Hangouts unterstützten bislang keine Videos in HD-Qualität. Es machte also keinen großen Unterschied, ob man eine professionelle HD-Kamera oder eine 08/15-Webcam für das Livestreaming via Hangout on Air einsetzt. Siehe auch die Aussagen von Moritz in einer Session, die von Gehard Schröder organisiert wurde.
Bei einer Übertragungsrate von 480p musste also besonders auf die Belichtung geachtet werden, um halbwegs vernünftige Live-Videos hinzubekommen und den „Dark Vader-Effekt“ zu vermeiden.
Für alle, die Live-Videos professionell einsetzen wollen, etwa im Kundenservice, für die Übertragung von Veranstaltungen oder für Webinare, ist das eine frohe Botschaft. Bei der Einblendung von kleinen Texten und detaillierten Aufnahmen kamen die Hangouts on Air an ihre Grenzen, so Schleeh. Diese Beschränkung dürfte sich in Luft auflösen. Das werden wir natürlich in den nächsten Tagen noch genauer unter die Lupe nehmen und durchtesten mit unterschiedlichen Einspielern, Grafiken, Texten und verschiedenen Video-Kameras.
Unsere Community hat aufmerksame Beobachter 🙂 Wir selbst hatten das natürlich während der Live-Übertragungen nicht bemerkt. Weitere Test-Berichte werden folgen!
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) haben heute in Stuttgart getagt und sich mit dem für den 19. April geplanten Live-Hangout von Bundeskanzlerin Angela Merkel beschäftigt. Einen Handlungsbedarf sieht die Medienaufsicht nicht, da es sich bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, eher um Abrufdienste handelt.
Selbst die Formulierung einer optionalen Reichweite von mindestens 500 Zuschauern, die in der Checkliste der Landesmedienanstalten festgelegt ist, reiche nicht aus, um solche Sendungen als Rundfunk einzustufen. Hier sieht man eher Änderungsbedarf bei der Checkliste.
Die Medienaufsicht wird nicht aktiv eingreifen mit Genehmigungsnotwendigkeiten, sondern die Entwicklungen im Netz beobachten. Ein formeller Beschluss wurde nicht gefasst.
Da wohl eine digitale Medienordnung noch einige Zeit auf sich warten lässt, sollten vernünftige Zwischenlösungen gefunden werden. Im Interview mit dem Bloggercamp sprach sich Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender von ZAK und DLM, für eine abgestufte Prüfung aus:
„Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen”, so Brautmeier.
Also braucht sich derzeitig keiner in der Netzszene ernsthaft Gedanken über eine Rundfunklizenz für Streaming-Dienste wie Hangout on Air zu machen. Das Ganze eher als Abrufdienste einzustufen, halte ich für eine sinnvolle Lösung – egal, ob Ausstrahlungen nun einmalig oder regelmäßig stattfinden. Und Beobachtung statt restriktiver Eingriffe scheint mir ebenfalls ein probates Mittel zu sein.
Den Rundfunkstaatsvertrag in eine digitale Medienordnung zu verwandeln, dürfte wohl einige Jahre in Anspruch nehmen. Deshalb ist die Devise von Brautmeier zu begrüßen. Die Dinge laufen lassen und dann nachschauen.
„Freispruch“ für die Merkel-Hangout-Sendung am 19. April? Zu diesem Urteil kommt zumindest Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stellen nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig.
Hangout-Angebote, die nicht regelmäßig verbreitet würden, seien nach den Kriterien der Medienaufsicht als Telemedium einzustufen:
„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht“, so Brautmeier in einer Pressemitteilung.
„Es handelt sich bei dem Hangout um eine einmalige Veranstaltung. Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Ausstrahlung eines solchen Hangouts, der Live im Internet und anschließend per Abruf über Youtube zu empfangen ist, medienrechtlich unbedenklich sei, bzw. einer Genehmigung bedürfe….Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, teilte uns Professor Roland Bornemann Bereichsleiter Recht des BLM, am 26. September 2012 schriftlich mit.
In dem Schreiben wurden wir belehrt, was unter Rundfunk zu verstehen sei:
„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat.“
„Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.“
Auf meine Presseanfrage, wann denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen würde, antwortete Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb per E-Mail:
„Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.“
Hat also die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten sich gestern getroffen und eine Prüfung vorgenommen oder ist der ZAK-Vorsitzende erst einmal vorgeprescht, um der Bundeskanzlerin Steine aus dem Weg zu räumen?
Sollte es zu einer Sonderbehandlung von Frau Merkel kommen, wäre das medienpolitisch äußerst fragwürdig. Besser wäre es, dem Rat von mabb-Direktor Hans Hege zu folgen:
„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet.“
Dann muss sich halt die Bundeskanzlerin mit der Ausstahlung ihres Live-Hangouts so lange gedulden, bis das Medienrecht entrümpelt wird.
Ansonsten gilt eben doch der Satz von George Orwell in der Fabel „Farm der Tiere“:
„Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher.“
Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Sehr geehrter Herr Sohn,
bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken
Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?
Nein.
Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?
Nein.
Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?
Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.
Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).
Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?
Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.
Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?
Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.
Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.
Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.
Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.
„Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht die gegenwärtige Ausgestaltung des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages als unzulässig an. Die ZAK hatte sich nach eigenen Angaben mit der Zulässigkeit des Parlamentsfernsehens befasst, da das Angebot seit Anfang diesen Jahres unverschlüsselt als Fernsehsender und als Webstream verbreitet wird und nach Auffassung der ZAK zudem der redaktionell gestaltete Teil des Angebots stark zugenommen hat. Es sei daher zu prüfen gewesen, ob das Parlamentsfernsehen einer Lizenz für ein Rundfunkangebot bedürfe. Eine solche Lizenz könne jedoch ohnehin grundsätzlich nicht erteilt werden, da nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können. Im Ergebnis sei das Parlamentsfernsehen daher schlicht illegal.„
Nun, als Privatperson tritt ja die Bundeskanzlerin in ihrem neuen TV-Format via Hangout on Air nicht auf. Also dürfte auch das nicht legal sein.
Eine harmlose Frage zum neuen Jedermann-TV-Format der Kanzlerin und eine eindeutige Antwort des Beraters Axel Wallrabenstein haben mich auf die Idee gebracht, doch mal bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nachzufragen, ob die Regierungschefin eine Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag benötigt (dat werde ich wohl morgen machen).
Schließlich gibt es einen Sendeplan, ein Datum (19. April), potenziell mehr als 500 Zuschauer – also Rundfunk. Bin auf die Begründung für den 007-Sonderstatus gespannt, lieber walli5.
Wir kämpfen ja nun schon eine Weile für einen Ausnahmetatbestand für Video-Livestreaming im Netz, da ist die Sendung von Merkel eine Steilvorlage, um unsere Reformvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag, die wir Bundeswirtschaftsminister Rösler auf dem IT-Gipfel übergeben haben, mit etwas mehr Dynamik wieder ins Gespräch zu bringen.
Eine Welt verändert sich, wenn sich die Medien ändern, meinte der Schriftsteller Walter Benjamin.
Und vielleicht sind es gar nicht so gravierende Veränderungen, die zu einer gesellschaftlichen Veränderung beitragen. Zu dieser Auffassung neigt auch der Philosoph Peter Sloterdijk im Gespräch mit Hubert Burda – veröffentlicht in dem Band „IN MEDIAS RES – Zehn Kapitel zum Iconic Turn“:
„Die Griechen haben ja bekanntlich zu den orientalischen Schriftsystemen, die reine Konsonantenschriften gewesen sind, eine kleine Erfindung hinzugefügt, die aus der historischen Entfernung genauso geringfügig erscheinen könnte wie der Übergang bei Gutenberg zum Druck mit den beweglichen Lettern.“
Es geht um die Erfindung des autonom lesbaren Textes, weil man zum ersten Mal die Stimme des Autors rekonstruieren konnte – es geht eben um Vokale. Für die Entzifferung der Konsonantenschrift brauchte man immer einen Vorleser, der sagt, wie der Text gesprochen werden muss – „ein Sachverhalt, der im Hebräischen bis auf den heutigen Tag fortbesteht“, so Sloterdijk. Tendenziell sei der europäische Leser also ein autonomer Leser.
„Oder anders ausgedrückt, ein Autodidakt, der auf eigene Faust die Stimme der Ahnen entziffern kann“, erklärt Sloterdijk.
Ein digitaler Autodidakt, der heute ohne Ü-Wagen, ohne Ausbildung zum Kameramann oder zur Kamerafrau und ohne schweres technisches Gerät Fernsehen machen kann. Bewegtbilder in Echtzeit. Zu jeder Zeit, an jedem Ort.
Wie sich die Videokommunikation auf die Gesprächskultur auswirken wird, ist Thema meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin „The European“ und wird auch beim Werkstattgespräch des Bloggercamps zu unserem Projekt „Die Streaming Revolution“ diskutiert ab 18,30 Uhr. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe #bloggercamp
Wer zu meiner Kolumne etwas beitragen möchte, kann mich morgen (Dienstag) so bis 14 Uhr kontaktieren. Dann könnten wir via Hangout on Air oder Telefon noch Interviews durchführen. Man hört und sieht sich.
Sie spielen Polizei, Geheimdienst, Sittenwächter, Zensor, Staatsanwalt, Richter und initiieren mittelalterliche Prangermethoden zur Verbannung von vermeintlichen Querulanten. Gaming-Anbieter, Netz-Giganten und Betreiber von Social Networks mutieren immer mehr zum Staat im Staate unter Missachtung rechtsstaatlicher Regeln. Sie instrumentalisieren Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sanktionen, schließen Nutzer willkürlich aus, löschen Inhalte oder erteilen nach Belieben Ermahnungen, gegen die sich keiner so richtig wehren kann. Beim Facebook-Fotodienst Instagram kann ich das noch verkraften, weil jede x-beliebige Konkurrenz-App meine Aufnahmen im Retro- oder Popart-Stil darstellen kann. Man kann mit den Füßen abstimmen und den Anbieter mit Nichtbeachtung strafen. Entsprechend reumütig reagierte das Management von Instagram auf die „missverständlichen“ Änderungen der Geschäftsgrundlage.
Was macht aber ein professioneller Computerspieler, der von der Gaming-Community unter Duldung des Betreibers lebenslänglich von der Plattform verbannt wird, weil er als unhöfliche Nervensäge einigen Konkurrenten auf den Keks gegangen ist? Der Betroffene kann sich nicht wehren, es gibt keine Schiedsgerichte, Mediatoren oder juristisch saubere Verfahren. Am Ende wirkt der Bannspruch wie ein Berufsverbot. Es sind Schand- und Ehrenstrafen, die die Reputation vernichten. Ab dem 12. Jahrhundert eine beliebte Methode der Herrschenden, um die Fassade der „ehrbaren“ Bürger zu wahren. Wenn der Delinquent nicht geköpft, erhängt oder gevierteilt wurde, sollte er zumindest der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die bigotte Community vertrieb den Außenseiter.
An dieser Stelle folgt jetzt sicherlich der Einwand, dass ja niemand gezwungen sei, die sittenwidrigen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Es ist wie bei einer Hausordnung. Wer das Hausrecht besitzt, könne auch sanktionieren. Bei einem Music-Club oder einer Bar nehmen wir das leider allzu oft hin, weil es genügend Alternativen gibt. Der Türsteher mokiert sich über meine krumme Nase, Hautfarbe oder mein schlampiges Outfit und lässt mich nicht rein. Günter Wallraff hat das bei seinen Undercover-Exkursionen als Kwami Ogonno schmerzlich erfahren.
Auch hier dürfen wir nicht zur Tagesordnung übergehen. Wenn Google oder Microsoft meine virtuelle Existenz wegen irgendwelcher Regelverstöße löschen, kann das meine komplette Arbeitsfähigkeit gefährden. Werden Applikationen inhaltlich zensiert, bleiben die Grundrechte auf der Strecke. Ausführlich in meiner morgigen The European-Kolumne nachzulesen.
Ein Blog sei charakterisiert durch persönliche Färbung, Offenheit, Mut und die Bereitschaft zum Konflikt. Aber nur acht Prozent der Internet-Nutzer würden laut einer ARD-ZDF-Studie bloggen. Aber fast jeder Zweite sei in sozialen Netzwerken unterwegs.
„Soziale Netzwerke wie Facebook und Google+ machen es ihren Nutzern leicht und bieten im Vergleich zu Blogs enorme Vorteile. Etwa eine größere Effizienz. Der Facebook- oder Google-Kunde kann unerwünschte Personen ausgrenzen und sein Publikum ohne Zeit- und Streuverluste erreichen. In dieser ‚Filterblase‘ schreibt es sich angenehmer und bequemer als in einem öffentlich zugänglichen Blog, bei dem man doch stets etwas das Gefühl hat, des Nachts in einem erleuchteten Schaufenster zu sitzen“, so Michal.
In sozialen Netzwerken exponiere man sich nicht so schutzlos wie in einem Blog. Man verbringe seine Zeit in einem umzäunten Gehege, in einer Art „Club Robinson“ des Internets: Alles sei beherrschbar. Man brauche sich keiner offenen Debatte zu stellen, ja, man muss sich nicht einmal sonderlich anstrengen.
„Auf Facebook oder Google+ ist es auch nicht nötig, eine eigene Form oder einen eigenen Stil zu finden, denn alles ist vorgegeben. Die Einstiegs-Hürden und Anforderungen sind niedrig. Das kommt den Couch-Potatoes des Internets in ihrem Neobiedermeier entgegen. Ein Blog gleicht eher einer zugigen Haltestelle als einer Wohlfühlnische“, so Michal.
Zudem störe das elitäre Gehabe gegenüber Anfängern, die Vernachlässigung der gegenseitigen Unterstützung und die unzulängliche Moderation in den Kommentarspalten.
Ich halte das für absoluten Blödsinn. Es ist wohl nicht mehr so einfach wie noch zu den Pionierzeiten des Bloggens, genügend Aufmerksamkeit zu bekommen. Dazu haben sicherlich auch die Angebote von Facebook und Co. beigetragen. Aber Aufmerksamkeit musste man sich schon immer hart erarbeiten. Selbst die Stars der Blogger-Szene haben einige Jahre gebraucht, um im Netz wahrgenommen zu werden. Daran hat sich auch heute nichts geändert. Man kann sich auf seinen Lorbeeren nicht ausruhen und das ist auch gut so. Die Resonanz auf Blogpostings ist ein untrüglicher Lackmustest für den Grad der Interessantheit. Jedes Blogposting läuft unterschiedlich. Mal treffe ich den Nerv, mal schieße ich gnadenlos am Ziel vorbei. Mal bin ich gut in Form oder eben nicht. Mal habe ich einen tollen Geistesblitz, recherchiere eine wichtige Sache, schildere persönliche Erlebnisse, schlage Themen für Interviews vor oder berichte von Konferenzen, die von der Netzöffentlichkeit mit Begeisterung aufgenommen werden. Dann gibt es wieder Tage, wo man sich ins Knie schießt und mit seinen Verlautbarungen im Nirwana endet. So ist das Leben. Es ist sehr lehrreich.
Und es soll auch Menschen geben, die überhaupt keinen Bock aufs Schreiben haben, die vielleicht sogar unter Schreibhemmungen leiden oder sich schwertun, ohne Netz und doppelten Boden zu agieren. Das gilt natürlich auch für andere Darstellungsformen in Blogs – etwa Fotografien, Videos oder Audios.
Aber warum sind denn die sozialen Netzwerke abgeschottete Inseln der Glückseligen und Oasen des Neobiedermeiers? Auch auf Facebook und Google+ gibt es Kontroversen, Polemiken und harte Kritik. Ich kann mich vielleicht schneller davon lösen und Bekannte entfreunden, um es mir dann wieder in der Kuschelecke gemütlich zu machen. Aber spielt das in den Gedanken der Social Web-Nutzer wirklich eine Rolle. Auch hier geht es um Aufmerksamkeit, Vernetzung, Anregungen und Lust auf tolle Beiträge von anderen Menschen. Halt in anderer Form. Für mich gibt es kein Entweder-Oder. Beides ist wichtig.
Einen anderen Punkt halte ich da schon eher für diskutabel, deshalb bleibt meine Blogger-Existenz auch in Zukunft wichtig. Das rüde Geschäftsgebaren der Social Web-Riesen.
Michael Spehr hat es in einem FAZ-Kommentar sehr gut beschrieben. 2013 steht unter der Maxime der Abschottung durch geschlossene Ökosysteme.
„Google, Microsoft, Apple, Amazon, Twitter und Facebook fühlen sich stark genug, neue Mauern zu errichten. Man will Verbindungslinien von einem Dienst zum anderen kappen. Alles nur noch aus einer Hand. Ein Tweet darf Twitter nicht verlassen. Android-Software für das Kindle wird von Amazon handverlesen. Google-Nutzer dürfen ihre Daten nicht mehr mit einem Microsoft-Smartphone und Exchange Active Sync austauschen. Die Beispiele sind Legion. Druck und Zwang bestimmen die Agenda 2013, vor allem bei Google.“
Soll man auf Googlemail oder das von Windows Phone betriebene Lumia 920 verzichten?
„Während die Apps bunt schillern wie, werden Möglichkeiten und Chancen fortwährend reduziert“, kritisiert Spehr.
„Die Erhaltung eines einigermaßen neutralen Netzes ist die wichtigste digitalpolitische Aufgabe für 2013. Das Dilemma besteht darin, dass für den kontinuierlichen Netzausbau sehr viel mehr Geld benötigt werden wird, als sich mit dem Zugangsverkauf erlösen ließe. Zur größten Bedrohung für die Netzneutralität könnten in den kommenden Jahren nicht die Telekommunikationsunternehmen werden – sondern deren Kunden. Und zwar genau dann, wenn sie in Massen entscheiden, dass ein kostenloses Paket aus Facebook, YouTube, Chat und ein paar Dreingaben ausreicht. Und man den umfassenden Netzzugang eigentlich nicht so dringend braucht. Der Feind eines netzneutralen Internets ist die Bequemlichkeit wenig versierter Nutzer.“
Es liegt aber weniger an der Bequemlichkeit, sondern am nicht vorhandenen Wissen.
Man sollte daher seine Sensoren in Stellung bringen und die Gefahren für die Freiheit im Netz stärker thematisieren. Eine schöne Aufgabe für Blogger 🙂
Die erste Session wird mit Oliver Gassner starten, der das Buch „Professionell kommunizieren mit Google+“ geschrieben hat. Die Hangout-Gespräche sollen maximal 30 Minuten lang werden. Entspricht also den Sessions unserer Blogger Camps.
Thema: Hangouts – Vorteile, Ideen, was kann es – wie geht es, wofür ist es gut. Tipps zum Einsatz für Schulen, Trainings und Co.
In seinem sehr nützlichen Ratgeber, der im Pearson-Verlag erschienen ist, räumt Gassner mit einigen Vorurteilen auf. Google+ sei kein Facebook-Killer, kein Ersatz für Facebook und hat eine vollkommen andere Ausrichtung als Facebook.
„Google+ soll viele einzeln stehende Dienste unter dem Dach von Google so koppeln, dass sie nahtlos ineinandergreifen und dass Kontakte, die man beispielsweise bei Google Mail hat, auch in einem anderen Dienst, beispielsweise Youtube, zur Verfügung stehen.“
Google+ fungiert eher wie ein „Kleber“. Es ist eine Plattform, die eine gemeinsame interaktive Schicht über alle Google-Angebote legen soll und aus der Google erfahren will, welche Inhalte im Web von wem geteilt werden, damit es uns bei einer Suche die Webseiten als Ergebnis anzeigen kann, die uns interessieren.
„Für die, die im Web gefunden werden wollen, Firmen, Selbstständige, Freiberufler, wird ein Verständnis für die Mechanismen von Google+ wesentlich für ihren Erfolg im Web sein“, schreibt Gassner in seinem Opus.
Zu den Vorteilen einer besseren Sichtbarkeit von Organisationen oder Personen zählt der Autor auch Videokonferenzen (Hangouts), die man kostenlos und global durchführen kann, vertraulich oder öffentlich, vergänglich oder aufgezeichnet für Youtube. “
Speziell die ‚Hangouts On Air‘, die öffentlich übertragen werden und später als Aufzeichnung bei Youtube verfügbar werden, sind wertvolle Kommunikationskanäle.“