Der Fall Jack Wolfskin: Bei Abmahnungen fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern wehren sich im Social Web

Jack Wolfskin befindet sich nach Ansicht von PR-Blogger Klaus Eck, Spezialist für Reputationsmanagement, in der öffentlichen Abmahnfalle. Selber Schuld!
„Eigentlich war alles ganz eindeutig, zumindest aus der Sicht des Outdoor-Markenartiklers Jack Wolfskin, der seine Markenrechte gefährdet sah und deshalb gegenüber Dawanda und einige der Dawanda-Mitglieder seine Rechte in Anspruch nahm“, so Eick. Doch dann mehrten sich einflussreiche Stimmen im Netz, die den Goliath Wolfskin an den Online-Pranger stellten. So schreibt Ralf Schwartz im Werbeblogger:

„Mit Jack Wolfskin vergreift sich wiedermal eine weltweit agierende und sich selbst für integer haltende Marke an den kleinsten und schwächsten Gliedern des Long Tail. Jack Wolfskin, dessen Logo eine Wolfstatze ziert, untersagt allen Anbietern von Pfoten(!)-Designs die Verwendung derselben, denn Jack Wolfskin sieht seine Markenrechte verletzt!“

Eine Welle von Sympathie-Bekundungen schwappe über die Blogosphäre. 99,9 Prozent aller Interessierten geben den abgemahnten Privatleuten recht, nur der ewige Nico Lumma, der weltbeste Marken-, Kommunikations- und Social Media Experte, den Vodafone und SPD sich leisten konnten, sei der Meinung, die Leute sollen doch die AGB lesen. Dawanda, da sei er sicher, habe damit nichts am Hut und Wolfskin klage nur das ihnen zustehendes Recht ein. Wo kämen wir denn da hin! Punkt. Aber Lummaland ist argumentativ schon lange abgebrannt.

Der rechtliche Hintergrund der Abmahn-Attacken ist höchst zweifelhaft. Der Widerstand im Netz kann nicht nur die Reputation von Markenartiklern nachhaltig zerstören, sondern auch juristisch eininge Geschütze ins Feld rollen. Es gibt kritische Stimmen, die viele Teile des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) als nicht mehr zeitgemäß ansehen, wenn es um die Gewerbefreiheit oder um Markenrechte geht.

Die Ursprünge für die Grundlage des Abmahnterrors liegen nach Erkenntnissen von Horst Mirbach von der Aktion Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert. „Da waren einmal die Großkartelle der Industrie, daneben gab es aber dann auch die ständischen Bestrebungen im Handwerk, in verschiedenen anderen Berufsgruppen und sozialen Gruppen und diese haben bis Ende der 20er Jahre, bis zum Ende der Weimarer Republik noch relativ wenig Niederschlag in den gesetzlichen Regelungen gefunden. Es gibt Wissenschaftler, die in der Entstehung des Nationalsozialismus sogar einen wichtigen Punkt darin finden, dass der Nationalsozialismus Anliegen aufgegriffen hat dieser Art, die vorher sich im späten Kaiserreich und in der Weimarer Republik noch nicht durchsetzen konnten. Und der Nationalsozialismus hat diese Gesichtspunkte zum Teil berücksichtigt, überall da, wo sie ihm in die politischen Ziele hineinpassten und hat entsprechende Regelungen geschaffen. Nicht alle diese Regelungen waren von der Art, dass sie von den Alliierten nach Kriegsende als faschistische Gesetze aufgehoben worden wären, sondern sie erschienen zunächst mal von nachrangigem Interesse und wirkten so in die Bundesrepublik hinein fortEs gibt einige Regelungen, die hier zum Missbrauch einladen und erhebliche Teile des UWGs und der anderen einschlägigen Fachgesetzgebungen laden zum Missbrauch ein. Insofern würde es sehr gut sein, einmal das Ganze kritisch zu überarbeiten“, so Mirbach.

Leider ist das UWG immer noch ein gefundenes Fresse für unzählige Anwaltskanzleien, so genannte „Wettbewerbs“- und Abmahnvereine, die sich die missverständliche Rechtslage zu Nutze machen, um unbescholtene und arglose Menschen in den Ruin zu treiben. Die kleinsten Fehler werden von Mitarbeitern dieser Abmahnungs-Maschinerie akribisch recherchiert, um daraus reichlich persönlichen Gewinn zu ziehen. Das schnelle Geld lockt vor allen Dingen im Internet. Da werden Abmahnungen wie am Fließband verschickt. Betreiber von Internetseiten erhalten Post von dubiosen Anwälten mit der Androhung von saftigen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.

Die Hoffnung der Abmahner besteht in der Autoritätsgläubigkeit der Abgemahnten. Häufig genug ziehen diese es vor, sich außergerichtlich mit den Abzockern zu einigen. Der Abgemahnte kann oftmals weder seine Rechtslage genau einschätzen, noch hat er Zeit und das Geld, sich auf ein langwieriges Rechtsverfahren einzulassen. Das Resultat sind vorschnell bezahlte Abmahngebühren und unterschriebene Unterlassungserklärungen sowie zeitaufwendige Überarbeitungen der vorgeworfenen Verletzungshandlung.

Mit Wettbewerbsschutz hat das nichts zu tun! Ausgefuchste Abmahner können leicht 500 Abmahnungen pro Monat produzieren. Bei einer Abmahngebühr von 75,00 Euro pro Stück, kann es ein sogenannter „Wettbewerbsschützer“ auf stolze 37.500,00 Euro bringen.

Wie kann man den Berufs-Abzockern in die Parade fahren neben der öffentlichen Blogstellung? Erste Schritte in die richtige Richtung hat vor einigen Jahren der Bundesgerichtshof eingeleitet. Auch bei begründeten Werbeverstößen dürfen Unternehmen keine Abmahnwelle lostreten. Vor allem dann nicht, wenn sie den Gegner allein mit hohen Prozesskosten in die Knie zwingen wollen und selbst nur einen Anwalt beschäftigen. Allerdings sollte man sich auf die Rechtsprechung nicht verlassen. Besser wäre es nach meiner Meinung, wenn der Gesetzgeber das Instrument der Abmahnung völlig verbieten würde!

Siehe auch:
Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab.

Abmahnwelle gegen Hobby-Designer.

Abwahnsinn: Jack Wolfskin mahnt Bastelcommunity ab.

Jack Wolfskin mahnt DaWanda-Mitglieder wegen Tatzen ab.

Wie das Geschäft der Abmahner funktioniert, hat der Journalist Wolfgang Huhn sehr gut recherchiert:
Die Abmahner

Sie sind meist unsichtbar. Ihr Aktionsfeld ist es auch: Das Internet. Es geht um Verkäufer und Käufer und die Frage: Was ist ein privater Verkauf und was ein gewerblicher Handel?

Das Geschäft für einen Dritten: den „Abmahnanwalt“. Er sucht im Internet nach Anzeigen, bei denen er einen gewerblichen Handel unterstellt. Außerdem nutzt er die sich durch Gerichtsentscheide fast wöchentlich ändernde Rechtsprechung. Seine beste Partnerin dabei ist Frau Zypries, die Bundesjustizministerin. Ihr Haus hat für gewerbliche Händler eine Widerrufsbelehrung entwickelt, die von fast allen Händlern verwendet wird. Der Verkäufer glaubt nun, dass er damit vor Abmahnungen sicher sei. Aber viele Gerichte halten die Erklärung in einigen Punkten für falsch. Also mahnen die Anwälte gerade aufgrund dieser Fehler ab und haben Erfolg.

Das Geschäft läuft gut. Die Abmahngebühren liegen zwischen 600 und 1.200 Euro. Ein einzelner Anwalt hat in den letzten beiden Jahren hunderte Abmahnungen verschickt. Ein einziger Versuch eines Anwalts, der einen Verstoß gegen die Widerrufsbelehrung bei eBay sucht, ergibt nach Sekunden 120.000 Treffer. Also 120.000 potentielle Abmahnungen gegen die der Verkäufer scheinbar ohnmächtig ist. Für ihn heißt es nämlich jetzt, die Forderung des Abmahnanwalts bezahlen oder dagegen vorgehen. Dann hat er auch noch die Gerichtskosten zu zahlen, wenn er verliert. Da sind schnell mehrere tausend Euro fällig.

die story zeigt die Praxis der Abmahnanwälte und verfolgt den Weg von den Angeboten bis in deutsche Gerichtssäle.

Social Media-Strategien für die Kundenkommunikation: Interessanter Artikel in t3n

FacebookDas Web 2.0 bietet Unternehmen enorme Möglichkeiten, ihre Kundenkommunikation und ihr Marketing zu verbessern. „Social Media heißt das Zauberwort, gemeint ist die persönliche und authentische Kommunikation mit Kunden auf Augenhöhe. Entscheidend dabei ist weniger die Auswahl der richtigen technologischen Tools, seien es Twitter, Facebook oder das eigene Blog, sondern vielmehr die richtige Strategie. Denn nur Unternehmen, die planvoll mit dem Thema Social Media umgehen, werden langfristig erfolgreich sein“, schreibt Johannes Kleske, strategischer Konzepter und Informationsarchitekt bei der Agentur Neue Digitale/Razorfish, in einem Beitrag für die Zeitschrift t3n.

Charlene Li und Josh Bernoff von Forrester Research haben im vergangenen Jahr mit ihrem Buch „Groundswell“ (in deutscher Ausgabe unter dem Titel „Facebook, YouTube, Xing & Co.“ erschienen) wichtige Erkenntnisse zusammen getragen. Zahlreiche Gespräche mit großen und kleinen Unternehmen über deren Erfahrungen mit Social Media wurden von Li und Bernoff auf die Formel „POST“ verdichtet. „POST“ steht dabei für People, Objectives, Strategy und Technology oder auf Deutsch: Zielgruppe, Ziele, Strategie und Technologie. „Bereits hier lässt sich ein deutlicher Unterschied in der Herangehensweise an eine Social-Media-Strategie im Unterschied zur gängigen Praxis erkennen. Für viele beginnt der Einstieg in Social Media mit Sätzen wie ‚Wir brauchen auch so ein Blog’ oder ‚Ich richte mal einen Twitter-Account ein’. Bei POST laufen Blogs und Twitter unter ‚Technology’ und stehen ganz am Ende. Erst wenn man die Zielgruppe genau kennt (People), die Herangehensweise definiert hat (Objectives) und die langfristige Richtung sowie die Auswirkungen für das Unternehmen klar sind (Strategy), machtman sich Gedanken, mit welchen Technologien und Mitteln mandas Ganze umsetzt. Dadurch wird vermieden, dass man nur Trends hinterherläuft, die gar nicht zur eigenen Strategie oder Zielgruppepassen“, so Kleske.

Um Gespräche im Social Web zu initiieren, ist es wichtig erst einmal mit dem Zuhören zu beginnen. „Nur wer sich zuerst ein Bild macht, was der Standpunkt des anderen ist und in welcher Art und Form er diesen vermittelt, kann angemessen reagieren. Viele klassische Marketing- und PR-Experten tun sich damit schwer. Aber Fakt bleibt: Wer nicht zuhört, führt keinen Dialog und wird im Social Web langfristig keinen Erfolg haben“, meint Kleske.

Für das Zuhören gibt es interessante Tools, die Unternehmen nutzbringend einsetzen können. Das fängt nach Auffassung von Kleske bei der einfachen Suche in Blogsuchmaschinen oder auf search.twitter.com an und geht bis zu ausgefeilten Buzz-Monitoring-Systemen von Anbietern wie Vico Research und Ethority, die qualitative Auswertungen zur Stimmung und Krisenfrüherkennung ermöglichen.

Twitter-BuchUm Trends aufzuspüren, eignet sich der Twitter-Dienst „What the Trend“. Er listet heiße Themen in einer verständlichen Kurzbeschreibung auf. Hat ein Thema noch keine Beschreibung, wird man ermuntert, selbst etwas zu schreiben. Siehe auch das Twitter-Buch von Tim O’Reilly und Sarah Milstein, erschienen im O’Reilly-Verlag. MicroPlaza zeigt nicht nur an, wofür sich die Leute bei Tiwtter interessieren, sondern es kann die Ergebnisse auch personalisieren und die am häufigsten erwähnten Links im Twitter-Netzerwerk anzeigen. TweetMeme http://tweetmeme.com verfolgt die verbreiteten Links und versieht sie mit einer Rangfolge. ExecTweets http://exectweets.com ist eine nützliche Sache, um zu erkunden, was in der Businesswelt los ist. Hier findet man Informationen und Details von Geschäftsleuten.

Für die Strategien im Social Web eignen sich natürlich auch Positivbeispiele anderer Firmen. So etwas wie der heilige Gral der Interaktion eines Unternehmens. Für die Einbeziehung des Kunden hat Starbucks mit der Plattform „MyStarbucksIdea.com“ einige Erfolge erzielen können. Hier kann jeder seine Wünsche an die Kaffeehaus-Kette äußern. „Dazu gehören Dinge wie ‚Günstigerer Kaffee’, ‚Mehr gesunde Snacks’ und ‚Veranstaltungstipps in der Nähe’. Bis Anfang Mai 2009 wurden über 70.000 Ideen und Wünsche geäußert“, weiß Kleske.

Das Ganze werde von einem Starbucks-Team betreut, das zu den verschiedenen Wünschen Stellung
bezieht, Hinweise auf bereits umgesetzte Wünsche gibt. Starbucks bekomme Unmengen an gewichteten Verbesserungsvorschlägen und Einblicken in die Wünsche und Vorstellung seiner Kunden.

„Auch ein Jahr nach seiner Veröffentlichung ist das POST-Framework von Forrester Research immer noch das umfassendste systematische Werkzeug, um eine Social-Media-Strategie zu entwickeln und sich so optimal für einen dauerhaften Erfolg in der Konversation im Social Web aufzustellen. Aber auch die beste Strategie bringt einem im Web wenig, wenn das eigene Produkt den Erwartungen nicht standhält und die Mitarbeiter die Kunden statt als Könige eher als notwendiges Übel sehen. Social Media kann immer nur ein Verstärker dessen sein, was die eigene Unternehmenskultur ausmacht. Unternehmen wie der Schuhhersteller „Zappos“ und die Fluglinie „Virgin America“, die ständig die Extrameile für ihre Kunden gehen, haben deshalb im Social Web außergewöhnlichen Erfolg“, so das Fazit von Kleske.

Beta-Version von WordPress 2.9 kommt am 31. Oktober – bin gespannt!

„Die finale Version von WordPress 2.9 wird für den Zeitrahmen Mitte November bis Anfang Dezember datiert. Zudem gibt es Neuigkeiten von WordPress 3.0, denn nach dem Beschluss der WordPress-Entwickler soll mit der Entwicklung der neuen WordPress-Generation mit dem ersten Release Candidate der Version 2.9 begonnen werden“, so die offizielle Mitteilung.

Die nächste Entwickler-IRC-Sitzung ist für den 15. Oktober, also heute um 23 Uhr deutscher Zeit angesetzt. Zu finden im Freenode-Netzwerk (irc.freenode.net, selber Server wie für unsere IRC-Stammtische) im Channel “#wordpress-dev”.

Sind Sprachcomputer Schrott? Eure Erfahrungen interessieren mich!

Ich habe einen längeren Artikel über die Voice Days plus geschrieben direkt nach der Pressekonferenz der Veranstalter.
Bei dieser Fachkonferenz werden ja jedes Jahr die besten Sprachdialogsysteme im telefonischen Kundenservice ausgezeichnet. Ob die ausgezeichneten Anwendungen wirklich gut sind, konnte ich während des Pressegesprächs nicht testen. Der Jury-Vorsitzende Professor Wahlster vom DFKI jedenfalls äußerte sich kritisch. So ist jede zweite Sprachapplikation wohl totaler Schrott, da die Technologien teilweise zehn Jahr oder mehr auf dem Buckel haben.
Auf dem Blogjournalisten-Portal gab es zu meinen Ausführungen dann noch einen kritischen Kommentar eines Betroffenen:

„a) Telekom. Ja, das Ding mag der Telekom Mühe ersparen. Es verstand meine Nummer aber auch auf 5 Anläufe nicht. Ich kam mir vor wie bei Professor Hase. Daß man die Nummer auch eintippen kann, sagt es einem nicht. Wenn cih das nicht gemacht hätte, wär mein Telefon jetzt noch gestört, denn man kommt an diesen maschinen nicht vorbei.

b) Apothekenfinder: „FÜRN ARSCH EY!“.

Sorry, muß ich so direkt sagen.

Wir waren in der Klinik, hatten ein Rezept bekommen. Offene Apotheken gäbe es in X, Y und Z. Man könne aber nicht sagen, welche. Es gab nur diese 01805-Nummer des ärtzlichen Notdienstes, der aber vom Handy aus scheißteuer ist.

Na gut, fuhren wir halt in Y die Hauptstraße auf und ab, bis eine Apotheke in Sicht kommt. Da wird dann schon dranstehen, welche die ist, die Notdienst macht.

Denkste! Da hing ein leuchtroter Zettel mit der 22833 dran! :-(((

Wenn man da anruft, wird man erstmal 30 Sekunden gebührenpflichtig zugeplappert, was das doch für ein toller Service ist. Und dann muß man den Ort sprechen.

Ist „Seefeld“ so schwer zu verstehen?!?!?

Jedenfalls ging es nicht.

ich sollte dann die Postleitzahl eintippen.

Die stand aber an der ganzen Apotheke nirgends und woher soll ich die Postleitzahl eines mir unbekannten Ortes wissen? Muß man jetzt auch noch das Postleitzahlenbuch mit sich haben im Auto? Oder mit einem zweiten Handy einen Postleitzahlendienst anrufen? und versteht der dann „Seefeld“?

Am Schluß sind wir in Seefeld nochmal in die Klinik, die hatten dort eine Liste aller Apotheken, die habe wir dann mit dem Navi abgefahren und auch die offene gefunden.

Dafür hat mir 22833 eine komische SMS mit kryptischem Code geschickt – und die Rechnung kommt sicher auch bald. Aber sowas von untauglich! Warum können die Leute nicht wie früher an die Apotheke dranhängen, welche Notdienst hat? Bekommen die Provisionen von 22833? Und was machen Leute ohne Handy?“. Ende des Kommentars.

Den Dienst 22833 habe ich jetzt selbst getestet für Bonn-Duisdorf. Ergebnis war zufriedenstellend. Der Ansagetext nervt. Die Sache mit der Postleitzahl ist idiotisch, wenn man ortsfremd ist – auch richtig. Der Preis pro Minute liegt deutlich zu hoch, da wird besonders bei Mobilfunkdiensten zugeschlagen – ärgerlich. Und prinzipiell bieten die telefonischen Dienste, egal ob es sich um Automaten oder Menschen handelt, einen miserablen Kundenservice – von den aggressiven Call Center-Attacken bis zum Bürgertelefon 115. Auch das hat Wahlster bemängelt. Zu wenig Investitionen, kein Thema im Top-Management zu wenig Neuinvestitionen. Und es ist doch für uns Verbraucher mittlerweile sehr komfortabel, unsere “Kundenerfahrungen” über das Social Web zu kommunizieren und den Unternehmen Dampf unter dem Hintern zu machen. Eure Erfahrungen mit den telefonischen Services für Kunden interessieren mich. Nur wenn die Anbieter mit den realen Erlebnissen der Verbraucher konfrontiert werden, wird sich etwas verändern!

BKA sagt Treffen mit Providern ab – Geheimniskrämerei um technische Zensursula-Richtlinien?

zensursulaNach Informationen von heise online hat das BKA ein für morgen anberaumtes Treffen mit den deutschen Zugangsprovidern abgesagt. Bei dem Treffen sollte den Providern eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen ausgehändigt werden. Im Vorfeld habe es von Seiten der Internetwirtschaft Kritik am Umsetzungsverfahren gegeben. So sprach Hannah Seifert vom eco-Verband von unnötiger „Geheimniskrämerei“. Die Einstufung der Technikbestimmungen als Verschlusssache könne als „Marktzutrittsbarriere“ gewertet werden, vor allen Dingen für ausländische Provider. Jetzt sah sich das BKA genötigt, mit einer Pressemitteilung zu reagieren. Hier der Wortlaut:

Bundeskriminalamt reagiert auf Kritik und hebt Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes als Verschlusssache auf

Als Reaktion auf die teilweise geäußerte Kritik hebt das Bundeskriminalamt (BKA) die Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, kurz Zugangserschwerungsgesetz, als Verschlusssache auf und bindet die Verbände enger in die Abstimmung der Richtlinie ein.

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 23. September 2009 hatte das BKA die künftig durch das Zugangserschwerungsgesetz verpflichteten Dienstanbieter für den 02. Oktober 2009 eingeladen, um ihnen die technische Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes zu übergeben und ihnen damit die Möglichkeit einzuräumen, sie im weiteren Verfahren zu kommentieren. Die Verbände wurden angesichts der Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache lediglich über das Verfahren informiert.

Dieses Vorgehen wurde insbesondere von einzelnen Verbandsvertretern öffentlich kritisiert. Neben der Kritik an der Begrenzung des Teilnehmerkreises der anberaumten Veranstaltung wurde insbesondere die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache bemängelt.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert werden. Ich greife den von den Verbänden geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache aufheben. Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wächst jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen.“

Das für den 02. Oktober 2009 geplante Treffen mit den Dienstanbietern wurde abgesagt. Ende der Mitteilung, die Diskussion wird aber erst so richtig losgehen, oder?