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Der Fall Jack Wolfskin: Bei Abmahnungen fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern wehren sich im Social Web

Jack Wolfskin befindet sich nach Ansicht von PR-Blogger Klaus Eck, Spezialist für Reputationsmanagement, in der öffentlichen Abmahnfalle. Selber Schuld!
„Eigentlich war alles ganz eindeutig, zumindest aus der Sicht des Outdoor-Markenartiklers Jack Wolfskin, der seine Markenrechte gefährdet sah und deshalb gegenüber Dawanda und einige der Dawanda-Mitglieder seine Rechte in Anspruch nahm“, so Eick. Doch dann mehrten sich einflussreiche Stimmen im Netz, die den Goliath Wolfskin an den Online-Pranger stellten. So schreibt Ralf Schwartz im Werbeblogger:

„Mit Jack Wolfskin vergreift sich wiedermal eine weltweit agierende und sich selbst für integer haltende Marke an den kleinsten und schwächsten Gliedern des Long Tail. Jack Wolfskin, dessen Logo eine Wolfstatze ziert, untersagt allen Anbietern von Pfoten(!)-Designs die Verwendung derselben, denn Jack Wolfskin sieht seine Markenrechte verletzt!”

Eine Welle von Sympathie-Bekundungen schwappe über die Blogosphäre. 99,9 Prozent aller Interessierten geben den abgemahnten Privatleuten recht, nur der ewige Nico Lumma, der weltbeste Marken-, Kommunikations- und Social Media Experte, den Vodafone und SPD sich leisten konnten, sei der Meinung, die Leute sollen doch die AGB lesen. Dawanda, da sei er sicher, habe damit nichts am Hut und Wolfskin klage nur das ihnen zustehendes Recht ein. Wo kämen wir denn da hin! Punkt. Aber Lummaland ist argumentativ schon lange abgebrannt.

Der rechtliche Hintergrund der Abmahn-Attacken ist höchst zweifelhaft. Der Widerstand im Netz kann nicht nur die Reputation von Markenartiklern nachhaltig zerstören, sondern auch juristisch eininge Geschütze ins Feld rollen. Es gibt kritische Stimmen, die viele Teile des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) als nicht mehr zeitgemäß ansehen, wenn es um die Gewerbefreiheit oder um Markenrechte geht.

Die Ursprünge für die Grundlage des Abmahnterrors liegen nach Erkenntnissen von Horst Mirbach von der Aktion Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert. „Da waren einmal die Großkartelle der Industrie, daneben gab es aber dann auch die ständischen Bestrebungen im Handwerk, in verschiedenen anderen Berufsgruppen und sozialen Gruppen und diese haben bis Ende der 20er Jahre, bis zum Ende der Weimarer Republik noch relativ wenig Niederschlag in den gesetzlichen Regelungen gefunden. Es gibt Wissenschaftler, die in der Entstehung des Nationalsozialismus sogar einen wichtigen Punkt darin finden, dass der Nationalsozialismus Anliegen aufgegriffen hat dieser Art, die vorher sich im späten Kaiserreich und in der Weimarer Republik noch nicht durchsetzen konnten. Und der Nationalsozialismus hat diese Gesichtspunkte zum Teil berücksichtigt, überall da, wo sie ihm in die politischen Ziele hineinpassten und hat entsprechende Regelungen geschaffen. Nicht alle diese Regelungen waren von der Art, dass sie von den Alliierten nach Kriegsende als faschistische Gesetze aufgehoben worden wären, sondern sie erschienen zunächst mal von nachrangigem Interesse und wirkten so in die Bundesrepublik hinein fortEs gibt einige Regelungen, die hier zum Missbrauch einladen und erhebliche Teile des UWGs und der anderen einschlägigen Fachgesetzgebungen laden zum Missbrauch ein. Insofern würde es sehr gut sein, einmal das Ganze kritisch zu überarbeiten“, so Mirbach.

Leider ist das UWG immer noch ein gefundenes Fresse für unzählige Anwaltskanzleien, so genannte „Wettbewerbs“- und Abmahnvereine, die sich die missverständliche Rechtslage zu Nutze machen, um unbescholtene und arglose Menschen in den Ruin zu treiben. Die kleinsten Fehler werden von Mitarbeitern dieser Abmahnungs-Maschinerie akribisch recherchiert, um daraus reichlich persönlichen Gewinn zu ziehen. Das schnelle Geld lockt vor allen Dingen im Internet. Da werden Abmahnungen wie am Fließband verschickt. Betreiber von Internetseiten erhalten Post von dubiosen Anwälten mit der Androhung von saftigen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.

Die Hoffnung der Abmahner besteht in der Autoritätsgläubigkeit der Abgemahnten. Häufig genug ziehen diese es vor, sich außergerichtlich mit den Abzockern zu einigen. Der Abgemahnte kann oftmals weder seine Rechtslage genau einschätzen, noch hat er Zeit und das Geld, sich auf ein langwieriges Rechtsverfahren einzulassen. Das Resultat sind vorschnell bezahlte Abmahngebühren und unterschriebene Unterlassungserklärungen sowie zeitaufwendige Überarbeitungen der vorgeworfenen Verletzungshandlung.

Mit Wettbewerbsschutz hat das nichts zu tun! Ausgefuchste Abmahner können leicht 500 Abmahnungen pro Monat produzieren. Bei einer Abmahngebühr von 75,00 Euro pro Stück, kann es ein sogenannter „Wettbewerbsschützer“ auf stolze 37.500,00 Euro bringen.

Wie kann man den Berufs-Abzockern in die Parade fahren neben der öffentlichen Blogstellung? Erste Schritte in die richtige Richtung hat vor einigen Jahren der Bundesgerichtshof eingeleitet. Auch bei begründeten Werbeverstößen dürfen Unternehmen keine Abmahnwelle lostreten. Vor allem dann nicht, wenn sie den Gegner allein mit hohen Prozesskosten in die Knie zwingen wollen und selbst nur einen Anwalt beschäftigen. Allerdings sollte man sich auf die Rechtsprechung nicht verlassen. Besser wäre es nach meiner Meinung, wenn der Gesetzgeber das Instrument der Abmahnung völlig verbieten würde!

Siehe auch:
Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab.

Abmahnwelle gegen Hobby-Designer.

Abwahnsinn: Jack Wolfskin mahnt Bastelcommunity ab.

Jack Wolfskin mahnt DaWanda-Mitglieder wegen Tatzen ab.

Wie das Geschäft der Abmahner funktioniert, hat der Journalist Wolfgang Huhn sehr gut recherchiert:
Die Abmahner

Sie sind meist unsichtbar. Ihr Aktionsfeld ist es auch: Das Internet. Es geht um Verkäufer und Käufer und die Frage: Was ist ein privater Verkauf und was ein gewerblicher Handel?

Das Geschäft für einen Dritten: den „Abmahnanwalt“. Er sucht im Internet nach Anzeigen, bei denen er einen gewerblichen Handel unterstellt. Außerdem nutzt er die sich durch Gerichtsentscheide fast wöchentlich ändernde Rechtsprechung. Seine beste Partnerin dabei ist Frau Zypries, die Bundesjustizministerin. Ihr Haus hat für gewerbliche Händler eine Widerrufsbelehrung entwickelt, die von fast allen Händlern verwendet wird. Der Verkäufer glaubt nun, dass er damit vor Abmahnungen sicher sei. Aber viele Gerichte halten die Erklärung in einigen Punkten für falsch. Also mahnen die Anwälte gerade aufgrund dieser Fehler ab und haben Erfolg.

Das Geschäft läuft gut. Die Abmahngebühren liegen zwischen 600 und 1.200 Euro. Ein einzelner Anwalt hat in den letzten beiden Jahren hunderte Abmahnungen verschickt. Ein einziger Versuch eines Anwalts, der einen Verstoß gegen die Widerrufsbelehrung bei eBay sucht, ergibt nach Sekunden 120.000 Treffer. Also 120.000 potentielle Abmahnungen gegen die der Verkäufer scheinbar ohnmächtig ist. Für ihn heißt es nämlich jetzt, die Forderung des Abmahnanwalts bezahlen oder dagegen vorgehen. Dann hat er auch noch die Gerichtskosten zu zahlen, wenn er verliert. Da sind schnell mehrere tausend Euro fällig.

die story zeigt die Praxis der Abmahnanwälte und verfolgt den Weg von den Angeboten bis in deutsche Gerichtssäle.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

6 Kommentare zu "Der Fall Jack Wolfskin: Bei Abmahnungen fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern wehren sich im Social Web"

  1. lies doch mal, was ich schreibe, bevor du hier über mich rumätzt

  2. wer ätzt gegen Lummaland? Es ist doch wohl noch gestattet, einen anderen Blogger zu zitieren.
    Und Deine Argumente sind nicht so ganz stichhaltig. Entscheidend an der ätzenden Kritik ist wohl Dein “Aber”.
    So schreibst Du: “Aber. Auch wenn es sich bei Dawanda sicherlich überwiegend um Produkte handelt, die nicht von professionellen Anbietern verkauft werden, so kann man dennoch den Anbietern ein kommerzielles Interesse unterstellen. Als Anbieter eines Produktes muß man gewährleisten, daß mit diesem Produkt keine Rechte Dritter verletzt werden. Insofern kann ich es durchaus nachvollziehen, wenn Anwälte hier agieren, auch wenn ich mir in diesen Fällen gewünscht hätte, daß nur die entsprechenden Produkte aus dem Angebot entfernt werden und die Anbieter gebeten werden, in Zukunft bitte nicht die Tatze zu verwenden”.

    Schön und gut. Deswegen muss man nicht die Abmahnwelle lostreten. Ein Schreiben von Wolfskin hätte ausgereicht. Mit der Einschaltung von Abmahnanwälten macht man kleine Anbieter mit unseriösen Methoden platt. Und hast Du schon mal den Begriff der Aktivlegitimation gehört? Von Wettbewerbern kann man bei den Kleinstanbietern wohl nicht sprechen. Da solltest Du meinen Blogbeitrag mal genauer lesen!

  3. Erbärmlich

  4. Was ist erbärmlich?

  5. Weitere Infos zu den Abmahnungen der Firma Jack Wolfskin durch die Kanzlei Harmsen Utescher findet ihr auch hier:

    http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-der-firma-jack-wolfskin-durch-kanzlei-harmsen-utescher.html

  6. @Wolle prima Hinweis!

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