“Lange Schutzfrist lässt Bücher sterben” titelt Spon-Redakteur Konrad Lischka seinen sehr lesenswerten Beitrag über die Schattenseiten von strengen Regelungen des Urheberrechts:
“Der Jurist Paul Heald von der University of Illinois hat in einer bislang nicht veröffentlichten Studie untersucht, wann die in Amazons US-Literaturangebot verfügbaren Werke erschienen sind. Healds vorläufiges Fazit: ‘Die lange Schutzfrist des Urheberrechts verhindert die Publikation wertvoller Werke.'”
Heald erkläre die frappierend geringe Verfügbarkeit von Werken jüngeren Datums mit den langen Schutzfristen im Urheberrecht. In den Vereinigten Staaten werde, wie in Deutschland auch, ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Autors gemeinfrei, bis dahin gilt das Urheberrecht.
“Wer eine Neuausgabe publizieren will, aber die Rechteinhaber nicht finden kann, muss das Vorhaben aufgeben oder das Risiko eingehen, als Raubkopierer belangt zu werden. So sterben Bücher”, schreibt Lischka.
Das untermauert die Thesen meiner Montagskolumne über die Lautsprecher der Gestern-Branchen.
Die Lautsprecher der Gestern-Branchen sollten sich mal die Verkaufszahlen der Werke von Goethe im 19. Jahrhundert heranziehen und sich fragen, warum Reclam beispielsweise mit dem „Faust“ so erfolgreich war. Ja richtig, es lag an dem quasi nicht existenten Urheberrecht in Deutschland: Das strenge Copyright im Vereinigten Königreich wurde bereits 1710 eingeführt und würgte die Buchproduktion ab. In Deutschland hingegen gab es einen rechtlichen Flickenteppich. Preußen führte das Urheberrecht zwar 1837 ein. Doch wegen der Kleinstaaterei bis 1871 war das Gesetz deutschlandweit ohne große Wirkung. So wurden die Werke der vor dem 9. November 1837 verstorbenen Klassiker am 9. November 1867 gemeinfrei.
Warum sich die „Grundsätze der Ledergerberei“ besser verkauften als „Frankenstein“
„Kaum lief der Schutz aus, wurden Hunderttausende von günstigen Büchern verkauft. Reclam beispielsweise brachte ,Faust‘ unter Ausnutzung der modernen Drucktechniken zum Preis von zwei Groschen – ein Bruchteil des Preises der Ausgabe Cottas – auf den Markt und verkaufte innerhalb weniger Monate zwanzigtausend Exemplare. Zugleich bot Hempel in Berlin die Gedichte Bürgers an; 150.000 Subskribenten und offenbar innerhalb von einigen Monaten insgesamt 300.000 verkaufte Exemplare sprechen eine deutliche Sprache“, schreibt der Wissenschaftler Eckhard Höffner in seinem zweibändigen Werk „Geschichte und Wesen des Urheberrechts“ (Verlag Europäische Wirtschaft).
Es gab eine riesige Nachfrage, die infolge des Urheberrechts unbefriedigt blieb. So erzielte 1806 der Chemie-Professor Sigismund Hermbstädt mit seinem drögen Werk „Grundsätze der Ledergerberei“ in Deutschland ohne urheberrechtliche Flankierung ein höheres Honorar als die britische Autorin Mary Shelley mit ihrem bis heute berühmten Horrorstück „Frankenstein“ – das passt natürlich nicht zu den Schreckensvisionen der Netz-Allergiker.
Ich verstehe die Kritik an der 70-Jahre-Schutzfrist nicht: Wer nicht das Urheberrecht an einem Buch sondern ein Grundstück oder eine Firma erbt, behält dieses Recht ohne jede zeitliche Begrenzung. Wieso sollten die Erben der Urheber schlechter gestellt werden?
Wenn schon, dann muß diese Diskussion zum Anlaß genommen werden, vollständig über das Erbrecht nachzudenken: http://mosereien.wordpress.com/2012/06/01/urheberrecht-erbrecht-schutzfristen/
Weil man damit die Verbreitung von Kulturgütern erschwert. Es gibt viele Erben, die mit den Schutzfristen Schindluder betreiben, Veröffentlichungen verhindern etc. Der Vergleich mit Grundstücken oder Firmen hinkt ein wenig. Die rasante Entwicklung der Buchproduktion in Deutschland des 19. Jahrhunderts war nur möglich, weil es keine so strengen Auflagen des Urheberrechts gab.