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14.000 Euro Gebühren für Auskunftsersuchen: Aus den Untiefen des Informationsfreiheitsgesetzes #IFG

Der Staat

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Eine gute Botschaft, die der Internet-Law-Blogger Thomas Stadler postet:

“Das Vorgehen des Bundesministeriums des Inneren, einen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz in mehrere Begehren aufzuspalten und dadurch 66 (!) gebührenpflichtige Amtshandlungen zu bescheiden, ist rechtswidrig und verstößt gegen § 10 IFG (a.F.). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 10.07.2014 (Az.: VG 2K 232.13) entschieden. Das BMI hatte von zwei Journalisten für ihr Auskunftsersuchen auf diese Art und Weise Gebühren und Auslagen von mehr als 14.000 Euro verlangt. Die Gebührenerhebung, so das VG Berlin, soll nach dem Willen des Gesetzgebers in einem Rahmen stattfinden, der eine prohibitive Wirkung für potentielle Antragsteller vermeidet.”

Das ist leider kein Einzelfall. Bei Anfragen von Journalisten und Bürgern überbieten sich die Behörden in der Kunst des Abwimmelns. Die Gummiparagrafen des IFG machen es möglich. Der Exekutive wird es leicht gemacht, unliebsam Fragende in die Schranken zu weisen. Ein stattlicher Anteil der insgesamt 13 Paragrafen regelt, wie man den Bürger wieder los wird: Etwa Paragraf 3: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Paragraf 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, Paragraf 5: Schutz personenbezogener Daten oder Paragraf 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. 

Sehen sich die Behörden mit besonders hartnäckigen Fällen konfrontiert, die sich nicht abblocken lassen und auf ihrem Recht auf Informationsfreiheit bestehen, greifen die liebwertesten Beamten-Gichtlinge zur Allzweckwaffe: Paragraf 10: Gebühren und Auslagen. Wie hoch diese tatsächlich sein können, liegt im Ermessen der Behörde und variiert je nach Hartnäckigkeitsgrad. Also für Bürgeranfragen schwer kalkulierbar. Die Abschreckung wirkt erstaunlich gut. Wer nicht über entsprechende Budgets verfügt, zieht die Anfrage lieber zurück. Vielleicht ändert sich das nun nach dem Urteil des VG Berlin.

Ich befürchte allerdings, dass dies nicht so sein wird.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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