Was bislang in der Öffentlichkeit beim Verpackungsrecycling via Gelbe Tonnen und Säcke überhaupt nicht diskutiert wird, ist das Vertragswerk zwischen Handelskonzernen und einigen Dualen Systemen. Wie auch? Es ist sehr schwierig, das Netzwerk der marktbeherrschenden Unternehmen zu durchschauen. Doch jeder ist ja auch Konsument und bezahlt an der Supermarktkasse für die Sammlung und Sortierung des Verpackungsabfalls.
Das spannende Stichwort an dieser Stelle lautet: Kickback. Nehmen wir einmal an, dass große Handelsketten ihre Marktmacht nutzen, um den Lieferanten teilweise überhöhte Preise für die Entsorgung abzuverlangen. Alles rein hypothetisch 😉 Zur Erinnerung: Die Preise für das Verpackungsrecycling sind im Vergleich zu den Zeiten des Grüne Punkt-Monopols deutlich gesunken (früher gab es ja nur das DSD): Sie lagen im Jahr 2000 bei 25 Euro pro Kopf der Bevölkerung und sind auf zirka 11 Euro pro Jahr gesunken.
Neues Verpackungsgesetz verbietet Kickback
Die Konkurrenz der Systeme und technologische Verbesserungen führten zu dieser deutlichen Kostenreduzierung. Soweit die Theorie. Werden diese Preise aber an die Verbraucherinnen und Verbraucher über reduzierte Lizenzentgelte weitergegeben? Der Gesetzgeber scheint da so seine Zweifel zu haben. Nach dem in diesem Jahr beschlossenen Verpackungsgesetz, das die Verpackungsverordnung 2019 ablösen wird, sind Kickback-Zahlungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtswidrig. Es wird den Dualen Systemen verboten, Vertreibern ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller an ihr System vermitteln. Ding-Dong.
Warum taucht ein so knallharter Paragraf im Verpackungsgesetz auf? Nehmen wir mal an, dass von der Konsumgüterindustrie über die Einkaufsmacht des Handels überhöhte Preise für die Entsorgung an Duale Systeme bezahlt werden. Vielleicht liegen diese Preise gar 100 Prozent über den realen Entsorgungskosten. Ein Großteil der überhöhten Entgelte landet dann über Duale Systeme wieder beim Handel – sozusagen eine Kickback-Kreislaufwirtschaft.
Damit das nicht mehr passiert, sieht das neue Verpackungsgesetz die Einrichtung einer neuen Zentralen Stelle vor. Diese Institution soll den Markt der Dualen Systeme überwachen und somit auch die Einhaltung des Kickback-Verbots überprüfen. Sie soll als beliehene Stiftung konzipiert und von den Dualen Systemen finanziert werden. Warum macht man eigentlich nicht in Form einer staatlichen Stelle? Wie soll denn eine Stiftung den Vollzug des Gesetzes sicherstellen? Das kann man vergleichen mit den Löschaufgaben, die an Facebook delegiert wurden. Das Bundeskartellamt hat wohl Zweifel, ob diese Zentrale Stelle neutral und im öffentlichen Interesse wirken kann. Das geht aus einem Fachvortrag hervor.
So soll man die Kontrollgremien “nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.”
Gibt es solche Persönlichkeiten überhaupt, die in so einer Stiftung tätig werden könnten oder bleiben die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf der Strecke? Fragen über Fragen.
Hat dies auf http://www.ne-na.me rebloggt.