Vom Always-On zum Fasse-Dich-kurz-Internet: #Bloggercamp Streitgespräch zur #Drosselkom

Rückkehr zum Bundespost-Motto: Fasse Dich kurz!

Telekom-Vorstandschef René Obermann will die Gemüter im Streit um die Drossel-Tarife beruhigen und auch die Bundesregierung wieder auf Linie bekommen.

In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler knüpft der oberste Magenta-Manager dabei an die Saga des Bonner Konzerns an, dass einzig und allein darum gehe, die Kundinnen und Kunden fair zu behandeln und ihnen preiswerte Angebote zu machen:

„Deshalb kann es uns mit der für 2016 geplanten Vorgehensweise auch gelingen, für zirka 97 Prozent der Kunden die Preise stabil zu halten. Folglich wären nach heutigem Stand von dieser vorgesehenen Preisänderung nur zirka drei Prozent der Kunden betroffen. Diese drei Prozent nutzen in unserem Netz 10 bis 20 Mal größere Datenmengen als ein durchschnittlicher Kunde, der zirka 15 bis 20 Gigabyte pro Monat verbraucht. Die Alternative wäre eine Preiserhöhung für alle Kunden, die in unseren Augen weder klug noch gerecht wären.“

So also sieht die pharisäerhafte Linie der Telekom aus, um die breite Masse von den so genannten Vielnutzern abzugrenzen und für die Suche nach schnellem Umsatzwachstum auch noch das Argument der Gerechtigkeit in Anspruch zu nehmen – wo es schlichtweg um Shareholder Value-Interessen geht.

Mal davon abgesehen, dass die von Obermann und Co. genannten Durchschnittswerte beim Datenverbrauch reine Kosmetik sind, ist die Konsequenz doch eher für die Masse folgende Empfehlung: Haltet Euch zurück beim Datenverbrauch und alles wird gut oder an die Pionierzeiten der Bundespost anknüpfend „Fasse Dich kurz“ und ignoriere unsere Always On-Sprüche, die wir derzeitig in der Werbung rausballern – hat mit dem Durchschnittsnutzer nichts zu tun.

Beckedahl hat die Konsequenzen der neuen Mangelwirtschaft am Beispiel von zwei HD-Filmen bei einer vierköpfigen Familie mit Kindern im jugendlichen Alter plastisch dargestellt.

Und was passiert nicht noch alles in den nächsten drei Jahren, wenn die Kunden in die Drosselfalle tappen? Stichworte Industrie 4.0 und Internet der Dinge, die nicht nur die Wirtschaft erfassen:

„Hier rollt die nächste Welle von Datenvolumina auf das Netz zu, die wir dringend mit einer verbesserten Infrastruktur auffangen müssen. Das Problem ist die Kumulation der Datenmengen. Und da geht es auch um die letzte Meile der Netze, weil immer mehr der private Nutzer eingebunden wird. Das betrifft Angaben zum Energieverbrauch, die Vernetzung des kompletten Haushalts und dergleichen mehr. Hier brauchen wir dringend Lösungen. Ich nenne nur das Stichwort ‚Breitband auf der letzten Meile“, erläuertert Harvey Nash-Chef Udo Nadolski im ichsagmal.com-Interview.

Neues Outfit für die republica

All das wollen wir bei Bloggercamp.tv in einem Streitgespräch diskutieren am Mittwoch, den 1. Mai, um 12 Uhr.

Kontrahenten: Professor Dr. Justus Haucap (seit Juli 2006 Mitglied der Monopolkommission), der die Aufregung über die Telekom eher für einen Sturm im Wasserglas hält und bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk, der einen Angriff auf die Netzneutralität sieht und staatliches Eingreifen verlangt.

Vom Bloggercamp natürlich wie immer mit an Bord: Hannes Schleeh und icke als Moderator.

Siehe auch:

Warum Lieschen Müller von der Drosselpolitik der Drosselkom betroffen ist.

Stellungnahme eines Insiders: 2016 werden fast alle von der Drossel betroffen sein. Hat heute ein durchschnittlicher Kunde 20 GB, soll sich das Volumen bis 2016 vervierfachen. 20*4 = 80 GB und damit ist man schon über der Drosselgrenze. Es geht also ums Abkassieren.

Was wusste der Aufsichtsrat und was blüht den DSL-Altkunden? Fragen an die #Drosselkom

Telekomshop Bonn Duisdorf am 26. April 2013

Telefonisch war die Pressestelle der Telekom für Fragen gerade nicht erreichbar. Der dafür zuständige Sprecher, Herr Blank, sei im Meeting. Ich solle mein Anliegen per E-Mail an die Pressestelle schicken. Gesagt, getan.

Medienberichten zufolge nutzen laut Auskunft der Deutschen Telekom bereits eine Million der derzeit rund 12 Millionen Breitbandkunden die IP-Technologie. Die Telekom will nun aber alle anderen Kunden auch auf die IP-Technologie umstellen, siehe Heise oder auchTeltarif.

Dort heißt es unter anderem: “Die Telekom plant, alle Bestandskunden innerhalb der nächsten drei Jahre – also bis 2016 – auf IP-basierte Anschlüsse umzustellen.” Der Wechsel der Basistechnologie setzt nach jetzigem Kenntnisstand einen neuen Vertrag voraus, der dann natürlich auch auf die neuen AGB aufsetzt. Und eben diese sehen seit Mai 2013 ja eine Drosselung voraus, wenn ein bestimmtes Volumen überschritten wird – oder man greift noch einmal in die Tasche, um Zusatz-Volumen zu kaufen.

Treffen diese Informationen zu?

Sind die neuen DSL-Tarife, die eine Drosselung im Datenverbrauch vorsehen, dem Aufsichtsrat der DTAG vorgestellt worden?

Wenn ja, wann?

Gab es dazu eine Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat?

Wie hat der Aufsichtsrat – vor allem die Vertreter des Bundes – über die neuen DSL-Tarife votiert?

Über eine zügige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.

Gruß

Gunnar Sohn

Wenn man sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates anschaut, interessiert mich die Rolle von einzelnen Mitgliedern:

Anteilseignervertreter

Baldauf, Sari
Vorsitzende des Board of Directors der Fortum Oyj, Espoo, Finnland

Dr. Bernotat, Wulf H.,
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands E.ON AG, Düsseldorf

Dr. Beus, Hans Bernhard,
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Dr. von Grünberg, Hubertus,
Präsident des Verwaltungsrats, ABB Ltd., Zürich, Schweiz

Guffey, Lawrence H.,
Senior Managing Director The Blackstone Group International Partners Ltd., London

Prof. Dr. Lehner, Ulrich,
Mitglied des Gesellschafterausschusses Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf; Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG

Kollmann, Dagmar P.,
Unternehmerin, ehemalige Vorsitzende des Vorstands der Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main

Dr. Schröder, Ulrich,
Vorsitzender des Vorstands KfW, Frankfurt

Prof. h. c. (CHN), Dr.-Ing. E.h. Dr. Middelmann, Ulrich,
ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands ThyssenKrupp AG, Düsseldorf

Dr. h. c. Walter, Bernhard,
ehemaliger Sprecher des Vorstands Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main.

Arbeitnehmervertreter:

Brandl, Monika,
Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Deutschen Telekom AG, Bonn

Hanas, Klaus-Dieter
Vorsitzender des Betriebsrats der Deutsche Telekom Kundenservice GmbH Region Mitte-Ost, Bonn

Hauke, Sylvia,
Mitglied im Gesamtbetriebsratsausschuss des Gesamtbetriebsrats der Telekom Deutschland GmbH, Bonn

Holzwarth, Lothar,
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Telekom Deutschland GmbH, Bonn

Kallmeier, Hans-Jürgen,
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats T-Systems International GmbH, Frankfurt

Kreusel, Petra Steffi
Leiterin TC Steering Order & Complaints Management der T-Systems International GmbH, Frankfurt

Litzenberger, Waltraud,
Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der Deutschen Telekom AG, Bonn

Schröder, Lothar,
Mitglied des Bundesvorstands ver.di, Berlin; Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG

Sommer, Michael,
Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin

Spoo, Sibylle,
Rechtsanwältin, Gewerkschaftssekretärin bei der ver.di-Bundesverwaltung, Berlin

Siehe auch:

Deutsche Telekom: Wird bald nicht nur Neukunden, sondern auch 11 Millionen Altkunden das Breitband-Internet gedrosselt? #Drosselkom

Widerstand gegen die #Drosselkom hat nichts mit Vorwahlkampf zu tun, Mister Telekom-Sprecher

Telekom unter Druck

Die Telekom befindet sich mitten in einem Proteststurm und gibt sich dennoch betont gelassen. Zumindest nach außen, wie man an dem bemerkenswerten Deutschlandfunk-Interview mit Philipp Blank, Sprecher des Magenta-Konzerns, ablesen kann.

Blank: „Na ja, dass eine Preiserhöhung – und sei sie noch für so eine kleine Kundengruppe wie in unserem Fall – nicht besonders gut ankommt, hat uns nicht wirklich überrascht. Zudem befinden wir uns natürlich im Vorwahlkampf, in dem Politiker dankbar jedes Thema aufgreifen. Ich denke, für richtige Entscheidungen sollte man schon einige Tage Medienaufregung aushalten können.“

Klingt ein wenig arrogant und herablassend. Diese Worte könnte die Drosselkom noch bereuen. Genauso wie die rabulistische und durchsichtige Rechtfertigungsleier von Blank, dass es ja irgendwie um Gerechtigkeit geht:

„Auch ein Restaurantbesitzer wird sein ‚All you can eat‘-Angebot überdenken müssen, wenn einige Kunden daraus ‚You can eat it all‘ machen. Fakt bei uns ist: Drei Prozent der Kunden verursachen mehr als 30 Prozent des Datenvolumens. Das bedeutet für die Kunden: Lieschen Müller subventioniert bisher den Heavy User“, so Blank gegenüber dem Deutschlandfunk.

So stellt sich halt Klein-Fritzchen von der Telekom die Strategie in den nächsten Jahren vor, um ohne größere Blessuren einen Angriff auf die Netzneutralität vorzunehmen, dabei noch eigene Dienste zu bevorzugen und im gleichen Atemzug die Interessen der Shareholder zu bedienen.

In Wahrheit zeigt sich wohl die Telekom-Führungsspitze überrascht von der Breite des Widerstandes – so schilderte es jedenfalls ein Berater aus dem Umfeld des Bonner TK-Konzerns.

Die Welle der Empörung mit „Vorwahlkampf-Geplänkel“ abzutun, ist für all jene eine Provokation, die mit dem Vorwahlkampf rein gar nichts am Hut haben – wie die Initiative von Malte Götz, die immerhin schon von über 83.000 Menschen binnen weniger Tage unterzeichnet wurde. Von mir natürlich auch – es fehlen noch rund 16.000 Unterschriften. Also bitte weitersagen und die Petition unterstützen.

Und selbst Lieschen Müller wird sich vom Telekom-Schönredner nicht ins Boxhorn jagen lassen.

„75 Gigabyte, das sind acht HD-Filme im Monat und danach bekommt man ein Internet mit 90er-Jahre-Geschwindigkeit. Bei einer vierköpfigen Familie mit Kindern im jugendlichen Alter sind das dann eben nur zwei HD-Filme pro Kopf im Monat“, erläutert Netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl im Karlsdialog mit Patrick Breitenbach (das einstündige Gespräch sollte man sich anhören, um die Problematik der Netzneutralität im Detail zu verstehen).

Will man dann sein Netz in gewohnter Geschwindigkeit genießen, muss man Bandbreite nachkaufen. Ein Lieschen-Müller-Haushalt wird also geschröpft und nicht von der Last irgendwelcher Vielnutzer befreit, Mister Telekom-Sprecher.

Eigene Dienste und Partnerdienste sind bekanntlich von der Drosselung ausgenommen – aber mit welchem Effekt? Beckedahl nennt das den doppelten Markt. Die Telekom kassiert die normalen Nutzer mehr ab und verlangt noch Geld von externen Anbietern, um in den Genuss der Daten-Überholspur zu kommen.

Große Unternehmen können sich das leisten. Kleine und mittelständische Unternehmen aber nicht – auch hier fällt Lieschen Müller wieder durch den Rost der Drosselkom.

Bislang war ja der Begriff der Netzneutralität recht abstrakt und es fiel den Netzaktivisten schwer, diesen Punkt auf die politische Agenda zu bekommen. Dank der Telekom und Lieschen Müller, die schlauer ist als es der Telekom-Sprecher vermutet, sieht das nun anders aus. Jetzt wird klar, welche Tragweite der Abschied von der Netzneutralität für die Netzbewohner hat – mit Ausnahme der Provider und den großen Konzernen, die sich eine Sonderbehandlung im Internet erkaufen.

„Als Gesellschaft müssen wir uns jetzt klar positionieren und die Netzneutralität verteidigen. Sie hat uns Fortschritt und Innovation im Netz beschert. Als öffentliches Gut darf das Internet nicht den Profitinteressen der Provider geopfert werden“, fordert Beckedahl.

Hangout on Air-Operator Hannes Schleeh und bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk sehen das ähnlich. Jetzt sei die Zeit gekommen, gesetzliche Maßnahmen zur Bewahrung der Netzneutralität zu fordern, den Staat in die Pflicht zu nehmen bei der Etablierung eines schnellen Internets als Grundversorgungsauftrag und die zweifelhafte Rolle der Provider regulatorisch unter die Lupe zu nehmen.

Denn betroffen von der Drosselkom-Politik sind wir als Inhalte-Lieferanten von freien Software-Projekten, Podcasting- und Livestreaming-Formaten, Blogs und generell als Internet-Nutzer.

All das werden Lieschen Müller und viele andere dem Telekom-Vorstand um die Ohren hauen. An sein Deutschlandfunk-Interview wird Philipp Blank wohl noch lange zurückdenken müssen:

„Wie konnte ich mich nur so irren über den Protest, der uns nun schon seit Monaten und Jahren begleitet.“

Siehe auch:

Vergleich verschiedener Netzneutralitätsgesetze.

Best of #Drosselkom-Satire: Telekom im Skitstorm.

Warum man der #Drosselkom das Netz entziehen sollte

Hangout-Gespräch zur Drosselkom

Im Hangout-Gespräch mit bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk und Hangout on Air-Operator Hannes Schleeh diskutierte ich die netzpolitischen Konsequenzen auf die Drossel-Strategie der Telekom. Einig war sich die Runde, dass der Staat sich in dieser Frage nicht aus der Verantwortung stehlen sollte. Mit der Shareholer Value-Politik des Bonner Magenta-Konzerns werde es keinen zügigen Breitbandausbau in Deutschland geben.

Entsprechend kritisch würdigten Schleeh und Schwenk die Aussagen von Wirtschaftsminister Rösler. Von einem FDP-Politiker sei nicht sehr viel mehr zu erwarten als Ermahnungen in Richtung des Telekom-Vorstandes.

„Auf die Frage, ob er den Einfluss als Großaktionär bei der Telekom nutzen wolle, um Änderungen zu erreichen, sagte Rösler, er als liberaler Minister lehne eine politische Einflussnahme in dieser Form ab. Zunächst sollten Fachleute diskutieren. Der Bund hält direkt und über die staatliche Förderbank KfW 32 Prozent an dem ehemaligen Telefon-Monopolisten“, berichtet etwa Reuters.

Auf direkte politische Interventionen wird man bei der jetzigen Regierungskoaltion wohl vergeblich hoffen. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens die Bundesnetzagentur aus dem Quark kommt.

Warum der Ausbau der Netzinfrastruktur der Telekom entzogen werden sollte und warum das vergleichbar ist mit dem Ausbau des Autobahnnetzes in den 1950er und 60er Jahren, stand im Mittelpunkt des Hangout-Interviews.

Wichtig auch die Frage, wie über die Netzgemeinde hinaus breite Bevölkerungskreise für dieses Thema sensibilisiert werden können, um nicht ein weiteres Debakel wie beim Leistungsschutzgesetz hinnehmen zu müssen.

Ausführlicher Bericht folgt.

Siehe auch:

Bescheuert: Hält uns die Telekom dafür oder sind sie es?

Schönes Erklärstück: Karlsdialoge #19 mit Markus Beckedahl über Netzneutralität und Telekomdrosselung.

Crowdfunding oder: Scheitern leichtgemacht

Startnext-Projekt des Bloggercamps

In der finalen Phase unseres Startnext-Projektes zur Streaming Revolution „Hangout on Air“ kommen wir wohl nicht mehr so richtig in die Gänge. Deshalb haben Hannes und ich uns entschlossen, unseren Unterstützer-Kreis über den Status quo der Finanzierung zu informieren. Nur noch 11 Tage und bisher knapp 20 Prozent der Finanzierung erreicht:

Mit dem Startnext-Projekt zur Streaming Revolution sind wir gut gestartet, bekamen eine Menge Zuspruch, haben für Aufmerksamkeit gesorgt und konnten erste Erfahrungen mit einer Crowdfunding-Plattform sammeln. Zum Ende des Projektes wird aber deutlich, dass wir uns das Finanzierungsziel wohl etwas zu sportlich gesetzt haben. Und als Crowdfunding-Neulinge haben wir auch einige Fehler gemacht.

Nicht weiter wild – nur so lernt man. Das Ganze auf die Umwälzung der Buchbranche auszurichten mit unserem fließenden Projekt war wohl falsch und hat einige Interessenten verwirrt. Das erste Projekt-Video war zu lang und unsere Ideen zu komplex angelegt.

Versuch-und-Irrtum-Schleifen gehören zum Wesen von Innovationen und Ideen. Nicht in den Rückspiegel schauen, sondern aus den Erfahrungen die richtigen Konsequenzen ziehen und weitermachen. Das ist das Schöne an Crowdfunding. Scheitern leichtgemacht – ohne Blessuren.

Sollten wir also bis Anfang Mai nicht die Schallmauer von 5.000 Euro erreichen, bekommen unsere Unterstützer das Geld zurück (so sind die Regeln beim Crowdfunding) und wir starten ein neues Projekt. Dabei stehen dann ausschließlich neue Formate für Video-Kommunikation und Video-Blogging im Vordergrund. Klar und deutlich formuliert, mit einem machbaren Finanzierungsziel. Wir setzen dann wieder auf Euch!

Im Laufe der Startnext-Kampagne sind einige gute Ideen entwickelt worden. So etwa ein Workshop, der demnächst über die Bühne geht und der vielleicht generell auf Interesse stößt bei Unternehmen, Initiativen und Netzwerken. Hier das Programm – kann natürlich verändert, erweitert und verkürzt werden.

Video-Blogging und Echtzeitkommunikation über Streaming-Dienste

Eintägiger Workshop von 10,00 bis 18,00 Uhr

Workshop-Team: Gunnar Sohn (Wirtschaftspublizist und ichsagmal.com-Blogger), Hannes Schleeh (Social Media-Berater und Hangout on Air-Operator).

10,00 bis 12 Uhr: Kommunikation mit Abwesenden oder: „Was macht Ihr Messestand eigentlich nachts?“ (Spruch stammt von Sascha Stoltenow). Wie verlängere ich das Verfallsdatum von Informationen mit den Mitteln der Aufmerksamkeitslogik des Netzes.

Lerninhalte: Grundlagen des Video-Bloggings; Longtail-Effekte über Youtube und Co.; die Kunst des Teilens (Einbettung und Nutzung von Streaming-Diensten und Video-Portalen); vom Suchen und Finden im Netz (Aufmerksamkeit im Social Web: Hash-Tags, Suchmaschinen-Optimierung, virale Effekte); Technische Ausstattung für den schnellen und mobilen Einsatz; Stellschrauben für Beleuchtung, Ton und Bild; Video-Studio für kleines Budget (Scheinwerfer, Kamera, Greenscreen, Mikrofon); Software und Open Source-Programme; medienrechtliche Fußnoten (nach der neuen Linie der Landesmedienanstalten, Hangouts nicht mehr als Rundfunk zu betrachten, sind es noch nicht mal Fußnoten).

12,00 bis 12,30 Uhr: Mittagspause

12,30 bis 13,15 Uhr: Aus dem Nichts etwas erzeugen.

Lerninhalte: Expertise entfalten und Community-Effekte erzeugen; Formate und Anlässe schaffen; Entwicklung von Format-Ideen.

13,15 bis 13,30 Uhr: Kaffeepause

13,30 bis 16,00 Uhr: Aus der Praxis für die Praxis

Lerninhalte: Technik-Einweisung, Übungen mit eigenen Bordmitteln (Kamera, Ton und Licht), Umsetzung der Format-Ideen, Interview- und Statement-Training.

16,00 bis 16,30 Uhr: Kaffeepause

16,30 bis 17,45 Uhr: Final Cut

Lerninhalte: Aufbereitung des Aufnahmematerials für die direkte Nutzung im Blog

17,45 bis 18,00 Uhr: Der Vorhang zu und noch Fragen offen?

Soweit unsere Workshop-Idee.

Wir hören und sehen uns spätestens auf der republica in Berlin 🙂

Grundversorgungsauftrag für schnelles Internet: Der Staat und die #Drosselkom

Heinrich von Stephan

Die berechtigte Aufregung über die Drossel-Politik der Telekom – getrieben von kurzsichtigen Shareholder Value-Prinzipien – zeigt eindrücklich, warum wir uns in Deutschland intensiver Gedanken machen müssen über die Rolle des Staats beim Aufbau einer modernen Infrastruktur für die Vernetzung von Wirtschaft, Gesellschaft, Schulen, Universitäten und Politik.

Der Telekom sollte man diese Aufgabe entziehen. An dieser Stelle halte ich den Grundgedanken von Christoph Kappes eines politischen Internet-Masterplans für essentiell. Ein Code for Germany jenseits von Markt und Staat. Allerdings sollten keine steuerfinanzierten Projektchen angestoßen werden mit einem Investitionsvolumen von einer Milliarde Euro auf drei Jahre verteilt – es muss ein großes Projekt im Vordergrund stehen: Schnelles Internet. Historische Vorbilder gibt es besonders in der Telekommunikation.

Heinrich-von-Stephan

Es war Reichpostmeister Heinrich von Stephan unter Reichkanzler Otto von Bismarck, der den Bau eines unterirdischen Telegraphennetzes veranlasste nach den verheerenden Stürmen im Jahr 1876. Mit einer Reichsanleihe wurde innerhalb von sechs Jahren die technisch beste und modernste Telegraphen-Anlage der Welt gebaut. Schon am 26. Juni 1881 konnte Kaiser Wilhelm die Fertigstellung eines Leitungsnetzes mit 37.373 Kilometern verkündet werden. Eine ähnliche Meisterleistung vollbrachte Stephan bei der Einführung der Telefonie und des internationalen Postverkehrs mit Frachtdampferverbindungen. Nur mit diesen infrastrukturellen Weichenstellungen konnte sich die Industrialisierung entfalten. Siehe: Heinrich von Stephan, DeTeWe und die Technikrevolutionen in Berlin.

Breitband-Status wird schön gerechnet

Die digitale Infrastruktur wird über Sieg und Niederlage einer vernetzten Ökonomie entscheiden. Dazu gehört ein ehrlicher Kassensturz. Zur Zeit definiert sich die Bundesregierung den Breitband-Status schön. Ein Megabit pro Sekunde (Mbit/s) ist schon so etwas wie eine Breitbandverbindung. Legt man diesen humoresken Wert zugrunde, sind 98,7 Prozent der Haushalte mit einer Breitbandverbindung ausgestattet.
Dass man sich mit diesen willkürlichen Festlegungen selbst in die Tasche lügt, ist wohl auch dem Bundeswirtschaftsministerium bewusst. Und was machte Wirtschaftsminister Rösler? Richtig. Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis oder im Politiker-Neusprech ausgedrückt, einen Breitbandgipfel. So entstehen aber keine Ideen und Visionen. Kein Heinrich von Stephan in Sicht.

„Dieser Mann hatte Visionen. Die sehe ich bei den politischen Akteuren in Deutschland heute nicht. Es wäre an der Zeit für ein Bekenntnis, die fortschrittlichste, modernste und beste Infrastruktur für Hightech-Kommunikation in unserem Land zu schaffen. Das ist eine nationale Aufgabe. Solange diese Einsicht fehlt, wird nicht viel passieren“, kritisiert Bernd Stahl vom Netzwerkspezialisten Nash Technologies.

Kompromissloser Ausbau wie beim Autobahnnetz

Auch Buchautor Gunter Dueck spricht von der Notwendigkeit einer „strukturkultivierenden Marktwirtschaft“. Der Staat müsse die Infrastrukturen auf die Zukunft ausrichten. Zu einem solchen Schritt würde sich aber niemand entschließen. Ein superschnelles Internet sei für die Wirtschaft und für die Transformation zur Wissensgesellschaft unabdingbar.

„Dieselben Leute, die die 60 Milliarden für die Zukunft nicht geben wollen, argumentieren wie selbstverständlich, dass der entscheidende Anstoß zu Deutschlands Wirtschaftswunder der energische und kompromisslose Ausbau des Autobahnnetzes in den 1960er-Jahren war, der für Deutschland eine moderne Infrastruktur schuf.“

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Öffentlicher Wille für Breitbandausbau

Es fehlt bislang der öffentliche Wille, den Staat stärker in die Verantwortung zu nehmen, moniert der Branchenexperte Roman Friedrich vom Beratungshaus Booz & Co. im ichsagmal-Interview:

„In vielen asiatischen Ländern investiert der Staat und erlässt sogar verfassungsrechtliche Grundlagen für die Notwendigkeit eines schnellen Internets.“ Auch wirtschaftspolitisch sollte die öffentliche Hand ihrer Verantwortung nachkommen, denn es gebe eine positive Korrelation zwischen Digitalisierung, Netzausbau und Arbeitsplätzen, so Friedrich. „Wenn man diese Auswirkungen sieht, muss sich der Staat die Frage stellen, ob er sich nicht stärker engagieren sollte.“

Allerdings nicht als Betreiber. Schwarzweiß-Denken helfe nicht weiter. Es seien viele Varianten für staatliche Initiativen möglich: Public-Private-Partnership, Konzessions- oder Lizenzmodelle, genossenschaftliche Initiativen.

Im Bloggercamp werden wir demnächst eine Heinrich von Stephan-Diskussionsrunde starten. So eine Art Ideen-Workshop für die digitale Transformation. Wer mitmachen möchte, sollte sich bei mir oder Hannes Schleeh melden.

Siehe auch:

DSL-Tarife: Regierung warnt Telekom vor Flatrate-Bremse (die Regierung sollte nicht nur warnen, sondern mit Taten glänzen).

DSL-Drossel: Router-Anbieter wirft Telekom Lüge vor.

Telekom: Erdrosseln was verbindet.

Telekom: Deutschlands Internetvorräte sind ohne Drosselung bis 2016 erschöpft.

„Das Kartellamt sollte den Telekom-Fall prüfen“

Youtube: Scheitert die Kultur des Teilens am Bundesgerichtshof? #Bloggercamp mit Rechtsanwalt Matthias Lachenmann um 19:30 Uhr!

Youtube-Szene gefährdet

Wir hatten ja schon angekündigt, uns mit der bevorstehenden BGH-Entscheidung zur Einbettung von Youtube-Videos zu beschäftigen.

Wir diskutieren das heute Abend, um 19:30 Uhr in unserer Bloggercamp-Livesendung mit Rechtsanwalt Matthias Lachenmann.

Unser Gesprächsgast hat freundlicherweise ein paar Fakten zusammengetragen, die bei diesem Fall relevant sein können. Wann haftet ein Nutzer für Urheberrechtsverletzungen bei der Verbreitung von Videos?

Ohne Einbettung:

Ein Nutzer lädt ein Video auf seinen eigenen Webspace hoch und veröffentlicht es auf seiner Homepage, ohne die nötigen Rechte zu haben. Der Nutzer begeht unproblematisch eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 16 UrhG, da eine Vervielfältigung des Videos vorliegt sowie gem. § 19a UrhG (Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung).

Ein Nutzer setzt einen Link auf die Homepage eines Dritten, auf der Urheberrechtsverletzungen begangen werden, ein Homepage-Besucher muss den Link anklicken, um zu dem rechtswidrig hochgeladenen Video zu gelangen → Keine Haftung des Linksetzers. So entschieden vom BGH im Urteil BGH GRUR 2003, 958, 962

Einbetten/Framing von Videos:

Ein Nutzer bindet ein auf Seiten wie YouTube oder Vimeo hochgeladenes Video mittels Embedding/Framing des Links in seine Seite ein (das Video bleibt also auf dem Server des Anbieters gespeichert) → Rechtslage unklar.

Es liegt kein Verstoß gegen §§ 16 und 17 UrhG vor, da keine Kopie des Videos hergestellt wird.

Liegt ein Verstoß gegen § 19 UrhG vor? Umstritten! BGH wird im aktuellen Fall hoffentlich dazu Stellung nehmen. Siehe dazu den Beitrag Lachenmann.

Eine Ansicht: Ja, es liegt ein Verstoß vor, da der Nutzer das Video bereitstelle und das Abspielen veranlasse. Für einen Homepage-Besucher sei nicht (sofort) erkennbar, dass das Video von einem anderen Server komme. Etwa LG München.

Andere (m.E. richtige) Ansicht: Nein, kein Verstoß. Denn es handelt sich um keine eigene Bereitstellung des Videos durch den Nutzer, dieser setzt nur einen Link und zeigt dem Besucher den Platz auf einem Server, an dem es abrufbar ist.

Gute ausführliche Darstellung dessen bei SocialMediaRecht.

Zudem: Wer sein Video bei YouTube hochlädt, kann in das Embedding einwilligen oder nicht, erteilt also jedenfalls seine Einwilligung. Wird das Video jedoch gegen den Willen des Urhebers hochgeladen, kann er nicht einwilligen. Dann besteht Haftungsgefahr. ABER in beiden Fällen gilt die:

Störerhaftung.

Der Störerhaftung ist grundsätzlich jeder ausgesetzt, der Embedded Links/Frames einsetzt oder Video-Links bei Facebook postet. Wieder gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Nutzer haften kann.

Es ist für den Linksetzer nicht zu erkennen, dass das Video Urheberrechte verletzt und es wird deutlich, dass es nicht von ihm stammt → Es gilt „notice and take down“, wenn der Nutzer informiert wird und daraufhin den Link entfernt, haftet er nicht, auch nicht auf Unterlassung. Wenn er jedoch auf den Hinweis nicht reagiert, haftet er.

Es ist zu erkennen, dass das Video Urheberrechte verletzt → Der Nutzer haftet auf Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten. Hier ist gesundes Augenmaß gefragt.

Der Nutzer macht sich die fremden Inhalte zu Eigen (z.B. indem er Hinweise entfernt, dass die Inhalte auf fremden Seiten gespeichert sind, von außen nicht zu erkennen ist (z.B. durch Einbindung von Bildern), dass er sich um ein Embedding handelt → Der Nutzer haftet voll

Interessante Links:

Bewertung, ob bei Embedding/Framing Rechtsverletzungen vorliegen:

http://www.telemedicus.info/article/2453-Die-Haftung-fuer-eingebundene-Youtube-Videos.html

http://www.internet-law.de/2012/10/haften-blogger-fur-embedded-content.html

http://www.rechtambild.de/2012/11/einbetten-von-youtube-videos-keine-urheberrechtsverletzung/

http://www.rechtzweinull.de/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html

http://netzrecht.org/zur-rechtlichen-einordnung-des-sog-streamings/

Inwieweit haften Seitenbetreiber wie YouTube für Urheberrechtsverletzende Inhalte?

Ein Dank gebührt Rechtsanwalt Tobias Kläner für seine hilfreichen Tipps und die Unterstützung!

Twitter-Zwischenrufe während der Liveübertragung bitte mit dem Hashtag posten.

Das Thema müsste besonders für die Youtube-Szene netzpolitisch von großem Interesse sein!

Neue Langsamkeit oder geistig-moralische Netzwende: Über die Drosselpolitik der Telekom

Telekom schreit nach Shitstorms

Die liebwertesten Gichtlinge der Telekommunikation kompensieren ihre digitale Einfallslosigkeit schon seit Jahren mit Barrieren, Blockaden und Hinhaltetaktiken. Etwa beim vergeblichen Kampf gegen Dienste wie Skype oder der Ausbreitung von Hotspots für den kabellosen Internetzugang. Und jetzt greifen Dino-Konzerne wie die Telekom in die Trickkiste der Drosselung von DSL-Anschlüssen, um Ladenhüter wie Home Entertain unter die Leute zu bringen, denn eigene Dienste werden auf den Datenverbrauch nicht angerechnet.

Mangelwirtschaft statt schnelles Internet

Mich erinnert dieses Szenario an die Zollschranken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Die Rivalität der einzelnen Landesfürsten und die zahlreichen Zollschranken beförderten die wirtschaftliche Rückständigkeit in den deutschen Kleinstaaten. Gleiches bewirkt die neue Langsamkeit der Deutschen Telekom.

Statt sich endlich in Richtung einer Gigabit-Gesellschaft zu bewegen, torpedieren uns die Magenta-Manager in die Niederungen einer Mangelwirtschaft auf dem Niveau von 384 Kilobit pro Sekunde:

„Also eine Geschwindigkeit, die dem Nutzer den Download eines handelsüblichen Films in DVD-Qualität in kaum mehr als 23 Stunden ermöglichen würde. Streaming, oft als digitale Zukunft der Unterhaltungsindustrie angesehen, ist mit dieser Geschwindigkeit selbstredend auch möglich“, moniert Sascha Lobo in seiner Spiegel Online-Kolumne.

Aber man sollte nicht nur mit dem Finger auf die innovationsfeindlichen Telcos zeigen. Wir sollten den Netzbetreibern die Infrastruktur-Aufgabe schlichtweg entziehen. Genau an diesem Punkt muss die Gemeingut-Debatte in der Netzpolitik ansetzen. Keine Steuergelder über politische Funktionäre verteilen lassen für irgendwelche Netzprojekte, sondern den Staat fordern bei der Bereitstellung einer Datenautobahn, die diesen Namen auch verdient. 80 Milliarden Euro müssen aufgebracht werden, um Deutschland mit Glasfaser-Anschlüssen flächendeckend zu versorgen.

Öffentlicher Wille für Breitbandausbau

Es fehlt bislang der öffentliche Wille, den Staat stärker in die Verantwortung zu nehmen, moniert der Branchenexperte Roman Friedrich vom Beratungshaus Booz & Co. im ichsagmal-Interview.

„In vielen asiatischen Ländern investiert der Staat und erlässt sogar verfassungsrechtliche Grundlagen für die Notwendigkeit eines schnellen Internets.“

Auch wirtschaftspolitisch sollte die öffentliche Hand ihrer Verantwortung nachkommen, denn es gebe eine positive Korrelation zwischen Digitalisierung, Netzausbau und Arbeitsplätzen, so Friedrich.

„Wenn man diese Auswirkungen sieht, muss sich der Staat die Frage stellen, ob er sich nicht stärker engagieren sollte.“

Allerdings nicht als Betreiber. Schwarzweiß-Denken helfe nicht weiter. Es seien viele Varianten für staatliche Initiativen möglich: Public-Private-Partnership, Konzessions- oder Lizenzmodelle, genossenschaftliche Initiativen.

Ob die Bundesnetzagentur die neuen DSL-Tarife der Telekom als Verstoß gegen die Netzneutralität einstuft und regulatorisch eingreift oder nicht, wir sind als Wählerinnen und Wähler gefordert, von den politischen Akteuren einen Masterplan für die Vernetzung von Gesellschaft und Wirtschaft zu verlangen.

„Im Land, dessen großer Buchbestseller 2012 ‚Digitale Demenz’ hieß, fehlt schmerzhaft das Klima pro Vernetzung, um eine geistig-moralische Netzwende hinzulegen“, meint Sascha Lobo.

Vielleicht reißt uns die Drossel-Politik der Telekom aus unserer Lethargie.

Ausführlich nachzulesen in meiner heutigen The European-Kolumne.

Siehe auch:

Was ist Netzneutralität? Oder: Warum das freie und offene Internet in Gefahr ist.

Telekom erbost Onlineszene durch Abschaffung der DSL-Flatrates.

Mit der Telekom zurück ins Modemzeitalter.

Telekom Zwangsdrosselung ist nur der Anfang.

Pressesprecher sind so unglücklich mit dem Social Web, schnief!

So sieht ein perfekter Kommunikator aus

Drei von vier Pressesprechern sind mit Social Media nicht glücklich, meldet das Werbeorgan w & v und bezieht sich auf eine Umfrage der dpa-Tochter News Aktuell und der Kommunikationsberatung Faktenkontor unter Fach- und Führungskräften von Pressestellen.

Heul. Wie schrecklich.

„Die Enttäuschung mancher Unternehmenssprecher könnte auch mit ihrer Resonanz im Social Web zu tun haben. Die klassische Pressemitteilung scheint dort nämlich kaum noch gefragt zu sein. Nur 19 Prozent gaben an, dass Pressemitteilungen ihres Unternehmens im Social Web ‚große Interaktionen auslösten‘. Ein Jahr zuvor waren es noch 27 Prozent. Blog-Beiträge ziehen sogar noch weniger. Hier sprachen nur 13 Prozent der Pressestellen-Mitarbeitern von ‚großer Interaktion‘, nach 15 Prozent im Vorjahr“, schreibt Frank Zimmer in seinem Beitrag.

Vielleicht liegt es auch daran, dass die Pressemitteilungen schon immer weltweit-führender Schaumschläger-Schrott waren und auch die Blogbeiträge mehr oder weniger nur dümmliche Kopien des PR-Gesabbels sind, der täglich meinen E-Mail-Account überflutet. Um Interaktion mit der Öffentlichkeit zu erzielen, müssten die Unternehmen erst einmal zur Interaktion bereit sein und sich nicht hinter Festungsmauern verschanzen.

Ohne Sprachregelungen, Autorisierungen und dreifacher Absicherung von rhetorischen Leerformeln geht doch bei Firmen nichts über den Schreibtisch. Redet einfach ohne Controlling-Absurditäten mit Kunden und Journalisten, geht in Live-Gespräche über Video-Chatdienste wie Hangout on Air, macht Diskussionsrunden mit Bloggern und verabschiedet Euch von den Befehlsschleifen idiotischer Hierarchien – dann klappt es auch mit der Interaktion.

Drossel-Tarife der Telekom: Bundesnetzagentur überprüft Netzneutralität

Im ichsagmal-Interview äußerte sich René Henn, Sprecher der Bundesnetzagentur in Bonn, zu den neuen DSL-Tarifen der Telekom, die derzeitig die Gemüter in Wallung bringen.

„Grundsätzlich ist die Telekom, was die Ausgestaltung ihrer Endkundentarife anbelangt, frei. Sie muss darüber transparent informaieren und die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge offenlegen“, so Henn.

Die Bundesnetzagentur wird das neue Tarifmodell jetzt aber wohl doch etwas genauer anschauen und prüfen, ob ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt.

Ob das neue Tarifmodell der Bundesnetzagentur vorgestellt wurde, wollte der Pressesprecher nicht beantworten:

„Zu internen Arbeitsabläufen gebe ich keine Auskunft.“

Sollten von der Drosselung des Internets auch Konkurrenten betroffen sein, die das Netz der Telekom als „Untermieter“ benutzen, könnte die Sachlage allerdings in einem neuen Licht erscheinen und die Netzagentur auf den Plan rufen.

„Ein Anbieterwechsel dürfte hier wenig Sinn haben: die meisten anderen Anbieter von DSL-Anschlüssen sind regionale Unternehmen, die zum größten Teil auf die Telekom und deren Technik zurückgreifen müssen. Das heißt: Wenn die Telekom auch ihre Großkundenverträge entsprechend anpasst, wird man irgendwann auch bei den anderen Anbietern eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Eine Alternative können eventuell die Kabelnetze sein“, berichtet WDR 2.

Wann sich die Bundesnetzagentur zur Frage der Netzneutralität äußern wird, konnte mir Henn nicht sagen.

Technisch werde die Drosselung erst 2016 wirksam. Stellt die Netzagentur einen Verstoß gegen die Netzneutralität fest, ist sie als Regulierungsbehörde wieder im Spiel.

Auch die Bevorzugung von Diensten der Telekom dürfte dabei eine Rolle spielen und wird von den Konkurrenten kritisch beleuchtet. Hier könnte es um einen klaren Nachteil für Wettbewerber gehen.

Soweit die Recherchen für meine The European-Mittwochskolumne. Warte noch auf weitere Infos.