Man schlägt den Sack und meint den Esel? Zur BGH-Entscheidung über das Einbetten von Videos

hangout_snapshot_0 Netzpolitik

Ich gehe noch einmal auf die Informationen des Bundesgerichtshofes zur urheberrechtlichen Problematik des Einbettens von Youtube-Videos. In einigen Reaktionen auf die Verlautbarungen des BGH zum Verkündungstermin des Urteils am 16. Mai ist ja etwas beschwichtigend angeführt worden, dass es ja um ein Video geht, dass wohl ohne Zustimmung der Klägerin bei Youtube hochgeladen und dann von Konkurrenten eingebettet wurde. Die Frage ist nur, ob die Beklagten „nur“ das Video der Konkurrenzfirma auf der eigenen Website veröffentlicht oder auch aktiv den Film der Klägerin auf Youtube gebracht haben.

Das geht aus der schriftlichen Erklärung, die man auf der Website des BGH zu diesem Fall abrufen kann, nicht hervor. Die Geschäftsstelle des 1. Senats des BGH verweigerte mir gegenüber weitere Angaben, um das etwas differenzierter darstellen zu können. Dabei hatte ich nur eine Verständnisfrage, aber Verständnisfragen beantwortet der BGH nicht – zumindest die Dame der Geschäftsstelle, die ich telefonisch kontaktierte nach dreimaligem Weiterverbinden und ziemlich nerviger Warteschleifen-Musik.

Insofern sieht es netzpolitisch schon etwas ernster aus, denn der BGH behandelt wohl nur das Framing – also das Einbinden von Youtube-Videos auf externen Websites. Hier der BGH-Text.

Verhandlungstermin: 18. April 2013 = Verkündungstermin: 16. Mai 2013

I ZR 46/12 (Framing)

LG München I – Urteil vom 2. Februar 2011 – 37 O 15777/10
OLG München – Urteil vom 16. Februar 2012 – 6 U 1092/11

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die bereits über andere Internetangebote abrufbar sind, in sein eigenes Internetangebot im Wege des „Framing“ einbindet.

Die Klägerin, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt, ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel „Die Realität“ herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war – nach dem Vorbringen der Klägerin ohne ihre Zustimmung – auf der Videoplattform „YouTube“ abrufbar.

Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für ein mit der Klägerin im Wettbewerb stehendes Unternehmen tätig. Sie unterhalten jeweils eigene Internetseiten, auf denen sie für die von ihnen vertriebenen Produkte werben. Im Sommer 2010 ermöglichten sie Besuchern ihrer Internetseiten, das von der Klägerin in Auftrag gegebene Video im Wege des „Framing“ abzurufen. Bei einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform „YouTube“ abgerufen und in einem auf den Webseiten der Beklagten erscheinenden Rahmen („Frame“) abgespielt.

Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagten hätten das Video damit unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Die Klägerin hat die Beklagten daher auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1.000 € an die Klägerin verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, das „Framing“ stelle kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, weil sich das von den Beklagten eingebundene Video nicht in deren Zugriffssphäre befinde.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

Ende des BGH-Textes.

Was heißt das in der Konsequenz? Muss ich mich vor dem Einbinden fremder Videos darum kümmern, ob das Filmmaterial urheberrechtlich sauber ist?

Stehe ich dann nicht mit einem Bein im Sperrfeuer der Abmahnindustrie?

Erleben wir in Deutschland ein weiteres Kapitel digitaler Mittelmäßigkeit, wo mit einer urheberrechtlichen Allzweckkeule die Grundidee sozialer Netzwerke kaputtgeschlagen wird?

Fragen, die wir morgen in unserer Bloggercamp-Sendung aufgreifen werden. Konkrete Infos über die Diskussionsrunde folgen noch. Wer an der Sendung als Talkgast mitwirken und sich zur Rechtsproblematik äußern möchte, ist herzlich eingeladen. Am besten mich oder Hannes Schleeh kontaktieren. Wenn möglich heute schon.

Zur Zerschlagung der Netzneutralität durch die neue DSL-Tarifpolitik der Telekom werde ich mich natürlich auch noch äußern. Habe gerade mit dem Sprecher der Bundesnetzagentur telefoniert. Muss noch ein wenig recherchieren.

Netzpolitik jenseits von Markt und Staat: Kappes, Röpke und der Code for Gemany

Christoph Kappes

Philip Banse und Jürgen Kuri diskutierten im c’t Online-Talk von Deutschlandradio Wissen mit Christoph Kappes und Falk Steiner über den Stand der Netzpolitik. Ein Spannungsbogen vom Klagelied der Alpha-Tiere der Netzgemeinde über das eigene Scheitern beim Widerstand gegen das Leistungschutzgesetz bis zum Plädoyer für einen neuen Realismus bei der Durchsetzung von politischen Zielen der Netzbewegung.

Internetunternehmer Christoph Kappes konkretisierte im letzten Teil der Diskussionsrunde seine programmatische Schrift „Code for Germany“ und profiliert sich so langsam zum Wilhelm Röpke der Netzbewegung.

Exzellentes Buch über Röpke

Er will mit kleinen Schritten die Möglichkeiten der digitalen Transformation stärker an die Lebensrealität der Menschen bringen.

Nicht die Antwort auf die großen Fragen im netzpolitischen Diskurs seien entscheidend, nicht die Abstraktion und nicht der theoretische Überbau, sondern das konkrete Handeln.

„Warum muss es immer ‚Wir‘ sein, Prozesse oder Parteien. Lass doch die Leute verteilt arbeiten. Die einen bauen Spendenportale mit einem bestimmten Payment-Mechanismus. Die anderen kümmern sich um Alternativen zu den großen sozialen Netzwerken oder programmieren Systeme für Dienstleistungen in der Nachbarschaft zur Kinderbetreuung.“

In den vergangenen Jahre habe es bei Kappes eine Drehung gegeben. Man sollte nicht nur theoretisieren, sondern auch mehr „machen“. Impulse sollte man jenseits vom öffentlich-rechtlichen und privaten Eigentum setzen. Als dritte Variante favorisiert Kappes die Form des Gemeingutes. Allen sollte die Möglichkeit geboten werden, digitale Güter zu nutzen. Anders als bei physischen Gütern müsse man sich auf diesem Feld nicht mit dem Problem der Übernutzung herumschlagen. Kappes brachte das Beispiel der Weide, die irgendwann von Kühen leergefressen wird.

„Das ist bei digitalen Gütern strukturell nicht möglich. Sie können beliebig häufig kopiert werden und das Original bleibt trotzdem erhalten.“

Das sei ein großer Vorteil für digitale Gemeingüter. Er fordert ein nationales Programm, um solche Aktivitäten zu entfalten und vor allem hieraus neue Software-Komponenten oder kulturelle Techniken zu entwickeln, die im nächsten Schritt dann wiederum allen zugute kommen: Einzelpersonen, der „Netzgemeinde“, aber auch Unternehmen, NGOs und dem (e)-Government.

„Ich hätte angesichts der Beträge, welche die Gemeinschaft für Unterhaltung und physische Infrastruktur aufwendet, überhaupt keine Hemmungen, für ‚Code for Germany‘ eine Milliarde Euro für den Zeitraum von drei Jahren anzusetzen“, so Kappes.

Aber woher kommt die Kohle und wer entscheidet über digitale Projekte? Da sind wir dann wieder mitten in haushaltspolitischen Machtkämpfen und der Bedienung von Klientel-Interessen. Das sollte allerdings kein Hinderungsgrund sein, das politische Personal zu fordern, um vernünftige und zukunftsfähige Konzepte für eine vernetzte Gesellschaft und Ökonomie anzustoßen, statt auf IT-Gipfeln sich jovial auf die Schenkel zu klopfen und das Versauern als Megabit-Gesellschaft mit rhetorischen Leerformeln zu überspielen.

Jeder sollte mit kleinen Schritten vorangehen. Nicht nur kritisieren, sondern Projekte anstoßen. Es müssen ja nicht immer staatliche Haushaltsmittel sein, die in solche Gemeingut-Initiativen gesteckt werden. In Deutschland gibt es eine breite Genossenschaftsbewegung, die man für digitale Initiativen aktivieren könnte. Oder über Crowdfunding, was ich viel sympathischer finde.

Als kleinen netzpolitischen Erfolg könnte man auch unsere Konfrontation mit dem Kanzleramt werten, die zumindest die Aufseher in den Landesmedienanstalten dazu gebracht hat, Live-Hangouts von Bloggern, Vereinen, Initiativen und Unternehmen nicht mehr mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu traktieren und einfach in Ruhe zu lassen. Hier haben wir das Umfeld von Merkel mit der eigenen alternativlosen Parole „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ in Verlegenheit gebracht.

Das Ergebnis kommentierte dpa mit den Worten:

„Im Gegensatz zur Kanzlerin musste sich Obama keine Minute lang mit der Frage beschäftigen, ob der Auftritt bei Google nicht als ein (verbotener) Staatsfunk oder eine lizenzpflichtige Rundfunksendung zu betrachten ist. Diese Frage hatte der Bonner Blogger Gunnar Sohn aufgeworfen, nachdem die Bundesregierung den Google Hangout angekündigt hatte. Doch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktoren der Landesmedienanstalten sahen keinen Handlungsbedarf.“

Auch kleine Blogger wie Hannes Schleeh und meine Wenigkeit können ein wenig an den netzpolitischen Stellschrauben drehen. Man muss nur energisch genug sein. Es ist das Ergebnis einer Arbeit, die sich über acht Monate erstreckte. Und das Ergebnis ist für die Hangout-Community sehr zufriedenstellend.

Bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, handele es sich eher um Abrufdienste, ließ ZAK-Chef Jürgen Brautmeier den Blogger wissen, obwohl der Chat auch live übertragen wird.

Die Analogie zum Ökonomen Wilhelm Röpke klärt sich durch die Lektüre meines folgenden Beitrages: Jenseits von Angebot und Nachfrage: Warum die Ökonomenzunft politischer werden muss.

Michael Seemann plädierte im ichsagmal-Interview für eine Anstalt des öffentlichen Rechts, um Netzprojekte zu finanzieren:

„Wir müssen jetzt an die Ressourcen ran. Wir sehen das im Werbemarkt, der sich immer mehr ins Internet verlagert. Das ist ein natürlicher und guter Prozess. Warum verschieben sich dann nicht auch die Ressourcen in den öffentlich-rechtlichen Kategorien ins Netz? Die Rundfunkgebühren überschreiten in diesem Jahr die Schwelle von zehn Milliarden Euro. Da könnte man überlegen, was man von diesem Geld für den Ausbau von Infrastrukturen, für neue journalistische Konzepte oder für offene Strukturen im Internet ausgeben könnte. Man könnte eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen, die nichts anderes macht als Open-Source-Projekte zu finanzieren.“

Dafür würde ja schon eine Milliarde Euro pro Jahr ausreichen. Wenn der Markt nicht für freie Web-Strukturen sorgt, müssten eben größere Anstrengungen mit öffentlich-rechtlichen Instrumenten an den Tag gelegt werden.

Neues aus der Hausmeister-Republik: Urheberrechtskeule gegen das Einbetten von Videos #BGH #youtube

Kultur des Teilens in Gefahr

Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das berichtet tagesschau.de. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden. Willkommen in einem neuen Kapitel der Hausmeister Republik Deutschland.

„Der BGH hat am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass im ‚Einbetten‘ von YouTube-Videos in Websites gegen den Willen des Urhebers eine Rechtsverletzung liegen könnte. Entschieden haben die obersten Richter den Fall noch nicht. Der BGH erwägt, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte. Im vorliegenden Fall wurde das Video auf YouTube eingestellt und von den Betreibern einer anderen Website auf ihrer eigenen Homepage eingebettet. Der Urheber des Films wollte diese Form der Wiedergabe auf der anderen Website verbieten“, so tagesschau.de.

Warum lädt der Kläger seine Videos dann bei Youtube hoch, macht sie öffentlich und teilbar?

Wenn aus diesem Einzelfall das Einbetten von Youtube-Videos in Frage gestellt wird, schwindet die Essenz des Kopierens und Teilens. Das wäre ein harter Schlag. Das Urheberrecht in Deutschland erweist sich immer mehr zum Totengräber eines offenen Netzes. Besonders die unendliche Reproduktion von Inhalten macht den Charme des Social Webs aus. Wer Videos wie exklusive Ware behandeln will, soll zu Hause Dia-Vorträge halten oder zu Filmabenden einladen. Er könnte ja auch auf Youtube in den Privatmodus gehen und nur ausgewählten Nutzern den Zugriff einräumen. Alles auch ohne ärgerliche Gerichtsklagen möglich. Aber man will eben auch Öffentlichkeit erzielen, aber gleichzeitig die Einbettung verhindern – ziemlich widersprüchlich.

Update 15:00:

Tagesschau.de hat es wohl arg verkürzt dargestellt. Es geht wohl in erster Linie um das widerrechtliche Hochladen eines Videos. Das werde ich aber nächste Woche bei der BGH-Pressestelle in Erfahrung bringen. Im Bloggercamp werden wir uns auf alle Fälle damit auseinandersetzen.

Über Shitstorms und Schönwetter-Kommunikation

Ausgeschnauzt

Proteststürme in sozialen Netzen seien Alltag geworden, weswegen viele Opfer zunehmend professionell und gelassen darauf reagieren. Es werde Zeit, dass die Kritiker sich dem anschließen, so das Plädoyer von Jürgen Vielmeier in einem Beitrag für netzwertig.com.

Ein möglicher Grund für die fehlende Diskussionskultur sieht Vielmeier in der Tatsache, dass viele Internet-Nutzer zu einer Zeit sozialisiert wurden, in der man Kritik nicht wirklich öffentlich äußern konnte.

„Es gab keinen Draht zu Behörden, Unternehmen, Fernsehsendern. Zeitungen konnten sich aussuchen, welche Leserbriefe sie abdruckten. Kritik, sollte sie gehört werden, musste besonders laut sein. Das Spiel setzt sich in Online-Foren weiter fort: Wer in der Masse der Beiträge nicht untergehen will, muss lauter schreien als die anderen. Zusammen mit dem vermeintlichen Deckmantel der Anonymität könnten das einige der Gründe dafür sein, dass Kritik im Netz oft übertrieben, hart und persönlich geäußert wird. Heute aber sind Unternehmen und Online-Magazine dazu angehalten, auf Kritik zu reagieren. Das Social Web ist ein zunehmend familiärer Raum geworden. Für überzogenen Tonfall gibt es also eigentlich keinen Grund mehr.“

Das ist sicherlich richtig. Vielmeier stellt aber auch fest, dass nicht alles, was unter Shitstorm subsummiert wird, diesen Namen auch verdient. Protest, Ärger, Aufregung, Ironie, Spott, Scherze oder Sarkasmus sind ja nun gängige Ausdrucksformen des Alltagslebens. Und wenn es nicht den Charakter von übler Nachrede oder Denunziantentum annimmt, sollte man nicht allzu weinerlich darauf reagieren.

Spöttischer Geist Rabelais

Francois Rabelais, der Namensgeber meiner Liebwerteste-Gichtlinge-Kolumne für „The European“ war ein Meister derber Schimpfkanonaden und trotzdem ein liebenswerter sowie umgänglicher Mensch. Hinter einer harten Schale verbirgt sich halt häufig ein weicher Kern. Zudem können Spottreden ja auch positives bewirken, wenn es um Zustände geht, die geändert werden müssen.

Es mag viele Prominente geben, die mit Scheiße-Kommentaren mittlerweile gelassener umgehen können. Es gibt aber auch immer noch genügend Zeitgenossen, die recht dünnhäutig reagieren und öffentliche Diskurse meiden wie der Teufel das Weihwasser. Dazu zähle ich vor allem Organisationen, die über Sprachregelungen, Autorisierungen, gesteuerter Kommunikation und Abschottung alles unter Kontrolle halten wollen. Etwa Verbände, Konzerne oder staatliche Stellen. Auf der anderen Seite suchen sie das Licht der Öffentlichkeit und möchten gefeiert werden wie ein Startenor an der Metropolitan Opera. Wer im Rampenlicht stehen möchte, sollte auch mit Gegenwind rechnen.

Was ja auch Gegenstand meiner heutigen Kolumne ist:

Es dominiert in den meisten Organisationen immer noch die Sehnsucht nach einer kontrollierbaren Welt in völliger Harmonie. Schönwetter-Philosophien ohne Ecken und Kanten. Wo aber keine Kritik und keine Gegnerschaft existiert, da gedeihen auch keine Fans. In einer Wohlfühl-Kontrollblase findet keine Kommunikation statt.

Live-Hangouts sind eher Abrufdienste und kein Rundfunk #MerkelHangout

Merkel-Hangout-Mashup

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) haben heute in Stuttgart getagt und sich mit dem für den 19. April geplanten Live-Hangout von Bundeskanzlerin Angela Merkel beschäftigt. Einen Handlungsbedarf sieht die Medienaufsicht nicht, da es sich bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, eher um Abrufdienste handelt.

Selbst die Formulierung einer optionalen Reichweite von mindestens 500 Zuschauern, die in der Checkliste der Landesmedienanstalten festgelegt ist, reiche nicht aus, um solche Sendungen als Rundfunk einzustufen. Hier sieht man eher Änderungsbedarf bei der Checkliste.

Die Medienaufsicht wird nicht aktiv eingreifen mit Genehmigungsnotwendigkeiten, sondern die Entwicklungen im Netz beobachten. Ein formeller Beschluss wurde nicht gefasst.

Da wohl eine digitale Medienordnung noch einige Zeit auf sich warten lässt, sollten vernünftige Zwischenlösungen gefunden werden. Im Interview mit dem Bloggercamp sprach sich Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender von ZAK und DLM, für eine abgestufte Prüfung aus:

„Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen”, so Brautmeier.

Also braucht sich derzeitig keiner in der Netzszene ernsthaft Gedanken über eine Rundfunklizenz für Streaming-Dienste wie Hangout on Air zu machen. Das Ganze eher als Abrufdienste einzustufen, halte ich für eine sinnvolle Lösung – egal, ob Ausstrahlungen nun einmalig oder regelmäßig stattfinden. Und Beobachtung statt restriktiver Eingriffe scheint mir ebenfalls ein probates Mittel zu sein.

Den Rundfunkstaatsvertrag in eine digitale Medienordnung zu verwandeln, dürfte wohl einige Jahre in Anspruch nehmen. Deshalb ist die Devise von Brautmeier zu begrüßen. Die Dinge laufen lassen und dann nachschauen.

Die Streaming-Revolution kann also jetzt durchstarten 🙂

Zudem wurde auch noch eine Sendung von RTL 2 beanstandet. Trifft die Richtigen….

Die Kanal-Arbeiter des Social Web oder: Freiheit für die Markenkommunikation

Früher war alles anders

Social Media hat sich als Werbekanal etabliert. Meint zumindest das Handelsblatt in dem Beitrag „Die Vermessung der Welt 2.0“:

„Unzählige Tweets, Postings, Blogeinträge und Videos werden von deutschen Online-Shops täglich veröffentlicht. Laut einer aktuellen Studie des Social-Media-Dienstleisters Voycer nutzen drei Viertel der hiesigen E-Commerce-Anbieter soziale Medien für Marketing und Kommunikation.“

Es folgt das übliche Geblubber über Kennzahlen, Reichweitenmessungen und Monitoring-Systeme. Vor allem das Kanal-Gequatsche geht mir auf den Senkel. Soziale Netzwerke werden nur als weitere Spielwiese für Verkaufsplappereien gesehen.

“Lassen Sie es mich ketzerisch formulieren: Social Media ist keine welterschütternde Revolution, sondern ein neuer Kanal – Punkt. Der Kunde hat ein Anliegen und ob er diese nun per SMS oder als ‘Kunde 2.0′ über Social Media kommuniziert, ist nicht so entscheidend”, verkündet ein Silberlocken-Salesmanager in einer Werbeanzeige.

Irgendwie ist dieses Kanal-Gebrabbel symptomatisch für die Aktivitäten der Unternehmen im Social Web: Man mogelt sich wie eine Sekte an einer Erkenntnis vorbei, die der Soziologe Niklas Luhmann so herrlich einfach und logisch formuliert hat durch reines Nachdenken – einen Computer besaß der Zettelkasten-Wissenschaftler gar nicht:

„Mit der Computerkommunikation wird die Eingabe von Daten und das Abrufen von Informationen soweit getrennt, dass keinerlei Identität mehr besteht. Wer etwas eingibt, weiß nicht, was auf der anderen Seite entnommen wird.“

Kein Kanal, kein Kanal, kein Kanal. Die Autorität der Quelle wird entbehrlich, sie wird durch Technik annulliert und ersetzt durch die Unbekanntheit der Quelle.

Und genau das macht das Ganze so unberechenbar. Da helfen die Fliegenbein-Zählereien nicht weiter. Da finde ich die Empfehlung von Patrick Breitenbach im ichsagmal-Interview viel sympathischer:

“Ich stelle als Marke meinen Mem-Pool der Öffentlichkeit zur Verfügung und sie kann ihn nach Belieben remixen.“

Der memetische Code wird nicht mehr bewacht, sondern freigegeben. Das sei ein radikaler Paradigmenwechsel im Vergleich zu den Dogmen, die in der Werbeindustrie immer noch gehegt und gepflegt werden:

“Es muss die Freiheit eingeräumt werden, mit der Marke zu spielen, wie bei den Hope-Plakaten des Obama-Wahlkampfes, wo sich eine völlig neue Ästhetik entwickelt hat.”

Unternehmen sollten sich von der ganzen Kampagnen-Denke verabschieden, um irgendwelche Botschaften in den Markt zu drücken. Ihre Zahlenspielchen helfen dabei auch nicht weiter.

Siehe auch:

BuzzFeed und der heilige Gral der Online-News: Die Mem-Maschine für Aufmerksamkeit.

Fachmesse für die Selbermacher: Maker Faire kommt erstmals nach Deutschland

Selbstgemachte Kopfbedeckung

2006 gründete der O’Reilly-Verlag in den USA die erfolgreiche Veranstaltungsreihe Maker Faire. Jetzt kommt sie erstmals nach Deutschland: Am 3. August von 10 bis 19 Uhr im Hannover Congress Centrum.

„Aus Spaß am kreativen Umgang mit Technik sind mittlerweile auch in Deutschland zahlreiche Hackerspaces und Fablabs entstanden. Die überaus positive Resonanz auf den c’t-Bastelwettbewerb ‚Mach flott den Schrott‘ und unser neues Magazin ‚c’t Hacks‘ zeigen das beeindruckende Potenzial der Maker-Bewegung hierzulande“, erläutert Alfons Schräder, Geschäftsführer des Heise Zeitschriften Verlags.

Die Maker Faire Hannover ist als bunter Ideen-Schauplatz konzipiert und spricht die gesamte Familie an. Der Erlebnischarakter mit vielen Ausprobier- und Mitmach-Aktionen steht dabei im Vordergrund.

Technik-Enthusiasten, Handwerker, Garagentüftler, Künstler und Wissenschaftler können bis zum 15. Juni ihre Projekte und Ideen einreichen. Die Angebotspalette auf der Maker Faire Hannover ist breit gefächert: Die Themen reichen von Audio & Musik, Roboter, Arduino & Co über Steampunk, Fischertechnik, 3D-Druck und Hardware Hacking bis hin zu Schmuck & Deko, Handarbeit & Handwerk.

Wer seine kreativen Produkte nicht nur ausstellen möchte, kann sich auch für einen Maker-Stand mit Verkaufsfläche anmelden. Darüber hinaus sind Referenten für Vorträge und Bastel-Workshops, die sich an interessierte Laien jeder Altersstufe richten, herzlich willkommen. Vorschläge mit einer kurzen Beschreibung können per E-Mail an hacks@heise.de geschickt werden.

So langsam wird das von mir in der The European-Kolumne beschriebene Szenario Wirklichkeit: Wirtschaft zum Selbermachen – Eine neue Bewegung krempelt die Ökonomie um: Die „Makers“ produzieren ohne das große Geld und gigantische Fabriken – ihr Rohstoff ist die Kreativität.

Natürlich gehört Selbermacher-TV auch zu diesem Komplex 🙂

BuzzFeed und der heilige Gral der Online-News: Die Mem-Maschine für Aufmerksamkeit

Hope Remix

Hat Jonah Peretti die perfekte Formel für virale Reproduktion gefunden? Eine Mem-Maschine auf den Spuren von Richard Dawkins, um Geschichten im Internet nach einem Algorithmus zu verbreiten? 2006 gründete der MIT-Absolvent Peretti mit BuzzFeed einen profanen Aggregator für witzige Tierbildchen und Tratschgeschichten. Mittlerweile liegt die Nutzerzahl bei 40 Millionen. Der Dienst verfügt über einen Chefredakteur und überrascht mit exklusiven Meldungen zu harten politischen Themen. Eine Melange aus ernsthaften Nachrichten und putzigen Katzenvideos. Für das deutsche Feuilleton sicherlich eine Zumutung, für Peretti eine sehr menschliche Komponente:

„Verlegerische Tätigkeit ist wie ein Pariser Café: Man kann dort ein philosophisches Buch lesen oder die Tageszeitung. Am Nebentisch sitzt dann ein süßer Hund. Macht es uns dümmer, wenn wir ihn streicheln? Nein. Es macht uns menschlicher.“

Bei einer Nachrichtenseite sei die emotionale Intelligenz deshalb ebenso wichtig, wie der IQ. Es gehe nicht immer um den Informationswert, sondern genauso um die gemeinsame Verbundenheit der Nutzer.

Buzzfeed ist nach Ansicht von Indiskretion Ehrensache-Blogger Thomas Knüwer ein exzellent durchgedachtes Modell, ein Vorbild für absolut jede Nachrichtenseite.

„Vielleicht hält Jonah Peretti gar den Heiligen Gral der Online-News in der Hand (oder zumindest weiß, wo er vergraben sein könnte).“

Es gibt keine klassischen Werbeeinblendungen. Unternehmen werden gezwungen, den Nutzern gute Geschichten zu liefern. Werbung soll sich wie redaktionelle Storys verbreiten.

„Das klappt anscheinend, womit BuzzFeed den sehnlichsten Wunsch vieler Markenartikler erfüllt: Endlich werden ihre Inhalte im Social Web geteilt. Die Klickrate (CTR) auf die gesponserten Geschichten liegt bei ein bis zwei Prozent – deutlich höher als bei gewöhnlicher Bannerwerbung also“, meint Knüwer.

Als Aufmerksamkeitswährung zählen nicht Klicks, sondern Twitter-Erwähnungen, Facebook-Likes, Google-Plusse und ähnliche Indikatoren. Das Teilen im Social Web steht im Vordergrund für die Echtzeit-Berechnung des Viral Rank.

Der Denkansatz von Peretti sei aus ökonomischer Sicht sehr clever, meint Patrick Breitenbach von der Karlshochschule im ichsagmal-Interview.

„Es ist die memetische Verbreitung als Grundlage der Aufmerksamkeitsökonomie. Man setzt bei BuzzFeed nicht nur auf Inhalte, die sich schnell im Netz durchsetzen, sondern streut auch Ernsthaftes rein.“

Allerdings sollte man nicht nur auf Massenverbreitung setzen. Das sei ein Mythos.

„Es ist auch ein Erfolg, wenn ich zielgenau relevante Inhalte in bestimmte Netzwerke bringe. Wir leben in Netzwerkstrukturen und nicht mehr in Gießkannen-Systemen. Wenn ich partielle Netzwerke optimal erreiche und dort eine Verbreitung verursache, ist es mitunter ein größerer Erfolg als wenn ich eine substanzlose Botschaft in die ganze Welt raus blase“, so Soziopod-Blogger Breitenbach.

Eine Erfolgsformel für Viralität werde auch BuzzFeed nicht finden. Breitenbach vergleicht es mit dem Pokerspiel.

„Je öfter ich spiele und je mehr Hände ich sehe, desto besser werde ich beim Pokern. Aber es garantiert mir nicht, dass ich immer gewinne. Bei der Viralität ist es ähnlich.“

Der BuzzFeed-Gründer habe aus sehr vielen erfolgreichen viralen Geschichten gelernt und daraus belastbare Faktoren des Erfolgs abgeleitet.

„Peretti hat sich Kennerschaft erworben und brilliert als Connaisseur für Netzgeschichten“, konstatiert Breitenbach.

Er nutzt sehr geschickt die Crowd-Mechanismen. Die BuzzFeed-Anwender werden nicht nur als Leser gesehen, sondern als Produzenten und Kuratoren. Sie durchwühlen die Ursuppe der Viralität wie 4chan, also Foren, wo Meme auch entstehen. In dieser durchgerührten Suppe erzielt BuzzFeed auch Treffer.

Aber das große Versprechen einer perfekten neuen Werbewelt kann wohl getrost als Ausfluss angelsächsischer Übertreibungen abgeheftet werden. Als Laborversuch ist BuzzFeed aber dennoch geeignet, um die Werbeindustrie wachzurütteln.

Das sieht Patrick Breitenbach ähnlich: Es entwickelt sich Content ohne die Briefing-Diktatur der Agenturen nach dem Motto: „Content Will Kill Your Ad Agency.“

„Ich stelle als Marke meinen Mem-Pool der Öffentlichkeit zur Verfügung und sie kann ihn nach Belieben remixen“, so Breitenbach.

Der memetische Code wird nicht mehr bewacht, sondern freigegeben. Das sei ein radikaler Paradigmenwechsel im Vergleich zu den Dogmen, die in der Werbeindustrie immer noch gehegt und gepflegt werden:

„Es muss die Freiheit eingeräumt werden, mit der Marke zu spielen, wie bei den Hope-Plakaten des Obama-Wahlkampfes, wo sich eine völlig neue Ästhetik entwickelt hat.“

Unternehmen sollten sich von der ganzen Kampagnen-Denke verabschieden, um irgendwelche Botschaften in den Markt zu drücken. Es dominiert aber in den meisten Organisationen immer noch die Sehnsucht nach einer kontrollierbaren Welt in völliger Harmonie. Schönwetter-Philosophien ohne Ecken und Kanten. Wo aber keine Kritik und keine Gegnerschaft existieren, da gedeihen auch keine Fans. In einer Wohlfühl-Kontrollblase findet keine Kommunikation statt.

Dieses Thema möchte ich in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin vertiefen.

Einwürfe, Gedanken und Thesen sind wieder hoch willkommen. Allerdings sollten sie am Dienstag bis spätestens 15 Uhr eintrudeln.

Man hört und sieht sich.

#MerkelHangout ist Thema der Medienaufsicht am Dienstag

Merkel-Hangout-Mashup 2

Zur Beratung der Medienaufsicht über die Liveübertragung eines neuen Onlineformats von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag, sagte Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), im Bloggercamp-Interview:

„Wir dürfen jetzt nicht die Community dafür bestrafen, dass die Regeln nicht mehr zeitgemäß sind. Wir müssen da wirklich praktikable Lösungen finden. Da müssen wir in der Tat an den Kriterien arbeiten. Was wir wirklich für so relevant halten, sage ich jetzt mal verkürzt, das wir sagen, dass muss eine Rundfunklizenz haben.
Also ich rede die ganze Zeit von abgestufter Regulierung. Dass ein klassischer Fernsehveranstalter eine Lizenz braucht, ist unbestritten. Dass aber der einzelne Blogger, die einzelne Gruppe, die natürlich wirken möchte, aber faktisch nicht wirkt, weil sie zu klein ist. Das wir die unterschiedlich behandeln müssen, solange sie so klein ist, ist ganz klar.
 Da bin ich voll bei Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg), wenn er sagt all diese Dinge die passen nicht mehr mit unserem Recht zusammen.
Das müssen wir novellieren und in der Zwischenzeit müssen wir praktikable Lösung finden.
Er geht ja auch so weit zu sagen, wir müssen uns darüber unterhalten, was Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, von Parlamenten und von Regierungen ist. Wir müssen uns darüber unterhalten wie weit geht das? Wir müssten eigentlich hin von einer ex-ante Regulierung, also dass ich vorher alles reguliert und geregelt haben will, hin zu einer ex-post Regulierung. Ich schaue erst einmal, was passiert und ob was falsch gelaufen ist. Erst dann sollten Nachsteuerungsmechanismen greifen. Das wäre mir viel lieber als alles andere.“

Das Bloggercamp-Sendeformat zähle zu den Pionieren und habe die Medienaufsicht zum Diskutieren gebracht. „Wir haben an diesem Fall auch gemerkt, dass wir uns da alle keinen Gefallen tun, wenn wir jeden Schüler, der seine Turnveranstaltung übertragen will oder Bürger, die Veranstaltungen übertragen wollen, direkt zum Rundfunk erklären. Das passt nicht mehr in unsere heutige Welt“, so Brautmeier.

Die Sitzung von ZAK und DLM beginnt am Dienstag um 10:30 Uhr.

Die komplette Abschrift der Bloggercamp-Sendung mit ZAK-Chef Jürgen Brautmeier hat Bloggercamp-Kollege Hannes Schleeh in mühevoller Arbeit erstellt: http://schleeh.de/dr-brautmeier-verleiht-bloggercamp-pionierstatus-medienrecht-nicht-mehr-zeitgemaess/

Wichtig, um die Entscheidungen der Medienaufsicht am Dienstag mit den Äußerungen des ZAK-Chefs im Bloggercamp abzugleichen 😉

Siehe auch:

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier.

Langweilige Zukunftsstudie zeigt: Digitale Technologien erfüllen Nutzerwünsche nur teilweise – Wie überraschend…

Langeweile muss nicht sein

Zwischen Nutzerwünschen und digitalen Technologieangeboten klafft eine große Lücke. Das ist das Ergebnis einer Zukunftsstudie, die der Münchner Kreis heute in Berlin vorgestellt hat. So sollte die Kommunikation zwischen Bürgern und Staat einfacher, schneller und vertrauenswürdiger sein. Hauptsächlich mehr Kundenfreundlichkeit und eine einfachere Zugangsart zu den Diensten, beispielsweise zu virtuellen Rathäusern, sind dabei von Bedeutung. Allgemein erwarten die Bürger zunehmend, dass die aus dem Privat- und Berufsleben bekannten Gestaltungs- und Interaktionsmöglichkeiten auch in der Kommunikation mit den Behörden zur Verfügung stehen. Dafür sind neben strukturellen Veränderungen auch neue, innovative Serviceleistungen notwendig, die den Bürger von den Möglichkeiten der direkten Kommunikation mit dem Staat überzeugen, und ihn dazu einladen, diese Dienste häufiger zu nutzen.

Wer sich die Bund Online-Projekte anschaut, weiß, dass das noch nicht einmal in Ansätzen funktioniert. Bei Bundesländern und Kommunen sieht es nicht viel besser aus.

Generell werden bei den Anwendern Defizite in der Benutzerfreundlichkeit benannt. Das gilt nicht nur für intuitiv bedienbare, intelligente Arbeitsmittel und Medien, sondern äußert sich auch im Wunsch nach unkomplizierten Mobilitätslösungen sowie einfachen Verwaltungsprozessen.

„Die Zukunftsstudie zeigt, dass sich das Verständnis von Arbeit, Mobilität, Medien und Verwaltung weltweit teilweise drastisch wandelt. Der Nutzer hat neue Erwartungen an Angebote und Lösungen aus den Informations-, Telekommunikations- und Medienbranchen, die von den Anbietern aufgegriffen werden sollten“, so Robert A. Wieland, Geschäftsführer von TNS Infratest.

Unternehmensgrenzen und Wertschöpfungsketten würden sich auflösen und finden sich in neuen Kooperationsmustern sowie Partnerschaften wieder. Nutzer entwickeln sich zu aktiven Mitgestaltern von Problemlösungs- und Wertschöpfungsprozessen.

„Die Zukunftsstudie gibt wichtige Impulse für Politik und Wirtschaft. Ihre Ergebnisse werden, wie in den vorhergehenden Jahren, auch 2013 in den IT-Gipfel der Bundesregierung einfließen“, behaupten die Autoren.

TNS Infratest befragte dafür in einer internetbasierten Befragung insgesamt 7.278 regelmäßige Internetnutzer in den Ländern Deutschland, USA, Brasilien, China, Südkorea und Indien.

Mein Urteil: Ich habe nun wirklich nach Aussagen mit Substanz gesucht und wenig gefunden. Das Werk überschlägt sich mit langweiligen Allgemeinplätzen.

Etwas konkreter dürfte es schon sein, auch wenn man empirisch arbeitet.

Um nach der Studienlektüre aus dem Koma aufzuwachen, lohnt sich vielleicht die Lektüre meiner Titelgeschichte, die ich vor gut zwei Jahren für die absatzwirtschaft geschrieben habe: Sag es einfach: Abkehr von der technischen Litanei der IT-Branche – Erotikfaktor von Betriebssystemen eher bescheiden.