Interessanter Vortrag von Rechtsanwalt Matthias Lachenmann in der Cebit-Mittelstandslounge zu den Herausforderungen von Unternehmen im Datenschutz. Sehr offen auch seine Reaktion auf meine Frage, ob man dem Staat in irgendeiner Weise noch vertrauen könne bei den Lippenbekenntnissen zur Sicherheit im Netz.
Lachenmann ist übrigens Mitherausgeber des Fachbuches „Formularhandbuch Datenschutzrecht“. Es vermittelt mittelständischen Unternehmen, Konzernen und Startups notwendige Kenntnisse im Datenschutz:
„Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Klagen, Abmahnungen und Reputationsschäden durch öffentliche Berichterstattung. Zwar besteht darüber allgemeine Kenntnis, dennoch mangelt es oft an der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Normen“, heißt es im Infotext.
Demnächst wird es dazu mit dem Rechtsexperten ein Autorengespräch geben via Hangout on Air.
„Das Vorgehen des Bundesministeriums des Inneren, einen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz in mehrere Begehren aufzuspalten und dadurch 66 (!) gebührenpflichtige Amtshandlungen zu bescheiden, ist rechtswidrig und verstößt gegen § 10 IFG (a.F.). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 10.07.2014 (Az.: VG 2K 232.13) entschieden. Das BMI hatte von zwei Journalisten für ihr Auskunftsersuchen auf diese Art und Weise Gebühren und Auslagen von mehr als 14.000 Euro verlangt. Die Gebührenerhebung, so das VG Berlin, soll nach dem Willen des Gesetzgebers in einem Rahmen stattfinden, der eine prohibitive Wirkung für potentielle Antragsteller vermeidet.“
Das ist leider kein Einzelfall. Bei Anfragen von Journalisten und Bürgern überbieten sich die Behörden in der Kunst des Abwimmelns. Die Gummiparagrafen des IFG machen es möglich. Der Exekutive wird es leicht gemacht, unliebsam Fragende in die Schranken zu weisen. Ein stattlicher Anteil der insgesamt 13 Paragrafen regelt, wie man den Bürger wieder los wird: Etwa Paragraf 3: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Paragraf 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, Paragraf 5: Schutz personenbezogener Daten oder Paragraf 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Sehen sich die Behörden mit besonders hartnäckigen Fällen konfrontiert, die sich nicht abblocken lassen und auf ihrem Recht auf Informationsfreiheit bestehen, greifen die liebwertesten Beamten-Gichtlinge zur Allzweckwaffe: Paragraf 10: Gebühren und Auslagen. Wie hoch diese tatsächlich sein können, liegt im Ermessen der Behörde und variiert je nach Hartnäckigkeitsgrad. Also für Bürgeranfragen schwer kalkulierbar. Die Abschreckung wirkt erstaunlich gut. Wer nicht über entsprechende Budgets verfügt, zieht die Anfrage lieber zurück. Vielleicht ändert sich das nun nach dem Urteil des VG Berlin.
Ich befürchte allerdings, dass dies nicht so sein wird.
Ein Jahr nach den NSA-Enthüllungen von Edward Snowden fühlen sich 80 Prozent der Bürger durch die Reaktion der Bundesregierung „überhaupt nicht“ oder „eher nicht“ geschützt. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Kampagnennetzwerks Campact. Fast 70 Prozent befürworten, dass Edward Snowden nach Deutschland geladen wird, um vor Gericht oder dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags auszusagen. Fast drei Viertel der SPD-Anhänger unterstützen eine Aussage von Snowden in Deutschland. Diese Forderung findet aber auch fast bei zwei Drittel der Unions-Anhänger Anklang. Und immer noch eine deutliche Mehrheit von 55 Prozent der Bundesbürger befürwortet Asyl für Snowden in Deutschland.
“Die Unzufriedenheit der Bürger sowohl in der Causa Snowden als auch beim Umgang mit dem Überwachungsskandal ist eine schallende Ohrfeige für Bundesregierung. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung den NSA-Skandal umfassend aufklärt und hierfür Edward Snowden ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt. Die Blockadehaltung der Bundesregierung wird nur von einer Minderheit in der Bevölkerung gestützt, die Mehrheit will den Kurswechsel. Der Versuch der Regierung Merkel die Affäre auszusitzen ist damit gescheitert”, kommentiert Katharina Nocun von Campact die Ergebnisse.
Von den Überwachern kann kein Schutz vor Überwachung ausgehen, so einfach ist das. Vorsorge und Fürsorge des Staates, so der Soziologe Wolfgang Sofsky, seien nur fadenscheinige Versprechen.
„Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Instanz. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger.“
Die Sicherheitsbehörden verfahren weiter nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren. Dafür sorgen dann die Innenminister von Bund und Ländern.
Als Berater beim Ausmisten des Augias-Stalls war Herkules eine Niete
Auch griechische Helden bringen der Bundesregierung keine Kompetenz bei ihren ambitionierten Projekten in der Informationstechnologie. So das Mammutvorhaben der Bundeswehr mit dem martialischen Namen „Herkules“. Es ähnelt eher dem Stall des Augias, der ausgemistet werden muss.
Ein Bericht des Bundesrechnungshofes, den die Wochenzeitung „Die Zeit“ unter Einsatz des Informationsfreiheitsgesetzes ans Tageslicht brachte, lässt den Abgrund des technologischen Irrsinns von Bundesbehörden ahnen. Es ist ein Dokument des Scheiterns, wie die Zeit süffisant berichtet:
„Die Rede ist von verfehlten strategischen Zielen, Verzögerungen und dem Verzicht auf vertraglich vereinbarte Leistungen. Zudem habe die Truppe womöglich gegen das Vergaberecht verstoßen.“
Das Budget sei nachträglich ohne Ausschreibung erhöht worden. Was Siemens und IBM bei dieser öffentlich-privaten Partnerschaft mit einem Budget von rund 7,1 Milliarden Euro glücklich macht, könnte Konkurrenten auf die Barrikaden treiben – etwa mit einer Klage vor der Vergabekammer. Sie könnte das gesamte Vergabeverfahren wegen Formfehlern aufheben – nachträgliche Erhöhung des Budgets sieht die Vergabeverordnung nicht vor.
IT-Rohrkrepierer
Das Heldenepos ist aber wohl nicht nur juristisch angreifbar. In der Truppe häufen sich Beschwerden über ausgefallene Server, Netzwerkverbindungen, Drucker und Anwendungen.
„Die überwiegende Mehrheit der Herkules-Nutzer glaubt mittlerweile sogar, die Bundeswehr hätte ihre Computertechnik ebenso gut selbst erneuern und managen können“, so die Zeit.
Was vor sieben Jahren mit Vorschusslorbeeren startete, mutiert zu einem Rohrkrepierer – auch was die Abhängigkeit gegenüber den externen Anbietern anbelangt.
Nach Analysen des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr verfüge das Militär nicht über umfassende Erfahrungen im Betrieb der stationären IT.
„Im Klartext: Die interne Expertise im Umgang mit den Computersystemen geht stark zurück. Stattdessen ist die Truppe nun dauerhaft auf zivile Unterstützung von außen angewiesen“, schreibt die Zeit.
Ein Fehler im System – nicht nur in der Bundeswehr. Statt IT-Spezialisten fest anzustellen und angemessen zu bezahlen, beauftragt man externe Berater mit satt dotierten Tagessätzen.
Berater moderieren Schuldfragen
Und die nisten sich in den Behörden wie Filzläuse ein – mit Tagessätzen von 1000 Euro und mehr. Besonders wenn aufwändige Technologie-Vorhaben des Staates aus dem Ruder laufen und in den Behörden das interne Gemetzel über Schuldfragen einsetzt, steigt die Laune der Consultants. Nachdem sie die Grabenkämpfe eine Weile beobachtet haben und wohlmöglich dem ein oder anderen pfiffigen Beamte einfällt, dass hochbezahlte Berater zur Problemlösung eingekauft wurden, ist das Allheilmittel schnell gefunden: Ein Projektbüro in der Behörde, das ist die Lösung! Um effizient handeln zu können, zieht mit dem Berater mindestens noch ein pickliger Junior-Consultant mit ein und gemeinsam erfreut man sich am behördlichen Dauerstreit, der die Honorar-Uhr glühen lässt. Im Grunde reduziert sich diese Form der Berater-Tätigkeit aus der Protokollierung des organisatorischen Elends – man nennt das auch Excel-Tabellen-Selbstbefriedigung. Was allerdings keine 1000 Euro Tagessätze rechtfertigt: Protokolle anfertigen ist selbst in Bundesbehörden originäre Aufgabe der Sekretariate.
Aus sichereren Quellen wurde mir das Ende eines solchen Elends glaubhaft versichert. Nachdem das Projektbüro mit den öligen Worthülsendrehern protokollierte bis die Finger wund und die Kassen voll waren, empfahl man der Behörde, das Projekt einzustampfen. Für das Aufsetzen eines gänzlich neuen Projektes stünde man natürlich gerne zur Verfügung. So etwas nennt man dann wohl einen Berater-Kreislauf. Wo das hinführt, beantworte ich morgen in meiner Kolumne für das Debattenmagazin „The European“.
Als Verteidiger von Jägerzäunen und Hausfassaden haben sich kommunale Vertreter noch so richtig ins Zeug gelegt und sich beim Street View-Projekt von Google vor Eingriffen in die Privatsphäre gewarnt. So auch Dr. Uwe Brandl, Bürgermeister der Stadt Abensberg, der gar eine Fundgrube für Leute vermutete, die Einbrüche planen wollen.
Der bayerische Städte- und Gemeindetag, dessen Präsident der CSU-Politiker ist, habe bereits auf derartige Bedenken hingewiesen, erklärt er nach einem Bericht des Donaukuriers. Wenn es um Knöllchenjagd und Verkehrsdelikte geht, schmeißen die Vertreter des starken Staates schnell ihre Datenschutz-Bedenken über Bord:
„Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit im bayerischen Oberland veröffentlicht schon seit 2008 den ‚Verstoß des Monats‘ auf ihrer Internetseite – offenbar von der Bevölkerung kaum wahrgenommen. Abensberg hat sich inspirieren lassen und will nun alle vier Wochen den ‚Raser des Monats‘ veröffentlichen, sagte Hauptamtsleiter Andreas Horsche der Mittelbayerischen Zeitung. Er glaubt, dass die Aktion eine ‚ganz hohe Sensibilität‘ schaffe“, führt die SZ weiter aus.
Unabhängig von möglichen Klagen Betroffener und der Frage des guten Geschmacks könnten sich die Verantwortlichen in Abensberg damit sogar strafbar machen, schreibt Udo Vetter in seinem Blog.
„Es handelt sich bei den Fotos, vor allem auch wegen der eingeblendeten Messdaten, nämlich um ‚amtliche Schriftstücke eines Bußgeldverfahrens‘. Diese Dokumente bzw. Beweismittel dürfen nicht veröffentlicht werden, bevor sie in der Hauptverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Ein Verstoß wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet (§ 353d StGB).“
Demnächst werden vielleicht auch noch Sünder auf bayerischen Facebook-Seiten veröffentlicht, die den Müll falsch trennen, bei Rot über die Straße gehen, Unkraut im Garten nicht wegmachen, die CSU nicht loben oder dem Bürgermeister öffentlich widersprechen. Liebwerteste CSU-Staatstrojaner-Freunde, redet nie wieder vom Schutz der Privatsphäre.
Die hochnäsigen Netzaktivisten sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass es eine digitale Spaltung in der Gesellschaft gibt, die uns allen etwas fremd vorkommt, mahnt der CDU-Mann Stephan Eisel in seiner Socialbar-Rede im Bonner Wissenschaftsladen. Er sieht die Spaltung in der Internet-Nutzung vor allem am Arbeitsplatz. Das sei vielen Menschen aufgrund ihrer beruflichen Situation verwehrt:
„Es gibt im Internet keine Chancengleichheit zwischen denen, die den ständigen Zugang haben und denjenigen, die den Zugang nur in ihrer Freizeit haben. Es macht einen Unterschied, ob ich Busfahrer oder Krankenpflegerin oder ob ich Kommunikationsleitern bin. Auch das wird viel zu wenig diskutiert – vielleicht auch deswegen, weil übers Internet vor allem in akademischen Zirkeln diskutiert wird. Und akademische Zirkel sind sich wenig bewusst, dass sie in der Minderheit sind.“
Auf die Netzkompetenz sollte man sich allerdings wenig einbilden, denn in vielen Berufen seien auch Akademiker Analphabeten, meint Eisel:
„Wenn wir ein Schwein schlachten und Wurst herstellen müssten, würden wir schnell an die Grenzen unserer Kompetenz stoßen.“
In der Tat, liebwertester Internet-Erklär-Gichtling Eisel. Jeder Experte ist auch ein Idiot und Laie fernab seiner Expertise. Nur sind die Metzgermeister wesentlich weiter, als es Politikwissenschaftler vermuten. So kommen beim Fleischverkauf intelligente Waagen zum Einsatz, die mit Warenwirtschafts-, ERP- oder SAP-Systemen verbunden sind – bis hin zur Kopplung an die Preisfindung. Mit der von Philipp Matthäus Hahn im 18. Jahrhundert erfundenen „Wand-Neigungswaage“ hat das nichts mehr zu tun. Die Metzger-Maschinen sind wiegende und druckende Internet-Terminals.
Auch Kühe und Schweine sind in der Computerwolke
Und selbst Traktoren, Milchvieh und Schweine halten sich schon längst im Netz auf. So etwas nennt sich Präzisions-Landwirtschaft – neudeutsch auch Precision Farming genannt. „Beim Ackerbau wird nicht mehr konstant gedüngt, sondern nur noch punktuell nach dem Bedarf der Pflanzen“, erläutert Antje Krieger, Marketing-Managerin von Agri Con in einer Bloggercamp.tv-Gesprächsrunde.
So kann über Bodenanalysen der Stickstoff-Bedarf genau ermittelt werden. Die Traktoren ziehen über GPS automatisch ihre Bahnen, ohne dass der Fahrer lenken muss. Die Vermessung des Feldes liegt in der Computerwolke.
Die tägliche Nutzung des Internets am Arbeitsplatz skizzierte auch Gerald Maatmann, Jungbauer in der Grafschaft Bentheim. Früher wollte er seine 80 Kühe über Excel verwalten.
„Eine Kuh produziert Daten und die möchtest Du natürlich sofort eingeben. Da musste ich ständig zum Rechner rennen. Das klappt einfach nicht.“
Jetzt setzt er das Programm von der QSX-Datenschmiede ein.
„Unser Lehrling hat die Anwendung auf seinem Smartphone und auch mein Vater. Es läuft auf dem Stallrechner. Man muss keine Updates installieren – einfach anmelden und alles ist da.”
Bei einer Trächtigkeitsuntersuchung seiner Kühe ist das Smartphone mal in den Gülle-Schacht gefallen.
„20 Kühe hatten wir mit dem Tierarzt schon durch. Im vernetzten Stall gehen die Daten direkt nach der Eingabe in die Cloud. Das Gerät war hinüber, aber meine Daten nicht”, sagt Maatmann.
Man könnte noch weitere Anwendungsfelder anführen, die belegen, wie viele Berufsgruppen außerhalb des akademischen Milieus Zugang zum Internet haben und ohne Netzintelligenz gar nicht mehr auskommen können und wollen. Schaut man sich die von Eisel zitierten Studien etwas genauer an, sieht man auch dort die Dynamik der digitalen Transformation für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die sich quer durch alle Bevölkerungsgruppen vollzieht.
So geht der Internet-Zuwachs in Deutschland vor allem von den über 60-Jährigen aus, von denen inzwischen 43 Prozent im Netz aktiv sind. 169 Minuten sind die Onliner täglich im Netz – eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 36 Minuten. Das liegt vor allem am Siegeszug von Smartphones und Tablets.
Aber, sagt jetzt wiederum Stephan Eisel, der Aktivitätsgrad im Internet sei doch viel geringer als viele Internet-Aktivisten tatsächlich wahrnehmen wollen. Er erwähnt die Zahl der regelmäßigen Nutzer von Facebook, die man auf rund 26 Millionen schätzt. Zur regelmäßigen Nutzergruppe werden auch jene gezählt, die sich nur ein einziges Mal im Monat einloggen. Das habe mit Aktivität wenig zu tun, so Eisel.
Er sollte sich die Statistik noch einmal etwas genauer anschauen, denn von den registrierten Nutzern sind 19 Millionen jeden Tag auf Facebook unterwegs – also knapp ein Viertel der deutschen Bevölkerung und nicht die vom früheren Kohl-Ghostwriter angeführten drei bis vier Prozent.
Ja aber, erwidert dann Meister Eisel, Like-Klicks könne man doch nicht mit einem fundierten Diskurs verwechseln, der in einer Demokratie so wichtig sei. Er könnte noch auf die von Jakob Nielsen vor sieben Jahren aufgestellte 90-9-1-Regel für Online-Communities verweisen. Demnach konsumieren 90 Prozent die Informationen eher passiv, neun Prozent tragen gelegentlich etwas mit Beiträgen bei und nur ein Prozent sind wirklich aktiv bei der Erstellung von Inhalten. Aber auch diese These aus den Frühzeiten des Social Webs hat sich erledigt.
Nach Analysen von BBC ist die Nielsen-Verteilung nicht mehr zu halten, da sich heute bereits mindestens 17 Prozent der Menschen intensiv im Social Web beteiligen. 60 Prozent sind aktiv beim Hochladen von Fotos, beim Start von Diskussionen oder bei der Gründung von Initiativen, da das technische Rüstzeug für die Beteiligung im Social Web immer komfortabler und einfacher in der Handhabung wird. Man kann es selbst ausprobieren, wenn es beispielsweise um Liveübertragungen geht, die früher nur mit schweren Geräten und Ü-Wagen möglich waren. Heute genügt eine halbwegs vernünftige Webcam, ein USB-Mikro und ein Laptop – fertig ist das Fernsehstudie und man kann Dienste wie Google Hangout on Air nutzen. Mit kleinem Budget, ohne Technikaufwand und ohne großen Personalaufwand.
Ich habe mich nun schon mehrmals zu Wort gemeldet über die Illusion mancher Zeitgenossen, vom Staat irgendeine Hilfe zu erwarten, wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht. Die gleichen politischen Kräfte, die sich als volksfürsorgende Schutzheilige inszenieren, sind die eifrigsten Vertreter einer staatlichen Totalüberwachung – Stichworte Staatstrojaner, Netzsperren, Vorratsdaten-Speicherung, NSA-Beschwichtigungsrhetorik und, und, und. Dann könnte man Bischof Tebartz-van Elst auch direkt zum Finanzminister küren.
„Dann könnte man auch erklären, warum die Vorratsdatenspeicherung viel gefährlicher als die NSA-Überwachung ist: weil die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Polizisten aufgrund eines falsch verstandenen E-Mail-Kontaktes vor der Tür stehen, viel höher ist als die Chance, dass die NSA ihre schwarzen Hubschrauber nach mir schickt. Auf der anderen Seite würden den Aktivisten damit allerdings die Argumente gegen personalisierte Werbung und Browsercookies ausgehen. Werbung kann nicht meine Wohnung stürmen und mich ins Gefängnis werfen.“
Datenschutzgesetze wirken nach den NSA-Enthüllungen und der Komplizenschaft deutscher Geheimdienste eher wie ein Hohn, wie Michael in seinem Gastbeitrag für Spex ausführlich erläutert. Das vom Staat gewährte Grundrecht auf „Informationelle Selbstbestimmung“ sei lediglich Opium fürs Volk – man kann eben nicht den Bock zum Gärtner machen.
Julian Assange, Chelsea Manning und Edward Snowden zeigen, wie man das neue Spiel spielen muss – wobei jeder Einzelne dabei einen hohen Preis zahlen muss: Transparenz gegen Überwachung.
„Der Kontrollverlust hat nicht nur uns gegenüber den Geheimdiensten transparent gemacht, sondern auch die Geheimdienste gegenüber uns. Der Kontrollverlust macht alles und jeden transparent. Fragt sich also, wer dadurch mehr zu verlieren hat. Es kann in diesem Spiel nicht mehr darum gehen, Leute davon abzuhalten, Daten zu sammeln. Es muss darum gehen, den Geheimdiensten kein Monopol auf Daten zu gewähren. Ihre eigenen klandestinen Strukturen, die Deutungsmacht über die Realität, der Informationsvorsprung gegenüber der Restgesellschaft sind der Stoff, aus dem die Dienste ihre Macht beziehen. Ihre Macht zu brechen, heißt, sie ins Licht zu zerren, ihre Datenbanken zu öffnen und allen Zugang zu gewähren.“
Das Establishment hat viel mehr zu verlieren als jeder einzelne Internet-Nutzer. Die Zivilgesellschaft muss sich ihrer eigenen Macht nur bewusst werden.
„Nie war es so leicht, sich zu finden, sich auszutauschen, sich zu organisieren und sich zu vernetzen. Nie wurde die Kraft der Massen schneller und effektiver auf die Straße gebracht als heutzutage“, so Seemann.
Im neuen Spiel seien Datenschutzgesetze gegen Prism nicht nur unwirksam, sondern stärken die Macht der Institutionen, denn sie schränken in erster Linie die Zivilgesellschaft ein, nicht aber die Dienste.
„Jede Regulierung des Kontrollverlusts wirkt in dieser Mechanik wie ein Datenauswertungs-Monopol der Mächtigen und stärkt deren Deutungsmacht. Das Gleiche gilt für Urheberrechte und alle anderen rechtlichen Bestimmung zur Datenkontrolle.“
Wir sollten uns daher von den vermeintlichen staatlichen Datenschützern nicht in die Irre führen lassen oder uns von Politikflüsterern einreden lassen, wie klein doch die Bereitschaft sei, im Netz aktiv zu werden. In Wahrheit geht den Mächtigen mächtig die Muffe vor der Weisheit der Vielen und vor den Autonomie-Bestrebungen der Menschen im Netz.
Machtverlust des alten Systems
Abrichtung und Dressur in Schule, Wirtschaft und Gesellschaft bilden das Fundament des alten, nach industriekapitalistischer Logik aufgebauten Systems, wie Wolf Lotter eindrucksvoll in seinem neuen Buch „Zivilkapitalismus – Wir können auch anders“ darlegt:
„Politische Freiheit ist die Freiheit, etwas zu unternehmen, also zu handeln – und damit am Geschäftsmodell von Politik und Konzernmacht gleichermaßen zu kratzen. Denn die alten Machtinstitutionen ließen ihren Kunden und Käufern nie die Wahl, sondern stellten sie stets vor vollendete Tatsachen. Die Zivilgesellschaft beruht aber auf Entscheidungs- und Handlungsfreiheit. Abhängigkeit ist kein Geschäftsmodell mehr.“
Intrapreneure erkennen die neuen Optionen, die vor allem das Netz bietet. Sie verlangen mehr Mitspracherecht, mehr Einfluss, mehr echte Freiräume – „und nicht einfach nur jene Hafterleichterungen, die ihnen von den alten Systemen gewährt werden“. Sie sind die Vorhut, die im Vormärz der Zivilgesellschaft leben. Das Internet ist das klarste Symbol für die Wachablösung – auch wenn das die Politikflüsterer des Gesternsystems nicht wahrhaben wollen. Aber das erläutere ich ausführlich in meiner morgigen The European-Kolumne.
Wolf Lotter ist übrigens nächsten Mittwoch, um 18:30 Uhr Gast in Bloggercamp.tv und stellt sein neues Buch vor.
„Niedrige Wahlbeteiligung, die Fünf-Prozent-Hürde und der Anteil nichtwahlberechtigter Ausländer führen dazu, dass die im Deutschen Bundestag gewählten Abgeordneten lediglich 53,6 Prozent aller Einwohner Deutschlands im wahlfähigen Alter repräsentieren bzw. nur 59,5 Prozent aller Wahlberechtigten. Ähnliche Legitimitätsprobleme zeigen sich auch bundesweit in vielen Direktwahlergebnissen. So reichten im Wahlkreis Berlin-Mitte, dem Sitz des Bundestages, am vergangenen Wahlsonntag die Erststimmen von lediglich 13,4 Prozent aller Bürger im wahlfähigen Alter aus, um das Direktmandat für den Bundestag zu gewinnen.“
So richtig fett hat sich die Wahlbeteiligung ja nicht nach oben entwickelt. Von 70,8 auf immer noch magere 71,5 Prozent. Grund genug auch für die etablierten Parteien, sich Gedanken über neue Beteiligungsmöglichkeiten im politischen Diskurs Gedanken zu machen.
Weniger auf das Delegierten-Prinzip setzen, mehr Mitbestimmung in den Parteien einräumen, stärker auf schnelle Dialogformate des Netzes setzen und Stimmungen über richtungsweisende Entscheidungen abrufen – wie etwa die Entscheidungen zur Regierungsbildung oder Steuererhöhungen. All das kann mit einfachen Satzungsänderungen eingeführt werden, ohne das Grundgesetz im Ganzen ändern zu müssen.
Wenn es um Eindämmung des Funktionärstums geht, sollten allerdings auch größere Lösungen angestrebt werden, wie die Reduzierung der Verweildauer im Parlament. Anke Knopp hält zwei Legislaturperioden für ausreichend – in Bund, Ländern und Kommunen. Zudem sollten sich die Netzaktivisten in unterschiedlichen Politikfeldern engagieren, die immer stärker in den Sog der digitalen Transformation fallen. Von Bildung bis Wirtschaft. Wenn es um eine Stadtplanung 2.0 geht, könnten Netzaktivisten mit ihrer fachlichen Expertise vorangehen und den Entscheidungsträgern Wege aufzeigen, wie man eine Kultur der Beteiligung entfalten kann.
Es zählen Taten und keine Neuland-Belustigungs-Shitstorms, an denen ich allerdings nicht ganz unbeteiligt war 😉
Wer sich an diesem netzpolitischen Diskurs beteiligen möchte via Hangout-Interviews, sollte sich einfach bei mir melden. gunnareriksohn@gmail.com
Die von Hackern forensisch überprüften Datenträger offenbarten schon bei der Enthüllung des Staatstojaner-Skandals die Gier von Behörden, nach Lust und Laune jedes Detail der Privatsphäre einer „verdächtigen“ Person zu speichern. Beschränkungen von Legislative und Judikative scheinen die Schlapphut-Fraktion nicht zu stören. Das gesamte Prism-Szenario würde bei einem privatwirtschaftlichen Konzern für eine mediale Steinigung reichen, von dem sich der Delinquent nicht mehr erholen könnte. Aber was ist mit diesen amorphen Sicherheitsbehörden des Staates? Der Bundesinnenminister weiß von nichts, die Kanzlerin spielt das Unschuldslamm und von den Sicherheitsdiensten wird man verscheißert.
Wer schützt denn nun die Freiheitsrechte des Bürgers? Wer schaut denn mal genauer hinter die Kulissen von BND, Verfassungsschutz und BKA? Warum betreiben die Staatsorgane so eine Geheimniskrämerei, wenn es um den Einsatz und den Erwerb von Spionage-Equipment geht? Welche Parlamentarier laufen auf Ballhöhe mit den Überwachungsmöglichkeiten des Staates? Und mit welchen Konsequenzen müssen Dienstherren und Dienstfrauen überhaupt rechnen, die gegen Verfassung und Gesetze verstoßen haben?
Die Sicherheitsbehörden verfahren wohl nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren.
Man sollte den Leuten nicht einreden, über Regeln und Gesetze besser geschützt zu werden, wenn sogar wegweisende Urteile des höchsten Gerichtes ignoriert werden. Das ist ein trügerischer Glaube. Es geht um die Hans-Peter-Friedrich-CSU-Schräglage der öffentlich artikulierten Sicherheitsrisiken, die von den wirklich schwerwiegenden Risiken für die Privatsphäre ablenken. Die Verteidigung des Privaten ist beim Staat in schlechten Händen. Das sollte man generell bedenken, wenn wieder über Verbote, Regulierungen, neue Überwachungsbehörden und sonstige Drangsalierungsmethoden nachgedacht wird. Thema meiner morgigen The European-Kolumne.