“Wer glaubt, sich im World Wide Web wie ein Outlaw benehmen zu können, irrt. Das Internet ist nicht der Wilde Westen. Dass dennoch viele das Internet als eine Art rechtsfreien Raum sehen, liegt nicht nur an der kolossalen Verblendung einzelner Marktteilnehmer, sondern wohl auch daran, dass der Gesetzgeber sich schwer tut, effiziente Regelungen und Vorschriften zu etablieren. Dieses betrifft vor allem das Marken- und Wettbewerbsrecht, aber auch Themen wie Jugendschutz und Persönlichkeitsrechte”, schreibt die Firma Euroweb. Jetzt tragen die Jungs aber etwas dicke auf.
Ich möchte mich inhaltlich zur Streitsache “Nerdcore vs. Euroweb” gar nicht äußern und die Empörungsarie von Euroweb kommentieren. Aber das Wettbewerbsrecht heranzuziehen bei der Abmahnaktion gegen Nerdcore ist anmaßend und dokumentiert den Kern des Problems. Nerdcore ist nicht Wettbewerber von Euroweb. Und Abmahnungen sollten generell nicht eingesetzt werden, um Meinungsäußerungen von der Bildfläche zu schießen.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten in Bagatellfällen künftig ausgeschlossen werden. Das zielt auf dubiose Wettbewerbsvereine und Rechtsanwälte ab, die ihr Geld mit dem Aufspüren oft minimaler Wettbewerbsverstöße und dem Verschicken gebührenpflichtiger Abmahnungen verdienen. Gebietsmonopolisten und gierige Platzhirsche in der Wirtschaft treiben mit dem Wettbewerbsrecht Schindluder. Abmahner berufen sich auf Gesetze, die aus einer undemokratischen deutschen Rechtstradition stammen: dem UWG von Kaiser Wilhelm von 1909, der Zugabeverordnung zum Wettbewerbsgesetz, die 1932 von Reichspräsident Hindenburg als Notverordnung erlassen wurde und schließlich dem Rabattgesetz aus frühfaschistischer Zeit. Wer also solch schweres Geschütz gegen Blogger ins Feld führt, darf sich über die Gegenwehr nicht beschweren. Die Abmahnung und die Pfändung der Domain sind eine Sauerei. Mit Wettbewerb hat das Ganze nichts zu tun!
Das Wettbewerbsrecht bewirkt das Gegenteil von Wettbewerb.