Ein Taxikunde weniger
In Deutschland ist es leider eine Unsitte, mit Verweis auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, nervige Konkurrenzangebote auszuschalten. Gebietsmonopolisten, Berufsorganisationen, Kammern und sonstige scheinheilige Interessenvertreter instrumentalisieren das Wettbewerbsrecht gegen den Wettbewerb. Mit den Interessen der Verbraucher hat das überhaupt nichts zu tun. Es geht um Bestandsschutz für die Platzhirsche. So auch im Fall des Taxi-Konkurrenten Uber. Da findet sich dann schnell irgendein Schutzgesetz, um unkonventionelle Angebote vom Markt zu fegen.
Bei der einstweiligen Verfügung des Frankfurter Landgerichts ist es das Personenbeförderungsgesetz. Was rechtfertigt denn in Zeiten von Google Maps und sonstigen Navigationssystemen die Ansprüche des Berufsstandes der Taxifahrer noch, auf irgendwelche Sonderrechte zu pochen? Überhaupt nichts. Oder muss ich als Verbraucher wieder vor mir selbst beschützt werden, wenn ich einen privaten Fahrdienst beauftragen will, der vielleicht etwas freundlicher daherkommt und weniger genervt reagiert, wenn mein Auftrag nicht 20 Euro oder mehr in die Kasse spült?
Die Grenzwächter der Share Economy schwächen die Entfaltungsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft. Wer nicht teilt, steht am Ende mit leeren Händen da.
„Während im Jahre 2000 noch 10.909 Unternehmen in kommunaler Hand waren, standen im Jahre 2011 bereits 13.447 Unternehmen unter kommunaler Kontrolle. Dies entspricht einem Anstieg um 23,3 Prozent. Noch deutlicher ist die Entwicklung der Umsatzerlöse, die im Jahre 2011 bei etwa 267 Milliarden Euro. lagen und damit mehr als doppelt so hoch waren wie noch im Jahre 2000 mit etwa 131 Milliarden Euro. Inflationsbereinigt liegt diese Steigerung bei über 70 Prozent. Die Entwicklung dieser beiden Kennzahlen gibt bereits einen deutlichen Hinweis darauf, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten der Kommunen in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren forciert wurden.“
In Relation zum Bruttoinlandsprodukt stieg der Anteil von 6, 4 auf 10,2 Prozent.
„Das entspricht einem Zuwachs um annähernd 60 Prozent. Diese Entwicklung verdeutlicht den stark wachsenden Umfang kommunaler Wirtschaftsaktivitäten.“
Kommunen sind in nahezu allen Wirtschaftsbranchen aktiv. Energiesektor, öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), Entsorgung, Wasserversorgung, Telekommunikation, Gastronomie, Unterhaltung, der Wellness, Schifffahrt, Finanzdienstleister, Reiseveranstalter oder Marktforscher. So betreibt die Stadt Völklingen eine Zuchtanlage für Meeresfische, Essen einen Cateringservice, die Stadt Laufen (Salzach) einen städtischen Schlachthof, Duisburg ein kommunales Kino, die Stadt Bielefeld unterhält den deutschlandweit einzigen Tierpark, der 24 Stunden am Tag geöffnet hat und die Stadt Dillingen/Saar bietet kommunale Schülerhilfe an.
„Die Überdehnung der kommunalen Wirtschaftsaktivitäten kann Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben und dazu fuhren, dass erhebliche finanzielle Risiken auf die Bürger verlagert werden“, so Professor Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission.
Die Höhe der kommunalen Gebühren unterliegt derzeit keiner wirksamen Effizienzkontrolle und führen zu weiteren Belastungen der Bürgerschaft. Die Monopolkommission fordert eine Verbesserung der Aufsicht durch Bürger, Entscheidungsträger und Aufsichtsinstanzen. die Bundesländer sollten den Kommunen zusätzliche Transparenzpflichten auferlegen. Besonders geboten seien regelmäßige Veröffentlichungen wichtiger Merkmale der Tätigkeit von kommunalen Unternehmen im Internet und eine Ausweisung der Erlöse, um die Vergleichbarkeit der Gebührenhöhe zwischen den Kommunen herzustellen.
Die Übertragung der Verantwortung der Verpackungsentsorgung auf die Hersteller habe sich für den Wettbewerb als erfolgreich erwiesen. Forderungen in Richtung einer Abschaffung des praktizierten wettbewerblichen Modells lehnt die Monopolkommission strikt äb. Die diskutierte Übertragung der Verpackungsentsorgung auf die Kommunen, ohne dass diese die entstehenden Kosten zu tragen haben, hätte nach Ansicht der Monopolkommission deutliche Kostensteigerungen zur Folge. Infolge gesetzlicher Neuerungen befurchtet die Monopolkommission bei gewerblichen Sammlungen eine zunehmende Verdrängung des Wettbewerbs zugunsten einer Monopolstellung kommunaler Unternehmen.
Sigmar Gabriel und andere Schwergewichte des Merkel-Kabinetts überbieten sich zur Zeit mit martialischen Wortmeldungen, um zu demonstrieren, wie man einen amerikanischen Konzern an die kurze Leine nimmt. Der Wirtschaftsminister erwägt gar die Zerschlagung oder Entflechtung von Google. Das Bundeskartellamt soll kartellrechtsähnliche Regulierungen prüfen, die Monopolkommission könnte ein Sondergutachten schreiben und vielleicht lässt sich ja auch die NATO motivieren, Barrieren gegen den Konzern aus Mountain View zu errichten (kleiner Scherz). Aber gerade vom Bundeskartellamt und den Wissenschaftlern der Monopolkommission kommen ganz andere Töne.
„Marktbeherrschung ist nicht illegal und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google muss man erst einmal nachweisen“, sagt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, im ichsagmal-Gespräch.
Er verweist auf die langwierige Untersuchung der Federal Trade Commission (FTC) in den USA, die im Januar des vergangenen Jahres abgeschlossen wurde:
„Dort wurde Google einstimmig von dem Vorwurf des so genannten Search Bias freigesprochen. Es sei nicht nachweisbar, dass Suchergebnisse verzerrt ausgewiesen werden.“
Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia verlangt Nachbesserungen von Google, würde dann das Verfahren aber beenden. Zugeständnisse hat Google gemacht, etwa bei Shopping-Angeboten. Das geht einigen EU-Kommissaren aber nicht weit genug. So hat Energiekommissar Günther Oettinger schon mit einer Kampfabstimmung gedroht, um eine härtere Gangart gegen Google durchzusetzen. Haucap wundert sich über die Forderung nach weiteren Zugeständnissen, die Herr Oettinger nicht so richtig konkretisiert. Bei den kartellrechtsähnlichen Regulierungen, die Wirtschaftsminister Gabriel fordert, bleiben auch mehr Fragen als Antworten zurück.
„Wir haben das Verfahren der EU-Kommission, das offiziell noch nicht abgeschlossen ist. Da kann das Bundeskartellamt kaum denselben Vorwurf noch einmal untersuchen. Es ist kaum vorstellbar, dass die deutschen Wettbewerbshüter schärfere Sanktionen gegen Google durchsetzen als die EU-Kommission“, erklärt Haucap.
Zudem sei es in der Rechtssache nicht zulässig, diesen Fall national noch einmal aufzurollen, wenn in Brüssel eine Entscheidung getroffen wurde. Für sinnvoll erachtet Haucap die Überlegung, die Verlinkung auf Google-Dienste farblich anders darzustellen. Das würde als Information für den Verbraucher vollkommen ausreichen. Google würde diese Auflage wohl locker akzeptieren. Ausführlich heute im Laufe des Tages in meiner The European-Kolumne nachzulesen – ich habe das Skript erst am späten Dienstagabend abgeliefert, da werden sich die liebwertesten Gichtlinge der Merkel-Regierung noch ein wenig gedulden müssen 🙂
Welches Lied sang die SPD-Politikerin Andrea Nahles im Plenarsaal des Bundestages. Richtig: Es war die Pippi Langstrumpf-Song:
Zwei mal drei macht vier: widewidewitt und drei macht neune: ich mach mir die Welt: widewide wie sie mir gefällt
Ähnliches vollziehen jetzt die Kommunen, die in den vergangenen Jahren kaum eine Gelegenheit ausgelassen haben, um ihre monopolistische Wirtschaftstätigkeit maximal auszuweiten und vor allem den Mittelstand zu verdrängen – von Altkleider-Sammlungen über Papier-Recyling bis zur Wasser-Versorgung. Immer mit dem Argument der notwendigen Mehreinnahmen zur Reduzierung von Gebühren. Bislang gelingt immer nur der erste Teil des Wunschprogramms – Gebührensenkungen stehen eher selten auf der kommunalen Agenda – eher das Gegenteil.
Und nun drehen die kommunalen Gichtlinge den Spieß einfach um, wenn es die Situation erfordert.
Die Folge wäre ein Mehr an Ausgliederung und Privatisierung zum Beispiel bei der Müllabfuhr und im Nahverkehr.
Unabhängig vom aktuellen Tarifstreit sollten sich die Wettbewerbshüter des Kartellamtes und die Wissenschaftler der Monopolkommission mit diesem höchst fragwürdigen Staatsmonopol-Kapitalismus auseinandersetzen und schleunigst Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorschlagen. Leider gab es da in der vergangenen Legislaturperiode eine Verschlimm-Besserung, die die Arbeit des Bundeskartellamts behindert. Kartellamtspräsident Andreas Mundt kritisierte im Interview mit der FAZ am Beispiel der Wasserversorgung den Trend zur Rekommunalisierung, der klar zu Lasten der Gebührenzahler geht:
“Nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben es die Kommunen relativ leicht, sich unserer Aufsicht über die Höhe der Wasserpreise zu entziehen. Wir können schon jetzt erste Ansätze für eine ‘Flucht in die Gebühren’ feststellen. Die Novelle macht unsere Bemühungen ausgerechnet in einer Phase zunichte, in der wir sehr erfolgreich sind. In Berlin zum Beispiel haben wir die Wasserpreise um 18 Prozent gesenkt. In Mainz waren es 15 Prozent. Die veränderte Rechtslage platzte mitten in die laufende Überprüfung der vergleichsweise hohen Wasserpreise in Wuppertal.“
Im politischen Diskurs sollten wir uns nicht auf die Leimspur Marktgläubigkeit versus Staatsgläubigkeit begeben. Wir benötigen ein Regelwerk für einen gerechteren Markt und keinen Schutzzaun für milliardenschwere Privilegien – die von privaten Konzernen und eben auch von staatlichen Betrieben ganz selbstverständlich in Anspruch genommen werden. Man kann den Staat nicht zum Hoffnungsträger stilisieren, wo er als wirtschaftlicher Akteur, als Planer und als Ordnungsgeber kläglich versagt – der grüne Politiker Gerhard Schick veröffentlicht zu diesem Spannungsbogen beim Campus Verlag am 13. Februar ein interessantes Buch „Machtwirtschaft Nein Danke!“. Das ist der richtige Ansatz.
Seit zehn Jahren gibt es nun Wettbewerb beim Verpackungsrecycling. Vorher hatte der Grüne Punkt-Konzern eine Monopolstellung. Erst durch die Intervention des Bundeskartellamtes gibt es Konkurrenz bei der Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfall.
„Der Marktanteil des ehemaligen Monopolisten DSD liegt heute deutlich unter 50 Prozent, die Entsorgungskosten für die Verbraucher, die die Kosten letzten Endes als Teil der Produktpreise zahlen, sind ganz erheblich gesunken, wie die ausführliche Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes vom Dezember 2012 eindrucksvoll belegt. Während die Kosten ursprünglich bei etwa zwei Milliarden Euro lagen, betragen diese heute weniger als die Hälfte. Zugleich ist es zu erheblichen Qualitätsverbesserungen beim Recycling gekommen, vor allem durch Innovationen bei der Trenn- und Sortiertechnik“, bemerkt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission.
Dennoch fordern nun vor allem kommunale Entsorger eine Rückkehr zum Monopol und eine Abschaffung des Wettbewerbs dualer Systeme. Der Grund liegt nach Ansicht des Düsseldorfer Wettbewerbsexperten vor allem in unternehmerischen Interessen der Kommunen, die mit der Sammlung und Verwertung von Verpackungen gern Monopolgewinne realisieren möchten.
„Die geplante Ablösung der Verpackungsverordnung durch ein neues Wertstoffgesetz bietet für die Bestrebungen zur Re-Monopolisierung ein Einfallstor, wie bereits die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 in unrühmlicher Weise gezeigt hat“, moniert der Düsseldorfer Wissenschaftler.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz könne privaten Anbietern nur noch dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn sie „wesentlich leistungsfähiger“ als die kommunale Konkurrenz sind.
„Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist sowohl ordnungspolitisch als auch umweltpolitisch ein Rückschritt. Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren“, so Haucap.
In einer Sonderpublikation widmet sich der Mainzer Recyclingspezialist Landbell dem zehnjährigen Wettbewerbsjubiläum und blickt nicht nur auf die Auflösung des Grüne Punkt-Monopols zurück, sondern richtet den Blick auch in die Zukunft. Im Kapitel „Weiterdenken“ geht Professor Gunter Stephan vom Oeschger Center of Climate Change Research der Universität Bern der Frage nach, wie man die Abfallberge langfristig in den Griff bekommt. Ein wichtiger Punkt sei die Verbesserung der Recyclingfreundlichkeit der Produkte. Zudem sollte am Produktlebenszyklus gearbeitet werden. Auch die reine Müllbeseitigung könnte man verteuern. Zur Zeit werden die Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen zu Dumpingpreisen angeboten. Ein Tatbestand, den Tom Szaky von TerraCycle kritisiert.
„Mehrheitlich gehen Abfälle, die nicht über die Gelbe Tonne gesammelt werden, noch immer in die Verbrennung und werden somit stofflich verwertet. Genau diese Abfälle wollen wir nutzen. Außerdem möchten wir den aus dem Recycling hervorgegangenen Sekundärrohstoff als echte Alternative zu neuem Rohmaterial etablieren. Für die Herstellung vieler Plastikprodukte wird noch immer häufig hochwertiger reiner Kunststoff verwendet, obwohl auch Recyclingmaterial ausreichen würde.“
Das dürfte noch perfekter laufen, wenn alle Gegenstände des Alltags und damit auch alle Verbrauchsgüter im „Internet der Dinge“ digital vernetzt werden, heißt am Schluss der Landbell-Publikation. Produkte könne man mit „ökologischer Intelligenz“ aufladen.
„Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihre Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling. Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern signalisieren spezialisierten Logistikern, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metallen heben kann.“
Dann werde es spannend, wie der Gesetzgeber die hoheitlichen Aufgaben der Müllentsorgung gestaltet, wenn gar kein Müll zur archaischen Beseitigung mehr anfällt. So utopisch ist die Vision gar nicht mehr.
Eigentlich ist die Finanzierung staatlicher Aufgaben recht einfach geregelt. Es sind in erster Linie Steuern, die im Haushalt als Stellgrößen für die Finanzplanung einkalkuliert werden. Das gilt für Bund, Länder und Kommunen. Aber besonders in der Kommunalpolitik wird man erfinderischer, um die marode Finanzierung und die hausgemachten Fehlplanungen wieder ins Lot zu bringen. So hat sich in fast allen Gebietskörperschaften die Unsitte ausgebreitet, Bußgelder als feste Einnahmegröße im voraus einzuplanen.
„Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert der Jurist und Verwaltungskenner Horst Mirbach.
Wie das in der Praxis aussieht, belegt eine „Knöllchen-Dienstanweisung“ der Polizeiinspektion in Bonn, die vor einigen Jahren unfreiwillig an die Öffentlichkeit gelangte und eine Welle der Empörung auslöste. Es sei skandalös, dass ein Inspektionsleiter den Polizeibeamten Kopfquoten bei der Verteilung von Knöllchen vorgibt und eine verstärkte repressive Überwachung „bestimmter Zielgruppen“ verlangt, so die Kritik von Gewerbetreibenden. Nach einem Bericht des General Anzeigers (GA) hatte die Polizei die Beamten der Inspektion Bonn Mitte angewiesen, verstärkt Knöllchen zu schreiben. Jeder sollte pro Jahr „mindestens 100 folgenlose Verkehrsverstöße“ ahnden.
„Verkehrsteilnehmer müssen das Gefühl haben, immer und überall kontrolliert werden zu können. Nur eine verstärkte repressive Überwachung bestimmter Zielgruppen führt zu einer dauerhaften Verhaltensänderung“, heißt es in dem siebenseitigen Werk, das dem GA vorliegt.
Kopfquoten und die feste Einplanung von Bagatell-Delikten, die über Bußgelder zu einem Geldsegen in den kommunalen Kassen führen sollen, seien verwaltungsrechtlich angreifbar, heißt es in juristischen Kreisen. Eine Organisation wie der ADAC könnte das über Musterklagen ins Wanken bringen.
Auf unsicherem Boden agieren die Kommunen auch auf dem Umwelt- und Energiesektor. So wird das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz instrumentalisiert, um private Recyclingbetriebe aus Tätigkeitsfeldern zu verdrängen, die schon seit Jahrzehnten zu den Leistungsmerkmalen von kleinen und mittelständischen Unternehmen zählen – etwa die Sammlung von Altmetall. Verwaltungsgerichte sind hier mittlerweile deutschlandweit tätig.
Ebenso fragwürdig agieren die Kommunen auf dem Energiesektor. Stadtwerke sind alles andere als ein Garant für Wirtschaftlichkeit und günstigen Strompreisen, wie ein Bericht der NZZ untermauert. So haben sich die Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrem Entscheid zum Rückkauf des Energienetzes auf ein schwer zu kalkulierendes Abenteuer eingelassen.
„Viele kommunale Versorger setzen monopolähnliche Preise, um andere öffentliche Leistungen zu finanzieren“, sagt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, gegenüber der NZZ.
Das sei aber fragwürdig, da Staatsleistungen über Steuern finanziert werden sollten.
„Haucap sieht Rekommunalisierungen denn auch sehr kritisch. So hat die Monopolkommission mit Blick auf den Strommarkt im Jahr 2011 festgestellt, dass die Stadtwerke kaum je zu den günstigsten Anbietern gehörten. Es sei auch nicht einsichtig, warum staatliche Anbieter auf diesen Markt drängen müssten, da der Wettbewerb im liberalisierten Markt für Endkunden relativ gut spiele“, so die NZZ.
Wenn das Engagement der Kommunen in die Hose geht, tragen die Steuerzahler das Risiko.
„Einige hoch verschuldete Ruhrgebietskommunen sind bei der Steag investiert, viele auch noch bei RWE. Die Re-Kommunalisierung wird oft mit der Hoffnung auf Renditen zur Sanierung der Kommunalfinanzen verbunden – oft zerschlägt sich diese Hoffnung aber auch, weil Risiken unterschätzt und falsch gemanagt werden und die Governance von öffentlichen Unternehmen oft Defizite hat, weil beispielsweise altgediente, aber inkompetente Parteifreunde mit Posten versorgt werden“, moniert Wettbewerbsökonom Haucap im Gespräch mit NeueNachricht.
In der Hansestadt dürfte es noch ein böses Erwachen geben. Anders als beim Planungsdebakel mit der Elbphilharmonie darf die Bürgerschaft allerdings nicht mit dem Finger auf die Stadtpolitik zeigen.
„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.
Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:
„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“
Kommunen bewegen sich in einer Grauzone
Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.
„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“
Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken.
„Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.
Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.
„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.
Fragwürdig sei die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich kein Preis, so die Begründung für die Gesetzesnovelle.
„Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap und fordert eine schnelle Änderung dieser Regelung.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechtfertigt die Novelle mit dem Argument, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine andere Partei wählen könnten, wenn ihnen die Gebühren zu hoch sind.
„Das ist eine fadenscheinige Position. Bei Kommunalwahlen stehen einzelne Themen nicht zur Wahl, wie in der Schweiz“, resümiert Haucap.
Gute Gründe für die Monopolkommission, ein Sondergutachten über die Monopolpreis-Politik der Kommunen in der so genannten Daseinsvorsorge der Bundesregierung und dem Bundestag vorzulegen.
Denn auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt kritisiert im Interview mit der FAZ am Beispiel der Wasserversorgung den Trend zur Rekommunalisierung, der klar zu Lasten der Gebührenzahler geht:
„Nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben es die Kommunen relativ leicht, sich unserer Aufsicht über die Höhe der Wasserpreise zu entziehen. Wir können schon jetzt erste Ansätze für eine ‚Flucht in die Gebühren‘ feststellen. Die Novelle macht unsere Bemühungen ausgerechnet in einer Phase zunichte, in der wir sehr erfolgreich sind. In Berlin zum Beispiel haben wir die Wasserpreise um 18 Prozent gesenkt. In Mainz waren es 15 Prozent. Die veränderte Rechtslage platzte mitten in die laufende Überprüfung der vergleichsweise hohen Wasserpreise in Wuppertal. All diese Verfahren haben dazu geführt, dass zahlreiche Wasserunternehmen überhaupt angefangen haben, sich ernsthaft mit ihren Kostenstrukturen auseinanderzusetzen und zu schauen, wie sie effizienter werden können. Auch dieser Druck vermindert sich jetzt zumindest teilweise.“
Und auch das Kreislaufwirtschaftgesetz bewertet er katastrophal. Viele Städte und Gemeinden wollen zu alten Monopolstrukturen zurückkehren. Allein die Rechtsunsicherheit, die durch das neue Gesetz entstanden sei, trägt schon viel dazu bei, den Wettbewerb zu behindern. „Komplizierte und langwierige Genehmigungsverfahren legen der privaten Sammlung und Verwertung von Altmetall, Papier oder Alttextilien mitunter Steine in den Weg“, so der Bonner Wettbewerbshüter.
Wie bei anderen Formen der Behinderung des Wettbewerbs könnten steigende Preise und Gebühren die Folge sein.
„Nehmen Sie die Entsorgung und das Recycling der Verpackungsabfälle. Durch die Zerschlagung des Monopols des Grünen Punktes und die Belebung des Wettbewerbs ist es gelungen, die Kosten zu halbieren. Was noch wichtiger ist: Der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen hat einen enormen Innovationsschub ausgelöst und dazu beigetragen, dass sich Deutschland Recyclingweltmeister nennen darf“, resümiert Mundt.
Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.
„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.
Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:
„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“
Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.
„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“
Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken. „
Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.
Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.
„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.
War gestern eine flotte Bloggercamp.tv-Sendung, trotz zwischenzeitlicher technischer Probleme 🙂
Eng verbunden mit der Energiewende ist die Notwendigkeit von dezentralen Konzepten zur Strom- und Wärme-Gewinnung über Wind, Sonne, Biogas, Blockheizkraftwerken und sonstigen Alternativen zu den schwerfälligen Großtechnologien, die über Jahrzehnte vom Staat subventioniert wurden.
Einen wichtigen Beitrag leistet auch der Weg in die Recycling-Gesellschaft. Das ist kein Plädoyer für die Wegwerf-Mentalität, sondern eine Abkehr von der Philosophie der Beseitigung von Alltagsdingen, die für uns keine Bedeutung mehr haben. Langlebigkeit, Wiederverwendung und Reparatur stehen am Anfang dieser Wertschöpfungskette. Am Schluss eben die Verwertung und nicht das Vergraben sowie Verbrennen.
So ist auch das politische Ziel der Bundesregierung zu verstehen, spätestens bis zum Jahr 2020 vollständig aus der Beseitigungswirtschaft auszusteigen und alle Deponien zu schließen – auch wenn es Kommunen und auch der Bundesumweltminister nicht mehr im Gedächtnis haben. Sie könnten ja mal beim Umweltbundesamt nachfragen.
Schaut man sich die Verlautbarungen der staatlichen Müll-Unternehmen an, ist von diesem Geist wenig zu spüren – auch wenn man sich in rabulistischen Tönen übt und die Müllverbrennung als thermische Verwertung veredeln möchte. Dann klingt das so:
Die thermische Verwertung von Abfällen bleibt ein „unverzichtbarer Pfeiler einer modernen, nachhaltigen Abfallwirtschaft“. Davon zeigt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem aktuellen Positionspapier überzeugt. Die kommunalen Abfallverbrennungsanlagen werden dabei auch in Zukunft maßgeblich die Entsorgungssicherheit garantieren, so der VKU. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die derzeit in Deutschland bestehende Differenz zwischen zur Verfügung stehenden Verbrennungskapazitäten und zu verwertenden Abfallmengen noch anwächst.
Und was empfehlen die kommunalen Müll-Lobbyisten: Übergangsweise sollte man die Anlagen mit Müll aus dem „EU-Ausland“ auffüllen. Was heißt denn hier „übergangsweise“?
Die Anlagen sind chronisch unterausgelastet, so dass auch die Schließung von Verbrennungsöfen immer mehr auf die politische Tagesordnung kommt, wie beispielsweise in Hamburg:
„Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wird die Entsorgungsverträge mit den Müllverbrennungsanlagen (MVA) MVB Müllverwertung Borsigstraße GmbH und Stapelfeld GmbH nach Auslaufen in 2014 und 2016 nicht verlängern. Für die durch effizientere Mülltrennung gesunkene Restabfallmenge ist die aktuelle Verbrennungskapazität nicht mehr erforderlich, teilte die SRH mit Veröffentlichung des Konzernberichts 2012 mit“, berichtet der Fachdienst Euwid.
Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der Kommunen zumindest von der Interessenlage nachvollziehbar:
Der VKU fordert, dass alle Abfälle – einschließlich der Verpackungen – wieder in die Zuständigkeit der Kommunen fallen.