Das Bundeskriminalamt hat sich wohl den Staatstrojaner FinFisher der Firma Eleman/Gamma beschafft. Das geht aus einem geheimen Dokument des Innenministeriums hervor, das netzpolitik.org veröffentlichte:
“Ob die auch in autoritären Staaten eingesetze Software die rechtlichen Vorgaben in Deutschland einhalten kann, wird bezweifelt”, berichtet Andre Meister.
Nach dem Debakel um den von deutschen Behörden eingesetzten Trojaner der Firma DigiTask wolle der deutsche Staat einen eigenen Trojaner entwickeln.
“Diese Aufgabe soll das eigens eingerichtete ‘Kompetenzzentrum für informationstechnische Überwachung (CC ITÜ)’ (Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis, gs) übernehmen. Dafür wurden drei Millionen Euro veranschlagt und 30 neue Stellen ausgeschrieben”, so Meister.
Ob die Stellen mittlerweile besetzt seien, gehe aus den vorliegenden Dokumenten nicht vor. Bis Ende 2014 möchte das BKA “die Eigenentwicklung einer Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung” abgeschlossen haben.
“Bis dahin sollen für die ‘Übergangszeit’ kommerzielle Staatstrojaner eingesetzt werden. Dafür hat das Bundeskriminalamt eine “Marktsichtung” durchgeführt und ‘drei Produkte als grundsätzlich geeignet bewertet'”, schreibt Meister.
Und das ist Ergebnis:
“Das BKA hat, für den Fall eines erforderlichen Einsatzes ein kommerzielles Produkt der Firma Eleman/Gamma beschafft.”
Ist also wieder ein Einkauf über das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums erfolgt? Aber das BMI fühlt sich ja bekanntlich nicht zuständig, obwohl das BKA zum Geschäftsbereich des BMI zählt. Siehe meine Kolumne: Staatstrojanisches Versteckspiel.
Die Antwort des BMI, die ich Ende des vergangenen Jahres erhielt, spricht Bände:
„Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes besteht nur, soweit die Informationen der Bundesbehörde auch tatsächlich vorliegen.“
Soll wohl heißen, was nicht auf meinem Schreibtisch liegt, davon weiß ich auch nichts. Wie würden es Staatsbeamte einordnen, wenn bei mir zu Hause eine Durchsuchung stattfindet und ich leugne, etwas von der gesuchten Sache zu wissen. Und es im Zimmer nebenan gefunden würde. Ich könnte sagen: In das Zimmer gehe ich nie, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Ich tippe, dass ich Ärger bekommen und mir niemand glauben würde.
Wenn man keine Einsicht über die Leistungsbeschreibung für die Beschaffung bekommt, ist es ziemlich schwierig, den Bundesbehörden einen Bruch der Verfassung nachzuweisen. Recht praktisch für die Sicherheits-Gichtlinge.
Das Bundeskriminalamt bestreitet gegenüber SPIEGEL ONLINE übrigens den Kauf der FinFisher Software. Ein Sprecher sagt, die Software werde derzeit “getestet”. Sie erfülle “die Anforderungen derzeit nicht”. Daher sei das Programm gegenwärtig auch nicht im Einsatz.
Auch das kann man leider nicht überprüfen, wenn die Unterlagen für den Beschaffungsprozess nicht offengelegt werden. Dafür ist wohl BKA-Robert immer noch aktiv: