fbpx

#Staatstrojaner, DigiTask und der Hamburger Fischmarkt: Innenminister, veröffentlicht die Ausschreibungen!

Mir war völlig klar, dass nach der Aufdeckung der Staatstrojaner-Staatsaffäre durch den Chaos Computer Club eine Politik der Nebelkerzen los getreten wird: von Innenpolitikern, Innenministern und Behördenchefs. Zugegeben wird nur das, was ohnehin kurz vor der Veröffentlichung steht. Immer mehr Bundesländer müssen einräumen, dass die Trojaner mit den von den Hackern festgestellten “Leistungsmerkmalen” in den vergangenen Jahren intensiv zum Einsatz kamen.

Mitten drin taucht in schöner Regelmäßigkeit die Firma DigiTask auf, die sich wohl so eine Art Trojaner-Monopolstellung für die öffentliche Hand erarbeitet hat. Wie die Trojaner dann von Bund und Ländern für Spionage-Aktionen verwendet wurden, ist im Prinzip völlig wurscht.

Entscheidend ist das, was die Innenministerien von Bund und Länder in Auftrag gegeben haben. Hier liegt der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele von den Grünen goldrichtig. Die Bundesregierung müsse diejenigen Personen zur Verantwortung ziehen, die an Beschaffung und Einsatz solcher rechtswidrig gestalteten Software beteiligt waren. Ströbele und die Abgeordneten in den Landtagen sollten ihre Forderung noch erweitern: Es muss die Ausschreibung für die Anschaffung der Staatstrojaner offen gelegt werden. In den Leistungskriterien kann man erkennen, ob schon der Einkauf der Trojaner-Software verfassungswidrig war und den Schlapphut-Prinzipien “Legal, Illegal, Scheißegal” entspricht.

Glaubt denn irgendjemand wirklich an das Märchen, dass den Sicherheitsbehörden und Innenministern nicht klar war, was diese Programme können und was sie nicht können? Nach dem Vergaberecht muss der Leistungsumfang präzise beschrieben werden. Und agiert der Anbieter, in diesem Fall die Firma DigiTask, in den Geschäften mit dem Staat wie die Verkäufer auf dem Hamburger Fischmarkt? Wenn Ihr, liebe Innenminister, zehn Makrelen kauft, bekommt ihr für den gleichen Preis noch zwei Aale, einen Hering und ein Überraschungsei oben drauf.

Was die CSU-Parteifreunde Friedrich und Herrmann als Innenminister von Bund und Bayern derzeitig treiben, ist nichts anderes als Verzögerungstaktik. Friedrich verlangt jetzt, den Einsatz von Ermittlungssoftware zu unterbinden, die geeignet sei, rechtswidrige Durchsuchungen von Computern zu ermöglichen. Dabei hatte doch das BKA schon das entsprechende Programm geprüft und in der “ursprünglichen” Fassung nicht akzeptiert. Der Grund seien darin enthaltene zusätzliche, rechtlich fragwürdige Ermittlungsoptionen gewesen (wann wurde geprüft?). Warum wurde also nicht vorher schon eine Warnung vom Bundesinnenminister ausgesprochen? Auch in Bayern hat Herrmann den Einsatz des Staatstrojaners gestoppt bis eine Überprüfung des Landesdatenschützers vorliegt. Vorher erklärte er noch, dass sich die Sicherheitsbehörden an geltendes Recht gehalten haben. Das ist reiner Aktionismus.

Liebe Innenminister, legt die Ausschreibungen auf den Tisch, schmeißt die Chefs der Sicherheitsbehörden raus und bittet um die Entlassungsurkunden. Alles andere wäre eine Farce. Dazu wird es aber nicht kommen. Man spielt halt das Staatstrojaner-Kompetenzverwirrspiel.

Und wenn der Staatstrojaner in nächster Zeit nun gar nicht mehr zur “Terrorbekämpfung” genutzt werden kann, habe ich für BKA und LKAs sowie sonstige Schlapphüte eine Alternative: Red Robo aka BKA-Robert.

Siehe auch:
Wie Bayern mit dem Trojaner Kleinkriminelle jagte.

Jedes Land späht anders.

Eine Liste der “Geständigen”….

Ländertrojaner: Microsoft wurde vom Staat vorgeführt.

Die staatliche Computerwanze ist eine Staatsaffäre.

Behörden suchen den legalen Staatstrojaner.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

4 Kommentare zu "#Staatstrojaner, DigiTask und der Hamburger Fischmarkt: Innenminister, veröffentlicht die Ausschreibungen!"

  1. Der IT-Etat des Bundeskriminalamtes ist auch recht interessant. S. 59 ff. Ziemlich dicker Brocken. Aus der Aufstellung kann man allerdings nicht ableiten, was nun konkret in puncto Staatstrojaner eingekauft wurde. Oder ich bin zu blöd, den Haushaltsplan richtig zu lesen. http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2010/pdf/epl06.pdf

  2. “Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass polizeifachliche
    Software an in- und ausländische Polizei-, Justiz- und sonstige interessierte
    Dienststellen unentgeltlich abgegeben werden darf. Dies gilt auch für erworbene
    Software. Für erworbene Lizenzen an Standard-Software ist die jeweilige
    Lizenzvereinbarung maßgebend.” Fällt die Trojanersoftware auch unter diese Regelung ?

  3. @bobrobotboy Nach Informationen der Piratenpartei Bayern wohl nicht. So bekam 2008 der damalige Pressesprecher Ralph Hunderlach ein Dokument zugespielt über die Kosten beim Einsatz von Trojanern. Der Mietpreis für die entsprechende Software der hessischen Firma DigiTask liegt nach den Informationen von Hunderlach bei 3.500 Euro. Die “einmaligen Installationskosten vor Ort” liegen wohl bei 2.500 Euro und der Mietpreis der Dekodierung “pro Ort und Maßnahme” (Neusprech der Schlapphüte) ebenfalls bei 2.500 Euro. Also muss wohl für jeden Pups extra bezahlt werden….Da klingeln doch die Kassen.

    Nach der Veröffentlichung dieser Infos bekam der Pressesprecher übrigens Besuch von den Sicherheitsorganen…..Ein Beamter forderte ihn auf, seine Aktenordner, in denen die ausgedruckten E-Mails aufbewahrt werden (so denken halt die Internetausdrucker des Staates…), auszuhändigen. In Ordnern abgelegte E-Mails??? Scheint beim LKA noch üblich zu sein.

  4. Ich liebe den Hamburger Fischmarkt

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

%d Bloggern gefällt das: