Die Staatstrojaner: Wo bleibt die Empörung der Datenschutz-Beamten?

Ich habe es hier ja mehrfach thematisiert: Bei der ganzen Aufregung über Datenschutzvergehen von Google, Facebook oder Apple und der Empörungsspirale der Staatsaufseher im Datenschutz sollten wir die Aktionen des Staates gegen seine Bürger nicht außen vor lassen. Wer schützt denn hier die Freiheitsrechte jedes Einzelnen? Wer schaut denn mal genauer hinter die Kulissen von BKA, LKAs und Co.? Warum betreiben die Staatsorgane so eine Geheimniskrämerei beim Einkauf ihrer Überwachungstechnik? Vielleicht wird schon mehr eingesetzt als in der Öffentlichkeit bekannt und nach der Gesetzeslage erlaubt ist? So hat die bayerische Polizei zwischen 2009 und 2010 den sogenannten Bayerntrojaner fünf Mal verwendet, erklärte das bayerische Justizministerium auf eine Anfrage der Grünen, berichtet der Fachdienst Golem und bezieht sich dabei auf den Spiegel.

Die umstrittene Spionagesoftware kam in den Städten Augsburg, Nürnberg, München und Landshut zum Einsatz. Die Polizei gab als Grund an, Straftaten wie Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln sowie banden- und gewerbsmäßigen Betrug aufklären zu wollen. „Mit der Spionagesoftware kann die Polizei im Grunde alle relevanten Aktivitäten auf dem Computer ausspionieren. Die Ermittlungsbehörden nutzten unterschiedliche Verfahren, um die Spionagesoftware auf einem zu untersuchenden Computer aufzuspielen. So wurde die Software unter anderem über eine Remote-Installation aufgespielt, ein anderes Mal wurde eine Hausdurchsuchung dazu missbraucht, den Bayerntrojaner zu installieren“, schreibt Golem. Dagegen ist doch Google Street View ein Kindergeburtstag.

Kürzlich hatte noch die Bundesregierung Angaben zu einer parlamentarischen Anfrage verweigert, ob der Bundestrojaner gegen Terrorverdächtige bereits eingesetzt wurde.

Wer weiß, was da jeden Tag schon praktiziert wird und erst im nachhinein durch Gestzesänderungen legitimiert werden soll.

Wir sollten uns also weniger mit den vermeintlichen Einflüsterungen personalisierter Werbung von Facebook oder Google herumschlagen, sondern mit der Bedrohung der Privatsphäre beschäftigen durch staatliches Handeln unter dem Deckmantel von Terrorgefahren und einem Cyberwar, der vor allen Dingen in den Spionage-Hirnen von Verkäufern von Sicherheitssoftware gedeiht. Glauben Contanze Kurz und Frank Rieger vom Chaos Computer Club, dass eine Stiftung Datenschutz, die sie in ihrem Buch „Die Datenfresser“ vorschlagen, hier mehr Schutz für die Gesellschaft bringt? Ist es nicht etwas kümmerlich, wenn diese Stiftung mehr Aufklärung bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen bringt, wie es die Stiftung Warentest bei Babyschaukeln und Gartengeräten vormacht?

Wer schützt uns denn vor den illegalen Aktionen des Staates? Genau das ist der Ansatz der Post-Privacy-Debatte. Man sollte den Leuten nicht einreden, über Regeln, Gesetze und staatliche Datenschützer besser geschützt zu werden. Das ist ein trügerischer Glaube.
Das sollte man nicht gleichsetzen mit Defätismus oder Indifferenz gegenüber den Sauereien, die auch von Technologiekonzernen ausgehen. Es geht auch nicht um den Glaubenssatz: „Wenn wir alle transparent sind, wird alles schön“, so die etwas spöttische Bemerkung von Constanz Kurz in einem Interview. Das ist nicht der Punkt. Man sollte allerdings auch nicht Faktor Machbarkeit in seinen netzpolitischen Überlegungen ausklammern.

Eine Stiftung Datenschutz ist nun wirklich nur eine Beruhigungspille.

Zu den Hauptursachen für fremdschaminduzierenden und datenschutzhomöopathischen Aktionismus der sonst eher arbeits- oder erfolglosen Datenschützer ist folgender Beitrag lesenswert: IP-Adressen: Teufelszeug oder harmlos? Ein datenschutzkritischer Dreiteiler.

Smartphone-Datenschutzprobleme mit dem neuen Internet-Protokoll IPv6

In Deutschland wird dieses Jahr das neue Internet-Protokoll IPv6 eingeführt. Doch viele moderne Smartphones übertragen unter IPv6 unnötigerweise ihre Hardware-Kennung ins Internet. Damit kann man ihre Besitzer im Netz wiedererkennen, berichtet das Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 3/11. Die Einführung der neuen Technik ist zwingend notwendig, denn dem Internet bisheriger Prägung werden wohl noch in diesem Jahr die Adressen ausgehen. „IPv6 hingegen könnte jedem Sandkorn auf der Erde eine eigene Online-Adresse zuweisen“, erklärt c’t-Redakteur Johannes Endres. In Deutschland wollen neben T-Online viele andere Provider in diesem Jahr IPv6 einführen.

Im Idealfall sollten die Anwender die Umstellung von Webseiten und Internet-Zugang gar nicht mitbekommen. Jedoch sind neue Datenschutzprobleme absehbar, die leicht zu vermeiden wären. So haben Apple und Google ihren aktuellen Betriebssystemen für das iPhone und Android-Smartphones zwar IPv6-Technik eingebaut, sich aber zu wenig Mühe beim Erstellen der Adressen gegeben: Sie fabrizieren die Adresse großenteils aus der Gerätenummer. Infolgedessen melden sich die Smartphones, sofern sie sich aus einem WLAN verbinden, bei jedem IPv6-tauglichen Server mit einer weltweit eindeutigen Kennung.

Dabei wurden in IPv6 explizit zum Schutz der Nutzer die sogenannten Privacy Extensions konzipiert. Wird diese Option genutzt, ist die Identifizierung einzelner Geräte anhand der IPv6-Adresse unmöglich. So wird es unter Windows 7 gemacht, unter Mac OS kann man es einschalten. Apple und Google haben jedoch aus unerfindlichen Gründen entschieden, die Privacy Extensions in iPhones und Android-Geräten nicht zu aktivieren.

Datensammler können registrieren, wie häufig und wie lange jemand auf bestimmten Webseiten unterwegs war und was er dort getan hat. „Smartphones sind persönliche Geräte, deshalb kann man das beobachtete Surfverhalten auf eine konkrete Person beziehen“, warnt c’t-Experte Johannes Endres.

Für die Geheimdienste und sonstige Datenspione sind das herrliche Zeiten. Siehe meine Kolumne „Der Spion, der aus der Tasche kam“.

Der Spion, der aus der Tasche kam – Warum Geheimdienste den Mobilfunk lieben und die Sicherheitsstandards niedrig sind

Hier ein Auszug meiner The European-Kolumne, die jetzt immer am Montag erscheint: Ein Handy hat jeder. Das Protokoll, nach dem die meisten Geräte arbeiten, heißt GSM. Alle reden von den Datenkraken Google und Facebook im stationären Internet. Kaum einer interessiert sich für die Sicherheit in der mobilen Kommunikation. Daran sind die Geheimdienste nicht ganz unschuldig, vermutet Consdanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs.

Der Verschlüsselungsstandard, der die Verbindung des Telefons mit der Funkzelle gegen ungewollte Lauschangriffe absichern soll, sei absichtlich schwach konstruiert worden, so dass Geheimdienste ihre Arbeit ohne Hürden verrichten können. „GSM-Telefonie ist die auf der Welt am weitesten verbreitete Kommunikationstechnologie. Man sollte also meinen, es gäbe ein gewisses Interesse daran, für Abhilfe zu sorgen, wenn Sicherheitslücken öffentlich werden. Stattdessen wurde jedoch jahrelang abgewiegelt und zuweilen dreist geleugnet“, schreibt Kurz in einem Gastbeitrag für die FAZ.

Bei GSM-Handys von Geheimnisträgern wie der Bundeskanzlerin sieht das etwas anders aus. Die Sicherheitsanforderungen für die Informationstechnik der Bundesverwaltung werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständige Behörde festgelegt. Insbesondere für den Einsatz in Bereichen wie den Regierungsnetzen, die den Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) unterliegen, ist für einen Einsatz eine Zulassung oder eine Einsatzempfehlung des BSI erforderlich: „Für die verschlüsselte Sprachkommunikation über das klassische Handy gibt es im Moment zwei Geräte, die vom BSI für den Einsatz bis VS-NfD (VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH) zugelassen sind: dies sind die Produkte ‚Secuvoice‘ der Firma Secusmart und ‚TopSec Mobile‘ der Firma Rhode & Schwarz SIT. Alle diese Produkte werden bereits in der Bundesverwaltung eingesetzt“, sagt die BSI-Sprecherin Nora Basting gegenüber NeueNachricht.

Angeblich werden für Regierungsmitglieder keine Smartphones angeschafft. Zumindest wenn es um vertrauliche Informationen geht. Ein mobiler Datentransfer gilt als zu unsicher. Bestätigt wurde das vom BSI nicht: „Grundsätzlich werden Smartphones, ebenso wie andere mobile Geräte wie Handys oder Laptops, auch in der Regierungskommunikation eingesetzt. Das BSI kann jedoch keine Auskünfte darüber geben, welche Personen in der Bundesregierung welche einzelnen Geräte einsetzen. Zuständig sind die einzelnen Ressorts“, so die BSI-Sprecherin.

In internen Analysen sollen die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste zum Smartphone-VerbotAversion geführt haben. An der Spitze steht wohl die USA. Das BSI möchte dazu nichts sagen: „Für nachrichtendienstliche Aktivitäten sind auf Bundesebene andere Institutionen zuständig wie beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz.“ Allerdings bestätigt das BSI die Möglichkeit, „Schadsoftware über offene Schnittstellen wie Bluetooth oder W-LAN auf ein Smartphone zu spielen – unabhängig von Zielen oder Hintergrund der Angreifer.“ Für Aufklärung könnten ja die liebwertesten Gichtlinge von WikiLeaks sorgen. Hier geht es zur Kolumne.