Kommunale Müllentsorgung ein Fall für das Kartellamt

Müllpolitik der Kommunen ist Müll

Über ein Wertstoffgesetz sollen bekanntlich alle Materialien mit erfasst werden, die in ihrer stofflichen Zusammensetzung den Verkaufsverpackungen entsprechen – also in erster Linie Abfallprodukte aus Plastik und Metall. Der Gesetzentwurf steht im Herbst auf der Agenda. Für die kommunalen Interessenvertreter ist der Gelbe-Tonnen-Streit ein Sechser im Lotto. Obwohl Städte und Gemeinden für den Aufbau der Recycling-Infrastruktur keinen Finger krumm gemacht haben, sondern der Mittelstand die Drecksarbeit verrichtete, wollen sich die öffentlich-rechtlichen Müllunternehmen jetzt ins gemachte Nest legen. Die Motivation ist klar. Steigt die Recyclingquote an, verteuert sich relativ gesehen die klassische Entsorgung über graue Mülltonnen und Müllverbrennungsanlagen, die jetzt schon nicht vollständig ausgelastet sind, es sei denn, man reißt einige Müllöfen ab. In Bonn wäre das beispielsweise überfällig.

So sieht es auch FAZ-Redakteur Helmut Bünder:

„Den meisten Verbrauchern dürfte es ziemlich egal sein, wer die Abfuhr übernimmt – solange ihre Kosten nicht steigen und das Recycling funktioniert. Doch gerade deshalb ist Vorsicht geboten. Die städtischen Müllgebühren kennen fast überall nur eine Richtung: steil nach oben. Dagegen haben sich die Kosten für die gelbe Tonne, die die Verbraucher beim Einkauf ihrer Produkte mitbezahlen, binnen weniger Jahre halbiert. Trotz aller Auswüchse, die ein harter Wettbewerb manchmal hervorbringt, ist dabei in Deutschland ein Recyclingsystem entstanden, das in der Welt seinesgleichen sucht.“

Schon jetzt werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken.

„Denen fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

Generell sei in den Kommunen der Fehler gemacht worden, zu viel in Müllverbrennungsanlagen zu investieren. Jetzt gebe es Überkapazitäten und da sei das Recycling kontraproduktiv. Dumpingpreise für die Verbrennung von Abfall sollen die Öfen wieder auslasten. Eigentlich ein Fall für das Bundeskartellamt, so Haucap. Dann müssten aber auch Ross und Reiter von den mittelständischen Unternehmen genannt werden, damit die Wettbewerbshüter tätig werden können. Das Kartellamt verfüge nicht über ausreichende Kapazitäten, um alle Müllpreise in Deutschland zu ermitteln. Ratsam seien auch Vertragsverletzungsverfahren über die Europäische Union. Dort nehme man keine Rücksicht auf die Interessen der Bürgermeister – im Gegensatz zum Bundesrat. Kein Ministerpräsident lege sich gerne mit den Kommunen an.

Fragwürdig sei auch die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommen wurde. Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich keine Preise, so die Begründung für die Gesetzesnovelle. „Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap.

Kein Wunder, dass die liebwertesten Gichtlinge der Kommunen auch beim Recycling die private Konkurrenz abschütteln möchten. Ausführlich in meiner The European-Kolumne nachzulesen.

Die Gebühren-Abzocker: Wer zügelt die Kommunen? #Kartellamt

So lustig ist die kommunale Gebührenpolitik gar nicht
So lustig ist die kommunale Gebührenpolitik gar nicht

Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.

„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.

Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:

„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“

Kommunen bewegen sich in einer Grauzone

Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.

„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“

Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken.

„Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

Fragwürdig sei die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich kein Preis, so die Begründung für die Gesetzesnovelle.

„Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap und fordert eine schnelle Änderung dieser Regelung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechtfertigt die Novelle mit dem Argument, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine andere Partei wählen könnten, wenn ihnen die Gebühren zu hoch sind.

„Das ist eine fadenscheinige Position. Bei Kommunalwahlen stehen einzelne Themen nicht zur Wahl, wie in der Schweiz“, resümiert Haucap.

Gute Gründe für die Monopolkommission, ein Sondergutachten über die Monopolpreis-Politik der Kommunen in der so genannten Daseinsvorsorge der Bundesregierung und dem Bundestag vorzulegen.

Denn auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt kritisiert im Interview mit der FAZ am Beispiel der Wasserversorgung den Trend zur Rekommunalisierung, der klar zu Lasten der Gebührenzahler geht:

„Nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben es die Kommunen relativ leicht, sich unserer Aufsicht über die Höhe der Wasserpreise zu entziehen. Wir können schon jetzt erste Ansätze für eine ‚Flucht in die Gebühren‘ feststellen. Die Novelle macht unsere Bemühungen ausgerechnet in einer Phase zunichte, in der wir sehr erfolgreich sind. In Berlin zum Beispiel haben wir die Wasserpreise um 18 Prozent gesenkt. In Mainz waren es 15 Prozent. Die veränderte Rechtslage platzte mitten in die laufende Überprüfung der vergleichsweise hohen Wasserpreise in Wuppertal. All diese Verfahren haben dazu geführt, dass zahlreiche Wasserunternehmen überhaupt angefangen haben, sich ernsthaft mit ihren Kostenstrukturen auseinanderzusetzen und zu schauen, wie sie effizienter werden können. Auch dieser Druck vermindert sich jetzt zumindest teilweise.“

Und auch das Kreislaufwirtschaftgesetz bewertet er katastrophal. Viele Städte und Gemeinden wollen zu alten Monopolstrukturen zurückkehren. Allein die Rechtsunsicherheit, die durch das neue Gesetz entstanden sei, trägt schon viel dazu bei, den Wettbewerb zu behindern. „Komplizierte und langwierige Genehmigungsverfahren legen der privaten Sammlung und Verwertung von Altmetall, Papier oder Alttextilien mitunter Steine in den Weg“, so der Bonner Wettbewerbshüter.

Wie bei anderen Formen der Behinderung des Wettbewerbs könnten steigende Preise und Gebühren die Folge sein.

„Nehmen Sie die Entsorgung und das Recycling der Verpackungsabfälle. Durch die Zerschlagung des Monopols des Grünen Punktes und die Belebung des Wettbewerbs ist es gelungen, die Kosten zu halbieren. Was noch wichtiger ist: Der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen hat einen enormen Innovationsschub ausgelöst und dazu beigetragen, dass sich Deutschland Recyclingweltmeister nennen darf“, resümiert Mundt.

Wenn dann noch Verbandsfunktionäre der Recyclingwirtschaft die eigene Arbeit mit Neo-Bürokratie überziehen, erschwert das die Position des Mittelstandes gegenüber den Kommunen noch mehr.

Kommunen halten Recycling für wenig transparent und glänzen durch Intransparenz #MVA

Alles Müll?
Alles Müll?

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) müsse sich nach Ansicht des FKN nicht wundern, wenn viele in der Wirtschaft den Generalverdacht äußern, dass es den Kommunen mit der Kampagne gegen die Getrenntsammlung weniger um Ressourcenschutz als vielmehr um die Auslastung ihrer überdimensionierten Müllöfen geht.

„Deutlicher als im Beitrag von Professor Thome-Kozmiensky im Schwarzbuch des VKU kann man es nicht sagen. Darin heißt es: ‚Das Duale System ist in jeder Form – insbesondere für Leichtverpackungen – außerordentlich teuer. Die Kommunen verfügen sowohl über das Wissen als auch über Anlagen, um diese Verpackungsabfälle verantwortungsbewußt, das heißt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien, zu verwerten. Das bedeutet nach heutigen Erkenntnissen, dass Leichtverpackungen am besten in Anlagen zur energetischen Verwertung verwertet werden sollten.‚ Ende des Zitats“, schreibt der FKN.

Endlich ist die Katze aus dem Sack. Zumindest die Lobbyisten des VKU haben ihre wahre Motivation zum Ausdruck gebracht, die allerdings nicht von allen Kommunen geteilt wird.

So habe Hamburg gerade angekündigt, die auslaufenden Verträge mit Müllverbrennungsanlagen nicht zu verlängern und das eingesparte Geld für den weiteren Ausbau der Wertstoffwirtschaft einsetzen zu wollen.

„Hamburg ist auch ein gutes Beispiel, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Privaten bei der Einführung der Wertstofftonne möglich ist. In rund 40 weiteren Kommunen und Landkreisen laufen derzeit Pilotversuche. Dazu kommt: Der Kampf um die letzte Bratpfanne erhitzt keineswegs überall die Gemüter: In vielen Kommunen wird auch der Rest- oder Sperrmüll generell ausgeschrieben und an private Unternehmen vergeben. Eine kommunale Infrastruktur, um diese Aufgaben zu übernehmen, gibt es nicht“, so der FKN.

Und die Müllgebühren-Kalkulation der Kommunen ist alles andere als transparent, kritisiert Professor Justus Haucap von der Monopolkommission mit Verweis auf die fragwürdige Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich kein Preis, so die Begründung für die Gesetzesnovelle.

„Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap und fordert eine schnelle Änderung dieser Regelung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechtfertigt die Novelle mit dem Argument, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine andere Partei wählen könnten, wenn ihnen die Gebühren zu hoch sind. „Das ist eine fadenscheinige Position. Bei Kommunalwahlen stehen einzelne Themen nicht zur Wahl, wie in der Schweiz“, resümiert Haucap im Gespräch mit Bloggercamp.tv.

Ausführlich nachzulesen unter: Müllmoneten für Kitas: Professor Haucap (Monopolkommission) kritisiert undurchsichtige Finanzierung der Kommunen – Kollateralschäden in der Recyclingwirtschaft.

Vielleicht sollten sich die privaten Betreiber der Gelben Tonnen und Säcke untereinander weniger zerhacken und dem Rat folgen, der auf einer Fachtagung in Würzburg diskutiert wurde.

Zum Thema Transparenz der Kommunen ist auch eine Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler in NRW interessant:

„Im Zusammenhang mit den Verbrennungsentgelten steht man immer wieder vor einer Schwierigkeit, wenn man die Kalkulation der Gebühren nachvollziehen will: Die meisten Kommunen geben in der BdSt- Gebührenumfrage an, welches Verbrennungsentgelt sie zahlen müssen. Manche Antworten aber fallen sehr sparsam aus: aus vertragsrechtlichen Gründen können keine Angaben gemacht werden (Kreis Höxter), die Entgelte sind für eine Veröffentlichung nicht bestimmt (Kreis Steinfurt), es handelt sich um vertrauliche Vertragsbestandteile (Kreis Siegen-Wittgenstein) oder zusammengefasst wie von der Stadt Dortmund: ‚Es werden keine Vertragsinhalte zugänglich gemacht.‘ Solche Aussagen sind für den BdSt NRW nicht akzeptabel. In der Abfallentsorgung ist kein Platz für Herrschaftswissen und Amtsgeheimnisse. Eine Offenlegung, gerade der Verträge in der Daseinsvorsorge, ist unabdingbar. Nur eine vollständige Transparenz in der Abfallentsorgung ermöglicht eine Kontrolle, ob öffentliche Mittel nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet werden. Wenn beispielsweise der Kreis Heinsberg antwortet: ‚Die Höhe des Entgeltes ist dem Kreis Heinsberg nicht bekannt‘, stellt sich die Frage, wie die Kreistagsmitglieder eine wirtschaftliche rationale Entscheidung treffen wollen, wenn es darum geht, Hausmüll aus dem Kreis Heinsberg zu akzeptablen Konditionen zu entsorgen. Das zeigt, wie wichtig es ist, ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz zu entwickeln, das öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen und Daten von sich aus kostenlos öffentlich zu machen. Gäbe es ein solches Transparenzgesetz schon, wäre es für Kommunalpolitiker, Bürger und Journalisten kein Problem, die Verbrennungsentgelte nachzulesen.“

„Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“

Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.

„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.

Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:

„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“

Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.

„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“

Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken. „

Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

War gestern eine flotte Bloggercamp.tv-Sendung, trotz zwischenzeitlicher technischer Probleme 🙂

Ausführlich nachzulesen unter: Müllmoneten für Kitas: Professor Haucap (Monopolkommission) kritisiert undurchsichtige Finanzierung der Kommunen – Kollateralschäden in der Recyclingwirtschaft.

Köln als Tourismus-Magnet….für Müll: Verbrennung Alaaf

Müllpolitik der Kommunen ist Müll

Über die kommunalen Fehlplanungen beim Bau von Müllverbrennungsanlagen, die auf die Müllgebührenzahler abgewälzt werden, habe ich mich ja schon einige Male ausgelassen. Jetzt lese ich gerade im stets gut informierten Fachdienst Euwid folgende Nachricht:

„Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) Köln mbH darf erstmals Abfälle aus den Niederlanden in der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA) direkt annehmen und verbrennen. Das teilte das Unternehmen mit. Demnach liege bereits seit April eine entsprechende Notifizierung vor, in der festgelegt sei, dass innerhalb eines Jahres bis zu 4.000 Tonnen Gewerbeabfälle aus der Region Roermond nahe der deutschen Grenze verarbeitet werden können. Damit nutze die AVG Köln erstmals die durch eine Ratsentscheidung im Frühjahr 2012 eingeräumte Möglichkeit, Abfälle auch aus dem Ausland annehmen und verbrennen zu dürfen. Demnach dürfen in der RMVA Köln nunmehr auch Abfälle aus dem Ausland verbrannt werden, sofern die Entsorgungssicherheit in der Stadt Köln gewährleistet bleibt und die Auslastung der Anlage sichergestellt werden kann. Mit den Lieferungen aus den Niederlanden soll die Anlage, an der der Entsorgungskonzern Remondis fast 50 Prozent der Anteile hält, ökonomisch betrieben werden, hieß es weiter. Ziel sei es, die Verbrennungsentgelte möglichst stabil zu halten. Die AVG hatte bei der Beantragung zur Verbrennung ausländischer Abfälle im letzten Jahr argumentiert, dass der Stadt bis zu 17 Prozent höhere Verbrennungsentgelte drohen, wenn man die RMVA nicht auch für ausländische Mengen öffne.“

Das bestätigt meine Ausführungen, die ich in der Kolumne „Recyclingland bald abgebrannt“ gemacht habe:

Mit den Wolkenkuckucksheim-Planungen der Kommunen in der Abfallwirtschaft sind in Deutschland massive Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen entstanden, die nicht gerade als Wundermaschinen bei der Gewinnung von Wärme und Strom glänzen. Im Städte-Dreieck Bonn-Köln-Leverkusen kann man diesen milliardenschweren Irrsinn stellvertretend für viele andere Gebietskörperschaften bewundern.

Der Wirkungsgrad der meisten Verbrennungsöfen erreicht eher beschauliche Werte – kein Wunder, denn die MVAs wurden auf die Abfallbeseitigung ausgerichtet und nicht auf die Energiegewinnung. Umso mehr lasten die Betriebskosten, die über Müllgebühren verrechnet werden, auf den kommunalen Finanzhaushalten. Je weniger Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto höher sind die Kosten pro Tonnage. Umso aggressiver steigen die kommunalen Entscheider gegen die mittelständische Recyclingwirtschaft in den Ring, um von Textilien bis Altmetall alles unter ihre Fittiche zu bekommen. Immer mit dem Argument, man brauche neue Einnahmequellen, um die Müllgebühren nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Im Bloggercamp wollten wir eigentlich mit Professor Justus Haucap von der Monopolkommission ausführlich über diese Entwicklung reden. Sein Uni-Rechner hatte aber etwas dagegen.

Ein wenig konnten wir dennoch plaudern. Wir werden wir wiederholen, wenn sich der Rechner von Professor Haucap abgekühlt hat 😉

Kölle Alaaf, Müll Alaaf, Verbrennung – großer Mist.

Kommunale Altkleider-Sammlung zur Senkung der Müllgebühren? Alles nur ein Scherz

Recycling-Gier

Was denken sich die Kommunen nicht alles aus, um die Ausweitung beim Einsammeln von Wertstoffen zu rechtfertigen, die schon seit Jahrzehnten von privaten Unternehmen und Initiativen recht zuverlässig umgesetzt werden.

Und immer wieder wird von den kommunalen Gebietskörperschaften eine Senkung der Müllgebühren in Aussicht gestellt – häufig stellt sich das als Taschenspielertrick heraus. Entweder muss eine überdimensionierte Müllverbrennungsanlage finanziert werden oder die Kalkulationen über Wiederbeschaffungswerte so ausgelegt, dass von einer Reduktion der Abgabenlast wieder Abstand genommen wird.

Zudem fehlt es den kommunalen Entscheidungsträgern schlichtweg am Wissen und der Markterfahrung, mit den Sekundärrohstoffen auch ordentlich zu wirtschaften.

Jüngste Beispiel für die zweifelhafte Suche nach neuen Einnahmequellen ist der Streit um die Altkleider-Sammlung. Auch hier kommen wieder nach dem Gebetsmühlen-Prinzip die Müllgebühren ins Spiel:

„Bei diesen Altkleidersammlungen haben wir eine neue Rechtslage: Zunächst gehört Abfall jeder Art, auch wenn er gut verwertbar ist, der Kommune. Wenn wir das selbst in der Hand behalten, dann können wir unsere Müllgebühren senken, weil bei der Altkleiderverwertung ein sehr guter Markt gegeben ist,“ meint etwa Landrat Martin Wolf im Landkreis Pfaffenhofen.

Dass dabei auch gemeinnützige Organisationen über die Wupper gehen können, scheint die kommunale Gier nach neuen Einnahmequellen nicht zu stören. Zunächst, liebwerteste Gichtlinge der kommunalen Abfallwirtschaft, gehören Altmetall, Altkleider und sonstige verwertbare Abfälle nicht Euch, sondern den privaten Haushalten. Die sollten darüber entscheiden, wer in den Genuss der Wiederverwendung oder Verwertung kommt. Ansonsten würde ich halt mit meinem Abfall dorthin fahren, wo solcher Irrwitz nicht zur Tagesordnung gehört.

Schuld an diesem Schwachsinn ist übrigens das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, Herr Umweltminister Altmeier.

Siehe auch:

Mehr Müll für weniger Müllgebühren? Die Haltung der Kommunen ist nicht öko-logisch.

Müll, Monopole und Moneten: Wie Kommunen den Recycling-Mittelstand enteignen

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sorgt für Unruhe in der Abfallbranche. So können die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen. Und das ist auslegungsfähig. Unter dem Strich können Gebietskörperschaften ziemlich willkürlich langjährig gewachsene Entsorgungsstrukturen zerschlagen – zu Lasten des Mittelstandes.

Was während der Gesetzesberatung noch von kommunalen Spitzenverbänden in Abrede gestellt wurde, wird nun bittere Realität, wie der Fernsehbericht des NDR-Niedersachsen belegt (festgehalten in einem Bloggercamp-Mashup).

„Kleine und mittelständische Firmen sind jetzt vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger abhängig. Es gilt der Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf“, fordert die Rechtsexpertin Birgit Stede.

Mancher Politiker gehe geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei.

„Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde”, kritisiert Stede.

Und das teilweise über Jahrzehnte. Das Vorgehen der Kommunen wirkt wie eine doppelte Enteignung – es trifft die privaten Haushalte und den Mittelstand.

“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle – beispielsweise Altmetall oder Altpapier – an Privatfirmen zu übergeben oder zu verkaufen“, bemängelt Stede.

„Einen akuten Bedarf zur Korrektur des Gesetzes selbst erkennen wir nicht“, schreibt wenig überraschend der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium. Dabei wird es wohl nicht bleiben. Massive Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Die kommunale Recycling-Gier: Am Ende blecht der Müllgebührenzahler

Recycling-Gier

Nur wenige Monate nach Inkrafttreten des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes sprechen die kommunalen Verbandsvertreter schon von „alten Debatten“, die nicht neu aufgerollt werden sollten. Man möchte jetzt ungestört zur Tagesordnung übergehen. Aber das wird wohl nicht gelingen. Denn die Zerschlagung des Mittelstandes in der Recyclingwirtschaft bringt einige Protagonisten dauerhaft auf die Palme.

„Gemeint ist die Wettbewerbsverzerrung, die mit der prinzipiellen Zuweisung des Hausmülls zu den Kommunen von den privaten Entsorgern beklagt wird“, kritisiert die Abfallrechts-Expertin Dr. Birgit Stede.

Da sei allerdings noch nichts entschieden. Und damit meint sie nicht nur die Beschwerden, die der Europäischen Kommission vorliegen.

„So mancher Schrottsammler fürchtet derweil um seine Existenz, da der Ausschuss für Abfallrecht der LAGA nun nochmals hervorgehoben hat, dass auch Bringsysteme unter den Begriff ‚gewerbliche Sammlung# fallen. Das heißt nichts anderes, als dass bestehenden Betrieben zur Sammlung, Lagerung und Sortierung von Schrott die Annahme von Altmetallen, die in Privathaushalten anfallen, untersagt werden kann“, weiß Stede.

Ein weiterer Beleg für die Strategie der Kommunen, in das lukrative Recyclinggeschäft der klein- und mittelständischen Betriebe einzusteigen:

„Mancher Politiker geht geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei. Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde“, kritisiert Stede.

Angesichts dieser grundlegend Differenz klingt die Aussage des Bundesumweltministers Peter Altmaier zum erhofften Kompromiss beim neuen Wertstoffgesetz merkwürdig: „Das wird eine muntere Debatte werden“, so das Zitat in der Fachpresse. Was ist daran munter?

Es ist eher bizarr, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorger sich für ausgediente Bratpfannen und sonstige verwertbare Abfälle, die über den Verpackungsabfall hinausgehen, so ins Zeug legen. Ohne Recyclingtechnologien, ohne Erfahrungen bei der Sortierung, ohne Kenntnisse über die Sekundär-Rohstoffmärkte.

Einsammeln kann jeder – beim Recycling muss man schon ein wenig mehr bieten. Ansonsten erweist sich das öffentlich-rechtliche Begehren als weiterer Rohrkrepierer für die kommunalen Kassen. Im Umland von Hannover kann man das schon jetzt beobachten:

Mit der Einführung der so genannten O-Tonne in den vergangenen zwei Jahren ein Verlust von 2,3 Millionen Euro “erwirtschaftet” worden. Das berichtet die HAZ.

Der Fehlbetrag geht zu Lasten der Müllgebührenzahler. Aus dem Erlös für die gesammelten Kleinelektrogeräte, Metalle und Bekleidung habe der regionale Zweckverband nur 100.000 Euro kassiert. Dem stehen die hohen Kosten für den Modellversuch gegenüber.

“Allein die Leerung der Tonnen, die alle vier Wochen vorgesehen ist, schlug mit 1,2 Millionen Euro zu Buch”, schreibt die HAZ.

Die Anschaffung der Tonnen habe knapp 750.000 Euro gekostet. Die Aufstellung der Tonnen und die Werbeaufwendungen werden mit 215.000 Euro beziffert.

“Hinzu kommt noch die Sortierung der Wertstoffe, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb in den vergangenen zwei Jahre 310.000 Euro ausgeben musste”, so die HAZ.

Angesichts dieser Negativbilanz fodert die CDU-Regionsfraktion, über das ganze Projekt O-Tonne gründlich nachzudenken. Man sei völlig überrascht von den verschwindend geringen Erlösen.

Abfallexperten, die Erfahrungen mit der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gemacht haben, halten das Ergebnis für weniger überraschend. Im Recyclinggeschäft würden sich Kommunen nicht sehr gut auskennen. Es reiche eben nicht aus, sich nur ins gemachte Nest zu setzen und auf höhere Erträge zu schielen. So einfach sei die Vermarktung von Wertstoffen nicht.

Siehe auch:

Zerschlagung des Grünen Punkt-Müllmonopols zeigt Wirkung: Recyclingkosten gesunken – Kartellamt warnt vor neuer Monopolisierung.

Pyromanen-Semantik: Müllverbrennung soll künftig das Gütesiegel „Recycling“ tragen


In Deutschland ist es ja schon ein großer Fortschritt, dass der stinknormale Müll nicht mehr in Deponien vergraben werden darf. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, ihn lieber in Verbrennungsöfen zu packen. Was allerdings die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (Itad) in ihrer Lobbyarbeit vorhat, könnte man unter Ulk verbuchen. Oder etwas kritischer als Volksverblödung titulieren. Liebe Abmahnanwälte, ich sage bewusst „könnte“. Künftig möchten Anlagenbetreiber die Müllverbrennung als „thermisches Recycling“ adeln. Die thermische „Behandlung“ von Restabfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie sei ein aktiver Beitrag zum Recycling und zum Ressourcenschutz, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes der MVA-Betreiber. Man untermauert das Ganze mit netten Milchmädchen-Rechnungen.

Deutsche MVA und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke gewönnen aus stofflich nicht verwertbaren Abfällen Strom und Wärme für jährlich zwei Millionen Haushalte und zahlreiche Industrieanlagen, heißt es in der Mitteilung der Itad. Damit würden rund drei Milliarden Liter Heizöl eingespart. Energie sei jedoch nur eines der mittels thermischer Abfallbehandlung aus dem Restmüll gewonnenen Güter. Aus den Verbrennungsrückständen (Schlacke, gs) würden Eisen- und Nicht-Eisenmetalle extrahiert, die anschließend wiederverwendet werden könnten.

Jährlich würden 400.000 Tonnen Metalle auf diese Weise in den Stoffkreislauf zurückkehren. Zudem fänden pro Jahr 5 Mio Tonnen Schlacke nach entsprechender Behandlung Verwendung im Straßen- und technischen Anlagenbau.

„Wir können also mit Fug und Recht bei der thermischen Verwertung von Abfällen auch von einem ‚thermischen Recycling’ sprechen“, so Itad-Geschäftsführer Carsten Spohn.

Das ist ausgemachter Blödsinn. Die Müllverbrennungsanlagen wurden in Deutschland zur Beseitigung des Abfalls geplant und nicht zur Gewinnung von Strom, Wärme und Metalle. Es ist wohl kein Zufall, dass in der Pyromanen-Romantik kein Wort über Heizwerte oder Wirkungsgrade der Anlagen verlautet wird. Die Frage sei doch gestattet, was alternative Entsorgungsmethoden aus dem Abfall machen können? Mein Kollege Walter Warnecke hat sich die Mühe gemacht, die Heizwerte aller Müllverbrennungsanlagen aufzulisten (kann als Excel-Tabelle heruntergeladen werden):

Müllverbrennung in Deutschland – inklusive Heizwert

Im Schnitt liegt der Heizwert bei 10.000 Kilojoule pro Kilogramm – das ist mehr als dürftig. Steinkohle besitzt einen Heizwert von bis zu 32.000 Kilojoule pro Kilogramm. Holzpellets liegen bei 18.000, Braunkohlebriketts bei knapp 20.000 und Altreifen bei 32.000. Nur waldfrisches Holz schneidet mit knapp 7.000 Kilojoule pro Kilogramm schlechter als Hausmüll ab.

Unerwähnt in der pyromanischen Verbands-Rabulistik bleiben auch die negativen Begleiterscheinungen der Müllverbrennung. Kann man bei Wikipedia nachlesen:

„Da bei der Verbrennung des Mülls nicht bekannt ist, welche Inhaltsstoffe in welchen Mengen zu einem bestimmten Zeitpunkt verbrannt werden (kritisch sind beispielsweise PVC, Batterien und elektronische Bauteile, Lacke etc.), variiert die Zusammensetzung des Rauchgases und der Asche. Bei der Verbrennung entstehen neben Kohlendioxid und Wasser auch Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide, aber auch Chlorwasserstoffsäure (Salzsäure) und Fluorwasserstoff (Flusssäure) sowie schwermetallhaltige Stäube. In sehr geringen Konzentrationen entstehen auch hochtoxische Stoffe wie polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane.“

Entsprechend hoch ist der Energieverbrauch für die Rauchgasreinigung.

Und ein wenig Physik-Nachhilfe begründet bei Wikipedia sehr schön, warum die Müllverbrennung nicht gerade ein Effizienzprotz bei der Gewinnung von Energie ist:

„Aufgrund des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik kann niemals die gesamte im Müll enthaltene Energie in nutzbare thermische Energie (Fernwärme) und/oder elektrische Energie umgewandelt werden. Zudem treten bei jeder Energiewandlung auch Verluste auf, zum Beispiel in Form von Wärmeverlusten der in der Realität nie ganz adiabat ausführbaren Kessel und Feuerungstrakte. Darüber hinaus braucht eine Müllverbrennungsanlage einen Teil der erzeugten Energie zum Eigenbedarf, was den Wirkungsgrad zusätzlich schmälert. Somit kann durch die Müllverbrennung nur ein Teil derjenigen Energie wieder gewonnen werden, die in den Rohstoffen der Ausgangsprodukte steckte und bei deren Herstellung benötigt wurde.

Entsprechend niederschmetternd ist der Wirkungsgrad. Der BUND hat das sehr gut zusammengefasst:

„Unter Berücksichtigung des Energieverbrauchs für die Rauchgasreinigung und der Tatsache, dass eine
Auskopplung von Dampf oder Fernwärme häufig nicht stattfindet bzw. nicht möglich ist, kann der durchschnittliche Wirkungsgrad deutscher Müllverbrennungsanlagen mit ca. 9 Prozent elektrisch und 26 Prozent thermisch (Prozessdampf, Fernwärme) beziffert werden. Verglichen mit Heizkraftwerken, die mit Gas befeuert werden und Gesamtwirkungsgrade bis etwa 90 Prozent erzielen, ist das ausgesprochen wenig. Die Spanne ist sehr groß. An Standorten, an denen fast nur Strom erzeugt wird – und das ist recht häufig – liegt der Wirkungsgrad bei 15 Prozent und darunter. Wenn hauptsächlich die Abwärme genutzt wird, können bis ca. 70 Prozent der eingebrachten Energie verwertet werden. Auch das liegt unter dem thermischen Wirkungsgrad von Fernheizwerken mit Werten von knapp über 90 Prozent.“

Was hinter der Pyromanen-Lobbyarbeit steckt ist also etwas ganz anderes. Mit der begrifflichen Aufwertung der Verbrennung zum thermischen Recycling sollen die Fehlinvestitionen in überdimensionierte Anlagen überdeckt werden. Denn die MVAs sind weder ökologische noch ökonomische Hochtechnologien zur Verwertung des Abfalls. Die stoffliche Verwertung – also das klassische Recycling – ist gesetzlich gewollt, die Abfallhierachie ist ja auch kaum umzudrehen und wenn man nur auf die thermische Verwertung gesetzt hätte, wären entscheidende und unbestreitbar sinnvolle Entwicklungen in der Sortierung, Vorbehandlung und Verwertung unterblieben. Hier sind also sehr sinnvolle Alternativen zur Müllverbrennung entstanden, die die Auslastung und Rentabilität der Anlagen noch mehr nach unten drücken.

Um diese Wahrheiten der Öffentlichkeit zu „ersparen“, geht man in die Offensive und versucht, neue Abfallmengen in die Anlagen zu bekommen, die in die stoffliche Verwertung gehen. So simpel ist das Spielchen. Gelingt das nicht, müssten entweder die Müllgebühren exorbitant erhöht oder Anlagen stillgelegt werden. Beides würde zu einem Gesichtsverlust der kommunalen Müll-Planer führen.

Siehe auch:

Wertstoffgesetz überflüssig und unrealistisch: Recycling keine Ersatzkasse für unrentable Müllverbrennungsanlagen – Alte Öfen abreißen.

Was man Peter Altermaier schon immer mal über Müll sagen wollte.

Stinkende Granulate: Restmülltonne ungeeignet für stoffliche Verwertung – Klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Recycling-Gesellschaft.

Offener Brief zur Recyclingwirtschaft: Kommt noch eine Antwort, Herr Altmaier?

Müll, Moneten, Monopole: Was die Kommunen in der Abfallwirtschaft erreichen wollen

https://twitter.com/#!/haucap/status/184308333417730048

Justus Haucap von der Monopolkommission hat direkt auf meinen Tweet zum Müllkrieg der Kommunen reagiert.

Das Interview mit Sascha Schuh von der Bonner Beratungsgesellschaft Ascon ist auch sehr interessant und fast kompakt die neue Gefechtslage in der Abfallwirtschaft zusammen.

Schon am Freitag bin ich in meiner Kolumne für Service Insiders auf einige Aspekte eingegangen:

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht auch ein neues Wertstoffgesetz auf der Agenda des Bundesumweltministeriums. Mit dem Erfolg des Vermittlungsausschusses im Rücken wollen auch hier die Kommunen ihre Interessen durchdrücken.

„Auf der kommunalen Seite gibt es verschiedene Überlegungen, eine Ausgestaltung einer einheitlichen Verpackungs- und Wertstoffentsorgung zu entwickeln, die auf den dauerhaften Fortbestand der dualen Systeme verzichtet“, heißt es in der Analyse einer Berliner Anwaltskanzlei.

Die Mitfinanzierung der Wertstofftonne könnte über eine andere Trägerschaft (Beleihung) erfolgen. Als Modell könnte eine unabhängige „Gemeinsame Stelle“ (klingt ein wenig wie die Zentrale Stelle, die von Vertretern Dualer Systeme ins Spiel gebracht und sich als Rohrkrepierer herausstellen könnte) fungieren für die Einziehung und Verteilung der Finanzmittel.

Es gab nach Erkenntnissen des Bundes der Steuerzahler schon vor der Novelle einige Initiativen von Gebietskörperschaften, sich die Gelbe Tonne unter den Nagel zu reißen, um wie beim Altpapier die Wertstofferlöse zu kassieren. Das sei allerdings regelmäßig kläglich gescheitert. Denn es fehle an den nötigen Investitionen in moderne Sortier- und Recyclingtechnologien. Hier hätten die mittelständisch geprägten Unternehmen klar die Nase vorn – auch was die Vermarkung der Sekundärrohstoffe anbelangt. Es wäre schade, wenn die Kommunen jetzt einen funktionierenden Markt zerstören und den Mittelstand gefährden würden, kritisiert der Verwaltungsrechtsexperte Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler.

Die Rechtsberater der Kommunen wittern trotzdem Morgenluft, um auch beim Wertstoffgesetz die Positionen ihrer Mandantschaft maximal zu stärken. Eine Steilvorlage biete eine schwammige Formulierung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, so Rechtsanwältin Birgit Stede.

So könnten die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen.

„Was soll wesentlich leistungsfähiger sein? Wenn jetzt nicht zügig ein Eingreifen der EU-Kommission erfolgt, wird es eine Flut von Rechtsstreitigkeiten geben“, resümiert Stede.

In Kassel werden morgen beim Abfall- und Bioenergieforum alle Kontrahenten im Müllstreit auftreten. Hier geht es zum Programm.

Und ich werde auch dabei sein.