Keine Angst mehr vor großen Anwaltskanzleien mit der Plattform @frageinenanwalt #vdav17

Gespräch mit Michael Friedmann von der Plattform frag-einen-anwalt.de.

Über Abmahner, Verbotsapostel, Korinthen-Kacker, Ordnungsfanatiker, Wächter, Aktenschieber und Autorisierungs-Kleingeister

In großen und kleinen Dingen des Lebens gibt es scheinbar die Sehnsucht nach Kontrollen, Grenzen, Sicherheit und autoritärem Gehabe. Diese Controlling-Geister gehen mir zunehmend auf den Keks. Nur keine Risiken eingehen, nur nicht zu viel Offenheit wagen und akzeptieren, dass man nicht der Mittelpunkt der Erde ist. So schlagen sie um sich, die Abmahner, Verbotsapostel, Bedenkenträger, Korinthen-Kacker, Ordnungsfanatiker, Wächter, Aufpasser, Knöllchenjäger, Aktenschieber und Autorisierungs-Kleingeister. Wer von den Regeln abweicht, wird als Störenfried eingestuft und bekämpft.

Mit den unterschiedlichsten Instrumenten der Drangsalierung. Im Internet manifestiert sich dieser Streit der „Kulturen“ wie in einem Brennglas. Das breite ich morgen in meiner The European-Kolumne aus. Musste heute mal etwas Dampf ablassen – zumindest in Schriftform.

Update:

Konferenz in Dubai: ICANN statt ILU – Warum man den Grenzwächtern des Netzes Paroli bieten sollte #wcit12

Grenzwächter des Internets.

Bestraft mich doch endlich!

Der liebwerteste Zeit-Gichtling Adam Soboczynski ist ein heldenhafter Kämpfer für die Rechte von geknechteten, gebeutelten und verarmten Künstlern, die in den Fängen von freibeuterischen Piraten bald ein Dasein am Hungertuch fristen müssen. Die Wochenblatt-Edelfeder macht sich wenig Gedanken, wie das Vollzugsdefizit des Urheberrechtes beseitigt werden kann und schreibt in unnachahmlicher Klarheit, dass sich die Künstler mit ihrer Protestnote „Wir sind die Urheber“ bemerkenswert kompromisslos in Szene setzen. Achtung, ich verdinge mich jetzt als Kopist und zitiere Sobo in Auszügen, bitte nicht abmahnen:

„Sie zielen nicht auf bereits diskutierte Modelle wie etwa Kultur-Flatrates oder freiwillige Bezahlsysteme, die das Urheberrecht ersetzen könnten, sondern unmissverständlich auf die Stärkung desselben unter den neuen digitalen Gegebenheiten – mit welchen Mitteln auch immer.”

Mit welchen Mitteln auch immer! Da sind doch Bedenkenträger wie Dirk von Gehlen oder Frank Schirrmacher völlig fehl am Platz. Sie reden einfach zu viel von den Kehrseiten der Urheber- und Verwerter-Herrlichkeit sowie von den digitalen Irrläufen der etablierten Industrien, die sich in ihren analogen Erdlöchern verschanzen zur Vorbereitung der finalen Abwehrschlacht gegen Filesharing-Piraten.

Nachdenken könnte Künstler verwirren

Warum sollten sich auch Künstler die Finger schmutzig machen mit Recherchen über die Abmahn-Gichtlinge dieser Republik, die in unsäglich aufwändigen Verfahren IP-Adressen identifizieren, jeden noch so kleinen Regelverstoß ahnden, grotesk überhöhte Strafzölle mit einer Durchschnittssumme von 1000 Euro erheben und damit, „wie Constanze Kurz in der FAZ schrieb, allein 2011 Einnahmen in Höhe von 190 Millionen Euro generierte, die in Anwaltskanzleien und Eintreiberbüros größtenteils versickern“, so Frank Schirrmacher. Bislang konzentriert sich die Gebühren-Abzocke noch auf die Musikbranche. Im Literaturbetrieb geht es gerade erst los, wie der FAZ-Herausgeber in seinem Opus „Schluss mit dem Hass“ konstatiert. Da ist es Sobo und Co. wohl wurscht, wenn man nur die Dummen erwischt und die schlauen Kopisten an ihrem bösen Treiben auch in Zukunft nicht hindern kann. Hauptsache, die Kasse klingelt.

Warum sollten die Protest-Künstler überhaupt nur in Ansätzen differenziert über Ursache und Wirkung der vernetzten Ökonomie nachdenken. Das von den Verwertern aufgeführte Untergangsdrama folgt einem bewährten Drehbuch, wie Dirk von Gehlen in seinem Buch Mashup darlegt: In er ersten Phase singt der Klagechor vom Sterben einer ganzen Branche – hier dienen die Musikmanager als profilierte Regisseure: „

In der zweiten Phase versucht man dann, durch technische Mittel wie das sogenannte Digitale Rechtemanagement (DRM) nicht nur das Vagabundieren der Kopien, sondern das Kopieren an sich zu unterbinden; und schließlich gehen die Konzerne dazu über, juristische Schritte gegen den kopierenden Verbraucher einzuleiten, um so ein Klima der Abschreckung zu schaffen. Diese dritte Phase ist verbunden mit Lobbyarbeit bei Politikern und Parlamentariern, die diese für eine Verschärfung des Urheberrechts gewinnen soll“, erläutert SZ-Redakteur Dirk von Gehlen.

Die Empörung der „Funk-Jockeys“

Dann stößt man die Medienarbeit an mit Überschriften wie „Die Musikindustrie steht vor ihrer gefährlichsten Krise“ oder „Umsatzverlust von mehr als einer Milliarde“. Diese Headlines kann man mit dem Zufallsgenerator aus dem Zeitungsarchiv gewinnen. Bei der Umsatzverlust-Story habe ich etwas geschwindelt und die Währung unterschlagen. Es war von „Mark“ die Rede und man blickte in den 1970er Jahren sorgenvoll auf die Partisanen und Piraten des verschworenen Ordens der Cassetten-Raubkopierer, zu denen auch ich damals zählte. „Funk-Jockeys“ wie Frank Elstner und Thomas Gottschalk sowie der damalige Jupiter-Rekord-Chef Ralph Siegel bildeten die Speerspitze der Schallplatten-Industrie. Die Totschlagformel „Umsonstkultur“ war noch nicht erfunden. Damals ging es um „Hits zum Nulltarif“. Heute wohl semantisch etwas zu kompliziert für die PR der Verwerter und Urheber. Da liebt man es derber und formuliert nicht mehr allzu komplizierte Sätze wie „Hometaping is killing music“. Besser ist: „Raubkopierer sind Verbrecher“ oder „Aufruf gegen den Diebstahl geistigen Eigentums“.

Die Aufruf-Künstler mögen es monokausal. Wer den starken Staat gegen digitale Hausierer und Kopisten in Stellung bringen will, darf nicht zurückblicken auf die Fehler der Gesternbranchen, wie ich sie in dem Fachmagazin „Absatzwirtschaft“ beschrieben habe. Und was ich weiter noch so alles zu diesem Thema geschrieben habe, steht morgen in meiner The European-Kolumne.

Update: Hier geht es zur Kolumne.

Beschränkung auf 100 Euro-Abmahngebühr reicht nicht aus: Serien-Abmahnungen verbieten

Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und verlangt eine gesetzliche Klarstellung. Bei Verstößen darf die erste Abmahnung maximal 100 Euro für die Verbraucher kosten, soweit sie privat handeln.

„Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen“, erklärt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte im Dezember 2011 angekündigt, bald einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.

In den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden über Abmahnungen im Zuge angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet. Wer eine Software, ein Video oder ein Musikstück im Internet kostenlos herunterlädt, läuft Gefahr, sich eine Abmahnung einzuhandeln. Doch nicht immer sind diese gerechtfertigt. Betroffen sind auch Menschen, die weder Computer noch DSL-Router besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. „Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben“, erläutert Tausch.

Um Verbraucher vor ungerechtfertigten Massenabmahnungen zu schützen, sieht das Urheberrechtsgesetz seit 2008 vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. Doch die Regelung greift in der Praxis nicht, da unklar bleibt, was privat und was geschäftlich ist. So definiert das Gesetz nicht ausdrücklich, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann ein gewerbliches Ausmaß hat, wenn Verbraucher eine Gewinnabsicht verfolgen. Die Folge: Richter legen den Begriff „gewerbliches Ausmaß“ sehr weit aus, zulasten der Verbraucher. Oft reicht es schon, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist.

Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert Euro. Der vzbv fordert eine gesetzliche Klarstellung: Abmahnungen dürfen maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzen.

Aber selbst die Reduzierung auf 100 Euro halte ich nicht für ausreichend. Wenn dahinter eine Maschinerie steht, kann man selbst mit den kleinen Beträgen richtig gut verdienen.

Die Hoffnung der Abmahner besteht in der vorausgesetzten Autoritätsgläubigkeit der Abgemahnten. Häufig genug ziehen diese es vor, sich aussergerichtlich mit den Abzockern zu einigen. Der Abgemahnte kann oftmals weder seine Rechtslage genau einschätzen, noch hat er neben seinem Hobby oder Geschäftsbetrieb die Zeit und das Geld, sich auf ein langwieriges Rechtsverfahren einzulassen. Das Resultat sind vorschnell bezahlte Abmahngebühren, zeitaufwendige Überarbeitungen der vorgeworfenen Verletzungshandlung oder deren Vernichtung. Was ursprünglich als Dienst am Wettbewerb und als Schutz für die Verbraucher gedacht war, wird durch die Abmahn-Industrie ad absurdum geführt. Ausgefuchste Abmahner können leicht 500 Abmahnungen pro Monat produzieren. Bei einer Abmahngebühr von 75 Euro pro Stück kann es ein sogenannter „Wettbewerbs-Schützer“ auf stolze 37.500 Euro bringen. Pro Jahr kommt man da auf einen satten Umsatz von 450.000 Euro. Mit entsprechender Software kann man vermeintliche Urheberrechtsverstöße automatisiert herausfischen. Die Abmahnschreiben bestehen ohnehin aus Textbausteinen. Die erste Abmahnung sollte daher überhaupt keine Kosten verursachen. Zudem sollten Serien-Abmahnungen generell verboten werden!

Siehe auch: Verbraucherzentralen fordern Stopp der Abmahnindustrie

Verbietet endlich das Abmahnwesen und die dubiosen so genannten Wettbewerbsvereine!

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zu „Perspektiven liberaler Netzpolitik“ an, einen Gesetzentwurf gegen den „ausufernden Abmahnmissbrauch“ vorlegen zu wollen. Das meldete gestern heise.de.

„Jährlich erhielten Internetnutzer rund 700.000 entsprechende Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen, führte die Liberale auf dem ersten Online-Medientreff der FDP-Bundestagsfraktion aus. Das Instrument der Abmahnung werde ‚als sehr entwickeltes Geschäftsmodell‘ zunehmend in einer nicht vorgesehenen Weise etwa gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt.“

Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro.

„Dies geht Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht weit genug. Das jurisitsche Mittel der Abmahnung solle zwar nicht abgeschafft werden, seiner Handhabe sollten aber Grenzen aufgezeigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.“

Da sollte endlich mal alles genau durchleuchtet werden: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten in Bagatellfällen generell verboten werden. Damit meine ich vor allen Dingen die Serienabmahner in den dubiosen Wettbewerbsvereinen und Anwaltskanzleien, ie ihr Geld mit dem Aufspüren oft minimaler Wettbewerbsverstöße, Urheberrechtsverletzungen und dem Verschicken gebührenpflichtiger Abmahnungen verdienen. Abmahnvereine kassieren mit ihren Hausmeister-Aktionen Millionenbeträge an Vertragsstrafen und Abmahnpauschalen, finanzieren damit Geschäftsstellen, besetzt mit mehreren Geschäftsführern nebst Personal und beschäftigen auch noch Heerscharen von Anwälten. Dahinter stehen schnöde Lobbyinteressen von der Pharmaindustrie bis zu Verlagen. Mit Wettbewerb hat das nichts zu tun.

Euroweb: Hört auf, Euch hinter dem Wettbewerbsrecht zu verschanzen!

„Wer glaubt, sich im World Wide Web wie ein Outlaw benehmen zu können, irrt. Das Internet ist nicht der Wilde Westen. Dass dennoch viele das Internet als eine Art rechtsfreien Raum sehen, liegt nicht nur an der kolossalen Verblendung einzelner Marktteilnehmer, sondern wohl auch daran, dass der Gesetzgeber sich schwer tut, effiziente Regelungen und Vorschriften zu etablieren. Dieses betrifft vor allem das Marken- und Wettbewerbsrecht, aber auch Themen wie Jugendschutz und Persönlichkeitsrechte“, schreibt die Firma Euroweb. Jetzt tragen die Jungs aber etwas dicke auf.

Ich möchte mich inhaltlich zur Streitsache “Nerdcore vs. Euroweb” gar nicht äußern und die Empörungsarie von Euroweb kommentieren. Aber das Wettbewerbsrecht heranzuziehen bei der Abmahnaktion gegen Nerdcore ist anmaßend und dokumentiert den Kern des Problems. Nerdcore ist nicht Wettbewerber von Euroweb. Und Abmahnungen sollten generell nicht eingesetzt werden, um Meinungsäußerungen von der Bildfläche zu schießen.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten in Bagatellfällen künftig ausgeschlossen werden. Das zielt auf dubiose Wettbewerbsvereine und Rechtsanwälte ab, die ihr Geld mit dem Aufspüren oft minimaler Wettbewerbsverstöße und dem Verschicken gebührenpflichtiger Abmahnungen verdienen. Gebietsmonopolisten und gierige Platzhirsche in der Wirtschaft treiben mit dem Wettbewerbsrecht Schindluder. Abmahner berufen sich auf Gesetze, die aus einer undemokratischen deutschen Rechtstradition stammen: dem UWG von Kaiser Wilhelm von 1909, der Zugabeverordnung zum Wettbewerbsgesetz, die 1932 von Reichspräsident Hindenburg als Notverordnung erlassen wurde und schließlich dem Rabattgesetz aus frühfaschistischer Zeit. Wer also solch schweres Geschütz gegen Blogger ins Feld führt, darf sich über die Gegenwehr nicht beschweren. Die Abmahnung und die Pfändung der Domain sind eine Sauerei. Mit Wettbewerb hat das Ganze nichts zu tun!

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Erleben wir eine Renaissance der Knöllchen-Jäger im Internet?

Carte blanche für Abmahn-Anwälte? Diese Frage stellt ZDF online in der Debatte um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
„Website-Betreiber, die meinen, sie könnten den Staatsvertrag ignorieren, sollten ihre Haltung überdenken. Denn wer ab 1.Januar 2011 den Staatsvertrag wissentlich missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro belegt werden. In der Blogosphäre herrschen nun Unsicherheit und Wut. Dabei geht es gar nicht mal um die Tatsache, dass sogar Blogger, die Google-Anzeigen oder Flattr zur Refinanzierung ihrer Serverkosten nutzen, ab dem 1. Januar theoretisch einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum angeben müssen“, so ZDF online.

Was die Blogger ärgere, sei die zu erwartende Schwemme von Abmahnungen. Denn in der Praxis würde es schwer fallen, die Inhalte einer Webseite in die richtigen Altersklassen einzustufen. Und wer falsch liege, riskiert eine Abmahnung. Der „Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur“ führte dazu ein Experiment durch, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Ergebnis: 80 Prozent lagen falsch. Da helfen auch die Beschwichtigungsphrasen der Staatsapologeten nicht weiter die meinen, dass es so schlimm nicht kommen wird. Erinnert sich noch jemand an den 1. Januar 2002, als das Teledienstgesetz (TDG) und der Mediendienste-Staatsvertrag geändert wurden. Kern der Neuregelung war eine verschärfte Impressumspflicht für Anbieter von Tele- und Mediendienste. Auch hier waren die Vorgaben schwammig und boten einen großen Interpretationsspielraum für juristische Haarspaltereien. Ein gefundenes Fressen für all die unseriösen „Rechts“-Anwälte, Wettbewerbs- und Abmahnvereine, die sich die missverständliche Rechtslage zu Nutze machen, um unbescholtene und arglose Dienstleister in den Ruin zu treiben. Die kleinsten Fehler wrrden von Mitarbeitern dieser Abmahnungs-Maschinerie akribisch recherchiert, um daraus reichlich persönlichen Gewinn zu ziehen. Da wurden Abmahnungen wie am Fließband verschickt und mittelständische Service-Anbieter verschreckt und eingeschüchtert.

Die Hoffnung der Abmahner besteht immer in der vorausgesetzten Autoritätsgläubigkeit der Abgemahnten. Häufig genug ziehen diese es vor, sich außergerichtlich mit den Abzockern zu einigen. Der Abgemahnte kann oftmals weder seine Rechtslage genau einschätzen, noch hat er neben seinem Geschäftsbetrieb die Zeit und das Geld, sich auf ein langwieriges Rechtsverfahren einzulassen. Das Resultat sind vorschnell bezahlte Bußgelder, zeitaufwendige Überarbeitungen der vorgeworfenen Verletzungshandlung oder dessen Vernichtung.

Aber liebe Abmahner, wenn ihr glaubt, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als Konjunkturpaket für Eure Machenschaften wirkt, solltet Ihr Euch den Fall Jack Wolfskin noch einmal zu Gemüte führen: Bei Abmahnungen fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern wehren sich im Social Web!

Der Fall Jack Wolfskin: Bei Abmahnungen fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern wehren sich im Social Web

Jack Wolfskin befindet sich nach Ansicht von PR-Blogger Klaus Eck, Spezialist für Reputationsmanagement, in der öffentlichen Abmahnfalle. Selber Schuld!
„Eigentlich war alles ganz eindeutig, zumindest aus der Sicht des Outdoor-Markenartiklers Jack Wolfskin, der seine Markenrechte gefährdet sah und deshalb gegenüber Dawanda und einige der Dawanda-Mitglieder seine Rechte in Anspruch nahm“, so Eick. Doch dann mehrten sich einflussreiche Stimmen im Netz, die den Goliath Wolfskin an den Online-Pranger stellten. So schreibt Ralf Schwartz im Werbeblogger:

„Mit Jack Wolfskin vergreift sich wiedermal eine weltweit agierende und sich selbst für integer haltende Marke an den kleinsten und schwächsten Gliedern des Long Tail. Jack Wolfskin, dessen Logo eine Wolfstatze ziert, untersagt allen Anbietern von Pfoten(!)-Designs die Verwendung derselben, denn Jack Wolfskin sieht seine Markenrechte verletzt!“

Eine Welle von Sympathie-Bekundungen schwappe über die Blogosphäre. 99,9 Prozent aller Interessierten geben den abgemahnten Privatleuten recht, nur der ewige Nico Lumma, der weltbeste Marken-, Kommunikations- und Social Media Experte, den Vodafone und SPD sich leisten konnten, sei der Meinung, die Leute sollen doch die AGB lesen. Dawanda, da sei er sicher, habe damit nichts am Hut und Wolfskin klage nur das ihnen zustehendes Recht ein. Wo kämen wir denn da hin! Punkt. Aber Lummaland ist argumentativ schon lange abgebrannt.

Der rechtliche Hintergrund der Abmahn-Attacken ist höchst zweifelhaft. Der Widerstand im Netz kann nicht nur die Reputation von Markenartiklern nachhaltig zerstören, sondern auch juristisch eininge Geschütze ins Feld rollen. Es gibt kritische Stimmen, die viele Teile des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) als nicht mehr zeitgemäß ansehen, wenn es um die Gewerbefreiheit oder um Markenrechte geht.

Die Ursprünge für die Grundlage des Abmahnterrors liegen nach Erkenntnissen von Horst Mirbach von der Aktion Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert. „Da waren einmal die Großkartelle der Industrie, daneben gab es aber dann auch die ständischen Bestrebungen im Handwerk, in verschiedenen anderen Berufsgruppen und sozialen Gruppen und diese haben bis Ende der 20er Jahre, bis zum Ende der Weimarer Republik noch relativ wenig Niederschlag in den gesetzlichen Regelungen gefunden. Es gibt Wissenschaftler, die in der Entstehung des Nationalsozialismus sogar einen wichtigen Punkt darin finden, dass der Nationalsozialismus Anliegen aufgegriffen hat dieser Art, die vorher sich im späten Kaiserreich und in der Weimarer Republik noch nicht durchsetzen konnten. Und der Nationalsozialismus hat diese Gesichtspunkte zum Teil berücksichtigt, überall da, wo sie ihm in die politischen Ziele hineinpassten und hat entsprechende Regelungen geschaffen. Nicht alle diese Regelungen waren von der Art, dass sie von den Alliierten nach Kriegsende als faschistische Gesetze aufgehoben worden wären, sondern sie erschienen zunächst mal von nachrangigem Interesse und wirkten so in die Bundesrepublik hinein fortEs gibt einige Regelungen, die hier zum Missbrauch einladen und erhebliche Teile des UWGs und der anderen einschlägigen Fachgesetzgebungen laden zum Missbrauch ein. Insofern würde es sehr gut sein, einmal das Ganze kritisch zu überarbeiten“, so Mirbach.

Leider ist das UWG immer noch ein gefundenes Fresse für unzählige Anwaltskanzleien, so genannte „Wettbewerbs“- und Abmahnvereine, die sich die missverständliche Rechtslage zu Nutze machen, um unbescholtene und arglose Menschen in den Ruin zu treiben. Die kleinsten Fehler werden von Mitarbeitern dieser Abmahnungs-Maschinerie akribisch recherchiert, um daraus reichlich persönlichen Gewinn zu ziehen. Das schnelle Geld lockt vor allen Dingen im Internet. Da werden Abmahnungen wie am Fließband verschickt. Betreiber von Internetseiten erhalten Post von dubiosen Anwälten mit der Androhung von saftigen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.

Die Hoffnung der Abmahner besteht in der Autoritätsgläubigkeit der Abgemahnten. Häufig genug ziehen diese es vor, sich außergerichtlich mit den Abzockern zu einigen. Der Abgemahnte kann oftmals weder seine Rechtslage genau einschätzen, noch hat er Zeit und das Geld, sich auf ein langwieriges Rechtsverfahren einzulassen. Das Resultat sind vorschnell bezahlte Abmahngebühren und unterschriebene Unterlassungserklärungen sowie zeitaufwendige Überarbeitungen der vorgeworfenen Verletzungshandlung.

Mit Wettbewerbsschutz hat das nichts zu tun! Ausgefuchste Abmahner können leicht 500 Abmahnungen pro Monat produzieren. Bei einer Abmahngebühr von 75,00 Euro pro Stück, kann es ein sogenannter „Wettbewerbsschützer“ auf stolze 37.500,00 Euro bringen.

Wie kann man den Berufs-Abzockern in die Parade fahren neben der öffentlichen Blogstellung? Erste Schritte in die richtige Richtung hat vor einigen Jahren der Bundesgerichtshof eingeleitet. Auch bei begründeten Werbeverstößen dürfen Unternehmen keine Abmahnwelle lostreten. Vor allem dann nicht, wenn sie den Gegner allein mit hohen Prozesskosten in die Knie zwingen wollen und selbst nur einen Anwalt beschäftigen. Allerdings sollte man sich auf die Rechtsprechung nicht verlassen. Besser wäre es nach meiner Meinung, wenn der Gesetzgeber das Instrument der Abmahnung völlig verbieten würde!

Siehe auch:
Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab.

Abmahnwelle gegen Hobby-Designer.

Abwahnsinn: Jack Wolfskin mahnt Bastelcommunity ab.

Jack Wolfskin mahnt DaWanda-Mitglieder wegen Tatzen ab.

Wie das Geschäft der Abmahner funktioniert, hat der Journalist Wolfgang Huhn sehr gut recherchiert:
Die Abmahner

Sie sind meist unsichtbar. Ihr Aktionsfeld ist es auch: Das Internet. Es geht um Verkäufer und Käufer und die Frage: Was ist ein privater Verkauf und was ein gewerblicher Handel?

Das Geschäft für einen Dritten: den „Abmahnanwalt“. Er sucht im Internet nach Anzeigen, bei denen er einen gewerblichen Handel unterstellt. Außerdem nutzt er die sich durch Gerichtsentscheide fast wöchentlich ändernde Rechtsprechung. Seine beste Partnerin dabei ist Frau Zypries, die Bundesjustizministerin. Ihr Haus hat für gewerbliche Händler eine Widerrufsbelehrung entwickelt, die von fast allen Händlern verwendet wird. Der Verkäufer glaubt nun, dass er damit vor Abmahnungen sicher sei. Aber viele Gerichte halten die Erklärung in einigen Punkten für falsch. Also mahnen die Anwälte gerade aufgrund dieser Fehler ab und haben Erfolg.

Das Geschäft läuft gut. Die Abmahngebühren liegen zwischen 600 und 1.200 Euro. Ein einzelner Anwalt hat in den letzten beiden Jahren hunderte Abmahnungen verschickt. Ein einziger Versuch eines Anwalts, der einen Verstoß gegen die Widerrufsbelehrung bei eBay sucht, ergibt nach Sekunden 120.000 Treffer. Also 120.000 potentielle Abmahnungen gegen die der Verkäufer scheinbar ohnmächtig ist. Für ihn heißt es nämlich jetzt, die Forderung des Abmahnanwalts bezahlen oder dagegen vorgehen. Dann hat er auch noch die Gerichtskosten zu zahlen, wenn er verliert. Da sind schnell mehrere tausend Euro fällig.

die story zeigt die Praxis der Abmahnanwälte und verfolgt den Weg von den Angeboten bis in deutsche Gerichtssäle.

Die letzte Schlacht der analogen Welt

Mit dem „Heidelberger Appell“ und dem „Fair Syndication Consortium“ formieren sich Federkiel-Intellektuelle und Verleger, um das OpenAccess-Prinzip des Internets zurückzudrehen. Im Zentrum der Empörungswelle steht vor allem Google. Die Revolte erinnert ein wenig an die hilflosen Versuche der Musikindustrie, Tauschbörsen und mp3-Download-Piraterie mit, Kopierschutztechniken, strafrechtlichen Abschreckungsmaßnahmen und Abmahnterror in den Griff zu bekommen. Wenn die Musikbranche ihre Energie und Kreativität statt in Juristen eher in Marketing und Innovationen gesteckt hätte, dann wäre es ihr selbst gelungen, sich neu zu erfinden und nicht Apple. Denn mit der Plattform iTunes und den coolen Endgeräten ist es Steve Jobs gelungen, gigantische Umsätze zu machen.

Statt über Urheberrechts-Attacken gegen die Google-Ökonomie zu sinnieren, sollten Verleger, Wissenschaftler und Schriftsteller sich lieber Gedanken machen, wie man im Internet attraktive Geschäftsmodelle kreieren kann. Darauf hat der Billing-Experte Omar Khorshed von der Düsseldorfer Firma acoreus schon vor Jahren hingewiesen. „Viele Firmen sind nicht in der Lage, massenfähige Produkte mit attraktiven, einfachen und kostengünstigen Billingangeboten zu etablieren“, mahnte Khorshed. Hier werden die meisten Fehler gemacht. Wenn Verlage in Bezahldatenbanken pro Artikel zwei bis sechs Euro verlangen, haben sie den Schuss eben noch nicht gehört.

Medienprofessor Jeff Jarvis hat das in seinem Buch „Was würde Google tun“ treffend beschrieben. Das Knappheitsmodell der Wirtschaft und damit die Kontrolle über Inhalte haben ausgedient. Google hatte eben frühzeitig den Instinkt, Plattformen und Netzwerke zu schaffen, statt Inhalte zu kaufen oder zu produzieren.

Warum sollte es nicht möglich sein, auch Bücher über Anzeigen zu finanzieren? Jarvis verweist in seinem Buch auf den googeligsten Autor, denn er kennt: Paulo Coelho. Er glaubt, dass die Raubdrucke seiner Bücher in russischer, japanischer, norwegischer oder serbischer Sprache ihn zum meist übersetzten lebenden Autor gemacht hat. Die Raubdrucke waren derart hilfreich, dass Coelho auf seiner eigenen Homepage Links dazu einrichtete.

Kluge Buchvermarktung im Internet
Kluge Buchvermarktung im Internet

Wenn ein Coelho-Buch in Druck geht, wird mit dem Verlag auch über zahlreiche digitale Alternativen gesprochen. Beispielsweise sein Werk in voller Länge einige Wochen vor seiner Veröffentlichung ins Internet zu stellen, Auszüge in Serie für eine gewisse Zeit online zu veröffentlichen, kostenlose Videoausgaben herzugeben und vieles mehr. Seinen Blog nutzt der Schriftsteller, um seine Leser in seinen Schaffensprozess einzubeziehen und für Recherchen zu befragen – etwa zum Thema Mode und die Anziehungskraft von Markennamen. Coelho twitter sogar. „Er benutzt einen ausklappbaren Camcorder, um Fragen für sein Publikum aufzuzeichnen und sie über Seesmic.com, eine Video-Gesprächsplattform, online zu stellen“, so Jarvis. Coelho bat seine Leser sogar, einen seiner Romane zu verfilmen und Sponsoren zu suchen, um das Projekt zu finanzieren. Online verfolgt er sehr erfolgreich die Absicht, Beziehungen zu mehr Lesern aufzubauen und mehr Bücher zu verkaufen. Daran sollten sich die Unterzeichner des Heidelberger Appells ein Beispiel nehmen. Sie sollten Google nicht wie einen Feind behandeln, sondern als Verbündeten einsetzen. Denn über Google entdecken immer mehr Leser über Suchanfragen und Links neue Autoren. „Autoren erreichen hier einen immens großen Teil des Publikums, der niemals einen Buchladen betreten würde. Für Verleger und Autoren eröffnen sich neue Wege, Bücher ins Gespräch zu bringen“, resümiert Jarvis. So wie es Beispiel der Bonner Bernstein Verlag auf Facebook praktiziert.