Remondis, DSD und neue Müll-Monopole: Warum das @kartellamt aktiver werden muss – Mittelstand wird verdrängt #bvse

Die Bestrebungen von Remondis, die Kölner Duales System Holding (DSD) zu erwerben, halten nach Informationen des mittelständischen Entsorgerverbandes bvse unvermindert an. Ein Gespräch zwischen dem Entsorgungskonzern mit Sitz in Lünen und Vertretern des Bundeskartellamtes soll es Mitte Dezember 2017 in Bonn gegeben haben. Wenn Remondis die Möglichkeit erhält, das DSD zu erwerben, erwartet bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock erhebliche Verwerfungen in der Recycling- und Entsorgungsbranche.

Remondis verfolge das nachdrücklich, obwohl der Aball-Konzern vor einigen Monaten noch die Abschaffung der Dualen Systeme gefordert hat:

„Jetzt wollen sie das größte Duale System übernehmen und das führt zu großen wettbewerbspolitischen Problemen“, warnt Rehbock im ichsagmal.com-Interview. Schon jetzt würde Remondis rund 25 Prozent der Abfallsammlung via Gelbe Tonnen und Säcke dominieren. Werde das DSD gekauft, käme noch eine weitere Dominanz bei Sortierung und Recycling dazu.“Dann hat das nichts mehr mit Wettbewerb zu tun“, warnt Rehbock.

Im Verbund mit den Handelskonzernen könnte sich hier der wettbewerbspolitische Sündenfall entwickeln. Wenige Entsorger und Händler würden dann unter Ausschaltung der Lieferanten sowie der mittelständischen Entsorgungswirtschaft das Recyclinggeschäft dominieren. Schon jetzt gebe es über die so genannte Handelslizenzierung fragwürdige Tendenzen.

Rehbock spricht von Abmachungen zwischen den großen Entsorgungsfirmen und den Handelskonzernen.

„Nicht umsonst hat der Gesetzgeber ins Verpackungsgesetz das Kickback-Verbot aufgenommen“, erläutert Rehbock.

Als Ergebnis entstünden verzerrte und überhöhte Preise zu Lasten der Industrie. Da seien erhebliche Spannen im Spiel, sonst würde der Gesetzgeber nicht intervenieren. Problematisch seien alle großen Systeme mit einer vertikalen Ausrichtung. Lizenzierung, Sammlung, Sortierung und Recycling in einer Hand.

Hier sei Remondis auf Einkaufstour.

„Ich erlebe wöchentlich, dass wieder die Übernahme eines Mittelständlers auf der Agenda steht. Diese Aufkäufe sind leider nicht auf dem Radar des Bundeskartellamtes. Nur die großen Deals interessieren die Wettbewerbshüter in Bonn“, betont Rehbock.

In der Summe der kleinen Deals entstehe aber das gleiche Problem. Hier fordert der bvse auch bei der Sortierung und dem Recycling eine Ausschreibungspflicht für jede Gebietskörperschaft, die von neutraler Seite überwacht wird. Nur so könne man die Marktkonzentration noch aufhalten.

Auf Facebook läuft das Interview übrigens wie Bolle:

Auf YouTube ist noch Luft nach oben (wie immer bei etwas komplexeren Themen):

Im nächsten Interview würde ich gerne einen Kenner des Wettbewerbsrecht interviewen. Beispielsweise Justus Haucaup. Und spannend wäre auch ein Vertreter des Bundeskartellamtes.

Habt Ihr weitere Vorschläge?

Ein Controller hat jetzt übrigens mal durchgerechnet, wie viel Euros so ungefähr über Kickback-Verfahren in den Kassen der Händler landen. Das ist Stoff für eine weitere Story. Ich muss mich erst einmal durch die Excel-Tabellen wühlen.

#HulkdesTages Neuer Monopolismus in der Abfallbranche? #Recycling #GelbeTonne #GelberSack #LiveInterview #bvse

Die Bestrebungen von Remondis, die Kölner Duales System Holding zu erwerben, halten nach Informationen des mittelständischen Entsorgerverbandes bvse unvermindert an. Ein Gespräch zwischen dem Entsorgungskonzern mit Sitz in Lünen und Vertretern des Bundeskartellamtes soll es Mitte Dezember 2017 in Bonn gegeben haben. Wenn Remondis die Möglichkeit erhält das Duale System zu erwerben, erwartet bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock erhebliche Verwerfungen in der Recycling- und Entsorgungsbranche.

Remondis sei mit einem Jahresumsatz von rund 6,4 Milliarden Euro der mit großem Abstand führende Entsorgungskonzern in Deutschland. DSD wiederum ist nach Aussagen des bvse das größte der nunmehr zehn Dualen Systeme bei der Sammlung und Sortierung von Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten.

„Wenn Remondis das Duale System Deutschland übernimmt, müssten die an Entsorgungsaufträgen interessierten Remondis-Konkurrenten sich an den Sammel-Ausschreibungen der Remondis-Tochter DSD GmbH beteiligen. Dies lässt durchaus Steuerungsmöglichkeiten zu. Sortierung und Verwertung müssen erst gar nicht ausgeschrieben werden, so dass hier eine konzerninterne Vergabe erfolgen könnte. Das könnte Remondis auch außerhalb des Bereichs der Verpackungsentsorgung einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen“, teilt bvse in einer Pressemitteilung mit.

Rehbock befürchtet ein Existenzvernichtungsprogramm für kleinere und mittelständische Unternehmen der Branche, sollten diese Pläne tatsächlich realisiert werden.

Die Politik könne kein Interesse daran haben, dem Konzern auf Kosten des Mittelstandes einen derartigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Auch das Modell der dualen Systeme, die für die Verpackungsentsorgung bisher Verantwortung tragen, sieht der bvse-Hauptgeschäftsführer gefährdet:

„Faktisch läuft das zukünftig darauf hinaus, dass Handel und Inverkehrbringer eine Handvoll Entsorgungskonzerne beauftragen. Die Gefahr, dass diese sich die Bälle gegenseitig zuspielen, ist enorm. Am Ende würde dies nicht nur dazu führen, dass der Mittelstand der Branche in einem bedrohlichen Maße geschwächt werde, sondern auch, dass der Verbraucher letzten Endes die Zeche bezahlen muss“, kritisiert Rehbock.

Der bvse erwartet eine neue Runde in dem knallharten Verdrängungswettbewerb von Remondis gegenüber mittelständischen Unternehmen.

„Wir erkennen schon heute, dass Remondis nicht so sehr in den Kategorien von Wettbewerb in der Kreislaufwirtschaft denkt, sondern an die Schaffung eigener, abgeschotteter Kreisläufe und Stoffströme“, warnt der Recyclingverband, der rund 900 Mitgliedsunternehmen in Deutschland vertritt.

Remondis müsse als marktbeherrschend in einer ganzen Reihe von zentralen Märkten betrachtet werden. Beispielhaft benennt bvse folgende Märkte: Sonderabfall, E-Schrott, Altglas und Altpapier

„Bei Erwerb der DSD wäre die Marktbeherrschung von Remondis im Bereich des Kunststoffrecyclings nur noch eine Frage der Zeit. Flächendeckende Rückführungssysteme tragen von sich aus im Kern das Konzept dualer Systeme und damit eine zwingende Tendenz zur Oligopol- oder gar zur Monopolbildung. Dem muss durch dezentrale Vergabestrukturen entgegengewirkt werden, wenn man eine regional verankerte und mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur erhalten will“, führt der bvse aus.

Der bvse fordert, dass die Ausschreibungen für Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten nicht mehr von den dualen Systemen, sondern von neutraler Seite, etwa von der neugegründeten Zentralen Stelle, vorgenommen werden. Eine entsprechende Änderung des Verpackungsgesetzes könnte nach Ansicht des bvse-Hauptgeschäftsführers relativ unkompliziert und zeitnah in Angriff genommen werden. Er verwies hier beispielgebend auf die Bundesnetzagentur, die in den Märkten Telekommunikation und Post, Energie und Eisenbahnen durch regulatorische Entscheidungskompetenz und die Durchführung von Vergabeverfahren für einen soliden wettbewerblichen Rahmen sorgt.

Die Frage ist nur, ob die Zentrale Stelle in einer privatwirtschaftlichen Konstruktion diese Funktion übernehmen kann. Hier hinkt wohl der Vergleich mit der staatlichen Bundesnetzagentur. Das Bundeskartellamt hat wohl Zweifel, ob diese Zentrale Stelle neutral und im öffentlichen Interesse wirken kann. Das geht aus einem Fachvortrag hervor.

So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Gibt es solche Persönlichkeiten überhaupt, die in so einer Stiftung tätig werden könnten oder bleiben die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf der Strecke?

Wettbewerbspolitisch waren mögliche Allianzen zwischen den Konzernen des Handels und der Entsorgungswirtschaft immer schon ein rotes Tuch für die Wettbewerbshüter in Bonn. Etwa bei der drohenden Pleite des DSD Anfang der 90er Jahre. Irgendwie wiederholt sich diese Geschichte wohl immer wieder.

In diesem Zusammenhang laufen derzeit meine Recherchen bei der so genannten Handelslizenzierung. Hier befürchtet die Konsumgüterindustrie Verwerfungen. Beispielsweise der Milchindustrieverband:

„Schon jetzt betrifft die Handelslizenzierung rund 50 Prozent des Marktes. Sie stellt keinen Ausnahmetatbestand mehr dar und stellt den Markt für die Verpackungsentsorgung vor umfangreiche wettbewerbliche Probleme, da im Rahmen der Handelslizenzierung nur einige wenige Handelsunternehmen die Verpackungsentsorgung nachfragen und dies auch nur bei einigen wenigen Dualen Systemen. Regelmäßig erfolgt die Handelslizenzierung derzeit zu überhöhten Preisen. Diese werden letztlich von den Herstellern gegenüber den jeweiligen Dualen Systemen, die Handelslizenzierung betreiben, getragen.“

Zu diesen Themen befrage ich heute ab 15:10 Uhr den bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock:

Mitdiskutieren auf Facebook.

Siehe auch:

Verpackungsgesetz #GelbeTonne – Warum verbietet der Gesetzgeber so genannte Kickbacks?

Was bislang in der Öffentlichkeit beim Verpackungsrecycling via Gelbe Tonnen und Säcke überhaupt nicht diskutiert wird, ist das Vertragswerk zwischen Handelskonzernen und einigen Dualen Systemen. Wie auch? Es ist sehr schwierig, das Netzwerk der marktbeherrschenden Unternehmen zu durchschauen. Doch jeder ist ja auch Konsument und bezahlt an der Supermarktkasse für die Sammlung und Sortierung des Verpackungsabfalls.

Das spannende Stichwort an dieser Stelle lautet: Kickback. Nehmen wir einmal an, dass große Handelsketten ihre Marktmacht nutzen, um den Lieferanten teilweise überhöhte Preise für die Entsorgung abzuverlangen. Alles rein hypothetisch 😉 Zur Erinnerung: Die Preise für das Verpackungsrecycling sind im Vergleich zu den Zeiten des Grüne Punkt-Monopols deutlich gesunken (früher gab es ja nur das DSD): Sie lagen im Jahr 2000 bei 25 Euro pro Kopf der Bevölkerung und sind auf zirka 11 Euro pro Jahr gesunken.

Neues Verpackungsgesetz verbietet Kickback

Die Konkurrenz der Systeme und technologische Verbesserungen führten zu dieser deutlichen Kostenreduzierung. Soweit die Theorie. Werden diese Preise aber an die Verbraucherinnen und Verbraucher über reduzierte Lizenzentgelte weitergegeben? Der Gesetzgeber scheint da so seine Zweifel zu haben. Nach dem in diesem Jahr beschlossenen Verpackungsgesetz, das die Verpackungsverordnung 2019 ablösen wird, sind Kickback-Zahlungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtswidrig. Es wird den Dualen Systemen verboten, Vertreibern ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller an ihr System vermitteln. Ding-Dong.

Warum taucht ein so knallharter Paragraf im Verpackungsgesetz auf? Nehmen wir mal an, dass von der Konsumgüterindustrie über die Einkaufsmacht des Handels überhöhte Preise für die Entsorgung an Duale Systeme bezahlt werden. Vielleicht liegen diese Preise gar 100 Prozent über den realen Entsorgungskosten. Ein Großteil der überhöhten Entgelte landet dann über Duale Systeme wieder beim Handel – sozusagen eine Kickback-Kreislaufwirtschaft.

Damit das nicht mehr passiert, sieht das neue Verpackungsgesetz die Einrichtung einer neuen Zentralen Stelle vor. Diese Institution soll den Markt der Dualen Systeme überwachen und somit auch die Einhaltung des Kickback-Verbots überprüfen. Sie soll als beliehene Stiftung konzipiert und von den Dualen Systemen finanziert werden. Warum macht man eigentlich nicht in Form einer staatlichen Stelle? Wie soll denn eine Stiftung den Vollzug des Gesetzes sicherstellen? Das kann man vergleichen mit den Löschaufgaben, die an Facebook delegiert wurden. Das Bundeskartellamt hat wohl Zweifel, ob diese Zentrale Stelle neutral und im öffentlichen Interesse wirken kann. Das geht aus einem Fachvortrag hervor.

So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Gibt es solche Persönlichkeiten überhaupt, die in so einer Stiftung tätig werden könnten oder bleiben die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf der Strecke? Fragen über Fragen.

Netzökonomische Überlegungen zur Post-Müll-Epoche – Produkte mit digitaler Öko-Intelligenz aufladen #NEO16

Müll muss nicht sein
Müll muss nicht sein

Was kommt in zehn Jahren in die Tonne? Was passiert, wenn Produkte mit digitaler Öko-Intelligenz aufgeladen werden?

In der netzökonomischen Debatte sollten wir es nicht versäumen, uns auch mit dem Kern der Ökologie zu beschäftigen: Oikos war in der Antike die Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft, die Orientierung an der Nachbarschaft – verbunden mit dem Verzicht auf Supersysteme, die das Himmelreich auf Erden versprechen, sich aber kaum steuern lassen. Konzentriere Dich auf das, was Du selbst gestalten kannst. Übernehme Verantwortung für Dein eigenes Handeln und delegiere es nicht auf kommende Generationen.
 
So ist auch das politische Ziel zu verstehen, spätestens bis zum Jahr 2020 vollständig aus der Beseitigungswirtschaft auszusteigen und alle Deponien zu schließen. Damit verabschieden wir uns endgültig vom menschlichen Archetypus, Dinge nach dem Verlust individueller Wertschätzung einfach zu vergraben oder zu verbrennen nach dem Motto: Aus dem Auge, aus dem Sinn.
 
Das ökologische Anforderungsprofil für das 21. Jahrhundert hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) trefflich formuliert:

„Funktional, langlebig und damit kostengünstig, ressourcenleicht und emissionsarm, reparaturfreundlich, wiederverwertbar, risikoarm, fehlerfreundlich und rückholbar.“

Dabei geht es nicht nur um neue Produkte, sondern auch um Dienstleistungen und soziale Innovationen wie Carsharing oder Repair Cafés, die immer populärer werden.
 
Wenn es gelingt, dass alle Gegenstände des Alltags im „Internet der Dinge“ digital vernetzt werden, könnte man sie auch mit ökologischer Intelligenz aufladen. Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihres Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling oder zur Wiederverwendung.
 
Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern spezialisierten Logistikern signalisieren, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metalle heben kann.
 
Man darf gespannt sein, wie der Gesetzgeber die hoheitlichen Aufgaben der Müllentsorgung gestalten wird, wenn gar kein Müll zur archaischen Beseitigung mehr anfällt. 

Das ist nur ein kleiner Aspekt, der in den Debatten über Digitalisierung stärker beachtet werden sollte. Im Gespräch mit Professor Lutz Becker entstand die Idee, Ökologie und Digitalisierung zu einem Schwerpunktthema der Next Economy Open am 1. und 2. Dezember zu machen. Vier bis fünf Schwerpunkte werden wir wohl in diesem Jahr wieder auf die Agenda nehmen. Ende März/Anfang April werden wir uns über die Programmatik, über Formate und neue Ideen in einer netzökonomischen Runde via Hangout on Air unterhalten.

Ihr werdet natürlich rechtzeitig zu der Diskussion eingeladen. Man hört, sieht und streamt sich 🙂

Startup-Geist für Umweltideen gesucht: ichsagmal-Gespräch mit Green Alley

Gespräch mit Miriam Kehl von Green Alley über den Gründerwettbewerb „InnoWASTEon – grüne Start-ups gesucht!“

Wer kann mitmachen? Wie ausgereift müssen die Ideen sein? Was bringt der Wettbewerb für Gründer? Und, und, und. Über Google Plus könnt Ihr während der Liveübertragung am Dienstag, ab 9:30 Uhr Fragen stellen.

Kommunale Müllentsorgung ein Fall für das Kartellamt

Müllpolitik der Kommunen ist Müll

Über ein Wertstoffgesetz sollen bekanntlich alle Materialien mit erfasst werden, die in ihrer stofflichen Zusammensetzung den Verkaufsverpackungen entsprechen – also in erster Linie Abfallprodukte aus Plastik und Metall. Der Gesetzentwurf steht im Herbst auf der Agenda. Für die kommunalen Interessenvertreter ist der Gelbe-Tonnen-Streit ein Sechser im Lotto. Obwohl Städte und Gemeinden für den Aufbau der Recycling-Infrastruktur keinen Finger krumm gemacht haben, sondern der Mittelstand die Drecksarbeit verrichtete, wollen sich die öffentlich-rechtlichen Müllunternehmen jetzt ins gemachte Nest legen. Die Motivation ist klar. Steigt die Recyclingquote an, verteuert sich relativ gesehen die klassische Entsorgung über graue Mülltonnen und Müllverbrennungsanlagen, die jetzt schon nicht vollständig ausgelastet sind, es sei denn, man reißt einige Müllöfen ab. In Bonn wäre das beispielsweise überfällig.

So sieht es auch FAZ-Redakteur Helmut Bünder:

„Den meisten Verbrauchern dürfte es ziemlich egal sein, wer die Abfuhr übernimmt – solange ihre Kosten nicht steigen und das Recycling funktioniert. Doch gerade deshalb ist Vorsicht geboten. Die städtischen Müllgebühren kennen fast überall nur eine Richtung: steil nach oben. Dagegen haben sich die Kosten für die gelbe Tonne, die die Verbraucher beim Einkauf ihrer Produkte mitbezahlen, binnen weniger Jahre halbiert. Trotz aller Auswüchse, die ein harter Wettbewerb manchmal hervorbringt, ist dabei in Deutschland ein Recyclingsystem entstanden, das in der Welt seinesgleichen sucht.“

Schon jetzt werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken.

„Denen fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

Generell sei in den Kommunen der Fehler gemacht worden, zu viel in Müllverbrennungsanlagen zu investieren. Jetzt gebe es Überkapazitäten und da sei das Recycling kontraproduktiv. Dumpingpreise für die Verbrennung von Abfall sollen die Öfen wieder auslasten. Eigentlich ein Fall für das Bundeskartellamt, so Haucap. Dann müssten aber auch Ross und Reiter von den mittelständischen Unternehmen genannt werden, damit die Wettbewerbshüter tätig werden können. Das Kartellamt verfüge nicht über ausreichende Kapazitäten, um alle Müllpreise in Deutschland zu ermitteln. Ratsam seien auch Vertragsverletzungsverfahren über die Europäische Union. Dort nehme man keine Rücksicht auf die Interessen der Bürgermeister – im Gegensatz zum Bundesrat. Kein Ministerpräsident lege sich gerne mit den Kommunen an.

Fragwürdig sei auch die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommen wurde. Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich keine Preise, so die Begründung für die Gesetzesnovelle. „Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap.

Kein Wunder, dass die liebwertesten Gichtlinge der Kommunen auch beim Recycling die private Konkurrenz abschütteln möchten. Ausführlich in meiner The European-Kolumne nachzulesen.

Trittbrettfahrer-Novellen in der Recyclingwirtschaft – Maulschellen für den Verordnungsgeber

Novellen-Müdigkeit
Novellen-Müdigkeit

Die deutsche Justiz hat ein Sprachproblem, konstatiert mein The European-Kollege Heinrich Schmitz. Als Strafverteidiger wird er das gut beurteilen können. Aber nicht nur die Judikative leidet unter diesem Mangel – auch der Gesetzgeber erweist sich als semantischer Tiefflieger. Darauf verweist Clemens Stroetmann, ehemaliger Staatssekretär im Bundesumweltministerium:

„Es gibt Gesetze, die werden novelliert, bevor die Grundfassung im Gesetzblatt steht.“

Bei der Verpackungsverordnung, die er in seiner Amtszeit über lange Jahre begleitet hat, ist nicht nur das Regelwerk brüchig, sondern sogar die Grammatik. Man könnte als Experte noch so kluge Vorschläge machen und in Anhörungen vortragen, das würde alles ins Leere laufen. So war es bei der fünften Novelle und so wird es wohl auch bei der sechsten Novelle über die Bühne gehen. Die Tatsache, dass eine Verordnung der Bundesregierung es mittlerweile auf mindestens fünf Rechtskommentare gebracht habe – und wir reden hier nicht über das Grundgesetz, sondern nur über eine Rechtsverordnung – sei für sich genommen ein Alarmsignal, so Stroetmann in einer Rede, die er vor fünf Jahren hielt.

„Formulierung nicht geglückt“ tauche in den Kommentaren zur Verpackungsverordnung häufig auf. „Wer sich in den Rechtswissenschaften auskennt, weiß, dass das eine Maulschelle ist“, sagt der Ex-Staatssekretär.

Bislang sei es nicht gelungen, in fünf Novellen die Strukturprobleme beim Recycling von Verpackungsabfall zu lösen. Dazu zählt Stroetmann den freien Fall der Mehrwegquote und die Verweigerung von Unternehmen, sich an den Kosten des Recyclings zu beteiligen – also das Trittbrettfahrer-Problem. Von den Novellen hätte man eigentlich lernen können, was funktioniert und was funktioniert nicht. Bislang sei das nicht gelungen und werde wohl auch in Zukunft nicht gelingen, so Stroetmann im Jahr 2009. Seine Skepsis bewahrheitet sich. Jetzt wird erst einmal eine sechste Novelle vorgelegt und direkt eine siebte Novelle hinterher geschoben.

Im ersten Schritt wird die Richtlinie 2013/2/EU der EU-Kommission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Richtlinie wird die Beispielliste der Verpackungsrichtlinie für die Verpackungsdefinition geändert. Mit der Verordnung soll die Richtlinie 1:1 umgesetzt werden. Zugleich erfolgt mit der Verordnung eine von der Kommission gerügte fehlende Klarstellung zum Begriff der Transportverpackung in der Verpackungsverordnung. Danach will man dann auf die Vorschläge der NRW-Landesregierung eingehen und die Frage der Beteiligung an den Entsorgungssystemen für Verkaufsverpackungen auf die Tagesordnung der Umweltpolitik setzen. Eigenrücknahmen von Verpackungen sollen nicht mehr möglich sein und so genannte Branchenlösungen stärk eingeschränkt werden – also etwa die Rücknahmemöglichkeiten in Schnellrestaurants.

Trittbrettfahrer, die sich an den Kosten des Verpackungsrecyclings seit nunmehr zwei Jahrzehnten nicht beteiligen, wird es freuen. Sie werden auch künftig nicht zur Kasse gebeten. Bei den Direktimporteuren, den Winzern, Bäckern, Fleischern, dem Direktvertrieb und bei Großmärkten sind bislang alle Maßnahmen gescheitert, die Firmen ins Boot zu holen. Die machen bislang gar nichts, noch nicht einmal Eigenrücknahmen oder Branchenlösungen. Es sind Totalverweigerer und sie werden es bleiben, wenn man dem NRW-Modell folgt.

Siehe auch:

UND EWIG GRÜSST DER TRITTBRETTFAHRER: VOLLZUGSPROBLEME BEIM VERPACKUNGSRECYCLING FEIERN BALD DEN 25. GEBURTSTAG – BUNDESREGIERUNG WILL WIEDER NOVELLIEREN.

NRW und die semantischen Leerstellen beim Verpackungsrecycling

Tonnen-Mysterium
Tonnen-Mysterium

Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? So beschrieb ich vor zwei Jahren die Hilflosigkeit von Politik und Wirtschaft bei den Überlegungen zur Novelle der Verpackungsverordnung.

Und schon damals gab es warnende Stimmen, über eine Inflation von Rechtsnovellen das Recycling-Himmelreich auf Erden herbeizusehnen:

Wollen wir weiter dem schönen Schein der perfekten Verordnungstechnik hinterherhecheln, uns von einer Novelle zur nächsten hangeln, um am Ende wieder über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Platzhirschgehabe und egoistische Finanzinteressen zu klagen?

Man sollte stattdessen die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechtsvollkommenheit zu machen.

Nun sind die in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung eingeführten Branchenlösungen und Eigenrücknahme durch Initiative von Lobbyisten ins Fadenkreuz geraten. In der NRW-Landesregierung ist man für diese Gesänge empfänglich. Was man mit der fünften Novelle politisch ins Leben gerufen hat, will man mit einer sechsten Novell wieder rückgängig machen und die Verpackungssammlung in Supermärkten als zusätzliche Variante zur Haushaltssammlung via Gelbe Tonne oder Gelber Sack einschränken. Juristische und politische Kompetenz sieht anders aus. Entsprechend erzürnt reagieren Handel und Konsumgüterindustrie auf die Zick-Zack-Linie von NRW, wie die Lebensmittel Zeitung (LZ) berichtet:

„Der Handelsverband HDE lehnt die Vorschläge rigoros ab und sieht darin eine Verunglimpfung der Einzelhandelsbranche.“

NRW-Umweltminister Johannes Remmel möchte möglichst schnell über eine Bundesratsinitiative zur Novelle der Verpackungsverordnung im Januar 2015 eine restriktive Linie durchsetzen. Branchenlösungen sollen dann nur noch bei nachgewiesenen Lieferberechnungen möglich sein, was Baumärkte, Discounter und Schnellrestaurants wie Burger King treffen würde.

In der mittelständischen Recyclingwirtschaft befürchtet man eine neue Monopolbildung bei der Verpackungsrücknahme und einen Rückfall in „alte Zeiten“. Über Gutachter, Prüfer, Studien und gut verdrahtete Lobbyisten erhoffe man sich einen Vorsprung bei der Abrechnung von Müllmengen über Branchenlösungen. Das dürfte bei den kleinen und mittelständischen Mittbewerbern nur schwer umsetzbar sein. Mit Trittbrettfahrern oder Schwarzfahrern, die sich weder an Branchenlösungen, Eigenrücknahmen oder Dualen Systemen beteiligen, habe das Ganze überhaupt nichts zu tun. Hier habe der Gesetzgeber in fünf Novellen versagt, nun drohe der sechste Reinfall.

Entscheidend seien Rechtsregeln zur vereinfachten Registrierung von Verpackungen, die in den Handel gelangen. Nur so könne man die Totalverweigerer in den Griff bekommen. Die NRW-Landesregierung sollte endlich ihre Hausaufgaben machen und die Daten der Clearingstelle der Dualen Systeme einer gründlichen Prüfung unterziehen. Dann dürften die beiden Änderungsanträge keine Bestandskraft mehr haben. Man darf gespannt sein, was die nächsten Monate im Bundesrat so bringen werden.

Siehe auch:

VERPACKUNGSRECYCLING: KRITIK AN NRW-LANDESREGIERUNG – RECHTSNOVELLE NICHT AN GESCHÄFTSINTERESSEN AUSRICHTEN.

In der gelben Tonne landet angeblich zu viel unbezahlter Müll.

Öko-Intelligenz statt Müllbeseitigung – Verbrennung überflüssig machen! #GroKo

Recyclingideen von TerraCycle
Recyclingideen von TerraCycle

Die mittelständische Recyclingwirtschaft äußert sich enttäuscht über die bescheidenen Akzente, die die neue Bundesregierung in der Umweltpolitik setzt:

„Der vorliegende Koalitionsvertrag ist weder mutig noch innovativ, sondern unverbindlich. Das reicht nicht aus, um in den nächsten vier Jahren neue, dringend notwendige Impulse für eine Stärkung der Sekundärrohstoffwirtschaft und mehr Recycling in Deutschland zu setzen”, kritisiert Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).

Als positiv wertet Rehbock zwar die Aussage, dass die Koalitionäre die rechtlichen Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe schaffen wollen. Doch vermeiden die Regierungsparteien konkrete Ziele.

„Wir setzen uns für ein Wertstoffgesetz ein, dass für mehr Recycling, für fairen Wettbewerb sorgt und auf die Einbindung des Mittelstandes setzt“, so Rehbock.

Müllbeseitigung verteuern

Die gegenwärtigen Recyclingquoten würden schon lange nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Wo die Reise in der Kreislaufwirtschaft hingehen könnte, beleuchtet der Mainzer Recyclingspezialist Landbell in einer Sonderpublikation. Im Kapitel „Weiterdenken” beschreibt Professor Gunter Stephan vom Center of Climate Change Research der Universität Bern der Frage nach, wie man die Abfallberge langfristig in den Griff bekommt. Ein wichtiger Punkt sei die Verbesserung der Recyclingfreundlichkeit der Produkte. Zudem sollte am Produktlebenszyklus gearbeitet werden. Auch die reine Müllbeseitigung könnte man verteuern. Derzeitig werden die Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen zu Dumpingpreisen angeboten.

Ein Tatbestand, den Tom Szaky von TerraCycle kritisiert.

„Mehrheitlich gehen Abfälle, die nicht über die Gelbe Tonne gesammelt werden, noch immer in die Verbrennung und werden somit nicht stofflich verwertet. Genau diese Abfälle wollen wir nutzen. Außerdem möchten wir den aus dem Recycling hervorgegangenen Sekundärrohstoff als echte Alternative zu neuem Rohmaterial etablieren. Für die Herstellung vieler Plastikprodukte wird noch immer häufig hochwertiger reiner Kunststoff verwendet, obwohl auch Recyclingmaterial ausreichen würde.”

Ähnlich kritisch äußerte sich Professor Haucap von der Monopolkommission bei Bloggercamp.tv:

Produkte bekommen ökologische Intelligenz

Das dürfte noch perfekter laufen, wenn alle Gegenstände des Alltags und damit auch alle Verbrauchsgüter im “Internet der Dinge” digital vernetzt werden, heißt am Schluss der Landbell-Publikation. Produkte könne man mit „ökologischer Intelligenz” aufladen.

„Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihre Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling. Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern signalisieren spezialisierten Logistikern, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metallen heben kann.”

Für die Umweltpolitik stellt sich also eine spannende Herausforderung: Neuordnung der hoheitlichen Aufgaben bei der Müllentsorgung, wenn kaum noch Restmüll zur archaischen Beseitigung anfällt.

#GroKo Vertrag: Dünnes Kapitelchen über Kreislaufwirtschaft

Neues Wertstoff-Gesetz wohl nicht in Sicht
Neues Wertstoff-Gesetz wohl nicht in Sicht

Schön, dass so früh der Entwurf des schwarz-roten Koalitionsvertrages geleakt und im Social Web der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Großer Dank an Malte Spitz.

GroKo Werk für den öffentlichen Meinungsstreit

So können die klassischen Medien nicht mehr bedeutungsschwer „der uns vorliegende Blablabla“ schreiben. Zudem können wir uns jetzt sofort in die Debatte einschalten und uns einzelne Kapitel vorknöpfen.

Anfangen möchte ich mit der Kreislaufwirtschaft, die ja in der Vergangenheit mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den verbrennungsfreundlichen Interessen der Kommunen für Zoff gesorgt hat.

Nach kurzer Durchsicht des prosaischen Schrifttums würde ich sagen, es zählt wohl zu den dünnsten und schwächsten Aussagen des GroKo-Werkes. Aber selbst die Pyromanen können damit wohl nicht sehr glücklich sein, schließlich steht etwas von anspruchsvollen Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung – also den Leitprinzipien der entmonopolisierten Verpackungsverordnung nach dem Ende der Vorherrschaft des Grüne Punkt-Konzerns. Die Branche wäre gut beraten, den pragmatischen Stimmen zu folgen und mit der bestehenden Rechtslage in den nächsten Jahren klarzukommen – ein Wertstoffgesetz ist in weiter Ferne. Dat schrieb ich schon im vergangenen Jahr.

Vor 2017 wird wohl gar nichts passieren – geht einer diese Wette ein? Und dann ist ja auch schon wieder das Jahr der nächsten Bundestagswahl – wenn die GroKo so lang hält. Die Streithähne, die sich jetzt schon wieder in Position bringen, sollten kühlen Kopf bewahren und überlegen, wie man mit dem Werkzeugkasten der jetzigen Rechtslage klarkommt.

Man sollte sich also weniger um die Dualen System sorgen und gleichzeitig deren Abschaffung fordern. Man sollte nicht jedes Jahr ins gleiche Horn pusten und irgendeinen Mengenschwund bejammern, der sich in schöner Regelmäßigkeit in Luft auflöst. Man sollte in der Entsorgungswirtschaft kein neues Monopol herbeireden und am Ende wieder Haue von der EU und dem Bundeskartellamt beziehen. Man sollte sich endlich aufraffen, Schwarzfahrer im System mit der jetzigen Verpackungsverordnung in den Griff zu bekommen und eine Registrierung umsetzen – wie gesagt, liebwerteste Recycling-Gichtlinge, bis 2017 habt Ihr Zeit, die Streitrituale abzulegen. Oder die Gelbe Tonnen landet in der Müllverbrennung.

Hier nun das dünne Kapitelchen der GroKo über die Kreislaufwirtschaft:

Wir entwickeln die Kreislaufwirtschaft zu einem effizienten Instrument einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft. Wir schaffen rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung werden als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt. Die Europäische Elektroaltgeräterichtlinie wird zügig in nationales Recht umgesetzt, Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott erhöht, Rücknahmesysteme für wieder verwendbare Produkte ausgebaut und die Rückgabe von Gebrauchtgeräten erleichtert. Beim Recycling von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik sind Datensicherheit und -schutz zu gewährleisten. Zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Elektroschrott erfolgt eine Beweislastumkehr. Künftig muss der Exporteur nachweisen, dass es sich nicht um Abfälle handelt.

„Gebrauchen aber nicht verbrauchen“ ist das Prinzip beim Umgang mit der begrenzten Ressource Boden. Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir die
Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf höchstens 30 ha pro Tag begrenzen. Wir werden u. a. prüfen, wie wir sinnvolle Nutzungsmischungen in innerstädtischen Gebieten mit begrenztem Flächenpotential weiter fördern können. Den Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten werden wir weiter begleitet sowie Planungsinstrumente weiterentwickeln und auf Demografiefestigkeit achten. Wir streben an, dass dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können.

Weitere Themen folgen. Lasst uns diskutieren.