Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) müsse sich nach Ansicht des FKN nicht wundern, wenn viele in der Wirtschaft den Generalverdacht äußern, dass es den Kommunen mit der Kampagne gegen die Getrenntsammlung weniger um Ressourcenschutz als vielmehr um die Auslastung ihrer überdimensionierten Müllöfen geht.
“Deutlicher als im Beitrag von Professor Thome-Kozmiensky im Schwarzbuch des VKU kann man es nicht sagen. Darin heißt es: ‘Das Duale System ist in jeder Form – insbesondere für Leichtverpackungen – außerordentlich teuer. Die Kommunen verfügen sowohl über das Wissen als auch über Anlagen, um diese Verpackungsabfälle verantwortungsbewußt, das heißt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien, zu verwerten. Das bedeutet nach heutigen Erkenntnissen, dass Leichtverpackungen am besten in Anlagen zur energetischen Verwertung verwertet werden sollten.‘ Ende des Zitats”, schreibt der FKN.
Endlich ist die Katze aus dem Sack. Zumindest die Lobbyisten des VKU haben ihre wahre Motivation zum Ausdruck gebracht, die allerdings nicht von allen Kommunen geteilt wird.
So habe Hamburg gerade angekündigt, die auslaufenden Verträge mit Müllverbrennungsanlagen nicht zu verlängern und das eingesparte Geld für den weiteren Ausbau der Wertstoffwirtschaft einsetzen zu wollen.
“Hamburg ist auch ein gutes Beispiel, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Privaten bei der Einführung der Wertstofftonne möglich ist. In rund 40 weiteren Kommunen und Landkreisen laufen derzeit Pilotversuche. Dazu kommt: Der Kampf um die letzte Bratpfanne erhitzt keineswegs überall die Gemüter: In vielen Kommunen wird auch der Rest- oder Sperrmüll generell ausgeschrieben und an private Unternehmen vergeben. Eine kommunale Infrastruktur, um diese Aufgaben zu übernehmen, gibt es nicht”, so der FKN.
Und die Müllgebühren-Kalkulation der Kommunen ist alles andere als transparent, kritisiert Professor Justus Haucap von der Monopolkommission mit Verweis auf die fragwürdige Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich kein Preis, so die Begründung für die Gesetzesnovelle.
„Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap und fordert eine schnelle Änderung dieser Regelung.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechtfertigt die Novelle mit dem Argument, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine andere Partei wählen könnten, wenn ihnen die Gebühren zu hoch sind. „Das ist eine fadenscheinige Position. Bei Kommunalwahlen stehen einzelne Themen nicht zur Wahl, wie in der Schweiz“, resümiert Haucap im Gespräch mit Bloggercamp.tv.
Ausführlich nachzulesen unter: Müllmoneten für Kitas: Professor Haucap (Monopolkommission) kritisiert undurchsichtige Finanzierung der Kommunen – Kollateralschäden in der Recyclingwirtschaft.
“Im Zusammenhang mit den Verbrennungsentgelten steht man immer wieder vor einer Schwierigkeit, wenn man die Kalkulation der Gebühren nachvollziehen will: Die meisten Kommunen geben in der BdSt- Gebührenumfrage an, welches Verbrennungsentgelt sie zahlen müssen. Manche Antworten aber fallen sehr sparsam aus: aus vertragsrechtlichen Gründen können keine Angaben gemacht werden (Kreis Höxter), die Entgelte sind für eine Veröffentlichung nicht bestimmt (Kreis Steinfurt), es handelt sich um vertrauliche Vertragsbestandteile (Kreis Siegen-Wittgenstein) oder zusammengefasst wie von der Stadt Dortmund: ‘Es werden keine Vertragsinhalte zugänglich gemacht.’ Solche Aussagen sind für den BdSt NRW nicht akzeptabel. In der Abfallentsorgung ist kein Platz für Herrschaftswissen und Amtsgeheimnisse. Eine Offenlegung, gerade der Verträge in der Daseinsvorsorge, ist unabdingbar. Nur eine vollständige Transparenz in der Abfallentsorgung ermöglicht eine Kontrolle, ob öffentliche Mittel nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet werden. Wenn beispielsweise der Kreis Heinsberg antwortet: ‘Die Höhe des Entgeltes ist dem Kreis Heinsberg nicht bekannt’, stellt sich die Frage, wie die Kreistagsmitglieder eine wirtschaftliche rationale Entscheidung treffen wollen, wenn es darum geht, Hausmüll aus dem Kreis Heinsberg zu akzeptablen Konditionen zu entsorgen. Das zeigt, wie wichtig es ist, ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz zu entwickeln, das öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen und Daten von sich aus kostenlos öffentlich zu machen. Gäbe es ein solches Transparenzgesetz schon, wäre es für Kommunalpolitiker, Bürger und Journalisten kein Problem, die Verbrennungsentgelte nachzulesen.”