen, warum heute drei Viertel der Internettechnologie aus den Vereinigten Staaten kommen, obwohl der erste programmierbare Computer von Konrad Zuse gebaute wurde. Die Antwort sollte er bei Frank Schirrmacher suchen…..

Als Moderator (nicht als Veranstalter!) der Kölner AdWords Days werde ich die Einwände von Kappes gerne aufgreifen und mit den Experten diskutieren.

Siehe auch:

Wider die Hausmeister des öffentlichen Diskurses – Zur Zeit-Debatte über das Internet.

Exkurs zur Glühbirne – Gutgemeinte Verbote und die Gefahr eines paternalistischen Staates.

Foucault, der Blogger.

Kölner AdWords Days vormerken!

AdWords Days: Fachkongress wieder in Köln.

Hier das Programm:

1. Tag – 01. Juni 2010
Begrüßung durch Gunnar Sohn, Ihren Begleiter durch die AdWords Days 2010
Zeit: 09.00 Uhr | Referent: Gunnar Sohn
Die Bedeutung von Suchmaschinen-Marketing im Marketing Mix
Zeit: 09.15 Uhr | Referent: Harald Fortmann
So wird Ihre AdWords-Kampagne unschlagbar erfolgreich, Teil 1
Zeit: 09.45 Uhr | Referent: Howard Jacobson | Sprache: Englisch
So wird Ihre AdWords-Kampagne unschlagbar erfolgreich, Teil 2
Zeit: 11.30 Uhr | Referent: Howard Jacobson | Sprache: Englisch
Kapagnenoptimierung in der Praxis
Zeit: 14.00 Uhr | Referent: Christian Schlieker
Leadgenerierung über AdWords: Hohe Qualität + niedrige Kosten
Zeit: 15.00 Uhr | Referent: Robin Heintze
Landingpage: Datenschutz und andere Sorgen
Zeit: 16.30 Uhr | Referent: Jens Eckhardt
Effizienz im Online-Marketing – Neues aus der Welt von Google
Zeit: 17.30 Uhr | Referent: Patrick Singer
2. Tag – 02. Juni 2010
Site-Klinik!
Zeit: 09.00 Uhr | Referent: Thomas Bindl, Robin Heintze, Stefan Wolk, Christian Schlieker
Begrüßung durch Gunnar Sohn, Ihren Begleiter durch die AdWords Days 2010
Zeit: 10.00 Uhr | Referent: Gunnar Sohn
So wird Ihre AdWords-Kampagne unschlagbar erfolgreich, Teil 3
Zeit: 10.10 Uhr | Referent: Howie Jacobson | Sprache: Englisch
Optimierungsansätze für Google AdWords in Onlineshops
Zeit: 12.00 Uhr | Referent: Stefan Wolk
Von Werbekosten zu Werbeinvestitionen – und wie Sie Google AdWords zur hochrentablen Neukundengewinnung nutzen.
Zeit: 14.30 Uhr | Referent: Thomas Bindl
Get Social! – Social Media Lösungen für Unternehmen
Zeit: 15.45 Uhr | Referent: Gunnar Sohn, Benedikt Köhler
Verabschiedung durch Gunnar Sohn
Zeit: 16.45 Uhr | Referent: Gunnar Sohn
1. Tag – 01. Juni 2010

08.30 Uhr
Empfang, Kaffee und Tee Ausgabe der Tagungsunterlagen
09.00 Uhr
Begrüßung durch Gunnar Sohn, Ihren Begleiter durch die AdWords Days 2010
09.15 Uhr
Harald Fortmann, Vizepräsident Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. und Geschäftsführender Gesellschafter Yellow Tomato GmbH

Die Bedeutung von Suchmaschinen-Marketing im Marketing Mix

Suchmaschinen-Marketing gewinnt immer mehr Bedeutung im Marketing Mix, insbesondere mit Offline Werbemaßnahmen.

09.45 Uhr

Howard Jacobson

So wird Ihre AdWords-Kampagne unschlagbar erfolgreich, Teil 1

Ihr Markt

Wie Sie für IHREN MARKT die richtige AdWords-Strategie finden
So erkennen Sie, was Ihrem Markt WIRKLICH möglich ist
Konkurrenzbeobachtung und -analyse: So schlagen Sie den Wettbewerb
Ihre Zielgruppe

Die besten Keywords für Ihre Zielgruppe finden
Wonach Ihre Zielgruppe sucht und wie sie Sie findet
Vom Suchen zum Gefunden werden

Ausgefeilte Profitechniken für hart umkämpfte Märkte
Festlegen, wo und wann Ihre Anzeigen erscheinen
11.00 Uhr
Kaffeepause
11.30 Uhr

Howard Jacobson

So wird Ihre AdWords-Kampagne unschlagbar erfolgreich, Teil 2

Kampagnen erfolgreich steuern

Sie können die Einstellungen für eine AdWords-Kampagne so festlegen, dass sie sich auf die Suchfunktion richtet (ausschließlich auf die Ergebnisse der Suchmaschine), auf das Content-Werbenetzwerk von Google oder auf eine Kombination aus Such- und Content-Websites. Doch was ist wann am besten?

Such-Kampagnen: Wie auch nur diejenigen klicken, die bei Ihnen klicken sollen
Content-Kampagnen: So pushen Sie Ihren Traffic nach vorne
Geomarketing mit Goggle AdWords: Wie Sie sich in regional begrenzten Märkten erfolgreich bewegen
Die Aufteilung Ihrer geografischen Märkte in AdWords-Kampagnen erleichtert die Ermittlung des Return on Investment (ROI) jeder Region in Google Analytics. Nutzen Sie diesen Weg zur Optimierung
Keyword Strategien

Die optimale Keyword-Strategie für Ihre Produkte und Angebote
Wie Sie mit Negativ-Keywords bessere Conversion-Rates erzielen
Anzeigengestaltung für Google AdWords

Mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen
Anzeigenpositionierung

So tickt Google – und so bekommen Sie einen Spitzenplatz
13.00 Uhr
Mittagspause
14.00 Uhr
Christian Schlieker, construktiv GmbH

Kapagnenoptimierung in der Praxis

Vorstellung von Wegen wie Sie Ihr Budget besser ausschöpfen und die Kampagnenleistung verbessern können

Optimierung von Keywords und Schaltungsoptionen
Zusammenspiel zwischen Google AdWords und Webcontrolling
Testszenarien in der Praxis
Grundlagen des Testens
A/B Tests

Multivariate Tests
15.00 Uhr
Robin Heintze, More-Fire Media

Leadgenerierung über AdWords: Hohe Qualität + niedrige Kosten

AdWords als Motor für Ihre Leadgenerierung
So holen Sie nur die richtigen Clicks für Leads
Lead & Brand: Nutzen Sie Ihre Marke zur Leadgenerierung
B2B Leads: So holen Sie gezielt Business-Leads
16.00 Uhr
Kaffeepause
16.30 Uhr
Jens Eckhardt, Yuconomy

Landingpage: Datenschutz und andere Sorgen

Landingpage – Was darauf sein muss und was nicht darauf sein darf.
Datenschutz – Hindernis bei der Gestaltung von Landingpages?
Privacy Policy und Impressum – Inhalt und Erreichbarkeit über die Landingpage
Disclaimer – sinnvoll oder sinnlos?
Werbe-Opt-In – erforderlich und beweisbar?
17.30 Uhr
Patrick Singer, Google Deutschland

Effizienz im Online-Marketing – Neues aus der Welt von Google

neue Funktionen von Google AdWords
Tools für die Kampagnen-Planung
Tools zur Analyse von Kampagnen
Was hat Google noch zu bieten? Ein kurzer Blick über den Werbe-Tellerrand.

2. Tag – 02. Juni 2010

09.00 Uhr
Thomas Bindl, Refined Labs GmbH
Robin Heintze, More-Fire Media
Stefan Wolk, Smatch.com
Christian Schlieker, construktiv GmbH

Site-Klinik!

Nutzen Sie die Experten und lassen Sie sich Tipps für die Optimierung Ihrer Kampagnen und Landingpages geben

Die AdWords-Spezialisten Thomas Bindl, Robin Heintze, Stefan Wolk, Christian Schlieker schauen sich Ihre Landingpages an und liefern Ihnen wichtige Tipps, Hinweise und Empfehlungen zur Optimierung.

09.30 Uhr
Kaffee und Tee
10.00 Uhr
Begrüßung durch Gunnar Sohn, Ihren Begleiter durch die AdWords Days 2010
10.10 Uhr

Howie Jacobson

So wird Ihre AdWords-Kampagne unschlagbar erfolgreich, Teil 3

11.30 Uhr
Kaffeepause
12.00 Uhr
Stefan Wolk, Smatch.com

Optimierungsansätze für Google AdWords in Onlineshops

Keyword Advertising – und im speziellen Google AdWords – stellen heute für fast alle Online Shops einen wichtigen Teil ihrs Online Marketing Mixes dar.

Wie muss eine optimale Kampagne aufgebaut sein, welche Anforderungen haben Landingpages und welche Erkenntnisse lassen sich auf andere Kanäle im Online Marketing übertragen?

Wie finde ich die richtigen Keywords für meine AdWords Kampagne?
Wie muss meine Kampagne aufgebaut sein?
Was sind meine Steuerungsgrößen?
Welche Landingpages brauche ich?
Wie kombiniere ich SEM und SEO miteinander?
Was können andere Online Marketing Kanäle von AdWords Kampagnen lernen?
Was gibt es an neuen Entwicklungen aus Shopsicht rund um das Thema „Google“
13.30 Uhr
Mittagspausse
14.30 Uhr
Thomas Bindl, Refined Labs GmbH

Von Werbekosten zu Werbeinvestitionen – und wie Sie Google AdWords zur hochrentablen Neukundengewinnung nutzen.

Die Abwicklung von Suchmaschinen-Werbekampagnen ist nicht immer einfach: Positionen müssen geprüft und optimiert, neue Keywords gefunden, Click-Preise angepasst und der Erfolg in Conversion- und ROI-Grössen gemessen werden. Je größer und internationaler die Kampagne, je mehr Keywords online sind und je zahlreicher der Wettbewerb ist, desto komplexer und aufwändiger wird das Suchmaschinen-Kampagnen-Management. Da geht es nicht mehr ohne BID-Management!

„Bid Management“ – Fluch oder Segen?
„Bid Management“ – So machen Sie es zum Tool für Erfolgssteigerung
Die Vorteile eines Bid Managements anhand konkreter Beispiele erläutert
Die Grenzen beim Einsatz eines Bid Managements kennen
Case Studie zum Einsatz eines Bid Management Systems – und konkret Tipps, wie Sie mit BD Management – Systemen den Profit steigern und die Kosten senken
15.45 Uhr
Gunnar Sohn
Benedikt Köhler

Get Social! – Social Media Lösungen für Unternehmen

Einführung: Social Media is changing the rules of business
Das Ende der Zielgruppen (Long Tail, Netnography)
Social Media Measurement – Reichweite, Relevanz und ROI?
Kampagnen und Präsenzen – Best Practice-Beispiele
10 Trends im Social Media Marketing
16.45 Uhr
Verabschiedung durch Gunnar Sohn

Und hier geht es zur Website:

Vielleicht sieht man sich in Köln 😉