Zwangsbefragung namens Mikrozensus und die Zwangsmaßnahmen gegen auskunftsunwillige Bürger: Widerspruch nicht möglich #NRW

Mikrozensus

Ein Prozent der Bevölkerung wird angeblich nach einer Zufallsstichprobe ausgewählt, um recht umfangreiche Angaben zur Lebenssituation zu machen. Einkommen, Arbeitslosigkeit, Höhe der Einkünfte und, und, und. Schlappe 186 Fragen muss man nach einem recht umständlich konzipierten Antwortschlüssel ausfüllen.

Das Fragebogen-Design macht der staatlichen Bürokratie alle Ehre. Aus jeder Zeile springt einem umständlicher Verwaltungsjargon entgegen. Redundanzen findet man auf fast jeder Seite. Ich weiß nicht, wie viele Amtsräte, Justiziare und Statistiker an diesem Fragebogen gebastelt haben – von Demoskopie haben diese Verwaltungsleute wohl keine Ahnung.

Mirkozensus-Verwaltungsmonster
Mirkozensus-Verwaltungsmonster

Wie ich in das Raster für die Befragung gekommen bin und ob das Auswahlverfahren wirklich auf einer Zufallsstichprobe beruht, kann von mir nicht nachgeprüft werden. Alles wird über den Verweis auf irgendwelche Paragrafen des Mikrozensus-Gesetzes, des Bundesstatistik-Gesetzes und der EG-Verordnung des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung im schönsten Juristen-Deutsch „erläutert“. Angeblich werde auch der Datenschutz sicher gestellt – „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“. Auch da müsste man sich durch einen Wust von Paragrafen arbeiten, um nur ansatzweise zu verstehen, wie die sehr persönlichen Angaben anonymisiert verarbeitet werden – und die gehen sehr weit über das hinaus, was man in sozialen Netzwerken über sich preisgibt – wo die staatlichen Datenschützer sich doch in schöner Regelmäßigkeit über Facebook & Co. echauffieren.

Ob meine Angaben nicht doch personalisiert ausgewertet werden können über die Ordnungsnummer, die in den mehrjährigen Befragungswellen gleich bleibt, kann von mir ebenfalls nicht geprüft werden. Das ist schlichtweg eine Glaubensfrage.

Und jetzt kommt der schönste Teil der Massen-Abfrage. Wer den Fragebogen nicht ausfüllt, bekommt ein Zwangsgeldverfahren an den Hals.

Im Anhang des Fragebogens steht allerdings: „Nach § 15 Absatz 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.“

OK. Keine aufschiebende Wirkung. Aber was ist mit der Widerspruchsmöglichkeit, frage ich heute telefonisch meine zuständige Sachbearbeiterin von IT.NRW. Das könne sie nicht sagen. Sie müsse mich mit der Rechtsabteilung verbinden. Der Verwaltungsjurist belehrte mich dann abermals, dass es keine aufschiebende Wirkung gebe. Das sei mir bekannt, erwiderte ich und wurde mir nun schon mehrfach mitgeteilt. Aber welche generelle Widerspruchsmöglichkeit habe ich denn?

In NRW gebe es das Widerspruchsrecht nicht, sagte mir der Verwaltungsjurist. Aber wie könne ich denn meinen Unwillen bekunden gegen die Ausforschung des Bürgers und der unzureichenden Bereitschaft des Staates, meine Daten gegenüber inländischen und ausländischen Geheimdiensten zu schützen?

Antwort: Sie müssen erst das Zwangsgeldverfahren abwarten und können dann vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Dann fallen bei mir aber Kosten an und die Verfahren bei Verwaltungsgerichten laufen erfahrungsgemäß nicht so fix ab. Eine Widerspruchsmöglichkeit fällt also für Bürgerinnen und Bürger in NRW weg?

Der Verwaltungsjurist legte dann wieder seine Schallplatte über den Klageweg auf.

Faktisch handelt es sich um eine undurchsichtige Zwangsbefragung. Wer keine Auskünfte erteilt, wird bestraft und könnte sich nur mit einem kostspieligen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht wehren. Wer könnte sich das denn leisten? Man ist wehrlos.

NSA weiß alles, Generalbundesanwalt weiß angeblich nichts

Es gebe keine Möglichkeit, heißt es in Karlsruhe, an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung.
Es gebe keine Möglichkeit, heißt es in Karlsruhe, an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung.

Generalbundesanwalt Harald Range wird nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR keine Ermittlungen wegen Spionage in der NSA-Abhöraffäre aufnehmen. Das ist gestern kräftig durch die Medien-Landschaft gerauscht.

„Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hätten Ermittlungen nur symbolhaften Charakter gehabt. Es gebe keine Möglichkeit, heißt es in Karlsruhe, an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben. Die Ermittler hatten auch versucht, über deutsche Regierungsstellen und über deutsche Geheimdienste an Informationen zu gelangen. Die Antwort soll stets gewesen sein, man habe nur Zeitungswissen„, schreibt die Süddeutsche Zeitung und bewirkt bei mir fassungsloses Staunen.

Der Spiegel, der die Abhöraktion gegen die Kanzlerin publik gemacht hatte, verweigerte aus guten Gründen unter Berufung auf den Quellenschutz die Herausgabe von Unterlagen aus dem Snowden-Archiv. Was ja nicht verwunderlich ist. Medien dürfen sich nicht zum Steigbügelhalter von Behörden degradieren lassen. Vergeblich versuchte Karlsruhe, über Vertraute des Whistleblowers Dokumente oder eine schriftliche Stellungnahme Snowdens zu erhalten.

Gleichzeitig blockiert die Bundesregierung alle Bestrebungen, Snowden in Deutschland zu befragen, um nicht die transatlantischen Beziehungen zu gefährden, wie es der liebwerteste Innenminister-Gichtling ausdrückt. Für den Verfassungsschutz-Präsidenten droht die Gefahr der Spionage sowieso nur im Osten, warum sollte er sich sein ehrenwertes Hinterteil in Bewegung setzen, die Aktivitäten der westlichen Geheimdienste in Augenschein zu nehmen.

Was sich hier abspielt, ist wohl die größte Verscheißerungsaktion seit Gründung der Bundesrepublik vor 65 Jahren. Netzpolitik.org hat den wahren Hintergrund offengelegt:

Deutsche Beamte, Regierung und wohl auch Mandatsträger dürfen die von Snowden geleakten Dokumente über die Totalüberwachung digitaler Kommunikation nicht lesen. Tun sie das doch, machen sie sich strafbar.

„Wir fragen uns, wie sich die Bundesregierung vor Spionage schützen will, wenn sie nichts darüber erfahren darf. Aber vielleicht ist das ja gar nicht gewollt. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen sind ja schließlich wichtiger als das Thema NSA.“

Warum die USA hier immer noch Druck aufbauen können gegen Deutschland, hat der Historiker Josef Foschepoth eindrucksvoll mit seinen Recherchen ans Tageslicht gebracht:

Was Regierungsvertreter und Justiz in der NSA-Totalüberwachung leisten, ist nicht nur ein kümmerliches Schauspiel. Exekutive und Judikative tolerieren Angriffe auf unsere Grundrechte. Sie sollten aufhören, in der Öffentlichkeit über den Schutz der Privatsphäre zu palavern und sich über Google & Co. aufzuregen.

Siehe auch:

Prozess um BND-Ausspähpraxis: Wer kontrolliert die Harpunierer von Pullach?

Alle Deutschen von der NSA-Überwachung betroffen.

Generalbundesanwalt und NSA-Affäre – Kotau der Ermittler.

Die Anti-Google-Leimspur von Staat und Konzernen – Staatstrojanische NSA-Weisheiten des Bundesinnenministers

Wer von Google spricht, sollte von der NSA nicht schweigen
Wer von Google spricht, sollte von der NSA nicht schweigen

Konzern-Gichtlinge von Siemens bis Springer sowie europäische Politiker schießen sich auf den Silicon Valley-Riesen Google ein. Vom Recht auf Vergessen bis zu kartellrechtlichen Verfahren reicht der Kanon der Anti-Google-Pharisäer, die mit moralisierendem Getue von eigenen Versäumnissen und Schwächen in der digitalen Sphäre ablenken. Wie viele Kartellverfahren hatte eigentlich Springer schon an der Hacke? Und wie steht es mit den diversen Schmiergeld-Affären von Siemens? Wer wirft den ersten Stein, wo er doch einiges vor der eigenen Haustür zu bereinigen hat?

Man könnte sich jetzt zurücklehnen und zur Auffassung gelangen, dass der Suchmaschinen-Konzern die Quittung für sein arrogantes Auftreten bekommt, wo er doch seine Nutzer wie Klickvieh behandelt und sich zum Staat im Staate aufschwingt. Stimmt ja auch. Und es wäre an der Zeit, konkret über Plattformneutralität nachzudenken – aber da kommt von der Politik nichts. Siehe: Wie frei ist die privatisierte und kommerzialisierte Netzöffentlichkeit?

Bei den Angreifern gegen Google sollten wir etwas genauer hinschauen. Etwa bei den Industrie 4.0-Schwätzern, die nicht in der Lage sind, eigene Standards für Betriebssysteme auf die Beine zu stellen, um das Internet der Dinge voranzubringen. Vom Begehren der Verlage, stärker vom Google-Werbetopf abzubekommen und sich hinter Schutzrechten zu verkriechen, brauche ich hier nicht weiter zu schreiben. Das ist hinlänglich bekannt.

Aufpassen sollte man bei den Repräsentanten des Staates. Hier wird eine staatstrojanische Anti-Google-Leimspur gelegt:

Recht eigentümlich rechtfertigt Innenminister Thomas de Maizière die Blockade der EU-Datenschutzverordnung, wo man doch mit so großer Sorge auf die Datenkrake Google blickt. Es sei ja keinesfalls richtig, dass die Bundesregierung die Verabschiedung blockiere. Es gebe halt noch einen großen Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts, zudem muss man auch die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat hinreichend berücksichtigen. Der Innenminister gehe davon aus, nach der Europa-Wahl soweit zu kommen, dass die Verordnung 2015 verabschiedet werden könne, so seine Aussage gegenüber dem Handelsblatt.

Fragt das Handelsblatt den Innenminister:

Was sagen Sie einem Internetaktivisten wie Markus Beckedahl, der erklärt: „Es ist unser Netz, lasst es uns endlich zurückerobern“?

Antwortet des Innenministers:

In der analogen Welt ist es Aufgabe des Staates, die Freiheit der Bürger zu schützen (staatstrojanisches Kichern, gs). Das Gewaltmonopol des Staates schützt den Schwächeren vor dem Stärkeren (zu beobachten in der offensiven Aufklärung der NSA-Totalüberwachung, gs). Ich bin der Meinung, und da streite ich mich gern mit Herrn Beckedahl, dass es sich in der digitalen Welt nicht völlig anders verhält. Zu glauben, dass Freiheit und Privatsphäre im Netz allein durch die Nutzer geschützt werden können, halte ich für naiv (für wie naiv hält der Thomas eigentlich die Bürgerinnen und Bürger?, gs).

Dann wird der Innenminister noch zu Snowden und NSA befragt und da antwortet de Maiziére:

Die A f f ä r e (ein Fall für Sascha Lobo) ist ein Kristallisationspunkt für die Debatte um die Sicherheit im Internet. Es wäre dabei nicht gut, wenn wir uns allein auf die NSA fixieren (hört, hört, gs). Sie schützen Ihr Haus ja auch gegen Einbruch, nicht nur gegen bestimmte Einbrecher (was für ein Vergleich, gs). Wenn die NSA ihre Arbeit morgen einstellen würde, wäre das Internet nur unwesentlich sicherer. Neben den grundlegenden Fragen, die die Veröffentlichungen ausgelöst haben, finde ich es bemerkenswert, dass ein einfacher Systemadministrator Zugang zu solchen Mengen hochsensibler Daten hatte (er könnte dann ja auch diesen Systemadministrator in Deutschland direkt fragen, gs).

Jetzt wird es noch spannender. Handelsblatt-Frage: Was kann der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags erreichen? Der Thomas antwortet:

Er wird die Affäre nun aufarbeiten, und die Regierung wird ihm die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen – soweit das nicht die Arbeit der Nachrichtendienste im Kern oder das transatlantische Verhältnis massiv beschädigt (Stichwort Nato-Truppenstatut und die Einschränkung parlamentarischer Rechte bei der Aufklärung von Spionage…., gs). Denn wir brauchen und möchten eine gute Zusammenarbeit mit den USA – nicht zuletzt für die Sicherheit unseres Landes (mir wird übel, gs).

Und zur Befragung von Snowden sagt der Innenminister:

Die Bundesregierung hat dazu eine klare Meinung und dabei bleibt es. Dann beruft er sich auf das ominöse Gutachten. Eine Befragung von Snowden könnte deutsch-amerikanische Verhältnis ernsthaft beschädigen. Dieser Punkt überwiegt.

Wer solche schwachen Aussagen zum Super-GAU in der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern vertritt, sollte über die Datenkrake Google schweigen. Zur Datenschutz-Verordnung möchte ich hier noch einmal die Aussagen der Schriftstellerin Juli Zeh in Erinnerung rufen: Die Rechtsverordnung könnte sofort in Kraft treten, wenn sich nicht die deutsche Regierung dagegen sperren würde. Formell wird als Argument von Gabriel und Co. angeführt, die Vorlage würde das Niveau des deutschen Datenschutzes absenken.

„Das ist völliger Quatsch. Ich war mit Sigmar Gabriel kürzlich in einer Talkshow. Er kam mit diesem Argument und konnte dennoch keinen einzigen Punkt nennen, wo der deutsche Datenschutz weiter geht“, bemerkt Zeh.

Trotzdem wollte Gabriel von seiner Haltung nicht abrücken. Da fehle schlichtweg die Kompetenz. Und auch die Bereitschaft, ernsthaft die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Wer hätte denn Lust, darüber kurzfristig mit mir Hangout-Interviews zu führen? Meldet Euch.

Siehe auch:

Die große Welle gegen Google.

Politiker und Pädophile wollen Google-Links löschen lassen.

Sigmar Gabriel: Unsere politischen Konsequenzen aus der Google-Debatte.

In dubio pro Google?

Algorithmen-TÜV und die Ahnungslosigkeit von Minister Gabriel

Alles ist irgendwie verdächtig
Alles ist irgendwie verdächtig

Wir sollten als Gesellschaft unsere Gestaltungsmacht zurückgewinnen, fordert die Schriftstellerin Juli Zeh. Etwa über die Datenschutz-Verordnung der EU, die den Schutz des Einzelnen verbessert und drakonische Strafen vorsieht, wenn ohne Zustimmung der Betroffenen Daten erhoben werden. Die Rechtsverordnung könnte sofort in Kraft treten, wenn sich die nicht deutsche Regierung dagegen sperren würde. Formell wird als Argument von Gabriel und Co. angeführt, die Vorlage würde das Niveau des deutschen Datenschutzes absenken.

„Das ist völliger Quatsch. Ich war mit Sigmar Gabriel kürzlich in einer Talkshow. Er kam mit diesem Argument und konnte dennoch keinen einzigen Punkt nennen, wo der deutsche Datenschutz weitergeht“, bemerkt Zeh.

Trotzdem wollte Gabriel von seiner Haltung nicht abrücken. Da fehle schlichtweg die Kompetenz.

Juli Zeh brachte auch die Einrichtung eines Algorithmen-TÜV ins Spiel. Jeder habe einen Anspruch auf Transparenz. Das könne die Verweigerung eines Kredits (Schufa-Scoring lässt grüßen), die Kündigung eines Arbeitgebers, die Erhöhung von Versicherungsbeträgen oder die Nichteinstellung bei Bewerbungen sein, die auf Grundlage von maschinellen Rasterungen erfolgen. Es handelt sich um Ergebnisse, die in die Biografie eines Menschen existentiell eingreifen.

In bestimmten Anwendungsfeldern haben diese Big Data-Systeme nichts verloren.

„Wir können doch als Gesellschaft klar sagen, was wir nicht wollen. Im Gesundheitswesen haben Prognose-Systeme nichts zu suchen, sollten Entscheidungen im Dialog mit den einzelnen Menschen erfolgen. Algorithmen stellen keine Fragen, sie treffen Entscheidungen über die flächendeckende Auswertung von Daten. Auch im Justizwesen haben solche Systeme nichts verloren.“

Den von Juli Zeh geforderten politischen Diskurs sollten wir endlich beginnen. Ausführlich in meiner The European-Kolumne nachzulesen: Der verdächtige Bürger.

Erinnert sei noch an meine Auseinandersetzung auf Facebook mit einem Big Data-Analysten: Als ich nachfragte, ob er sein System live in Bloggercamp.tv vorführen wolle, wechselte der virtuelle Werkzeugmacher direkt in den privaten Modus und sagte mir klar, dass er gegenüber der Öffentlichkeit keine Bringschuld habe.

„Nur so viel: Wir setzen unsere Software im Klinikbereich ein, um gute von schlechten Patienten zu trennen. Als Auswertungstool, um aufzuzeigen, wo Ärzte Geld verballern.“

Und was ist mit den Patienten, fragte ich nach. Müsste so etwas nicht öffentlich verhandelt werden? Antwort: Offenlegungspflichten sieht er nur gegenüber seinen Auftraggebern und beendete die Diskussion mit mir – zumindest im nicht-öffentlichen Chat. Seine Großspurigkeit im öffentlichen Teil setzte er fort.

Nach der anonymisierten Veröffentlichung seines Patienten-Zitats auf meinem ichsagmal-Blog verfiel er in eine Panikattacke, löschte alle Facebook-Kommentare und proklamierte pauschal, man könne Bloggern einfach nicht vertrauen. Jetzt geht es also um „Vertrauen“ – es geht wahrscheinlich auch um seine Reputation. In diesem kleinen Feldtest ist dem Big-Data-Maschinisten vielleicht klar geworden, um was es geht.

Was passiert, wenn seine Algorithmen ahnungslose Menschen in die Kategorie „schlechte Patienten“ eintüten und sie von den „guten“ Patienten abtrennen? Welche Gewichtungen und Abgrenzungen hat denn der Systemingenieur in sein Prognose-System eingebaut? Bekommt der „schlechte“ Patient Einblick in die Formelstube?

Der verdächtige Bürger und die Entkernung unseres Staatsmodells – Juli Zeh im Theater Bonn

Brisantes Gespräche im Bonner Theater: David Eisermann und Juli Zeh
Brisantes Gespräche im Bonner Theater: David Eisermann und Juli Zeh

Eine in Amerika kursierende Geschichte über die moderne Industrie, die der FAZ-Redakteur Gerald Braunberger erwähnt, geht so:

Ein Unternehmensvorstand und ein Gewerkschaftschef besuchen eine durch Roboter hochautomatisierte Automobilfabrik, in der nur noch wenige Menschen arbeiten. Der Vorstand fragt den Gewerkschafter mit einem hochmütigen Lächeln: „Wie willst du meine Roboter dazu bringen, für deine Gewerkschaft zu streiken?“ Der Gewerkschafter lächelt zurück: „Und wie willst du deine Roboter dazu bringen, deine Autos zu kaufen?“ Die neue Welt der Wirtschaft – die Welt der Daten, der Netzwerke, der Apps und der Roboter – werde nicht zuletzt auch die Bereitschaft zu neuem Denken erfordern, schreibt Braunberger.

Nicht nur das, es wird nach Ansicht der Schriftstellerin Juli Zeh die Bereitschaft zu einem neuen politischen Gestaltungswillen erfordern. Zur Zeit ist das noch nicht einmal in Ansätzen zu erkennen. Auf der Strecke bleiben die Freiheitsrechte der Bürger, sagt Juli Zeh im Gespräch mit dem WDR-Redakteur David Eisermann im Theater Bonn.

Den politischen Umschwung leitete der 11. September ein. Zeh wurde in Bonn gutbürgerlich im Geist der Nachkriegsdemokratie erzogen. Die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes saugte sie sinnbildlich mit der Muttermilch auf.

„Ich habe das alles aufgenommen und für gut befunden – nicht als Folge einer Gehirnwäsche, sondern als ein reflektiertes Ergebnis einer inneren Entscheidung, wie und in welcher Gesellschaft ich leben möchte.“

Zeh zählt sich zum Prototypus der Nachkriegsdemokratin.

„Und dann kam der 11. September 2001 und über Nacht änderte sich zuerst die Rhetorik unserer politischen Führungskräfte – nicht nur auf der anderen Seite des Teichs, sondern auch bei uns. Alles, was man mir 30 Jahre erzählt hatte, verlor seine Gültigkeit. Das war der Moment, in dem ich politisch wurde.“

Der 11. September und die Entkernung unseres Staatsmodells

Sie beschreibt ihr schriftstellerisches Engagement als Reaktion auf die Umkehrung der demokratischen Idee. Bislang galt das Prinzip, der Bürger ist unschuldig und mündig, er ist das Fundament unseres Systems. Jetzt gilt der Maßstab, der Bürger ist potenziell gefährlich, er kann immer auch ein Terrorist sein, er kann in Umtriebe verstrickt sein, wir müssen ihn beobachten. Aufgrund ihrer Verliebtheit in die demokratische Idee fühlt sich die Autorin verletzt:

„Der Verlust des Respekts vor dem Bürger ist der eigentliche Skandal der um sich greifenden staatlichen Totalüberwachung, der Angriff auf die Privatsphäre und die Autonomie. Freier Bürger bedeutet heute gefährlicher Bürger – er könnte ja etwas aushecken. Das ist eine Entkernung unseres Staatsmodells.“

Als das Buch „Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte“ von Juli Zeh und Ilija Trojanow vor vier Jahren erschien, gab es Snowden noch nicht. Da galten die beiden Autoren eher als Hysteriker und Apokalyptiker. Mittlerweile sind sie von der Realität überrollt worden. Den Verrat der Freiheitsideale verbindet Juli Zeh nicht mit dem Amtsantritt des amerikanischen Präsidenten George W. Bush jr. und seines berüchtigten Stellvertreters Dick Cheney. Diese Personen seien weit weniger wichtig als gemeinhin angenommen wird.

Neue NATO-Strategie – neudeutsch auch „erweiterter Sicherheitsbegriff“ genannt

Schon nach dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des Warschauer Paktes als östliches Militärbündnis gab es massive Bewegungen in der NATO, die Welt geopolitisch neu zu denken und strategisch so zu ordnen, um Gegnerschaften anders zu definieren.

„Das setzte weit vor dem 11. September ein. Es gibt NATO-Strategiepaiere aus den 1990er Jahren, die belegen, dass der Nahe Osten und die islamischen Staaten als Bedrohung der Demokratie gewertet werden. Man schießt sich auf veränderte Konfliktstrukturen ein. Es geht nicht mehr um Blöcke oder Staaten, sondern um Zellen, Individuen oder Netzwerke. Die ganze Rhetorik wurde biologisch“, so Zeh.

Der Staat werde in Amerika als Organismus oder Körper gesehen. Die Organe werden von Parasiten angegriffen – sie vermehren sich virenartig, um den Staatskörper zu zersetzen. Der Einzelne werde als bedrohlich eingestuft. Die Idee, nicht mehr gegen Staaten, sondern gegen Einzelne zu kämpfen, sei älter als der 11. September.

Das auf dieser veränderten Grundlage die NSA jeden Bewohner des Planeten als möglichen Gegner sieht, ist nach Ansicht der Bonner Schriftstellerin ein völlig logisches Verhalten. Die würden sonst ihren Job nicht richtig machen. Solange man den liebwertesten Schlapphut-Gichtlingen keine Grenzen setzt, bleibt es bei der Strategie der kollektiven Verdächtigung. Und genau hier versagt die politische Elite des Westens. Selbst nach den Enthüllungen von Snowden wird diese Eigendynamik der Totalüberwachung noch nicht einmal in Ansätzen eingedämmt.

Der Wahrscheinlichkeits-Straftäter

Die Mini-Empörungswelle, die das Abhören des Merkel-Handys hervorgerufen hat, zeigt nach Meinung von Zeh nur, wie groß die Ahnungslosigkeit im Kanzleramt ist: „Die meisten Leute, die in der Regierungszentrale sitzen, verstehen das Problem nicht.“

Die Überwachung und Sammlung ist nur der erste Schritt bei der Demontage von Freiheitsrechten. Durch Snowden ist klar geworden, dass Geheimdienste von der Hybris beseelt sind, menschliches Verhaltens mit den Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung vorherzusagen. Profiling mit Algorithmen. Aber was passiert, so Zeh, wenn ein Algorithmus prognostiziert, dass ein bestimmter Bürger mit einer Wahrscheinlichkeit von 85 Pozent straffällig werde – also das Szenario aus dem Kinofilm „Minority Report“ eintritt? Was machen wir dann?

„Halten wir ihn von der Straftat ab, landen wir in einer Präventiv-Gesellschaft und unterwerfen uns den Rechenergebnissen von Maschinen“, warnt Zeh.

Was passiert, wenn diese Prognose-Kandidaten wirklich straffällig werden und die Öffentlichkeit kritisiert die Politik für ihr Nicht-Handeln. Da steigt der Druck im Kessel, entsprechende Anpassungen im Strafgesetzbuch vorzunehmen. Dieser Diskurs werde in der Politik bislang nicht geführt, moniert Zeh:

„Wir laufen der Zeit hinterher und wissen überhaupt nicht, wie wir als Gesellschaft mit diesen technologischen Entwicklungen umgehen sollen.“

Wie wir als Gesellschaft politische Gestaltungsmacht zurückgewinnen können, ist dann Thema meiner morgigen The European-Kolumne.

Das Eisermann-Zeh-Gespräch verdient eine stärkere Verbreitung – also die Audio-Aufzeichnung. Vielleicht könntet Ihr da ein wenig Schub reinbringen. Kann man während der Autofahrt oder beim Bügeln anhören 🙂

Siehe auch:

Schwanger ohne digitale Spuren.

Überwachung und Exzess.

Der Google Glass-Schock: Wir werden alle sterben #daserste #Kontraste

Begehrtes Objekt beim Videocamp in Düsseldorf
Begehrtes Objekt beim Videocamp in Düsseldorf

Google Glass sei datenschutzrechtlich eine heikle Angelegenheit. In diesem Ton greift Curved den grottenschlecht gemachten Bericht des ARD-Magazins Kontraste auf. Es sei mit der Datenbrill sehr leicht, sich strafbar zu machen. Nutzer von Google Glass stünden nach derzeitiger Rechtslage bei öffentlichem Filmen schon fast mit einem Bein im Gefängnis.

Nach deutschem Recht sei es verboten, Aufnahmen von Menschen ohne deren Zustimmung zu verbreiten. „Wenn Ihr mit Google Glass die Straße entlanggeht und das ganze ins Netz streamt, wäre jeder Passant, an dem Ihr vorbeigeht ein potenzieller Kläger in einem zivilrechtlichen Unterlassungsprozess“, schreibt Curved und zitiert den Urheberrechtsguru Professor Jan Hegemann, der neben dem Datenschutz-Deichgrafen Weichert in dem Fernsehstück nicht fehlen darf:

„Wir haben es hier mit einem Instrument zu tun, das massenhaft eingesetzt auch zu massenhafter Rechtsverletzung führt.“ Das dramatische Drehbruch des etwas angestaubten Films erinnert in seiner Tonlage an Google Street View mit einigen falschen Informationen – beispielsweise ist es leider nicht möglich, mit Google Glass Livestreaming via Hangout on Air zu machen (es sei denn, man hackt das Teil) Das ist generell mit der mobilen Hangout App nicht möglich im Gegensatz zu Bambuser.

Entsprechend kritisch waren die Reaktionen auf Twitter:

https://twitter.com/ambajorat/status/459420036852359169

https://twitter.com/tobiasgillen/status/459419939947159552

Führte das Street-View-Projekt von Google zu höchst bizarren Abwehrkämpfen von Hausfassaden, Gartenzwergen im Vorgarten und Verpixelungs-Initiativen zur Unkenntlichmachung von Jägerzäunen, wird die Brillenvariante zu einem noch größeren Sturm der Empörung beitragen: Schlagzeilen wie „Stasi-Brille belästigt Otto Normalverbraucher“ oder „Spionage-Spielzeug für Stalker und Spanner“ sind vorprogrammiert. Liebwerteste Gichtlinge der „Bild“-Zeitung, für diese Schlagzeilen beantrage ich übrigens Leistungsschutzrecht.

Aber selbst Google-Aufsichtsrat Eric Schmidt und Google-Ideas-Director Jared Cohen greifen in ihrem neuen Opus „Die Vernetzung der Welt“ zum Vokabular billiger Agentenfilme, um den Nutzen der Wunderbrille zu beschreiben. So könnte man in Kombination mit einer Armbanduhr frühzeitig Religionswächter oder Agenten der Geheimpolizei verorten. Kein Scherz, das haben die beiden Autoren so formuliert. Die Uhr kommuniziert über GPS-Daten den Standort ihres Trägers und die Datenbrille stellt fest, aus welcher Richtung ein Agent kommt. Mehr ist den Google-Topmanagern auf 441 Seiten nicht eingefallen. Kein Wunder, dass die Fantasie wuchert.

Dabei können sich Hobby-Spione schon heute im Online-Handel wesentlich wirksamer mit allen möglichen Geräten ausrüsten, um unbemerkt andere Menschen zu beobachten. Etwa Schlüsselanhänger mit Camcorder, SpyCam-Kugelschreiber oder Feuerzeuge mit winziger Webcam. Niemand scheint sich so richtig darüber zu echauffieren. Taucht in einem Produktnamen das Wort „Google“ auf, brennen in der öffentlichen Debatte schnell die Sicherungen durch. Insofern hat Sascha Lobo sicherlich recht, wenn er Google vorwirft, nicht genügend über die Wirkung von Google Glass zu diskutieren.

„Die technosoziale Faszination ist so groß, dass der Verkauf selbst kaum mehr als eine Preisfrage sein wird. Google Glass braucht kein Marketing, sondern Aufklärung.“

Von zivilen und vernünftigen Anwendungen wird leider nur wenig gesprochen. Etwa bei Ferndiagnosen. Über das dritte Auge kann ein Tierarzt kontaktiert werden und einem Bauern, der mit der Netz-Brille das Tier untersucht, erste Hinweise über das Krankheitsbild geben.

Bei der Analyse eines Tatorts folgt das dritte Auge dem Sichtfeld des Inspekteurs und fängt Informationen ein, die dem Betrachter vielleicht gar nicht so richtig aufgefallen sind. Phänomen: Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zudem können die Filmaufnahmen live übertragen und von weiteren Inspekteuren am Bildschirm verfolgt werden. Auch die nachträgliche Bearbeitung der Aufzeichnungen ergänzt die eigenen Sinneseindrücke, die von Störquellen beeinträchtigt sein können.

Gleiches gilt für die Wartung von Flugzeugen. Mit dem dritten Auge – gepaart mit Sprachsteuerung – hat man die Hände frei, muss nicht ständig seine Arbeit wegen Schreibarbeiten unterbrechen, protokolliert über Sprache die Arbeitsschritte und reduziert die Fehlerquellen.

Damit der Nutzen von elektronischen Assistenten (ich wollte schon Agenten schreiben) nicht vollends vor die Hunde geht, sollten potenzielle Anwender von intelligenten Gadgets schon jetzt über neue Formen der Höflichkeit nachdenken, fordert der Blogger Gerhard Schröder.

Das Ganze passt ja gut zu: Heulsusen gegen Google.

Siehe auch:

Google Glass macht Überwachung sichtbar. Jo und was ist mit den unsichtbaren Überwachungsmöglichkeiten?

Anderer Schwerpunkt, aber dennoch lesenswert: Ich kann den “Google+ ist ne Geisterstadt” Bullshit nicht mehr hoeren

Aber glücklicherweise wird ja das Internet ab Montag für immer abgeschaltet.

Lasst Euch nicht verSCHUFAn! Was steckt in der geheimnisvollen „Coca-Cola-Formel“ der kommerziellen Auskunftei?

Und die Einstufung von Berechnungsformeln als Geschäftsgeheimnis ist noch arschiger
Und die Einstufung von Berechnungsformeln als Geschäftsgeheimnis ist noch arschiger

So langsam kommt Licht in die undurchsichtige Berechnungsformel des kommerziell ausgerichteten Auskunftsriesen namens S C H U F A, die mit 700 festangestellten Mitarbeitern jährlich rund 24 Millionen Euro erwirtschaften. Es geht um den Score-Wert, der Prognosen über unsere Kreditwürdigkeit abgibt und vom Schufa-Chef auf eine Geheimnisstufe mit der „Coca-Cola-Formel“ gestellt wird. Etwas zynisch, wenn man bedenkt, was von diesem Score-Wert abhängt. Hier geht es nicht um Durstlöscher, sondern um unsere finanzielle Reputation.

Der NDR hat jetzt einige Informationen vorgelegt, die wohl für die Vorhersage-Glaskugel der SCHUFA relevant sind:

„Wie lange existiert ein Bankkonto oder eine Adresse, wie viele Kreditanfragen stellt ein Verbraucher und wie viele Bankkonten oder frühere Anschriften hat er? Das sind die Informationen, auf die Deutschlands größte Auskunftei, die Schufa, offenbar am meisten achtet. Auf einer NDR Info vorliegenden, geheimen Schufa-Liste stehen sie ganz oben – als am häufigsten in die Verbraucherbewertungen einbezogene Variablen. Weitaus seltener werden demnach Daten wie das Lebensalter, die Häufigkeit von Krediten oder ihre Laufzeit mit in den sogenannten Scorewert einberechnet.“

Leider hatte ja der mathematisch wohl nicht so ganz kundige Bundesgerichtshof der SCHUFA nicht die Pflicht auferlegt, die Berechnung des ominösen Score-WErtes gegenüber Betroffenen offenzulegen.

„Das Urteil stieß jenseits der Auskunfteibranche allerdings auf breite Ablehnung. Von Datenschützern über Verbraucherschützer bis hin zu Kriminalbeamten: Alle fordern sie von Schufa und Co. größere Transparenz. Schließlich solle ein Verbraucher wissen, wie er sich verhalten muss, damit seine Kreditwürdigkeit möglichst gut bewertet wird.“

Die vom NDR veröffentlichte geheime Liste könnte jetzt erste Indizien liefern, wie belastbar das Prognose-System überhaupt ist.

„Erstellt wurde das Dokument im Vorfeld eines Treffens von Schufa-Vertretern mit den Datenschutzbehörden der Bundesländer im Juli 2010, bei dem das Unternehmen seine Scoreverfahren vorstellte. Genau 18 Punkte wurden darin aufgeführt, die die Schufa bei ihrem Scoring betrachtet. Fast 42 Millionen Fälle früherer Jahre hat man dem Dokument zufolge dafür untersucht und danach ausgewertet, wie häufig einzelne Variablen dabei verwendet wurden. Denn es gibt nicht nur den einen Schufascore, es gibt laut der Liste 140 verschiedene Scores, die branchenspezifisch Verbraucher bewerten, und bei denen jedes Mal andere Daten miteinander kombiniert werden. Das Alter einer bei der Schufa gespeicherten Information ist dabei ganz offenbar am wichtigsten. Es wird bei fast 98 Prozent der von der Schufa erstellten Bewertungen heranzogen. Es geht beispielsweise darum, wie alt die aktuelle Adresse ist oder das älteste Bankkonto einer Person“, berichtet der NDR.

Einiges bleibt noch zu klären. Deshalb mein Aufruf zur Crowd-Revolte. Reputation könne Verhalten steuern, so Winfried Felder, Geschäftsführer von Netskill. Wenn Dinge rechtmäßig seien, wie die Bewahrung des Schufa-Geschäftsgeheimisses bei der Berechnung des Score-Wertes, könne nur eine mobilisierte Öffentlichkeit eine Gegenstruktur bilden.

“Dann steht man nicht mehr wie Franz Kafka einer unbeherrschbaren Macht gegenüber.

Juristisch sei das nur schwer in den Griff zu bekommen.

Deshalb werde ich jetzt jedes Jahr die Schufa so lange mit Anfragen nerven, bis ich Einblick in die Schufa-Scoring-Formel bekomme. Eine Abfrage pro Jahr ist schließlich kostenlos. Diesen Spaß gönne ich mir.

Siehe auch:

Wie man Pressefragen (nicht so ganz) beantwortet – #Schufa bekommt den “Hulk des Monats”

Ohne Einsicht in die Formelstube keine informelle Selbstbestimmung #Schufa #BGH

Kann der Bundesgerichtshof Mathe? #Schufa

Schufa-Scoring oder: Wenn Pressestellen gar nichts wissen.

Wie man Pressefragen (nicht so ganz) beantwortet – #Schufa bekommt den „Hulk des Monats“

Schufa bekommt den Hulk des Monats
Schufa bekommt den Hulk des Monats

Ich bin Euch ja noch ein Reaktion der Schufa-Pressesprecherin schuldig, die am Telefon so wenig über ihr eigenes Unternehmen wusste. Statt dann aber auf jede Frage eine Antwort zu schicken, bekam ich so eine Art Melange mit Textbausteinen. So kann man mit Presseanfragen nicht umgehen.

Hier noch einmal die Fragen:
1. Die Frage zum Umsatz konnte ich auf der Website klären, die musste nicht mehr beantwortet werden.
2. Wie hoch ist der Jahresgewinn?
3. An fünf Standorten arbeiten für die Schufa 700 Mitarbeiter – wie viele davon sind fest angestellt, wie viele freiberuflich und welche Funktionen haben diese Mitarbeiter?
4. Für das so genannte Scoring-Verfahren setzen sie mathematisch-statistische Verfahren ein – auf ihrer Website erläuterneine sie nicht, nach welchem statistischen Prognoseverfahren gearbeitet wird: a) Mit welchem Verfahren arbeiten sie genau? b) Könnten sie mir eine Beispielrechnung schicken?
5. Informieren sie Privatleute und Firmen aktiv, wenn sich ein Scoringwert verschlechtert und damit die Kreditwürdigkeit runter gestuft wird?
6. Wie verifizieren sie die Rückmeldung von Banken, Händlern oder Versicherungen, wenn Informationen über nicht eingehaltene Verträge kommen?
7. Wie schließen sie Fehlerquellen aus, wenn von beispielsweise von einer Bank die Rückmeldung eines abgeschlossenen Kreditvertrages kommt, aber in Wahrheit nur eine Anfrage getätigt wurde?
8. Wie stellen sie sicher, das Informationen zeitnah gemeldet werden? Häufig wird beispielsweise von Banken versäumt, Informationen über einen abbezahlten Kredit zu melden. Bei ihnen läuft der Kunde dann also noch als Schuldner, obwohl er gar kein Schuldner mehr ist – was sich negativ auf den Scoring-Wert auswirken dürfte.
9. Ab welchem Prozentwert ist man denn nicht mehr kreditwürdig?
10. Statistische Prognosemodelle sind höchst fehleranfällig, was man am Aktienmarkt jeden Tag beobachten kann. Wie gehen sie mit eigenen Fehlern um? Wird ein Kunde, dessen Scoring-Wert sie falsch bzw. zu negativ berechnet haben, entschädigt?
11. Müsste es nicht eine Beweislast-Umkehr geben, wenn sie mit den Daten von Privatleuten und Firmen Geld verdienen? Also sie müssten mich als Betroffenen aktiv informieren, wenn sich mein Scoring-Wert verschlechtert und mir alle Informationen zur Verfügung stellen, wie ihr Rechenmodell aussieht, welche Firmen negative Rückmeldungen gegeben haben.
12. Wie viele Scoring-Einstufungen werden beanstandet, wie viele Einstufungen landen jährlich im Durchschnitt vor Gericht? Mussten Sie schon Entschädigungen wegen falscher Einstufungen zahlen?

Und hier die Textbaustein-Antworten der Schufa-Sprecherin.

Scores sollen eine Vertrauensgrundlage herstellen zwischen zwei Geschäftspartnern, die einander unbekannt sind. Würden Sie jemandem, den Sie nicht kennen, so einfach 100 Euro leihen? Sie würden in diesem Fall eine Sicherheit verlangen oder irgendeine Information, die Ihnen einigermaßen Gewissheit auf Rückzahlung verschafft.

Hier setzen Scores an. Sie berechnen auf Grundlage des bisherigen Kreditverhaltens eine Prognose für das zukünftige Kreditverhalten.
Zum Nutzen aller: Verbraucher können auf diese Weise sofort, bequem und fair ihren Konsum- oder Kreditwunsch erfüllt bekommen. Sie müssen nicht umständlich oder aufwändig z.B. Gehalts- oder Kontoauszüge zum Nachweis ihrer Bonität beim Händler oder im Kaufhaus vorlegen. Unsere Vertragspartner, unter anderem Banken und Handel, erhalten von uns eine valide Entscheidungshilfe bei Finanzierungsgeschäften, die das Ausfallrisiko deutlich reduziert. Die Entscheidung, ob ein Kredit vergeben wird und zu welchen Konditionen, darüber urteilt dann ausschließlich unser Vertragspartner. Wir liefern ihm nur einen Bestandteil seiner Entscheidungsgrundlage.

So ist es möglich, dass die Zinsen für alle günstig bleiben. Das ist gut für Kreditnehmer und –geber.
Scores sind branchenweit anerkannt und erprobt: Seit mehr als einem Jahrzehnt werden 97,5 Prozent aller Kreditverträge in Deutschland vertragsgemäß bedient. Zu über 91 Prozent der bei uns gespeicherten Personen liegen uns ausschließlich positive Daten vor. Das heißt, der überwiegenden Zahl der Verbraucher ermöglicht ihr Score, problemlos eine Finanzierung abzuschließen. Eine SCHUFA-Auskunft trägt also in fast allen Fällen dazu bei, dass ein Kredit vergeben oder ein Geschäft abgewickelt werden kann.

Verbraucher haben jederzeit die Möglichkeit, alle Daten einzusehen, die bei der SCHUFA zu ihrer Person gespeichert sind. Wir erteilen anfragenden Privatpersonen vollständig und in kürzester Zeit Auskunft darüber, welche Daten zur Person gespeichert sind, woher sie stammen und an welche Empfänger sie weitergegeben wurden. Einmal im Jahr ist diese Auskunft unentgeltlich von uns zu erhalten. Darüber hinaus bieten wir Verbrauchern einen Online-Zugriff. Darüber erhalten sie jederzeit alle Informationen, die bei der SCHUFA zu Ihrer Person gespeichert sind sowie eine Mitteilung bei Änderung der SCHUFA-Informationen. Dieser Service ist kostenpflichtig.

Die Informationen, die wie speichern, stammen von unseren rund 8.000 Vertragspartnern wie zum Beispiel Kreditinstituten, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbietern, Versand- und Handelshäusern sowie Energieversorgern. Darüber hinaus nutzen wir Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B. denen der Amtsgerichte. Informationen über Personen dürfen zwischen den Vertragspartnern und der SCHUFA nur weitergegeben werden, falls ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vorliegt. Dies ist gegeben, wenn ein Unternehmen mit einer Dienstleistung oder einer Lieferung in Vorleistung geht und damit ein wirtschaftliches Risiko trägt.

Jeder Verbraucher kann die SCHUFA auf fehlerhafte oder veraltete Angaben aufmerksam machen. In der Regel stellen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem Vertragspartner – dem Unternehmen, das eine Information gemeldet hat – stellen. Anschließend wird der Eintrag gegebenenfalls angepasst (wie großzügig, gs).

Der Verbraucher kann sich selbstverständlich auch an unsere Ombudsstelle wenden. Der Ombudsmann ist eine von der Schufa unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Er vermittelt bei Differenzen oder Missverständnissen zwischen dem Verbraucher und der SCHUFA. Kommt er zu dem Ergebnis, dass der Verbraucher durch das SCHUFA Verfahren einen Nachteil erlitten hat, sorgt er mit seinem Schiedsspruch dafür, dass die Angelegenheit richtig gestellt wird. So kann er zum Beispiel eine Überprüfung der beanstandeten Meldung bei dem betreffenden Vertragspartner veranlassen oder – bei einer berechtigten Reklamation – die Korrektur eines Datensatzes in die Wege leiten. Stellt er hingegen fest, dass die SCHUFA korrekt gehandelt hat, wird er dem Verbraucher den Sachverhalt verständlich erläutern. 2012 bearbeitete der Ombudsmann 293 Schlichtungsfälle, in denen er in 32 Fällen eine Korrektur des Datensatzes des Verbrauchers veranlasste (rund neun von zehn Anfragen werden also abgeschmettert – wie unabhängig die Ombudsmänner wirklich sind, beleuchtete die ARD-Sendung Plusminus am Beispiel der Banken, gs).

Was das Thema Scoring betritt, finden Sie alle Informationen, die wir dazu veröffentlichen auf unserer Website: https://www.schufa.de/de/private/wissenswertes/schufascoring/schufa_und_score.jsp.

Die Scores werden fallweise berechnet. In die Berechnung fließen zahlreiche unterschiedliche Daten mit unterschiedlicher Gewichtung ein. Das mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem Scores berechnet werden, kann mit der Prognose von Aktienkursen, die Sie erwähnen, nicht verglichen werden. Das sind völlig unterschiedliche Verfahren. Die der Berechnung unseres Scores zugrunde liegenden Daten kann jeder Verbraucher – wie bereits erwähnt – einsehen und im Zweifelsfall überprüfen lassen (wie kann ich das unterscheiden, wenn mir die Infos zur Formel verweigert werden, gs)

Zu Ihren Eingangsfragen: Der auf unserer Website bezifferte Jahresumsatz bezieht sich auf das Jahr 2012. Wir beschäftigen derzeit rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sehr unterschiedlichen Funktionen.

Dann musste ich noch einmal wegen der festangestellten Mitarbeiter und des Jahresgewinns nachhaken. Folgendes wurde mir mitgeteilt:

die 700 Mitarbeiter der SCHUFA sind festangestellt. Unser Jahresgewinn betrug für das Jahr 2012 €24 Mio. Diese und weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite:

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir unsere Scoreformel und auch die Verfahren, mit denen wir arbeiten, nicht veröffentlichen.

Nee, dieses Verständnis bringe ich nicht auf. Dieser Laden hat mein Misstrauen geweckt, auch wenn ein Statistikprofessor in NRW mir Beruhigungspillen verabreichen wollte – aber das ist noch eine gesonderte Recherche wert 🙂

Das mehr als fragliche Urteil des BGH sollte die Politik dazu veranlassen, den Datenschutz und das Strafrecht zu verschärfen, um die Datensammler offline und online besser kontrollieren zu können. Ob valide Rechenergebnisse vorliegen, kann ich nur nachprüfen, wenn die Formeln offengelegt werden, Transparenz über die Rechenmethodik herrscht und ich als Betroffener das Ergebnis von externen Sachverständigen überprüfen lassen kann und nicht von Ombudsmännern, die von der betroffenen Organisation gestellt werden.

Na endlich: Klage gegen NSA-Komplizen #Microsoft

Mein Blog-Motto
Mein Blog-Motto

Der britische Journalist Kevin Cahill hat Microsoft verklagt, weil das Unternehmen seine privaten Daten ohne rechtliche Grundlage und ohne konkrete Verdachtsmomente an die NSA weitergegeben haben soll. Das berichtet Golem:

„Selbst wenn die Klage abgewiesen wird, könnten britische Onlinedienstleister künftig Details über ihre Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten veröffentlichen dürfen. Der britische Jurist Geoffrey Robertson sagte, die Urteile könnten weitreichende Konsequenzen für Microsoft und andere Anbieter haben, sollten die Verfahren gewonnen werden. Er sei davon überzeugt, dass Microsoft seine eigenen Kunden durch die geheime Weitergabe regelrecht „betrogen“ habe.“

Das war lange überfällig. Ich hatte ja hier schon einige Torpedos gegen die NSA-Komplizen abgefeuert und mich gewundert, warum nicht Unternehmen und Kunden gegen die „Kooperationsbereitschaft“ von Microsoft und Co. mit den Schnüfflern vom Dienst vorgehen, denn schließlich gehen Kunden einen Vertrag mit privaten Firmen ein und können nicht einfach zum Opfer der Spionage-Obsessionen eines Staates degradiert werden. Nach Angaben von Snowden half Microsoft dem amerikanischen Militärgeheimdienst bei der Überwindung der Verschlüsselung der E-Mails von Outlook.com und der Microsoft-Tochter Hotmail.

„Auch soll der Konzern bei der Überwachung der Nutzer des Cloud-Speicher-Dienstes Skydrive und der IP-Telefonie-Software Skype behilflich gewesen sein“, so Golem.

Beim Stichwort „Skydrive“ stößt mir sofort das merkwürdige Rechtsverständnis von Microsoft auf, die mit ihren Moralvorstellungen ganz eigenartige Pirouetten als Richter und Staatsanwalt in einer Person drehen und die Betroffenen dabei im unklaren lassen. Siehe: Die erhängten Hühner der Witwe Bolte. Und auch: Stand-by geschaltetes Kontrollgremium des Kleingedruckten: Microsoft und die Cloud-Zensur.

Warum sich Kunden dem paranoiden Sicherheitswahn nicht beugen sollten.

Siehe auch:

Über die Bedeutung des Skandals für Geheimdienste.

PRISM: BKA kannte noch nicht einmal die Bezeichnung des Spionage-Prgramms

Schlapphüte im Tal der Ahnungslosen?
Schlapphüte im Tal der Ahnungslosen?

Bekanntlich habe ich zur möglichen Verstrickung von deutschen Sicherheitsbehörden mit dem amerikanischen Spionage-Programm PRISM einige Fragen an die Schlapphut-Organisationen via fragdenstaat.de geschickt. Besonders interessant waren die Ausführungen des BKA. Folgende Nachfrage unter Einschaltung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich gestellt:

“Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.” Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlich Daten aus PRISM erhalten hat.

Generell legte ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Informationszugang Widerspruch ein. Der Datenschützer fungierte als Ombudsmann. Jetzt bekam ich nach gut drei (!) Monaten folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Sohn,

das BKA hat auf meine Nachfrage zu Ihrer Eingabe Stellung genommen und seine Äußerungen nochmals bekräftigt. Das BKA verfüge über keine Erkenntnisse bezüglich der Nutzung von Informationen, die durch das Programm PRISM gewonnen worden seien. Bis zum Beginn der Berichterstattung durch die Presse sei dem BKA auch die Bezeichnung des Programms unbekannt gewesen. Die Aussagen des BKA erscheinen mir plausibel und nachvollziehbar. Einen Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz kann ich daher nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Nun denn. Sollten kommende Recherchen das Gegenteil beweisen, kann man die apodiktischen Aussagen des BKA schön zerlegen.

Sollte die Stellungnahme den Tatsachen entsprechen, bewegen sich die Sicherheitsbehörden in einem Tal der Ahnungslosen. Was machen die eigentlich den ganzen Tag? Wie schaut es mit der digitalen Kompetenz dieser Organisationen aus?

Wenn die Bedrohungslage wie zu Zeiten des Kalten Krieges immer noch im Osten verortet wird, wundert mich die Ahnungslosigkeit des BKA überhaupt nicht. Siehe: NSA-SPIONAGE UND DIE GEFAHR AUS DEM OSTEN.

Ob wir deshalb ein deutsches Internet benötigen, halte ich für fraglich.

Am deutschen Wesen soll dann wieder die Welt genesen. Nee. Da hat Michael Seemann die richtige Antwort gegeben.

EU-Experten fordern „rote Linien“ gegen Massenüberwachung – nun ja, sehr erfolgreich waren die Datenschützer bislang nicht in der Aufklärung der Totalüberwachung.