Über die Düsseldorfer Gewerbeauskunft-Zentrale muss man eigentlich nicht mehr viel schreiben. Ihre Geschäftsmethoden sind hinlänglich bekannt. Man bekommt einen Brief, gedruckt auf amtlich anmutendem Recyclingpapier (also die billige Sorte, die man vom Finanzamt gewöhnt ist) und fühlt sich förmlich verpflichtet, das Schreiben auszufüllen und wieder an diese Firma zurückzuschicken. Und das kann bekanntlich teuer werden. Siehe mein Blogpost: Es war ja keine Behörde: Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale landet im Altpapier.
Beim Aussenden dieser Massenschreiben haben die Auskunfts-Gichtlinge auch eine Anwaltskanzlei in Dortmund bedacht. Dumm gelaufen. Der Anwalt hat sich die Geschäftsbedingungen genau durchgelesen und kam auf eine geniale Idee:
“Er unterzeichnete das Formular. Zuvor hatte er den Text an entscheidenden Stellen jedoch geändert. Anstelle einer Vergütung für die Gewerbeauskunft-Zentrale war nunmehr eine an die Kanzlei zu zahlende Vergütung für die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung der Daten vorgesehen”, so die Ruhr Nachrichten.
Mit der Veröffentlichung der Kanzlei-Daten auf der Auskunfts-Website sei dann die schlüssige Annahme des Vertragsangebots erfolgt. Jetzt besteht die Anwaltskanzlei auf die Zahlung der im veränderten Kleingedruckten angegebenen Summe. Eine entsprechende Klage wurde beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht. Der Anwalt ist siegessicher. Coole Aktion.
Wie kann man das Schreiben verändern? Die ursprüngliche Formulierung lautet ungefähr so:
Basiseintrag:
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-Mail, Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integrierten automatischem Routenplaner. Marketingbeitrag jährlich inkl. USt: EUR 596,06. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal im Jahr (als Laufzeit sind in der Regel 2 Jahre festgeschrieben – da muss man also kräftig ablatzen, gs).
Und mit dieser Formulierung kann man dann selbst eine Rechnung schreiben 😉
Basiseintrag:
Für die Erlaubnis, unsere genannten Firmendaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de veröffentlichen zu dürfen, einschließlich der Verlinkung auf unsere Homepage erhalten wir von der GWE GmbH eine Vergütung von jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Berechnung erfolgt einmal pro Jahr im Voraus.